Hinweise zur Verwendungsnachweisprüfung. Marion Kourouma,

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1 Hinweise zur Verwendungsnachweisprüfung

2 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Verwendungsnachweis mit Originalbelegen (6.5 der Nebenbestimmungen) Einfacher Verwendungsnachweis kann zugelassen werden (6.6 der Nebenbestimmungen) Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Vordruck mit den vorgeschriebenen Anlagen Hinweise dazu: Einzelförderrichtlinien Zuwendungsbescheid Nebenbestimmungen Auf den Verwendungsnachweisvordrucken selbst Alle Original-Einnahme- und Ausgabebelege oder Kopien von Lohnsteuerkarten sind bereitzuhalten und müssen auf Anfrage oder bei einer örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

3 Anerkennungsfähige Ausgaben Es sind generell alle förderfähigen Ausgaben im Zusammenhang mit der jeweiligen Förderung im Verwendungsnachweis aufzuführen.

4 Anerkennungsfähige Ausgaben Folgendes ist zu beachten Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Ausgaben müssen notwendig sein Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit dem geförderten Projekt bzw. der geförderten Maßnahme stehen Ausgaben müssen vorher beantragt und bewilligt worden sein Ausgaben sind dem Jahr zuzurechnen, in dem sie entstanden sind Kassenwirksamkeitsprinzip, Ausnahme: Bügerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (RdErl. d. MGFFI v , SMBl. NRW 631 Skonto muss in Anspruch genommen werden Besserstellungsverbot: Eingruppierung, Landesreisekostengesetz

5 Anerkennungsfähige Ausgaben Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig: Beiträge für nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, Ausnahme bei Auslandsaufenthalten: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung Alkoholische Getränke und Tabakwaren Kosten für Betriebsausflüge und Betriebsfeiern (Besserstellungsverbot) Abschreibungen Sollzinsen

6 Bewilligungs- und Durchführungszeitraum Bewilligungszeitraum Generell werden nur die Ausgaben anerkannt, die im Zusammenhang mit dem Projekt in dem Bewilligungszeitraum entstanden sind. Durchführungszeitraum Zeitraum, in dem die Maßnahme stattfindet. Änderungen sind mitzuteilen, ansonsten kann es zu Rückforderungen kommen.

7 Auszahlungen Anforderung durch Mittelabruf Dieser ist vom Zuwendungsempfänger dann für den Betrag vorzunehmen, den er für sein Projekt zeitnah verausgaben wird (1.4 der Nebenbestimmungen). Das heißt, dass er die Mittel innerhalb von 2 Monaten zu verausgaben hat. Sollte er dieses nicht tun, sind Zinsen wegen zu späten Verbrauchs der Landesmittel zu zahlen (8.5 der Nebenbestimmungen). Der Zuwendungsempfänger sollte also genau kalkulieren, wann welche Ausgaben entstehen und dementsprechend die Landesmittel unter Umständen in mehreren Teilbeträgen anfordern. Feste Auszahlungstermine gibt der Zuwendungsgeber vor

8 Bagatellgrenzen bei Rückforderungen Freie Träger des Allgemeinen Teils der Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan Kapital: 250,00 EUR Zinsen: 250,00 EUR Kommunen der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO für Zuwendungen an Gemeinden ( VVG) Kapital: 1.000,00 EUR Zinsen: 1.000,00 EUR

9 Festbetragsfinanzierung Zu einem bestimmten Projekt wird ein fester Landeszuschuss bewilligt. Berechnungsgrundlagen für diese Festsetzung können z.b. sein: Ein bestimmter Prozentsatz der beantragten, förderfähigen Ausgaben Eine bestimmte Stellenbesetzung Ein Prozentsatz des Bruttolohnes Die Festsetzung durch das Ministerium Nachzuweisen sind im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis die förderfähigen Ausgaben mindestens in Höhe des erhaltenen Zuschusses oder eine tatsächliche Stellenbesetzung. Es kann im Einzelfall unter Umständen zu einer 100%igen Förderung kommen, was jedoch vom Zuwendungsgeber generell nicht gewollt ist. Angestrebt ist eine angemessene Eigenbeteiligung durch den Träger.

10 Anteilsfinanzierung Hier erfolgt eine prozentuale Bewilligung der förderungsfähigen Ausgaben. Bei der Verwendungsnachweisprüfung wird auf Grundlage der förderungsfähigen Gesamtausgaben der maximal mögliche Landeszuschuss errechnet. Danach wird festgestellt, ob sich eine Überzahlung ergeben hat. Jede Ausgabe enthält den prozentualen Förderbetrag und den Eigenanteil des Trägers. Dieses ist bei der Berechnung der Zinsen nach Kapitalrückzahlungen und der Zinsberechnung im Zusammenhang mit dem zu späten Verbrauch der Mittel zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils festgesetzten Prozentsätzen. Bei dieser Finanzierungsart kommt es zu keiner Vollfinanzierung.

11 Träger mit Untergliederungen Der Träger, der an seine Untergliederungen Landesmittel weitergibt, muss sicherstellen, dass der Letztempfänger die Einhaltung der Bestimmungen des Zuwendungsbescheides und der Nebenbestimmungen beachtet. Das bedeutet: Der Erstempfänger hat einen Zuwendungsbescheid zu erstellen und muss auch einen Verwendungsnachweis von seiner Untergliederung einfordern. Dieser ist zwar kein Bestandteil des Verwendungs-nachweises, aber eine notwendige Grundlage dafür.

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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