FAQ (häufig gestellte Fragen)

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1 Stand 07/2018 FAQ (häufig gestellte Fragen) Prüfungen F: Ich bin im zweiten oder einem höheren Fachsemester eingestuft, habe aber noch immer eine oder mehrere offene benotete Prüfungsleistungen des Assessmentsemesters (erstes Sem. bei BIB, WIB, erstes und zweites Sem. bei URB). Werde ich dann automatisch zu den Nachprüfungen des zweiten Prüfungszeitraums angemeldet, obwohl ich ja nicht mehr im Assessmentsemester bin? A: JA. Da die noch offenen benoteten Prüfungen dem Assessmentsemester zugeordnet sind, müssen Sie an den entsprechenden Nachprüfungen teilnehmen. 1.2 F: Ich bin im Studiengang BIB oder WIB und habe noch Mathematik 2 und / oder Technische Mechanik 2 offen. Muss ich an den Nachprüfungen des zweiten Prüfungszeitraums teilnehmen? A: NEIN. Die Teilnahme an den Nachprüfungen in Mathematik 2 und Technische Mechanik 2 ist freiwillig (Sie werden nicht automatisch angemeldet). Die Anmeldung erfolgt formlos durch an Frau Böhm. Sie können sich auch wieder abmelden. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme ist, dass Sie im ersten Prüfungszeitraum nicht bestanden haben oder krank waren. Bei einem Rücktritt im ersten Prüfungszeitraum dürfen Sie nicht teilnehmen. 1.3 F: Ich habe am Ende des zweiten Semesters noch mehr als 2 offene Prüfungsleistungen. Kann ich ins 3. Semester eingestuft werden? A: NEIN! Sie können aber einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Einstufung ins 3. Semester stellen, sofern Sie höchstens 4 offene Prüfungsleistungen haben. Ein solcher Antrag hat im Studiengang URB durchaus Erfolg, da es für Sie eine besondere Härte wäre, wenn Sie durch die Rückstufung aus dem Jahresrhythmus kämen. Bei BIB und WIB werden solche Anträge in der Regel sehr restriktiv beurteilt Abschluss Grundstudium F: Ich bin im 4. Studiensemester und habe noch offene Prüfungsleistungen des Grundstudiums, die ich am Ende dieses Semesters antreten werde. Was muss ich beachten, falls ich eine oder mehrere dieser Prüfungen nicht bestehe? A: Sie müssen dann umgehend einen Antrag auf Fristverlängerung zum Abschluss des Grundstudiums stellen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihr Prüfungsanspruch, da das Grundstudium gemäß SPO-BA in maximal vier Studiensemestern abgeschlossen sein muss. Seite 1 von 5

2 Hauptstudium / Praktisches Studiensemester F: Ich bin im 4. Fachsemester und habe bereits einen Praktikumsplatz organisiert, habe aber noch offene Prüfungsleistungen des 3. Semesters und / oder des Grundstudiums, die ich am Ende dieses Semesters antreten werde. Darf ich im Falle des Nichtbestehens einer oder mehrerer dieser Prüfungen trotzdem ins praktische Studiensemester gehen? A: NEIN! Wir empfehlen dringend, in solchen Fällen die Firma auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Sie die Praktikumsstelle kurzfristig absagen müssen. Eine andere Option ist die freiwillige Rückstufung ins 4. Semester, also die Verschiebung des praktischen Studiensemesters. 3.2 F: Ich bin im 4. Fachsemester und habe alle Prüfungsleistungen des 3. Semesters und des Grundstudiums bestanden, möchte aber noch nicht ins praktische Studiensemester gehen, da ich einige Prüfungen des 4. Semesters geschoben habe bzw. mir nicht sicher bin, ob ich alle Prüfungen des 4. Semesters bestehe. Was kann ich tun? A: Die freiwillige Rückstufung ins 4. Semester, also die Verschiebung des praktischen Studiensemesters ist hier eine vernünftige Option. Grund: Wir können vom Stundenplan her nicht garantieren, dass Lehrveranstaltungen des 4. Semesters und des Vertiefungssemesters nicht zeitgleich stattfinden. Das gleiche gilt für die Prüfungen. Füllen Sie das Formblatt Antrag auf Rückstufung, nicht das Formblatt Antrag auf Verschiebung des praktischen Studiensemesters aus. 3.3 F: Ich habe mich ins 4. Semester zurückstufen lassen (mein praktisches Studiensemester verschoben). Darf ich Prüfungen des Vertiefungsstudiums vorziehen? A: Auf Antrag können Sie bestimmte Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums vorziehen, z.b. Wahlpflichtfächer und semesterbegleitende Prüfungsleistungen, evtl. auch Pflichtfächer die nur im Jahresrhythmus angeboten werden aber aufeinander aufbauen. Füllen Sie hierzu das Formblatt Vorgezogene Prüfungsleistungen oder vorleistungen aus und lassen Sie es vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschreiben. Die vorgezogenen Prüfungen müssen Sie dann selbst anmelden und mit dem Anmeldebogen das Formblatt abgeben. 3.4 Seite 2 von 5 F: Ich bin im 4. Fachsemester eingestuft und erfülle alle Voraussetzungen um ins praktische Studiensemester zu gehen, möchte als nächstes aber zunächst ein Auslandssemester machen, also das praktische Studiensemester verschieben. Was muss ich tun? A: Hier gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Sie stellen einen Antrag auf Beurlaubung, oder Sie verbringen ein reguläres Studiensemester im Ausland (näheres siehe bei Prüfungsanmeldungen während des Auslandssemesters). Im Falle der Beurlaubung zählt das Auslandssemester nicht als Studiensemester und Sie dürfen im Falle der vorzeitigen Rückkehr keine Prüfungen schreiben.

3 Lassen Sie sich hingegen nicht beurlauben sollten Sie unbedingt vor der Abreise dem zentralen Prüfungsamt und dem Sekretariat der Fakultät BI melden, dass Sie ein Auslandssemester machen. Dadurch wird für alle regulären Prüfungen (auch für Wiederholungsprüfungen) ein Rücktritt wegen Auslandsaufenthalts verbucht (näheres siehe bei Prüfungsanmeldungen während des Auslandssemesters ). Sofern Sie bereits die meisten Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters erbracht haben, füllen Sie auch das Formblatt Antrag auf Verschiebung des praktischen Studiensemesters aus. Als Grund geben Sie Auslandssemester an. Vermerken Sie auf diesem Antragsformular unbedingt, ob Sie während des Auslandsemesters ins 4. oder ins 6. Fachsemester eingestuft werden möchten. 3.5 F: Ich bin im 4. Fachsemester und erfülle alle Voraussetzungen um ins praktische Studiensemester zu gehen, habe aber keinen passenden Praktikumsplatz gefunden. Was muss ich tun? A: Sofern Sie bereits die meisten Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters erbracht haben, füllen Sie das Formblatt Antrag auf Verschiebung des praktischen Studiensemesters aus. Wird dieser Antrag genehmigt, werden Sie ins 6. Fachsemester eingestuft, d.h. Sie werden dann auch zu den Prüfungen in den jeweils angebotenen Pflichtfächern automatisch angemeldet. Haben Sie hingegen noch zu viele offene Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters wählen Sie besser die Option der freiwilligen Rückstufung ins 4. Semester. 3.6 F: Ich bin im praktischen Studiensemester und möchte eine noch offene Prüfung des 4. Semesters schreiben. Was muss ich beachten? A: Sie dürfen (müssen aber nicht!) maximal zwei vor Antritt des Praxissemesters nicht bestandene Prüfungen schreiben, also im Zweit- oder Drittversuch. Da Sie nicht automatisch angemeldet werden, müssen Sie dies selbst tun. Im Erstversuch dürfen Sie während des Praxissemesters keine Prüfung schreiben. Seite 3 von 5 4. Kontakt F: Wer sind meine Ansprechpartner für Fragen rund um mein Studium? A: Zuständigkeiten Studienberatung Fakultät Bauingenieurwesen: Studiendekan: Prof. Dr.-Ing. H.P. Schelkle (hschelkl@htwg-konstanz.de): o Persönliche Studiensituation (z.b. Schwierigkeiten und Probleme im Studium, "B-Semester", geplanter Studiengangs- oder Hochschulwechsel) o Anträge zur Wahl oder zum Wechsel der Vertiefungsrichtung o Urlaubsanträge o Qualität in Studium und Lehre (z.b. Evaluation der Lehrveranstaltungen) o Beschwerden zum Studien- und Prüfungsbetrieb o Leitung der Studienkommission o Organisation des Studiums, Lehrangebot (z.b. Lehrbeauftragte) o Grundsätze und Inhalte der Studien-Prüfungsordnungen

4 o o Koordination der Studienfachberatungen Studienberatung für Studieninteressierte Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Prof. Dr.-Ing. S. Knoll (soren.knoll@htwgkonstanz.de): o Organisation der Prüfungen o Anerkennung von Attesten o Härteanträge, Anträge auf 2. Wiederholungsprüfung o Nachweise von Prüfungsleistungen o Vorziehen von Prüfungsleistungen o Anerkennung von Fächern (Wahlpflicht- oder Zusatzfächer, extern - z.b. im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule - erbrachte Studienleistungen) in Zusammenarbeit mit dem Fachdozenten o Anträge auf Studienzeitverlängerung (Grundstudium, Gesamtstudium) o Anträge auf Zulassung zum Hauptstudium o Zulassung nach SPO zum Praktischen Studiensemester und zur Abschlussarbeit o Zeugnisse (Bachelor, Master) o Anträge auf Studienkredite (KfW-Bank) o Anträge auf Rückstufungen Studienreferentinnen: Andrea Ammermann (ammerma@htwg-konstanz.de), Nicole Sauer (nisauer@htwg-konstanz.de) o Studienberatung für Studieninteressierte, Studiengangswechsler und Hochschulwechsler o Studienfachliche Beratung gem. 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG o Exkursionen (Nicole Sauer) o Prüfung der Vorpraxis (Nicole Sauer) Praktikantenamt: Prof. Dr.-Ing. U. Rickers (urickers@htwg-konstanz.de): o Vorbereitung des Praktischen Studiensemesters o Stellenauswahl für das Praktische Studiensemester o Praktikantenverträge o Nachweise und Unterlagen zum Praktischen Studiensemester o Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Praktischen Studiensemesters Auslandsbeauftragter: Prof. Dr.-Ing. H. Denk (denk@htwg-konstanz.de): o Informationen und Kontaktvermittlungen zu (Partner-) Hochschulen und Studienprogrammen o Kosten, Finanzierung, Stipendien, Rahmenbedingungen o Anerkennungsmöglichkeiten für erbrachte Studienleistungen (z.b. Learning- Agreement) BAföG-Beauftragter: Prof. Dr.-Ing. U. Rickers (urickers@htwg-konstanz.de) Fachdozenten: o Fachliche Fragen zur Lehrveranstaltung (Vorlesung, Übung, Studienarbeit, Gruppen, usw.) o Fachliche Prüfungsvorbereitung, Prüfungseinsicht Seite 4 von 5

5 o Fachspezifische Anerkennung von in anderen Studiengängen / an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zusammen mit Prüfungsausschuss Stundenplan: Prof. Dr.-Ing. A. Großmann (agrossma@htwg-konstanz.de): o Fragen zum Stundenplan o Gruppeneinteilung, soweit nicht vom Fachdozenten vorgenommen Zulassung zum Studium: Prof. Dr.-Ing. J. Dach (jdach@htwg-konstanz.de): o Zulassungsvoraussetzungen o Zulassungsverfahren o Auswahlgespräche o Semestereinstufung zusammen mit Studiendekan (Quereinstieg) Vorpraxis: Prof. Dr.rer.nat.habil Benno Rothstein (brothste@htwg-konstanz.de): o Fragen zur Vorpraxis o Anerkennung der Vorpraxis Stand 07/2018 Seite 5 von 5

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