Anlagereglement. Die unabhängige Vorsorgeplattform. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlagereglement. Die unabhängige Vorsorgeplattform. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung"

Transkript

1 Anlagereglement Liberty Freizügigkeitsstiftung

2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Grundsätze zur Vermögensanlage Art. 3 Richtsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen Art. 4 Vermögensanlagen Art. 5 Voraussetzung für die erweiterten Anlagerichtlinien nach Art. 50 BVV2 Art. 6 Bilanzierungsgrundsätze Art. 7 Aufgaben und Kompetenzen Art. 8 Wahl der Vermögensanlagen bzw. Anlagestrategie Art. 9 Börsenaufträge bei Eigenverwaltung Art. 10 Börsenaufträge durch Drittverwalter Art. 11 Strategieänderung Art. 12 Reporting und Kontrolle Art. 13 Externe Partner Art. 14 Reglementsänderungen Art. 15 Übergangsbestimmung Art. 16 Inkrafttreten

3 Anlagereglement Gestützt auf Art. 9 der Stiftungsurkunde der Liberty Freizügigkeitsstiftung («Stiftung») erlässt der Stiftungsrat folgendes Anlagereglement: Art. 1 Zweck 1 Dieses Reglement regelt die Grundsätze der Vermögensverwaltung der Vorsorgeguthaben. 2 Es wird mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Art. 2 Grundsätze zur Vermögensanlage 1 Die Stiftung ist verantwortlich für das Cash Management. Sie legt die Guthaben bei erstklassigen Banken an und kann sie, gemäss Art. 19 Abs. 2 FZV, in eigenem Namen bei einer Bank anlegen. Der Stiftungsrat bzw. die Stiftung hat die untenstehenden Richtsätze zur Bewirtschaftung von Vermögensanlagen jederzeit einzuhalten. 2 Die Stiftung bietet BVV2-konforme Anlageprodukte in Kooperation mit Anlagestiftungen oder Drittverwaltern an. 3 Die Stiftung stellt eine Auswahl von verschiedenen Depotbanken zur Verfügung. 4 Die Stiftung stellt eine Auswahl von externen Vermögensverwaltern (Drittverwaltern) zur Verfügung. 5 Vorsorgenehmer können auf Wunsch ihre Anlagen selbst bewirtschaften. 6 Bei sämtlichen Vermögensanlagen sind die Anlagevorschriften gemäss Art. 71 Abs. 1 BVG, Art BVV2 und Art. 19 FZV sowie diejenigen des Anlagereglements jederzeit einzuhalten. 7 Die Stiftung delegiert die Ausübung der Aktionärsrechte an die Depotbank. 8 Die Stiftung fordert jährlich von allen Personen, welche mit der Vermögensverwaltung ihrer Guthaben beauftragt sind, eine schriftliche Erklärung betreffend Loyalität in der Vermögensverwaltung zuhanden des Stiftungsrates ein. Art. 3 Richtsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen 1 Liquidität: Die versprochenen Leistungen müssen jederzeit termingerecht ausbezahlt werden können. 2 Sicherheit: Der Vorsorgenehmer wählt in Absprache mit der Stiftung bzw. dem Vermögensverwalter eine seiner Risikofähigkeit und seiner Risikobereitschaft angepasste Anlagestrategie. Die Stiftung bzw. der Drittverwalter prüft die Risikofähigkeit und Risikobereitschaft des Vorsorgenehmers nach anerkannten Grundsätzen. 3 Diversifikation: Die Grundsätze der Risikodiversifikation sind jederzeit zu beachten und deren Einhaltung schlüssig zu begründen bzw. nachzuweisen. 4 Anlagerisiko/Rentabilität: Der Vorsorgenehmer übernimmt allein die Verantwortung für die Wertenwicklung seiner Vermögensanlagen. Aus der Investition in Wertschriften können auch Kursverluste entstehen. Die Stiftung empfiehlt die Investitionen in Wertschriften deshalb nur Kunden mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Für das vom Vorsorgenehmer angegebene Risikoprofil übernimmt die Stiftung keine Haftung. Art. 4 Vermögensanlagen 1 Im Allgemeinen a. Bei sämtlichen für die Vorsorgenehmer zur Verfügung gestellten Anlagemöglichkeiten stellt der Stiftungsrat sicher, dass die Anlagevorschriften gemäss Art. 71 Abs. 1 BVG, Art BVV2 und Art. 19 FZV eingehalten werden. b. Die Gewährung von Darlehen an die Stifterin, Arbeitgeber im Sinne von Art. 57 BVV2 und deren Mitarbeiter ob gesichert oder ungesichert ist nicht erlaubt. c. Bei Anteilen an Kollektivanlagen gilt als Schuldnerrisiko stets das Risiko der Basiswerte welche der Kollektivanlage zugrunde liegen und nicht das Domizil der Kollektiv anlage. 2 Vermögensanlagen im Rahmen der erweiterten Anlagerichtlinien Eine Erweiterung dieser Anlagemöglichkeiten (Art. 50 Abs. 4 BVV2) sieht die Stiftung für Forderungen in Fremdwährungen sowie bei den Kategoriebegrenzungen gemäss Art. 55 Bst. b, d und e BVV2 wie folgt vor: a. Begrenzung bis zu 70% des vorhandenen Vorsorgeguthabens bei Kollektivanlagen mit Euro-Forderungen. Euro- Forderungen gegenüber einem Staat oder einem staatlich garantierten Schuldner dürfen sich auf maximal 20% pro Schuldner belaufen. Bei allen übrigen Forderungen in Euro-Anlagen gilt je Schuldner eine Begrenzung auf maximal 10 Prozent. Voraussetzung: Basiswerte müssen einem A Rating entweder von S & P oder Moodys entsprechen und die Risikofähigkeit des Vorsorgenehmers muss sichergestellt und schriftlich festgehalten sein. b. Begrenzung bis zu 50% des vorhandenen Vorsorgeguthabens bei Kollektivanlagen mit folgenden Fremdwährungen:

4 US Dollar, Yen, Britische Pfund, Kanadische Dollar, Australische Dollar und Schwedische Kronen. Forderungen gegenüber einem Staat oder einem staatlich garantierten Schuldner dürfen sich auf maximal 15% pro Schuldner belaufen. Bei allen übrigen Forderungen gilt je Schuldner eine Begrenzung auf maximal 10 Prozent. Voraussetzung: Basiswerte müssen einem A Rating entweder von S & P oder Moodys entsprechen und die Risikofähigkeit des Vorsorgenehmers muss sichergestellt und schriftlich festgehalten sein. c. Begrenzung bis zu 50% des vorhandenen Vorsorgeguthabens für Kollektivanlagen mit Immobilien, wovon maximal ein Drittel im Ausland. Voraussetzung: Risikofähigkeit des Vorsorgenehmers muss sichergestellt und schriftlich festgehalten sein. d. Begrenzung bis zu 80% des vorhandenen Vorsorgeguthabens für Kollektivanlagen mit Aktien, ähnliche Wertschriften und andere Beteiligungen. Voraussetzung: Risikofähigkeit des Vorsorgenehmers muss sichergestellt und schriftlich festgehalten sein. e. Investitionen in Alternativanlagen sind im Rahmen der Risikofähigkeit des Vorsorgenehmers bis maximal 20% des vorhandenen Vorsorgeguthabens möglich. Die Grundsätze der Diversifikation sind einzuhalten. Alternativanlagen beinhalten u.a. Hedge Funds, Futures Funds, Investments in Rohstoffe, Private Equity Anlagen sowie ähnliche Anlagen. Es darf bei Alternativanlagen nur in kollektive Anlagen investiert werden und es darf nicht zu einer Nachschusspflicht kommen. Investitionen in Alternativanlagen gehen grundsätzlich zu Lasten der Aktienquote. Strukturierte Produkte mit einer garantierten Rückzahlung des Nominalwerts gehen zu Lasten der Quote von festverzinslichen Forderungen. f. Ausnahmen auf Ebene des Vorsorgenehmers können vom Stiftungsrat individuell festgelegt werden. Art. 5 Voraussetzung für die erweiterten Anlagerichtlinien nach Art. 50 BVV2 1 Die Ausführungen von Art. 4 Abs. 1 und 2 sind zu erfüllen. 2 Für Vermögensverwalter wird eine Mitgliedschaft in einer der folgenden Organisationen vorausgesetzt: a. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA b. Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) c. Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) d. Association romande des intermédiaires financiers (ARIF) 3 Andere Vermittler haben eine Mitgliedschaft in einer der folgenden Organisationen nachzuweisen: a. Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) b. Schweizerischen Anwaltsverband und Schweizerischen Notarenverband (SRO SAV/SNV) c. Schweizerischer Treuhänder-Verband SRO-STV/USF 4 In allen Fällen sind verlangt: a. Handelsregisterauszug b. Betreibungsregisterauszug Der Nachweis ist jeweils vom Antragsteller gemeinsam mit der unterzeichneten Vertriebsvereinbarung einzureichen. 5 Ausnahmen sind durch den Antragsteller in schriftlicher Form beim Stiftungsrat zu beantragen. Art. 6 Bilanzierungsgrundsätze Flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen werden zum Nennwert, alle anderen Anlagekategorien zum Marktwert bilanziert. Ausnahmen sind vom Stiftungsrat zu genehmigen. Art. 7 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Stiftung stellt bei der individuellen Vermögensverwaltung sicher, dass die Vorsorgenehmer ihren erstmaligen Anlagevorschlag und die darauf folgenden Börsenaufträge jeweils schriftlich mitteilen. 2 Bei Überschreitungen der Anlagerichtlinien kann der Stiftungsrat die Vermögensanlagen der Vorsorgenehmer durch die Geschäftsleitung der Stiftung korrigieren lassen. Art. 8 Wahl der Vermögensanlagen bzw. Anlagestrategie 1 Jeder Vorsorgenehmer hat bei der individuellen Vermögensanlage seine Anlagevorschläge oder Anpassungen schriftlich einzureichen. 2 Die Stiftung bzw. der Drittverwalter entscheiden aufgrund der persönlichen Risikofähigkeit jedes einzelnen Vorsorgenehmers, ob die Anlagevorschläge oder Anpassungen im gewünschten Masse ausgeführt werden können. 3 Im Sinne der individuellen Vermögensanlage führt die Stiftung für jeden Vorsorgenehmer ein Depot sowie ein Konto bei der entsprechenden Depotbank. 4 Falls auf Antrag eines Drittverwalters kollektive Konten und Depots für mehrere Vorsorgenehmer bei der Depotbank zu führen sind, werden die einzelnen Konten und Depots der Vorsorgenehmer bei der Stiftung geführt. Art. 9 Börsenaufträge bei Eigenverwaltung 1 Der Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertschriften ist der Stiftung durch den Vorsorgenehmer schriftlich und wenn immer möglich mit dem offiziellen Formular zu erteilen. 2 Der Kauf von Wertschriften kann erst erfolgen, wenn der Eingang des Freizügigkeitskapitals zweifelsfrei (nach Erhalt der vollständigen Unterlagen) dem Vorsorgenehmer zugewiesen werden konnte. 3 Auf dem Konto des Vorsorgenehmers hat stets genügend Liquidität für die Belastungen der Gebühren zu verbleiben.

5 4 Erworbene Wertpapiere werden unter Belastung des Freizügigkeitskontos in das Freizügigkeitsdepot des Vorsorgenehmers eingebucht. Die Ausführungskurse werden durch die Depotbanken auf den jeweiligen Börsenplätzen ermittelt. Der Erlös aus einem allfälligen Verkauf von Wertpapieren wird dem Freizügigkeitskonto des Vorsorgenehmers gutgeschrieben. 5 Die Verarbeitung von Börsenaufträgen erfolgt nicht direkt bzw. nicht rund um die Uhr, sondern ist unter anderem von der Feiertagsregelung der Stiftung, der Depotbanken und der Handelstage/Handelszeiten des entsprechenden Börsenplatzes abhängig. Ausführungen erfolgen immer bestens. Stop Loss und Aufträge mit Limiten werden nicht berücksichtigt. Für verspätete oder nicht ausgeführte Aufträge gleich welcher Art wird die Haftung der Stiftung abgelehnt. 6 Abrechnungen werden durch die Stiftung erstellt und dem Vorsorgenehmer per Post geschickt. Art. 10 Börsenaufträge durch Drittverwalter 1 Der Vorsorgenehmer erteilt dem Drittverwalter eine Vermögensverwaltungsvollmacht bei der Stiftung. 2 Die Stiftung erteilt dem Drittverwalter eine entsprechende Vollmacht bei der Depotbank. 3 Drittverwalter erteilen ihre Börsenaufträge direkt der jeweiligen Depotbank des Vorsorgenehmers. Der Drittverwalter erhält alle Abrechnungen von der Depotbank. Es werden keine Abrechnungen durch die Stiftung erstellt. 4 Auf dem Konto des Vorsorgenehmers hat stets genügend Liquidität für die Belastungen der Gebühren zu verbleiben. 5 Bei Sammelaufträgen (z.b. Börsenaufträge für mehrere vom gleichen Drittverwalter betreute Vorsorgenehmer) muss die Zuteilung der einzelnen Vorsorgedepots zwingend gleichzeitig zum Börsenauftrag per Fax oder der Stiftung mitgeteilt werden. Abrechnungen werden durch die Stiftung erstellt und dem Vorsorgenehmer bzw. dem Drittverwalter per Post geschickt. Art. 11 Strategieänderung 1 Mit dem Einverständnis der Stiftung ist eine Änderung der Anlagestrategie im Rahmen der angebotenen Wertschriftenlösungen jederzeit möglich. Dabei ist die persönliche Risikobereitschaft und -fähigkeit des Vorsorgenehmers zu berücksichtigen. 2 Im Bereich der Wertschriftenlösungen sind Strategieänderungen der Stiftung schriftlich oder mit den entsprechenden Auftragsformularen mitzuteilen. 4 Ein Wechsel von der Wertschriften- zur Kontolösung ist jederzeit durchführbar und wird durch die Stiftung innert nützlicher Frist nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung vorgenommen. Art. 12 Reporting und Kontrolle 1 Der Stiftungsrat erhält periodisch, mindestens halbjährlich, von den Depotbanken und der Geschäftsführung eine Gesamtauswertung, welche die Wertentwicklung und Anlagedetails pro Vorsorgedepot enthält. 2 Der Stiftungsrat stellt sicher, dass die mit den Vorsorgenehmern vereinbarten Anlagestrategien eingehalten und die entsprechenden Anlagerichtlinien periodisch überprüft werden. Ferner prüft die Stiftung regelmässig die Leistungen der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen/Institutionen auf deren Performance, Kosten und Servicequalität. 3 Die Stiftung bestimmt die Kurslieferanten (z.b. Telekurs, Fides, usw.) für die Depotbewertung und die BVV2-Auswertung der Kundendepots. Art. 13 Externe Partner Für Börsenabschlüsse, Provisionierungen und Kommissionierungen gelten jeweils die Bestimmungen bzw. die Kostenreglemente der externen Partner (z.b. Banken, Anlagestiftungen, usw.). Art. 14 Reglementsänderungen Der Stiftungsrat kann jederzeit eine Änderung des Anlagereglements beschliessen. Art. 15 Übergangsbestimmung Abweichend von Art. 2 4 gelten bis zum 31. Dezember 2010 die Anlagevorschriften, die am 31. Dezember 2008 in Kraft waren. Art. 16 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt per 1. Juni 2009 in Kraft, mit Änderungen per 14. September 2005 und 1. Juni Schwyz, 17. Juni 2009 Der Stiftungsrat der Liberty Freizügigkeitsstiftung 3 Die gewünschte Strategieänderung wird nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung umgesetzt.

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Anlagereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Allgemeines Art. 3 Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen

Mehr

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Anlagereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Allgemeines Art. 3 Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen

Mehr

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich. Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Anlagereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Allgemeines Art. 3 Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen

Mehr

Anlagereglement. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung

Anlagereglement. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung Anlagereglement Liberty Freizügigkeitsstiftung Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Grundsätze Art. 3 Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen Art. 4 Vermögensanlagen im Allgemeinen Art. 5

Mehr

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich (UFZ) Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich (UFZ) Anlagereglement. Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich (UFZ) Anlagereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Allgemeines 3 Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vermögensanlagen

Mehr

Art. 1 Zweck 3. Art. 11 Aufgaben, Rechte und Pflichten 7 Art. 12 Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung 9

Art. 1 Zweck 3. Art. 11 Aufgaben, Rechte und Pflichten 7 Art. 12 Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung 9 ANLAGEREGLEMENT Inhaltsverzeichnis Seite A) Allgemeines Art. 1 Zweck 3 B) Grundsätze zur Bewirtschaftung der Vorsorgeguthaben Art. 2 Grundsätze zur Vermögensbewirtschaftung 3 Art. 3 Anlagestrategien beim

Mehr

Anlagereglement. Gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Doc ID FZZSAR.05.D.04.15

Anlagereglement. Gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Doc ID FZZSAR.05.D.04.15 Anlagereglement Gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 von 6 A. Inhaltsverzeichnis A. Inhalt 2 B. Reglementarische Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck dieses Reglements 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze der 3 Art. 3 Richtsätze

Mehr

Kostenreglement. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung

Kostenreglement. Freizügigkeitsstiftung. Liberty Freizügigkeitsstiftung Kostenreglement Liberty Freizügigkeitsstiftung Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Kostenpflichtige Dienstleistungen Art. 3 Vermittlungsentschädigung Art. 4 Vermögensverwalter/Berater/Vermittler Art.

Mehr

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Anlagereglement

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Anlagereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Anlagereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art.

Mehr

Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus

Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Erlassen durch den Gemeinderat Klosters-Serneus am 28. Mai 2015 0. Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Klosters-Serneus ihre Flüssigen

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Organisationsreglement Liberty Freizügigkeitsstiftung Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zusammensetzung/Amtsdauer des Stiftungsrates Art. 2 Entscheidungsverfahren/Beschlussfähigkeit/Protokoll Art. 3 Vertretung/Art

Mehr

1. Grundsätze zu den Anlagestrategien

1. Grundsätze zu den Anlagestrategien Anlagereglement Der Stiftungsrat erlässt gestützt auf Art. 5 BVV 3 resp. Art. 49a BVV 2 das folgende Anlagereglement. Es legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der beruflichen Vorsorge,

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Organisationsreglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Schwyz Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art.

Mehr

Anlagereglement. Gültig ab 1. März 2014. Doc ID BVGAR.03.D.06.14

Anlagereglement. Gültig ab 1. März 2014. Doc ID BVGAR.03.D.06.14 Anlagereglement Gültig ab 1. März 2014 A. Inhaltsverzeichnis A. Inhalt 2 B. Zweck und Inhalt 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze der Vermögensanlage 3 C. Organisation, Aufgaben und Kompetenzen

Mehr

Liberty 3a Vorsorgestiftung

Liberty 3a Vorsorgestiftung Inhaltsübersicht 1. Organisation der 3 2. 4 3. Kontolösung 5 4. Emigration Service 6 5. Anlagemöglichkeiten 7 6. Rollenverteilung ohne Vermögensverwalter 12 7. Rollenverteilung mit Vermögensverwalter 13

Mehr

Anlagereglement. gültig ab 1. Dezember 2014. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe

Anlagereglement. gültig ab 1. Dezember 2014. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Anlagereglement gültig ab 1. Dezember 2014 Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Inhaltsverzeichnis: 1. Grundsätze... 3 2. Allgemeine Anlagerichtlinien... 3 3. Aufgaben und Kompetenzen... 4 4. Überwachung

Mehr

Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung

Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung gültig per 4. Dezember 2017 Tellco Freizügigkeitsstiftung Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 62 00 fzs@tellco.ch tellco.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlagereglement Stand:

Anlagereglement Stand: Anlagereglement Stand: 01.12.2017 Seite 2/6 Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Gesetzliche Erfordernisse... 3 Art. 3 Nachhaltigkeit... 3 2. Anlagekategorien... 3 Art. 4

Mehr

ANLAGEREGLEMENT der gemeinsamen Personalvorsorgestiftung alternativer Bernischer Unternehmungen

ANLAGEREGLEMENT der gemeinsamen Personalvorsorgestiftung alternativer Bernischer Unternehmungen ANLAGEREGLEMENT der gemeinsamen Personalvorsorgestiftung alternativer Bernischer Unternehmungen Art. Zweck Dieses Anlagereglement legt die Ziele und Grundsätze der Vermögensanlage sowie deren Durchführung

Mehr

Anlagereglement Stand:

Anlagereglement Stand: Anlagereglement Stand: 1.12.2015 Seite 2/6 Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Gesetzliche Erfordernisse... 3 Art. 3 Nachhaltigkeit... 3 2. Anlagekategorien... 3 Art. 4

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2018

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2018 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE

UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Name, rechtliche Grundlage und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 Art. 3 Anleger 2 Art. 4 Vermögen und Haftung 2 Art. 5 Organe 3 Art. 6 Die Anlegerversammlung

Mehr

ANLAGEREGLEMENT HELVETAS Swiss Intercooperation. Foto: Mosambik/Ludwig Schmidtpete

ANLAGEREGLEMENT HELVETAS Swiss Intercooperation. Foto: Mosambik/Ludwig Schmidtpete ANLAGEREGLEMENT 2016 HELVETAS Swiss Intercooperation Foto: Mosambik/Ludwig Schmidtpete Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze 3 Art. 3 Anlagestrategie 3 Art. 4 Vorgaben für die Anlagen

Mehr

Weisungen OAK BV W 04/2014. Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen

Weisungen OAK BV W 04/2014. Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 04/2014 Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen Ausgabe vom: 2. Juli 2014 Letzte Änderung: Erstausgabe Inhaltsverzeichnis

Mehr

Prospekt der Tellco Anlagestiftung

Prospekt der Tellco Anlagestiftung Prospekt der Tellco Anlagestiftung gültig per 6. Dezember 2017 Tellco Anlagestiftung Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 60 00 ast@tellco.ch tellco.ch Inhaltsverzeichnis Art. 1 Informationen

Mehr

Anlagereglement. für. Vorsorgewerke. mit eigener. Wertschriftenlösung

Anlagereglement. für. Vorsorgewerke. mit eigener. Wertschriftenlösung Anlagereglement für Vorsorgewerke mit eigener Wertschriftenlösung gültig ab 01.01.2010, Postfach 5365, CH-3001 Bern Seite 1 von 12 Inhalt Teil 1: Ebene Stiftung... 3 1. Reglementarische und gesetzliche

Mehr

Weisungen OAK BV W 05/2014

Weisungen OAK BV W 05/2014 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 05/2014 deutsch Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: 28. November 2014 Letzte Änderung: Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe

Mehr

Liberty 1e Flex Investstiftung

Liberty 1e Flex Investstiftung Liberty 1e Flex Investstiftung Inhaltsübersicht 1. Organisation der Liberty 1e Flex Investstiftung 3 2. Liberty 1e Flex Investstiftung (Bel-Etage) 4 3. Leistungsübersicht 7 4. Anlagemöglichkeiten 8 5.

Mehr

Anlagen beim Arbeitgeber: Wie sollen die neuen Vorschriften umgesetzt werden?

Anlagen beim Arbeitgeber: Wie sollen die neuen Vorschriften umgesetzt werden? Anlagen beim Arbeitgeber: Wie sollen die neuen Vorschriften umgesetzt werden? Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern: BVG-Seminar 2005 Dr. Andreas Reichlin, Partner PPCmetrics

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

Kostenreglement. BVG Sammelstiftung. Liberty BVG Sammelstiftung

Kostenreglement. BVG Sammelstiftung. Liberty BVG Sammelstiftung Kostenreglement Liberty BVG Sammelstiftung Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Kostenpflichtige Dienstleistungen für Arbeitgeber Art. 3 Kostenpflichtige Dienstleistungen für Versicherte Art. 4 Fälligkeit

Mehr

Anlagereglement des Bildungs- und Forschungsfonds des VSS

Anlagereglement des Bildungs- und Forschungsfonds des VSS Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie Association de l industrie suisse des lubrifiants Associazione dell industria svizzera dei lubrificanti Swiss Association of Lubricants Industry Löwenstrasse

Mehr

Liberty BVG Sammelstiftung. Individuell Interessenfrei Innovativ

Liberty BVG Sammelstiftung. Individuell Interessenfrei Innovativ Liberty BVG Sammelstiftung Individuell Interessenfrei Innovativ Gesamtübersicht über die Liberty Vorsorgelösungen Angebot Gründung Kunden Assets in Mio CHF Freizügigkeitsstiftung Oktober 2005 2 500 340

Mehr

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Anlagereglement. Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Anlagereglement. Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Anlagereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art.

Mehr

Die nachhaltige Pensionskasse ANLAGEREGLEMENT

Die nachhaltige Pensionskasse ANLAGEREGLEMENT Die nachhaltige Pensionskasse ANLAGEREGLEMENT Stand: 1.1.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Gesetzliche Erfordernisse... 3 3. Nachhaltigkeit... 3 4. Anlagestrategie... 4 5. Organisation... 4

Mehr

Anlagereglement der Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2014

Anlagereglement der Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2014 Anlagereglement der Trigona Sammelstiftung für berufliche Vorsorge Ausgabe Januar 2014 2 Anlagereglement Inhalt 1. Grundlagen 3 2. Vermögensverwaltung 3 3. Ziele der Vermögensanlage 3 4. Anlagestrategie

Mehr

Anlagereglement. FUNDAMENTA Gemeinschaftsstiftung für betriebliche Vorsorge

Anlagereglement. FUNDAMENTA Gemeinschaftsstiftung für betriebliche Vorsorge Anlagereglement FUNDAMENTA In Kraft seit: 01.01.2011 Genehmigt durch: Stiftungsrat am 16.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Anlage... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Verantwortung... 3 1.3 Loyalität

Mehr

Vorsorgereglement. VZ Freizügigkeitsstiftung. Gültig ab 1. Juni Seite 1 von 5 Doc ID FZVR.05.D.01.18

Vorsorgereglement. VZ Freizügigkeitsstiftung. Gültig ab 1. Juni Seite 1 von 5 Doc ID FZVR.05.D.01.18 Vorsorgereglement VZ Freizügigkeitsstiftung Gültig ab 1. Juni 2015 Seite 1 von 5 A. Inhaltsverzeichnis A. Inhalt 2 B. Reglementarische Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Eröffnung Freizügigkeitskonto;

Mehr

Individuell anlegen auch in der Sammelstiftung. Die Individualanlage

Individuell anlegen auch in der Sammelstiftung. Die Individualanlage Individuell anlegen auch in der Sammelstiftung Die Individualanlage Inhalt Die traditionelle Poolanlage 4 Was heisst «Individualanlage» 5 Aufteilung der Vermögen zwischen Pool- und Individualanlage 6

Mehr

Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), Anhörung Vernehmlassungsfrist 7.

Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), Anhörung Vernehmlassungsfrist 7. Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), Anhörung Vernehmlassungsfrist 7. März 2012 Synopse Artikel VBVV Entwurf BJ Formulierungsvorschläge Kanton

Mehr

Vorsorgereglement. Gültig ab 1. Mai Seite 1 von 5 Doc ID FZZSVR.03.D.02.15

Vorsorgereglement. Gültig ab 1. Mai Seite 1 von 5 Doc ID FZZSVR.03.D.02.15 Vorsorgereglement Gültig ab 1. Mai 2013 Seite 1 von 5 A. Inhaltsverzeichnis A. Inhalt 2 B. Reglementarische Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Eröffnung Freizügigkeitskonto; Vermögensanlage 3 Art. 3

Mehr

Reglement über die konsolidierte Aufsicht

Reglement über die konsolidierte Aufsicht Reglement über die konsolidierte Aufsicht pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 12 50 91 00 info@tellco.ch pkpro@tellco.ch tellco.ch pkpro.ch gültig per 1. Januar

Mehr

Anlagerichtlinien. Gültig ab 1. November Seite 1 von 12 Doc ID ASAR.08.D.01.15

Anlagerichtlinien. Gültig ab 1. November Seite 1 von 12 Doc ID ASAR.08.D.01.15 Anlagerichtlinien Gültig ab 1. November 2014 Seite 1 von 12 Anlagerichtlinien Gestützt auf Art. 12 Abs. 4 der Statuten der VZ Anlagestiftung, nachstehend «Stiftung» genannt, werden folgende Anlagerichtlinien

Mehr

ANLAGEREGLEMENT SCHWEIZERISCHE BÄUERLICHE BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFT STAPFERSTRASSE 2 POSTFACH 716 5201 BRUGG

ANLAGEREGLEMENT SCHWEIZERISCHE BÄUERLICHE BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFT STAPFERSTRASSE 2 POSTFACH 716 5201 BRUGG SCHWEIZERISCHE BÄUERLICHE BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFT C A I S S E A G R I C O L E S U I S S E D E G A R A N T I E F I N A N C I È R E ANLAGEREGLEMENT SCHWEIZERISCHE BÄUERLICHE BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFT STAPFERSTRASSE

Mehr

Anlagereglement. Individuelle Vermögensanlage

Anlagereglement. Individuelle Vermögensanlage Anlagereglement Individuelle Vermögensanlage gültig ab 1. September 2016 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeines 3 Art. 2 Organisation der Vermögensanlage 4 Art. 3 Anforderungen an Personen und Institutionen

Mehr

I Die Verordnung vom 18. April 1984 1 über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge wird wie folgt geändert:

I Die Verordnung vom 18. April 1984 1 über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge wird wie folgt geändert: Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Nicht Amtlichen löschen Sammlung bitte " "!! des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as) Generated by SR-Vorl.ASVorlDot, 14. Mai 2004,

Mehr

Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung

Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung Vorsorgereglement der Tellco Freizügigkeitsstiftung gültig per 06.06.2011 Tellco Freizügigkeitsstiftung Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 41 817 70 00 f + 41 41 817 70 15 tellco.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlagereglement. der Pensionskasse der Gemeinde Weinfelden

Anlagereglement. der Pensionskasse der Gemeinde Weinfelden PENSIONSKASSE Finanzverwaltung Frauenfelderstrasse 10, Postfach, 8570 Weinfelden Telefon 071 626 83 45 Telefax 071 626 83 49 E-Mail finanzverwaltung@weinfelden.ch Anlagereglement der Pensionskasse der

Mehr

Anlagereglement. Tellco Vorsorge 1e. Bahnhofstrasse 4 Postfach CH-6431 Schwyz t

Anlagereglement. Tellco Vorsorge 1e. Bahnhofstrasse 4 Postfach CH-6431 Schwyz t Anlagereglement Tellco Vorsorge 1e pensionskasse Tellco Vorsorge pro 1e Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50 64 00 pkpro@tellco.ch vorsorge1e@tellco.ch pkpro.ch tellco.ch gültig

Mehr

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich. Vorsorgereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich

Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich. Vorsorgereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Vorsorgereglement Unabhängige Freizügigkeitsstiftung Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art.

Mehr

Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) Reglement über die Anlagen und Rückstellungen Dezember 2014

Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) Reglement über die Anlagen und Rückstellungen Dezember 2014 Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) Reglement über die Anlagen und Rückstellungen Dezember 2014 Inhalt I Organisation und Zuständigkeiten 4 II Anlage des Vermögens 6 III Bilanzierung der

Mehr

Wechsel Anlagestrategie für Vorsorgekonto 3a

Wechsel Anlagestrategie für Vorsorgekonto 3a Bankstiftung Wechsel für konto 3a Wir bitten Sie, das beigelegte Formular «Anlegerprofil» vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Antrag einzureichen. Mithilfe Ihrer Angaben können

Mehr

Holcim Ltd. Nominee-Reglement

Holcim Ltd. Nominee-Reglement Holcim Ltd Nominee-Reglement 1. Rechtsgrundlage Gestützt auf Art. 5 Abs. 6 der Statuten der Holcim Ltd (die Gesellschaft) erlässt der Verwaltungsrat das folgende Nominee-Reglement (das Reglement). 2. Geltungsbereich

Mehr

Anlagereglement. Individuelle Vermögensanlage

Anlagereglement. Individuelle Vermögensanlage Anlagereglement Individuelle Vermögensanlage gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeines 3 Art. 2 Organisation der Vermögensanlage 4 Art. 3 Anforderungen an Personen und Institutionen

Mehr

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Vorsorgereglement

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Vorsorgereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Vorsorgereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12

Mehr

Liberty BVG Sammelstiftung

Liberty BVG Sammelstiftung Liberty BVG Sammelstiftung Inhaltsübersicht 1. Organisation der Liberty BVG Sammelstiftung 3 2. Liberty BVG Sammelstiftung 4 3. Leistungsübersicht 5 4. BVG Pool Invest 6 5. BVG Pool Invest Kennzahlen 7

Mehr

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen Ausbildungskonzept der Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Anlagegruppen

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Anlagegruppen Anlagerichtlinien AWi Immobilien Anlagegruppen Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe September 01 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Info-News. Vernetzte Kompetenzen

Info-News. Vernetzte Kompetenzen Info-News Vernetzte Kompetenzen «Vernetzte Kompetenzen mit starken Partnern» Informationen aus aktuellem Anlass und zu wesentlichen Neuerungen per 1. Januar 2018 Neue Mitarbeitende für ein starkes Team

Mehr

Erläuternder Bericht zum Vorentwurf über die Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

Erläuternder Bericht zum Vorentwurf über die Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Berufliche Vorsorge 2018 Erläuternder Bericht zum Vorentwurf über die Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen

Mehr

Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Auswirkungen auf Schweizer Pensionskassen bezüglich Stimmrechtswahrnehmung PPCmetrics AG Zürich, 4. März 2013 Ausgangslage Am 26. Februar 2008 reichte ein Initiativkomitee

Mehr

Anlagereglement. Gültig ab Sammelstiftung 2. Säule der Neuen Aargauer Bank (NAB-2) Bahnhofplatz Brugg

Anlagereglement. Gültig ab Sammelstiftung 2. Säule der Neuen Aargauer Bank (NAB-2) Bahnhofplatz Brugg Gültig ab 1.1.2014 Sammelstiftung 2. Säule der Neuen Aargauer Bank (NAB-2) Bahnhofplatz 9 5201 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 E-Mail: info@futura.ch www.futura.ch INHALTSVERZEICHNIS I Grundlagen...

Mehr

Fronalpstock Fonds VBVV-BVG

Fronalpstock Fonds VBVV-BVG Ihre Bank. Seit 1812. > Unsere ausgezeichnete Anlagelösung in Zeiten tiefer Zinsen. Jetzt zeichnen. Fronalpstock Fonds VBVV-BVG Stand per 30. April 2018 > Übersicht die Sparkasse Schwyz AG führt seit über

Mehr

Ersetzung der Mitteilung an die Anleger vom 15. Februar 2018

Ersetzung der Mitteilung an die Anleger vom 15. Februar 2018 Mitteilung an die Anleger des Swisscanto (CH) Investment Solutions Fund vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachfolgend der "Umbrella-Fonds")

Mehr

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor]

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor] Synopse Änderung der Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse Der [Autor] I. GS II D//, Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe

Mehr

Tagung VPS-Impulse. Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung. Neuerungen in den Anlagevorschriften gemäss BVV 2

Tagung VPS-Impulse. Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung. Neuerungen in den Anlagevorschriften gemäss BVV 2 Tagung VPS-Impulse Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung Neuerungen in den Anlagevorschriften gemäss BVV 2 Dr. Dominique Ammann, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven PEGEBA Pensionskasse Gewerbe Basel Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven In Ausführung von Art. 65b BVG und Art. 48e BVV2 und gestützt auf die Stiftungsurkunde beschliesst der

Mehr

1 Allgemeine Grundsätze 2

1 Allgemeine Grundsätze 2 CREDIT SUISSE ANLAGESTIFTUNG 2. SÄULE Anlagerichtlinien 1. April 2015 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite 1 Allgemeine Grundsätze 2 2 Balanced Portfolios 4 2.1 CSA 2 Mixta-BVG 25 4 2.2 CSA 2 Mixta-BVG 25

Mehr

Anlagereglement. Gepoolte Vermögensanlage

Anlagereglement. Gepoolte Vermögensanlage Anlagereglement Gepoolte Vermögensanlage Gültig ab 13. Oktober 2015 Anlagereglement gepoolte Vermögensanlage gültig ab 13.10.2015 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeines... 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze...

Mehr

Anhang zur Verordnung über die Stiftungsaufsicht

Anhang zur Verordnung über die Stiftungsaufsicht Anhang zur Verordnung über die Stiftungsaufsicht 212.152.1 Richtlinien für die Anlage und Bewertung des Vermögens von Personalvorsorgestiftungen RRB vom 2. Dezember 1980 A. Vermögensanlage 1. Anlage von

Mehr

Consilior AG. Poststrasse 14, CH-6301 Zug Grellingerstrasse 60, CH-4020 Basel Telefon +41 (0)

Consilior AG. Poststrasse 14, CH-6301 Zug Grellingerstrasse 60, CH-4020 Basel Telefon +41 (0) Consilior AG Poststrasse 14, CH-6301 Zug Grellingerstrasse 60, CH-4020 Basel Telefon +41 (0)41 727 81 45 mail@consilior.ch www.consilior.ch Member of VQF Financial Services Standards Association Audited

Mehr

ANLAGEREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich

ANLAGEREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Pensionskasse ANLAGEREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Anlagereglement - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze 3 Art. 3 Organisation der Vermögensanlage 4 Art.

Mehr

Die Vermögensanlage bei Vorsorgeeinrichtungen 29. August 2007

Die Vermögensanlage bei Vorsorgeeinrichtungen 29. August 2007 1 Die Vermögensanlage bei Vorsorgeeinrichtungen 29. August 2007 Straightline Investment AG Rütistrasse 20 CH-9050 Appenzell Tel. +41 71 353 35 10 Fax +41 71 353 35 19 welcome@straightline.ch www.straightline.ch

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2016, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2016 verlief für Anleger und somit auch für Pensionskassen eher enttäuschend. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im festverzinslichen

Mehr

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Vorsorgereglement

Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich. Vorsorgereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Vorsorgereglement Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12

Mehr

Luzern, 8. September Anlagereglement. der Caritas Schweiz

Luzern, 8. September Anlagereglement. der Caritas Schweiz Luzern, 8. September 2016 Anlagereglement der Caritas Schweiz Inhalt 1 Zweck des Anlagereglements 2 2 Generelle Ausrichtung der Anlagepolitik 2 3 Anlagekategorien 2 3.1 Anlagehorizonte 2 3.1.1 Kurzfristige

Mehr

Statuten der Tellco Freizügigkeitsstiftung

Statuten der Tellco Freizügigkeitsstiftung Statuten der gültig per 01. September 2015 Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 62 00 fzs@tellco.ch tellco.ch Art. 1 Name Am 27. Januar 2003 errichtete die IG Pensionskasse GmbH eine

Mehr

Securities Lending in den Credit Suisse Anlagestiftungen (CSA & CSA 2) Oktober 2008

Securities Lending in den Credit Suisse Anlagestiftungen (CSA & CSA 2) Oktober 2008 Securities Lending in den Credit Suisse Anlagestiftungen (CSA & CSA 2) Oktober 2008 Securities Lending in CSA & CSA 2 Inhaltsverzeichnis 1. Securities Lending 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Organisation 3 1.3

Mehr

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6 Stiftungsurkunde Stiftungsurkunde 1/6 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Vermögen...4 Art. 4 Stiftungsrat...4 Art. 5 Revision...5 Art. 6 Rechtsnachfolge, Aufhebung und

Mehr

Vermögens verwaltung

Vermögens verwaltung Vermögensverwaltung Gültig ab 1. November 2016 Anlegen leicht gemacht. Der Vermögensverwaltungsauftrag ist für Kunden geeignet, die ihr Vermögen durch ausgewiesene und erfahrene Finanzspezialisten der

Mehr

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Neue Aufsicht über die Anlagestiftungen: Bisherige Erfahrungen

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Neue Aufsicht über die Anlagestiftungen: Bisherige Erfahrungen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Neue Aufsicht über die Anlagestiftungen: Bisherige Erfahrungen Dr. Vera Kupper Staub, Vize-Präsidentin OAK BV CS Anlagestiftung, 30. Oktober 2013 Agenda

Mehr

Reglement des UVEK für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Reglement des UVEK für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke Reglement des UVEK für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke 732.014.1 vom 15. Oktober 2001 (Stand am 3. Februar 2004) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, nach

Mehr

Freizügigkeitsstiftung Independent. Vorsorgereglement

Freizügigkeitsstiftung Independent. Vorsorgereglement Freizügigkeitsstiftung Independent Vorsorgereglement Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite A) Zweck und Organisation der Stiftung 03 Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Zweck Inhalt des Vorsorgereglements Stiftungsrat

Mehr

Pensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz

Pensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement..00 Bildung von Erstellt von Swisscanto Vorsorge AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Anlagereglement

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Anlagereglement Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Anlagereglement ANLAGEREGLEMENT der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld vom 12. Dezember 2013 Bei der Bezeichnung von Personen wird der Einfachheit halber nur die männliche

Mehr

K o s t e n r e g l e m e n t

K o s t e n r e g l e m e n t R e n d i t a F r e i z ü g i g k e i t s s t i f t u n g R e n d i t a F o n d a t i o n d e l i b r e p a s s a g e R e n d i t a F o n d a z i o n e d i l i b e r o p a s s a g g i o K o s t e n r e

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Reglement zur SRO-Zugehörigkeit 1. Zweck und Geltungsbereich 1.1.1 Dieses Reglement zur SRO-Zugehörigkeit

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015. Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung

Mehr

VORSORGE in globo M. Spreitenbach. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016

VORSORGE in globo M. Spreitenbach. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016 VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2016 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der VORSORGE in globo M Spreitenbach Bericht der

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Bei der Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens ist die anlagepolitische Risikofähigkeit zu beachten.

Bei der Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens ist die anlagepolitische Risikofähigkeit zu beachten. Anlagereglement der Pensionskasse Uri 1 Allgemeines 1.1 Grundlagen Gestützt auf Art. 5 Bst. q des Organisationsreglement der Pensionskasse Uri (PK Uri) erlässt die Kassenkommission ein Anlagereglement.

Mehr