ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

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1 Ausgabedatum: Überarbeitungsdatum: Ersetzt: Version: 6.0 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform : Stoff Handelsname : k-drill C6 k-drill C9 Kaliumchlorid 99% KCl Kaliumchlorid 99,3% KCl Kaliumchlorid 99,9% KCl Chemischer Name : Kaliumchlorid EG-Nr. : CAS-Nr. : Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Verwendung des Stoffs/des Gemischs : Industrielle Verwendung Düngemittel Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller K+S KALI GmbH Bertha-von-Suttner-Str. 7 Postfach Kassel - Germany T (+49) F (+49) Notrufnummer Notrufnummer sachkundige Person: sds@kft.de : Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern] Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr Außerhalb der USA und Kanada: (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en) Keine Kennzeichnung erforderlich 2.3. Sonstige Gefahren Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vpvb-kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Name Produktidentifikator % Kaliumchlorid (CAS-Nr.) (EG-Nr.) > 95 DE - de 1/7

2 3.2. Gemische ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein : In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Haut mit viel Wasser abwaschen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. : Keine Information verfügbar Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung Sonstige Angaben : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung. : Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Notfallmaßnahmen Einsatzkräfte Schutzausrüstung : Verunreinigten Bereich lüften. : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung" Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in den Untergrund vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren Sonstige Angaben 6.4. Verweis auf andere Abschnitte : Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln. : Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen. Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. DE - de 2/7

3 Hygienemaßnahmen : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen : An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Zusammenlagerungshinweise : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten Spezifische Endanwendungen Düngemittel. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter DNEL/DMEL (Arbeitnehmer) Akut - systemische Wirkung, dermal Akut - systemische Wirkung, inhalativ Langzeit - systemische Wirkung, dermal Langfristige - systemische Wirkung, inhalativ 910 mg/kg Körpergewicht/Tag 5320 mg/m³ 303 mg/kg Körpergewicht/Tag 1064 mg/m³ DNEL/DMEL (Allgemeinbevölkerung) Akut - systemische Wirkung, dermal Akut - systemische Wirkung, inhalativ Akut - systemische Wirkung, oral Langfristige - systemische Wirkung, oral Langfristige - systemische Wirkung, inhalativ Langzeit - systemische Wirkung, dermal 910 mg/kg KW/Tag 1365 mg/m³ 455 mg/kg Körpergewicht 91 mg/kg Körpergewicht/Tag 273 mg/m³ 182 mg/kg Körpergewicht/Tag PNEC (Wasser) PNEC aqua (Süßwasser) PNEC aqua (Meerwasser) PNEC aqua (intermittierend, Süßwasser) 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1 mg/l PNEC (STP) PNEC Kläranlage 10 mg/l 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Handschutz: Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. EN 374. Nitrilkautschuk Augenschutz: Bei Staubentwicklung: dichtschließende Schutzbrille Haut- und Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. Bei Staubentwicklung: Staubmaske mit Filtertyp P2. EN 143 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand : Feststoff Aussehen : Kristallines Pulver. DE - de 3/7

4 Farbe Geruch Geruchsschwelle ph-wert Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) : Weiß. Schmelzpunkt : 770 C Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Dichte Löslichkeit Log Pow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen : kein bis schwach. : Keine Daten verfügbar : 8-11 (Wässrige Lösung) : Nicht entzündlich : 1,989 g/cm³ : Wasser: 300 g/l (20 C) : Keine Daten verfügbar : Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. : Nicht brandfördernd Sonstige Angaben Schüttdichte : kg/m³ ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Das Produkt ist stabil Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Zu vermeidende Bedingungen Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7) Unverträgliche Materialien Keine weiteren Informationen verfügbar Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität (Oral) Akute Toxizität (Dermal) Akute Toxizität (inhalativ) LD50 oral Ratte Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut 3020 mg/kg ph-wert: 8-11 (Wässrige Lösung) ph-wert: 8-11 (Wässrige Lösung) DE - de 4/7

5 Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr : Nicht eingestuft () ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Akute aquatische Toxizität Chronische aquatische Toxizität LC50 Fische 1 EC50 Daphnia 1 EC50 72h algae mg/l (Pimephales promelas) 440 mg/l (daphnia magna) > 100 mg/l (Desmodesmus subspicatus) Persistenz und Abbaubarkeit Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Log Pow Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ökologie - Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vpvb-kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII Andere schädliche Wirkungen Andere schädliche Wirkungen : Keine weiteren Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Verfahren der Abfallbehandlung EAK-Code : Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Europäischer Abfallkatalog. Nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen. : Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN ADR IMDG IATA ADN RID UN-Nummer DE - de 5/7

6 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren Keine zusätzlichen Informationen verfügbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Landtransport Seeschiffstransport Lufttransport Binnenschiffstransport Bahntransport Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Verordnungen Keine Beschränkungen nach Anhang XVII (REACH) Kaliumchlorid ist nicht auf der REACH-Kandidatenliste Kaliumchlorid ist nicht in REACH-Anhang XIV gelistet Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen : VERORDNUNG (EG) Nr. 2003/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel. Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt Nationale Vorschriften Deutschland Verweis auf AwSV Lagerklasse (LGK) Störfall-Verordnung BImSchV Sonstige Informationen, Beschränkungen und Verbotsverordnungen : Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach AwSV; Kenn-Nr. 230) : LGK 13 - Nicht brennbare Feststoffe : Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall- Verordnung) : TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungshinweise: Allgemeine Überarbeitung. DE - de 6/7

7 Powered by TCPDF ( Kaliumchlorid Abschnitt Geändertes Element Modifikation Anmerkungen 1.1 Handelsname Geändert 8.1 DNEL Hinzugefügt 8.2 Atemschutz Geändert 15.1 Nationale Vorschriften Hinzugefügt Abkürzungen und Akronyme: IMDG ADR ADN RID IATA GHS CAS LD50 LC50 PBT vpvb ATE BCF Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter International Air Transport Association Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals Chemical Abstract Service Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis) Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Schätzwert der akuten Toxizität Biokonzentrationsfaktor CLP Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 DMEL DNEL EC50 IARC IATA LOAEL NOAEC NOAEL NOEC OCDE PNEC REACH SDB STP TLM Datenquellen Datenblatt ausstellende Abteilung: Ansprechpartner Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung Mittlere effektive Konzentration Internationale Agentur für Krebsforschung Verband für den internationalen Lufttransport Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Kläranlage Median Toleranzgrenze : ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Angaben des Herstellers. : KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Postfach Griesheim Tel.: Fax: Service: : Dr. Sebastian Kitzig KFT SDS EU 07 Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produkts ausgelegt werden DE - de 7/7

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