RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 13. März 2008 (25.03) (OR. en) 7553/08 TRANS 77

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1 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 13. März 2008 (25.03) (OR. en) 7553/08 TRANS 77 BERICHT des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Kommissionsvorschlag: 14165/07 TRANS 313 Nr. Vordokument: 7327/08 TRANS 68 Betr.: Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) am 7. und 8. April 2008 Schienenverkehr Mitteilung der Kommission "Aufbau eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes" - Annahme von Schlussfolgerungen des Rates 1. Die Kommission hat dem Rat am 22. Oktober 2007 die Mitteilung "Aufbau eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes" (Dok /07) und die dazugehörige Folgenabschätzung übermittelt. 2. Die Mitteilung ist Teil der Politik der Europäischen Gemeinschaft zur Neubelebung des Schienenverkehrs. Soll der Schienengüterverkehr an Attraktivität gewinnen, so muss seine Qualität insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene verbessert werden. Ziel der Mitteilung ist es, die Schaffung eines starken europäischen Schienenverkehrsnetzes zu fördern, das hinsichtlich Reisedauer, Zuverlässigkeit und Kapazität bessere Dienste im Bereich des Schienengüterverkehrs als heute bietet. Dieses Netz würde aus Korridoren bestehen, die gute Bedingungen für die Güterbeförderung gewährleisten und/oder die Abstimmung zwischen den Infrastrukturbetreibern in den Bereichen Investitionsplanung und Verkehrslenkung verstärken. 7553/08 ajs/gha/ar 1 DG C III DE

2 3. Da die Vorbereitungsgremien des Rates alle offenen Fragen klären konnten, wird der Rat ersucht, den in der Anlage enthaltenen Entwurf von Schlussfolgerungen auf seiner Tagung am 7. April 2008 anzunehmen. 7553/08 ajs/gha/ar 2 DG C III DE

3 ANLAGE SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ZU DER MITTEILUNG DER KOMMISSION "AUFBAU EINES VORRANGIG FÜR DEN GÜTERVERKEHR BESTIMMTEN SCHIENENNETZES" DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 1. eingedenk der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung; der Mitteilung der Kommission "Für ein mobiles Europa Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001"; der Mitteilung der Kommission über den "Aktionsplan Güterverkehrslogistik" und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom November 2007; der Mitteilung der Kommission "Das Programm der EU für den Güterverkehr: Steigerung der Effizienz, Integration und Nachhaltigkeit des Güterverkehrs in Europa"; der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer" und "Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen"; 2. in der Erwägung, dass dem Schienenverkehr bei der nachhaltigen Entwicklung des Verkehrssystems der Gemeinschaft eine wichtige Rolle zukommt; die Herausforderungen, die mit dem kontinuierlich zunehmenden Güterverkehr in der EU verbunden sind, insbesondere der bis 2020 erwartete Zuwachs des Güterverkehrs um 50 % und seine Folgen in Form von Verkehrsüberlastung, Verkehrsunfällen, Lärmbelastung, Abhängigkeit vom Öl, Umweltverschmutzung und Klimawandel, Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern und den Mitgliedstaaten, erforderlich machen; der Schienengüterverkehrsmarkt, der seit Januar 2007 völlig geöffnet ist, infolge eines stärkeren Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnunternehmen immer wettbewerbsfähiger geworden ist; 7553/08 ajs/gha/ar 3

4 die Bereitstellung effizienter, zuverlässiger und pünktlicher Schienengüterverkehrsdienste die geteilte Verantwortung aller öffentlichen und privaten Beteiligten ist und u.a. ein leistungsfähiges und interoperables Schienennetz mit ausreichender europaweiter Kapazität, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Infrastrukturbetreibern, erfordert; die Zollverfahren für den Transit durch Drittländer in den vergangenen Jahren vereinheitlicht worden sind, was dem Schienengüterverkehr zugute kommt 3. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission "Aufbau eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes"; 4. BESTÄTIGT, dass er Initiativen zur Förderung des Wettbewerbs im Schienengüterverkehr unterstützt, mit denen dessen Fähigkeit zur Reaktion auf Marktbedürfnisse verbessert und dessen Attraktivität erhöht werden sollen; 5. WIEDERHOLT, dass gleiche Ausgangsbedingungen sowohl innerhalb des Schienengüterverkehrssektors als auch zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern geschaffen werden müssen; 6. ERKENNT die Bedeutung ausreichender Kapazitäten auf dem Netz und an den Terminals und deren optimierter Nutzung für die Entwicklung des Schienengüterverkehrs AN und BEKRÄFTIGT, dass die Verbesserung der Schienengüterverkehrsdienste durch ein Netz grenzüberschreitender Korridore sich positiv auf alle Segmente des Güterverkehrsmarktes einschließlich des Segments des Einzelwagenverkehrs auswirken würde. Er BETONT daher, dass die effiziente Nutzung der Infrastruktur gefördert werden muss u.a. durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Infrastrukturkapazitäten und durch Regulierungsbehörden im Einklang mit ihren gesetzlichen Aufgaben und Pflichten, und dass erforderlichenfalls die Kapazität der Schienenverkehrsinfrastruktur durch Maßnahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene erhöht werden muss; zu diesen Maßnahmen können gemeinschaftliche Rechtsvorschriften gehören, die im Hinblick auf internationale Eisenbahndienste und insbesondere in bestimmten Korridoren auf den Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der operativen Verwaltung zwischen den Infrastrukturbetreibern abzielen, damit eine effiziente Zuteilung der Infrastrukturkapazitäten erreicht wird; 7553/08 ajs/gha/ar 4

5 7. BETONT die Bedeutung der Verbundfähigkeit zwischen dem Schienennetz und intermodalen Knotenpunkten sowie eines diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen Knotenpunkten und insbesondere zu Häfen, die Gütermärkte in der Gemeinschaft untereinander und mit Drittländern verbinden; 8. BESTÄTIGT, dass die Mitgliedstaaten, die Infrastrukturbetreiber, die Regulierungsbehörden und die nationalen Sicherheitsbehörden für die Schaffung eines europäischen Schienennetzes, das den effizienten Fluss des internationalen Güterverkehrs innerhalb der Gemeinschaft und mit ihren Nachbarländern erleichtert, gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten auf europäischer Ebene und mit den einschlägigen Marktteilnehmern außerhalb der Gemeinschaft zusammenarbeiten und sich dabei auf die Lösung von Problemen hinsichtlich der Kapazität, des Managements und des Betriebs des Netzes konzentrieren sollten; 9. HEBT HERVOR, dass Innovationen bei den Dienstleistungen, der Infrastruktur und dem Betrieb des Schienengüterverkehrs gefördert werden sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrssektors zu steigern und effizient auf die Herausforderungen der Logistik und Ko-Modalität zu reagieren; 10. HEBT HERVOR, dass bei den ERTMS-Korridoren bereits erhebliche Fortschritte in Richtung eines gemeinschaftlichen Ansatzes erzielt wurden, und zwar sowohl bei der technologischen Harmonisierung als auch bei der Betriebskoordination, und BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Schienenverkehrsbetreibern, den Infrastrukturbetreibern und der Eisenbahnindustrie im Hinblick auf diese Korridore; 11. UNTERSTÜTZT das Vorhaben der Kommission, im Benehmen mit den Marktteilnehmern zu bestimmen, welche Maßnahmen für die Förderung der Entwicklung eines Schienennetzes erforderlich sind, das den effizienten Fluss des internationalen Güterverkehrs erleichtert; 12. BEGRÜSST die Einsetzung einer strategischen Gruppe, die die Kommission bei der Beurteilung und Konzipierung der erforderlichen Maßnahmen unterstützen soll; 7553/08 ajs/gha/ar 5

6 ERSUCHT DIE KOMMISSION, 13. Maßnahmen zu konzipieren, mit denen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Infrastrukturbetreibern beim Betrieb und bei den Investitionen gesorgt wird und die grenzüberschreitenden Korridore, einschließlich der ko-modalen Abschnitte, ermittelt werden, in denen der effiziente Fluss des internationalen Güterverkehrs, was Kapazität und Investitionsplanung sowie zuverlässige und ausreichende Eisenbahnstrecken anbelangt, gewährleistet werden sollte, damit internationale Schienengüterverkehrsdienste effizient betrieben werden können. Bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen sollte die Kommission folgenden Überlegungen Rechnung tragen: a) Die erwartete Zunahme des Güterverkehrs wird nicht nur neue Infrastrukturen und die Beseitigung technischer Hindernisse, sondern auch eine Optimierung der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur erforderlich machen. Im Hinblick auf die kostenwirksamsten Lösungen sollten die besonderen Umstände in allen (Abschnitten von) Korridoren berücksichtigt werden; b) die konsequente Umsetzung und strenge Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durch die Kommission, erforderlichenfalls zusammen mit der Annahme neuer Rechtsvorschriften, sollte dazu beitragen, einen effizienten Fluss des internationalen Schienengüterverkehrs zu gewährleisten; c) damit nur durchführbare Vorschläge vorgelegt werden, muss nach den Grundsätzen und Verfahren der besseren Rechtsetzung eine umfassende Analyse, einschließlich einer angemessenen Folgenabschätzung und einer Kosten-Nutzen-Analyse der entsprechenden Alternativvorschläge, vorgenommen werden, an der alle Marktteilnehmer beteiligt sind und die alle verfügbaren Informationen wie beispielsweise vorherige Forschungsund Entwicklungsstudien gebührend berücksichtigt; d) die Entwicklung des internationalen Schienengüterverkehrs wird durch die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Fahrerlaubnis für Zugführer, gegenseitige Anerkennung der Fahrzeuge und Einsatz von interoperablen Teilsystemen wie ERTMS und Telematikanwendungen für den Güterverkehr unterstützt werden; 7553/08 ajs/gha/ar 6

7 e) Maßnahmen zur Steigerung der Interoperabilität, die den offenen Zugang auf der Grundlage der verabschiedeten Gemeinschaftsvorschriften sicherstellen und die Verspätungen infolge des gemischten Güter-/Personenverkehrs verringern, sollten gewährleisten, dass das Schienennetz europaweit über eine ausreichende Kapazität verfügt, um den Anforderungen der internationalen Schienengüterverkehrsdienste insbesondere auf den wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Korridoren zu genügen; in Anbetracht dessen sollten ferner private Investitionen, insbesondere in Terminals und andere Güterumschlaganlagen, gefördert werden; f) die Kommission kann die Infrastrukturbetreiber ermutigen, die Zusammenarbeit und Koordinierung zu intensivieren; g) aus den derzeitigen Mechanismen, die im Rahmen der Umsetzung der ERTMS-Technologie in den Korridoren angewandt werden, lassen sich wichtige Lehren darüber ziehen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Infrastrukturbetreibern und den Mitgliedstaaten sowohl beim Betrieb als auch bei der Investitionsplanung verstärkt werden kann. Bei der Entwicklung eines Schienennetzes, das den effizienten Fluss des internationalen Güterverkehrs erleichtert, sollte der weitere Ausbau der ERTMS-Korridore im Einklang mit den Einführungsplänen in Betracht gezogen werden; h) im Zuge der Entwicklung des transeuropäischen Schienenverkehrsnetzes, insbesondere der vorrangigen Projekte für die Hochgeschwindigkeitslinien, kann es möglich werden, zu bevorzugten Zeiten auf dem konventionellen Netz Kapazitäten für den Güterverkehr freizumachen. In Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen könnte als Option zur Erleichterung der Kapazitätsverbesserung und Steigerung der globalen Zuverlässigkeit des Schienenverkehrsflusses auch der Bau neuer Linien für den Güter- oder den Vorortverkehr in Erwägung gezogen werden; i) das konventionelle Schienennetz der EU dient verschiedenen Verkehrsarten, denen unterschiedliches Infrastrukturmaterial zur Verfügung steht. Um die Interoperabilität zu verbessern und die Kapazität auf kosteneffiziente Weise zu erhöhen, müsste das konventionelle Schienennetz möglicherweise klassifiziert werden, damit mittel- bis langfristig ein interoperables Netz für interoperable Züge geschaffen werden kann und jedem Marktsegment, darunter dem internationalen Schienengüterverkehr, angemessene Leistungen geboten werden. Bei der Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität sollte dieses Konzept berücksichtigt werden; 7553/08 ajs/gha/ar 7

8 j) die Effizienz des Schienengüterverkehrs könnte durch geeignete Interventionen der öffentlichen Hand unter Einhaltung der EU-Vorschriften gesteigert werden; k) es könnte weiter an den Voraussetzungen dafür gearbeitet werden, dass die Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen den Anreiz verspüren, Unterbrechungen so gering wie möglich zu halten und insbesondere bei Störungen die Lenkung des Schienenverkehrs zu verbessern, was auch die Schaffung von einfachen und effizienten sowie zwischen den Mitgliedstaaten kohärenten Leistungsplänen und den Einsatz intelligenter Systeme einschließt; l) angesichts der bedeutenden Fortschritte, die bei den Zollverfahren für den Schienengüterverkehr hinsichtlich des Transits durch Drittländer in den vergangenen Jahren erzielt worden sind, sowie des damit verbundenen sozioökonomischen Nutzens, sind effiziente und verlässliche Vereinbarungen zwischen der EU und Drittländern, insbesondere der Schweiz, dringend erforderlich, damit die Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 über die neuen Zollverfahren bis zum 1. Juli 2009 umgesetzt werden kann; m) angesichts der Erweiterung eines europäischen Schienennetzes, das den effizienten Fluss des internationalen Güterverkehrs erleichtert, muss dem Ausbau der Anbindungen an die Nachbarländer Rechnung getragen werden. Gegebenenfalls sollte die Entwicklung des Schienengüterverkehrsnetzes mit den Maßnahmen abgestimmt werden, die für den Ausbau der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen zu den Nachbarländern getroffen werden; 14. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, einschließlich ihrer zuständigen Behörden (Verkehrsministerien, Regulierungs- und Sicherheitsbehörden), unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten aktiv zur Entwicklung eines Schienennetzes beizutragen, das den effizienten Fluss des internationalen Schienengüterverkehrs erleichtert, und die erforderliche Beaufsichtigung durch Regulierungsbehörden zu gewährleisten; 15. ERSUCHT die Infrastrukturbetreiber, die Maßnahmen im Hinblick auf eine reibungslose Lenkung und einen reibungslosen Betrieb des Schienengüterverkehrs sowie die Investitionsplanung zu koordinieren, damit Hindernisse für wettbewerbsfähige Schienengüterverkehrsdienste beseitigt werden; 7553/08 ajs/gha/ar 8

9 16. FORDERT DIE EISENBAHNINDUSTRIE AUF, ihre Bemühungen um Zusammenarbeit zu verstärken, um den internationalen Schienengüterverkehr weiter zu entwickeln; 17. ERSUCHT DIE GÜTERVERKEHRSKUNDEN UND LOGISTIKUNTERNEHMEN, diese Initiative aktiv zu unterstützen und sich an den Überlegungen darüber zu beteiligen, wie die Verkehrsnachfrage in Europa durch qualitativ hochwertige Schienengüterverkehrsdienste befriedigt werden kann, die die Integration verschiedener Verkehrsträger fördern und die Verfügbarkeit von Terminalanlagen und den Zugang zum Netz gewährleisten. 7553/08 ajs/gha/ar 9

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