Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch für die Anleger der Sondervermögen FT FlexInvest Classic und FT Total Return Renten

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1 27. Januar 2017 FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch für die Anleger der Sondervermögen FT FlexInvest Classic und FT Total Return Renten Sehr geehrte Damen und Herren, die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh ( Gesellschaft/FT ) hat beschlossen, das Publikums- Sondervermögen FT FlexInvest Classic (nachfolgend übertragendes Sondervermögen ) auf das OGAW- Sondervermögen FT Total Return Renten ( übernehmendes Sondervermögen ) zu verschmelzen. Bei dem übertragenden Sondervermögen handelt es sich um einen Publikums-AIF, bei dem übernehmenden Sondervermögen handelt es sich um ein OGAW-Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches. Verwahrstelle des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens ist die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main ( BNY ). Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die nachfolgenden Verschmelzungsinformationen sollen Ihnen als den Anlegern des übertragenden Sondervermögens und des übernehmenden Sondervermögens (im Folgenden Anleger ) geeignete und präzise Informationen über die bevorstehende Verschmelzung vermitteln, damit Sie sich ein verlässliches Urteil über die Auswirkungen des Vorhabens auf ihre Anlagen bilden und ihre Rechte ausüben können. Der Hintergrund und die Beweggründe der Verschmelzung sind unter Ziffer I. beschrieben, die erwarteten Auswirkungen werden in Ziffer II. erläutert. Unter Ziffer III. werden die spezifischen Rechte der Anleger dargelegt und Ziffer IV. umfasst die maßgeblichen Verfahrensaspekte und den geplanten Übertragungsstichtag. Diese Verschmelzungsinformationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. I. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Die Gesellschaft hat das derzeitige Anlageuniversum des FT FlexInvest Classic analysiert. Die laufenden Kosten des FT FlexInvest Classic lagen per bei 1,37%, die laufenden Kosten des FT Total Return Renten lagen bei 1,08%. Das Fondsvolumen des FT FlexInvest Classic betrug per nur noch 5,2 Mio. Euro und das Fondsvolumen des FT Total Return Renten betrug nur 7,6 Mio. Euro. Durch das jeweils geringe Fondsvolumen müssen der FT FlexInvest Classic und der FT Total Return Renten derzeit vergleichsweise hohe Kosten tragen. Weitere Mittelzuflüsse für den FT FlexInvest Classic sind nicht zu erwarten. Im Interesse der Anleger ist ein Bestehenbleiben des FT FlexInvest Classic daher nicht zweckmäßig. Der FT Total Return Renten ist das zur Verschmelzung für den FT FlexInvest Classic geeignete Sondervermögen. Der FT Total Return Renten ist ein OGAW-Sondervermögen, der FT FlexInvest Classic ist ein Publikums-AIF, dessen Anlagebedingungen weiter gefasst sind, als die des FT Total Return Renten. Die zur Investition zulässigen

2 Vermögensgegenstände des FT FlexInvest Classic sind im Vergleich in den Anlagebedingungen umfassender ausgestaltet, als die zur Investition zulässigen Vermögensgegenstände in den Anlagebedingungen des FT Total Return Renten. Dennoch investieren beide Fonds derzeit hauptsächlich in variable und festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bis mittleren Laufzeiten. Als Anlagen kommen in beiden Sondervermögen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefe in Frage, die auf Euro lauten. Anleihen in den Fremdwährungen US- Dollar und britisches Pfund können bis zu maximal 30 Prozent beigemischt werden. Zusätzlich investieren beide Fonds in Nachranganleihen sowie bis zu maximal 15 Prozent in High-Yield-Anleihen. Dabei wird grundsätzlich auf eine nachhaltige Kreditwürdigkeit der Schuldner geachtet. Das Anlageuniversum des FT FlexInvest Classic ist im Vergleich zum Anlageuniversum des FT Total Return Renten weiter ausgestaltet. Derzeit wird der FT FlexInvest Classic jedoch erfolgreich analog dem Managementansatz des FT Total Return Renten gesteuert, so dass beide Sondervermögen somit faktisch identisch verwaltet werden. Da nicht auszuschließen ist, dass das Zinsniveau auf Jahre hinweg niedrig bleibt, ist es zur Erhöhung der Wertentwicklung sowie Deckung der Fondskosten unabdinglich, mit derivativen Strategien Zusatzerträge zu erwirtschaften. Diese derivativen Strategien werden unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Risiken bei geringen Schwankungen im FT Total Return Renten erfolgreich eingesetzt. Beide Sondervermögen werden von dem identischen Managementteam betreut und unterscheiden sich in ihrer Verwaltung nur sehr minimal. Das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens beträgt aktuell 5,2 Mio. EUR (Stand: ), das des übernehmenden Sondervermögens 7,6 Mio. EUR (Stand: ). Hintergrund der geplanten Verschmelzung des FT FlexInvest Classic auf den FT Total Return Renten ist somit eine Steigerung des Fondsvolumens von 7,6 Mio. Euro auf 12,8 Mio. Euro (Stand: ). Das wiederum ermöglicht der Gesellschaft, eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Durch die Zusammenlegung auf ein Sondervermögen wird ebenso eine Reduzierung der Transaktions- und Prüfungskosten erreicht. II. Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens Die Anteile des übertragenden Sondervermögens werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt. Daher erlischt das Recht der Anleger auf Rücknahme gemäß 187 KAGB 5 Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses nach 189 Abs. 1 Nr. 3 KAGB. Somit sind Anteilscheinumsätze in den beiden übertragenden Sondervermögen letztmalig zum möglich. Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung keine nachteiligen Auswirkungen für die Anleger im übertragenden und im übernehmenden Sondervermögen hat. Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen weisen große Gemeinsamkeiten beziehungsweise Überschneidungen auf. Der übernehmende Fonds FT Total Return Renten investiert hauptsächlich in variabel und festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bis mittleren Laufzeiten. Als Anlagen kommen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefe in Frage, die auf Euro lauten. Anleihen in den Fremdwährungen US-Dollar und britisches Pfund können bis zu maximal 30 Prozent beigemischt werden. Zusätzlich investiert der Fonds in Nachranganleihen sowie bis zu maximal 15 Prozent in High-Yield-Anleihen. Derivate (mit und ohne Aktienexposure) und Investmentfondsanteile (richtlinienkonforme Sondervermögen) können beigemischt werden. Per war er zu 94 % in verzinslichen Wertpapieren investiert. Der Rest von 6% lag in Bankguthaben und sonstigen Wertpapieren. (Diese Werte sind für Sie als Anleger auf unserer Homepage beim jeweiligen Fonds unter Factsheet einsehbar). Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds FT Total Return Renten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen

3 zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik des FT Total Return Renten ist es, pro Kalenderjahr den aktuellen Geldmarktsatz (EONIA) zu übertreffen und damit gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld zu generieren. Der übernehmende Fonds FT Total Return Renten ist im Gegensatz zum übertragenden Fonds FT FlexInvest Classic nicht thesaurierend, sondern ausschüttend. Bei ausschüttenden Fonds werden die in den Fonds eingegangenen Erträge an Anleger ausgeschüttet. Die Anlage im FT Total Return Renten ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben, dies entspricht der Risikoklasse 3, dies entspricht einer möglichen Wertschwankung zwischen 2 und 5%. Das Risiko der Anleger im übernehmenden Sondervermögen FT Total Return Renten wird sich gegenüber dem Risiko im übertragenden Sondervermögen FT FlexInvest Classic nicht ändern. Erwartet wird für das übernehmende Sondervermögen FT Total Return Renten, dass nach der Verschmelzung die Zusammenführung der Vermögensgegenstände niedrigere Gesamtkosten zur Folge hat. Der übertragende Fonds FT FlexInvest Classic ist ein Publikums-AIF, dessen Anlagebedingungen weiter gefasst sind, als die des OGAW-Sondervermögens FT Total Return Renten. Die zur Investition zulässigen Vermögensgegenstände des FT FlexInvest Classic sind damit im Vergleich zu den Anlagebedingungen des FT Total Return Renten umfassender ausgestaltet. Dennoch investieren beide Fonds derzeit hauptsächlich in variable und festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bis mittleren Laufzeiten. Als Anlagen kommen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefe in Frage, die auf Euro lauten. Anleihen in den Fremdwährungen US-Dollar und britisches Pfund können bis zu maximal 30 Prozent beigemischt werden. Zusätzlich investiert der Fonds in Nachranganleihen sowie bis zu maximal 15 Prozent in High-Yield-Anleihen. Per war er zu 94,5% in verzinslichen Wertpapieren investiert. Der Rest von 5,5% lag in Bankguthaben und sonstigen Wertpapieren. (Diese Werte sind für Sie als Anleger auf unserer Homepage beim jeweiligen Fonds unter Factsheet einsehbar). Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel einer Anlage im FT FlexInvest Classic ist es, pro Kalenderjahr den aktuellen Geldmarktsatz (EONIA) zu übertreffen. Der FT FlexInvest Classic wurde in die Risikoklasse 3 eingestuft, dies entspricht einer möglichen Wertschwankung zwischen 2 und 5%. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen: Sondervermögen FT FlexInvest Classic Übertragendes Sondervermögen FT Total Return Renten Übernehmendes Sondervermögen WKN Verwaltende KVG FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh FRANKFURT-TRUST Investment- Gesellschaft mbh Verwahrstelle The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Anlagepolitik/-strategie Ziel einer Anlage im FT FlexInvest Classic ist es, pro Kalenderjahr einen positiven Ertrag zu erwirtschaften und den Geldmarktzinssatz EONIA um 0,8% p.a. zu übertreffen. Ziel einer Anlage im FT Total Return Renten ist es, pro Kalenderjahr einen positiven Ertrag zu erwirtschaften und den Geldmarktzinssatz EONIA um 0,8% p.a. zu übertreffen.

4 Anlageschwerpunkt Der Anlageschwerpunkt des FT FlexInvest Classic liegt auf verzinslichen Wertpapieren Der Anlageschwerpunkt des FT Total Return Renten liegt auf verzinslichen Wertpapieren Anlagegrenzen imüberblick: - Investmentanteile: Aktienfonds: Rentenfonds: Geldmarktfonds: Gemischte Sondervermögen: Sonstige Sondervermögen: Sonstige Anlageinstrumente: - Bankguthaben: - Geldmarktinstrumente: - Wertpapiere (Renten): - Wertpapiere (Aktien): Max. 100% Max. 100% Max. 100% Max. 100% Max. 100% Max. 10 % Max. 10 % Max. 100 % Max. 100 % Max. 100 % Max. 100 % Max.10% Max. 10% Max. 10% Max. 10% - - Max. 10% Max. 49 % Max. 49% mind. 51 % Max. 20% Ertragsverwendung Thesaurierend Ausschüttend Fondswährung EUR Ausgabeaufschlag bis 5 %, zzt. 5% bis 5%, zzt. 3 % Verwaltungsvergütung bis zu 1,5% p.a., zzt. 0,4% p.a. bis zu 0,9 % p.a., zzt. 0,4% p.a. Verwahrstellenvergütung bis zu 0,1% p.a., zzt. 0,03% p.a. mindestens 9.800,- p.a. bis 0,1 % p.a., zzt. 0,03% p.a. mindestens 9.800,- p.a. Erfolgsvergütung 0 % Laufende Kosten 1,37% 1,08 % Geschäftsjahr Anlegerprofil Die Anlage ist für Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen Kapitalverlust hinzunehmen. Risikoindikator gem. SRRI 3 3 (Synthetic Risk Reward Die Einstufung des Fonds in seine Die Einstufung des Fonds in seine Risikoklasse beruht auf historischen Risikoklasse beruht auf historischen Indicator) Daten der vergangenen 5 Jahre und Daten der vergangenen 5 Jahre und stellt stellt somit keine Vorhersage für die somit keine Vorhersage für die Zukunft Beide Zahlen kennzeichnen Zukunft dar. Die Einstufung ist keine dar. Die Einstufung ist keine Garantie, sie einen mittleren Risikobereich. Garantie, sie kann sich im Zeitablauf kann sich im Zeitablauf ändern. Nähere Angaben entnehmen ändern. Der Fonds ist in Risikoklasse 3 Sie bitte den beigefügten Der Fonds ist in Risikoklasse 3 eingruppiert, weil die historischen Daten wesentlichen eingruppiert, weil die historischen Daten im Jahresdurchschnitt Anlegerinformationen im Jahresdurchschnitt Wertschwankungen zwischen 2 und 5 % Wertschwankungen zwischen 2 und aufweisen. 5 % aufweisen. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf das übernehmende Sondervermögen keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung hat. Beide Sondervermögen werden unabhängig voneinander gemäß ihren jeweiligen Anlagestrategien bis zum Verschmelzungstermin am weiter geführt. Das Geschäftsjahr des übernehmenden und des übertragenden Sondervermögens endet jeweils zum 31. März eines Jahres. Die Verschmelzung soll jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der beiden Sondervermögen am wirksam werden. Für das übertragende Sondervermögen wird ein Auflösungsbericht erstellt. Die

5 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim übernehmenden Sondervermögen angesetzt. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem übertragenden noch von dem übernehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. Durch die Verschmelzung des FT FlexInvest Classic auf den FT Total Return Renten werden derzeit keine Änderungen der Verwaltungskosten der beiden Sondervermögen erwartet. Neuordnung des Portfolios: Vor der Verschmelzung ist nicht beabsichtigt, eine Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen. Nach der Verschmelzung ist beabsichtigt, das zusammengeführte Portfolio weitestgehend in der bestehenden Form entsprechend den Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens weiterzuführen. Gegebenenfalls kann es aufgrund der neuen Struktur zu einer Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten kommen. Hierbei sollen insbesondere die prozentualen Anteile der einzelnen Vermögensgegenstände nach der Verschmelzung auf das dann neue Fondsvolumen angepasst werden, zudem wird eine Adjustierung der Quote an Bankguthaben erfolgen, aus der sich Nachkäufe oder Verkäufe in einzelnen Positionen ergeben können. Beide Sondervermögen werden unabhängig voneinander gemäß ihren jeweiligen Anlagestrategien bis zum Verschmelzungstermin am weiter geführt. Das Geschäftsjahr des übernehmenden und das des übertragenden Sondervermögens endet jeweils zum 31. März eines Jahres. Nach Verschmelzung der Sondervermögen werden die Gesamtkosten für die Anleger im übernehmenden Fonds voraussichtlich niedriger sein als zuvor. Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter abrufbar. III. Spezifische Rechte der Anleger Die Gesellschaft verwaltet kein weiteres Sondervermögen, dessen Anlagegrundsätze mit denen des übertragenden oder des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar ist. Die Gesellschaft kann Ihnen daher kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten. Es besteht für Sie als Anleger der jeweiligen Sondervermögen jedoch die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe Ihrer Anteile. Den Anlegern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird die Möglichkeit eingeräumt, der Gesellschaft bis zum die Anteile kostenfrei zurückzugeben. Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Anleger des übertragenden Sondervermögens, die ihre Anteile nicht zurückgeben, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung automatisch Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Das kostenlose Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der vorliegenden Informationen über die Verschmelzung an die Anleger und kann bis zum bei der Gesellschaft geltend gemacht werden

6 Der Gesamtwert der Anlage zum Übertragungsstichtag ändert sich für den Anleger des übertragenden Sondervermögens nicht, allerdings kann sich infolge der unterschiedlichen Anteilspreise von übertragendem Sondervermögen und übernehmendem Sondervermögen die Anzahl von Anteilen im Depot des Anlegers ändern. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Erklärung des Prüfers (KPMG AG Wirtschaftsprüfergesellschaft) gemäß 185 Absatz 2 i.v.m. 186 Absatz 3 Nr. 3 KAGB bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist bei der Gesellschaft (FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh, Bockenheimer Landstraße 10, Frankfurt) schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Verschmelzung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger der übertragenden Sondervermögen im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des 189 KAGB erfüllt sind, so dass die Verschmelzung steuerneutral gem. 14 InvStG durchgeführt werden kann. Die Gesellschaft versucht, die Anteile des übertragenden Sondervermögens steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes zu übertragen, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Sollten sich wesentliche Umstände oder Bestimmungen in den Steuergesetzen ändern, könnte sich eine andere Betrachtungsweise ergeben. Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an den übertragenden Sondervermögen. Steuerlich hat die Verschmelzung der Sondervermögen, soweit diese steuerneutral gem. 14 InvStG i.v.m. 189 KAGB durchgeführt wird, für die Anteilseigner im Übrigen keine Auswirkungen. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung an sich nicht auf die Wertentwicklung im übernehmenden Sondervermögen auswirkt. Die Anteile des übernehmenden Sondervermögens FT Total Return Renten treten an die Stelle der Anteile des übertragenden Sondervermögens FT FlexInvest Classic, so dass bei einer steuerneutralen Verschmelzung der Umtausch insbesondere nicht als Verkauf angesehen wird. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens FT FlexInvest Classic gilt dies nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt und gelten steuerlich den Anlegern als zugeflossen. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten ( 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des übertragenden Sondervermögens zu behandeln ( 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG). Für das übertragende Sondervermögen wird daher eine Ertragsthesaurierung am erfolgen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Sollte entgegen der bisherigen Planung die Verschmelzung nicht steuerneutral durchgeführt werden, wird der Umtausch wie ein Verkauf gewertet, so dass eventuelle Kursgewinne realisiert werden und der Kapitalertragssteuer unterliegen, sofern die Anteile des übertragenden Sondervermögens nach dem erworben wurden. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Verbindung zu setzen

7 IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Die Verschmelzung erfolgt für die beiden Sondervermögen zum Ablauf des Es besteht für Sie als Anleger der jeweiligen Sondervermögen die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe Ihrer Anteile. Das Recht zur kostenlosen Rückgabe erlischt gemäß 187 Abs. 1 Satz 2 KAGB fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses ( ). Es kann daher bis einschließlich bei der Gesellschaft geltend gemacht werden Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Anleger des übertragenden Sondervermögens, die Ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger des übertragenden Sondervermögens und werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Sondervermögens durch die Gesellschaft endet ebenfalls mit dem vorgenannten Stichtag Die Rechte der Anleger des übertragenden Sondervermögens ändern sich durch die Verschmelzung nicht, sie haben nach der Verschmelzung die gleiche Rechte im übernehmenden Sondervermögen wie vorher im übertragenden Sondervermögen. V. Umtausch der Anteile Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile an dem übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen kostenfrei umgetauscht, so dass die Anleger des übertragenden Sondervermögens, sofern sie sich nicht zur Rückgabe entscheiden, Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die am Übertragungsstichtag ( ) in dem übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 auf das übernehmende Sondervermögen übertragen. Ausgegebene Anteile des übertragenden Sondervermögens werden mit Ablauf des Übertragungsstichtags kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anleger des übertragenden Sondervermögens ausgegeben. Sofern Sie nicht von Ihrem oben unter IV. beschriebenen Recht der kostenlosen Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten Sie als Anleger des übertragenden Sondervermögens nach Einbuchung durch Ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Fondspreis des übertragenden Sondervermögens durch den Fondspreis des übernehmenden Sondervermögens dividiert. Beispiel: Fondspreis übertragender Fonds: 50,- Fondspreis übernehmender Fonds: 60,- Umtauschverhältnis: 1: 0, Für einen Anteil des übertragenden Fonds erhalten Sie als Anleger 0, Anteile des übernehmenden Fonds. Hinweis: Dies sind nur beispielhafte Zahlen. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses kann erst zum Stichtag am erfolgen.

8 VI. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Dieser Verschmelzungsinformation liegen die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens bei. Die Gesellschaft empfiehlt den Anlegern des übertragenden Sondervermögens, die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Frankfurt am Main, den FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh Die Geschäftsführung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen FT Total Return Renten. FRANKFURT-TRUST Postanschrift: Telefon (0 69) Vorsitzender des Geschäftsführung: Sitz: Investment-Gesellschaft mbh Postfach Telefax (0 69) Aufsichtsrats: Karl Stäcker (Sprecher) Frankfurt am Main Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main info@frankfurt-trust.de Joachim Häger Wolfgang Marx Registergericht: Frankfurt am Main Frankfurt HRB 10692

9 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. FT Total Return Renten WKN/ISIN: /DE Dieser Fonds wird von der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh verwaltet. Ziele und Anlagepolitik Der FT Total Return Renten investiert hauptsächlich in variabel und festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bis mittleren Laufzeiten. Als Anlagen kommen Staats- und Unternehmensanleihen sowie Pfandbriefe in Frage, die auf Euro lauten. Anleihen in den Fremdwährungen US-Dollar und britisches Pfund können bis zu maximal 30 Prozent beigemischt werden. Zusätzlich investiert der Fonds in Nachranganleihen sowie bis zu maximal 15 Prozent in High-Yield-Anleihen. Dabei achten wir grundsätzlich auf eine nachhaltige Kreditwürdigkeit der Schuldner. Zu Absicherungszwecken kommen derivative Instrumente zum Einsatz. Ziel einer Anlage im FT Total Return Renten ist es, pro Kalenderjahr einen positiven Ertrag zu erwirtschaften und den Geldmarktzinssatz EONIA um 0,8 Prozent p. a. zu übertreffen. Die Währung des Fonds ist Euro. Die Erträge, die der FT Total Return Renten erwirtschaftet, werden einmal im Jahr an Sie ausgeschüttet. Ihre Anteile am FT Total Return Renten können Sie börsentäglich zurückgeben. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite Geringeres Risiko Die Einstufung des Fonds in seine Risikoklasse beruht auf historischen Daten des Fonds oder einer vergleichbaren Anlage in den vergangenen 5 Jahren und stellt somit keine Vorhersage für die Zukunft dar. Die Einstufung ist keine Garantie, sie kann sich im Zeitablauf ändern. Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass der Fonds kein Wertschwankungsrisiko hat. Der Fonds ist in Risikoklasse 3 eingruppiert, weil die historischen Daten im Jahresdurchschnitt Wertschwankungen zwischen 2 und 5 % aufweisen. Generell gilt, dass höhere Wertschwankungen größere Verlustrisiken, aber auch größere Chancen auf Wertzuwachs beinhalten. Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können für den Fonds aber trotzdem von Bedeutung sein: Höheres Risiko Bonitätsrisiken: Der Fonds legt sein Vermögen vor allem in Anleihen an. Nimmt die Kreditwürdigkeit einzelner Aussteller ab oder werden diese zahlungsunfähig, so fällt der Wert der entsprechenden Anleihen. Operationelle Risiken einschließlich Verwahrrisiken: Fehler und Missverständnisse bei der Verwaltung und Verwahrung können die Wertentwicklung des Fonds be einträchtigen. Risiken aus dem Einsatz derivativer Instrumente: Derivate sind Finanztermingeschäfte, die sich auf Basiswerte wie Aktien, Anleihen, Zinsen, Indizes und Rohstoffe beziehen und von deren Wertentwicklung abhängig sind. Der Fonds darf derivative Instrumente zur Absicherung oder Wertsteigerung des Fondsvermögens einsetzen. Je nach Wertentwicklung des Basiswertes können dabei Verluste entstehen. Eine ausführliche Darstellung aller Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds unter Risikohinweise. 4. Oktober 2016

10 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeaufschlag 5 % (zzt. 3 %) Rücknahmeabschlag 0 % Hierbei handelt es sich jeweils um die Höchstbeträge, die Ihnen belastet werden dürfen. Kosten, die dem Fonds im Verlauf des Geschäftsjahres entstehen: Laufende Kosten 1,08 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: Erfolgsabhängige Vergütung p. a. 0 % Die von Ihnen zu tragenden Kosten finanzieren die Verwaltung und Verwahrung des Fonds sowie Vertrieb und Vermarktung; diese Kosten wirken sich mindernd auf das Wachstumspotenzial Ihrer Anlage aus. Bei den Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag. Im Einzelfall können die von Ihnen zu zahlenden Beträge niedriger sein. Bitte fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle nach den tatsächlich für Sie geltenden Beträgen. Die Kennziffer laufende Kosten wurde zum letzten Geschäftsjahresende des Fonds per 31. März 2016 ermittelt. Sie beinhaltet alle Kosten und sonstigen Zahlungen des Fonds (exklusive der Transaktionskosten und einer eventuellen erfolgsabhängigen Vergütung) und setzt diese in Beziehung zum Fondsvermögen. Die laufenden Kosten können von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr schwanken. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds. Wertentwicklung in der Vergangenheit 10 % per ,3 0,5 8,7 Quelle: eigene Datengrundlage + 2,3 + 5,1 + 6,8 + 2,7 0,9 1,2 + 0, Der Fonds wurde am 1. Juli 1996 aufgelegt. Am 4. Oktober 2016 wurde die Anlagepolitik geändert und der Fonds von FT EuroRendite in FT Total Return Renten umbenannt. Die frühere Wertentwicklung ist keine Garantie für die künftige Entwicklung des Fonds. Die Berechnung erfolgte in der Fondswährung Euro und auf Basis des Rücknahmepreises. Das bedeutet, alle Kosten und Gebühren des Fonds mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags sind berücksichtigt. Ausschüttungen bzw. abzuführende Steuern wurden wiederangelegt. Praktische Informationen Verwahrstelle für diesen Fonds ist The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main. Weitere praktische Informationen zum Fonds, den Verkaufsprospekt (OGAW-Prospekt), Jahres- und Halbjahresberichte so wie die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise finden Sie kostenlos und in deutscher Sprache auf unserer Internet-Seite Die deutschen Steuervorschriften können die Versteuerung Ihrer persönlichen Einkünfte aus dem Fonds beeinflussen. Die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlä gigen Teilen des OGAW- Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regu liert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 4. Oktober Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. FT Total Return Renten WKN/ISIN: /DE

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