BNY MELLON. An die Anleger der Sondervermögen ETF-Strategie Global Control und ETF-Strategie Global Control II
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- Benedict Acker
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1 ~~ Frankfurt am Main, 14. Juni 2012 An die Anleger der Sondervermögen ETF-Strategie Global Control und ETF-Strategie Global Control II Verschmelzung des Sondervermögens ETF-Strategie Global Control auf das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control II am Sehr geehrte Damen und Herren, die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh hat beschlossen, das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control (,,untergehendes Sondervermögen") am auf das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control II (,,aufnehmendes Sondervermögen") zu verschmelzen. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Sondervermögens ETF-Strategie Global Control, das als Richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß Investmentgesetz ausgestaltet ist, auf das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control II, das ebenfalls als Richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß Investmentgesetz ausgestaltet ist. Depotbank für beide Sondervermögen ist die The Bank ofnew York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main. Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden (,,Verschmelzung" gemäß 2 Absatz 25 Nr. 1 InvG). Den Anteilinhabern des übertragenden Sondervermögens werden Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen mit der Verschmelzung ausgegeben. Hintergrund und Beweggründe der geplanten Verschmelzung Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens (ETF-Strategie Global Control ca. 5 Mio. und ETF-Strategie Global Control II ca. 0,7 Mio.) durch Verschmelzung der Sondervermögen, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird, durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert. Messe Turm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Frankfurt am Ma in Postadresse: Postfach , Frankfurt am Main; ymellonkag.com
2 JJ,,, ~ BNYMe llo n Service Kapita lan lage-gese ll scha f t mbh Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Die Anlagepolitik beider Sondervermögen und andere Merkmale stimmen überein, wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht. ETF-Strategie Global Control ETF-Strategie Global Control II WKN AOEAKl ISIN DEOOOAOEAKl 4 WKN AlCXUY ISIN DEOOOAl CXUY2 Anlagepolitik Sowohl für das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control als auch für das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control II ist m den Vertragsbedingungen em Anlageschwerpunkt m börsengehandelte ETF Sondervermö gen (sogenannte ETF-F onds) vorgesehen. Mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens werden in börsengehandelte Sondervennögen (so genannte ETF-Fonds) angelegt. Hierdurch werden Anlageklassen (beispielsweise Aktien, Renten, Immobilien, Rohstoffe, Devisen und Geldmarkt) global abgebildet, d.h. eme zuordnende Festlegung auf regionale Emittenten und Länderrisiken findet nicht statt. Die Gewichtung erfolgt je nach Marktlage. Die Sondervermögen können in alle anderen nach den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben) bis zu 49 % investieren. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen fundamentale Bewertungskriterien rm Vordergrund der Überlegungen. Die Sondervermögen setzen Derivate sowohl zu Investitionsals auch zu Absicherungszwecken ein. Verwaltungsvergütung bis zu 0,3 Prozent des Durchschnittwertes des Sondervermögens auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes, mindestens jedoch ,- p.a. BNYMellon Service l(apitalanlage-gesellschaft mbh Messe Turm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Frankfurt am Main Postadresse: Postfach , Frankfurt am Main;
3 Beratervergütung Insgesamte Verwaltungsund Beratervergütung Depotbankvergütung Laufende Kosten (ohne Transaktionskosten, inkl. Zielfondskosten) bis zu 1,3 Prozent p.a. des Durchschnittwertes des Sonderve1mögens auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes. Die Vergütung wird von der Verwaltungsvergütung nicht abgedeckt und somit von der Gesellschaft dem Sondervermögen zusätzlich belastet. bis zu 1,6 Prozent p.a. des Durchschnittswertes des Sondervermögens auf Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes betragen, mindestens jedoch ,- p.a bis zu 0,05 Prozent p.a. des Weiies des Sondervermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes, mindestens jedoch ,- p.a. ETF-Strategie Global ETF-Strategie Global Control Control II 2,91% 0,87% F ondswährung Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Dezember 2011 endete. Die laufenden Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. EUR Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Erfolgsabhängige Vergütung Ertragsverwendung Anlegerprofil Keine Thesaurierung Die Sondervermögen sind jeweils für Anleger konzipiert, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont sollte langfristig ausgerichtet sein und bei mindestens 5 Jahren liegen. Ausgabeaufschlag bis zu 5 Prozent; wird z.zt. nicht erhoben Rücknahmeabschlag 0% Messe Turm, Friedr ich-ebert-anlage 49, Frankfurt am Main Postadresse: Postfach , Frankfurt am Main; lonkag.com
4 ~~ BNYMellon Service Kapitalanlage - Gesellschaft mbh Geschäftsjahr Fondsberater BARDUSCH AG Vermögensmanagement Hertzstrasse Ettlingen F ondsdomizil Vertriebsländer Deutschland Deutschland Die BNY Mellon Service-Kapitalanlage-Gesellschaft mbh geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Fonds auswirkt. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, vor oder nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine Neuordnung des Portfolios vorzunehmen. Der Risikorenditefaktor des ETF-Strategie Global Control im Sinne der Wesentlichen Anlegerinformationen beträgt zum Zeitpunkt der Eimeichung dieses Verschmelzungsplans 4 (gleichbedeutend mit einer Volatilität der Wochenerträge zwischen 5 % und 10 % p.a. ), der des ETF-Strategie Global Control II beträgt ebenfalls 4. Der Risikorenditefaktor beruht auf historischen Daten bzw. Annahmen über die Schwankungsbreite der Fondsrenditen; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Höhere Schwankungsrisiken sind üblicherweise mit höheren Renditeerwartungen verbunden. Die sich aus der Anlagestrategie ergebenden Risiken sind bei beiden Sondervermögen aufgrund der identischen Anlagestrategien gleich. Das Geschäftsjahr sowohl des aufnehmenden als auch des untergehenden Sondervermögens endet jeweils zum 31. Dezember. Da die Verschmelzung während des Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens erfolgt, wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Die Einlegung eines Rumpfgeschäftsjahres hat steuerlich zur Folge, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Übertragungsstichtags als zugeflossen gelten. Steuerlich hat die Verschmelzung der beiden Sondervermögen für die Anteilseigner keine Auswirkungen. Sie stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des deutschen Einkommenssteuergesetzes dar. Die umealisie1ien Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom zu 14 InvStG, Stand März 2009). Messe Turm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Frankfurt am Main Postadresse: Postfach , Frankfurt am Main;
5 ~~ BNY Me llon Service Kapitalan lage- Gese llsc haft mb H Rechte der Anleger im Zusammenhang mit der Verschmelzung Anleger der Sondervermögen sind berechtigt von der BNY Mellon Service Kapitalanlage Gesellschaft mbh die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, zu verlangen. Ein Umtauschangebot nach 40 e Absatz 1 Nr. 2 InvG wird nicht angeboten. Es ist nicht geplant, aufgrund der Verschmelzung die Anteilrücknahme des übernehmenden oder des übertragenden Sondervermögens auszusetzen. Das Recht zur kostenlosen Rückgabe gemäß 40e Abs. 1 Nr. 1 InvG kann bis einschließlich 24. August 2012 bei der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh geltend gemacht werden. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Erklärung des Prüfers gemäß 40c Absatz 2 InvG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung. Eine aktuelle Fassung der Wesentlichen Anlegerinformationen" des ETF-Strategie Global Control II liegt diesem Informationsschreiben bei. Mit freundlichen Grüßen BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft BNY Mellon Service Kapita lanlage-gesellschaft mbh Messe Turm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Frankfurt am Main Postadresse: Postfach , Frankfurt am Main; Geschäftsführung: Thomas Grünewa ld (Sprecher), Udo Hirschhäuser Sitz: Frankfurt am Main; Registergericht und Handelsregister 0 Nummer: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 53283, USt-IdNr. DE
6 Wesentliche Anle erinformationen ETF-Strategie Global Control II- Richtlinienkonformes Sondervermögen WKN / ISIN: A1CXUY / DEOOOA1CXUY2 Dieser Fonds wird von der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh verwaltet. Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh gehört zur BNY Mellon Gruppe. Mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens ETF-Strategie Global Control II werden in börsengehandelte Sondervermögen (so genannte ETF-Fonds) angelegt. Hierdurch werden Anlageklassen (beispielsweise Aktien, Renten, Immobilien, Rohstoffe, Devisen und Geldmarkt) global abgebildet, d.h. eine zuordnende Festlegung auf regionale Emittenten und Länderrisiken findet nicht statt. Die Gewichtung erfolgt je nach Marktlage. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen fundamentale Bewertungskriterien im Vordergrund der Überlegungen. Gewichtungen und Berücksichtigungen der einzelnen Kriterien sind variabel und können bis zur vollständigen Nichtbeachtung oder einer deutlichen Überbewertung der jeweiligen Kriterien führen. Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter,,kosten" aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Die Erträge des Fonds verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Die Anleger können von der Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung : Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont sollte langfristig ausgerichtet sein und bei mindestens 5 Jahren liegen. + Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite + Geringeres Risiko Höheres Risiko Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der ETF-Strategie Global Control II ist in Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig wenig schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen relativ ausgewogen sind. Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt Risikohinweise" des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: - Kontrahentenrisiko: Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur teilweise begleichen. - Risiken aus Derivateinsatz : Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter Anlagepolitik" genannten Zwecken einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivaten gegen Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds verringern. - Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse wie z.b. Naturkatastrophen geschäd igt werden. Eine weitergehende Risikobeschreibung finden Sie im Verkaufsprospekt im Abschnitt Risikohinweise ".
7 Einmalige Kosten vor und nach der Anlage : Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5% 0% Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen werden darf. Kosten, die dem Fonds im laufe des Jahres abgezogen werden : laufende Kosten 0,87% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren keine Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Ausgenommen hiervon sind die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (Transaktionskosten). Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbet rag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie dem Abschnitt "Sondervermögen " des Verkaufsprospekts entnehmen oder beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Der Jahresbericht des Sondervermögens für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genauen berechneten Kosten. Das Sondervermögen ETF-Strategie Global Control II wurde im März 2012 aufgelegt. Da das Sondervermögen noch kein ganzes Kalenderjahr besteht, sind bislang keine ausreichenden Daten vorhanden, um Anlegern nützliche Angaben über die frühere Wertentwicklung machen zu können. Depotbank des Fonds ist The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Frankfurt am Main. Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem ETF Strategie Global Control II finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter kte_und_berichte/inde x.de.jsp. Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh kann lediglich auf Grundlag e einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts des Sondervermögen s vergleichbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung saufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Information en für den Anle er sind zutreffend und ents rechen dem Stand März 2012.
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