Die Besonderen Vertragsbedingungen erhalten ab dem 01. Juli 2013 folgenden Wortlaut: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

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1 Wichtige Infrmatin für unsere Anteilinhaber Änderung der Besnderen Vertragsbedingungen des Credit Suisse (D) Optima Knservativ BI (WKN A0RC17, ISIN DE000A0RC174) Durch das OGAW IV-Umsetzungsgesetz sind seit dem 01. Juli 2011 sämtliche neuen Kstenregelungen in den Vertragsbedingungen vn inländischen Sndervermögen swie deren Änderungen vn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zu genehmigen. Gem. 144 Abs. 6 des Investmentgesetzes bedürfen ab dem 01. Juli 2013 auch die Kstenklauseln bereits zum 01. Juli 2011 bestehender Investmentvermögen der Genehmigung durch die BaFin. Auf Grund dieser gesetzlichen Vrgaben wird mit Genehmigung der BaFin 7 der Besnderen Vertragsbedingungen des Credit Suisse (D) Optima Knservativ BI mit Wirkung zum 01. Juli 2013 an die vn der BaFin veröffentlichten Musterkstenregelungen angepasst. Darüber hinaus wird 4 Abs. 4 der Besnderen Vertragsbedingungen des Credit Suisse (D) Optima Knservativ BI dahingehend knkretisiert, dass der Rücknahmeabschlag als kennzeichnendes Ausgestaltungsmerkmal vn Anteilklassen in der Aufzählung mit aufgeführt wird. Die Besnderen Vertragsbedingungen erhalten ab dem 01. Juli 2013 flgenden Wrtlaut: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbh, (München), (nachstehend Gesellschaft genannt) für das vn der Gesellschaft aufgelegte richtlinienknfrme Sndervermögen Credit Suisse (D) Optima Knservativ BI, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige Sndervermögen vn der Gesellschaft aufgestellten Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten.

2 ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN 1 Vermögensgegenstände Die Gesellschaft darf für das Sndervermögen flgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Wertpapiere gemäß 47 InvG, 2. Geldmarktinstrumente gemäß 48 InvG, 3. Bankguthaben gemäß 49 InvG, Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vrpmmern Niedersachsen Nrdrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Hlstein Thüringen Eurpäische Gemeinschaften: 4. Investmentanteile gemäß 50 InvG, 5. Derivate gemäß 51 InvG, 6. Snstige Anlageinstrumente gemäß 52 InvG. 2 Anlagegrenzen 1. Die Gesellschaft darf in die in 5 bis 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen und 1 dieser Besnderen Vertragsbedingungen benannten Anlageinstrumente im Rahmen der gesetzlichen und der nachflgend aufgeführten Anlagegrenzen investieren. 2. In Wertpapiere gem. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen dürfen bis zu 100 % des Wertes des Sndervermögens investiert werden. 3. Die in Pensin genmmenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 4. In Geldmarktinstrumente gem. 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" dürfen bis zu 100% des Wertes des Sndervermögens investiert werden. 5. Die in Pensin genmmenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 6. Die Gesellschaft darf gemäß 62 InvG in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente flgender Aussteller: Die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesländer: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Eurpäische Gemeinschaft für Khle und Stahl EURATOM Eurpäische Wirtschaftsgemeinschaften Andere Mitgliedstaaten der Eurpäischen Unin: Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Grßbritannien Irland Italien Lettland Litauen Malta Plen Luxemburg Niederlande Österreich Prtugal Schweden Slwakei Slwenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Republik Zypern Rumänien Andere Vertragsstaaten des Abkmmens über den Eurpäischen Wirtschaftsraum: Island Liechtenstein Nrwegen

3 Andere Mitgliedstaaten der Organisatin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die nicht Mitglied des EWR sind: Australien Japan Kanada Krea Mexik Neuseeland Schweiz Türkei Vereinigte Staaten vn Amerika Andere Drittstaaten Andere internatinale Organisatinen, der mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört mehr als 35 % des Wertes des Sndervermögens anlegen. 7. Bis zu 100 % des Wertes des Sndervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des 7 Satz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. 8. Für bis zu 100 % des Wertes des Sndervermögens dürfen Investmentanteile nach Maßgabe des 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erwrben werden. 9. Die in Pensin genmmenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der 61 und 64 Absatz 3 InvG anzurechnen. 3 Anlageausschuss Die Gesellschaft bedient sich bei der Auswahl der für das Sndervermögen anzuschaffenden der zu veräußernden Vermögensgegenstände des Rates eines Anlageausschusses. 4 Anteilklassen ANTEILKLASSEN 1. Für das Sndervermögen können Anteilklassen im Sinne vn 16 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gebildet werden, die sich hinsichtlich Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag, Währung des Anteilwertes, Verwaltungsvergütung, Mindestanlagesumme unterscheiden können. Die Bildung vn Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. 2. Der Abschluss vn Währungskurssicherungsgeschäften ausschließlich zugunsten einer einzigen Währungsanteilklasse ist zulässig. Für Währungsanteilklassen mit einer Währungsabsicherung zugunsten der Währung dieser Anteilklasse (Referenzwährung) darf die Gesellschaft auch unabhängig vn 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen Derivate im Sinne des 51 Abs. 1 InvG auf Wechselkurse der Währungen mit dem Ziel einsetzen, Anteilwertverluste durch Wechselkursverluste vn nicht auf die Referenzwährung der Anteilklasse lautenden Vermögensgegenständen des Sndervermögens zu vermeiden. 3. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesndert errechnet, indem die Ksten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ausschüttungen (einschließlich der aus dem Fndsvermögen ggf. abzuführenden Steuern), die Verwaltungsvergütung und die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, ggf. einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugerdnet werden. 4. Die bestehenden Anteilklassen werden swhl im Verkaufsprspekt als auch im Jahres- und Halbjahresbericht einzeln aufgezählt. Die Anteilklassen kennzeichnenden Ausgestaltungsmerkmale (Ertragsverwendung, Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag, Währung des Anteilwertes, Verwaltungsvergütung, Mindestanlagesumme) werden im Verkaufsprspekt und im Jahres- und Halbjahresbericht im Einzelnen beschrieben. AUSGABEPREIS; RÜCKNAHMEPREIS; RÜCKNAHME VON ANTEILEN UND KOSTEN 5 Anteilscheine 1. Die Rechte der Anleger werden bei der Errichtung des Sndervermögens ausschließlich in Glbalurkunden verbrieft. 2. Die Anleger sind an den jeweiligen Vermögensgegenständen des Sndervermögens in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

4 6 Ausgabe- und Rücknahmepreis 1. Der Wert des Sndervermögens swie der Wert der Anteile werden vn der Kapitalanlagegesellschaft unter Kntrlle der Deptbank ermittelt. 2. Der Ausgabeaufschlag beträgt bei jeder Anteilklasse bis zu 5% des Anteilwertes. Bei Wiederanlage ausgeschütteter Erträge beträgt der Ausgabeaufschlag bis zu 5%. Es steht der Gesellschaft frei, für eine der mehrere Anteilklassen einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen der vn der Berechnung eines Ausgabeaufschlages abzusehen. 3. Ein Rücknahmeabschlag beträgt bei jeder Anteilsklasse bis zu 5% des Anteilwertes. Der Rücknahmeabschlag steht der Gesellschaft zu. Es steht der Gesellschaft frei, für eine der mehrere Anteilklassen einen niedrigeren Rücknahmeabschlag zu berechnen der vn der Berechnung eines Rücknahmeabschlages abzusehen. 7 Ksten 1. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sndervermögens eine jährliche Verwaltungsvergütung bis zur Höhe vn 2 % des am Ende eines jeden Mnats berechneten Durchschnittswertes aus den bewertungstäglich ermittelten Nettinventarwerten des Sndervermögens. Sie ist berechtigt, hierauf mnatlich anteilige Vrschüsse zu erheben. Für einzelne Anteilklassen kann eine niedrigere Verwaltungsvergütung erhben werden. Als Berechnungsgrundlage für die Verwaltungsvergütung einer Anteilklasse wird der am Ende eines jeden Mnats berechnete Durchschnittswert aus dem bewertungstäglich ermittelten Nettinventarwert der betreffenden Anteilklasse herangezgen. 2. Die Gesellschaft zahlt für das ausgelagerte Prtflimanagement des Sndervermögens an den ausgelagerten Prtflimanager eine jährliche Vergütung in Höhe vn bis zu 1,5 % des am Ende eines jeden Mnats berechneten Durchschnittswertes aus den bewertungstäglich ermittelten Nettinventarwerten des Sndervermögens. Die Vergütung wird durch die Verwaltungsvergütung gem. vrstehender Ziffer 1 abgedeckt. 3. Die Gesellschaft kann in den Fällen, in denen für das Sndervermögen gerichtlich der außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung vn bis zu 5 % der für das Sndervermögen - nach Abzug und Ausgleich der aus diesem Verfahren für das Sndervermögen entstandenen Ksten - vereinnahmten Beträge berechnen. 4. Die mnatliche Vergütung für die Deptbank beträgt 1/12 vn höchstens 0,2 % p. a. des Wertes des Sndervermögens, errechnet aus dem jeweiligen Mnatsendwert. 5. Neben den vrgenannten Vergütungen gehen die flgenden Aufwendungen zu Lasten des Sndervermögens: a) bankübliche Dept und Kntgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Ksten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; b) Ksten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vrgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahresund Halbjahresberichte, Verkaufsprspekt, wesentliche Anlegerinfrmatinen) c) Ksten der Bekanntmachung der Jahresund Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; d) Ksten für die Prüfung des Sndervermögens durch den Abschlussprüfer des Sndervermögens; e) Ksten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; f) Ksten für die Analyse des Anlageerflgs des Sndervermögens durch Dritte, g) Ksten für die Geltendmachung und Durchsetzung vn Rechtsansprüchen des Sndervermögens; h) Ksten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Falle der Infrmatinen über Fndsverschmelzungen und der Infrmatinen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen der Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; i) Gebühren und Ksten, die vn staatlichen Stellen in Bezug auf das Sndervermögen erhben werden;

5 j) Ksten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sndervermögen; k) Ksten swie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/der der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes der Finanzindizes anfallen können; l) Ksten für die Beauftragung vn Stimmrechtsbevllmächtigten; m) im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Deptbank und Dritte zu zahlenden Vergütungen swie den vrstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern. 6. Neben den vrgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem Sndervermögen die in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung vn Vermögensgegenständen entstehenden Ksten belastet 7. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge ffen zu legen, die dem Sndervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme vn Anteilen im Sinne des 50 InvG berechnet wrden sind. Beim Erwerb vn Anteilen, die direkt der indirekt vn der Gesellschaft selbst der einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare der mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft der die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung ffen zu legen, die dem Sndervermögen vn der Gesellschaft selbst, vn einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investment- Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital der einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare der mittelbare Beteiligung verbunden ist der einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sndervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde. ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR 8 Ausschüttung 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sndervermögens angefallenen und nicht zur Kstendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen swie Entgelte aus Darlehens- und Pensinsgeschäften unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs aus. Veräußerungsgewinne und snstige Erträge - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezgen werden. 2. Ausschüttbare anteilige Erträge gem. Abs. 1 können zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren insweit vrgetragen werden, als die Summe der vrgetragenen Erträge 15 % des jeweiligen Wertes des Sndervermögens zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vllständig vrgetragen werden. 3. Im Interesse der Substanzerhaltung können anteilige Erträge teilweise, in Snderfällen auch vllständig zur Wiederanlage im Sndervermögen bestimmt werden. 4. Zwischenausschüttungen sind zulässig. 5. Ein Ertragsausgleichsverfahren wird durchgeführt. 6. Die Ausschüttung erflgt jährlich innerhalb vn 4 Mnaten nach Schluss des Geschäftsjahres. 9 Thesaurierung Für die thesaurierenden Anteilklassen legt die Gesellschaft die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sndervermögens angefallenen und nicht zur Kstendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und snstigen Erträge unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs swie die Veräußerungsgewinne der thesaurierenden Anteilklassen im Sndervermögen anteilig wieder an.

6 10 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Sndervermögens beginnt am 1. September eines jeden Jahres und endet am 31. August des daraufflgenden Jahres. Die vrgenannten Änderungen treten vrbehaltlich der Genehmigung der BaFin, dass das Verfügungsrecht über das Sndervermögen mit Wirkung zum auf die SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh übergeht, zum in Kraft. Die BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft hat ihr Verwaltungsrecht am Credit Suisse (D) Optima Knservativ BI mit Wirkung zum 30. Juni 2013, 24:00 Uhr gekündigt. Die Kündigung wurde am im elektrnischen Bundesanzeiger veröffentlicht und im Jahresbericht zum bekanntgegeben. München, im März 2013 BayernInvest Kapitalanlagegesellschaft mbh Die Geschäftsführung

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