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1 Mineralvliese by H-Flachs Infrarot-Paneel by H-Flachs Industrietüren Türen nach Maß by H-Flachs Synchro HPL Urban Concrete U002 asynchro Dekorspanplatte Urb n Concrete U002 Flachsplatte by H-Flachs Design HPL DA45 MAT Das bauen Sie selbst! Lizenzprograe für Innungsbetriebe H-Flachs GmbH Reichenhaller Str. 25 D Freilassing Deutschland Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@h-flachs.de Web:

2 Das bauen Sie selbst! Lizenzprograe für Innungsbetriebe Brandschutztüren T30 und T30-RS mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Schallschutztüren mit Prüfnachweis bis 52 db Rauchschutztüren mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Feucht- und Nassraumtüren mit Prüfnachweisen Haustüren mit CE-Kennzeichnung Türen mit Nachweisen zur Klimastabilität Handlaufgetragene Treppen, Faltwerktreppen und Bolzentreppen mit europäischen Zulassungen Türen mit Einbruchheung RC2 und RC 3 Neu: RC 3 mit Notausgangsverschluss Neu und unschlagbar vielseitig - die TSH Multifunktionstür T30 Neu und noch mehr bio - die Flachsplatte schont Umwelt und den Rücken der Mitarbeiter Neu und zukunftsweisend - EI 2 30 Feuerschutzabschlüsse Kombinieren Sie zusätzliche technische Eigenschaften im Türelement. Das TSH Türblattsystem ermöglicht eine variable Integration von Schallschutz, Einbruchschutz und Rauchschutz in einem Türelement. Dadurch können Sie wesentlich individueller auf Kundenanforderungen eingehen. Ihr Vorteil und wir beraten Sie dazu gerne. Die Flachsplatte besteht aus den Fasern der Flachspflanze. Mit einem Raumgewicht von 350 kg/m 3 wiegt sie deutlich weniger als Holzwerkstoffplatten und kann als Mittellage von T30 und T30- RS Türen verwendet werden, die nach den aktuellen Zulassungen der TSH gebaut werden. Diesen ökologisch Produktvorteil sollten Sie werbewirksam nutzen! Fit für die Zukunft! Mit der Produktnorm DIN EN werden die Feuer- und Rauchschutzeigenschaften von Türen, Toren und Fenstern europaweit einheitlich definiert. Das CE-Kennzeichen und die Leistungserklärung werden die nationalen Zulassungen ersetzen. Die nationalen Schranken für den Vertrieb von Feuer- und Rauchschutztüren sind teilweise schon verschwunden. Chancen und Aufgaben, wir sind soweit! 2

3 T30-Türen aus Holz und Holzwerkstoffen gefertigt vom Innungstischler T30-Türen aus Holz unterscheiden sich nur in wenigen Konstruktionsdetails von Innentüren ohne Anforderungen. Bei Rauchschutztüren besteht unter Umständen kein Unterschied zu einer hochwertigen Innentür. T30- und Rauchschutztüren sind allerdings ier geprüfte Konstruktionen, für die ein bauaufsichtlich anerkannter Verwendbarkeitsnachweis vorliegen muss. Bei T30-Türen ist das eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, erteilt vom Deutschen Institut für Bautechnik, bei Rauchschutztüren ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstelle. Grundlage der Verwendbarkeitsnachweise sind Brand-, Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen der Türelemente. Die Elemente müssen in unterschiedlichen Wänden und Einbausituationen geprüft werden und teilweise muss die Belastung im Brandversuch von beiden Seiten erfolgen. Das stellt einen enormen Zeit und Kostenaufwand dar, der von einer einzelnen Tischlerei nicht gestet werden kann. Um Innungstischlern dennoch die Möglichkeit zu geben T30-Türen und Rauchschutztüren aus Holz und Holzwerkstoffen im eigenem Betrieb zu fertigen, stellt die TSH System GmbH, als ein Unternehmen der Landesfachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks, Innungstischlern Verwendbarkeitsnachweise gegen eine jährliche Lizenzgebühr zur Verfügung. Dazu gehören bei diesem sicherheitsrelevanten Bauprodukt auch eine gewissenhafte Schulung der Lizenznehmer und kompetente Ansprechpartner. Architekten und Planer haben schon den Wert einer T30-Tür vom Innungstischler erkannt. Dabei geht es nicht nur um besonders hochwertige Objekte, sondern auch um angemessene Lieferzeiten und die vielen Möglichkeiten des TSH Systems. 3

4 Rohstoff mit Tradition Werkstoff mit Zukunft Von der bewährten Nutzpflanze zur spezialisierten Türfüllung, Möbel- und Innenausbauplatte! In unseren Flachsplatten ist kein Holz verarbeitet. Das heißt, es brauchen keine Bäume als Lungen der Erde gefällt zu werden. Flachs ist ein einjähriges weiss oder blaublühendes Ackerbaugewächs. Der Flachs reift in 3 bis 4 Monaten und wird nach 100 Tagen samt Wurzel aus der Erde gezogen. Flachs ist schnell nachwachsend und darum ein äußerst ökonomischer Rohstoff. Untersuchungen haben gezeigt, dass Flachs zu den umweltfreundlichsten Nutzpflanzen überhaupt gehört. Flachs wird schon seit Jahrtausenden angebaut und auch vielfältig genutzt. Heute liefert ein Hektar Flachs 1000 kg Leinensamen z.b. zur Herstellung von Seife, Farben, Linoleum, 900 kg lange Fasern Leingarn zur Textilherstellung, 750 kg kurze Fasern zur Herstellung verschiedener Seile sowie für die Produktion von Papier und schlussendlich ca kg Faserbestandteile aus Stängel und Wurzeln, die zur Produktion von Flachsplatten verwendet werden. Standard Flachsplatte E1 Stärken: (60 ) Format: 2500 x 1220 Dichte: kg/m³ abhängig von Plattenstärke Flachsplatte FF 1) Stärken: (60 ) Format: 2500 x 1220 Dichte: kg/m³ abhängig von Plattenstärke Fixmaße stumpf verleimt 1 ) Gegen Aufpreis H-Flachs Brandschutzeinlagen Stärken: (60 ) Formate: 2500 x 1220 Dichte: kg/m³ abhängig von Plattenstärke Fixmaße stumpf verleimt 4

5 Passive Brandschutz Produkte Flexilodice Flexible aufschäumende Dichtungen auf Grafitbasis. Flexilodice PM SK* (anthrazit) 25000x18x2, selbstklebend 3M 9786 Rolle mit 25 lfm 2,07 /lfm Flexilodice PM SK* (rot) 25000x18x2, selbstklebend 3M 9786 Rolle mit 25 lfm 2,07 /lfm Flexilodice PM SK* (weiß) 25000x18x2, selbstklebend 3M 9786 Rolle mit 25 lfm 2,07 /lfm *SK= selbstklebend Andere Breiten und Ausführungen Palusol 100, Palusol 104 Aufschäumende Platten und Dichtungen für Türblätter und Zargen. Palusol 100 SK* Palusol 100 Palusol 100 SK* Palusol 100 Palusol 100 Palusol 104 *SK= selbstklebend 1100x39x1,9 unversiegelt, selbstklebend 1100x39x1,9 unversiegelt 1100x49x1,9 unversiegelt, selbstklebend 1100x49x1,9 unversiegelt 2100x1100x1,9 unversiegelt 2100x1100x3,6 unversiegelt 4,93 /lfm 3,50 /lfm 7,50 /lfm 5,64 /lfm Palusol SW Sandwichprodukt aus Palusol Brandschutzplatten und HDF Platten. Artikelbeschreibung Abmessungen Verpackungseinheit VK H-Flachs Palusol SW 20 1 XL * 8 x 1100 x Palusol SW 45 1 XL * 16 x 1100 x Palusol SW 60 1 XL * 14 x 1100 x * Andere Formate und Ausführungen 5

6 Interdens 15 Aufschäumende Folien und Schlosskastenisolierungen. Interdens 15 SA Flexible Interdens 15 Schlosskastenisolierung Selbstklebend [1] Interdens 15 Schlosskastenisolierung Selbstklebend [2] Treplan Mehrfachverriegelung 1834 [4] Interdens 15 Schlosskastenisolierung Selbstklebend * andere Formate Format 1000 x 500 x 1 einseitig selbstklebend Stanzteil 165 x 105 x 1,0, weiß; mit beidseitigem Klebeband, gemäß Zeichnung nach DIN Norm Stanzteil 165 x 95 x 1,0, weiß; mit beidseitigem Klebeband, gemäß Zeichnung nach Ö Norm Schlüsselbedient (80 ) 226,5 x 200 x 1, 1-seitig mit Klebeband Zuschnitt 220 x 130 x 1 1-seitig mit Klebeband 20 Stück/PE-Beutel 117,14 /m 2 20 Stück/PE-Beutel 2,50 /Stück 20 Stück/PE-Beutel 2,50 /Stück 20 Stück/PE-Beutel 11,71 /Stück 20 Stück/PE-Beutel 3,64 /Stück [1] Interdens 15 Schlosskastenisolierung [2] Interdens 15 Schlosskastenisolierung [3] Interdens 15 Schlosskastenisolierung [4] Treplan Mehrfachverriegelung 1834 Ventilodice V40, V50, V60 Brandschutzlüftungsgitter. Ventilodice V bis 600 x 100 bis 600 x 40 Auf Anfrage Auf Anfrage Ventilodice V bis 600 x 100 bis 600 x 50 Auf Anfrage Auf Anfrage Ventilodice V bis 600 x 100 bis 600 x 60 Auf Anfrage Auf Anfrage 6

7 Odiboard Wärmedeplatte nach EN Artikelbeschreibung Verpackungseinheit VK H-Flachs Odiboard 1,6 B S1, d0 900 (+/-1) x 2100 (+/-2) Odiboard 2,6 A (+/-1) x 2100 (+/-2) Odiboard 3,2 A (+/-1) x 2100 (+/-2) *60 Stärke nur bei Odiboard 1,6 erhältlich ** Stärkentoleranz: geschliffen: (-0,5/+0,5 ) oder (-1/+0 ) oder (0/-1 ) Fibrodice MS Maß stabile Hitzeabschirmung zur Wärme- und Brandschutzanwendung. Artikelbeschreibung Verpackungseinheit VK H-Flachs Fibrodice MS A x 2440 *andere Formate Morton und Polyodice Verglasungsklötzchen. Morton Polyodice Morton 14x2x60 20 Stück/PE-Beutel 1,31 /Stück Polyodice 14x3x60 20 Stück/PE-Beutel 1,10 /Stück *andere Formate Multifunktionale Profile Aufschäumende Dichtungen für Brand-, Rauch- und Schallschutz. Flexilodice für Trockenverglasung BS 15 x 1,9 x 5,5 Einzelkarton mit 25 lfm 5,21 Flexilodice Comboseal 12,7 x 6,8 Flexilodice EF GWQS 10 x 2 Flexilodice EF Bi GWQS 10 x 2 7

8 Brandschutzisolierungsset für Dorma ITS 96 Größe 2 4 ITS Auslegesatz Isoliertset ITS 1 Set 42,57 /Set Stanzteil gelocht, selbstklebend 1 Stück 13,93 /Stück Brandschutzisolierungsset für Dorma ITS 96 Größe 3 6 ITS Auslegesatz Isoliertset ITS 1 Set 44,50 /Set Stanzteil gelocht, selbstklebend 1 Stück 15,92 /Stück Brandschutzisolierungsset für Geze Boxer Größe 2 4 ITS Auslegesatz Isoliertset ITS 1 Set 42,57 /Set Stanzteil gelocht, selbstklebend 1 Stück 13,92 /Stück 8

9 Brandschutzisolierungsset für Geze Boxer Größe 3 6 ITS Auslegesatz Stanzteil Intumex SA 40 x 1.8 x 354 Interdens 15 SA 50 x 1 x 270 Flexilodice SA 38 x 2 x 540 Flexilodice SA 40 x 2 x 140 Flexilodice SA 10 x 2 x 895 Flexilodice SA 354 x 40 x Set 44,50 /Set 1 Stück 15,93 /Stück Brandschutzisolierungsset für ECO Schulte ITS 420 Größe 2 4 Intumex SA 32 x 1.8 x 340 ITS Auslegesatz Interdens 15 SA 46 x 1 x 250 Flexilodice SA 30 x 2 x 500 Flexilodice SA 35 x 2 x 154 Flexilodice SA 10 x 2 x Set 42,57 /Set Stanzteil Flexilodice SA 340 x 32 x 1 1 Stück 13,93 /Stück Brandschutzisolierungsset für ECO Schulte Multi Genius Größe 3 5 Intumex SA 40 x 1.8 x 354 ITS Auslegesatz Interdens 15 SA 50 x 1 x 270 Flexilodice SA 38 x 2 x 540 Flexilodice SA 40 x 2 x 140 Flexilodice SA 10 x 2 x Set 44,50 /Set Stanzteil Flexilodice SA 354 x 40 x Stück 15,93 /Stück 9

10 Superwool Paper Nicht brennbares Papier auf alkalisches Basis als vorlegerband bei Verglasungen. Superwool Paper SK* - 220kg/m³ x 14 x 2 20 lfm 0,91 /lfm Superwool Paper SK* - 220kg/m³ x 14 x 3 15 lfm 1,06 /lfm *SK= selbstklebend Firefoam 1C / 1C B1 / 1C B2 Feuerbeständiger PU Schaum. Firefoam 1C Firefoam 1C B1 Firefoam 1C B2 schwer entflabarer Montageschaum 750 ml schwer entflabarer Montageschaum 750 ml schwer entflabarer Montageschaum 750 ml 15 Stück/Karton Stückweise Karton 28,81 22,99 15 Stück/Karton 15 Stück/Karton Acrylodice F Firestop 700 Feuerbeständiges, aufschäumendes Dichtungsmittel. Artikelbeschreibung Verpackungseinheit Einzel Karton Acrylodice F 310 ml Grau 1 Stück Kartusche 21,11 18,57 /Stück Grau 1 Stück Kartusche 14,50 12,29 /Stück Firestop ml Feuerbeständiges Silicon Weiß 1 Stück Kartusche 14,50 12,29 /Stück Schwarz 1 Stück Kartusche 14,50 12,29 /Stück Transparent 1 Stück Kartusche auf Anfrage auf Anfrage /Stück Pyrocol A Nicht brennbarer Hochtemperaturkleber MO. Pyrocol A nicht brennbarer Klebstoff, flüssig, Gebrauchsfertig; Creme farbig Eimer 12,5 kg, 22,5 kg, 300kg 10

11 Platten- Produkte HDF Platte Für Türenbau in Innenbereich, geschliffen. Artikelbeschreibung Verpackungseinheit VK H-Flachs HDF 2200 x 3050 * HDF mit Grundierfolie 2200 x 1850 ** *andere Formate und Stärken ** andere Stärken und Formate HDF Platte H 10 Feuchtebeständige Platte, für Laubengang-/Außentüren geeignet, geschliffen. HDF H 10 3,2 x 2130 x 3050 * *andere Formate und Stärken MDF Platte Verwendung in Innenbereich, geschliffen. MDF MDF mit Grundierfolie ** H-Flachs Brandschutzeinlage von 8 bis x 2070, 4100 x x 1840 * von x 2070/2200, 2750 x 1840, 4250 x 2200 ; 3660 x 1850 *andere Formate und Stärken ** andere Stärken und Dekore Spezielle Flachs-platte für dem bau von Brandschutztüren. Artikelbeschreibung H-Flachs Brandschutzeinlage von 18 bis x 2500 von 28 bis 50 Tür Fixmaße stumpf verleimte Platten auf Wunschmaß Verpackungseinheit VK H-Flachs von H-Flachs Platte E1 Nicht technische Flachsplatte. Artikelbeschreibung Nicht technische Flachsplatte von 18 bis x 2500 von 28 bis 50 Tür Fixmaße stumpf verleimte Platten auf Wunschmaß Verpackungseinheit VK H-Flachs von

12 Grenamat AL Temperaturbeständige, nichtbrennbare A1 Vermiculit Brandschutzplatte. Für hohe Brennraumtemperaturen geeignet. Grenamat AL von 8 bis x 2440 *andere Formate und Stärken, sowie Fixmaße H-Flachs FSB Fire Supreme Board Spezielle Füllung-platte als Brandschutzeinlage. H-Flachs FSB *andere Formate und Stärken, sowie Fixmaße Stärke: Dichte: kg/m 3 Mass: 1250 x 2100 H-Flachs SSB Sound Supreme Board Spezielle hochschalldeende Füllung-platte. Als Schallschutzeinlage. Dichte: 500, 650, 900 kg/m 3 H-Flachs SSB Stärke: 8 50 Mass: 960 x x 2170 *andere Formate und Stärken, sowie Fixmaße LDF-Komposit-Platte Spezielle Füllung-platte für den Bau von Innentüren. LDF-Komposit-Platte *andere Formate und Stärken, sowie Fixmaße Stärke: Dichte: 250 kg/m 3 Mass: 1220 x 2440 H-Flachs Verbundplatten / Klimadecks Geeignet für den Bau von Türen mit Klima-Anforderungen und Strahlenschutz-Türen. Artikelbeschreibung 3,5, 4,5, 6, 6,5 Verpackungseinheit VK H-Flachs Alu-Verbundplatte HDF/ALU/HDF für Klima C + D Blei-Verbundplatte HDF/Blei/HDF für Strahlenschutz

13 Beschläge ITS Multi-Genius Integrierter türschließer nach Bestens geeignet zum einbau in Holz, Alu und Stahlblechtüren. GrÖße 2 5 mit gleitschiene IS, DIN L/R einsetzbar. ECO ITS Multi-Genius Größe Set ITS 420 Integrierter Türschließer nach geeignet zum Einbau in Holz, Alu und Stahlblechtüren. Größe 2 4 mit Gleitschiene IS 30, DIN L/R einsetzbar. ECO ITS 420 Größe Set Newton TS 21/61 Sichtbarer Türschließer nach Bestens geeignet zum Einbau in Holz, Alu und Stahlblechtüren. Größe 1 6 mit Gleitschiene oder scherengestände. DIN L/R einsetzbar. ECO NEWTON TS 61 Größe 2 6 mit Schiene 1 Set ECO NEWTON TS 51 Größe 1 4 mit Schiene 1 Set ECO NEWTON TS 41 Größe 1 4 mit Schiene 1 Set ECO NEWTON TS 31 Größe 1 3 mit Schiene 1 Set ECO NEWTON TS 50 Größe 1 5 mit Schiene 1 Set ECO NEWTON TS 20 Größe 2/3/5 mit Schiene 1 Set *Andere Ausführungen GBS 92/ GBS 81 Schwere Objektschlösser nach Zum Einfräsen in Holztüren mit oder ohne Panikfunktion. Mit wechsel, PZ 72. Abgerundeter stulp. DIN L oder DIN R. Für stumpfe oder gefalzte Türen. ECO GBS 92/PZ 72 für stumpfe oder gefalzte Türen 1 Stück ECO GBS 81/PZ 72 für stumpfe oder gefalzte Türen 1 Stück *Andere Ausführungen 13

14 Objektband OBX 18/120, OBX 20/160 Schwere Objektbänder nach Zum Einfräsen in Holz oder Alu Türen mit 3 dimensionale Verstellung. DIN L/R Einsetzbar. Mit Aufnahmereglement und Abdeckwinkel. Für stumpfe oder gefalzte türen. ECO OBX /160 für gefalzte Türen 1 Stück ECO OBX /120 für gefalzte Türen 1 Stück ECO OBX /160 für gefalzte Türen 1 Stück ECO OBX /120 für gefalzte Türen 1 Stück *Andere Ausführungen Objektband OBN 18/120, OBN 20/160 Objektbänder nach Zum Einfräsen in Holztüren ohne Verstellung. DIN L/R Einsetzbar. Für stumpfe Türen. ECO OBN /160 für stumpfe Türen 1 Stück ECO OBN /120 für stumpfe Türen 1 Stück *Andere Ausführungen Absenkdichtungen PLANET HS/RH Automatische Bodendichtungen mit Schallschutz und Brandschutz Funktion. Zum ein fräsen in Holztüren, DIN L/R Einsatzbar. PLANET HS -> FH+FD 13 x einzel verpackt PLANET RH -> FH+RD 13 x einzel verpackt *Andere Ausführungen 14

15 Preise Alle Preise sind netto Preise in Euro zuzüglich gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferbedingung Preise sind EXW ab Werk Lager/Produktion, zuzüglich Verpackung, unversteuert und unverzollt. Lieferzeit Nach Klärung aller Details ca. 1 3 Wochen. Zahlungsbedingungen Nach Vereinbarung Anmerkung Mit dieser Preisliste sind alle Preislisten von früher nicht mehr gültig. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der H-Flachs GmbH. Bestellungen senden Sie bitte an: H-Flachs GmbH Reichenhaller Str. 25 D Freilassing Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) info@h-flachs.de 15

16 MEHR VON H-FLACHS TRÄGERKOMPETENZ Flachsplatten Trägerplatten Pappel-OSB Platten DEKORKOMPETENZ Synchronisierte Dekorplatten Dekorkompetenz für Türen und Kompontenen Dekorative Brandschutzplatten Design HPL Mineralvliese 3D HDF für Formtüren mit Klassisches Design 3D HDF für Formtüren mit Modernes Design

17 TÜRKOMPETENZ Feuerschutztüren Industrietüren für das Handwerk Türen nach Maß SYSTEMKOMPETENZ (Holz-) Werkstoffe und Komponenten für technische Türen TSH Systeme in Holz by H-Flachs Passiv Brandschutz Brandschutzlabor Interessiert? Bestellen Sie Ihre Kopie: +49 (0)

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der H-Flachs GmbH 18 1 GELTUNG 1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), für alle Verträge, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die gesamten gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind, nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern im Sinne des 310 Abs. 1 BGB. 2. Einkaufsbedingungen des Käufers, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie haben somit grundsätzlich keinerlei Gültigkeit. Auch werden sie nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung durchführen. 3. Sind die AGB einem Kaufmann nicht mit dem Angebot oder Lieferschein zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit, z. B. durch frühere Auftragsbestätigung oder früheren Lieferschein übergeben, so finden sie Anwendung, wenn der Kaufmann sie aus einer früheren Geschäftsbeziehung kannte oder kennen musste. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat. 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS 1. Alle Angebote, auch in Preislisten und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie im Internet, sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, d. h., es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. 2. Aufträge gelten als angenoen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt worden oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. Termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. 3. Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. 4. Kreuzen sich Bestätigungsschreiben, die Abweichungen enthalten, gilt das des Verkäufers. 5. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessen Frist vom Käufer Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurück zu treten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 3 DATENSPEICHERUNG, EINHOLEN VON AUSKÜNFTEN 1. Der Käufer wird hiermit informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten des Käufers gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 4 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG 1. Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im wesentlichen dem Vertrag auch bei Mengen- und Massentoleranzen bis 10 % - entspricht. 2. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. 3. Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. 4. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzuges angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen (Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw.), die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bleiben aber ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten. 5. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschul-den und das seiner Erfüllungsgehilfen. Er hat nicht für Verschulden seiner Vorlieferanten einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seine Vorlieferanten zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten. 6. Der Käufer kann erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hätte zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor. 7. Mehrwegverpackungen (z. B. Europaletten) werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereit zu stellen. Unterbleibt diese, ist der Käufer berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, diese ist nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 5 PREISE 1. Alle Preise gelten ab Saaldorf-Surheim, ausschließlich Verpackungsmaterialien. 2. Den Preisen, alle zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, liegen die bei Auftragsbestätigung gültigen Kosten, insbesondere Lohn, Material, Zulieferer- und Zollkosten etc. zugrunde. 3. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung innerhalb von vier Monaten eine Änderung der Kalkulationsgrundlage für den Verkäufer ein, kann er eine entsprechende Preisänderung vornehmen. Er muss darüber aber den Käufer baldmöglichst unterrichten. 6 ZAHLUNGEN 1. Wenn nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, ist der Kauf-preis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig, andere Zahlungsziele müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, niemals an Zahlung statt herangenoen. Im Falle eines Wechsels- oder Scheckprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Wechsels oder Schecks sofortige Barzahlung fordern. 2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. 3. Gerät der Käufer durch Mahnung ( 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurück zu nehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wieder an sich zu nehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. 4. Zahlungsverweigerung oder Rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls ihm der Mangel im Falle grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernoen hat. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. 5. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. 7 MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 1. Für Mängel im Sinne des 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich im CMR - Frachtbrief zu rügen. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleibt der 377 HGB unberührt. 2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft, verarbeitet oder eingebaut werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskaer bzw. IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer oder deren Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hätte zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein. 4. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren. 5. Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. 6. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt Allgemeine Haftungsbegrenzung.

19 7. Wir leisten keinerlei Gewähr für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Gewährleistungsansprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Gefahrübergang. Bei Behandlung oder Verwendung des Vertragsgegenstandes entgegen den von uns zum Vertragsinhalt gemachten Hinweisen oder Richtlinien entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer. 8. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. Für Toleranzen gelten, soweit vorhanden, EN- Normen, din-normen und Werksnormen. 9. Mehr- und Minderleistungen der Menge und Stückzahl sind bis zu 10 % zulässig. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge. 10. Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen des Käufers, soweit Mängel darauf beruhen. 8 ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG 1. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. 2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend. 9 EIGENTUMSVORBEHALT 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenoen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusaenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. 2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusaen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gem. 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestiungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. 4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers oder eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die entstehenden, abtretbaren Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest, ab. Der Verkäufer nit die Abtretung an. Absatz 3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 5. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung im Sinne von Abs. 3 bis 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. 6. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. Abs. 3 bis 4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkot. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 7. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 8. Mit Zahlungseinstellungen und/oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. 9. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. 10 GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechsel klagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Saaldorf-Surheim. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11 SALVATORISCHE KLAUSEL 1. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden. 2. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kot. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehen-den Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusaen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Verkäufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Käufer nit die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Acht bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteils wert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. 19

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