Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB
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- Sophie Dieter
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1 Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB Dem Anleger sind rechtzeitig vr Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen: Wesentliche Anlegerinfrmatin in der geltenden Fassung (und kstenls) Auf Verlangen des Anlegers der Verkaufsprspekt, der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht Anlagebedingungen, die dem Verkaufsprspekt beizufügen sind Der Verzicht auf die Papierfrm ist gemäß KAGB nur zulässig, wenn sich der Anleger ausdrücklich für eine Frm der Infrmatinsübermittlung entschieden hat. Eine elektrnische Infrmatinsübermittlung ist angemessen, wenn der Anleger nachweislich einen regelmäßigen Zugang zum Internet hat, beispielsweise wenn der Anleger seine - Adresse angegeben hat. Die Verkaufsunterlagen müssen dem Anleger wie flgt zur Verfügung gestellt werden: auf einem dauerhaften Datenträger (jedes Medium, das dem Anleger gestattet Infrmatinen für eine angemessene Dauer zu speichern, einzusehen und unverändert wiederzugeben) im Internet auf Verlangen jederzeit kstenls in Papierfrm Seite 1 vn 6
2 Welche Angaben enthält der Verkaufsprspekt? Der Verkaufsprspekt hat flgende Inhalte: Infrmatinen zu Anlageschwerpunkten: Anlageziel und Anlagegrundsätze Aussteller- und Anlagegrenzen Anlageinstrumente im Einzelnen Infrmatinen bezgen auf den Anleger: Typisches Anlegerprfil Risikhinweise Steuerhinweise für Privatanleger Infrmatinen zu Preisen, Ksten und Erträgen (generell bzw. Przentangaben) Allgemeine Infrmatinen (Anteilklassen, Angabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Anlagebedingungen Die allgemeinen und besnderen Anlagebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und der Kapitalverwaltungsgesellschaft und beinhalten besndere Regelungen für das Sndervermögen (z.b. b die Aufnahme vn kurzfristigen Krediten zulässig ist). Die Anlagebedingungen müssen vn der BaFin genehmigt werden und werden regelmäßig dem Verkaufsprspekt beigefügt. Prduktinfrmatinsblätter Prduktinfrmatinsblätter (auch Verbraucherschutzinfrmatin, Beipackzettel der Basisinfrmatinsblätter genannt) sllen dazu dienen, Anlegern die wesentlichen Chancen und Risiken vn Finanzanlageprdukten übersichtlich darzustellen. Sie sllen dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprdukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprdukte leichter miteinander vergleichen zu können. Das Prduktinfrmatinsblatt enthält: Prduktbeschreibung und - daten, Anlageziel und -strategie, Renditechancen, Risiken, Ksten, Besteuerung etc. Seite 2 vn 6
3 Anbieter ffener und geschlssener Investmentvermögen müssen diese Infrmatinen in Frm der wesentlichen Anlegerinfrmatinen (WAI) veröffentlichen. Bei Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist ein Vermögensanlagen-Infrmatinsblatt (VIB) Pflicht. Ab 31.Dezember 2016 tritt eine neue EU-Verrdnung in Kraft. "PRIIP" steht für "packaged retail and insurance-based investment prducts" als Basisinfrmatinsblätter für verpackte Anlageprdukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprdukte. Verpackte Prdukte sind Anlageprdukte, die die Kundengelder indirekt am Kapitalmarkt anlegen der deren Rückzahlungsanspruch in snstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere der Basiswerte gekppelt ist: Publikums-Investmentvermögen Kapitalbildende Lebensversicherungen Zertifikate Zukünftig gelten für diese Prdukte einheitliche Vrgaben (u.a. Infrmatin auf maximal 3 Seiten) für die Basisinfrmatinsblätter, damit der Anleger diese Prdukte besser vergleichen kann. Wesentliche Anlegerinfrmatinen (WAI) gem. 166 KAGB Die wesentliche Anlegerinfrmatin ist für ffene Investmentvermögen Pflicht und bietet Infrmatinen, die für eine Anlageentscheidung wichtig sind: Identität (Name) des Investmentvermögens Anlageziele und Anlageplitik Risik- und Ertragsprfil Skala 1-7 Je chancenreicher ein Fnds in der Vergangenheit war, ums höher die Einstufung Ksten und Gebühren Einmalige und laufende Ksten Gebühren, die an die Wertentwicklung des Fnds gebunden sind Bisherige Wertentwicklung Praktische Infrmatinen Kurz, knapp und leicht verständlich auf 2 DIN-A4- Seiten! Seite 3 vn 6
4 WAI für geschlssene Publikums- Investmentvermögen gem. 270 KAGB Zusätzlich zu den Infrmatinen gem. 166 KAGB müssen weitere Angaben gemacht werden: Beschreibung der Anlagebjekte der Angabe, dass nch nicht feststeht in welche knkreten Anlagebjekte investiert werden sll. Im Falle knkreter Angaben darf die WAI drei Seiten umfassen. Ksten und Prvisinen Anstelle der bisherigen Wertentwicklung: Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen in Frm einer Illustratin darzustellen; die Illustratin muss mindestens drei zweckmäßige Szenarien der ptenziellen Wertentwicklung des geschlssenen Publikums-AIF enthalten Ein genereller Hinweis, dass mit der Investitin in den geschlssenen Publikums-AIF neben den Chancen auf Wertsteigerungen auch Risiken verbunden sein können. Hinweis auf die fehlende der nur eingeschränkte Möglichkeit der Rückgabe vn Anteilen. Sfern in den Anlagebedingungen eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb, die Veräußerung der die Verwaltung vn vereinbart wurde, ist diese Vergütung neben der Gesamtkstenqute gesndert als Przentsatz des durchschnittlichen Nettinventarwertes des geschlssenen Publikums-AIF anzugeben. Anstelle des Risik- und Ertragsprfils: Bezeichnung der wesentlichen Risiken und Chancen, die mit einer Anlage verbunden sind. Seite 4 vn 6
5 Vermögensanlagen-Infrmatinsblatt (VIB) gem. 13 Vermögensanlagengesetz Das Vermögensanlagen-Infrmatinsblatt darf nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen. Es muss flgende wesentlichen Infrmatinen enthalten: Art der Vermögensanlage Anlagestrategie, Anlageplitik und Anlagebjekte Mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen Mit der Vermögensanlage verbundenen Ksten und Prvisinen Angaben über die Identität des Anbieters Einen Hinweis darauf, dass das Vermögensanlagen- Infrmatinsblatt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt unterliegt Einen Hinweis auf den Verkaufsprspekt und darauf, w und wie dieser erhältlich ist und dass er kstenls angefrdert werden kann Einen Hinweis darauf, dass der Anleger eine etwaige Anlageentscheidung bezüglich der betrffenen Vermögensanlagen auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprspekts stützen sllte Einen Hinweis darauf, dass Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Infrmatinsblatt enthaltenen Angabe nur dann bestehen können, wenn die Angabe irreführend, unrichtig der nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprspekts vereinbar ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebts, spätestens jedch innerhalb vn zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebt der Vermögensanlagen im Inland, erwrben wird. Seite 5 vn 6
6 Weitere Unterlagen und Hinweispflichten Dem Anleger ist darüber hinaus eine Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss auszuhändigen der eine Kaufabrechnung zu übersenden, die jeweils einen Hinweis auf die Höhe des Ausgabeaufschlags und des Rücknahmeabschlags und eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach 305 enthalten müssen. Depteröffnungsantrag Mit dem Depteröffnungsantrag werden unter anderem Kundendaten dkumentiert und die gesetzlichen Anfrderungen an die Legitimatinsprüfung und hinsichtlich der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz (GWG) erfüllt. Dem Kunden ist eine Kpie auszuhändigen. Seite 6 vn 6
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