Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch. für die Anleger der Sondervermögen

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1 1 13. August 2015 Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch für die Anleger der Sondervermögen FT Navigator WKN: ISIN: DE und FT InterSpezial - WKN ISIN: DE Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit werden Sie darüber informiert, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh (im Folgenden Gesellschaft ) beschlossen hat, zum Stichtag , welcher das Ende des Geschäftsjahres des übernehmenden und des übertragenden Sondervermögens ist, das Sondervermögen FT Navigator 100 (im Folgenden übertragendes Sondervermögen ) auf das Sondervermögen FT InterSpezial (im Folgenden übernehmendes Sondervermögen ) zu verschmelzen. Das übertragende Sondervermögen ist ein Dachfonds, der in Investmentfondsanteile, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investieren kann. Bei dem übertragenden Sondervermögen handelt es sich um einen Publikums-AIF, bei dem übernehmenden Sondervermögen handelt es sich um ein OGAW-Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die nachfolgenden Verschmelzungsinformationen sollen Ihnen als den Anlegern des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens (im Folgenden Anleger ) geeignete und präzise Informationen über die bevorstehende Verschmelzung vermitteln, damit Sie sich ein verlässliches Urteil über die Auswirkungen des Vorhabens auf ihre Anlagen bilden und ihre Rechte ausüben können. Der Hintergrund und die Beweggründe der Verschmelzung sind unter Ziffer I. beschrieben, die potenziellen Auswirkungen werden in Ziffer II. erläutert. Unter Ziffer III. werden die spezifischen Rechte der Anleger dargelegt und Ziffer IV. umfasst die maßgeblichen Verfahrensaspekte und den geplanten Übertragungsstichtag. Diese Verschmelzungsinformationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. I. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung: Die Gesellschaft hat das derzeitige Anlageuniversum des FT Navigator 100 analysiert. Die laufenden Kosten des FT Navigator 100 liegen bei 2,22% p.a. Das Fondsvolumen des FT Navigator 100 beträgt 9,3 Mio. Euro. Durch das geringe Fondsvolumen muss der FT Navigator 100 derzeit vergleichsweise hohe Kosten tragen. Weitere Mittelzuflüsse für den FT Navigator 100 sind nicht zu erwarten. Im Interesse der Anleger ist ein Bestehenbleiben des FT Navigator 100 daher nicht zweckmäßig.

2 2 Der FT InterSpezial ist das zur Verschmelzung des FT Navigator 100 geeignete Sondervermögen, da beide Fonds das gesamte Fondsvermögen weltweit in Aktien Aktienfonds investieren dürfen. Somit besitzen diese beiden Fonds ein sehr vergleichbares Risiko-Ertragsprofil. Die branchenbezogene Diversifikation des FT Navigator 100, ist ebenfalls im FT InterSpezial zu finden. Verglichen mit anderen Sondervermögen der Gesellschaft, bilden die Eigenschaften dieser beiden Sondervermögen daher die größte Schnittmenge. Das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens beträgt aktuell 9,3 Mio. EUR (Stand: ), das des übernehmenden Sondervermögens 228 Mio. EUR (Stand: ). Hintergrund der geplanten Verschmelzung des FT Navigator 100 auf den FT InterSpezial ist somit eine Steigerung des Fondsvolumens von 9,3 Mio. Euro auf 237,3 Mio. Euro (Stand: ). Das wiederum ermöglicht der Gesellschaft, eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Durch die Zusammenlegung auf ein Sondervermögen wird ebenso eine Reduzierung der Transaktions- und Prüfungskosten erreicht. II. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung: Das übertragende Sondervermögen ist ein Dachfonds, der bis zu 100%, insbesondere in gemischte Investmentvermögen, investieren kann. Das übernehmende Sondervermögen darf maximal bis zu 10% in Investmentanteile investieren. Im übertragenden Sondervermögen und im übernehmenden Sondervermögen sind auch Anlagen jeweils bis zu maximal 49% in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben möglich. Weitere Details können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Die Anlagepolitik beider Sondervermögen stimmt in den folgenden Punkten überein. Der maximale Aktien(fonds)anteil liegt in beiden Sondervermögen bei 100 %. Dies spiegelt sich auch im identischen Risikoindikator wider. Die Anlagepolitik beider Sondervermögen lässt sich wie folgt beschreiben: Sondervermögen FT Navigator 100 Übertragendes Sondervermögen Anlagepolitik-strategie Ziel einer Anlage im FT Navigator 100 ist es, an der Wertentwicklung der globalen Aktienmärkte teilzuhaben. Anlageschwerpunkt Der Anlageschwerpunkt des FT Navigator 100 liegt auf weltweiten Aktienfonds; eine sehr geringe Rentenfondsquote darf beigemischt werden. Die Zahl 100 stellt den maximalen Aktienfondsanteil dar. Anlagegrenzen im Überblick: -Investmentanteile: Insgesamt mindestens 51%: Aktien(fonds): Max. 100% Renten(fonds): Max. 40% Geldmarkt(fonds) Max. 30% FT InterSpezial Übernehmendes Sondervermögen Ziel einer Anlage im FT InterSpezial ist es, an der Wertentwicklung der globalen Aktienmärkte teilzuhaben. Der Anlageschwerpunkt des FT InterSpezial liegt auf weltweiten Aktieneinzeltitel. Insgesamt maximal 10%: Max. 10% Max. 10% Max. 10% Gemischte Sondervermögen: Max. 100%

3 Sonstige Sondervermögen: - Hedgefonds: Max. 10% Bankguthaben: -Geldmarktinstrumente: - Wertpapiere: Max. 49% Max. 49% Max. 49% Max. 49% Mind. 51% Ertragsverwendung Thesaurierend Ausschüttend Fondswährung EUR Ausgabeaufschlag bis 5 %, zzt. 5% bis 5%, zzt. 5 % Verwaltungsvergütung bis zu 1,5% p.a., zzt. 1,4% p.a. bis zu 1,5 % p.a., zzt. 1,25% p.a.. Verwahrstellenvergütung bis zu 0,1% p.a., zzt. 0,07% p.a. bis 0,1 % p.a., zzt. 0,07% p.a. Erfolgsvergütung 0 % Laufende Kosten 2,22% 1,40 % Zum Stichtag Zum Stichtag Geschäftsjahr Anlegerprofil Die Anlage in den FT Navigator 100 ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, höhere Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen Risikoindikator gem. SRRI 5 (Synthetic Risk Reward Die Einstufung des Fonds in seine Risikoklasse beruht auf historischen Indicator) Daten der vergangenen 5 Jahre und stellt somit keine Vorhersage für die Zukunft dar. Die Einstufung ist keine Garantie, sie Beide Zahlen kennzeichnen einen kann sich im Zeitablauf ändern. hohen Risikobereich. Nähere Der Fonds ist in Risikoklasse 5 eingruppiert, weil die historischen Angaben entnehmen Sie bitte den Daten im Jahresdurchschnitt Wertschwankungen zwischen 10 und 15 % beigefügten wesentlichen aufweisen. Anlegerinformationen WKN Das übertragende Sondervermögen ist ein Dachfonds; daher ist die Diversifikation dieses Sondervermögens im Vergleich zum übernehmenden Sondervermögen, das kein Dachfonds ist, ausgeprägter. Das übernehmende Sondervermögen darf Aktien (Einzeltitel) bis zu 100% erwerben, wodurch das Risiko aufgrund niedrigerer Diversifikation (im Vergleich zu dem übertragenden Sondervermögen als Dachfonds) steigt. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das übernehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Es ist nicht beabsichtigt und nicht erforderlich, vor oder nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine Neuordnung des Portfolios vorzunehmen. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Sondervermögens werden im Rahmen der bestehenden Anlagebedingungen gemäß ihrer Anlagestrategie bis zum Verschmelzungsstichtag am fortgeführt. Zum Verschmelzungsstichtag werden die Anlagegrenzen des aufnehmenden Sondervermögens eingehalten. Nach dem Verschmelzungsstichtag enthält das übernehmende Sondervermögen ausschließlich zulässige Vermögensgegenstände gemäß den Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens. Im Rahmen der Verschmelzung wird es daher nicht zu Anlagegrenzverletzungen im übernehmenden Sondervermögen kommen. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens und des übertragenden Sondervermögens endet jeweils zum eines Jahres. Die Verschmelzung soll zum Ende der Geschäftsjahre beider

4 4 Sondervermögen am wirksam werden. Für das übertragende Sondervermögen wird ein Auflösungsbericht erstellt. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim übernehmenden Sondervermögen angesetzt. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem übertragenden noch von dem übernehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Durch die Verschmelzung des FT Navigator 100 auf den FT InterSpezial werden derzeit keine Kostenänderungen erwartet. Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter abrufbar. III. Spezifische Rechte der Anleger Die Gesellschaft verwaltet kein weiteres Sondervermögen, dessen Anlagegrundsätze mit denen des übertragenden oder des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar ist. Die Gesellschaft kann Ihnen daher kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten. Es besteht für Sie als Anleger der jeweiligen Sondervermögen jedoch die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe Ihrer Anteile. Den Anlegern des übernehmenden Sondervermögens wird die Möglichkeit eingeräumt, der Gesellschaft bis zum die Anteile kostenfrei zurückzugeben. Anleger des übernehmenden Sondervermögens, die Ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Den Anlegern des übertragenden Sondervermögens wird die Möglichkeit eingeräumt, der Gesellschaft bis zum die Anteile kostenfrei zurückzugeben. Anleger des übertragenden Sondervermögens, die ihre Anteile nicht zurückgeben, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Das kostenlose Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der vorliegenden Informationen über die Verschmelzung an die Anleger und kann bis zum bei der Gesellschaft geltend gemacht werden. Der Gesamtwert der Anlage zum Übertragungsstichtag ändert sich für den Anleger des übertragenden Sondervermögens nicht, allerdings kann sich durch unterschiedliche Anteilspreise des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens, die Anzahl von Anteilen im Depot des Anlegers ändern. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Erklärung des Prüfers (KPMG AG Wirtschaftsprüfergesellschaft) gemäß 185 Absatz 2 i.v.m. 186 Absatz 3 Nr. 3 KAGB bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist bei der Gesellschaft (FRANKFURT- TRUST Investment-Gesellschaft mbh, Bockenheimer Landstrasse 10, Frankfurt) schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des 189 KAGB erfüllt sind, so dass die Verschmelzung steuerneutral gem. 14 InvStG durchgeführt werden kann. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern als zugeflossen. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung steuerneutral. Sollten sich wesentliche Umstände oder Bestimmungen in den Steuergesetzen ändern, könnte sich eine andere Betrachtungsweise ergeben. Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven.

5 5 Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens ergeben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Sollte entgegen der bisherigen Planung die Verschmelzung nicht steuerneutral durchgeführt werden, wird der Umtausch wie ein Verkauf gewertet, so dass eventuelle Kursgewinne realisiert werden und die Kapitalertragssteuer unterliegen, sofern die Anteile des übertragenden Sondervermögens nach dem erworben wurden. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Verbindung zu setzen. IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Die Verschmelzung ist zum Stichtag am geplant. Das Recht zur kostenlosen Rückgabe erlischt gemäß 187 Abs. 1 Satz 2 KAGB fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses ( ). Es kann daher bis einschließlich bei der Gesellschaft geltend gemacht werden. Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen kostenfrei umgetauscht, so dass die Anleger des übertragenden Sondervermögens, sofern sie sich nicht zur Rückgabe entscheiden, Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die am Übertragungsstichtag ( ) im übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 auf das übernehmende Sondervermögen übertragen. Ausgegebene Anteile des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des Übertragungsstichtags kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben. Sofern Sie nicht von Ihrem oben unter III. beschriebenen Recht der kostenlosen Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten Sie als Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung durch Ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Fondspreis des übertragenden Sondervermögens durch den Fondspreis des übernehmenden Sondervermögens dividiert. Beispiel: Fondspreis übertragender Fonds: 50,- Fondspreis übernehmender Fonds: 60,- Umtauschverhältnis: 1: 0, Für einen Anteil des übertragenden Fonds erhalten Sie als Anleger 0, Anteile des übernehmenden Fonds. Hinweis: Dies sind nur beispielhafte Zahlen. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses kann erst zum Stichtag am erfolgen. Für das übertragende Sondervermögen wird eine Ertragsthesaurierung am erfolgen.

6 6 V. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Dieser Verschmelzungsinformation liegen die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens bei. Die Gesellschaft empfiehlt den Anlegern des übertragenden Sondervermögens, die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Frankfurt, den Die Geschäftsführung Stäcker Engler Anlage: Wesentlichen Anlegerinformationen für das OGAW-Sondervermögen FT InterSpezial.

7 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. FT InterSpezial WKNISIN: DE Dieser Fonds wird von der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh verwaltet. Ziele und Anlagepolitik Mit dem FT InterSpezial legen Sie weltweit in Aktien an. Der Fonds bietet Ihnen eine Mischung großer und mittlerer Unternehmenswerte, die auf der Einschätzung unserer Kapitalmarktexperten beruht. Ziel einer Anlage im FT InterSpezial ist es, an der Wertentwicklung von Aktien aus der ganzen Welt teilzuhaben. Die Währung des Fonds ist Euro. Die Erträge, die der FT InterSpezial erwirtschaftet, werden einmal im Jahr an Sie ausgeschüttet. Ihre Anteile am FT InterSpezial können Sie börsentäglich zurückgeben. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite Geringeres Risiko Die Einstufung des Fonds in seine Risikoklasse beruht auf historischen Daten des Fonds oder einer vergleichbaren Anlage in den vergangenen 5 Jahren und stellt somit keine Vorhersage für die Zukunft dar. Die Einstufung ist keine Garantie, sie kann sich im Zeitablauf ändern. Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass der Fonds kein Wertschwankungsrisiko hat. Der Fonds ist in Risikoklasse 5 eingruppiert, weil die historischen Daten im Jahresdurchschnitt Wertschwankungen zwischen 10 und 15 % aufweisen. Generell gilt, dass höhere Wertschwankungen größere Verlustrisiken, aber auch größere Chancen auf Wertzuwachs beinhalten. Höheres Risiko Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können für den Fonds aber trotzdem von Bedeutung sein: Operationelle Risiken einschließlich Verwahrrisiken: Fehler und Missverständnisse bei der Verwaltung und Verwahrung können die Wertentwicklung des Fonds be einträchtigen. Währungsrisiken: Der Fonds legt seine Mittel auch außerhalb des Euro-Raums an. Der Wert der Währungen dieser Anlagen gegenüber dem Euro kann fallen. Eine ausführliche Darstellung aller Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds unter Risikohinweise. 4. Februar 2015

8 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeaufschlag 5 % Rücknahmeabschlag 0 % Hierbei handelt es sich jeweils um die Höchstbeträge, die Ihnen belastet werden dürfen. Kosten, die dem Fonds im Verlauf des Geschäftsjahres entstehen: Laufende Kosten 1,40 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: Erfolgsabhängige Vergütung p. a. 0 % Die von Ihnen zu tragenden Kosten finanzieren die Verwaltung und Verwahrung des Fonds sowie Vertrieb und Vermarktung; diese Kosten wirken sich mindernd auf das Wachstumspotenzial Ihrer Anlage aus. Bei den Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag. Im Einzelfall können die von Ihnen zu zahlenden Beträge niedriger sein. Bitte fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle nach den tatsächlich für Sie geltenden Beträgen. Die Kennziffer laufende Kosten wurde zum letzten Geschäftsjahresende des Fonds per 30. September 2014 ermittelt. Sie beinhaltet alle Kosten und sonstigen Zahlungen des Fonds (exklusive der Transaktionskosten und einer eventuellen erfolgsabhängigen Vergütung) und setzt diese in Beziehung zum Fondsvermögen. Die laufenden Kosten können von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr schwanken. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds. Wertentwicklung in der Vergangenheit 40 % + 34, ,9 + 20,2 + 19, ,2 + 6,8 + 9, ,4 10 6, Der Fonds wurde am 30. September 1970 aufgelegt. Die frühere Wertentwicklung ist keine Garantie für die künftige Entwicklung des Fonds. Die Berechnung erfolgte in der Fondswährung Euro und auf Basis des Rücknahmepreises. Das bedeutet, alle Kosten und Gebühren des Fonds mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags sind berücksichtigt. Ausschüttungen bzw. abzuführende Steuern wurden wiederangelegt per Quelle: eigene Datengrundlage 47, Praktische Informationen Verwahrstelle für diesen Fonds ist The Bank of New York Mellon SANV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main. Weitere praktische Informationen zum Fonds, den Verkaufsprospekt (OGAW-Prospekt), Jahres- und Halbjahresberichte so wie die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise finden Sie kostenlos und in deutscher Sprache auf unserer Internet-Seite Die deutschen Steuervorschriften können die Versteuerung Ihrer persönlichen Einkünfte aus dem Fonds beeinflussen. Die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlä gigen Teilen des OGAW- Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regu liert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 4. Februar FT InterSpezial WKNISIN: DE

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