Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 VONTOBEL FUND

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1 Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 VONTOBEL FUND Société d'investissement à Capital Variable 69, route d'esch, L-1470 Luxembourg R.C.S. Luxemburg B (der "Fonds") MITTEILUNG AN DIE ANLEGER DER FOLGENDEN TEILFONDS DES FONDS: VONTOBEL FUND DEFENSIVE BALANCED PORTFOLIO (CHF) VONTOBEL FUND DEFENSIVE BALANCED PORTFOLIO (EUR) (die "Übertragenden Teilfonds") Der Verwaltungsrat des Fonds (der "Verwaltungsrat") weist die Anleger der Übertragenden Teilfonds (die "Anleger") darauf hin, dass er beschlossen hat, die Übertragenden Teilfonds mit dem Vontobel Fund Robusta (der "Übernehmende Teilfonds", zusammen mit den Übertragenden Teilfonds die "Teilfonds") zu verschmelzen (die "Verschmelzung"). Die Verschmelzung wird am 3. September 2013 (auf Grundlage des NAV für den 2. September 2013) wirksam werden (der "Verschmelzungsstichtag"). Mit dieser Mitteilung soll über die Gründe und Auswirkungen der Verschmelzung gemäss Artikel 72 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner zur Zeit gültigen Fassung (das "Gesetz von 2010") informiert werden. 1. GRÜNDE FÜR DIE VERSCHMELZUNG Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Verschmelzung aus den folgenden Gründen vorzunehmen:

2 - 2-1) Die Vermögen der Übertragenden Teilfonds liegen unterhalb des Betrages, den der Verwaltungsrat als erforderlichen Mindestbetrag für die effiziente Verwaltung der Übertragenden Teilfonds im Interesse der Anteilinhaber erachtet. Das verwaltete Vermögen der Übertragenden Teilfonds belief sich per Ende Juni 2013 auf: Vontobel Fund Defensive Balanced Portfolio (CHF): ca. 18 Mio. CHF Vontobel Fund Defensive Balanced Portfolio (EUR): ca. 37 Mio. EUR 2) Aufgrund der geringen Vermögensgrösse haben die Übertragenden Teilfonds relativ hohe Kosten für die Aufrechterhaltung eines gut diversifizierten Portfolios zu tragen. Die Verschmelzung wird es gestatten, die erforderliche Risikodiversifizierung im Interesse der Anteilinhaber zu geringeren Kosten aufrecht zu erhalten. 3) Durch die Zusammenfassung der beiden in unterschiedlichen Währungen geführten Portfolios in ein einziges mit gemeinsamer Referenzwährung können die Anlagen effizienter verwaltet werden. 2. AUSWIRKUNGEN DER VERSCHMELZUNG AUF DIE ANLEGER Mögliche Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger wie zum Beispiel die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Anlagepolitik werden im Folgenden dargelegt. Umtausch: Die Anteile der Übertragenden Teilfonds werden von den Anteilen des Übernehmenden Teilfonds gemäss dem in Anlage 1 dargestellten Umtauschplan ersetzt, die Angaben über die ISIN der Anteilsklassen der Übernehmenden Teilfonds befinden sich ebenfalls in Anlage 1. Das Umtauschverhältnis wird wie unter 4. Bedingungen beschrieben errechnet. Die Anteilinhaber der Übertragenden Teilfonds erhalten soweit möglich Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des Übernehmenden Teilfonds. Aufgrund der Tatsache, dass die Referenzwährung des Übernehmenden Teilfonds auf EUR lauten wird, werden A- und B-Klasse CHF-Anteile jedoch durch H (hedged) CHF-Anteile ersetzt. Anteilinhaber der C-Klasse des Defensive Balanced Portfolio (EUR) erhalten B-Klasse Anteile des Übernehmenden Teilfonds. Barauszahlungen an die Anteilinhaber der Übertragenden Teilfonds werden nicht geleistet.

3 - 3 - Technische Kennnummern (ISIN) Die technischen Kennnummern der Anteile der Übertragenden Teilfonds werden durch die jeweiligen technischen Kennnummern der Anteile des Übernehmenden Teilfonds ersetzt. Bewertungsgrundsatz Die Bewertungsgrundsätze der Übertragenden Teilfonds und des Übernehmenden Teilfonds sind identisch. Risikofaktoren Die Risikofaktoren der Übertragenden Teilfonds und des Übernehmenden Teilfonds sind identisch. Folgende Unterschiede zwischen dem Übernehmenden Teilfonds und den Übertragenden Teilfonds sind zu erwähnen: Referenzwährung Die Referenzwährung des Übertragenden Teilfonds Vontobel Fund Defensive Balanced Portfolio (CHF) lautet auf CHF, während diejenige des Übernehmenden Teilfonds auf EUR lautet. Nach der Verschmelzung werden die Anleger daher neu über auf CHF lautende, gegenüber der Referenzwährung des Teilfonds gegen Währungsschwankungen abgesicherte (hedged) Anteile im Übernehmenden Teilfonds verfügen. Anlageziel (Risikobudget) Der Übernehmende Teilfonds hat zum Ziel, auf Basis eines strikten Risikobudgets [neue Präzisierung] gute Anlagerenditen in EUR zu erzielen. Anlagepolitik Die Anlagepolitik ändert sich durch die Verschmelzung im Wesentlichen dahingehend, dass der Übernehmende Teilfonds anhand eines strikten Risikobudgets verwaltet wird, mit dem die Risiken für das Portfolio verringert werden sollen, um in ungünstigen Marktlagen das Portfolio besser zu schützen.

4 - 4 - Gegenüberstellung der alten und neuen Anlageziele und Anlagepolitiken: Alt (Übertragende Teilfonds) Defensive Balanced Portfolio (CHF): Dieser Teilfonds hat zum Ziel, gute Anlagerenditen in CHF zu erzielen. bzw. Defensive Balanced Portfolio (EUR): Dieser Teilfonds hat zum Ziel, gute Anlagerenditen in EUR zu erzielen. Das Vermögen des Teilfonds wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikodiversifikation hauptsächlich in Obligationen, Schuldtiteln (Notes) und ähnlichen fest- oder variabelverzinslichen Schuldverschreibungen, in kurzfristigen Anleihen (inkl. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumenten) sowie in Aktien, aktienähnlichen übertragbaren Wertpapieren, Partizipationsscheinen usw. von Gesellschaften weltweit investiert. Aktienanlagen betragen maximal 60% des Vermögens des Teilfonds. Bis höchstens 33 % des Vermögens des Teilfonds können ausserhalb des oben beschriebenen Anlageuniversums angelegt werden. Daneben kann der Teilfonds flüssige Mittel halten. Dabei dürfen maximal 30 % des Vermögens des Teilfonds in Vermögenswerte oder Finanzinstrumente investiert werden, welche eine direkte oder indirekte Teilnahme an der Wertentwicklung von alternativen Investments, wie Immobilien, Rohstoffe Neu (Übernehmender Teilfonds) Dieser Teilfonds hat zum Ziel, auf Basis eines strikten Risikobudgets gute Anlagerenditen in EUR zu erzielen. Der Teilfonds investiert in verschiedene liquide Anlageklassen, die je nach vorherrschendem Marktumfeld und nach ihrem Risikobeitrag gewichtet werden. Zentral ist die Konstruktion eines robusten Portfolios durch den Einsatz unterschiedlicher Anlageklassen. Das Vermögen des Teilfonds wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikodiversifikation weltweit hauptsächlich in Obligationen, Schuldtitel (Notes) und ähnliche fest- oder variabelverzinsliche Schuldverschreibungen, in kurzfristige Anleihen (inkl. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumenten) öffentlich-rechtlicher und/oder privater Schuldner sowie in Aktien, aktienähnliche übertragbare Wertpapiere, Partizipationsscheine usw. von Gesellschaften investiert. Aktienanlagen betragen maximal 60% des Vermögens des Teilfonds. Die grossen Bandbreiten in der Gewichtung der einzelnen Anlageklassen ermöglichen es, auf verschiedene Marktszenarien zu reagieren und den Beitrag der Anlageklasse zum Gesamtrisiko des Teilfonds zu steuern. Dabei kann auch ganz auf ein Investment in eine Anlageklasse verzichtet werden. Daneben kann der Teilfonds flüssige Mittel halten. Dabei dürfen maximal 30 % des Vermögens des Teilfonds in Vermögenswerte oder Finanzinstrumente investiert werden, welche eine direkte oder indirekte Teilnahme an der Wertentwicklung von alternativen Investments, wie Immobilien, Rohstoffe,

5 - 5 - oder Hedge Fonds ermöglichen. Die indirekte Teilnahme kann dabei auch insbesondere über die Nutzung eines Finanzindex im Sinne von 9.3(f) erfolgen. Bis zu maximal 10 % dürfen auch direkt in Anlagefonds investiert werden, (i) deren Anteile als Wertpapier im Sinne des 9.1(a) oben gelten, welches nicht an der Börse notiert ist, und (ii) die direkt in alternativen Investments, wie Immobilien, Rohstoffe oder Hedge Fonds investieren. Das Währungs-, Kredit- sowie das Marktrisiko können zudem aktiv gesteuert werden, indem mit derivativen Finanzinstrumenten das Währungs-, Kreditbzw. Marktexposure auf- bzw. abgebaut wird. Ferner kann auch das Zinsänderungsrisiko aktiv gesteuert werden, indem mit derivativen Finanzinstrumenten die Zinssensitivität (Duration) erhöht bzw. reduziert wird. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilfonds nicht zwingend identisch sein. Der Teilfonds darf bis zu 100 % seines Nettovermögens in Anteile anderer OGAW und/oder OGA anlegen, welche eine Anlagepolitik haben, die der Anlagepolitik des Teilfonds entspricht. Edelmetalle oder Hedge Fonds ermöglichen. Die Teilnahme kann insbesondere über Aktien, Bonds, Anlagefonds, ETFs, REITs, Derivate wie Optionen, Zertifikate und Futures oder auch über die Nutzung eines Finanzindex im Sinne von 9.3(f) des Allgemeinen Teils erfolgen. Das Währungs-, Kredit- sowie das Marktrisiko können zudem aktiv gesteuert werden, indem mit derivativen Finanzinstrumenten das Währungs-, Kreditbzw. Marktexposure auf- bzw. abgebaut wird. Ferner kann auch das Zinsänderungsrisiko aktiv gesteuert werden, indem mit derivativen Finanzinstrumenten die Zinssensitivität (Duration) erhöht bzw. reduziert wird. Die Referenzwährung muss mit den Anlagewährungen des Teilfonds nicht zwingend identisch sein. Der Teilfonds darf bis zu 100 % seines Nettovermögens in Anteile anderer OGAW und/oder OGA anlegen, welche eine Anlagepolitik haben, die der Anlagepolitik des Teilfonds entspricht. SRRI (synthetischer Risiko/Ertrags- Indikator) Der Übernehmende Teilfonds startet mit einem geschätzten SRRI Wert, welcher sich aus der Volatilität der beiden dem Portfolio zugrundeliegenden Benchmarks über die letzten fünf Jahre ergibt. Demgegenüber beruhen die SRRI Werte für die Übertragenden Teilfonds auf der effektiven Volatilität der beiden Teilfonds- Portfolios über die vergangenen fünf Jahre. Die Schätzung führt wie die historischen Werte zu einem SRRI-Wert von 4. Gebühren und Auslagen Die Gesamtkosten (Management Fee und Service Fee) der Übertragenden Teilfonds und des Übernehmenden Teilfonds sind identisch. Damit ist auch die TER der Übertragenden Teilfonds und die voraussichtliche TER des Übernehmenden Teilfonds identisch.

6 - 6 - Vontobel Fund Defensive Balanced Portfolio (CHF) A-CHF B-CHF Maximale Management fee 1.25% 1.25% Effektive Management fee 1.25% 1.25% TER 1.88% 1.86% Vontobel Fund Defensive Balanced Portfolio (EUR) A-EUR B-EUR C-EUR Maximale Management fee 1.25% 1.25% 2.25% Effektive Management fee 1.25% 1.25% 1.85% TER 1.78% 1.78% 2.37% Vontobel Fund Robusta A-EUR B-EUR H-CHF Maximale Management fee 1.25% 1.25% 1.25% Effektive Management fee 1.25% 1.25% 1.25% Profil des typischen Anlegers Der Übernehmende Teilfonds richtet sich ebenso wie die zwei Übertragenden Teilfonds an Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. 3. MÖGLICHKEIT DER RÜCKGABE ODER DES KOSTENLOSEN UMTAUSCHS DER ANTEILE DER TEILFONDS Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass in Folge der geplanten Verschmelzung eine kostenlose Rücknahme oder ein kostenloser Umtausch ihrer in den Teilfonds gehaltenen Anteile, gemäss den Bestimmungen des Verkaufsprospekts, möglich ist. Anträge müssen spätestens bis zum 26. August 2013, Uhr (Ortszeit Luxemburg) erfolgen, anderenfalls nehmen die Anleger an der Verschmelzung teil. Ab diesen Zeitpunkt bis zum Verschmelzungsstichtag ist der Handel in Anteilen der Übertragenden Teilfonds ausgesetzt. Anteile der Übertragenden Teilfonds können also letztmalig zum Nettoinventarwert vom 26. August 2013 zurückgegeben werden. Der Übernehmende Teilfonds hat noch keine Anteile ausgeben. Im Rahmen der Verschmelzung erfolgt die Ausgabe der Anteile am Verschmelzungsstichtag zum Erstausgabepreis.

7 BEDINGUNGEN Am Verschmelzungsstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Übertragenden Teilfonds auf den Übernehmenden Teilfonds übertragen und im Gegenzug Anteile der entsprechenden Anteilsklassen des Übernehmenden Teilfonds an die Anleger der Übertragenden Teilfonds ausgegeben auf die Art und Weise wie unter 2. Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anleger näher beschrieben. Nach Abschluss der Verschmelzung bestehen die Übertragenden Teilfonds nicht mehr und ihre Anteilsklassen werden gestrichen. Anleger eines Übertragenden Teilfonds, die per Geschäftsschluss am Verschmelzungsstichtag im Verzeichnis der Anleger des Fonds aufgeführt sind, werden Anteile am Übernehmenden Teilfonds erhalten, deren Wert dem ihres Anteilbesitzes am jeweiligen Übertragenden Teilfonds entspricht (berechnet auf der Grundlage der Nettoinventarwerte des jeweiligen Übertragenden Teilfonds am 2. September 2013 sowie des jeweiligen Erstausgabepreises (Erstausgabepreis des Übernehmenden Teilfonds ist jeweils 100 EUR für die A- und B-Anteilsklasse, bzw. 100 CHF für die H (hedged) Klasse) des Übernehmenden Teilfonds). Ein Handel mit Anteilen der Übertragenden Teilfonds wird ab dem 26. August 2013, Uhr (Ortszeit Luxemburg), nicht mehr möglich sein. Jegliche Anweisungen zum Handel mit diesen Anteilen, die danach am eingetragenen Sitz des Fonds in Luxemburg eingehen, werden zurückgewiesen. Ab dem Verschmelzungsstichtag können neue Rücknahmeanträge gestellt werden. Die Ausgabe von Anteilen am Übernehmenden Teilfonds im Austausch für Anteile des jeweiligen Übertragenden Teilfonds erfolgt gebührenfrei. Mit Bezug auf die Teilfonds fallen keine nicht amortisierten Gründungskosten an. 5. KOSTEN DER VERSCHMELZUNG Alle Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verschmelzung entstehen, gehen zu Lasten der Verwaltungsgesellschaft des Fonds. 6. DOKUMENTE UND INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHMELZUNG Eine Kopie des Berichts des zugelassenen Wirtschaftsprüfers betreffend die Verschmelzung wird kostenlos am Sitz des Fonds erhältlich sein.

8 - 8 - Informationen zur Verschmelzung erhalten die Anleger auch auf Der aktuelle Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Statuten sowie (nach Erscheinen) die Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft können kostenlos am Sitz des Vertreters in der Schweiz, der Vontobel Fonds Services AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich und bei der Zahlstelle, der Bank Vontobel AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, sowie am Gesellschaftssitz des Vontobel Fund, 69, route d Esch, L-1470 Luxemburg, bezogen werden. Zürich, 26. Juli 2013 Vertreter in der Schweiz Vontobel Fonds Services AG Zahlstelle in der Schweiz: Bank Vontobel AG Anlage 1 Anteilsklasse des übertragenden Teilfonds Defensive Balanced Portfolio (CHF) A-CHF LU Defensive Balanced Portfolio (CHF) B-CHF LU Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds Robusta H (hedged) CHF ISIN: LU Anteilsklasse des übertragenden Teilfonds Defensive Balanced Portfolio (EUR) A-EUR LU Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds Robusta A-EUR ISIN: LU Anteilsklasse des übertragenden Teilfonds Defensive Balanced Portfolio (EUR) B-EUR LU Defensive Balanced Portfolio (EUR) C-EUR LU Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds Robusta B-EUR ISIN: LU

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