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1 Bis Ende August Bis Ende Februar Bis Ende August Bis Ende Februar Ausbildungsjahr Semester Termin Kontroll-Liste Automobil-Assistent/-in Die Kontrollliste erleichtert den Überblick der vorgeschriebenen Arbeiten zur Qualitätssicherung der Ausbildung. Die Nachführung wird semesterweise vorgenommen und im überbetrieblichen Kurs kontrolliert. (Bitte Termine einhalten) Lernender: Name: Vorname: Dokument Verantwortlichkeit (Dokumentführung) Erledigt (Datum) Unterschrift (wenn erledigt) Lernende/-r Ausbildungskontrolle Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Bildungsbericht Lernende/-r Ausbildner/-in Lernende/-r Ausbildner/-in Berufsbildner/-in Lernende/-r Berufsbildner/-in Lernende/-r Ausbildungskontrolle Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Bildungsbericht Lernende/-r Ausbildner/-in Lernende/-r Ausbildner/-in Berufsbildner/-in Lernende/-r Berufsbildner/-in bildungsordner.ch Version März 2011

2 bildungsordner.ch / Version 1.3 / 03. März 2011 Unter finden sie alle Dokumente des Ordners auch online. 1 Allgemeines 2 Betrieb 3 Berufsfachschule BFS 4 überbetriebliche Kurse ük 5 Qualifikationsverfahren QV 6 Verordnung, Bildungsplan Wichtige Kontakte 11 Bewerbungsdossier 12 Anhang Dieser Ordner gehört Vorwort Leitfaden Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Lehrvertrag Semesterplan Zeugnisse Jahresplan Übersicht ük Bewertung Kompetenznachweis ük Zeugnis Übersicht Qualifikationsverfahren Wegleitung zur Ermittlung der Erfahrungsnoten Verordnung über die berufliche Grundbildung Bildungsplan Telefonnummern, Links, Adressen Probleme in der Lehre Lehrzeugnis, Arbeitszeugnisse Zeugniskopien Glossar Weiterbildungsmöglichkeiten Empfehlungen für Übertritte

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4 Kapitel 1 Allgemeines Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 1.1 Dieser Ordner gehört 1.2 Vorwort 1.3 Leitfaden Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version März 2011

5 1.1 Dieser Ordner gehört Foto Lernende / Lernender: Name / Vorname... Adresse... PLZ / Wohnort... Telefon Lehrzeit von... bis... Ausbildungsbetrieb: Firma... Adresse... PLZ / Ort... Telefon / Telefax Ausbildner/-in... bildungsordner.ch Version März 2011

6 Vorwort Der Autogewerbeverband der Schweiz hat für die drei technischen Grundbildungen einen Ausbildungsordner erstellt. Das neue Dokument mit dem Namen bildungsordner.ch hilft mit, eine gut strukturierte Ausbildung mit einer hohen Ausbildungsqualität zu ermöglichen. Dadurch kann gleichzeitig auch die Arbeitsmarkttauglichkeit der Ausgebildeten sichergestellt werden. Wozu dieser Ordner? Jede lernende Person ist im Besitz des bildungsordner.ch und hat somit alle wesentlichen Unterlagen und Hilfsmittel die benötigt werden, um die Ausbildungszeit optimal zu nutzen und möglichst alle Ziele zu erreichen. Dieser neue Ordner ist das Verbindungsglied zwischen dem Ausbildner und der lernenden Person. Er kann auch nützlich sein für künftige Vorstellungsgespräche. Die an der Ausbildung beteiligten Personen können sich damit jederzeit ein aktuelles Bild über die Grundbildung und das anschliessende Qualifikationsverfahren machen. Inhalt Der Inhalt ist sowohl für die Lernenden wie auch für die Ausbildner ein Nachschlagewerk, welches seinen Wert über die Ausbildungszeit hinaus behalten wird. Der Bildungsbericht und die Ausbildungskontrolle sind die beiden zentralen Elemente während der Ausbildung im Betrieb. Neben dem Bildungsplan und der Verordnung helfen diese Dokumente mit, den Ausbildungsstand zu überwachen und zu dokumentieren. Der gesamte Inhalt des Ordners steht unter zur Verfügung. Weiter lässt er dem Benutzer auch Freiraum um den Ordner individuell zu erweitern. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in Ihre Grundbildung. AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz Aus- und Weiterbildung Alfred Leuenberger Bereichsleiter / Mitglieder der Geschäftsleitung Karl Baumann Projektleiter bildungsordner.ch Version 1.3 April 2011

7 Leitfaden bildungsordner.ch

8 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Handhabung Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Kontrollliste... 8 Bei Personenbeschreibungen sind stets beide Geschlechter gemeint. Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

9 1. Handhabung Zu Beginn des ersten Semesters - Der Bildungsordner wird im ersten überbetrieblichen Kurs (ük) an die Lernenden abgegeben. Der Ordner wird mit ük- und verbandsrelevanten Unterlagen der Region komplettiert und es erfolgt eine ausführliche Instruktion aller Dokumente. Die Verrechnung erfolgt mit dem ersten ük direkt an den Betrieb. - Im Betrieb wird ein Aufbewahrungsort definiert, Lernende und Berufsbildner müssen beide zugreifen können. - Es erfolgt eine Instruktion des Bildungsordners durch die Berufsbildner: Kontrollliste, Bildungsbericht, Ausbildungskontrolle, und Notfallplan werden zusammen besprochen. - Berufsbildner und Lernende vereinbaren gemeinsam die Semesterziele und halten diese im Bildungsbericht fest. - An der Berufsfachschule werden die schulrelevanten Unterlagen zum Komplettieren des Bildungsordners abgegeben und erörtert. Während des Semesters - Führung der Ausbildungskontrolle durch den Lernenden. - Periodische Überprüfung der Ausbildungskontrolle durch den Berufsbildner. - Überprüfung der Kontrollliste durch die Kursleiter im ük. Am Ende des Semesters - Berufsbildner und Lernende besprechen gemeinsam das vergangene Semester und füllen den Bildungsbericht aus. Zusätzlich werden Ziele für das nächste Semester gesetzt. Zum Schluss wird die Kontrollliste nachgeführt und unterschrieben. Am Ende der Ausbildung oder bei einem Lehrstellenwechsel - Der AGVS empfiehlt, den Bildungsordner am Schluss der Ausbildung oder bei einem Lehrstellenwechsel dem Lernenden zu übergeben. Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

10 2. Bildungsbericht Grundlage - Der Berufsbildner hält den Bildungsstand in einem Bildungsbericht fest und bespricht diesen mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person. Das Führen und Besprechen des Bildungsberichts ist obligatorisch. - Beurteilt wird der Bildungsstand in Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen unter Einbezug der erbrachten Leistungen aller drei Lernorte. - Der Bildungsbericht ist im Doppel zu führen. Ein Exemplar ist für den Berufsbildner bestimmt und eines wird im Bildungsordner abgelegt. - Der kantonalen Behörde muss auf Verlangen Einsicht gewährt werden (z. B. um das ordentliche Führen der Dokumente zu bestätigen oder zur Leistungsbeurteilung im Zusammenhang mit einer Rückstufung). Handhabung Der Berufsbildner - vereinbart zu Beginn des Semesters mit dem Lernenden die Ziele und Ausbildungssituationen mit Lernort Betrieb, die im Verlaufe des Semesters gemäss Ausbildungskontrolle behandelt werden müssen (s. Beispiel auf der zweitletzten Seite) bewertet den Bildungsstand am Ende jedes Semesters und hält diesen im Bildungsbericht fest. Die Bewertungsskala reicht von 1 (nicht erfüllt) bis 4 (sehr gut erfüllt). Die Bewertung kann zusammengefasst oder detailliert erfolgen! (s. Beispiele nächste Seiten) -... bespricht die Beurteilung gemeinsam mit dem Lernenden. Vereinbarungen, Massnahmen und Bemerkungen werden gemeinsam festgelegt und verbindlich festgehalten. - Alle weiteren Einzelheiten sind im Formular Bildungsbericht vorgegeben. Zielsetzungen und Fördermassnahmen - Der Berufsbildner entscheidet, welche fachlichen Leistungsziele und welche Ziele der Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen gefördert werden. Er hält dies im Bildungsbericht schriftlich fest. - Vereinbarungen, Ziele oder Massnahmen sind möglichst genau zu definieren und zu umschreiben (siehe Beispiel auf der nächsten Seite). Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

11 Beispiele: Beispiel einer zusammengefassten Bewertung im Bildungsbericht: Beispiel einer detaillierten Bewertung im Bildungsbericht: Beispiel einer Vereinbarung im Bildungsbericht: Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

12 3. Ausbildungskontrolle Grundlagen - Die Ausbildungskontrolle ist ein Auszug aus dem Bildungsplan der Leistungsziele für den Lernort Betrieb. - Das Führen der Ausbildungskontrolle ist obligatorisch und dient dem Berufsbildungsamt zur Kontrolle des jeweiligen Ausbildungsstandes. - Die Ausbildungskontrolle ist ein Bestandteil des Bildungsberichts und soll dem Lernenden und dem Berufsbildner im Betrieb helfen, das verlangte Ausbildungsziel für das entsprechende Semester zu definieren und dessen Instruktionszeitpunkt zu kontrollieren. - Der Lernende muss am Ende der Ausbildungszeit alle in der Ausbildungskontrolle aufgeführten Arbeiten selbstständig und in angemessener Zeit ausführen können. Handhabung Der Lernende... - bewahrt die Ausbildungskontrolle (im Bildungsordner) an einem geeigneten Ort im Betrieb auf, wo sie jederzeit für ihn und den Berufsbildner erreichbar sein soll. - vermerkt instruierte und vertiefte (selbst ausgeführte) Arbeiten durch Einsetzen des Datums in der jeweiligen Spalte. - meldet dem Berufsbildner Arbeiten, bei denen er sich noch nicht sicher fühlt oder solche, die er noch nicht ausgeführt hat. der Berufsbildner - überwacht das Vorhandensein und das regelmässige Nachführen der Ausbildungskontrolle. - benutzt die Ausbildungskontrolle um den Bildungsstand festzuhalten. - plant den Arbeitseinsatz des Lernenden, bis alle Arbeitspositionen selbstständig ausgeführt worden sind. Alle weiteren Einzelheiten sind im Formular Ausbildungskontrolle vorgegeben.. Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

13 Beispiel einer Ausbildungskontrolle : Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

14 4. Kontrollliste - Die Kontrollliste befindet sich auf der Innenseite des Ordnerdeckels. Beispiel einer ausgefüllten Kontrollliste: Bildungsordner.ch Version 1.3 / /8

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16 Kapitel 2 Betrieb Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 2.1 Bildungsbericht 2.2 Ausbildungskontrolle 2.3 Lehrvertrag Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version März 2011

17 Bildungsbericht Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Ausbildungsbetrieb: Lernende Person: Ausbildungsperiode: Berufsbildnerin/Berufsbildner: Einleitung Zu Beginn des Semesters vereinbart die Berufsbildnerin/der Berufsbildner mit der lernenden Person die Ziele und Ausbildungssituationen mit Lernort Betrieb, die im Verlaufe des Semesters gemäss Ausbildungskontrolle (vgl. Beilage) behandelt werden müssen. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner bewertet den Bildungsstand am Ende jedes Semesters und hält diesen im Bildungsbericht fest. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner entscheidet selbst, ob sie als Zusammengefasste Bewertung festgehalten oder ob jedes Leistungsziel einzeln (jede Zeile) bewertet wird. Die Beurteilung wird gemeinsam besprochen, Vereinbarungen, Massnahmen und Bemerkungen verbindlich festgehalten. Die Bewertungsskala gibt je zwei Beurteilungen für genügende und ungenügende Erfüllungsgrade (vgl. Fussnote). Der Bildungsbericht ist im Doppel zu führen. Ein Exemplar ist für die Berufsbildnerin/den Berufsbildner bestimmt und eines wird der lernenden Person ausgehändigt. Der kantonalen Behörde muss auf Verlangen Einsicht gewährt werden. Beurteilung der Handlungskompetenzen Fachkompetenz (gemäss Anhang Ausbildungskontrolle) Semester a) Grundlagen / Automobiltechnik Zusammengefasste Bewertung: Die lernende Person ist fähig, diejenigen Arbeiten auszuführen, die gemäss Ausbildungskontrolle für das betreffende Semester vorgesehen sind. (Arbeitsinhalte) Die lernende Person kann die Arbeiten zuverlässig, selbständig und fachgerecht erledigen, die gemäss Ausbildungskontrolle für das betreffende Semester vorgesehen sind. (Arbeitsqualität) Unter Berücksichtigung auf die bisherige Ausbildungsdauer kann die lernende Person diejenigen Arbeiten entsprechend routiniert, zügig und speditiv ausführen, die gemäss Ausbildungskontrolle für das betreffende Semester vorgesehen sind. (Arbeitsmenge / Arbeitstempo) Methodenkompetenz Semester b) Lernmethodik: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: selbständig Informationen beschaffen und Nutzen, um die Bedürfnisse und die Interessen der Kunden und des Betriebs sicher zu stellen. (Informationsbeschaffung) den persönlichen Wissensstand einschätzen, Bildungslücken erkennen, geeignete Kurse auswählen. (Bildungsbuchhaltung) Bekanntes mit Neuem vergleichen, anhand einer Anleitung Wartungsarbeiten ausführen, die Grundlagenkenntnisse zum Verstehen von spezifischen Lösungen anwenden. (Transferfähigkeit) c) Gesprächsmethodik: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: Beratungen zur Zufriedenheit des Kunden und im Interesse des Betriebs auszuführen. (Beratungstätigkeiten) durch die Auswahl angepasster Kommunikationsmittel (z.b. Telefon, SMS etc.) den Informationsfluss im Betrieb optimieren. (Kommunikationsstrategien) Bewertungsskala 4 sehr gut erfüllt 3 gut erfüllt 2 ungenügend 1 nicht erfüllt (Massnahmen angeben) (Vorschläge für Fördermassnahmen unterbreiten) Version Seite 1 von 6

18 Methodenkompetenz Semester d) Arbeitsmethodik: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: bewährte Arbeitsabläufe, Methoden, Hilfsmittel sowie eigene Lösungswege einsetzen. (Problemlösungsstrategien) Arbeitsstrategien entwickeln unter Einbezug von: Teilebeschaffung; Betriebsstruktur; Zeitvorgabe; Kundenwünschen und Mitarbeitern. (Vernetztes Denken) wirtschaftliche Interessen für Kunden und Betrieb wahren und den sorgfältigen Umgang mit Werkzeugen, Einrichtungen und Fahrzeugen beachten. Arbeitsplatz rationell einrichten sowie Leistungsbereitschaft und Ausdauer zeigen. (Geschäftssinn) Termine einhalten, Vorgabezeiten beachten und Arbeitszeiten respektieren. (Pünktlichkeit) einen Arbeitsauftrag kurzzeitig unterbrechen, um einen dringenden Kurzauftrag zu erledigen. unkonventionelle Arbeitszeiten akzeptieren. (Flexibilität) Abfälle und Sondermüll fachgerecht entsorgen und mit Energie sowie mit Betriebsmaterialien sparsam und sorgsam umgehen. betriebliche, geräte- und fahrzeugtechnische Umweltschutzmassnahmen pflichtbewusst anwenden. (ökologisches Verhalten) Ordnungs- und Sauberkeitsregeln am Arbeitsplatz befolgen. (Arbeitsplanung / Arbeitstechnik) Selbst- und Sozialkompetenz Semester e) Selbstkompetenz: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: mit physikalischen Umgebungsbedingungen (Verunreinigungen, enger Arbeitsplatz, Lärmquellen, Wärme, Kälte) umgehen. Störungen im Arbeitsablauf wegen Hilfeleistung akzeptieren. Bei Wartungen und unangenehmen Arbeiten, Geduld und Ausdauer zeigen. Mit Termindruck und Belastungsspitzen umgehen. (Belastbarkeit) bei Wartungsarbeiten rationell vorgehen. Geeignete Hilfsmittel auswählen. Wartungsarbeiten nach Möglichkeit ohne Anweisungen von Mitarbeitern ausführen. (Selbständigkeit) bei Unsicherheiten Wartungsanleitungen zu Hilfe nehmen. Weiterbildungsmöglichkeiten suchen und nutzen. Für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sorgen. Gewissenhaft handeln. (Eigeninitiative) Offen sein für Neues (flexible Arbeitszeit, Informationssysteme, Betriebsstrukturen, Fahrzeugausrüstungen, Denkmuster etc.). (Interesse) mit hoher Eigenverantwortung Freude am selbständigen Arbeiten haben. Respekt vor komplexen Wartungsarbeiten haben. bewusst mit der Rolle als Bezugsperson gegenüber dem Betrieb, Kunde und Lernende umgehen. sich mit dem Betrieb identifizieren. (Berufsmotivation) f) Beziehungskompetenz: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: bei schwierigen Arbeitsvorgängen gegenseitige Hilfeleistungen bieten, Fachinformationen an Berufskollegen weitergeben. sich im Arbeitsprozess und im Betrieb integrieren sowie an Kunden und Mitarbeitern anpassen. (Kooperationsfähigkeit) eigene Arbeitshaltung bewerten und Selbsttäuschungen vermeiden. Fehlverhalten von Berufskollegen mit konstruktiven Ratschlägen kommentieren. (Kritikfähigkeit) Kundenbeanstandungen entgegennehmen und besprechen. Arbeitsauftrag mit dem Auftraggeber besprechen. (Kommunikationsfähigkeit) Kundenverhalten, Kundengegenstände und Fahrzeuge respektieren, mit Betrieb und Produkt identifizieren, offen gegenüber Vorgesetzten und Berufskollegen sein sowie Menschen mit unterschiedlichen Meinungen und Auffassungen akzeptieren. den eigenen Standpunkt darlegen. (Toleranz) g) Verantwortungsbewusstsein: Die lernende Person kann... Zusammengefasste Bewertung: ehrlicher und sorgfältiger Umgang mit Kundeneigentum (Ersatzteilen, Betriebsmitteln und Werkstatteinrichtungen) sicherstellen. (Zuverlässigkeit) über zusätzliche, nicht im Arbeitsauftrag enthaltene Mängel an Geräten und Fahrzeugen orientieren. (Entscheidungsfähigkeit) auf angepasste Umgangsformen, gepflegtes Auftreten und äusseres Erscheinungsbild achten. bei heiklen Arbeiten angemessene Sauberkeit einhalten. (Umgangsformen) mit entlöhnter Arbeitszeit gewissenhaft umgehen (kein blaumachen, "unauffindbar sein", Pausen überziehen etc.). Termine einhalten, zu selbstverschuldeten Defekten stehen. (Geschäftssinn) Bewertungsskala 4 sehr gut erfüllt 3 gut erfüllt 2 ungenügend 1 nicht erfüllt (Massnahmen angeben) (Vorschläge für Fördermassnahmen unterbreiten) Version Seite 2 von 6

19 Qualifikationen Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs Semester h) Allgemeinbildung: Erwartung an die Leistung (Semesterzeugnis) i) Berufskundlicher Unterricht: Erwartung an die Leistung (Semesterzeugnis) k) Überbetriebliche Kurse: Erwartung an die Leistungen (Dokument Bewertungskriterien) Rückmeldung der lernenden Person an den Berufsbildner/an die Berufsbildnerin Semester Arbeitsinhalte- und Planung: Die mir zugewiesenen Arbeiten sind bezüglich Schwierigkeit und Inhalt angemessen. Die Arbeiten sind sorgfältig geplant und organisiert. Arbeitsabläufe: Ich werde schrittweise in die Arbeitsprozesse eingeführt. Wenn möglich werden mir auch Varianten von Arbeitsabläufen gezeigt und erklärt. Arbeitsverantwortung: Beim Arbeiten erhalte ich vernünftige Unterstützung und Kontrolle. Zudem wird darauf geachtet, dass ich immer selbständiger werde. Umgangsformen: Meine Bedürfnisse als lernende Person werden respektiert. Ich erhalte die nötige Wertschätzung. Vereinbarungen, Massnahmen und Bemerkungen Vereinbarungen für das 1. Semester Besprochen Datum Unterschrift Berufsbildner/In Unterschrift der lernenden Person Eingesehen Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Vereinbarungen für das 2. Semester Besprochen Datum Unterschrift Berufsbildner/In Unterschrift der lernenden Person Eingesehen Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Bewertungsskala 4 sehr gut erfüllt 3 gut erfüllt 2 ungenügend 1 nicht erfüllt (Massnahmen angeben) (Vorschläge für Fördermassnahmen unterbreiten) Version Seite 3 von 6

20 Vereinbarungen für das 3. Semester Besprochen Datum Unterschrift Berufsbildner/In Unterschrift der lernenden Person Eingesehen Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Vereinbarungen für das 4. Semester Besprochen Datum Unterschrift Berufsbildner/In Unterschrift der lernenden Person Eingesehen Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters Kontrolle der Vereinbarungen Zu Beginn des letzten Semesters sind Vereinbarungen, Massnahmen und Bemerkungen verbindlich festgehalten. Nachfolgend wird bewertet wie gut diese Vereinbarungen erfüllt sind. Vereinbarungen für das Semester l) Fachkompetenz m) Methodenkompetenz n) Selbst- und Sozialkompetenz o) Qualifikationen Berufsfachschule p) Qualifikationen überbetriebliche Kurse q) Rückmeldung der lernenden Person an den Berufsbildner/an die Berufsbildnerin Bewertungsskala 4 sehr gut erfüllt 3 gut erfüllt 2 ungenügend 1 nicht erfüllt (Massnahmen angeben) (Vorschläge für Fördermassnahmen unterbreiten) Version Seite 4 von 6

21 Anhang zum Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Automobil-Assistent/-in Name: Vorname: Die lernende Person vermerkt ausgeführte Arbeiten im Betrieb durch einsetzen des Datums auf der Zeile des entsprechenden Leistungszieles. Die Ausbildungskontrolle ist während dem Semester regelmässig nachzuführen und bildet die Grundlage für die Besprechung zum Bildungsstand im Bildungsbericht unter Fachkompetenz a) Grundlagen / Automobiltechnik. Die in der Spalte ÜK aufgeführten Leistungsziele sind ebenfalls im Betrieb einzuüben und zu vertiefen. Fachkompetenzen 1. und 2. Semester Automobil-Assistentinnen und Automobil-Assistenten können 1 Grundlagen Lernort instruiert vertieft 1.1 Rechnen, Physik ÜK Betr Datum Datum Formel- und Tabellenbücher sowie technisch-wissenschaftliche Taschenrechner als Hilfsmittel Technisches Rechnen anwenden mit Messwerkzeugen metrische Masse nach Anleitung bestimmen 1.2 Elektrotechnik Basiskenntnisse Messungen an einfachen elektrischen Schaltungen mit Anleitung ausführen Mess- und Prüfgeräte mit dem Multimeter Spannungs-, Widerstandsmessungen mit Anleitung durchführen Stoffkunde und Fertigungstechnik 1.4 Vorschriften Ersatzteildienst Gift und Umwelt Füge- und Trennverfahren Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ersatzteilbeschaffung die Bestimmungen über die getrennte Lagerung von festen und flüssigen, sowie brennbaren Betriebs, Schmier- und Reinigungsmitteln gemäss EKAS Richtlinien anwenden Erste-Hilfe-Massnahmen bei Vergiftungsunfällen anwenden die umweltgerechte Bewirtschaftung anfallender Stoffe wie Batterien, Reifen, Metalle, Kunststoffe, Putzlappen, Betriebsstoffe und Hilfsstoffe anwenden Abfall und Sekundär-Rohstoff umweltgerecht entsorgen betriebsinterne Massnahmen zum Schutz von Wasser und Luft befolgen Grundkenntnisse des Schutzgasschweissens an Übungsstahlblechen bis 3 mm anwenden Grundkenntnisse des Gasschmelzschweissens an Übungsstahlblechen bis 2 mm anwenden die Mechanikerarbeiten, Anreissen, Sägen, Bohren, Senken und Kanten brechen ausführen Verbindungselemente bezüglich Formen, Bezeichnung, Masse, Gewindesteigung und Zugfestigkeit selbständig bestimmen grundlegende Unfallverhütungs- und Gesundheitsschuzmassnahmen nennen Verhalten bei Unfällen erklären und Erste Hilfemassnahmen befolgen Schweissgeräte nach Vorschrift des Geräteherstellers, Fahrzeugherstellers und SUVA-Grundlagen anwenden Sicherheitsvorschriften im Umgang mit verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Stoffen in einem Garagebetrieb anwenden Ersatzteilnummern aufgrund von Fahrzeugdaten mit Anleitung bestimmen Gängige Möglichkeiten des Bestellwesens der Ersatzteilbeschaffung mit Anleitung anwenden Automobiltechnik Elektrotechnik Beleuchtungsanlage die Beleuchtungsanlage nach Anleitung prüfen, einstellen und Wartungsarbeiten ausführen Signaleinrichtung die Signalanlagen nach Anleitung prüfen und Wartungsarbeiten ausführen 2.2 Motor Schmierung Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben durchführen Kühlung Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben durchführen 2.4 Fahrwerk Reifen nach Anleitung demontieren und montieren Räder auswuchten Räder / Bereifung Radbefestigungsschrauben mit dem Drehmomentschlüssel anziehen Reparatur- und Wartungsarbeiten nach Anleitung ausführen Federung / Dämpfung nach Anleitung Federungskomponenten und Schwingungsdämpfer warten, prüfen und ersetzen Bremsen Wartungsarbeiten nach Anleitung an Scheiben- und Trommelbremsen ausführen Version Seite 5-6

22 Anhang zum Bildungsbericht Ausbildungskontrolle Automobil-Assistent/-in Name: Vorname: Fachkompetenzen 3. und 4. Semester Automobil-Assistentinnen und Automobil-Assistenten können 1 Grundlagen Lernort instruiert vertieft 1.1 Rechnen, Physik ÜK Betr Datum Datum Formel- und Tabellenbücher sowie technisch-wissenschaftliche Taschenrechner als Hilfsmittel Technisches Rechnen anwenden mit Messwerkzeugen metrische Masse bestimmen 1.2 Elektrotechnik Basiskenntnisse Messungen an einfachen elektrischen Schaltungen mit Anleitung ausführen und einfache Gesetzmässigkeiten nachweisen Mess- und Prüfgeräte mit dem Multimeter Strom-, Spannungs-, Widerstandsmessungen mit Anleitung durchführen 1.3 Stoffkunde und Fertigungstechnik die Bestimmungen über die getrennte Lagerung von festen und flüssigen, sowie brennbaren Betriebs, Schmier- und Reinigungsmitteln gemäss EKAS Richtlinien anwenden Gift und Umwelt Erste-Hilfe-Massnahmen bei Vergiftungsunfällen anwenden die umweltgerechte Bewirtschaftung anfallender Stoffe wie Batterien, Reifen, Metalle, Kunststoffe, Putzlappen, Betriebsstoffe und Hilfsstoffe anwenden Abfall und Sekundär-Rohstoff umweltgerecht entsorgen betriebsinterne Massnahmen zum Schutz von Wasser und Luft befolgen 1.4 Vorschriften grundlegende Unfallverhütungs- und Gesundheitsschuzmassnahmen nennen Verhalten bei Unfällen erklären und Erste Hilfemassnahmen befolgen Arbeitssicherheit und Schweissgeräte nach Vorschrift des Geräteherstellers, Fahrzeugherstellers und SUVA-Grundlagen Gesundheitsschutz anwenden Sicherheitsvorschriften im Umgang mit verwendeten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Stoffen in einem Garagebetrieb anwenden 1.5 Ersatzteildienst Ersatzteilbeschaffung Ersatzteilnummern aufgrund von Fahrzeugdaten mit Anleitung bestimmen gängige Möglichkeiten des Bestellwesens der Ersatzteilbeschaffung anwenden 1.6 Informatik Computeranwendung Werkstatt-Informationssysteme unter Anleitung anwenden 2 Automobiltechnik 2.1 Elektrotechnik nach Anleitung Starterbatterien prüfen und warten Starterbatterie Starterbatterien mit Serie- und Parallelschaltung überbrücken Ladeanlage Aus- und Einbau von Generatoren ausführen Starteranlage Aus- und Einbau von Startern ausführen Beleuchtungsanlage Reparaturen an Zusatzbeleuchtungen und Anhängersteckdosen ausführen 2.2 Motor Kühlung Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben durchführen Schadstoffminderung / Abgasanlage Wartung und Reparatur der Abgasanlage nach Anleitung ausführen 2.3 Antrieb Aggregate bei Wartungsarbeiten an Kupplung, Getriebe, Achsantriebes, Ausgleichgetriebes, Gelenkwellen und Antriebeswellen einfache Arbeitsanweisungen zur Unterstützung einer Fachperson befolgen 2.4 Fahrwerk Ersatz-, Reparatur- und Wartungsarbeiten ausführen Räder / Reifen Schneeketten prüfen und warten Federung / Dämpfung nach Anleitung Federungskomponenten und Schwingungsdämpfer warten, prüfen und ersetzen Radaufhängungen warten und Komponenten nach Anleitung ersetzen Lenkung / Radaufhängung unter Mithilfe Lenkungen aus-, einbauen Bremsen Wartungsarbeiten nach Anleitung an Scheiben- und Trommelbremsen ausführen Version Seite 5-6

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24 Kapitel 3 Berufsfachschule (BFS) Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 3.1 Semesterplan 3.2 Zeugnisse Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version 1.3 3^. März 2011

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26 Kapitel 4 Überbetrieblicher Kurs ük Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 4.1 Jahresplan 4.2 Übersicht ük Bewertung 4.3 Kompetenznachweis / ük Zeugnis Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version März 2011

27 Übersicht der ük Bewertungen Automobil-Assistent/-in 1. Ausbildungsjahr Grundlagen Stoffkunde & Fertigungstechnik Mechanikerarbeiten, Gasschmelzschweissen, Schutzgasschweissen Elektrotechnik Basiskenntnisse / Mess- & Prüftechnik, Messungen Automobiltechnik Fahrwerk 1 Räder / Bereifung, Ersatz- und Wartungsarbeiten Fahrwerk 2 Bremsen, Unterhaltsarbeiten MSS Kompetenzen Methoden, Selbst- und Sozialkompetenz 2. Ausbildungsjahr Elektrotechnik Basiskenntnisse / Mess- & Prüftechnik Elektrische Schaltungen Grundlagen Ersatzteildienst Ersatzteilbeschaffung, Ersatzteile bestimmen Automobiltechnik Elektrik Beleuchtung, prüfen und reparieren und einstellen Fahrwerk Bremsen, Prüf- Unterhalts- und Reparaturarbeiten MSS Kompetenzen Methoden, Selbst- und Sozialkompetenz

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29 Kapitel 5 Qualifikationsverfahren QV Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 5.1 Übersicht Qualifikationsverfahren 5.2 Wegleitung zur Ermittlung der Erfahrungsnoten Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version März 2011

30 Erfahrungsnote 20 % BKU 50 % Durchschnitt der Summe aller 8 Semesterzeugnisnoten (4 GL + 4 AT) ÜK 50 % Durchschnitt der Summe aller bewerteten Kurse (4) Gerundet auf ganze und halbe Noten Allg. Bild. 20 % Gemäss Vorschriften für die Allgemeinbildung Gerundet auf 1/10 Noten Qualifikationsverfahren Automobil-Assistent / Automobil-Assistentin Ebene Gesamtnote Gerundet auf 1/10 Note; Bestehen: Note 4 Qualifikationsbereiche 1) Gerundet auf 1/10 Noten Praktische Arbeiten 40 % (6 7 h) Prüfungszeit 364 min; Bestehen: Note 4 Berufskenntnisse 20 % (3 h) Prüfungszeit 180, davon 30 mündlich Positionen 2) Gerundet auf ganze und halbe Noten Grundlagen 30% ca. 119 / 50 P Automobiltechnik 70% ca. 245 / 118 P Grundlagen 50 % 90 / 90 P davon 15 / 15 P mündl. Automobiltechnik 50 % 90 / 90 P davon 15 / 15 P mündl. Unterpositionen 3) Punktebewertung Umfang Mögl. Inhalte Grundlagen Mögl. Inhalte Automobiltechnik Umfang Inhalte Grundlagen Inhalte Automobiltechnik Elektrik 1 52 / 24 P Messen elektr. Grössen Starterbatterien / Lade-, Startanlage Elektrik 2 52 / 24 P Messen elektr. Grössen Beleuchtung / Signalanlagen Motor 52 / 24 P Fahrwerk 1 52 / 24 P Fahrwerk 2 52 / 24 P Fahrwerk 3 52 / 24 P Fahrwerk 4 52 / 24 P Messen / ET Nr. best. WIS anwenden Messen / ET Nr. best. WIS anwenden Messen / ET Nr. best. WIS anwenden Schmierung / Kühlung / Abgasanlage Dossier 1 75 / 75 P Räder / Reifen Dossier 2 Federung / Dämpfung Messen / ET Nr. best. WIS anwenden Lenkung / Radaufhängung Messen / ET Nr. best. WIS anwenden Bremsen Sieben praktische Arbeiten: Inhalt: Bildungsziele der Positionen Grundlagen und Automobiltechnik für die Lernorte Betrieb und ÜK. Die Aufzählung ist abschliessend. Richtwert für die Zeitverteilung pro Arbeit: Grundlagen / Automobiltechnik: 17 / 35 Punkteaufteilung pro Aufgabe: Grundlagen / Automobiltechnik / MSSK: 6 P / 14 P / 4P Bewertung pro Aufgabe: Getrennt nach Positionen und MSSK 75 / 75 P Rechnen/Physik Elektrotechnik Stoffkunde Vorschriften Informatik Rechnen/Physik Stoffkunde Vorschriften Elektrik Motor Antrieb Fahrwerk Schriftlich: Zwei Dossiers Inhalt: Bildungsziele der Positionen Grundlagen und Automobiltechnik für den Lernort BFS. Bewertung der Aufgaben: Getrennt nach Positionen Grundlagen und Automobiltechnik. Mündlich: Ein Fachgespräch Inhalt: Bildungsziele der Positionen Grundlagen und Automobiltechnik für den Lernort BFS: 30 / 30 P Bewertung: Getrennt nach Positionen Grundlagen und Automobiltechnik in Addition zu den Punktzahlen aus den Dossiers. 1) %- Angabe = Anteil an der Gesamtnote 2) %- Angabe = Anteil an der Note des Qualifikationsbereichs 3) Der Anteil an der Positionsnote wird von den Punktzahlen bestimmt Unterpositionen: Jede Arbeit, jedes Dossier und das Fachgespräch enthält anteilsmässig Aufgabenstellungen aus den Positionen Grundlagen und Automobiltechnik. Jede Unterposition gibt je eine Totalpunktzahl für Grundlagen, Automobiltechnik und MSS-Kompetenzen. Positionen: Die Positionsnoten errechnen sich aus der Summe der Punktzahlen der Unterpositionen. Dok. Eigner: as Erstellt: Freigabe: / B & Q Kom Version: 1.1 \\Fileserver- 01\raid_5_4\80000\892357_AGVS_Ordnerinhalte\unverwendet\11_05_25\AA\5.1_AA_QV_Version_1.3.doc

31 Wegleitung zur Ermittlung der Erfahrungsnoten ÜK Automobil-Assistent/-in Die Erfahrungsnoten der überbetrieblichen Kurse müssen ausgewiesen werden nach Art. 19 der Verordnung über die berufliche Grundbildung. Pro Ausbildungsjahr werden je eine Note in Grundlagen (GL) und Automobiltechnik (AT) ausgewiesen. In jedem Ausbildungsjahr werden die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen einmal ausgewiesen und in den Erfahrungsnoten der GL und AT berücksichtigt. Die Inhalte der Erfahrungsnoten sind im Bildungsplan (Seite 24) Automobil-Assistent/-in ausgewiesen. Die maximale Punktzahl ist bei den einzelnen Aufgaben auf 20 Punkte festgesetzt. Die Bewertungen werden im Blatt Bewertungspositionen ÜK (Excel) des jewiligen Ausbildungsjahres festgehalten. Das Sammelblatt mit den Erfahrungsnoten muss bis spätestens am 30. April des letzten Ausbildungsjahres dem Prüfungsobmann (Berufsbildungsamt) eingereicht werden. Jahr Fach Richtziel Gewichtung Leistungsziel Tätigkeiten Stoffkunde und Fertigungstechnik 40 % Fertigungsverfahren Mechanikerarbeiten GL Stoffkunde und Fertigungstechnik 40 % Fertigungsverfahren Schutzgasschweissen Gasschmelzschweissen 1. Basiskenntnisse / Mess- Elektrotechnik 10 % Messungen und Prüftechnik Methoden-, Sozial- und Lernmethodik, Arbeitsmethodik, Selbstkompetenzen, 10 % Selbstkompetenzen Beziehungskompetenz, Verantwortungsbewusstsein Ersatz und Fahrwerk 1 40 % Räder / Bereifung AT Wartungsarbeiten Fahrwerk 2 50 % Bremsen Unterhaltsarbeiten Jahr Fach Richtziel Gewichtung Leistungsziel Tätigkeiten GL Elektrotechnik 40 % Basiskenntnisse / Messund Prüftechnik Elektrische Schaltungen Ersatzteildienst 40 % Ersatzteilbeschaffung Ersatzteil bestimmen 2. Methoden-, Sozial- und Lernmethodik, Arbeitsmethodik, Selbstkompetenzen, 20 % Selbstkompetenzen Beziehungskompetenz, Verantwortungsbewusstsein Prüfen, reparieren und Elektrik 40 % Beleuchtung AT einstellen Fahrwerk 40 % Bremsen Wartungsarbeiten \\Fileserver- 01\raid_5_4\80000\892357_AGVS_Ordnerinhalte\unverwendet\11_05_25\AA\5.2_AA_Erfahrungsnote_uK_ BFS.doc

32 Wegleitung zur Ermittlung der Erfahrungsnoten BFS Automobil-Assistent/in Die Erfahrungsnoten in der Berufsfachschule müssen ausgewiesen werden nach Art. 19 der Verordnung über die berufliche Grundbildung. Pro Semester werden in der Berufskunde je eine Note in Grundlagen (GL) und Automobiltechnik (AT) ausgewiesen. Die beiden Erfahrungsnoten beinhalten auch Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Die Inhalte der beiden Erfahrungsnoten richten sich nach dem Lektionenplan und der Lektionentafel unter Teil C (Schulische Bildung) und sind im Bildungsplan (Seite 21) vom Automobil-Assistent/-in festgehalten. Das Sammelblatt mit den Erfahrungsnoten muss bis spätestens am 30. April des letzten Ausbildungsjahres dem Prüfungsobmann (Berufsbildungsamt) eingereicht werden. Ausbildungsjahr Fächer, Zeugnisnoten Inhalte Rechnen, Physik Grundlagen Elektrotechnik Stoffkunde u. Fertigungstechnik Vorschriften Informatik Elektrik Automobiltechnik Motor Antrieb Fahrwerk Dok. Eigner: as Erstellt: Freigabe: / Kom B & Q Version: 1.0 Seite 2 von 2

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34 Kapitel 6 Verordnung, Bildungsplan Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Inhalt 6.1 Verordnung über die berufliche Grundbildung 6.2 Bildungsplan Hinweis: Auf sind die Dokumente des Ordners und viele zusätzliche Vorlagen online verfügbar, so können sie den Ordner bei Bedarf individuell anpassen und ergänzen. bildungsordner.ch Version März 2011

35 AGVSUPSA/Bildungsplan Automobil-Assisent-in Automobil-Assistentin Automobil-Assistent Bildungsplan vom mit Änderung vom 25. März 2009 zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Automobil-Assistentin / Automobil-Assistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)

36 Inhaltsverzeichnis Vorwort Teil A Einleitung Seite a) Bildungsziele 3 b) Lernkooperation 4 c) Bedeutung und Klassierung des Endverhaltens 6 d) Sachgebietsstruktur 7 Teil B Handlungskompetenzen a) Begriffe 8 b) Handlungskompetenzen 9 c) Methodenkompetenzen 17 d) Selbst- und Sozialkompetenzen 19 Teil C Schulische Bildung 21 Teil D Überbetriebliche Kurse 22 Teil E Qualifikationsverfahren 25 Teil F Genehmigung und Inkraftsetzung 26 Anhang 28 Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 2 von 28

37 Teil A Einleitung a) Bildungsziele Ziel der beruflichen Grundbildung ist die Vermittlung von Handlungskompetenzen. Diese befähigen die Lernenden, berufliche und allgemeine Situationen zu bewältigen. Die Bildungsziele werden im Bildungsplan mit Leit-, Richt- und Leistungszielen beschrieben. Sie definieren Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen am Ende der Grundbildung. Leitziele umschreiben Handlungsfelder und begründen in allgemeiner Form, weshalb diese in den Bi l- dungsplan aufgenommen werden. Sie gelten für alle drei Lernorte. Richtziele beschreiben Einstellungen und Haltungen oder übergeordnete Verhaltensbereitschaften, die bei den Lernenden zu fördern sind. Sie gelten für alle drei Lernorte. Leistungsziele beschreiben konkretes, messbares Verhalten in bestimmten Situationen und verdeutlichen die Richtziele. Sie beziehen sich auf einzelne Lernorte und sind auf kürzere Frist (auf ca. fünf Jahre) ang e- legt. Sie werden periodisch überprüft und falls nötig, den neuen Gegebenheiten a ngepasst. Leistungsziele können aus einer Kombination von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen oder nur aus einer dieser Kompetenzen bestehen. Rahmenbedingungen zu den Leistungszielen: Leistungsziele beinhalten in der Regel vier Angaben: Thema, beobachtbares Endverhalten, Hilfsmittel und Beurteilungsmassstab. Wenn keine Einschränkung gemacht wird, gilt in diesem Bildungsplan folgendes: Thema (Gegenstand) Endverhalten Hilfsmittel Grundlagen beziehen sich auf Verhältnisse in Betriebsstrukturen, wie sie grossmehrheitlich bei den Garagen anzutreffen sind. Automobiltechnik bezieht sich... - in der Berufsfachschule und für die überbetrieblichen Kurse auf Musterteile von Systemen aus Fahrzeugen welche in der Schweiz stark verbreitet sind. Das heisst, auf häufig vorkommende Systeme der grössten Konzerne mit den meistverkauften Fahrzeugen der letzten Jahre. - im Lehrbetrieb auf Fahrzeuge, wie sie dort grossmehrheitlich anzutreffen sind. Die verwendeten Verben bestimmen, wie anspruchsvoll das beschriebene Endverhalten ist. Unter Buchstabe c) kann entnommen werden, zu welcher Taxonomiestufe ein Denk- oder Arbeitsprozess gehört. Die Leistungsziele sollen mit den in der Praxis verwendeten üblichen Hilfsmittel erreicht werden können. Dazu zählen z. B. persönliche Unterlagen, Tabellen, Formelbücher, Werkstattunterlagen, Vorschriften, fachgerechte Werkzeuge, zweckmässige Messgeräte. Daher wird nur dann auf das Hilfsmittel verwiesen, wenn damit die Anforderung zum Erreichen des Leistungsziels deutlich b e- einflusst wird. Beurteilungsmassstab Für alle Leistungsziele der beruflichen Praxis gilt der Grundsatz, dass alle Tätigkeiten selbständig ausgeführt werden können und dass der Zeitaufwand höchstens 20% über demjenigen eines durchschnittlich produktiven Facharbeiters liegt. Wenn Richtzeiten des Fahrzeugherstellers oder der Werkstatt vorliegen, gilt der gleiche Grundsatz. Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 3 von 28

38 b) Lernkooperation Grundsätze Der Lehrbetrieb (Betr), die Berufsfachschule (BFS) und der überbetriebliche Kurs (ÜK) sowie vergleichbare dritte Lernorte der Bildung in beruflicher Praxis bilden eine Lernkooperation welche im Inhalt und im zeitlichen Ablauf aufeinander abgestimmt ist: Die Bildungsziele sind auf die Lernorte verteilt und die Ausbildungsverantwortung wie folgt geregelt: Leit- und Richtziele gelten für alle Lernorte in gleicher Weise Leistungsziele sind den einzelnen Lernorten mit einem zugeordnet. Ergänzend zur Förderung der Fachkompetenz tragen alle Lernorte auch zum Erwerb von Methoden - Selbst- und Sozialkompetenzen bei. Die Kompetenzen sind ausführlich beschrieben und den Lernorten verbindlich zugeteilt. Sie sollen nicht losgelöst, sondern immer in Verbindung mit der Ausbildung der g e- eigneten Fachkompetenzen gefördert werden. Anzustreben sind Ausbildungsmethoden und geeignete Lernsituationen, die Lernen de in die Verantwortung des Lernprozesses einbeziehen und Raum für soziales und handlungsorientiertes Lernen schaffen. Geeignet sind verschiedene Formen der Gruppen- und Partnerarbeit, das Lernen mit Arbeitsplan, oder Lernen in der Lernwerkstatt (Werkstattunterricht) sowie betriebs- und schulinterne oder ausserschulische Projektarbeiten. Lernen mit Fallstudien, Arbeit mit Leittexten, Lernen mit elektronischen Medien, sind weitere, günstige Lernformen. Lehrbetrieb Den Lernenden soll durch die Teilnahme an produktiven Arbeitsprozessen die Gelegenheit geboten werden, Handlungskompetenzen zu erlangen, einzuüben und zu vertiefen. Berufsfachschule Die schulische Bildung stellt sicher, dass die Lernenden durch den allgemeinbildenden Unte rricht und die Fächer der Berufskenntnisse eine breite Basis für die beruflichen Handlungskompetenzen erwe rben. Überbetriebliche Kurse Sie ergänzen die Bildung der beruflichen Praxis und die schulische Bildung und stellen sicher, dass die Lernenden Handlungskompetenzen erwerben können, die... - aufgrund der grossen Praxisnähe und des hohen Übungsaufwandes nicht in der Berufsfac hschule oder im Lehrbetrieb vermittelt werden können; - nicht im Lehrbetrieb ausgebildet werden können; - aufgrund des hohen Infrastrukturbedarfs an den Berufsfachschulen oder im Lehrbetrieb nicht oder nur schwer vermittelt werden können; - grössere zusammenhängende Unterrichtseinheiten verlangen. Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 4 von 28

39 Ein exemplarisches Beispiel der Lernkooperation zum Thema Starterbatterie Im Bereich der fachlichen Leistungsziele Automobil-Assistentinnen und Automobil- Assistenten können... Taxonomie- Stufe Verantwortlicher Lernort Betr BFS ÜK die Aufgaben der Starterbatterie erklären tief die Begriffe Kapazität, Kälteprüfstrom, Ruhespannung, Normal-, Schnell- und Selbstentladung erklären mittel Auswirkungen der Serie- und Parallelschaltung von Batterien auf die daraus resultierende Spannung und Kapazität nennen Starterbatterien nach Anleitung prüfen und warten mittel durch eine Parallelschaltung Starterbatterien überbrücken mittel den Zustand von Starterbatterien beurteilen hoch Starterbatterien aus- und einbauen und umweltschonend entsorgen tief tief Im Bereich der Leistungsziele für Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen Die Lernorte entscheiden selbst zu welchen fachlichen Leistungszielen welche Ziele der Methoden -, Selbst- und Sozialkompetenzen gefördert werden. Im Bildungsbericht werden diese konkret erwähnt und auf die Ausbildungsjahre verteilt. Zum Thema Starterbatterie könnte die Auswahl und Aufteilung folgendermassen aussehen: Bereiche der Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen Transferfähigkeit Arbeitsplanung / Arbeitstechnik, Selbständigkeit, Selbstkritik, Ökologisches Verhalten, Belastbarkeit Lernprozess organisieren Verantwortlicher Lernort Betr BFS ÜK Bildungsbericht Der Ausbildungsbetrieb hält den Bildungsstand im Bildungsbericht fest und bespricht diesen minde s- tens einmal pro Semester mit der lernenden Person. Beurteilt wird der Bildungsstand in Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen unter Einbezug der erbrachten Leistungen aller drei Lerno r- te. Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 5 von 28

40 c) Bedeutung und Klassierung des Endverhaltens Taxonomie: Klassifikationsschema der Leistungsziele K- Stufe: Auf intellektuelle Prozesse beschränktes, gebräuchliches, sechsstufiges Klassierungsi n- strument nach Benjamin Bloom A- Stufe: Aus der bloomschen Taxonomie abgeleitetes, eigenes, dreistufiges System zum defini e- ren des Anforderungsniveaus (A) Denk- und Arbeitsprozess Taxonomie A- Stufe K- Stufe Bedeutung zuordnen tief K 1 Elemente miteinander in Verbindung bringen, gruppieren. nennen, aufzählen, angeben tief K 1 Punkte, Gedanken Argumente, Fakten auflisten benennen tief K 1 Vorgegebenen Elementen den Namen geben befolgen mittel K 2,3 Sich nach etwas richten (z. B. nach einer Vorschrift handeln) aktualisieren mittel Auf den neusten Stand bringen lokalisieren mittel Örtlich beschränken, den Ort von etwas bestimmen bestimmen, definieren mittel K 2,3 Den Inhalt eines Begriffs auseinanderlegen, feststellen. Etwas herauslesen, etwas berechnen, etwas veranschaulichen, evtl. Messwerte mit Messgeräten konkretisieren anwenden mittel Bei einer Arbeit ein bestimmtes Verfahren, eine bestimmte Technik zu einem bestimmten Zweck verwenden ausführen, durchführen mittel Ein Vorhaben in aller Einzelheit verwirklichen, eine bestimmte Arbeit erledigen, fachgerecht in die Praxis umsetzen instand halten instand setzen mittel Etwas reparieren, in brauchbarem Zustand halten oder Bauteile eines Systems austauschen warten, unterhalten mittel Arbeiten ausführen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Zeit zu Zeit notwendig sind einstellen mittel Ein Gegenstand so richten, dass er nach Wunsch und nach den technischen Erfordernissen funktioniert erklären, erläutern mittel K 2,3 Etwas mit eigenen Worten deutlich machen, indem man besonders das Wie, Weshalb und Wann beleuchtet im Prinzip erklären mittel K 2,3 Die Idee erklären, die einer Sache zugrunde liegt, nach der etwas wirkt. Schematisch erklären, wie etwas aufgebaut ist. Keine Einzelheiten des Innenaufbaus, der inneren Abläufe beschreiben, aufzeigen, verdeutlichen unterscheiden, vergleichen mittel K 2,3 Etwas deutlich machen, indem man das Wie darlegt. Mit Worten Einzelheiten, besondere Kennzeichen darstellen, schildern mittel K 2,3 Die Unterschiede zwischen Dingen anhand bestimmter Merkmale/Kriterien herausheben charakterisieren mittel K 2,3 Etwas darstellen, kennzeichnen, treffend schildern zeichnen, aufzeichnen, darstellen mittel K 2,3 Etwas (Ganzes und Teile) bildhaft darstellen, die Teile benennen und evtl. auch in Worten beschreiben analysieren hoch K 4,5,6 Etwas in Bezug auf bestimmte Kriterien (z.b. Werkstattangaben) untersuchen, prüfen. Das Zusammenwirken der Elemente zeigen Etwas bezüglich seiner Merkmale zu erkennen suchen. beurteilen, diagnostizieren hoch K 4,5,6 Etwas in Bezug auf gewisse Kriterien (z.b. Herstellerangaben, Aussehen, einwandfreies Funktionieren) werten und darlegen. Gründe und Argumente hervorheben. prüfen hoch Systeme oder Einzelteile auf deren Zustand und Funktionieren untersuchen und beurteilen. interpretieren hoch K 4,5,6 Die Bedeutung von etwas erklären, die Kernaussagen herausschälen (Text, Grafik), evtl. verknüpfen mit einem persönlichen Urteil beurteilen, begründen hoch K 4,5,6 Etwas in Bezug auf gewisse Kriterien werten; etwas breit und tief und von verschiedenen, oft kontroversen Standpunkten aus prüfen und darlegen; Gründe und Argumente hervorheben Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 6 von 28

41 d) Sachgebietsstruktur Die drei Zielebenen geben dem Bildungsplan seine Struktur: Überschriften mit einer Ziffer beschreiben Leitziele. Richtziele haben Überschriften mit zwei Ziffern. Die Ebene der Leistungsziele hat Überschriften mit drei Ziffern. 1. Grundlagen 1.1 Rechnen, Physik Technisches Rechnen Kinematik Mechanik Energetik Hydraulik / Pneumatik 1.2 Elektrotechnik Basiskenntnisse Mess- und Prüfgeräte 1.3 Stoffkunde und Fertigungstechnik Gift und Umwelt Werkstoffgrundlagen Metalle Nichtmetalle Füge- und Trennverfahren 1.4 Vorschriften Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Umweltschutz 1.5 Ersatzteildienst Ersatzteilbeschaffung 2. Automobiltechnik 2.1 Elektrik Starterbatterie Ladeanlage Starteranlage Beleuchtung Signalanlage 2.2 Motor Schmierung Kühlung Abgasanlage 2.3 Antrieb Antriebsarten Aggregat 2.4 Fahrwerk Aufbau / Karosserie Räder / Bereifung Federung / Dämpfung Lenkung / Radaufhängung Bremsen 1.6 Informatik Computeranwendungen Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 7 von 28

42 Teil B Handlungskompetenz a) Begriffe Methoden- Kompetenz Sozial- Kompetenz Handlungs- Kompetenz Fach- Kompetenz Handlungskompetenz Handlungskompetenz ist das Ergebnis fachlicher, methodischer und sozialer Ressourcen, welche befäh i- gen in der Berufspraxis richtig, vollständig und effizient zu Handeln. Sie ist das Ziel und Zentrum der beru f- lichen Bildung. Handlungskompetenz beinhaltet mindestens zwei, in der Regel jedoch alle der nachfolgend aufgeführten Kompetenzen. Fachkompetenz Unter Fachkompetenzen werden jene allgemein technischen und ausschliesslich fachtechnischen Kenn t- nisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verstanden, welche die Basis zur Bewältigung seine r beruflichen Handlungskompetenz geben. Methodenkompetenz Methodenkompetenzen beziehen sich auf situationsübergreifende, flexibel einsetzbare kognitive Fähigkeiten zur selbständigen Bewältigung komplexer und neuartiger Aufgaben. Sie sind Teil der beruf lichen Handlungskompetenz und ermöglichen den Lernenden sich den verändernden Situationen anzupa ssen, neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden anzueignen, damit Probleme zielgerichtet und durchdacht g elöst werden können. Selbst- und Sozialkompetenz Selbstkompetenz bezieht sich auf persönlichkeitsbezogene Dispositionen, die sich in Einstellungen, Wer t- haltungen, Bedürfnissen und Motiven äussern und vor allem jene Aspekte des beruflichen Handelns beei n- flussen welche durch Motive und Emotionen gesteuerten werden. Sozialkompetenzen umfassen kommunikative und kooperative Verhaltensweisen oder Fähi gkeiten, die das Realisieren von Zielen in sozialen Interaktionen erlauben. Bildungsplan Automobil-Assistent/-in Version März 2009 AGVS/UPSA Seite 8 von 28

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