Kantonsratswahlen vom 24. März 2019

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kantonsratswahlen vom 24. März 2019"

Transkript

1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Statistisches Amt Kantonsratswahlen vom 24. März 2019 Leitfaden für kandidierende Parteien und Gruppierungen zum Wahlvorschlagsverfahren 26. Oktober 2019

2 Seite 2/17 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Sitzverteilung auf die Wahlkreise Wahlverfahren «Doppelter Pukelsheim» Quorum ( 102 Abs. 3 GPR) Oberzuteilung ( 103 GPR) Unterzuteilung ( 104 GPR) Zuteilung auf die Kandidierenden ( 105 GPR) 5 2. Wahlvorschläge Ablauf Unterscheidung Wahlvorschläge Bezeichnung Listennummer Losziehung Listengruppen Angaben Kandidierende Inhalt Namen Wohnsitz Berufsbezeichnungen, Titel und politische Mandate Unterschrift Vorkumulation Wählbarkeit Zeichenlänge Angaben der Unterzeichnenden Anzahl Voraussetzungen für gültige Unterschrift (Bescheinigung) Listenvertreterinnen und vertreter Aufgabe Erreichbarkeit Einreichung 13

3 Seite 3/ Frist Ort und Format Publikation Wahlzettel Angaben Reihenfolge (Listenplatz) Produktion (Druck) Bezug Musterwahlzettel Zustellungstermin Linksammlung 16 Anhang: Schriftgrössen 17

4 Seite 4/17 1. Allgemeines 1.1. Sitzverteilung auf die Wahlkreise Die Direktion der Justiz und des Innern hat die den Wahlkreisen zustehende Zahl von Sitzen ermittelt (ABl ). Die Zuteilung auf die in 86 GPR festgelegten Wahlkreise bestimmt sich nach der Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind. Diese Zahl wird durch den Zuteilungsdivisor geteilt und zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Zahl der Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind. Dabei ist der Zuteilungsdivisor so festzulegen, dass bei diesem Verfahren genau 180 Sitze zu vergeben sind ( 88 Abs. 1 und 2 GPR). Mit einem Zuteilungsdivisor von 8'326 werden genau 180 Sitze vergeben. Für die Amtsdauer ergibt sich demnach folgende Zuteilung der Kantonsratssitze: Wahlkreise Wohnbevölkerung 2015 Nr. Bezirk, Stadtkreise am zu 2019 I Stadt Zürich Stadtkreise 1 und 2 38' II Stadt Zürich Stadtkreise 3 und 9 102' III Stadt Zürich Stadtkreise 4 und 5 42' IV Stadt Zürich Stadtkreise 6 und 10 70' V Stadt Zürich Stadtkreise 7 und 8 52' VI Stadt Zürich Stadtkreise 11 und ' VII Dietikon 89' VIII Affoltern 53' IX Horgen 123' X Meilen 102' XI Hinwil 94' XII Uster 130' XIII Pfäffikon 59' XIV Stadt Winterthur 110' XV Winterthur-Land 56' XVI Andelfingen 31' XVII Bülach 148' XVIII Dielsdorf 89' Kanton Zürich 1'498'

5 Seite 5/ Wahlverfahren «Doppelter Pukelsheim» Quorum ( 102 Abs. 3 GPR) Um an der Sitzzuteilung teilnehmen zu können, muss eine Listengruppe in mindestens einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent der Parteistimmen erhalten haben Oberzuteilung ( 103 GPR) In einem ersten Schritt werden die Wählerzahlen (Parteistimmen in einem Wahlkreis geteilt durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze im entsprechenden Wahlkreis) berechnet, gerundet und für jede Listengruppe addiert. Die Wählerzahl jeder Listengruppe wird nun durch den Kantonswahlschlüssel (wird vom Statistischen Amt berechnet) geteilt. Dies ergibt für jede Listengruppe einen Sitzanspruch Unterzuteilung ( 104 GPR) Die zugewiesenen Sitze jeder Listengruppe werden nun auf die einzelnen Listen verteilt. Zu diesem Zweck wird die Parteistimmenzahl einer Liste durch den so genannten Listengruppendivisor der betreffenden Listengruppe und durch den Wahlkreisdivisor des betreffenden Wahlkreises geteilt. Diese beiden Werte werden vom statistischen Amt mittels schrittweiser und iterativer Annäherung bestimmt Zuteilung auf die Kandidierenden ( 105 GPR) Die Sitzansprüche jeder Liste werden nun auf die Kandidierenden mit den meisten Kandidatenstimmen innerhalb der Liste verteilt. Bei gleich vielen Kandidatenstimmen erhält die auf der Liste zuerst aufgeführte Person den Sitz. Detaillierte Angaben zum Neuen Zürcher Zuteilungsverfahren nach Pukelsheim

6 Seite 6/17 2. Wahlvorschläge 2.1. Ablauf Die Wahlvorschläge sind bei der Kreiswahlvorsteherschaft (KWV) des entsprechenden Wahlkreises einzureichen. Die KWV prüft und bereinigt den Wahlvorschlag in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Wahlbüro (Statistisches Amt). Bereinigte Wahlvorschläge heissen Listen und erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Rat. Nummern für Listen, die nicht im Rat vertreten sind, werden ausgelost. Die Listen werden amtlich publiziert und dienen als Grundlage für die Produktion der Wahlzettel. RRB Anordnung KR Wahl Wahlvorschlagsformulare online Einreichung des Wahlvorschlags Bescheinigt? Ja Prüfung durch KWV und kantonales Wahlbüro Nein Bescheinigung durch Gemeinden Ja Gültig? Nein Ja Entwurf an LV zur Kontrolle/Bestätigung Bereinigung innert Frist Ja Korrekturen? Nein Auslosung von Nummern für nicht festgesetzte Listen Ja Korrekturen LV an KWV Ja Publikation Listen im Amtsblatt Gut zum Druck für Wahlzettel von LV an KWV

7 Seite 7/ Unterscheidung Wahlvorschläge Bezeichnung Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet. Soll ein Wahlvorschlag bei der Zuteilung der Listennummern einer bisher im Kantonsrat vertretenen Liste zugerechnet werden, die sich nicht eindeutig aus der Bezeichnung ergibt, so ist die Liste mit der Einreichung des Wahlvorschlages schriftlich zu nennen Listennummer Listen, die in der laufenden Amtsdauer im Rat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Rat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen. Parteiaustritte oder Parteiübertritte von einzelnen Personen werden nicht berücksichtigt. Massgebend sind somit die Ergebnisse der Kantonsratswahl vom 12. April Gestützt auf diese Ergebnisse sind die Listennummern 1 bis 10 unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Parteien eine Liste einreichen, bereits bestimmt. Sämtliche Listen mit gleicher Bezeichnung aus verschiedenen Wahlkreisen, erhalten dieselbe Listennummer (vgl Listengruppen.) Nummer Partei Abkürzung Anzahl Sitze 1 Schweizerische Volkspartei SVP 54 2 Sozialdemokratische Partei SP 36 3 FDP.Die Liberalen FDP 31 4 Grünliberale glp 14 5 GRÜNE GRÜNE 13 6 Christlichdemokratische Volkspartei CVP 9 7 Evangelische Volkspartei EVP 8 8 Alternative Liste AL 5 9 Bürgerlich-Demokratische Partei BDP 5 10 Eidgenössisch-Demokratische Union EDU Losziehung Für Listen, die in der laufenden Amtsdauer nicht im Rat vertreten sind, werden die Listennummern durch Losentscheid zugeteilt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht der Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern am Freitag, den 25. Januar 2019, Uhr, im Konfe-

8 Seite 8/17 renzzentrum Walcheturm, Stampfenbachplatz, Zürich. Das kantonale Wahlbüro stellt sämtlichen Parteien und Gruppierungen (auch jenen, die bereits im Rat vertreten sind) zum gegebenen Zeitpunkt eine Einladung zur Losziehung zu. Die Losziehung ist öffentlich Listengruppen Listen werden im Sinne von 102 GPR als Listengruppe behandelt, wenn (a) die Vertreterinnen oder Vertreter der Unterzeichnenden der Liste eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Direktion abgegeben haben, (b) sämtliche Listen aus unterschiedlichen Wahlkreisen stammen und (c) die Listen die gleiche Bezeichnung tragen. Die schriftliche Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Listengruppe kann auf dem Blatt «Vertreter» abgegeben werden. Zur Bildung einer Listengruppe sind die entsprechenden Listen, in allen Wahlkreisen buchstabengenau gleich zu bezeichnen. Sind Listen, die die Bildung einer Listengruppe beabsichtigen, nicht identisch bezeichnet, können sie nicht zu einer Listengruppe zusammengefasst werden. In diesen Fällen nimmt das kantonale Wahlbüro im Austausch mit der Listenvertretung eine Bereinigung der unterschiedlichen Bezeichnungen vor. Listenverbindungen wie bei den Nationalratswahlen sind ausgeschlossen. Sämtliche Listenbezeichnungen, die auf einen örtlichen Bezug hinweisen (z.b. «Winterthur» oder «Oberland») oder weitere Zusatzangaben aufweisen (z.b. junge Liste, Frauenliste) sind dadurch ausgeschlossen Angaben Kandidierende Inhalt Die Angaben der Kandidierenden auf den Wahlvorschlagsformularen erfüllen zwei Zwecke. Sie dienen erstens dazu, die Wählbarkeit der Kandidierenden zu überprüfen und Doppelkandidaturen auszuschliessen. Die Überprüfung der Wählbarkeit erfolgt durch die KWV der jeweiligen Wahlkreise. Die Überprüfung zur Vermeidung von Doppelkandidaturen obliegt dem kantonalen Wahlbüro (Statistisches Amt). Sie bilden gleichzeitig die Grundlage für die Angaben auf den Wahlzetteln und dienen somit zweitens dem Zweck, die zur Wahl stehenden Personen auf dem Wahlzettel auszuweisen. Über die Angaben auf dem Wahlzettel, muss die zur Wahl stehende Person eindeutig bestimmbar sein ( 66 Abs. GPR).

9 Seite 9/17 Die auf dem Wahlzettel aufgeführten Angaben werden vorgängig auch im Amtsblatt publiziert. Stimmberechtigte haben so die Möglichkeit, vorgängig Kenntnis von den Listen und Kandidierenden zu nehmen und im Zweifelsfall die Wählbarkeit einzelner Kandidaten anzufechten. Ausserdem können die Wahlvorschläge vor Ort bei der KWV eingesehen werden Namen Die Vorgabe, die Angaben der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in Übereinstimmung mit den Angaben im Stimmregister zu prüfen und die Vorgabe, eine kandidierende Person durch die Angaben auf dem Wahlzettel zweifelsfrei zu identifizieren, können sich unter gewissen Umständen entgegenstehen. Ist eine Person in der Öffentlichkeit unter einem anderen Namen (z.b. Rufnamen, Spitznamen, Künstlername) bekannt, als demjenigen, der im Stimmregister eingetragen ist (z.b. «Köbi Kuhn» anstelle von «Jakobus Kuhn»), ist es den Stimmberechtigten beim Ausfüllen des Wahlzettels allenfalls nicht möglich, diese Person gestützt auf den im Stimmregister eingetragenen Namen zweifelsfrei zu identifizieren. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Rufnamen in Klammern dem amtlich registrierten Vornamen beizufügen ( 24 Abs. 2 lit. a VPR). Im Wahlvorschlag ist im Feld «Vornamen» somit grundsätzlich ein amtlich registrierter Vorname aufzuführen. Im Feld «Rufname» kann bei Bedarf der entsprechende Rufname angegeben werden. Bei mehreren amtlich eingetragenen Vornamen hat sich die Praxis etabliert, nicht sämtliche eingetragenen Vornamen auf dem Wahlzettel zu führen. Sämtliche amtliche Vornamen, welche auf dem Wahlvorschlag sind, werden jedoch auf den Wahlzettel übertragen. Über die zulässige Verwendung von Künstlernamen, die sowohl Vorname und Nachnamen betreffen (z.b. «Mike Shiva»), entscheiden die KWV gegebenenfalls in Konsultation mit dem kantonalen Wahlbüro. Für das Weglassen von Allianz-Namen, bzw. das Aufführen von nicht amtlich registrierten Allianz-Namen können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden Wohnsitz Grundsätzlich ist auf dem Wahlvorschlag die Wohnadresse anzugeben. Stimmt der Wohnort nicht mit dem Namen der politischen Gemeinde überein, kann, falls von der kandidierenden Person gewünscht, der Name der politischen Gemeinde auf dem Wahlzettel angegeben werden. Dies ist mit der verantwortlichen KWV zu beantragen.

10 Seite 10/ Berufsbezeichnungen, Titel und politische Mandate Die Angabe eines Berufes auf dem Wahlzettel ist obligatorisch ( 26 Abs. 1 VPR) die Angaben von Titeln und politischen Mandaten hingegen fakultativ. Die Überprüfung der rechtmässigen Verwendung von Berufsbezeichnungen, Titeln und politischen Mandaten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Von Kandidierenden aufgeführte Berufsbezeichnungen, Titel und politischen Mandate werden daher weder von den KWV noch vom kantonalen Wahlbüro überprüft. Aufgrund der Fülle und Vielfalt von Titeln und Berufsbezeichnungen wird auf ausdrückliche Schreibweisungen verzichtet. Es empfiehlt sich jedoch, auf eine einheitliche Schreibweise innerhalb der Liste zu achten. Beispiel: eidg. dipl. Bauleiter oder Eidg. Dipl. Bauleiter MA Soziologie oder Master of Arts in Soziologie Die Trennung der verschiedenen Kandidierenden-Angaben erfolgt grundsätzlich durch ein Komma. Die Listenvertretung wird gebeten, die Nennung mehrerer Titel und Berufe daher mit einem Komma und nicht mit einem Rückstrich (Backslash) zu trennen. Beispiel: Tell Wilhelm, 1250, eidg. dipl. Schütze, Hirte, Jäger, Schwyz (bisher) Tell Wilhelm, 1250, eidg. dipl. Schütze/Hirte/Jäger, Schwyz (bisher) Über die Jahre hat sich bei der Darstellung dieser Angaben die Reihenfolge Titel, Beruf(e), politisches Mandat etabliert. Die Listenvertretung wird gebeten, diese Reihenfolge bereits bei der Erfassung der Angaben im Wahlvorschlagsformular zu beachten. Für die Angabe eines politischen Mandats besteht im Formular kein eigenes Feld. Politische Mandate können im Feld «Berufe» angegeben werden. Es empfiehlt sich aus Gründen der Einheitlichkeit und Verständlichkeit bei sämtlichen Kandidierenden auf einer Liste die gleiche Abfolge von Titel, Berufe und politisches Mandat einzuhalten. Amtierende Mitglieder des Kantonsrates können den Zusatz «bisher» führen. Ob bei amtierenden Mitgliedern sowohl der Zusatz «bisher» als auch die Angabe Kantonsrat, -rätin ausgewiesen wird, ist Sache der kandidierenden Parteien. Der Zusatz «bisher» ist amtierenden Mitgliedern des Kantonsrates vorbehalten.

11 Seite 11/ Unterschrift Jede vorgeschlagene Person muss die Annahme ihrer Kandidatur mit ihrer Unterschrift bestätigen. Es ist in begründeten Fällen möglich (z.b. Auslandaufenthalt), eine Original-Unterschrift ausnahmsweise nachzureichen. Solche Fälle sind bei der KWV schriftlich zu beantragen. Die KWV entscheidet im Einzelfall. Die Erfahrungen vergangener Wahlvorschlagsverfahren zeigen, dass eine Zirkulation der Listen vor der Unterzeichnung durch die kandidierenden Personen sachdienlich ist, um handschriftliche und späte Änderungswünsche oder zusätzliche Angaben zu vermeiden Vorkumulation Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag aller Wahlkreise und dort höchstens zweimal genannt sei ( 89 Abs. 1 GPR). Bei Listen, die weniger Kandidierende als die Anzahl zu vergebender Sitz im Wahlkreis zur Wahl stellen, empfiehlt es sich aus wahlarithmetischen Gründen, den Namen eines einzelnen oder mehreren Kandidierenden auf dem Wahlzettel doppelt aufzuführen (vorkumulieren). Soll der Name eines oder mehrerer Kandidierenden vorkumuliert werden, so sind die Angaben für diese Person(en) doppelt auf dem Formular zu erfassen Wählbarkeit Als Voraussetzung für die Wählbarkeit gilt nach Art. 22 der Kantonsverfassung die Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Wählbarkeit setzt somit nicht voraus, dass eine kandidierende Person im entsprechenden Wahlkreis stimmberechtigt sein muss. Die Listenvertretung wird gebeten, das Stimmrecht sämtlicher kandidierenden Personen vor der Einreichung des Wahlvorschlags durch die zuständige politische Gemeinde bescheinigen zu lassen Zeichenlänge Bei der Darstellung der Angaben der Kandidierenden auf dem Wahlzettel hat sich über die Jahre der Grundsatz etabliert, die Angaben auf einer Zeile in unterschiedlicher Schriftgrösse darzustellen. Dies ermöglicht eine übersichtliche und lesbare Darstellung und lässt Platz für das Kumulieren und Panaschieren von Namen von Kandidierenden. Für eine angemessene Darstellung und Lesbarkeit auf dem Wahlzettel empfiehlt sich eine maximale Zeichenlänge von 90 Zeichen einschliesslich Leerzeichen. Werden mehr Zeichen benötigt, nimmt das kantonale

12 Seite 12/17 Wahlbüro und die KWV in Absprache mit den Listenvertreterinnen und Vertretern eine Bereinigung vor. Ist keine Einigung auf die Beschränkung der Angaben möglich, wird die Schriftgrösse der Angaben reduziert, um der Darstellungsform auf einer Linie zu entsprechen. Beispiel zu lange Bezeichnung (129 Zeichen mit Leerzeichen): Bühlmann-Zgraggen Mirjam, 1971, EIVS/VSAMT, Ayurveda Gesundheitsberaterin, Familienfrau, Drogistin, Affoltern am Albis (bisher) Beispiel maximale Länge (90 Zeichen mit Leerzeichen): Morger-Rupp Beatrice Rosmarie, 1961, Bankprokuristin, dipl. med. Laborantin, Wallisellen Ein ausführliches Beispiel finden Sie im Anhang A Angaben der Unterzeichnenden Anzahl Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis unterzeichnet sein. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen können auch als Unterzeichnende fungieren, sofern sie im entsprechenden Wahlkreis stimmberechtigt sind Voraussetzungen für gültige Unterschrift (Bescheinigung) Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse (Postleitzahl, Ort, Strasse, Hausnummer) an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Stimmberechtigte dürfen nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und müssen im betreffenden Wahlkreis stimmberechtigt sein. Die Wahlvorschläge werden auf doppelt Unterzeichnende geprüft. Die Listenvertretung wird gebeten, sämtliche Unterschriften vor der Einreichung des Wahlvorschlags durch die zuständige politische Gemeinde bescheinigen zu lassen Listenvertreterinnen und vertreter Aufgabe Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags können für den Verkehr mit den Behörden eine Vertreterin oder einen Vertreter und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter be-

13 Seite 13/17 zeichnen. Wenn sie keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben ( 51 Abs. 2 GPR). Die Listenvertreterinnen und vertreter sind während des gesamten Wahlvorschlagsverfahren die direkten Ansprechpersonen für die KWV und das kantonale Wahlbüro. Von der Einreichung des Wahlvorschlags bis zur Bestätigung des Gut zum Drucks der Wahlzettel läuft die gesamte Korrespondenz über die Listenvertretung. Die KWV und das kantonale Wahlbüro führen mit einzelnen Kandidierenden keine Korrespondenz und verweisen bei Bedarf jeweils auf die Listenvertretung. Die Listenvertretungen sind auch berechtigt, sprachliche Differenzen in den Listenbezeichnungen in Zusammenarbeit mit der Direktion zu bereinigen ( 55 Abs. 2 VPR) Erreichbarkeit Es ist für eine speditive Abwicklung des Wahlvorschlagsverfahrens zweckdienlich, bei der Listenvertretung Personen aufzuführen, die mit der Koordination und Erstellung der Wahlvorschläge direkt betraut sind. Für eine prompte Bearbeitung von Rückfragen zur Bereinigung oder Bestätigung einzelner Punkte ist es zentral, dass die Listenvertretung telefonisch und per gut erreichbar ist. Die Listenvertretung wird insbesondere vom Zeitpunkt der Abgabe bis zur Bestätigung des Gut zum Drucks der Wahlzettel gebeten, eine umgehende (telefonische) Erreichbarkeit sicherzustellen Einreichung Frist Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Dienstag, den 15. Januar 2019, Uhr, bei der KWV des entsprechenden Wahlkreises schriftlich eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung über den Postweg, so gilt für die Wahrung der Frist eine Zustellung per A-Post durch die Schweizerische Post Ort und Format Als Einreichungsorte gelten die in den Wahlvorschlagsformularen ersichtlichen Anschriften der KWV. Die Listenvertretung wird gebeten, die Formulare nach Möglichkeit mit Ausnahme der eigenhändigen Unterschrift elektronisch auszufüllen und der KWV mit der Einreichung des

14 Seite 14/17 unterzeichneten Originals auch eine elektronische Fassung zukommen zu lassen. Die elektronische Fassung des ausgefüllten Wahlvorschlagsformulars erleichtert den KWV und dem kantonalen Wahlbüro die Erfassung, Prüfung und weiteren Bearbeitung der Angaben. Zusätzlich ist dem physischen Original eine Kopie beizulegen. Eine Übersicht sämtlicher Adressen der KWV ist im Wahlvorschlagsformular sowie in einer separaten Aufstellung auf unserer Internetseite zu finden Publikation Sämtliche Listen werden am 8. Februar 2019 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Das kantonale Wahlbüro stellt die entsprechende Verfügung sämtlichen Listenvertretungen elektronisch zu Wahlzettel Angaben Die folgenden Angaben aus dem Wahlvorschlagsformular werden auf den Wahlzettel übernommen: Name, Vorname, Rufname in Klammern Jahrgang, Titel, Beruf, Ort, (bisher) Reihenfolge (Listenplatz) Die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlagsformular entspricht dem Listenplatz der kandidierenden Person auf dem Wahlzettel Produktion (Druck) Die KWV sind unter Beachtung der Vorgaben der JI für den Druck und den Versand der Wahlunterlagen zuständig ( 95 GPR). Der Druckbeginn ist für den 8. Februar 2019 vorgesehen. Die KWV holen das Gut zum Druck bei sämtlichen Listenvertretungen ein. In dieser Phase ist eine umgehende Erreichbarkeit der Listenvertretung erforderlich. Die Parteien erhalten die elektronischen Versionen der Wahlzettel zur Kenntnisnahme Bezug Musterwahlzettel Das Statistischen Amt stellt den Listenvertretungen ein elektronisches Muster des jeweiligen Wahlzettels auf Anfrage zur Verfügung (wahlen@statistik.ji.zh.ch).

15 Seite 15/ Zustellungstermin Gemäss 62 GPR stellen die politischen Gemeinden den Stimmberechtigten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen sowie die dazugehörenden Stimmrechtsausweise frühestens vier Wochen und spätestens drei Wochen vor dem Wahlsonntag zu. Die Zustellung erfolgt somit in der Woche vom 25. Februar 2019 vom 1. März Die Angabe des genauen Zustellungstages ist aufgrund der Versandart nicht möglich.

16 Seite 16/17 3. Linksammlung Verfassung des Kantons Zürich: Gesetz über die politischen Rechte (GPR): Verordnung über die politischen Rechte (VPR): Amtsblatt des Kantons Zürich: Website Statistisches Amt des Kantons Zürich: Website Wahlen & Abstimmungen: Neues Zürcher Zuteilungsverfahren (Doppelter Pukelsheim): Wahlvorschlagsformulare Kantonsratswahl 2019:

17 Anhang: Schriftgrössen Seite 17/17

Kantonsratswahlen Sitzung KWV-STAT

Kantonsratswahlen Sitzung KWV-STAT Kanton Zürich Kantonsratswahlen 2019 2. Sitzung KWV-STAT 25. Oktober 2018 2 01 Rückblick 02 Bearbeitung Wahlvorschläge 03 Informationsfluss 04 Aufbereitung und Druck 05 Varia 3 01 Rückblick Treffen vom

Mehr

Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019

Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019 1 Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2015 2019 (vom 3. September 2014) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Erneuerungswahl des Kantonsrates

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 06. November 2007 Nr. 893 Durchführung der Wahlen in den Grossen Rat des Kantons Thurgau am 6. April 2008 Am 28. Mai 2008 beginnt eine neue vierjährige

Mehr

Durchführung Erneuerungswahlen der Stadtbehörden 2019

Durchführung Erneuerungswahlen der Stadtbehörden 2019 Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon / Telefon 071 447 61 61 / Telefax 071 446 30 80 / E-Mail: stadt@arbon.ch Politische Gemeinde Arbon / Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 19.02.2018 Beschluss

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 22. Februar 2011 Nr. 128 Daten der National- und Ständeratswahlen am 23. Oktober 2011 sowie eines allfälligen zweiten Wahlganges der Ständeratswahlen

Mehr

Wahl des Grossen Rats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wahl des Grossen Rats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wahl des Grossen Rats. Oktober 016 Wahlanleitung Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Am. Oktober 016 bestimmen Sie Ihre Vertretung im Kantonsparlament. Von Ihrer Gemeinde haben

Mehr

Wahlvorschlagsformulare

Wahlvorschlagsformulare Zentrale Dienste Stadthausgasse 13 Postfach, CH-4001 Basel Telefon 061 269 96 10, Fax 061 269 96 30 stadthaus@buergergemeindebaselch wwwbuergergemeindebaselch Wahlvorschlagsformulare für die Wahl von 40

Mehr

STAATSRATSWAHL 2017 MEMENTO AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN UND GRUPPIERUNGEN

STAATSRATSWAHL 2017 MEMENTO AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN UND GRUPPIERUNGEN Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten STAATSRATSWAHL

Mehr

WEGLEITUNG für die Wahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2019 bis 2023

WEGLEITUNG für die Wahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2019 bis 2023 Stadtkanzlei Rathaus 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 53 64 www.frauenfeld.ch WEGLEITUNG für die Wahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2019 bis 2023 Grundlagen: Kantonsverfassung

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 261/2015 Datum RR-Sitzung: 11. März 2015 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: Klassifizierung:

Mehr

Gesamterneuerungswahl des Einwohnerrats für die Amtsperiode 2018/2021 Anzahl Mandate: 40 vom 26. November 2017

Gesamterneuerungswahl des Einwohnerrats für die Amtsperiode 2018/2021 Anzahl Mandate: 40 vom 26. November 2017 Gemeinde Buchs Einwohnerratswahlen 2017 Wahlvorschlag Gesamterneuerungswahl des Einwohnerrats für die Amtsperiode 2018/2021 Anzahl Mandate: 40 vom 26. November 2017 Einreichungsfrist: Eingang bei der Gemeindekanzlei

Mehr

Gesamterneuerungswahlen Bürgergemeinderat am 21. Mai Informationsanlass vom 7. Februar 2017

Gesamterneuerungswahlen Bürgergemeinderat am 21. Mai Informationsanlass vom 7. Februar 2017 Gesamterneuerungswahlen Bürgergemeinderat am 21. Mai 2017 Informationsanlass vom Inhalt 1. Allgemeine Informationen 2. Neuerungen bei der Wahl des Bürgergemeinderats 3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen

Mehr

KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016

KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016 Wahlen und Abstimmungen KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016 Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 20. März 2016 Gemäss Dekret des Regierungsrates (Amtsblatt Nr. 44 vom 30. Oktober 2015)

Mehr

Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016

Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016 Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016 Gesamterneuerungswahlen in den Grossen Rat, den Regierungsrat und das Regierungspräsidium Informationsveranstaltung der Staatskanzlei vom 26. Mai 2016 Staatskanzlei,

Mehr

gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates Vom 5. Dezember 1988 (Stand 1. Mai 2012) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

LEITFADEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN ODER GRUPPIERUNGEN WELCHE KANDIDATUREN VORSCHLAGEN WOLLEN

LEITFADEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN ODER GRUPPIERUNGEN WELCHE KANDIDATUREN VORSCHLAGEN WOLLEN Département des finances et des institutions Service des affaires intérieures et communales Departement für Finanzen und Institutionen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Gemeinde- und

Mehr

Wahl des Regierungsrats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wahl des Regierungsrats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wahl des Regierungsrats 23. Oktober 2016 Wahlanleitung Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Am 23. Oktober 2016 wählen Sie die fünf Mitglieder des Regierungsrats. Von Ihrer

Mehr

Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Vaz/Obervaz

Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Vaz/Obervaz 012 Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Vaz/Obervaz I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Stimmregister 1 Die Einwohnerkontrolle führt das Register der in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Stimmberechtigte

Mehr

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Stadtbüro Nadine Marra Leiterin Rathausgasse 1 5000 Aarau An die politischen Parteien der Stadt Aarau gemäss Verteiler T 062 836 06 37 F 062 836 06 30 E nadine.marra@aarau.ch www.aarau.ch Aarau, 12. Dezember

Mehr

Synopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

Synopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Synopse 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG Gesetz über die politischen Rechte (PRG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 141.1 Gesetz

Mehr

Finden gleichzeitig weitere Abstimmungen statt, werden die Stimmzettel dafür auf einem separaten perforierten Papier aneinander gefügt.

Finden gleichzeitig weitere Abstimmungen statt, werden die Stimmzettel dafür auf einem separaten perforierten Papier aneinander gefügt. Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV) 0. (Vom 6. November 06) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. und 59 Abs. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) vom 5. Oktober 970 sowie 4 Abs.

Mehr

Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen

Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen Staatskanzlei Rechtsdienst Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen 1. Eingang der Unterschriftenliste bei der Gemeinde / Eingangsvermerk Die Prüfung der Stimmberechtigung

Mehr

Stimmrechtsbescheinigungen

Stimmrechtsbescheinigungen Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Statistisches Amt 27. April 2016 V1.2 April 2016 Merkblatt für Gemeinden Stimmrechtsbescheinigungen Vorgehen bei kantonalen Volksbegehren 1 und Unterschiede

Mehr

Sitzverteilung bei Parlamentswahlen. nach dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren. Eine leicht verständliche Darstellung

Sitzverteilung bei Parlamentswahlen. nach dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren. Eine leicht verständliche Darstellung Sitzverteilung bei Parlamentswahlen nach dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren Eine leicht verständliche Darstellung Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich Mai 2005 Herausgeberin: Direktion

Mehr

Gesamterneuerungswahlen vom März 2014

Gesamterneuerungswahlen vom März 2014 Gesamterneuerungswahlen vom 9 9 März 2014 Kantonsrat Kantonsrat Regierungsrat Regierungsrat 1 1 Kantonsratswahlen 1 1 Kantonsratswahlen Allgemeines Seiten 4 4 Allgemeines Seiten 4/10 4 4 So So wählen Sie

Mehr

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO). Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag

Mehr

ABSTIMMUNGS- UND WAHLGESETZ

ABSTIMMUNGS- UND WAHLGESETZ ABSTIMMUNGS- UND WAHLGESETZ DER GEMEINDE AROSA I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Wahlen und Abstimmungen der Stimmberechtigten

Mehr

Erneuerungswahl des Nationalrats

Erneuerungswahl des Nationalrats Erneuerungswahl des Nationalrats A. Parteistimmenzahl Stimmenzahl Kand.- Zusatz- Liste stimmen Stimmen Total Parteistimmenzahl der verbundenen bzw. unterverbundenen Listen 01a, 01b, 01c, 07 02a, 02b, 02c

Mehr

Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung. Stadt Bern

Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung. Stadt Bern Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung Stadt Bern Liebe Wahlberechtigte Am 27. November 2016 finden die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2017 bis am 31. Dezember 2020 statt. Gewählt werden 80

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

W a h l o r d n u n g

W a h l o r d n u n g W a h l o r d n u n g 1 Geltungsbereich Die Wahlordnung der GTIV regelt die in 6 (4) der Satzung vorgesehenen Wahlen des Präsidenten bzw. der Präsidentin, des 1. und 2. Vizepräsidenten bzw. der 1. und

Mehr

Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates (erster Wahlgang) für die Amtsdauer

Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates (erster Wahlgang) für die Amtsdauer Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 28. April 2015 B 142 Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates (erster Wahlgang) für die Amtsdauer 2015 2019 Entwürfe zweier Kantonsratsbeschlüsse

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Thurgau\ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 28. Juni 2016 Nr. 540 Durchführung der eidgenössischen Abstimmung sowie einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld am 25. September 2016 sowie eines

Mehr

der Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer

der Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer KANTON LUZERN Justiz- und Sicherheitsdepartement Anordnung der Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2019-2023 Das Justiz- und Sicherheitsdepartement

Mehr

Sitzzuteilung für den Kantonsrat Änderung der Kantonsverfassung

Sitzzuteilung für den Kantonsrat Änderung der Kantonsverfassung Volksabstimmung Kanton Zug 22. September 2013 Der Regierungsrat erläutert Sitzzuteilung für den Kantonsrat Änderung der Kantonsverfassung Der Regierungsrat empfiehlt Ja zur neuen Sitzzuteilung für den

Mehr

Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen Mitglieder. Präsident/in. Primarschulpflege Andelfingen Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen Mitglieder. Präsident/in. Primarschulpflege Andelfingen Mitglieder Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018-2022 Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist - Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Andelfingen - Primarschulpflege Andelfingen

Mehr

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25.

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Mai 2014 Auf Grund der 23 und 51 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in

Mehr

Wahlreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB. Gültig ab 1. Januar 2016

Wahlreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB. Gültig ab 1. Januar 2016 Wahlreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungen und Sprachregelung... 3 Einleitende Bestimmungen... 4 Art. 1 Grundlage...

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Thurgau `1 Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 20. März 2018 Nr. 211 Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld vom 10. Juni 2018 sowie eines

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz)

1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz) 1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz) Art. 1 Anwendung Dieses Gesetz regelt die Wahl des Gemeinderates nach dem in Art. 13 der Gemeindeverfassung festgelegten Proporzwahlverfahren.

Mehr

Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15

Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15 Staatskanzlei Kantonales Wahlbüro Nationalratswahlen 2011 Gesamterneuerungswahl des Nationalrats vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau Anzahl Nationalratsmandate: 15 A. 1. Bezeichnung des Wahlvorschlages

Mehr

Wahlanleitung für die Gesamterneuerungswahlen vom 4. März 2018

Wahlanleitung für die Gesamterneuerungswahlen vom 4. März 2018 Wahlanleitung für die Gesamterneuerungswahlen vom 4. März 2018 Kantonsrat und Regierungsrat 1. Kantonsratswahlen Allgemeines Seiten 4/10 So wählen Sie gültig Seiten 5 8 2. Regierungsratswahlen Allgemeines

Mehr

Am Sonntag, 25. November 2018 finden in der Stadt Thun folgende Wahlen statt:

Am Sonntag, 25. November 2018 finden in der Stadt Thun folgende Wahlen statt: Stadtkanzlei Christoph Stalder, Vizestadtschreiber Rathaus, Postfach 145, CH - 3602 Thun Telefon 033 225 82 17 christoph.stalder@thun.ch, www.thun.ch Publik ation Thuner Amtsanzeiger Stadt Thun; Gemeindewahlen

Mehr

86. Erneuerungswahlen Synode. Anordnung 9.01

86. Erneuerungswahlen Synode. Anordnung 9.01 86. Erneuerungswahlen Synode. Anordnung 9.01 Sachverhalt Im Frühjahr 2019 muss die Synode nach vierjähriger Amtsdauer erneuert werden. Es ist die Aufgabe des s die Erneuerungswahlen anzuordnen ( 1 Geschäftsordnung

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 20. November 2018 Nr. 971 Durchführung einer eidgenössischen Abstimmung und einer Ersatzwahl im Bezirk Frauenfeld vom 10. Februar 2019 sowie eines allfälligen

Mehr

Wahlrecht aktives Art. 136 Abs. 2; 149 BV passives Art. 143 BV. Abstimmungen - Referenden obligatorische Art. 140 BV fakultative Art.

Wahlrecht aktives Art. 136 Abs. 2; 149 BV passives Art. 143 BV. Abstimmungen - Referenden obligatorische Art. 140 BV fakultative Art. Heutige Stunde Politische Rechte im Bund - Gesamtüberblick - Wahlrecht - Nationalratswahlen - Beispiel Proporzwahlsystem Kanton Schwyz 1/28 Politische Rechte im Bund Übersicht Wahlrecht aktives Art. 136

Mehr

Ü 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge)

Ü 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) : Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) Die Betriebsratswahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten (Wahlvorschlägen) Wie entstehen Vorschlagslisten? Zuständigkeit Zunächst ist anzumerken, dass der Wahlvorstand

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Beschluss des Regierungsrates über die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des schweizerischen Nationalrates für die Amtsdauer 2015 2019

Beschluss des Regierungsrates über die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des schweizerischen Nationalrates für die Amtsdauer 2015 2019 1 Beschluss des Regierungsrates über die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des schweizerischen Nationalrates für die Amtsdauer 2015 2019 (vom 6. Mai 2015) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die

Mehr

Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen)

Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen) Solothurner Steuerbuch Abzug von Spenden und Parteibeiträgen 41 Nr. 10 (Steuererklärung Ziff. 21 bzw. 15.7) (Formular Zuwendungen) Gesetzliche Grundlagen 41 Abs. 1 StG Allgemeine Abzüge 1 Von den Einkünften

Mehr

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 12 HARRISLEE, 19. JULI 2017 JAHRGANG 31 INHALT SEITE 16. Bekanntmachung über die Gemeindewahl am 6. Mai 2018; hier: Aufteilung des Gemeindegebiets

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri,

WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri, WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 81 des Gesetzes vom 21. Oktober 1979 über die geheimen Wahlen, Abstimmungen

Mehr

Gemeinde Zernez. Abstimmungs- und Wahlgesetz

Gemeinde Zernez. Abstimmungs- und Wahlgesetz Gemeinde Zernez Abstimmungs- und Wahlgesetz 010.130 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 (Art. 1 4) II. Urnengemeinde 2 (Art. 5 13) III. Gemeindeversammlung 4 (Art. 14 18) IV. Wahl der

Mehr

gestützt auf die 16, 17, 18, 19, 30, 31, 36, 37, 51 und 52 der Kantonsverfassung,

gestützt auf die 16, 17, 18, 19, 30, 31, 36, 37, 51 und 52 der Kantonsverfassung, KANTON LUZERN Justiz- und Sicherheitsdepartement Anordnung der Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019-2023 vom 10. November 2018 Das Justiz- und Sicherheitsdepartement

Mehr

WABSTI-Verantwortliche

WABSTI-Verantwortliche WABSTI-Verantwortliche (Doppelter Pukelsheim) Inhalt. Standardablauf der Sitzeverteilung.... Stimmentotal je Kandidat und Liste ermitteln.... Sitzverteilung je Liste ermitteln (BAZI-NZZ)...3.3 Kandidatenrangierung

Mehr

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Wahlvorschlag 2017 Einreichung bis spätestens 26. Mai 2017 um 16:00 Uhr Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Der Wahlvorschlag soll folgendes

Mehr

Protokoll. Gemeinderatswahlen BFS-Nr. Kreis Nr Zahl der Stimmenden (eingelangte Wahlzettel)... 1'174. Davon briefliche Stimmabgaben

Protokoll. Gemeinderatswahlen BFS-Nr. Kreis Nr Zahl der Stimmenden (eingelangte Wahlzettel)... 1'174. Davon briefliche Stimmabgaben 4 Protokoll Gemeinde: Zahl der Stimmberechtigten: Männer '732 Frauen '755 3'487 (8) Zahl der Stimmenden (eingelangte Wahlzettel)... '74 (82) Davon briefliche Stimmabgaben... '0 Stimmbeteiligung... 33.67%

Mehr

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Urnenabstimmungen

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Urnenabstimmungen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 5. Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Urnenabstimmungen vom 7. August 97 (Stand. Oktober 04) Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

Stadt Luzern. Eingereichte Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang

Stadt Luzern. Eingereichte Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang Stadt Luzern Wahlen und Abstimmungen Städtische Neuwahlen vom 1. Mai 2016 Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang vom 5. Juni 2016 Eingereichte Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang An den Neuwahlen vom 1. Mai

Mehr

Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes Volksabstimmung Kanton Zug 7. März 200 Der Regierungsrat erläutert Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ja zur Aufhebung der Listenverbindungen Ja zur Verlängerung

Mehr

Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes Volksabstimmung Kanton Zug 7. März 00 Der Regierungsrat erläutert Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Ja zur Aufhebung der Listenverbindungen Ja zur Verlängerung

Mehr

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT KÖNIGREICH BELGIEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSVERWALTUNG AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT ANTRAG AUF PATENTERTEILUNG

Mehr

in Ausführung von 45a der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

in Ausführung von 45a der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Transparenzgesetz (TPG) (Vom 6. Februar 09) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 45a der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Zweck

Mehr

Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016 Wahllisten Nr. Listenbezeichnung Listenverbindung Frauen Männer Total

Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016 Wahllisten Nr. Listenbezeichnung Listenverbindung Frauen Männer Total Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016 Wahllisten Wahlkreis St.Gallen (29 Mandate) 77 141 218 01 FDP.Die Liberalen 9 20 02 GRÜNE, Hauptliste Listen Nr. 02 und 03 10 12 03 GRÜNE, Junge Grüne

Mehr

GEMEINDEWAHLEN 25. NOVEMBER 2018 WAHLANLEITUNG STADTRAT UND GEMEINDERAT

GEMEINDEWAHLEN 25. NOVEMBER 2018 WAHLANLEITUNG STADTRAT UND GEMEINDERAT GEMEINDEWAHLEN 25. NOVEMBER 2018 WAHLANLEITUNG STADTRAT UND GEMEINDERAT GEMEINDEWAHLEN 2018 Politische Parteien vertreten Bevölkerungsgruppen mit ähnlicher Ausrichtung und ähnlichen Interessen. Parteien

Mehr

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Wahlverfahren. Christian Schuhmacher/Generalsekretariat der JI

Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Wahlverfahren. Christian Schuhmacher/Generalsekretariat der JI Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben Wahlverfahren Christian Schuhmacher/Generalsekretariat der JI Wahlverfahren 1. Wahlorgan in Versammlungsgemeinden Wer ist zuständig

Mehr

Stadt Bern. Gemeindewahlen Wahlanleitung

Stadt Bern. Gemeindewahlen Wahlanleitung Stadt Bern Gemeindewahlen 2008 Wahlanleitung Liebe Wahlberechtigte Am 30. November 2008 finden die Wahlen für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium statt. Sie können mit dem beiliegenden

Mehr

- Der Wahlausschuss - Bekanntmachung. Wahl zum Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse

- Der Wahlausschuss - Bekanntmachung. Wahl zum Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse - Der Wahlausschuss - Bekanntmachung Wahl zum Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse Die Amtsdauer des amtierenden Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse läuft am 17. Januar 2017 ab. Die Mitglieder

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Kantonale Versicherungskasse Appenzell Innerrhoden. Wahlreglement. Gültig ab

Kantonale Versicherungskasse Appenzell Innerrhoden. Wahlreglement. Gültig ab Wahlreglement Gültig ab 0.0.08 Wahlreglement 08 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Grundlagen und Zweck... 5 Art. Allgemeine Bestimmungen... 5 B. Wahl der Arbeitnehmervertreter... 5 Art. Auftrag

Mehr

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement über die Wahl des Stiftungsrates

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement über die Wahl des Stiftungsrates Reglement über die Wahl des Stiftungsrates Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt 1. ALLGEMEINES... 3 Art. 1 Inhalt des Reglements... 3 Art. 2 Amtsdauer... 3 2. WAHLBERECHTIGUNG...

Mehr

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017 W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro

Mehr

Merkblatt mit Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Abstimmungs- und Wahlunterlagen in Heimen

Merkblatt mit Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Abstimmungs- und Wahlunterlagen in Heimen Kanton Zug Direktion des Innern Direktion des Innern, Postfach 146, 6301 Zug T direkt 041 728 39 23 naemi.bucher@zg.ch Zug, 20. März 2017 buae DI DIS 52548,03 Merkblatt mit Informationen und Empfehlungen

Mehr

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 67. 9.01 Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 Im Frühjahr 2015 muss die Synode nach vierjähriger Amtsdauer erneuert

Mehr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger 28. Februar 2016 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Am 28. Februar 2016 ist es wieder so weit: Der Urner Landrat wird für vier Jahre neu gewählt. Die 64 Landratssitze verteilen sich auf die 20 Gemeinden

Mehr

National- und Ständeratswahlen 2015

National- und Ständeratswahlen 2015 National- und Ständeratswahlen 2015 Rückblick Anton Waldvogel, Staatskanzlei Übersicht 1. Zusammenfassung 2. Etwas Statistik 3. Schlussbemerkung Seite 2 1. Zusammenfassung Drei Schulungen (zwei Instruktionen

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016; Aufforderung zur Einreichung von

Mehr

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung (615) Amtlich 3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) Bekanntgabe zur Wahl ( 13 Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung und des

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 09. September 2008 Nr. 714 Durchführung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sowie der Ersatzwahlen im Bezirk Weinfelden und im Kreis Felben-Wellhausen

Mehr

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung)

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung) Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung) (vom 15. Oktober 1997) 1 Der Regierungsrat, gestützt auf 19 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018 für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)

Mehr

Wahlbekanntmachung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven

Wahlbekanntmachung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Wahlbekanntmachung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Nach dem Zusammenschluss der Handelskammer Bremen und der IHK Bremerhaven zum 1. Januar 2016 werden im Herbst dieses Jahres die

Mehr

Zentrum für Demokratie Aarau. Tagung «Praxis der Volksinitiative»

Zentrum für Demokratie Aarau. Tagung «Praxis der Volksinitiative» Zentrum für Demokratie Aarau Tagung «Praxis der Volksinitiative» Die Stimmrechtsbescheinigung Bericht aus einer grossen Gemeinde Nadine Marra, Leiterin Stadtbüro Aarau - 21 000 Einwohner-/innen - 14 000

Mehr

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Protokoll vom 26. Februar 2019 Ni. 174 Durchführung einer eidgenössischen und kantonalen Abstimmung sowie zweier Ersatzwahlen im Bezirk Arbon vom 19. Mai 2019 und eines allfälligen

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode

Mehr

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2)

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2) Elektron. Stimmabgabe für Auslandschweizer.50 Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische ) ) Stimmabgabe Vom 6. Mai 009 (Stand. März 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf

Mehr

Wahlbüro. Stimmbeteiligung: 38.0 %

Wahlbüro. Stimmbeteiligung: 38.0 % Wahlbüro Stimmbeteiligung: 38.0 % Ergebnis der Gesamterneuerungswahlen von 5 Mitgliedern des Gemeinderats, des Gemeindeammanns und des Vize-Gemeindeammanns für die Amtsperiode 2018/2021 vom 24. September

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 9. Jahrgang Dinslaken, 14.07.2016 Nr. 17 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 55 Oberhausen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Anleitung e-wahlvorschläge

Anleitung e-wahlvorschläge Anleitung e-wahlvorschläge Stand Januar 2019 Für die diesjährigen National- und Ständeratswahlen stellt die Staatskanzlei (STK) das Formular für die Wahlvorschläge erstmals in elektronischer Form zur Verfügung.

Mehr

WALLISER NATIONALRATS- KANDIDATINNEN 2003

WALLISER NATIONALRATS- KANDIDATINNEN 2003 WALLISER NATIONALRATS- KANDIDATINNEN 2003 WALLISER FRAUENVERTRETUNG BEI DEN NATIONALRATSWAHLEN EINE ANALYSE Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Sitten 2004 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS...11

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr