Ausschreibung / Bestimmungen. Erzgebirgs-Hallencup 2016/17
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- Gisela Hase
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1 Ausschreibung / Bestimmungen für den Erzgebirgs-Hallencup 2016/17 Stand (mit relevanten Änderungen seit ) (für alle Nachwuchsmannschaften im Rahmen der Erzgebirgsspiele Winter des Kreissportbundes Erzgebirge) A. Meldung, Startgebühren und Turnierdurchführung Meldungen für den Erzgebirgs-Hallencup 2016/17 (nachfolgend EHC genannt) erfolgten mit dem Mannschaftsmeldebogen im Juni Diese konnten durch die Vereine des KVF ERZ im Zeitraum aktualisiert werden und sind nunmehr rechtsverbindlich. Im Rahmen dieser Meldung konnten Terminwünsche erfolgen. Startgebühren werden wie folgt erhoben: Herren: 50, A+B: 40, Frauen, Ü40/ Ü60 und CDEF: 30 (lt. Beschluss des KVF ERZ vom ) Die Erhebung der Startgebühren erfolgt durch Zusendung der Zahlungsaufforderung per DFBnet-Vereinspostfach. Die Leitung und Durchführung der Turniere wird durch den KVF ERZ gemeinsam mit den vertraglich gebundenen ausrichtenden Vereinen realisiert. Die SR-Ansetzer informieren die SR über die Turnierbestimmungen. Turniereinteilungen/Aktualisierungen/Dokumente: siehe Homepage KVF ERZ. Bei Rückzug / Nichtantreten von Mannschaften folgt ein sportrechtliches Verfahren. Spielpläne / Ergebnisse werden ausschließlich im DFBnet veröffentlicht. Durch die Vereine sind im DFBnet keine Spielergebnisse zu melden B. Spielberechtigung (gilt für alle Altersklassen!) Es dürfen keine Stammspieler (lt. 68 SpO) höherklassiger Mannschaften in unteren Mannschaften ihres Vereins eingesetzt werden und es gelten die allgemeinen Wartefristen nach 68 der Spielordnung des SFV (gilt jeweils nicht für U23-Spieler, also nach dem geborene Spieler/innen in Männer- bzw. Frauenmannschaften) Nachwuchsspieler/-innen (vor dem 18./16. Geburtstag) dürfen an einem Kalendertag nur bei einem Turnier zum Einsatz kommen. Ein Spieler, der nach einem Sportgerichtsurteil für einen bestimmten Zeitraum bzw. zum EHC gesperrt ist, kann in diesem Zeitraum nicht am EHC teilnehmen. Spielrecht besteht ausschließlich für die gemeldeten und veröffentlichten Mannschaftszusammensetzungen, dies betrifft sowohl Spielgemeinschaften als auch Einzelvereine. Spiele des EHC sind Pflichtspiele lt. Spielordnung, sie werden jedoch nicht für die Bewertung der Eigenschaft Stammspieler berücksichtigt. Für die Teilnahme von Spielern ist Spielrecht für Freundschaftsspiele erforderlich.
2 Juniorinnen des jeweils jüngeren Jahrgangs haben generell Spielrecht in der jeweils nächst tieferen Altersklasse der Junioren. Juniorinnen des jeweils älteren Jahrgangs haben nur dann Spielrecht in der jeweils nächst tieferen Altersklasse der Junioren, wenn dafür eine Ausnahmegehmigung des KVF ERZ vorgelegt werden kann. Der Nachweis der Spielberechtigung erfolgt durch Vorlage der vollständigen Spielerpässe (Ausnahmefall: siehe 56(1) der Spielordnung des SFV) Abweichend gilt für das Frauenturnier und die Ü40 bzw. Ü60- Turniere: Spielberechtigungsnachweis: Spielerpass für gemeldeten Verein oder zu erklärende Vereinsmitgliedschaft (inkl. Altersnachweis) im meldenden Verein (bzw. Verein in SpG) Spieler mit gültigem Spielerpass für einen anderen, nicht beteiligten Verein haben kein Spielrecht beim EHC (Nachprüfung erfolgt mittels Pass Online) Mindestalter Frauen: 16 Jahre (oder Frauenspielrecht lt. Spielerpass oder Zustimmmung Eltern und Arzt bei 15jährigen) Mindestalter Ü40/Ü60: Jahrgang 1977 bzw und älter sowie höchstens 2 jüngere Spieler je Spielerliste (mindestens Jahrgang 1982 bzw. 1962) C. Pflichten der Vereine Ordnungsgemäßes Ausfüllen der vom KVF Erzgebirge ausgereichten Meldelisten. (siehe ; Startseite bzw. Dokumente/Vordrucke) Bis 30 Minuten vor Turnierbeginn sind die vollständigen Mannschaftsmeldelisten und die Spielerpässe bei der Turnierleitung abzugeben. Ein anwesender Verantwortlicher mit Ordnerfunktion (vorrangig für die eigenen Zuschauer) ist zu vermerken (mit Handynummer). Die Vereine sind für ihre mitreisenden Fans in erster Linie rechtlich mitverantwortlich. Bei gleichem Trikot muss die im Spielplan erstgenannte Mannschaft die Trikots wechseln bzw. selbst mitzubringende Leibchen über die Trikots ziehen. Die medizinische Betreuung ist von den Mannschaften selbst abzusichern. D. Turnierleitung und Turnierwertung Die Turnierleitung entscheidet bei Streitfragen als Schiedsgericht in letzter Instanz. Einsprüche gegen Spielwertungen sind bis spätestens 5 Minuten nach Spielende bei der Turnierleitung einzulegen und von dieser unverzüglich zu entscheiden. Die Turnierleitung besteht aus den Turnierleitern und den eingesetzten Schiedsrichtern. Mannschaftsmeldelisten und Spielerpässe sind von der Turnierleitung zu kontrollieren. Bei Beanstandungen sind die betreffenden Vereine rechtzeitig zu informieren. Besteht ein Verein bei fehlendem Spielrecht bzw. Spielberechtigungsnachweis auf dem Mitwirken dieser/dieses Spieler/s, gehen alle Spiele der betreffenden Mannschaft mit der Wertung mit 0:2 verloren in die Turnierwertung ein. Die Rückgabe der Spielerpässe an die Mannschaften erfolgt erst nach Turnierende und nach Abnahme des jeweils genutzten Umkleideraums. Die Turnierleitung ist verantwortlich für die Zeitnahme und die Überwachung ausgesprochener Zeitstrafen. Jedes Anhalten der Spielzeit stoppt den Zeitstrafenablauf. Ein Anhalten der Spielzeit ist nur nach Anordnung durch den SR zulässig ( Time-out ). Die Turnierleitung entscheidet in allen Fällen sportlicher Verstöße von am Turnier beteiligten Personen im Rahmen des Turniers endgültig. Können damit sportrechtliche Verstöße nicht angemessen geahndet werden, ist eine Meldung an das zuständige Sportgericht erforderlich. Die Betroffenen sind darüber in Kenntnis zu setzen. Turnierwertung: Pluspunkte Tordifferenz Plustore Spiel gegeneinander - Entscheidungsschießen
3 E. Anzahl und Entschädigung der SR und Turnierleiter ( 21 FO-ERZ) Turniere mit 4-5 Mannschaften 2 Schiedsrichter und 2 Turnierleiter Turniere mit 6-7 Mannschaften 3 Schiedsrichter und 2 Turnierleiter Endrundenturniere NW/Frauen/Ü40/Ü60 3 Schiedsrichter und 2 Turnierleiter Endrundenturnier Herren 3 Schiedsrichter und 2 Turnierleiter Entschädigung: 18 (bis 3 Stunden) und 5 für jede weitere angefangene Turnierstunde Die Turnierdauer bemisst sich vom Beginn des ersten Spiels bis zum Ende des letzten Spiels. Fahrtkosten werden nach 19 der Finanzordnung des KVF ERZ gezahlt. Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden. F. Sporthallen und Verantwortlichkeiten (Vereine und KVF ERZ) Silberlandhalle Annaberg: Talstr. 8 ( ) KVF ERZ: Thomas Roscher ( ) Verein (ESV Buchholz): Frank Mühlberg ( ) Berufliches Schulzentrum Aue: Rudolf-Breitscheid-Straße 27 ( ) KVF ERZ: Thilo Weidlich ( ) Eurofoam-Arena Burkhardtsdorf: Topfmarkt 15 ( KVF ERZ: Andreas Göthel ( ) Verein (FSV Burkhardtsdorf) Maik Faßl ( ) Sportareal Erzgebirgsblick Gelenau: Bert-Brecht-Str. 11 ( ) KVF ERZ: Thomas Roscher ( ) Verein (BSV Gelenau): Klaus Müller ( ) Sporthalle Am Goldkindstein Marienberg: Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 23 ( ) KVF ERZ: Jens Breidel ( ) Verein (FSV Motor Marienberg): Silvio Ringpfeil ( ) Sportkomplex Olbernhau: Thomas-Mann-Str. 9 ( ) KVF ERZ: Jens Breidel ( ) Verein (SV Olbernhau): Steffen Brückner ( ) Uwe Hofmann ( ) Berufliches Schulzentrum Zschopau: Johann-Gottlob-Pfaff-Str. 1 ( ) KVF ERZ: Jens Breidel ( ) Verein (FSV Zsch./Krumhermersdorf): Steffen Richter ( ) Sport- und Spielhalle Zschorlau: Schulstr. 2 ( KVF ERZ: Thilo Weidlich ( ) Verein (ESV Zschorlau): René Leuoth ( )
4 Kurzfassung der Fußballregeln Erzgebirgs-Hallencup 2016/17 1. Tore und Spielfeld Die Größe der Tore beträgt einheitlich 5 m x 2 m Als Spielfeldmarkierungen werden die für Hallenhandballspiele vorhandenen genutzt Der Wurfkreis wird zum Straf- und Torraum, Strafstoßpunkt: 9 m 2. Anzahl der Spieler a) Maximale Mannschaftsstärke: 10 Spieler Spielstärke: 1 : 4 Spieler (F-Junioren: 1:5 Spieler) Dies ist auch die Mindestspielerzahl zu Beginn eines jeden Turnierspiels. Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die eine ordnungsgemäße Spielberechtigung für die jeweilige Altersklasse haben und nicht gesperrt sind. Junioren vor dem 18. Geburtstag und Juniorinnen vor dem 16. Geburtstag dürfen nur bei einem Turnier pro Tag zum Einsatz kommen. b) Die Wechselbänke befinden sich an den Seitenlinien. Die fliegenden Wechsel sind nur dort gestattet. Bei Vergehen ist das Spiel mit einem Freistoß für die gegnerische Mannschaft fortzuführen, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befand. c) Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 min muss die Mannschaft mit einem Spieler weniger spielen. Der Trainer bestimmt den Spieler, der die fällige Zeitstrafe übernimmt. Diese Zeitstrafe gilt nicht als persönliche Strafe für diesen Spieler und ist daher für ihn nicht anzurechnen. Spielfortsetzung: Freistoß für den Gegner, wo sich der Ball bei Spielunterbrechung befand. d) Wird die Spieleranzahl durch Zeitstrafen auf weniger als zwei (F - Jun.: drei) Feldspieler reduziert, so sind die Zeitstrafen so lange auszusetzen, bis ein Spieler dieser Mannschaft nach Ablauf seiner Zeitstrafe wieder in das Spiel eintreten könnte. e) Spieler, die eine Zeitstrafe erhalten, müssen in einem gesonderten Bereich ( Strafbank ) in der Nähe der Turnierleitung Platz nehmen. Der Wiedereintritt ins Spiel erfolgt von dort und erst nach Aufforderung durch die Turnierleitung. f) Alle Spieler, die einen Feldverweis auf Dauer erhalten haben oder die von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen wurden, müssen die Auswechselbank verlassen und dürfen nur im Zuschauerbereich Platz nehmen. g) Sind durch Feldverweise auf Dauer weniger als zwei Feldspieler (F - Jun.: drei) auf dem Spielfeld, so ist das Spiel abzubrechen und für die betroffene Mannschaft als 0:2 verloren zu werten. Die andere Mannschaft erhält 3 Punkte und 2:0 Tore (bzw. ein für die andere Mannschaft erzieltes günstigerer Spielstand bei Abbruch geht in die Wertung ein). 3. Spielbälle und Ausrüstung der Spieler In allen Altersklassen wird mit Futsal-Ball gespielt (DEF-Junioren: 350 g, sonst 420 g) Für die Ausrüstung der Spieler gelten die gleichen Bestimmungen wie im Freien. Es sind hallengerechte Schuhe (helle abriebfeste Sohle ohne Nocken) zu tragen.
5 4. Spielzeit Die Spielzeit ist im Turnierplan vorgegeben und beträgt im Regelfall bei 4 Mannschaften 1 x 15 min bei 5-6 Mannschaften: 1 x 12 min ab 7 Mannschaften: 1 x 10 min bei Endrunden: 1 x 12 min Abweichende Festlegungen der Turnierleitung im Ausnahmefall sind möglich Das Spiel endet mit dem Beginn eines akustischen Signals (Pfiff, Hupe o.ä.). 5. Schiedsrichter Pro Spiel fungieren ein Hauptschiedsrichter und ein 2. Schiedsrichter, wobei beide mittels der Schiedsrichterpfeife Entscheidungen treffen dürfen. Die jeweilige Entscheidung trifft dabei vorrangig der Schiedsrichter, der dem Vergehen am nächsten positioniert ist. Im Zweifelsfall hat der Hauptschiedsrichter die letzte Entscheidungsbefugnis. 6. Entscheidungsschießen Für die Durchführung des Entscheidungsschießens nominiert die Mannschaft aus den spielberechtigten Spielern (auch Wechselspieler) 5 Schützen. Ein Torwartwechsel (auch Rücktausch) ist zulässig. Spieler, deren Zeitstrafe am Ende der Spielzeit noch nicht abgelaufen war, dürfen am Entscheidungsschießen nicht teilnehmen. Im Wechsel schießen nur diese 5 Schützen je Mannschaft bis zur Entscheidung. Ist nach der Ausführung von je 5 Schüssen keine Entscheidung gefallen, werden die Torschüsse von denselben (am Anfang nominierten) Schützen fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Schüssen ein Tor mehr erzielt hat. Ein Auswechseln von Schützen ist nicht möglich. Wird während des Entscheidungsschießens einer der Schützen mit der Roten Karte ausgeschlossen oder verletzt sich, muss sich die gegnerische Mannschaft um einen Schützen reduzieren. Die Entscheidung darüber trifft der Spielführer. 7. Verwarnungen - Zeitstrafe - Feldverweis Eine Zeitstrafe (2 min.) kann sowohl ohne vorherige als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Spieler, die auf Zeit vom Spielfeld verwiesen werden, dürfen vor Ablauf der Zeitstrafe nicht ersetzt werden. Bei einem weiteren verwarnungswürdigen oder mit einer Zeitstrafe zu ahndenden Vergehen eines Spielers, der im gleichen Spiel bereits eine Zeitstrafe erhalten hatte, wird der Spieler mittels roter Karte des Feldes verwiesen. Dieser Spieler darf für den Rest des Spieles nicht ersetzt werden und ist für das nächste Spiel desselben Turniers gesperrt. In diesem Fall ist keine Meldung an das Sportgericht erforderlich. Die gelb-rote Karte findet keine Anwendung. Bei Torverhinderung durch strafbares Handspiel erhält der Spieler eine Zeitstrafe. Feldverweise auf Dauer (Rote Karte) können auch ohne vorherige Verwarnung bzw. Zeitstrafe ausgesprochen werden. Dieser Spieler darf für den Rest des Spieles nicht ersetzt werden und ist für den weiteren Turnierverlauf gesperrt. Es erfolgt zwingend eine Meldung an das Sportgericht durch die Turnierleitung. Der Spieler bleibt bis zur Sportgerichtsentscheidung für jeglichen Spielbetrieb gesperrt.
6 8. Fußball-Regeln und Bestimmungen Für alle nachfolgend nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte gelten die offiziellen Fußball-Regeln 2016/17 a) Alle Freistöße sind indirekt auszuführen, lediglich der Strafstoß darf direkt ausgeführt werden (Gegner jeweils mind. 5 m Ballentfernung). b) Freistöße im gegnerischen Strafraum für die angreifende Mannschaft sind von der dem Tatort nächstgelegenen Stelle der Strafraumlinie auszuführen. c) Gelangt der Ball ins Seitenaus, erfolgt die Spielfortsetzung durch Einkick (Einstoßen) der Ball muss dort, wo er die Seitenlinie überschritten hat, auf der Linie ruhen (ansonsten Einkick für Gegner) der Gegner muss mindestens 5 m vom Ball entfernt sein keine Einschränkungen zur möglichen Ballhöhe bei Ausführung des Einkicks Erneute Ballberührung durch den Ausführenden ist erst nach Zwischenberührung durch anderen Spieler möglich aus einem Einkick kann kein Tor direkt erzielt werden (dann Abstoß bzw. Eckstoß) d) Die Torerzielung ist aus allen Bereichen des Spielfeldes möglich. Es ist jedoch keine direkte Torerzielung (ohne Zwischenberührung durch Spieler) möglich aus einem Anstoß oder Einkick aus einem Schiedsrichterball durch den Torwart nach Abwurf e) Eigentore sind gültig, jedoch kann aus einer Spielfortsetzung nach Spielruhe direkt kein Eigentor erzielt werden (Spielfortsetzung dann Eckstoß). f) Es gilt für alle Altersklassen (außer bei E- und F-Junioren) die 4-Sekunden-Regel: Alle Spielfortsetzungen sind innerhalb von maximal 4 Sekunden auszuführen. Der Schiedsrichter, welcher dem Spielgeschehen am nächsten positioniert ist, zeigt diese 4 Sekunden mittels Handzeichen offen an, sobald der Ball bereit zur Wiederaufnahme des Spieles ist. Bei Zeitüberschreitung ist das Spiel durch den Gegner wie folgt fortzusetzen: nach verzögertem Einkick mit Einkick am selben Ort nach verzögertem Freistoß mit Freistoß am selben Ort nach verzögertem Eckstoß mit Abwurf nach verzögertem Abwurf mit Freistoß auf Strafraumlinie g) Bei der Ausführung eines Strafstoßes müssen alle auf dem Feld befindlichen Spieler (mit Ausnahme des Schützen u. des gegnerischen Torwarts) außerhalb des Strafraumes, innerhalb des Spielfeldes und mindestens 5 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein. h) Ein Strafstoß ist auch nach Ablauf der Spielzeit noch auszuführen, in diesem Fall ist jedoch kein Nachschuss mehr möglich. i) Berührt der Ball die Hallendecke oder herabhängende bzw. hineinragende Gegenstände, so erhält die Mannschaft, die den Ball nicht zuletzt berührt hatte, einen Einkick an der nächstliegenden Stelle der Seitenauslinie. j) Beim Abstoß ist der Ball nur durch Werfen oder Rollen (nur durch den Torwart möglich) aus dem Strafraum heraus wieder ins Spiel zu bringen. Der Ball ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum innerhalb des Spielfeldes verlassen hat. Die gegnerischen Spieler müssen sich dabei so lange außerhalb der 9 m-linie (gestrichelte Linie) aufhalten, bis der Ball im Spiel ist. Die Mittellinie darf überworfen werden. k) Hält der Torwart den Ball länger als vier Sekunden in den Händen, ist auf Freistoß auf der Strafraumlinie für den Gegner zu entscheiden (außer bei Abwurf bei E+F-Jun.) l) Die Rückpassregel (analog Freiland, auch nach Einkick) gilt nicht für die E- und F- Junioren.
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