Merkblatt. zur Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
|
|
- Dieter Dennis Kohl
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderperiode 2015 Merkblatt zur Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm Weiterbildung ) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, der Bund stellt im Rahmen der Mautharmonisierung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs unter anderem das Förderprogramm Weiterbildung zur Verfügung. Die Rechtsgrundlagen des Förderprogramms Weiterbildung sind die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABL. L 187 vom , S. 1), die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sowie die Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom (nachfolgend Förderrichtlinie Weiterbildung ). 1. Was wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms Weiterbildung werden die in der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie Weiterbildung (nachfolgend Maßnahmenkatalog ) genannten allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gefördert. Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind solche, die nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen, sondern Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. Förderfähig sind ausschließlich Präsenzschulungen, welche die Dauer von 4 Stunden (jeweils mind. 45 Minuten) erreichen oder übersteigen. Onlineseminare sind nicht förderfähig. Seite 1 von 7 Stand:
2 2. Wer darf Anträge stellen? Förderberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr durchführen und zum Stichtag 15. September 2014 Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug waren. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder auf 11,9 Tonnen abgelastete Fahrzeuge sind nicht förderfähig. Nicht zuwendungsberechtigt sind Unternehmen: - über deren Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde (Ziffer 3.2 a) der Förderrichtlinie Weiterbildung ) oder - denen die Vermögensauskunft nach 807 Zivilprozessordnung oder 284 Abgabenordnung abgenommen wurde bzw. die zu deren Abgabe verpflichtet sind (Ziffer 3.2 Satz 2 der Förderrichtlinie Weiterbildung ); - an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mittelbar oder unmittelbar mit Mehrheit beteiligt sind (Ziffer 3.2 c) der Förderrichtlinie Weiterbildung ); - die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben (Ziffer 3.2 d) der Förderrichtlinie Weiterbildung ); - in Schwierigkeiten (Ziffer 3.2 b) der Förderrichtlinie Weiterbildung ). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten auf der Internetseite des Bundesamtes. 3. Wie erfolgt die Antragstellung und welche Fristen sind zu beachten? Gemäß Ziffer der Förderrichtlinie sind Anträge auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen frühestens ab dem 3. August und spätestens bis zum 30. November 2015 zu stellen. Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen beim Bundesamt eingehen, müssen abgelehnt werden. Der Antrag kann auf elektronischem Wege über das Antragsportal eservice des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden - Internetadresse: Nachdem Sie den Antrag - einschließlich aller Nachweise und Anlagen - vollständig übermittelt haben, wird Ihnen das sogenannte Kontrollformular zugesandt. Das Kontrollformular ist für einen rechtswirksamen Antrag zwingend zu unterschreiben und an das Bundesamt zurückzusenden. Wenn das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung beim Bundesamt eingeht, gilt das Datum als Eingangsdatum, an dem Sie den Antrag elektronisch gestellt Seite 2 von 7 Stand:
3 haben - sofern der Antrag vollständig gestellt wurde. Geht das Kontrollformular nach Ablauf der zwei Wochen ein, gilt das Eingangsdatum des Kontrollformulars als Eingangsdatum Ihres Antrages. Die Sendung des Kontrollformulars kann über das elektronische Antragsportal erfolgen. Es besteht für das Kontrollformular auch die Möglichkeit der Übermittlung per Post oder per Fax. Förderanträge können zudem auch schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks gestellt werden. Der Vordruck kann über die Internetseite bezogen werden. Die Antragstellung per ist nicht zulässig. Der Antrag und ggf. das Kontrollformular können wie folgt an das Bundesamt übermittelt werden: - Telefax-Nr Postanschrift Bundesamt für Güterverkehr Zuwendungsverfahren Köln. 4. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Der Antrag muss grundsätzlich vollständig und korrekt ausgefüllt sein, damit dem Bundesamt alle zur Beurteilung der Förderfähigkeit erforderlichen Angaben vorliegen. Fahrzeugnachweis Mit der Antragstellung hat der Antragsteller die Anzahl der zum Stichtag 15. September 2014 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge im Unternehmen mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Dies ist Grundlage zur Beurteilung der Förderfähigkeit. Ferner dient die Anzahl der förderfähigen Fahrzeuge der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags eines Antragstellers. Wird dieser Nachweis vom Antragsteller nicht oder nicht vollständig erbracht, kann dies zur Ablehnung des Antrages führen! Als Nachweise werden anerkannt: - die Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde (siehe auch Anlage 1 des Antrages) oder - die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als elektronische Kopie oder Papierkopie. Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen sollte der Nachweis über die Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Sofern die Straßenverkehrsbehörde die vom Antragsteller vorausgefüllte Fahrzeugaufstellung durch Stempel und Unterschrift bestätigt, kann auf das Einreichen der Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I als Fahrzeugnachweise verzichtet werden. Seite 3 von 7 Stand:
4 Im Ausnahmefall kann das Bundesamt weitere Unterlagen in elektronischer Form als Nachweis zulassen, sofern diese Unterlagen sämtliche der folgenden Informationen enthalten: a) das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, b) das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, c) die Art des Fahrzeugs, d) den Tag der Zulassung und e) den Fahrzeughalter. Sind Fahrzeughalter und Antragsteller nicht identisch, ist dem Antrag der Nachweis des Eigentums des Antragstellers an den Fahrzeugen beizufügen. Weisen Sie die Eigentümereigenschaft durch die Vorlage einer der folgenden Unterlagen nach: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Aufstellung zum Anlagevermögen durch Kaufvertragsurkunde Alternativ kann zum Nachweis der Anzahl der zum Stichtag 15. September 2014 auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge auf das Aktenzeichen des entsprechenden Förderbescheides De-minimis nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 11. August 2014 ( De-minimis - Förderrichtlinie) verwiesen werden. Kontrollformular: Das bei Antragstellung im Antragsportal eservice automatisch generierte Kontrollformular ist für einen rechtswirksamen Antrag zwingend zu unterschreiben und an das Bundesamt zu senden (siehe auch Ausführungen unter Wie erfolgt die Antragstellung und welche Fristen sind zu beachten? ). 5. Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung? Es werden nur Vorhaben gefördert, für die keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erfolgt, z. B. Förderung durch Programme des Bundes, der Länder, sonstiger Gebietskörperschaften oder der Bundesagentur für Arbeit (sogenannte Kofinanzierung). Die Anträge auf Förderung müssen gestellt werden, bevor bindend der Auftrag zur Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme an einen externen Weiterbildungsträger erteilt wird. Die Vergabeabfragen zur Ermittlung der Maßnahmekosten sowie der Nebenbedingungen, wie beispielsweise Zeitpunkt oder Dauer der Maßnahme, sind förderunschädlich. Seite 4 von 7 Stand:
5 6. Was ist zur Erklärung zum KMU-Status zu beachten? Ein Unternehmen ist nach den Kriterien gemäß Anhang I der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014] dann ein Großunternehmen, wenn es kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist. Das heißt, sofern ein Antragsteller 250 oder mehr Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf mehr als 43 Mio. Euro beläuft, gilt es als Großunternehmen. Partnerunternehmen des Antragstellers oder mittelbar und unmittelbar verbundene Unternehmen müssen bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahlen sowie des Jahresumsatzes oder der Jahresbilanzsumme berücksichtigt werden. Zudem ist ein Antragsteller nicht förderfähig, sofern er infolge des Unternehmensverbundes mehrheitlich der öffentlichen Hand unterstellt ist. Einzelheiten zur KMU-Definition entnehmen Sie bitte dem auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter bereitgestellten Merkblatt zur KMU-Definition. 7. In welchem Umfang erfolgt die Förderung und wie errechnet sich diese? Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bewilligt. Der Zuwendungshöchstbetrag für eine Weiterbildungsmaßnahme in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden Zuschüsse in Höhe von 60 % (KMU) oder 50 % (andere Antragsteller) der zuwendungsfähigen Kosten bis zur Erreichung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages gewährt. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 900 Euro bei KMU und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern multipliziert mit der Anzahl der zum 15. September 2014 auf den Antragsteller als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Im Rahmen dieses Förderhöchstbetrags können förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem Maßnahmenkatalog bewilligt werden. 8. Als zuwendungsfähige Kosten werden anerkannt: a.) Bei intern durchgeführten Maßnahmen werden die Personalkosten für die Ausbilder in Höhe von pauschal 35 Euro je Unterrichtseinheit gefördert oder bei extern durchgeführten Maßnahmen die vom Anbieter in Rechnung gestellten Schulungskosten (Seminargebühren, Teilnahmegebühren) ohne Umsatzsteuer; Seite 5 von 7 Stand:
6 b.) ferner werden die Personalkosten für Weiterbildungsteilnehmer und allgemeine indirekte Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Miete, Gemeinkosten) in Höhe von pauschal 12 Euro je Teilnehmer und Unterrichtseinheit als förderfähig anerkannt; c.) alle anderen Kosten im Zusammenhang mit einer allgemeinen Weiterbildungsmaßnahme, insbesondere Reisekosten, Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) sowie Abschreibungen von Werkzeug und Ausrüstungsgegenständen, sind pauschal pro Schulungstag und Teilnehmer in Höhe von 30,00 Euro zuwendungsfähig. Unterbringungskosten sind nicht förderfähig. 9. Wann kann mit den geplanten Maßnahmen begonnen werden? Innerhalb der Förderperiode kann mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme frühestens ab Antragsstellung begonnen werden. Vor Antragsstellung begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 dieses Merkblattes ( Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung? ) Es ist nicht erforderlich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten. 10. Wann müssen die Maßnahmen beendet sein? Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes abgeschlossen sein, das heißt, dass sie erfolgreich durchgeführt und bezahlt wurden. Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind spätestens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abzuschließen, soweit im Zuwendungsbescheid nichts Abweichendes bestimmt wurde. Im Fall von mehrjährigen Weiterbildungsmaßnahmen kann ein längerer Bewilligungszeitraum festgelegt werden. 11. Wann erfolgt die Auszahlung der Zuwendung? Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und formund fristgerechter Vorlage eines vollständigen und unterschriebenen Verwendungsnachweises. 12. Wie und bis wann ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen (Verwendungsnachweis)? Der Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) muss bis zum beim Bundesamt für Güterverkehr auf elektronischem Wege unter Nutzung des dafür bereitgestellten Portals, schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks eingegangen sein. Eine zeitnahe Auszahlung kann nur dann sichergestellt werden, wenn Sie den Verwendungsnachweis nach Durchführung der Maßnahme möglichst sofort beim Bundesamt einreichen. Seite 6 von 7 Stand:
7 Der Verwendungsnachweis (Verwendungsnachweisführung) gilt dann als rechtswirksam vorgelegt, wenn er unterschrieben ist. Im Falle der elektronischen Einreichung muss das vom Portal eservice generierte Kontrollformular unterschrieben innerhalb von zwei Wochen nach der Verwendungsnachweisführung beim Bundesamt eingegangen sein. Anderenfalls besteht insbesondere gegen Ende der Verwendungsnachweisfrist die Gefahr der Verfristung. Die Zuwendung gilt dann als nicht erteilt und eine Auszahlung kann aufgrund der auflösenden Bedingung nach 36 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht mehr erfolgen. Grundsätzliche Hinweise: Die Angaben zur Zuwendungsberechtigung, zum Verwendungszweck sowie zur Einhaltung der KMU-Kriterien der EU-Kommission sind im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes subventionserheblich. Gemäß 3 Subventionsgesetz ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die für die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen sowie der Rückforderung der Zuwendung erheblich sind. Die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen werden unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der ihnen zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage erteilt, so dass hieraus kein Rechtsanspruch ableitbar ist. Fragen zum Förderprogramm Wenn Sie weitere Fragen zum Förderprogramm haben, die Ihnen dieses Merkblatt nicht beantworten konnte, lesen Sie bitte zunächst die Hinweise auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter Beachten Sie dort bitte insbesondere die Rubrik Häufig gestellte Fragen (FAQ). Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte per unter der Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de an das Bundesamt oder nutzen Sie unsere telefonische Service-Nummer unter 0221/ Seite 7 von 7 Stand:
Merkblatt. Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Was wird gefördert? Förderperiode 2015
Förderperiode 2015 Merkblatt zum Förderprogramm auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des
MehrAusfüllhilfe. zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung 2018
Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung 2018 nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrVerordnung (EG) Nr. 1998/2006). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten.
Förderperiode 2010 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ( De-minimis -Förderprogramm) Einleitung
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Januar 2016 BAnz AT B3 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen
MehrVom 5. Januar 2016 (veröffentlicht im Bundesanzeiger AT B3)
Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 5. Januar
MehrMerkblatt. Förderperiode 2016
Förderperiode 2016 Merkblatt zum Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ( De-minimis - Förderprogramm) Der Bund stellt
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrBundesamt für Güterverkehr
Informationen zu Maut-Harmonisierungsmaßnahmen Staatliche Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes Förderprogramme Aus- und Weiterbildung 1 Maßnahmen zur Mautharmonisierung Absenkung der
MehrAusfüllhilfe. zum Antrag auf Förderung der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in 2017
Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in 2017 nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung von betrieblichen
MehrM e r k b l a t t zum Förderprogramm Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Förderperiode 2014 M e r k b l a t t zum Förderprogramm Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm Aus-
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrAusfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Juli 2015 BAnz AT B3 Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen 1 Rechtsgrundlage
MehrAus füllhilfe zum Antrag auf Förderung der Au s bildung - Förderperiode Ausfüllhilfe
Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in 2018 nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung von betrieblichen
MehrIn der Fassung der dritten Änderung vom 20. Dezember 2012 (Bundesanzeiger AT B2)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge Vom 18. Januar 2010 (Bundesanzeiger Nr. 16 vom 29. Januar 2010, Seite 338) In der Fassung der dritten Änderung
MehrRichtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Vom 16.
Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 16. März 2016 Frankfurt am Main, den 28. Februar 2016 1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2016 BAnz AT B2 Seite 1 von 7
Seite 1 von 7 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen 1 Rechtsgrundlage
MehrFassung der Zweiten Änderung vom 02.07.2012 (nachfolgend auch: Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung ).
Förderperiode 2013 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
MehrAusfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 1 auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderperiode 2017 Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 1 auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit
MehrVom 14. Oktober 2010 (Bundesanzeiger Nr. 163, Seite 3570) in der Fassung der Zweiten Änderung vom 02. Juli 2012 (Bundesanzeiger AT
Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und der Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 14. Oktober 2010 (Bundesanzeiger
MehrAusfüllanleitung Teil A 1 zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2016 Ausfüllanleitung Teil A 1 zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrRichtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 16. März 2016 (veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 24.03.2016 B2) 1 Rechtsgrundlage
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Ausbildung
Förderprogramm A Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Ausbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung der Aus-
MehrMuster. Erstantrag Teil A 1 (Einzelunternehmen) De- minimis - Beihilfe. Gz.:
Bundesamt für Güterverkehr - Zuwendungsverfahren - Erstantrag Teil A 1 (Einzelunternehmen) auf Gewährung einer De- minimis - Beihilfe 2019 nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der
MehrWas wird gefördert? Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Förderperiode 2012 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Mehr,1'l'3f.l,TJ,n,n, '150 Mio. Euro p. a. durch Absenkung der Kfz-Steuer für
#!,1'l'3f.l,TJ,n,n, Merkblatt zum Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des G üterkraftverkehrs m it schweren N utzfah rzeu gen
MehrAusfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderperiode 2017 Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen
MehrAusfüllhilfe. zum Erstantrag A1 (Einzelunternehmen) auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe 2018
Ausfüllhilfe zum Erstantrag A1 (Einzelunternehmen) auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe 2018 nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung der
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 8. Juni 2018 BAnz AT B2 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO 2 -armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrAusfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Ausbildung
Förderprogramm A Förderperiode 2015 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Ausbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung von betrieblichen
MehrFörderprogramm De-minimis Richtlinienänderung 2016 Was ist neu?
Förderprogramm De-minimis Richtlinienänderung 2016 Was ist neu? Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrMuster. Antrag auf Förderung von energieeffizienten und/oder CO 2 - armen schweren Nutzfahrzeugen. Gz.: #XXX
Bundesamt für Güterverkehr - Zuwendungsverfahren - 1. Angaben zum/zur Antragsteller/in 1.1 Antragsteller/in a) Firmen- oder Unternehmensbezeichnung (lt. Handelsregister) Registergericht Registernummer
MehrAusfüllanleitung Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2016 Ausfüllanleitung Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt
MehrAntrag auf Zuwendung im Jahr 2016 für Maßnahmen nach Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG)
Antragsteller, Name und Rechtsform Straße, Hs.-Nr. Ortsteil PLZ, Ort Telefon / Fax: E-Mail An die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Eingangsstempel
MehrAusfüllhilfe. zum Erstantrag A2 (V erbundunternehmen) auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe 2018
Ausfüllhilfe zum Erstantrag A2 (V erbundunternehmen) auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe 2018 nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Förderung der
MehrAusfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm De-minimis Förderperiode 2015 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
MehrRichtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Vom 9.
Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 9. Juli 2015 Frankfurt am Main, August 2015 1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck 1.1
MehrSteinkohlenbergbau tätig sind (Art. 1 Abs. 1 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006);
Förderperiode 2013 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ( De-minimis -Förderprogramm) Einleitung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht (vom Schweinehalter einzureichen über den Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost e.v. HSZV N/O) 1. Behörde Landesamt für
MehrFördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen
Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE
MehrAusfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2013 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm A/W - Weiterbildung - (Förderperiode 2013) Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis 2013 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie
MehrAntrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.
MehrCheckliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand
Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen
MehrMuster. Verwendungsnachweis. Weiterbildung. Antrags-ID: Gz.: #XXX. Bundesamt für Güterverkehr - Zuwendungsverfahren -
Bundesamt für Güterverkehr - Zuwendungsverfahren - Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) Weiterbildung 2019 nach Richtlinie über die Förung Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit
MehrMuster. Erstantrag Teil A 2 (Verbundunternehmen) De- minimis - Beihilfe. Gz.:
Bundesamt für Güterverkehr - Zuwendungsverfahren - Erstantrag Teil A 2 (Verbundunternehmen) auf Gewährung einer De- minimis - Beihilfe 2019 nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrBetriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin werden vorrangig gefördert.
Förderperiode 2010 M e r k b l a t t zum Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
MehrWer kann eine solche Beihilfe beantragen bzw. erhalten?
Fragen-Antworten-Katalog (FAK) zu den Programmen zur Förderung der Sicherheit und der Umwelt ( De-minimis ) sowie der Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
MehrB e r e c h n u n g s b e i s p i e l e. Förderprogramm De-minimis
Förderprogramm DM Förderperiode 2010 B e r e c h n u n g s b e i s p i e l e zum Förderprogramm De-minimis nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrEs wird eine Zuwendung des Landes im Rahmen der o.g. Richtlinien für folgende berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme beantragt:
Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft Rd.Erl. des
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrFörderantrag Crowdfunding-Kampagne
Förderantrag Crowdfunding-Kampagne Förderprogramm Crowdfunding im Rahmen der Crowdfunding-Strategie München Förderrichtlinie Crowdfunding-Kampagne vom 01.03.2018 Landeshauptstadt München Referat für Arbeit
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm De-minimis (2009) Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über
MehrRichtlinien. - Vor-Ort-Beratung -
Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung - vom 18. Juni 1998 (Bundesanzeiger Nr. 117 vom 30. Juni 1998, S.
MehrRichtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 9. Juli 2015 (Bundesanzeiger AT 23.07.2015 B3) 1 Rechtsgrundlage und Zuwendungszweck
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm De-minimis Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis De-minimis -Beihilfe (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Mehrunterstützt Sie dabei, mit hoher Qualität auszubilden und als Ausbildungsbetrieb attraktiv zu sein.
Informationsblatt Das Förderprogramm: gut ausbilden Qualität in kleinen Betrieben unterstützt Sie dabei, mit hoher Qualität auszubilden und als Ausbildungsbetrieb attraktiv zu sein. Nachfolgende Maßnahmen
MehrRichtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg
Richtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg Vorbemerkung Das Land Baden-Württemberg fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie,
MehrHäufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2014
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2014 Erhält das antragstellende Unternehmen eine Bestätigung über den Eingang des Förderantrages beim Bundesamt für Güterverkehr? Eine
MehrEnergiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme 2 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
MehrAnhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrMaut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016
Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016 Stand: 14.10.2016 Seite 1 Wer profitiert? Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung
Förderprogramm A/W Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
MehrErklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1
Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)
MehrRichtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie
MehrRichtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel
MehrRichtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 Mit Datum vom 11.Oktober 2017 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.11.2017) hat das
MehrRichtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009
Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (BAnZ S.835) wurde mit Datum vom 17. März 2009 geändert. Nachstehend wird der Gesamttext der neu gefassten Richtlinie veröffentlicht: Richtlinie
MehrMerkblatt Pooling. Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Merkblatt Pooling Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Merkblatt Pooling 2 Inhalt 1. Begriff des Poolings... 2 2. Besonderheiten bei Antragstellung
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
MehrRichtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl Vom 01. Oktober 2001
Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl Vom 01. Oktober 2001 1 Zweck der Richtlinie Im Interesse eines zukunftsfähigen, nachhaltigen Rohstoffumgangs mit hochwertigen Mineralölprodukten
MehrMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
MehrAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar
Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar 2014 195 Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar TPS) Vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag
Anlage zum Projektleitfaden Förderprogramm Landärzte (Stand 16.06.16) MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2009 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern AZ: G3 7296.2 1/4 Stand: 07.11.2012
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN AZ: G3-7296.2-1/27 Stand: 15.04.2015 Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrErklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1
Anlage zum BUMAP-Antrag vom Unternehmen: (Anschrift): Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Dieses Muster gilt nur für Förderanträge
MehrD VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g.
Investitions- und Innovationswor kshop E i n z e l b e t r i e b l i c h e s I n n o v a t i o n s - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s - p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z D VA
MehrFörderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
MehrAbwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis
MehrAntrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Messeprogramm junge innovative Unternehmen Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale
MehrZwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung
MehrVom 14. Oktober 2010 (Bundesanzeiger Nr. 163, Seite 3570) in der Fassung der Ersten Änderung vom 28. Juni 2011 (Bundesanzeiger Nr.
Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und der Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Vom 14. Oktober 2010 (Bundesanzeiger
MehrAntrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.1 Prävention) Bewilligungsbehörde: Posteingangsstempel: Thüringer Landesverwaltungsamt
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Saarland vergibt auf der Grundlage
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen 1. Zuwendungszweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
Mehr