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1 Schulungszentrum Nürnberg Schulungen und Weiterbildungen BAVARIA 2019 Kontakt: : Katja Schmidt Alexandra Raab Schulungsleiter: Jürgen Huber Tel.: Fax: Schulungen & Weiterbildungen Stand: November 2018

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3 Schulungszentrum Nürnberg 2019 Art.Nr. Termin* Lehrgang Thema Februar März Handfeuerlöscher - Lehrgang nach GRIF - Teil 1 (Teil 2 - November'19) Ausbildung zum Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragter Teil 1 - DIN Teil 4 + EN 3 - nach Vorgaben der DGUV-Information rechtliche Grundlagen, Aufgaben + Pflichten - Brandverhütung, Verhalten im Brandfall - Feuerlöschgeräte, -anlagen - Grundlagen der Evakuierungen - praktische Übung mit Handfeuerlöschgeräten - Prüfung - nach den Vorgaben der DGUV-Information und nach neuer Richtlinie April fahrbare Löschgeräte nach GRIF - Auffrischung nach GRIF - Handfeuerlöscher Brandschutzbeauftragter Teil 2 - Wartung + Instandhaltung fahrbare Feuerlöschgeräte bis 150 kg - DIN Teil 4 + EN 3 - "Befähigten Person" nach GRIF - Prüfung - inkl. Auffrischung fahrbare FLG (Voraussetzung: Sachkundiger für fahrbare FLG) - nach den Vorgaben der DGUV-Information und nach neuer Richtlinie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Auffrischung nach GRIF - Wandhydranten Steigleitungen Über/Unterflurhydranten Trinkwasserhygieneverord. Mai Wandhydranten Steigleitungen Über/Unterflurhydranten Trinkwasserhygieneverord. nach GRIF Druckerhöhungsanlagen (Fremddozent) - Wartung und Instandhaltung gemäß DIN - persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Prüfung - Neuerungen und Trend - Wartung und Instandhaltung - DIN EN 671 / DIN Prüfung - Wartung und Instandhaltung - DIN EN DIN Prüfung - Pumpentechnik Grundlagen - Versorgung von Wandhydranten - Voraussetzung: Sachkundiger im LWT-Bereich

4 Schulungszentrum Nürnberg 2019 Art.Nr. Termin* Lehrgang Thema Juni (vom Lehrgang Okt'18) Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz (Fremddozent) Brandschutzmanager inkl. Gefährdungsbeurteilung (Fremddozent) Handfeuerlöscher - Lehrgang nach GRIF Teil 2 - befähigte Person - Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurt. - Anforderungen TRBS 400/800 - Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2 - als Auffrischung vom Brandschutzbeauftragten - Fachlehrgang zur Qualifizierung zum Brandschutzmanager - Prüfung - als Auffrischung/Weiterbildung vom Brandschutzbeauftragten - befähigte Person - nach neuer BetrSichV September Brandschutzbeauftragter Teil 1 - nach den Vorgaben der DGUV-Information und nach neuer Richtlinie Brandabschottung Hilti (Fremddozent) Brandschutzklappen Trox (Fremddozent) Fachlehrgang Feststellanlagen Hekatron (Fremddozent) Fachlehrgang Feuerschutzabschlüsse Hekatron (Fremddozent) Wandhydranten Steigleitungen Über/Unterflurhydranten Trinkwasserhygieneverord. nach GRIF Druckerhöhungsanlagen (Fremddozent) - techn. Einsatz geeigneter Mittel - Wand- oder Deckendurchbrüche - Verwendung + Einbau + Einbaufehler - Praxisbeispiele - Instandhaltung / Wartung - Asbest in Brandschutzklappen - gesetzliche Anforderungen - Prüfung zur Abnahmeberchtigung von Hekatron- Feststallanlagen - allgem. Kenntnisse zu Feuerschutzabschlüssen - Funktionsweise + zuläss. Änderungen - Instandhaltung/Prüfvorgaben - Wartung und Instandhaltung - DIN EN DIN Prüfung - Pumpentechnik Grundlagen - Versorgung von Wandhydranten - Voraussetzung: Sachkundiger im LWT-Bereich

5 Schulungszentrum Nürnberg 2019 Art.Nr. Termin* Lehrgang Thema September / Oktober - Auffrischung nach GRIF - Handfeuerlöscher Auffrischung nach GRIF - Wandhydranten Steigleitungen Über/Unterflurhydranten Trinkwasserhygieneverord Brandschutzbeauftragter Teil 2 - DIN Teil 4 + EN 3 - "Befähigten Person" nach GRIF - Prüfung - inkl. Auffrischung fahrbare FLG (Voraussetzung: Sachkundiger für fahrbare FLG) - Neuerungen und Trend - Wartung und Instandhaltung - DIN EN 671 / DIN Prüfung - nach den Vorgaben der DGUV-Information und nach neuer Richtlinie Handfeuerlöscher - Lehrgang nach GRIF - Teil 1 (Teil 2 - Juni '20) Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz (Fremddozent) Brandschutzmanager inkl. Gefährdungsbeurteilung (Fremddozent) fahrbare Löschgeräte nach GRIF - DIN Teil 4 + EN 3 - Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurt. - Anforderungen TRBS 400/800 - Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2 - als Auffrischung vom Brandschutzbeauftragten - Fachlehrgang zur Qualifizierung zum Brandschutzmanager - Prüfung - als Auffrischung/Weiterbildung vom Brandschutzbeauftragten - Wartung + Instandhaltung fahrbare Feuerlöschgeräte bis 150 kg November Ausbildung zum Brandschutzhelfer (vom Lehrgang Feb'19) Handfeuerlöscher - Lehrgang nach GRIF Teil 2 - befähigte Person Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - nach Vorgaben der DGUV-Information rechtliche Grundlagen, Aufgaben + Pflichten - Brandverhütung, Verhalten im Brandfall - Feuerlöschgeräte, -anlagen - Grundlagen der Evakuierungen - praktische Übung mit Handfeuerlöschgeräten - Prüfung - befähigte Person - nach neuer BetrSichV - Wartung und Instandhaltung gemäß DIN - persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Prüfung

6 Schulungszentrum Nürnberg 2019 Art.Nr. Termin* Lehrgang Thema Sonderlehrgänge auf Anfrage - mind. 10 Teilnehmer notwendig Fachkraft für Rauchwarnmelder Handhabung Hochleistungslöschern und Power CAFs Sonderbauten (Fremddozent) Brandschutzkonzepte (Fremddozent) Ausbildung zum Ersthelfer (Fremddozent) - Einführung DIN DIN EN Richtiger Einsatz und Montage - Planen und Projektieren von Rauchwarnmeldern - Anforderung Instandhaltung/Wartung - Hintergrund der CAFS-Technologie - Umgang Hochleistungslöscher/CAF-System - Anforderungen an Versammlungs-, Beherbergungs- und Verkaufsstätten - als Auffrischung vom Brandschutzbeauftragten - Anwendungsbereiche, Aufbau und Inhalt - Brandschutzkozepte in Betrieben - als Auffrischung vom Brandschutzbeauftragten - durch BG gefördert / - von UVV gefordert (ausreichende Anzahl im Unternehmen) - für beruflichen und privaten Bereich anwendbar *Terminänderungen sind vorbehalten, weitere Termine werden ggf. bekannt gegeben **alle Preise zzgl. 19 % MwSt. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Laptop bei dem Sachkunde Grundlehrgang bereitzuhalten, damit wir Ihnen elektronische Daten zur Verfügung stellen können. Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangsgebühren nicht nur die Schulung im BAVARIA Schulungszentrum Nürnberg beinhalten, sondern auch: - Mittagessen - Getränke - Schulungsunterlagen Übernachtungsmöglichkeiten sollten separat von jedem Teilnehmer selbst gebucht und bezahlt werden. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne eine Hotelempfehlung und unterstützen Sie bei der Buchung. ACHTUNG - Wichtiger Hinweis!!! Wir bieten Ihnen oder Ihren Kunden auch die Möglichkeit einer In-House-Schulung an. Wir organisieren die Schulung vor Ort, stimmen uns im Detail mit Ihnen ab und führen die Schulung auf unserem bekannten BAVARIA - Niveau durch. Die Teilnehmerzahl sollte für eine Inhouse-Schulung 10 Teilnehmer nicht unterschreiten. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: Tel.:

7 Inhaltsverzeichnis Grundlehrgang Sachkunde tragbare Feuerlöscher nach GRIF (1. Teil) Seite 8 Grundlehrgang befähigte Person (2. Teil) Seite 9 Fachlehrgang Fahrbare Feuerlöscher nach GRIF Seite 10 Fachlehrgang Wandhydranten/Steigleitungen nach GRIF Seite 11 Fachlehrgang tragbare Feuerlöscher - Auffrischung - nach GRIF Seite 12 Fachlehrgang Wandhydranten/Steigleitungen - Auffrischung - nach GRIF Seite 13 Fachlehrgang Sachkunde Pumpentechnik (Druckerhöhungsanlagen) Seite 14 Fachlehrgang Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Seite 15 Fachlehrgang für Brandabschottung - HILTI - Seite 16 Fachlehrgang für Brandschutzklappen - TROX - Seite 17 Fachlehrgang für Feststellanlagen - HEKATRON - Seite 18 Fachlehrgang für Feuerabschlüsse - HEKATRON - Seite 19 Fachlehrgang für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Seite 20 Fachlehrgang für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Seite 21 Fachlehrgang Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz Seite 22 Fachlehrgang zum Brandschutzmanager inkl. Gefährdungsbeurteilung Seite 23 NEU Sonderlehrgänge auf Anfrage - mind. 10 Teilnehmer notwendig Seite 24 Lehrgang Fachkraft für Rauchwarnmelder Fachlehrgang für Brandschutzkonzepte Fachlehrgang für Sonderbauten Fachlehrgang Handhabung Hochleistungslöscher und CAFS Fachlehrgang für die Ausbildung zum Ersthelfer Übersicht Hotelempfehlungen Seite 25 Teilnahmebedingungen Seite 26

8 Basis-Fachlehrgang (Teil 1) nach GRIF Sachkundige zur Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern gemäß DIN Teil (Teil 1) (Teil 1) Teil 2 - befähigte Person - muss separat angemeldet werden! (s. Seite 8) Herr Jürgen Huber Preis: 789,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1. Teil - 4 Werktage Uhrzeit/Ort: 9.00 Uhr - ca Uhr, Nürnberg Mit Ihrer Unterschrift sowie der ausgefüllten Anlage 1 bestätigen Sie die Lehrgangsvoraussetzungen der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung Wichtige Voraussetzungen Personen, die als Sachkundige für die Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat. Als Mitglied der GRIF sind wir daher nicht nur an den Inhalt dieses Ausbildungs- und Prüfprogrammes gebunden, sondern auch verpflichtet sicherzustellen, dass die für die Ausbildung und Benennung dieser Personen geltenden Zugangsbedingungen eingehalten werden. Die Teilnahme an dem Fachlehrgang ist nur dann möglich, wenn mit der zur Basis-Fachschulung (Teil 1 und Teil 2) Sachkundiger und zur Prüfung befähigte Person für Feuerlöscher auch die Bestätigung des Arbeitgebers darüber vorliegt, dass der Lehrgangsteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die erfolgt für den ersten Teil des zweiteiligen Fachlehrgangs und beinhaltet die Ausbildung für Sachkundige nach DIN Teil 4. Die für diesen Fachlehrgang kann daher nur bearbeitet werden, wenn die Arbeitgebererklärung (Anlage 1) unterzeichnet vorliegt. Die Teilnahme für den zweiten Teil - Ausbildung zur befähigten Person - muss separat erfolgen (siehe Seite 9). Seite 8

9 Anlage 1 gemäß RAL-GZ zum Basis-Fachlehrgang nach GRIF Sachkundige zur Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern gemäß DIN Teil 4 und für zur Prüfung befähigte Personen für Feuerlöscher gemäß BetrSichV - Bitte ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückschicken, danke! - Mit der bestätigen wir, dass 1. der Lehrgangsteilnehmer Arbeitgeberbestätigung zum Basis-Fachlehrgang Sachkundige/r zur Instandhaltung von Feuerlöschern gemäß DIN Teil 4 und zur Prüfung befähigte Personen für Feuerlöscher gemäß BetrSichV Name... Vorname... geboren... in... Geschäftsanschrift Telefon... Privatanschrift Position/Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten 1 an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN Teil 4 teilgenommen hat und dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen wurde. 2. der Lehrgangsteilnehmer über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügt. Seite Seite 8a

10 Seite zur Anlage 1 3. der Lehrgangsteilnehmer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt. 4. auf Grund der bestehenden Rechtslage (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV) die Benennung des Lehrgangsteilnehmers durch den Arbeitgeber erst dann als zur Prüfung befähigte Person erfolgen kann, wenn dieser mindestens 12 Monate Erfahrung mit der Instandhaltung von Feuerlöschern nachweisen kann. Um im Rahmen dieser speziellen Ausbildung die Erfahrungen, die der Sachkundige bei der Instandhaltung der Feuerlöscher erworben hat, zu nutzen, findet der Fachlehrgang befähigte Person zur Prüfung von Feuerlöschern erst nach Ablauf der 12 Monate statt. 5. es bekannt ist, dass die Tätigkeit als Sachkundiger sowie als zur Prüfung befähigte Person daran gebunden ist, dass Auffrischungsschulungen spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden sollten, um die Aktualität der Kenntnisse gemäß DIN Teil 4 sicherzustellen. 6. Für die praktische Tätigkeit wird entsprechende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe S3 vorausgesetzt Ort, Datum Stempel/ Rechtsverbindliche Unterschrift... Arbeitgeber (vollständige Bezeichnung bzw. Firmenstempel) 1 Wurde die betriebliche Ausbildung noch nicht absolviert, so ist die Legitimation als Sachkundiger nach DIN Teil 4 erst dann vom Arbeitgeber zulässig, wenn diese betriebliche Ausbildung nachgewiesen werden kann. Seite 8b

11 Basis-Fachlehrgang (Teil 2) nach GRIF zur Prüfung befähigter Person für Feuerlöscher gemäß BetrSichV (Teil 2) (Teil 1 - Grundlehrgang von Okt 18) (Teil 2) (Teil 1 - Grundlehrgang von Feb 19) (Teil 2) (Teil 1 - Grundlehrgang von Okt 19) Herr Jürgen Huber Preis: 199,00 zzgl. MwSt. Dauer: 2. Teil - 2 Werktage Uhrzeit/Ort: 9.00 Uhr - ca Uhr, Nürnberg Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Wichtige Voraussetzungen Personen, die als befähigte Person für die Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur über umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat. Als Mitglied der GRIF sind wir daher nicht nur an den Inhalt dieses Ausbildungs- und Prüfprogrammes gebunden, sondern auch verpflichtet, sicherzustellen, dass die für die Ausbildung und Benennung dieser Personen geltenden Zugangsbedingungen eingehalten werden. Die erfolgt für den zweiten Teil des zweiteiligen Fachlehrgangs und beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person nach BetrSichV 2 (6) in Verbindung mit für den Bereich Feuerlöscher anzuwendenden Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3. Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen. Weiterhin muss der Teilnehmer über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen. Seite 9

12 Fachlehrgang nach GRIF für die Wartung und Instandhaltung von Fahrbaren Feuerlöschgeräten bis 150 kg gemäß BetrSichV in Verbindung mit TRBS Herr Jürgen Huber Preis: 304,00 zzgl. MwSt. Dauer: 2 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Der Lehrgangsteilnehmer benötigt eine erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Sachkundige für tragbare FLG nach DIN und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten. Die gewonnene Erfahrung ist auf Verlangen nachzuweisen. Für die praktische Tätigkeit setzen wir entsprechende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe S3 voraus. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Des Weiteren ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation erforderlich. Dieses ist durch geeignete Belege auf Verlangen nachzuweisen. Bei Anwärtern ohne abgeschlossene technische Berufsausbildung ist die betriebliche Ausbildungszeit zu verdoppeln. Lernziel: Die Schulung zum Sachkundigen für fahrbare Feuerlöschgeräte ist ein anerkannter und zertifizierter Lehrgang. Nach erfolgreich bestandener Prüfung ist der Teilnehmer berechtigt, von allen bekannten Herstellern gemäß der DIN / DIN EN 1866 fahrbare Feuerlöschgeräte bis 150 kg zu warten und instand zu setzen sowie nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an Feuerlöschmittelbehältern durchzuführen. Seite 10

13 Fachlehrgang nach GRIF zur Erlangung der Sachkunde für Wandhydranten Typ F und S sowie Steigleitungen nass-/nass-trocken/trocken nach DIN und DIN EN 671, Überflur- und Unterflurhydranten sowie Trinkwasserhygieneverordnung nach der DIN 1988/600 Herr Jürgen Huber der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Preis: 475,00 zzgl. MwSt. Dauer: 3 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr ca Uhr Ort: Nürnberg Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Es ist eine praktische und theoretische Ausbildung im Betrieb mit einer Dauer von mindestens drei Monaten abzüglich der Dauer des Fachlehrganges nötig. Des Weiteren ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation erforderlich. Für die praktische Tätigkeit setzen wir entsprechende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe S3 voraus. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Schulung zum Sachkundigen für Wandhydranten und Steigleitungen ist ein anerkannter Lehrgang nach GRIF. Zweck des Lehrgangs ist die Erlangung der Sachkunde zur regelmäßigen, fachgerechten Instandhaltung von Löschwasseranlagen nass, nass trocken und trocken nach DIN und DIN EN 671-3, Überflur- und Unterflurhydranten - insbesondere Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen sowie die Trinkwasserhygieneverordnung nach der DIN 1988/600. Seite 11

14 - A u f f r i s c h u n g - zum Fachlehrgang nach GRIF für die Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN Teil 4 sowie Befähigter Person gemäß BetrSichV inkl. Auffrischung Sachkunde für fahrbare Feuerlöschgeräte* 1 Herr Jürgen Huber Preis: 305,00 zzgl. MwSt. Dauer: 2 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung müssen separat von jedem Teilnehmer selbst gebucht und bezahlt werden. (Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne Voraussetzungen Der Lehrgangsteilnehmer muss bereits den Fachlehrgang nach GRIF für die Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN Teil 4 sowie Befähigter Person nach BetrSichV besucht haben und auch als dieser tätig gewesen sein. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel einen Laptop oder Notebook sowie Textmarker mitzubringen. * Der Bereiches fahrbare Feuerlöschgeräte gilt nur für den Schulungsteilnehmer, der auch die Grundsachkunde für fahrbare Feuerlöschgeräte abgelegt hat und ein entsprechendes Zertifikat vorlegen kann. Lernziel: Die Schulung Auffrischung Sachkundige für tragbare Handfeuerlöschgeräte ist ein anerkannter und zertifizierter Lehrgang nach GRIF. Ziel ist, entsprechende Neuerungen sowie aktuelle Trends im Bereich tragbare Handfeuerlöscher und DIN-Normen aufgefrischt zu bekommen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung ist der Teilnehmer berechtigt, von allen bekannten Herstellern gemäß der DIN tragbare Feuerlöschgeräte zu warten und instand zu setzen sowie nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an Feuerlöschmittelbehältern durchzuführen. Gleichzeit erhalten Sie die Auffrischung Ihrer Sachkunde für fahrbare Feuerlöschgeräte, soweit vorhanden* 1. Gemäß DIN wird für eine regelmäßige Aktualisierung des Kenntnisstandes ein Zeitraum von längstens fünf Jahren empfohlen. Seite 12 * 1 Voraussetzung für die Eintragung der 5-jährlichen Auffrischung Sachkunde für fahrbare Feuerlöschgeräte ist die Vorlage des Sachkundezertifikats (Grundlehrgang)!

15 - A u f f r i s c h u n g - zum Fachlehrgang nach GRIF zur Erlangung der Sachkunde für Wandhydranten Typ F und S sowie Steigleitungen nass-/nass-trocken/trocken nach DIN und DIN EN 671, Überflur- und Unterflurhydranten sowie Trinkwasserhygieneverordnung nach der DIN 1988/600 Herr Jürgen Huber der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Preis: 198,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg Abschluss: GRIF-Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Der Lehrgangsteilnehmer muss bereits den Fachlehrgang nach GRIF für die Wartung und Instandhaltung von Wandhydranten Typ F und S sowie Steigleitungen nass-/nass-trocken/trocken, Über- und Unterflurhydranten sowie Trinkwasserhygieneverordnung besucht haben und auch in diesem Bereich tätig gewesen sein. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel einen Laptop oder Notebook sowie Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Schulung Auffrischung Sachkundige für Wandhydranten Typ F und S, Steigleitungen nass-/nass-trocken/trocken, Über- und Unterflurhydranten sowie Trinkwasserhygieneverordnung ist ein anerkannter und zertifizierter Lehrgang nach GRIF. Ziel ist, entsprechende Neuerungen sowie aktuelle Trends im Bereich Löschwassertechnik und DIN-Normen aufgefrischt zu bekommen. Seite 13

16 Fachlehrgang zur Erlangung der Sachkunde für Pumpentechnik nach DIN EN 1717, DIN 1988 Teil 600 und DIN Herr Schäfczuk Firma Speck Pumpen Preis: 260,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9 Uhr - ca Uhr Ort: Neunkirchen am Brand der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Es ist eine Ausbildung zum Sachkundigen für Wandhydranten ab erforderlich. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Ziel des Lehrganges ist, die Anschlüsse an den Wandhydranten an das Trinkwassernetz hinsichtlich der Trinkwasserverordnung (11/2011) gemäß DVGW zu bewerten und die Trennung von Trink- und Löschwasser durch Vorlagebehälterund Druckerhöhungsanlagen sicherzustellen. Seite 14

17 Fachlehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die von Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach der DIN und DIN EN inkl. Unterweisung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß BG Herr Jürgen Huber Herr Klaus Kilian Preis: 515,00 zzgl. MwSt. Dauer: 3 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Der Lehrgangsteilnehmer sollte eine handwerkliche oder technische Ausbildung haben und/oder bereits im Bereich der Wartung tätig sein. Für Arbeiten an elektrischen Bauteilen etc. ist eine Ausbildung als Elektroinstallateur oder eine Ausbildung zur Elektro-Fachkraft erforderlich. Für die praktische Tätigkeit setzen wir entsprechende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe S3 voraus. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Schulung zum Sachkundigen für die Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermittelt Ihnen das Fachwissen, das Sie benötigen, um die wiederkehrenden Überprüfungen der RWA-Anlagen nach der DIN und DIN EN sicher und gesetzeskonform durchzuführen. Des Weiteren erhalten Sie die notwendige Unterweisung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß der Berufsgenossenschaft (BG). Seite 15

18 Fachlehrgang für Brandabschottung durch die Firma Hilti Dozent der Firma Hilti z. B. Frau Eva-Katharina Schmidt Preis: 205,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat Voraussetzungen Es sollten Grundkenntnisse des baulichen Brandschutzes sowie ein technisches Verständnis vorhanden sein. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Dieses Seminar vermittelt Ihnen das Wissen zur Auswahl der geeigneten Brandschutzmaßnahmen und Produkte im Bereich Brandabschottung bzw. vorbeugenden baulichen Brandschutz. Seite 16

19 Fachlehrgang zur Erlangung der Sachkunde für den Einbau und Instandhaltung von Brandschutz- Klappen durch die Firma TROX Dozent der Firma TROX Preis: 275,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat Voraussetzungen Der Teilnehmer benötigt eine abgeschlossen Berufsausbildung zum Gesellen, Facharbeiter oder 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik oder Tür- und Torbau (gemäß DIN 14677). Dieses ist durch geeignete Belege nachzuweisen. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Lernziel der Schulung ist der Erwerb der Sachkunde zum Einbau und zur Instandhaltung von Brandschutzklappen und Brandschutzventilen sowie von Rauchauslöseeinrichtungen mit Prüfzeichen / allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Weiterhin werden Möglichkeiten der Sanierung bzw. des Austausches von alten asbesthaltigen Brandschutzklappen / Dichtungen in vorhandenen Anlagen erörtert. Seite 17

20 * 5-jährliche Auffrischung fällig? - Sprechen Sie uns an -* Fachlehrgang für Feststellanlagen Prüfung zum Erlangen der Abnahmeberechtigung gemäß DIN von Hekatron Dozent der Firma Hekatron Preis: 275,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Der Teilnehmer benötigt eine abgeschlossen Berufsausbildung zum Gesellen, Facharbeiter oder 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik oder Tür- und Torbau (gemäß DIN 14677). Dieses ist durch geeignete Belege auf Verlangen nachzuweisen. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Teilnehmer kennen die Funktion einer Feststellanlage. Sie sind in der Lage, die Komponenten des Hauses Hekatron entsprechend den Vorschriften und Richtlinien zu planen, zu errichten, zu betreiben und abzunehmen. Die Abnahmeberechtigung gilt ausschließlich für Feststellanlagen der Firma Hekatron. Zusätzlich wird die Instandhaltung und Wartung für Feststellanlagen nach DIN geschult. Die Abnahmeberechtigung gilt nicht für Ex-Feststellanlagen. Nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang ist der Teilnehmer berechtigt, die Instandhaltung und Wartung an Feststellanlagen aller Hersteller durchzuführen. Alle 5 Jahre muss eine Auffrischung erfolgen. Seite 18

21 N E U Fachlehrgang für Wartung und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen Dozent der Firma Hekatron Preis: 275,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Der Teilnehmer benötigt eine abgeschlossen Berufsausbildung zum Gesellen, Facharbeiter oder 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik oder Tür- und Torbau (gemäß DIN 14677). Dieses ist durch geeignete Belege auf Verlangen nachzuweisen. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Teilnehmer lernen die Anforderungen, um Feuerabschlüsse sicher zu betreiben und instand halten zu können. Erweiterung der Kompetenz zur normkonformen Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen. Prüfung zur Befähigten Person mit Berechtigung zur Funktionsprüfung, Zulassungskonformen Wartung und im Rahmen der Voraussetzung die Instandsetzung durführen zu dürfen. Alle 5 Jahre muss eine Auffrischung erfolgen. Seite 19

22 Fachlehrgang für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach Vorgaben der DGUV Information ( 10 ArbSchG, 22 BGV/GUV-V A1 sowie ASR A 2.2) inkl. Brandschutzunterweisung in der Handhabung verschiedener Feuerlöschgeräte auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung möglich - sprechen Sie uns an Herr Jürgen Huber Herr Christopher Sack Preis: 165,00 zzgl. MwSt. Dauer: 1 Werktag Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzung: Praxisorientierte Ausbildung von Personen, die zum/zur Brandschutzhelfer/in bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben. Dieser Lehrgang wird nach den Vorgaben der DGUV Information durchgeführt. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung sowie zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Seite 20

23 Fachlehrgang zum Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der DGUV-Information sowie der neuen Richtlinien (Teil 1) (Teil 2) (Teil 1) (Teil 2) Herr Jürgen Huber Herr Christian Fuchs Herr Wolfgang Scharf Preis: 1.449,00 zzgl. MwSt. pro Woche: 725,00 zzgl. MwSt. (Teil 1 oder Teil 2 auch einzeln buchbar) Dauer: 64 Unterrichtseinheiten aufgeteilt auf 2 Wochen gemäß neuer Richtlinie (2x 4,5 Tage) Beginn: Montag ab Uhr Ort: Nürnberg Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung der/des Lehrgangsteilnehmer/s Voraussetzungen Es ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende Qualifikation erforderlich. Des Weiteren ist eine der wesentlichen Bedingungen für den Lehrgang, die Wahrnehmung der Funktion des Brandschutzbeauftragten und die Erfüllung der Anforderungen an die persönliche Eignung des eingesetzten Personals. Wir empfehlen als zusätzliche Arbeitsmittel einen Laptop oder Notebook sowie Textmarker mitzubringen. Lernziel: Die Schulungsteilnehmer werden in Anlehnung an die DGUV-Informationen Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten vermittelt (umfasst die bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01). Nach erfolgreichem Abschluss ist der Brandschutzbeauftragte innerhalb eines Unternehmens bzw. als externer Brandschutzbeauftragter in der Lage, seinen Kunden (Betreiber, Unternehmer) mit den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes unterstützend zu beraten. Eine Fortbildungsveranstaltung ist innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE zu besuchen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren. Seite 21

24 * als Auffrischung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV zugelassen * Fachlehrgang Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz Herr Jürgen Huber Herr Christian Fuchs Herr Wolfgang Scharf Preis: 498,00 zzgl. MwSt. Dauer: 2 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Lehrgangsinhalte: Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung Anforderung der TRBS 400/800 Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2 Brandschutz aus Sicht der Versicherung Aufbau uns Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 Praktische Übungen Checklisten Voraussetzungen Um eine Gefährdungsbeurteilung kompetent umsetzen zu können, sollten die Teilnehmer über folgende Voraussetzungen verfügen: Der Lehrgangsteilnehmer sollte bereits Brandschutzbeauftragter/Brandschutzmanager oder Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mehrjähriger Berufserfahrung sein oder Mitarbeiter einer Brandschutzfirma mit entsprechenden Sachkundeausbildungen in verschiedenen Gewerken und mehrjähriger Berufserfahrung nachweisen. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel: In unserem 2-tägigen Lehrgang vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, was bei der Umsetzung und Beurteilung für Sie und Ihren Kunden beachtet bzw. berücksichtigt werden muss. Seite 22

25 Fachlehrgang zur Qualifizierung zum Brandschutzmanager Weiterbildung vom Brandschutzbeauftragten zum Brandschutzmanager Herr Jürgen Huber Herr Christian Fuchs Herr Wolfgang Scharf Preis: 998,00 zzgl. MwSt. Dauer: 5 Werktage Uhrzeit: 9.00 Uhr - ca Uhr Ort: Nürnberg der/des Lehrgangsteilnehmer/s. Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung Voraussetzungen Personen die bereits Brandschutzbeauftragte sind und Ihr Wissen aktualisieren und vertiefen möchten oder vergleichbare Brandschutzkenntnisse haben. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen. Lernziel/Lerninhalt: Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz Umgang mit Brandschutzkonzepten aktuelle Regelwerke und Vorschriften Umgang mit dem baulichen Brandschutz Die Weiterbildung zum Brandschutzmanager versetzt die Teilnehmer in die Lage, brandschutztechnische Fragen zu beurteilen. Außerdem können fachliche Fragen qualifiziert bearbeitet und die Kunden im Brandschutz fachkompetent beraten werden. - Er ist der richtige Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes. - Seite 23

26 Sonderlehrgänge auf Anfrage (es sind mindest. 10 Teilnehmer notwendig, damit ein Lehrgang stattfinden kann) Bei einer entsprechenden Anzahl von Anfragen, werden wir schnellstmöglich einen Termin festlegen! Lehrgang Fachkraft für Rauchwarnmelder Anzahl Personen: 165,00/Person.. Fachlehrgang für Brandschutzkonzepte Anzahl Personen: 498,00/Person.. Fachlehrgang für Sonderbauten Anzahl Personen: 498,00/Person.. Fachlehrgang Handhabung Hochleistungslöscher und Power CAFs Anzahl Personen: 165,00/Person.. Fachlehrgang für die Ausbildung zum Ersthelfer Anzahl Personen: 98,00/Person.. Seite 24

27 Übersicht Hotelempfehlungen - Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Reservierungen die Messetermine in Nürnberg - Landgasthof Löhner / 1860 Fr. Löhner Diepersdorfer Hauptstraße Diepersdorf ca. 55 pro Nacht inkl. Frühstück info@landgasthof-loehner.com Gasthof Grüner Baum / 210 Fr. Schorr Diepersdorfer Hauptstraße Leinburg Diepersdorf ca. 60 pro Nacht inkl. Frühstück info@gruenerbaum-schorr.de Restaurant Hotel Daucher 0911 / Habsburger Straße 9 info@hotel-daucher.de Nürnberg ca. 60 pro Nacht inkl. Frühstück ARVENA MESSE Hotel an der NürnbergMesse 0911 / Bertolt-Brecht-Straße 2 info@arvenamesse.de variabel pro Nacht inkl. Frühstück Landgasthof Hotel Gentner 0911 / Bregenzer Straße Nürnberg variabel pro Nacht info@landgasthof-gentner.de Gasthof Schwarzer Adler / 7593 Haidlinger Str Schnaittach ca. 55 pro Nacht inkl. Frühstück info@schwarzer-adler-osternohe.de numberone Hotel Nürnberg an der Messe 0800 / Münchener Str. 342 variabel pro Nacht reservierung@hotel-numberone.de Seite 25 :

28 Teilnahmebedingungen Schulungen Lehrgangsanmeldungen en für Lehrgänge müssen schriftlich, spätestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn, mit unserem Anmeldeformular erfolgen. Bei Überbelegungen zählt die Reihenfolge der seingänge. Daraufhin erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einer Hotelliste. Wir möchten Sie bitten, die Hotelzimmer für sich oder Ihre Mitarbeiter selbst zu buchen und diese rechtzeitig zu reservieren. Eine entsprechende Hotelliste erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung bzw. finden diese im Schulungskatalog. Bei Fremddozenten müssen mind. 10 Teilnehmer und bei BAVARIA eigenen Dozenten mind. 5 Teilnehmer angemeldet sein. Lehrgangsgebühren Die Lehrgangsgebühren werden nach Beendigung des Lehrganges innerhalb 14 Tage netto fällig. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen die Gebühren in Vorauskasse zu verrechnen. Lehrgangsabmeldungen/-stornierung Lehrgangsabmeldungen/-stornierungen müssen schriftlich erfolgen. BAVARIA Schulungszentrum: Der Lehrgang kann 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn ohne weitere Kosten storniert werden. Bei Stornierung eine Woche vor Beginn fallen 20% der Lehrgangsgebühr an bzw. bei Nichterscheinen am Lehrgangstag fallen die kompletten Lehrgangsgebühren an. Bei Abmeldungen von Lehrgängen, welche von Fremddozenten durchgeführt werden, berechnen wir bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 %. Danach werden die kompletten Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt. BAVARIA Inhouse-Schulungen: Bei Stornierung von vereinbarten Inhouse-Schulungen berechnen wir bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 50% als Bearbeitungsgebühr. Danach wird die komplette Lehrgangsgebühr fällig. Absage oder Verschiebung des Lehrganges durch die Firma BAVARIA Bei Krankheit der Referenten, organisatorische Notwendigkeit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse behalten wir uns vor, Lehrgänge abzusagen bzw. Termine zu verschieben. In diesem Falle werden Ihnen Ersatztermine genannt. Speicherung der Daten des Schulungsteilnehmers / DSGVO Die Daten des Schulungsteilnehmer, sowie ein Foto, werden für BAVARIA interne Zwecke gespeichert und nicht nach außen weitergegeben. Der Teilnehmer wird nach dessen Erlaubnis während des Lehrganges gefragt und muss dies schriftlich bestätigen. (s. Muster im Anhang) Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten unser Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche Sie unter abrufen können. Mit Unterschrift auf den en werden die Teilnahmebedingungen und Preise anerkannt. Alle Teilnehmer belegen einen Lehrgang in einem ISO- zertifizierten Unternehmen. Seite 26

29 Thomas-Mann-Straße 61a MUSTER Anhang zu den Teilnahmebedingungen Speicherung der Daten des Schulungsteilnehmers Lehrgang. vom XX.XX. XX.XX.XXXX in Bitte deutlich lesbar, vollständig und in D r u c k b u c h s t a b e n ausfüllen!!! Sachkundigen-Nr.: (wird von BAVARIA vergeben) Name: Geb.-Datum: Vorname: Tel.-Nr.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Firma, Anschrift: Inhaber: Angestellter: ACHTUNG: Bitte teilen Sie uns formlos mit, wenn Sie im Hinblick auf das Mittagessen besondere Wünsche / Bedürfnisse (z.b. Unverträglichkeiten) haben. Im Hof hinter dem Haus von BAVARIA sind Parkplätze vorhanden. Wir möchten Sie bitten, ausschließlich die gekennzeichneten zu verwenden. Hiermit bestätige ich, die Schulungsunterlagen erhalten zu haben. Wir möchten Sie bitten, während der Schulung Ihr Handy abzuschalten oder auf lautlos, damit die anderen Teilnehmer und der Schulungsablauf nicht gestört werden. Vielen Dank. Information über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art.13 DS-GVO Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten beim Besuch der vorgenannten Schulung. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, (z.b. Name, Adresse, -Adressen etc.). Die Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Ziff.7 DS-GVO ist im Kopf des Formulars genannt. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter stefanie.aumeier@bavaria-firefighting.de oder unter der vorstehenden Postadresse mit dem Zusatz "Datenschutzbeauftragte". Wir verarbeiten die von Ihnen in diesem Formular erhobenen Daten auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit.b) DS-GVO zum Zweck der Durchführung der gebuchten Schulung (Kontaktdaten mit Telefonnummer) nebst Mittagessen (Nahrungsmittelpräferenzen), zur Ausstellung eines Zertifikats (Name, Vorname), sowie zu Ihrer eindeutigen Identifizierung als Zertifikats- und Ausweisinhaber (zusätzlich Geburtsdatum, Foto), bzw. zur Validierung ausgegebener Zertifikate. Ihre Daten werden nur für die o.g. Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Wir speichern Ihre Daten für die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung des Zertifikats (Gültigkeitsdauer). Zum Schluss des Jahres nach Ende der Frist werden alle Daten gelöscht, sofern nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage eine Speicherung zulässig ist. Die von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren Nahrungsmittelpräferenzen löschen wir nach Durchführung der Schulung. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung unvollständiger Daten gemäß Art. 16 DS- GVO, das Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DS-GVO, sowie das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO. Sie haben zudem das Recht, sich bei der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, Ansbach oder bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Datum Unterschrift

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