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1 Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 30. Juni Jahrgang, Ausgabe 06/2010 Große Ehre durch den Polnischen Partnerlandkreis Ostrow Von Seiten des polnischen Partnerlandkreises Ostrow wurde dem Landkreis Sonneberg eine große Ehre zu teil. Im Rahmen der jährlichen Gala des Landkreises Ostrow am 27. Mai 2010 wurde der Landkreis Sonneberg in der Kategorie Ausländische Partner mit der Ehrenstatuette»Freund des Ostrower Kreises«gewürdigt. Stellvertretend für Landrätin Christine Zitzmann nahm der 1. Beigeordnete Hans-Peter Schmitz die Auszeichnung im feierlich geschmückten Jagdschloss Antonin entgegen und dankte Landrat Wlodzimierz Jedrzejak im Namen aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sonneberg: Dass der Landkreis Sonneberg mit der Ehrenstatuette»Freund des Ostrower Kreises«ausgezeichnet wurde, ist für uns eine außerordentlich große Ehre, deren Bedeutung wir sehr zu schätzen wissen! Hierfür gilt mein aufrichtiger Dank Herrn Landrat Wlodzimierz Jedrzejak und den Freundinnen und Freunden unseres polnischen Partnerlandkreises. In seiner Dankesrede unterstrich Hans-Peter Schmitz die Bedeutung der länderübergreifenden Unterstützung: Von Landrat Wlodzimierz Jedrzejak (r.) erhielt der 1. Beigeordnete Hans-Peter Schmitz die Auszeichnung in Form einer Statuette Es scheint, als ob das Jahr 2010 ein Schicksalsjahr für unsere polnischen Freunde sei. Zunächst erschütterte Sie und uns der tragische Tod von Staatspräsident Lech Kaczynski, seiner Frau Maria Kaczynska und vieler hervorragender Persönlichkeiten des polnischen Staates und der polnischen Gesellschaft. Und derzeit schlägt die Naturgewalt in Form einer regelrechten Sintflut in weiten Teilen Polens unbarmherzig zu. Aber selbst die dunkelste Stunde hat auch einen Funken Licht. Was das polnische Volk angesichts dieser Schicksalsschläge hoffnungsvoll stimmen sollte ist die Tatsache, dass es nicht alleine ist! Deutschland hat nach dem tragischen Flugzeugunglück nahe Smolensk seine tiefe Anteilnahme zum Ausdruck gebracht. Und aktuell sind es auch deutsche Hilfskräfte, die gemeinsam mit ihren polnischen Kameraden kämpfen, um der Flut Herr zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass Polen diese gleich zweifach harte Probe des Schicksals nicht nur überstehen, sondern meistern wird. Seien Sie sich sicher, dass wir Ihnen hierbei als Freunde zur Seite stehen! Ex-Weltklasse Schiedsrichter Herbert Fandel war zu Gast Der ehemalige FIFA-Referee und neuer Leiter der DFB- Schiedsrichterkommission Herbert Fandel weilte anlässlich des 50. Geburtstages des SV 1960 Seltendorf im Landkreis Sonneberg. Nach dem Besuch des Freundschaftsspiels zwischen dem WSV Lauscha und dem FC Rot-Weiß Erfurt war der studierte Musiker aus Kyllburg im Partnerlandkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Stargast des Schiedsrichterforums im Kulturhaus Effelder. Bild links: Herbert Fandel (2.v.r.) mit Ehefrau sowie mit Nils Pasztori (r., Vorsitzender des SV 1960 Seltendorf) und dem 1. Beigeordneten Hans-Peter Schmitz (l.) Inhalt Nichtamtlicher Teil Grußwort der Landrätin 2 Integratives Fußballturnier der Rennsteig Werkstätten 2 Quizwettbewerb der Landkreise 2 Glückwunsch an Gessner 3 Berufs-Perspektive 3 Jubilare 3 Neuer Unimog für die Kreisstraßenmeisterei 5 Dörfer in Aktion 5 Das Gesundheitsamt informiert: Sommer-Sonne-Hautkrebsrisiko 7 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen 7 Rückblick Familiensportfest 12 Jubiläumsmedaille 90 Jahre Stadt Steinach/Thüringen 13 Bildhauersymposium 13 MDR-Sommernachtsball 13 Das Umweltamt informiert: Umgang mit Insekten 15 Landkreis Sonneberg auf dreifacher Werbetour 15 Amtlicher Teil Beschlüsse Kreisausschuss 8 Stellenausschreibungen der Kreisverwaltung 8 Bekanntmachung über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen 9 Bekanntmachungen zur Genehmigung von öffentlichrechtlichen Verträgen 9 Stellenausschreibung des Zweckverbandes Naturschutzgroßprojekt Gründes Band 12 Das nächste Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint am 24. Juli 2010

2 2 NICHTAMTLICHER TEIL Die Landrätin 9. Integratives Fußballturnier der Rennsteig Werkstätten Gemeinsam mit dem WSV Neuhaus Abteilung Fußball veranstalten die Rennsteig Werkstätten Neuhaus am Rennweg bereits das 9. Integrative Fußballturnier in Neuhaus am Rennweg. Landrätin Christine Zitzmann Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sonneberg, unsere Juni-Ausgabe des Amtsblattes möchte ich nutzen, um den Siegern der am 6. Juni durchgeführten Bürgermeisterwahlen im Landkreis Sonneberg von Herzen zu gratulieren und um den Gewählten stete Schaffenskraft und die sprichwörtliche glückliche Hand für kommende Aufgaben zu wünschen. Im Einzelnen gelten meine Glückwünsche den wiedergewählten Bürgermeistern Jürgen Schreppel (Steinheid), Christine Propst (Bachfeld), Andreas Girbardt (Goldisthal) und Sigrun Greiner (Siegmundsburg) sowie den neu gewählten Bürgermeistern John Zitzmann (Scheibe-Alsbach) und Gerald Anschütz (Ortsteil Ernstthal). Ich freue mich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit so großen Mehrheiten für ihre Ortsvorsteher entschieden haben. Insbesondere die sehenswerten Wahlerfolge der bisherigen Amtsinhaber machen deutlich, dass in den Rathäusern unseres Landkreises gute Arbeit geleistet wird. Gleichzeitig danke ich herzlich den scheidenden Bürgermeistern Peter Leuthäuser (Scheibe-Alsbach) und Andreas Weschenfelder-Felder (Ortsteil Ernstthal) für ihre geleistete Arbeit. Sie haben sich mit Herzblut für ihre Heimatorte engagiert und sich unseren Dank und Anerkennung redlich verdient. Ihre Landrätin Christine Zitzmann Unser diesjähriges Integratives Fußballturnier findet am 4. September 2010 ab bis 16 Uhr auf dem Igelshieber Sportplatz in Neuhaus am Rennweg statt. Die Schirmherrschaft des Turniers wird erneut von Landrätin Christine Zitzmann übernommen. An diesem Tag werden erneut viele vorwiegend regionale Freizeit- und Vereinsteams gemeinsam mit den Integrationsteams verschiedener Thüringer Werkstätten für behinderte Menschen (bestehend aus behinderten und nichtbehinderten Sportlern) ihre Kräfte im sportlichen Wettstreit messen. Dies fand bereits im Vorjahr tollen Anklang in der Bevölkerung. Neben einem Team der Rennsteig Werkstätten Neuhaus am Rennweg dürfen wir ganz besonders herzlich ein Team des Landratsamtes Sonneberg und ein Politikerteam der CDU unter Mitwirkung des Landtagsabgeordneten Henry Worm beim Turnier begrüßen. Quizwettbewerb der Landkreis-Jugend Am 28. Mai war es wieder einmal soweit: Die schlauesten Jugendeinrichtungen der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg traten im Wissensquiz gegeneinander an. Die durch die Jugendämter Hildburghausen und Sonneberg organisierte Veranstaltung lockte die Jugendlichen in den Rathaussaal der Stadt Eisfeld. Für den Landkreis Hildburghausen waren der Jugendclub Themar und der Jugendclub Schönbrunn am Start. Für den Landkreis Sonneberg gingen die Freizeiteinrichtungen life aus Neuhaus am Rennweg und die Obermühle Lauscha ins Rennen. Zum Einsatz kam in bewährter Weise das Universe Quiz, ein von Uwe Eitner aus Niederorschl im Eichsfeldkreis entwickeltes Computerquiz, dessen interaktiver Spielmodus für Spaß und Spannung sorgte. Die Motivation der Jugendeinrichtungen war groß und die Konkurrenz trieb viele Teilnehmer zu Höchstleistungen an. Nach kurzen Beratungen im Team wurde schnell eingeloggt, da so viele Fragen wie möglich in 15 Minuten beantwortet werden sollten. Impressum Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verlag und Druck: Trautmann Druck und MCT Medien Center Trautmann Cuno-Hoffmeister-Straße Sonneberg Telefon: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg - Pressestelle/Michael Volk Bahnhofstraße Sonneberg Telefon: Fax: pressestelle@lkson.de Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Neben dem sportlichem Wettstreit steht insbesondere die Integration von Menschen mit Behinderung bzw. Erkrankung in die Gesellschaft im Mittelpunkt dieser Veranstaltung. Zu diesem sportlichen Höhepunkt ganz besonderer Art möchten wir alle Sportinteressierten recht herzlich einladen. Anmeldungen werden gerne entgegengenommen! Heiko Schmidt Rennsteig Werkstätten Belegten im letzten Jahr die Jugendclubs aus Hildburghausen die beiden ersten Plätze, zeigte sich in diesem Jahr ein anderes Bild. Platz 4 belegte der Jugendclub Themar. Auf Platz 3 stand der Jugendclub Schönbrunn. Über Platz 2 freute sich die Freizeiteinrichtung life aus Neuhaus am Rennweg und auf der Siegertreppe ganz oben stand die Obermühle Lauscha. Jede Einrichtung erhielt von den Kreisjugendpflegerinnen Angela Höhn (Landkreis Hildburghausen) und Doreen Oekler (Landkreis Sonneberg) 50 Euro aus den jeweiligen Haushalten der Landkreise. Der Quizabend aber war noch nicht zu Ende. Im Einzelwettbewerb trat Jeder gegen Jeden an. Gestellt wurden hier Fragen wie Unter welchen Namen lebte Martin Luther inkognito auf der Wartburg? (Junker Jörg) oder Welcher Schiffstyp bildete das Rückgrat im Fernhandel der Hanse? (Kogge). Im Endergebnis setzten sich drei Jugendliche aus Lauscha gegen 31 Mitstreiter durch und gewannen. Für die Einzelsieger gab es jeweils einen Gutschein für alle anderen brachte der Wettbewerb jede Menge Spaß. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Kerstin Laske (erreichbar unter dem Verlag) Auflage: Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,00 EUR pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-version unter als kostenloser Download zur Verfügung.

3 NICHTAMTLICHER TEIL 3 Herzlichen Glückwunsch an die Privatbrauerei Gessner Jubilare Die Privatbrauerei Gessner aus Sonneberg- Malmerz ist in Berlin von Bundesministerin Ilse Aigner mit dem Bundesehrenpreis für Bier ausgezeichnet worden. Die höchste Qualitätsauszeichnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhielten in diesem Jahr 17 Brauereien. Der Preis wird für die besten Gesamtleistungen in der aktuellen Qualitätsprüfung der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) für Bier verliehen. Die Preisverleihung fand vor rund 250 Gästen aus Politik und Wirtschaft in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin anlässlich des Tages des Bieres statt. Bundesministerin Aigner und der Präsident der DLG Carl-Albrecht Bartmer überreichten die Medaille und Urkunde. Die Bundesehrenpreise unterstreichen das hohe Qualitätsprofil deutscher Biere und fördern die Spitzenposition deutscher Brauereien im internationalen Vergleich. Die Preisträger besitzen Vorbildcharakter für die gesamte deutsche Brauereibranche. Sie zählen zu Recht zu den Qualitätsbotschaftern des deutschen Bieres, lobte Ilse Aigner die konsequente Qualitätsorientierung der Brauereien. Die Auszeichnung des Ministeriums auf Grundlage der DLG-Prüfung bestätigt eindrucksvoll die konsequente Orientierung der Brauereien Bundesumweltministerin Ilse Aigner umringt von den Geehrten; unter Ihnen Manuela und Otto Schäfer von der Gessner-Geschäftsführung sowie Vertriebschef Mirko Linß auf Qualität, Geschmack und Genuss. Mit ihren Bieren zählen die ausgezeichneten Unternehmen zu den Qualitätsführern der Branche, unterstrich DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer die Bedeutung der Auszeichnung. Auch Landrätin Christine Zitzmann freute sich über die Ehrung der seit 1622 bestehenden Traditionsbrauerei und gratulierte herzlich: Auf die höchste deutsche Qualitätsauszeichnung für Bier darf unsere Gessner-Brauerei zu Recht sehr stolz sein! Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2010!* Geburtstag Frau Gertrud Rau, Sonneberg Frau Melitta Ulrich, Neuhaus am Rennweg Herr Fritz Maaser, Sonneberg Frau Ingeburg Weid, Sonneberg Frau Hildegard Gräf- Lorenz, Sonneberg Herr Kurt Rutz, Sonneberg Frau Gerda Armborst, Sonneberg Frau Erna Papp, Sonneberg Frau Ruzena Stranska, Grümpen - Diamantene Hochzeit (60 Jahre) Berufs-Perspektive Landkreis Sonneberg Unternehmen aus dem Landkreis haben folgende Arbeitsplätze/Ausbildungsstellen zu besetzen: Kunststoffverarbeitung - Neuhaus/Rwg. Einrichter / Maschinenführer Extrusionsblasen (m/w) (10-09) in Vollzeit. Ihre Aufgaben: Umrüsten der Anlagen nach Vorgabe, Einstellen der Produktionsparameter inkl. Dokumentation, Anfahren, Optimieren, Überwachen, Versorgung der Anlage(n), Stichprobenkontrolle, Eingreifen bei Störungen und Qualitätsabweichungen. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik sowie Berufserfahrung im Extrusionsblasen vorzugsweise in der Produktion von Kunststoffbehältnissen. Sie treffen Entscheidungen im Team, arbeiten selbstverständlich sorgfältig und systematisch. Bitte bewerben Sie sich. Zeitlich flexible Aushilfskräfte (m/w) (09-21) zum Sortieren/Verpacken ca. 9 Tage/Monat je 8 Std. im Vier-Schichtbetrieb (Mini-Job/geringfügige Beschäftigung bis 400Euro) werden von uns laufend gesucht. Für die Berufsbilder Maschinen- und Anlagenführer /-in (09-14), Werkzeugmechaniker /-in Formentechnik (09-17) und Industriemechaniker/- in (09-16) suchen wir zum Ausbildungsbeginn 2010 noch Auszubildende. Nach erfolgreicher Ausbildung trägst Du wesentlich zur langfristigen Sicherung unseres fachlichen Know-Hows bei. Du hast Interesse an deinem zukünftigen Beruf, zeigst Fleiß und Engagement, Teamfähigkeit und Loyalität? Dann bewirb Dich noch heute. Elektronikindustrie - Neuhaus/Rwg. Wir stellen einen Halbleiter Operator (m/w) (10-08) zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Sie bedienen in unserem international tätigen Unternehmen im Schichtbetrieb Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Mikroelektronik-Bauelementen und bringen dazu idealerweise eine qualifizierte Ausbildung als Elektronik-Facharbeiter, Industrie- Elektroniker, Feinwerktechniker bzw. Mikrotechnologe mit? Bitte bewerben Sie sich umgehend. Bewerber/innen richten ihre Kurzbewerbung (aussagekräftiges Anschreiben/Lebenslauf und Foto), unter Angabe der (Chiffre) per an: LKSON@gmx.de oder per Post/persönlich (KEINE Mappen!) an Regionale Koordinierungsstelle Landkreis Sonneberg Frau Truckenbrodt Gustav-König-Str Sonneberg; Tel / Bürozeiten: Mo, Mi+Do Uhr u.n.v. Hinweise: Die Stellenanzeigen erfolgen ausschließlich in anonymer chiffrierter Form und nur im direkten Auftrag der Unternehmen. Nur der jeweilige Arbeitgeber erhält Ihre Kurzbewerbung per . Die Regionale Koordinierungsstelle ist ein Kooperationsprojekt des BMAS, Perspektive 50Plus Projekt AGIL, ARGE Job-Center, Landkreis Sonneberg und IHK Südthüringen und Teil der Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort gefördert BMFSFJ, der EU und dem ESF Eheleute Rosemarie und Gerhard Eckardt, Schalkau Eheleute Anni und Peter Hahn, Steinach Eheleute Elli und Franz Koch, Steinach Eheleute Lieselotte und Heinz Rothammel, Steinach Eheleute Frieda und Willi Gleichmann, Grümpen - *Bei der Veröffentlichung von Jubiläen sind wir auf die Zuarbeiten der Städte und Gemeinden angewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Daten nicht garantiert werden kann.

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5 NICHTAMTLICHER TEIL 5 Neuer Unimog für die Kreisstraßenmeisterei Seit kurzem kann die Kreisstraßenmeisterei einen nagelneuen Unimog 400 ihr Eigen nennen. Das allradgetriebene Arbeitstier aus dem Hause Mercedes-Benz ist ein echter Alleskönner und ideal geeignet für den Kommunaleinsatz vom Winterdienst, über den Banketteinbau bis hin zu Mäharbeiten. Nach 1990 und 1999 ist es der dritte Unimog, den der Landkreis Sonneberg planmäßig zur Wartung der Kreisstraßen neu anschafft. Der Vorgänger hatte seinen Dienst über zehn Jahre lang getan die Wartungskosten mehrten sich zuletzt deutlich.das Fahrzeug hat einen Gesamtwert von rund Euro inklusive aller Anbauteile. Als Besonderheit ist der hydrostatische Fahreinsatz zu nennen. Er sorgt durch stufenloses Fahren zwischen 0 und 25 km/h für eine optimale Geschwindigkeit beim Arbeitseinsatz. Umweltfreundlich ist das 230-PS-Kraftpaket obendrein, erfüllt er doch die Abgasnorm Euro 5. Angeschafft wurde das Gefährt über die Firma Beutlhauser aus Eisfeld. Zur offiziellen Übergabe dankten Landrätin Christine Zitzmann, Amtsleiter Martin Hausdörfer sowie die Kollegen der Kreisstraßenmeisterei den Mitgliedern des Kreistages und hier insbesondere des Bau und Vergabeausschusses, die der Anschaffung wohlwollend zugestimmt haben. Dörfer in Aktion jetzt für Förderzuschuss bewerben In den ländlichen Regionen gibt es viele, die sich aktiv für ihre Gemeinschaft engagieren. Dies zeichnet die Lebensqualität auf dem Land aus. Das Förderprogramm LEADER (ein Förderprogramm der EU für innovative Aktionen im ländlichen Raum) hat sich zum Ziel gesetzt, solche Aktivitäten zu unterstützen. Aus diesem Grund haben die drei Südthüringer Regionalen Aktionsgruppen (RAG) Hildburghausen-Sonneberg, Henneberger Land und Wartburgregion beschlossen, über einen Wettbewerb solche Aktionen gezielt und unbürokratisch zu unterstützen. So sollen rund 40 gute Ideen gefunden werden, bei denen das bürgerschaftliche Engagement besonders erkennbar ist. Was wird bezuschusst? Es ist die Bezuschussung von Aktionen (die Umsetzung der besten Ideen) vorgesehen. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Anträgen die Besten aus. Insgesamt werden mindestens 40 Projekte bezuschusst. Wie sieht der Zuschuss aus? Je Aktion ist ein einmaliger Sachkostenzuschuss bis zu einer Höhe von maximal möglich. Zu den Sachkosten zählen alle während der Aktion entstehenden laufenden Kosten. Kosten für Arbeitszeit der teilnehmenden Personen zählen nicht dazu. Beispiele für Sachkosten sind: Versicherungskosten, Reparaturkosten, Kosten für Büromaterial, für Maschinen, für Investitionen usw., die durch Rechnungen bzw. Quittungen belegt werden können. Die Auszahlung erfolgt zweistufig. Es wird eine Vorauszahlung bis zu max. 50 % der Sachkosten gewährt. Mit Einreichung des Verwendungsnachweises (einschließlich der Rechnungen bzw. Quittungen) nach Abschluss der Aktion wird die Restsumme ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an den Antragsteller. Das ausgereichte Geld ist entsprechend der Beantragung aktionsgebunden einzusetzen, die Erfüllung der aktionsgebundenen Ziele ist zu sichern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Wer kann sich bewerben? Es können sich Vereine, Initiativen oder auch ein loser Zusammenschluss von Einzelpersonen bewerben. Bedingung ist, dass sich mindestens 12 Personen zusammenfinden und sich insgesamt mit mindestens 120 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit an der Aktion beteiligen. Bei einem losen Zusammenschluss von Personen muss sich eine Person als Antragsteller zur Verfügung stellen. Was muss eingereicht werden? Die schriftliche Antragstellung (Beschreibung der Idee) erfolgt über das vorgegebene Formblatt. Es ist die Liste der mitarbeitenden BürgerInnen auszufüllen. Da nur Sachkosten bis zu einer Höhe von max gefördert werden können, ist eine Kostenaufstellung der Sachkosten bei der Antragstellung notwendig. Jede Aktion wird durch einen Paten aus der Wirtschaft begleitet. Wenn möglich, unterstützt dieser Pate zusätzlich die Durchführung der Aktion. Es können Vorschläge für gewünschte Patenschaften angegeben werden. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Wettbewerbssieger? Die unabhängige Jury wählt in zwei Sitzungen jeweils die geeignetsten Ideen zur Erlangung der Ziele des Wettbewerbs aus. Eine thematische Begrenzung der Ideen ist nicht vorgesehen. Die Kriterien für die Bewertung der Jury sind: Trägt das Projekt zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft bei? Wird das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig gefördert? Regt das Projekt zur Nachahmung an, besitzt es eine besondere Beispiel-, Modellhaftigkeit? Wo und wann wird der Antrag eingereicht? Die formale Antragstellung erfolgt bei der RAG Hildburghausen-Sonneberg e.v. Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße Hildburghausen d.pfleger@thlg.de Web: Einsendeschluss ist der 1. September Fragen beantwortet zudem gerne Sabine Schoder unter Tel /

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7 NICHTAMTLICHER TEIL 7 Das Gesundheitsamt informiert: Sommer-Sonne-Hautkrebsrisiko Das Risiko für Hautkrebs ist in den vergangen Jahrzehnten stetig gestiegen. Hauptursache dafür ist die immer dünner werdende schützende Ozonschicht der Erde. Diese etwa 30 Kilometer dicke Schutzschicht hat sich in den letzten drei Jahrzehnten um fast zehn Prozent verringert und nimmt jährlich um etwa fünf Prozent weiter ab. Die Folge ist, dass vermehrt UV-B-Strahlen ungehindert auf die Erde gelangen. Die Sonnenstrahlung ist umso schädigender je größer der UV-B Anteil in ihr ist. Das veränderte Freizeitverhalten der Menschen, in Form von längeren Aufenthalten im Freien, das Reisen in sonnenreiche Gegenden, führt zu einem erhöhten Risikofaktor Sonne. Dieser zeigt sich nicht nur durch Erkrankungen der Haut wie Hautkrebs (UV- B-Strahlung), Sonnenallergie oder Alterung (UV-A-Strahlung) sondern auch die Augen können durch erhöhte Sonneneinstrahlung geschädigt werden. Eine intensive Sonnenbestrahlung und Sonnenbrände vor allem in der Kindheit und Jugend aber auch in älteren Jahren können die Haut nachhaltig schädigen und somit Ursache für die spätere Entwicklung von Hautkrebs sein. Untersuchungen haben gezeigt, dass an Hautkrebs erkrankte Personen in Ihrer Jugend starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Dies gilt auch für die intensive Bestrahlung durch künstliche UV- Strahlen in Solarien. Daher gilt seit Juni 2009 ein Verbot für Personen unter 18 Jahren in Bräunungsstudios. Die Haut vergisst nicht Da Kinderhaut besonders empfindlich ist, kann bereits ein einziger schlimmer Sonnenbrand Auslöser für eine Erkrankung im Alter sein. Nicht jede Hautrötung oder Sonnenbrand verursacht gleich Hautkrebs, jedoch sollte bedacht werden, dass jede der aufgeführten Reizungen die Zellstruktur der Haut verändern. Je öfter diese Schädigungen passieren, desto größer das Risiko einer Erkrankung in späteren Jahren. (Bild: Manfred Walker, Risikofaktoren Hinzu kommen die individuellen Risikofaktoren, die jeden Menschen unterschiedlich beeinflussen. Der Hauptrisikofaktor ist der Hauttyp. Dieser unterteilt sich in die Stufen 1 bis 4. Je geringer der Hauttyp (hellhäutiger) ist, desto empfindlicher ist die Haut des Menschen, desto höher ist das Risiko einer Hautkrebserkrankung. Unter der Internetadresse www. gesundheit.de ist es möglich, einen Selbsttest zum eigenen Hauttyp durchzuführen. Ein weiteres Risiko ist die Anzahl der vorhandenen Pigmentmale (Leberflecken) oder auch die genetische Disposition innerhalb der Familie. Die Hautbeobachtung wird vom Hautarzt im Rahmen der Früherkennung nach der A-B-C- D- Regel überprüft: A = Asymmetrie Hat der Leberfleck eine unregelmäßige Form? B = Begrenzung Läuft der Leberfleck an den Rändern aus? C = Colour (Farbe) Sind hellere und dunklere Stellen auf dem Leberfleck vorhanden? D = Durchmesser Leberflecke mit Durchmesser größer als fünf Millimeter sollten beobachtet werden! Wenn Sie Auffälligkeiten an sich bemerken, sollten Sie fachärztlich untersucht werden. Sonnenschutz für Kinder Babys und Kinder bis zum Vorschulalter sollten direkte bzw. pralle Sonne meiden. Schatten und sonnengerechte Kleidung sind der wirksamste Sonnenschutz: Kinder möglichst an schattigen Plätzen spielen lassen auf sonnengerechte Kleidung achten (Hinweise unter Hut, Kappe mit Schirm und Nackenschutz luftige, möglichst langärmlige T- Shirts oder Hemden aus nicht zu locker gewobenen Material. Wenn möglich, Textilien mit speziellem UV- Schutz tragen. weit geschnittene, möglichst lange Hosen bequeme Schuhe, die möglichst den Fußrücken bedecken vor allem im Gebirge und an der See: Sonnenbrille mit gutem UV-Filter nicht bedeckte Körperteile durch ein Sonnenschutzmittel speziell für Kinder schützen (ab Faktor 20) ausreichend Sonnenmilch auftragen, da sonst der Lichtschutzfaktor nicht wirksam wird wiederholtes Eincremen bei längerem Aufenthalt im Freien und nach jedem Baden im Sommer in der starken Mittagssonne (11 bis 15 Uhr) nicht draußen spielen Hinweis: Auch bei bedecktem Himmel dringen noch bis zu 80 Prozent der UV-Strahlen bis auf die Haut durch. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb den sogenannten UV-Index eingeführt, der tagesaktuell über Zeitungen, Wetterberichte oder im Internet verbreitet wird. Bis zu einem UV-Index 2 ist kein besonderer Sonnenschutz erforderlich. Darüber hinaus gilt: Je höher der Indexwert ist, desto mehr Schutz ist erforderlich. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter folgenden Rufnummern gern zur Verfügung: 03675/ / -240/ Jens Neugebauer Gesundheitsmanager (FH) / Hygienekontrolleur Gesundheitsamt Sonneberg Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) beim Landratsamt Sonneberg Selbsthilfegruppen machen einen nicht mehr wegzudenkenden Teil des ehrenamtlichen Engagements aus. Ausgehend von persönlichen Problemlagen, bei denen sich die Gruppenmitglieder gegenseitig unterstützen, schaffen sie für sich und andere neue soziale Netze und leisten einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung von persönlichen Problemen, zur sozialen Integration, zu gesellschaftlicher Artikulation und Teilhabe. Selbsthilfegruppen sind kleine, überschaubare Gruppen, deren Ziel das gemeinsame Gespräch über Krankheit und Behinderung, über Einsamkeit, Sucht, sozialrechtliche Fragen, Alter und vieles mehr ist. Es gibt kaum einen Problembereich, zu dem nicht eine Selbsthilfegruppe gegründet werden kann. Um den Weg zu einer bestehenden Gruppe zu finden oder eine neue Gruppe zu gründen, bietet die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) beim Landratsamt Sonneberg Bahnhofstr. 66, Sonneberg Telefon: 03675/ oder petra.beyer@lkson.de Hilfe und Unterstützung an. KISS leistet: * Hilfestellung bei Gründung und Aufbau * Informationsvermittlung an Betroffene * Vermittlung Betroffener in Gruppen * Hilfe bei der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten für Gruppentreffen * Beratung bei der Gruppenarbeit * Organisation von Vorträgen, Informationsveranstaltungen und Aktionstagen * Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit professionellen Diensten * Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Zuwendungen * Vermittlung von Kontakten zu Gruppen * Anleitung der Gruppenansprechpartner durch regelmäßige Schulungen KISS hilft, ohne den Selbsthilfe -Charakter zu missachten. Die Angebote sind kostenlos, Informationen werden vertraulich behandelt. Auch Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Apotheken und andere können die Arbeit der Selbsthilfegruppen unterstützen, wie zum Beispiel: * Patienten über die Existenz von Selbsthilfegruppen aufklären und zur Kontaktaufnahme oder Teilnahme motivieren * Selbsthilfegruppen in medizinischen Fragen beraten und Vorträge in Gruppen halten Zusammenarbeit muss nicht viel Mühe in Anspruch nehmen, kann aber viel bewirken! Petra Beyer, KISS

8 8 AMTLICHER TEIL Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom Beschluss Nr. 68/12/2010 Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom Der Kreisausschuss beschließt: Die Tagesordnung der 12. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg wird bestätigt. Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Stellenausschreibung Der Landkreis Sonneberg sucht zum einen/e Mitarbeiter/in als Schulsachbearbeiter/in. Die Stelle ist eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Zitzmann, Landrätin Beschluss Nr. 69/12/2010 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Der Kreisausschuss beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Stellenausschreibung Siegel Siegel Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: - allgemeine Büroarbeiten im Sekretariat, Telefondienst, Schriftverkehr und Terminkoordination - Unterstützung der Schulleitung in Verwaltungsangelegenheiten - Bearbeitung von Haushalts- und Kassenangelegenheiten Anforderungsprofil: - Ausbildung als Verwaltungsangestellter/e, Bürokaufmann/-frau oder eine andere vergleichbare Ausbildung - sehr gute Schreib- und EDV-Kenntnisse - Nutzung moderner Kommunikationswege - selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten und Teamfähigkeit Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD. Im Sozialamt des Landratsamtes Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/r Mitarbeiters/in für das Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII zu besetzen. Aufgaben: - ganzheitliche Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe - Bearbeitung Anträge auf Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (ambulant und stationär) - Bearbeitung ambulant-betreutes Wohnen außerhalb des Landkreises - Systemadministration Open-PROSOZ - Widerspruch- und Klageverfahren des Bereiches - Bearbeitung von Anträgen der Eingliederungshilfe (Integrationshelfer) Anforderungen: - Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. Abschluss des Fortbildungslehrganges II oder einer vergleichbaren Ausbildung - fundierte Kenntnisse der Sozialgesetzbücher I, II; V, IX, X, XI und XII - sehr gute EDV-Kenntnisse - Teamfähigkeit - Engagement, Durchsetzungsvermögen, Einsatzfreudigkeit - Freunde am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern Die Stelle ist nach E 9 des TVöD bzw. nach A 9/10 des Thüringer Besoldungsgesetzes bewertet. Bewerbungen sind bis zum an das zu richten. Landratsamt Sonneberg, Haupt- und Personalamt, Bahnhofstraße 66, Sonneberg Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Christine Zitzmann Hinweis: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 und 249 zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Bewerbungen sind bis zum an das Landratsamt Sonneberg Haupt- und Personalamt Bahnhofstraße Sonneberg zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Christine Zitzmann Die Landrätin Bekanntmachung über 8 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen AZ: AR-075-Neuhaus; AR-120-Neuhaus; AR-120-Igelshieb; AR-120-Schmalenbuche; AR-120-Ernstthal; AR-116-Steinheid; AR-116-Siegmundsburg; AR-116-Alsbach Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rennsteigwasser Neuhaus am Rennweg, Sonneberger Straße 120, Neuhaus am Rennweg 8 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß 9 Abs. 4 und Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), i.v.m. 1 und 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat: 1. AZ AR-075-Neuhaus: Abwasserleitungen Neuhaus am Rennweg als Hauptleitungen im Ortsnetz Neuhaus am Rennweg; die Abwasserleitungen DN 300 KG und 500 KG wurden vor 1990 verlegt, in Betrieb genommen und teilweise erneuert; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 2. AZ AR-120-Neuhaus: Abwasserleitungen Neuhaus am Rennweg als Hauptleitungen im Ortsnetz Neuhaus am Rennweg; die Abwasserleitungen DN 150 Stz; DN 200 Stz, DN 200 B, DN 200 KG, DN 200 PVC, DN 250 Stz, DN 250 B, DN 250 KG, DN 300 Stz, DN 300 B, DN 400 Stz, DN 400 B, DN 450 B, DN 500 B, DN 700 B, DN 1000 B wurden vor 1990 verlegt, in Betrieb genommen und teilweise erneuert; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen;

9 AMTLICHER TEIL 9 3. AZ AR-120-Igelshieb: Abwasserleitungen Neuhaus am Rennweg als Hauptleitungen im Ortsnetz Neuhaus am Rennweg; die Abwasserleitungen DN 150 Stz; DN 200 Stz, DN 200 B, DN 200 KG, DN 200 PVC, DN 250 Stz, DN 250 B, DN 250 KG, DN 300 Stz, DN 300 B, DN 400 Stz, DN 400 B, DN 450 B, DN 500 B, DN 700 B, DN 1000 B wurden vor 1990 verlegt, in Betrieb genommen und teilweise erneuert; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 4. AZ AR-120-Schmalenbuche: Abwasserleitungen Neuhaus am Rennweg als Hauptleitungen im Ortsnetz Neuhaus am Rennweg; die Abwasserleitungen DN 200 Stz, DN 200 B, DN 200 KG, DN 300 Stz, DN 300 B, DN 400 Stz, DN 400 B, DN 600 B, DN 1400 B wurden vor 1990 verlegt, in Betrieb genommen und teilweise erneuert; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 5. AZ AR-120-Ernstthal: Abwasserleitungen Neuhaus am Rennweg als Hauptleitungen im Ortsnetz Neuhaus am Rennweg; die Abwasserleitungen DN 400 B, DN 700 B wurden vor 1990 verlegt, in Betrieb genommen und teilweise erneuert; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 6. AZ AR-116-Steinheid: Trinkwasserleitung DN 100 Az, DN 150 Az, DN 80 GG, DN 100 GG, DN 125 GG, DN 150 GG, DN 32 PE, DN 40 PE, DN 50 PE, DN 63 PE, DN 90 PE, DN 150 PVC, DN 50 St, DN 100 St, DN 150 St; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 7. AZ AR-116-Siegmundsburg: Trinkwasserleitung DN 90 PE; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen; 8. AZ AR-116-Alsbach: Trinkwasserleitung DN 100 PE; Eigentümer der Anlage ist der Antragsteller; der Antrag bezieht sich auf einen Schutzstreifen Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Neuhaus am Rennweg, Igelshieb, Schmalenbuche, Ernstthal, Steinheid, Siegmundsburg, Alsbach können den einge reichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 244 während der Öffnungszeiten einsehen. Landratsamt Sonneberg Amtliche Bekanntmachung Im Folgenden wird der Tenor der Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg zur Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Sonneberg und der Stadt Schalkau über die Übernahme des Standesamtsbezirkes einschließlich dieser Vereinbarung bekannt gemacht. Sonneberg, den Im Auftrag, Dr. Höfner Genehmigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages 1. Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Sonneberg und der Stadt Schalkau über die Übernahme des Standesamtsbezirkes, ausgefertigt durch die Bürgermeisterin der Stadt Sonneberg am und den Bürgermeister der Stadt Schalkau am , wird nach 11 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. 2. Die Zweckvereinbarung und diese Genehmigung - im Tenor - wird im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg bekannt gemacht. Die beteiligten Städte weisen in ihren Amtsblättern auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hin. 3. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben. Sonneberg, den Im Auftrag, Dr. Höfner Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Sonneberg und der Stadt Schalkau über die Übernahme des Standesamtsbezirkes Die Stadt Sonneberg Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 und 9 GB BerG in Verbindung mit 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV. und vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Sibylle Abel, Bahnhofsplatz 1 in Sonneberg Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.v.m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 244, Telefon 09675/ ). Sonneberg, den Zitzmann, Landrätin die Stadt Schalkau vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Reinhard Zehner, Markt 1 in Schalkau schließen gem. 7 Abs. 1 ff des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) i. V. m. 6 des Thüringer Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (ThürAGPStG) vom 18. September 2008 (GVBl. S. 313) folgende Zweckvereinbarung ab: 1 Aufgaben 1) Der Standesamtsbezirk Schalkau wird aufgelöst und geht zum 01. Juli 2010 in den Standesamtsbezirk Sonneberg über. 2) Der Standesamtsbezirk Sonneberg übernimmt alle Aufgaben nach 1 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586). 2 Trauzimmer 1) Das Trauzimmer der Stadt Schalkau bleibt als Eheschließungsort erhalten. 2) In den Monaten April bis Oktober sind hier Eheschließungen zu folgenden Zeiten möglich: 1 x im Monat freitags 11:00 bis 13:30 Uhr 1 x im Monat sonnabends 10:00 bis 12:00 Uhr Die entsprechenden Tage werden durch die Stadt Sonneberg festgelegt. 3) Die Kosten für die Unterhaltung des Trauzimmers in Schalkau trägt die Stadt Schalkau in vollem Umfang.

10 10 AMTLICHER TEIL 4) Für Eheschließungen in Schalkau fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 75,00 Euro an und sind von den Eheschließenden zu tragen. 3 Kostenregelung Die dem Standesamtsbezirk Sonneberg angeschlossenen Gemeinden haben gemeinsam die Kosten des Standesamtes zu tragen. Die Kostenbeteiligung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden in Form einer Umlage. Die Stadtverwaltung Sonneberg weist die für das Standesamt entstehenden Einnahmen und Ausgaben konkret nach. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bildet die Grundlage der Umlageberechnung. Die Umlage ist in halbjährlichen Raten zum jeweils Monatsletzten fällig. 4 Organisatorische Regelungen 1) Die Übergabe und Übernahme der standesamtlichen Dokumente, Akten und Karteien erfolgt am in Sonneberg. Für die Übergabe ist durch die Stadt Schalkau ein entsprechendes Übergabeprotokoll vorzubereiten. 2) Die in Vorbereitung der Übergabe / Übernahme getroffenen Festlegungen sind im Protokoll vom festgehalten und als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrages. Die getroffenen Festlegungen sind einzuhalten, um eine geordnete Übergabe / Übernahme gewährleisten zu können. 3) Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 5 In-Kraft-Treten Diese Zweckvereinbarung tritt am nach erfolgter ordnungsgemäßer Übergabe / Übernahme in Kraft. Sonneberg, den Schalkau, den Stadt Sonneberg Stadt Schalkau Sibylle Abel Reinhard Zehner Bürgermeisterin Bürgermeister Anlagen 1 und 2 Anlage 1 Protokoll Schalkau, Zwecks Vorbereitung der Übernahme des Standesamtsbezirks Schalkau in den Standesamtsbezirk Sonneberg fand eine Sichtung der vorhandenen Register, Akten, Materialien etc. im Standesamt Schalkau durch Frau Kühn, Standesamt Sonneberg, Frau Korch, Hauptamtsleiterin Stadt Schalkau und Herr Müller, Standesamt Schalkau statt. Bei dieser Besprechung sind die Modalitäten für die Übernahme festgelegt worden (anschließendes Protokoll). 1. Organisatorisches zu Eheschließungsterminen in Schalkau Vom StA Sonneberg wurde eine Liste (erstellt zum Gespräch mit Frau Korch) mit Terminen für Eheschließungen in Schalkau ab dem übergeben, zu denen ohne weitere Abstimmung im jeweiligen Zeitrahmen Termine vergeben werden können. Alle anderen gewünschten Termine nach dem werden durch das Standesamt Sonneberg abgestimmt und vergeben. Anmeldungen mit anderen vereinbarten Terminen können nicht abgesichert werden, insbesondere an Samstagen nicht. (Da die Übernahme bereits seit dem Stadtratsbeschluss von Schalkau bekannt ist und aufgrund der längsten Anmeldefrist von einem halben Jahr noch keine Ehen angemeldet sein dürften, sollte es keine Terminschwierigkeiten geben.) 2. Gebühren/Aufwand Standesamt Sonneberg wird für die Vornahme von Eheschließungen außerhalb in anderen Räumlichkeiten (hier in Schalkau) für zusätzlichen Aufwand den Betrag von 75 berechnen. Dieser Betrag entsteht nicht, wenn die Eheschließung in Sonneberg im dortigen Trauzimmer stattfindet. Den Eheschließenden ist dies mitzuteilen. Der Betrag wird vom Standesamt Schalkau im Voraus erhoben, bei der Übernahme wird er an die Stadtkasse Sonneberg gesammelt für alle in Schalkau stattfindenden Eheschließenden überwiesen. 3. Übernahme Register / Sammelakten Als Termin ist der vorgesehen. An diesem Tag werden die abgeschlossenen standesamtlichen Register mit Namensverzeichnissen, die dazugehörenden Sammelakten, die besonderen Aktenbände der Beurkundungen wie Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen etc., welche nicht Archivgut sind, übergeben. Angezeigte Personenstandsfälle dieses Tages werden an diesem Tag noch beurkundet. Das laufende Jahr ist sodann zum abzuschließen. Offene Anmeldungen werden als Datensatz auf Diskette oder anderem Speichermedium in Dateien im XML. Format sowie in Papierform übergeben. Altregister / sonstiges Archivgut Die Register, welche bereits nach archivrechtlichen Vorschriften zu behandeln sind, werden nicht vom Standesamt Sonneberg übernommen, sie sind direkt an das Stadtarchiv Sonneberg abzugeben. gez. Enno Müller gez. Maika Kühn Übergabeprotokoll, in dem alle Register, Akten und Karteien benannt sind. Übernahme Standesamt Schalkau, Vorbereitung am Register / Akte Ist-Zustand Zustand bei Übernahme Geburtenregister Eheregister Sterberegister bis 2008 zählen/vergleich* gebunden ; Buchzimmer Übergabeprotokoll: Anzahl Bücher mit Angabe Jahrgänge genügt, wenn in Abschlussvermerke Beurkundungsnummern enthalten Register für Archiv gebunden Terminabstimmung Archiv= Übern. Übergangsregister (2009, 2010) zählen Sammelakten zum Sterbebuch SA auf Vollständigkeit zählen Sammelakten zum Heiratsbuch + Anmeldungen SA auf Vollständigkeit zählen Familienbücher, (als Eheregister weitergeführt, Heiratsort Schalkau) FB zählen (Reg.Nr.) Heiratsbuch Vergleich Antragsfamilienbücher (zuständig Wohnort STA am ) Protokollliste abhaken Aktenordner Scheidungen Mitteilungen, die Folgebeurkundung in Registern vor 1990 auslösten Ungebunden im Ordner in Klarsichthüllen in Aktenordnern abgeheftet in Klarsichthüllen in Aktenordnern abgeheftet; Anmeldungen mit und ohne Register in Schalkau in Klarsichthüllen in Aktenordnern abgeheftet, dabei Mitteilungen, die in Sammelakte gehören in Klarsichthüllen in Aktenordnern abgeheftet, dabei Mitteilungen, die in Sammelakte gehören alle Scheidungen separat im Ordner In Ordnern ; Abschlussvermerke mit Nummernangabe ; Archiv ohne Hüllen, geheftet, in Ordnern nach aufsteigenden Nummern geordnet, innerhalb der SA chronologisch sortiert ; Archiv ohne Hüllen, geheftet, in Ordnern nach aufsteigenden Nummern geordnet, innerhalb der SA chronologisch sortiert, nur SA zum Eheregister, keine Anmeldungen ohne Register ; Buchzimmer Familienbuch (als Eheregister) jahrgangsweise aufsteigend nach Nummern geordnet (Vergleich Heiratsbuch mögl.) Mitteilungen und Verfügungen mit Sammelakten Heiratsbuch zusammengeführt ; Buchzimmer alphabetisch nach Kennzeichen geordnet, Kennzeichen für Protokollliste ; Archiv Scheidungen, zum Familienbuch (Eheregister) ab mit Sammelakten zum Heiratsbuch zusammengeführt, Scheidungen, Ehen vor 1990 betreffend, separat im Ordner, chronologisch sortiert ; Archiv in Aktenordnern, sortiert nach Mitteilungsart, innerhalb derer chronologisch

11 AMTLICHER TEIL 11 Testamentskartei Test. mit Verzeichnis vergleichen, abhaken Besondere Beurkundungen zu Registern in Schalkau Besondere Beurkundungen zu Registern andere STÄ * Übernahmemaßnahme durch Standesamt Sonneberg in rot Anlage 2 T-Nr. Landratsamt Sonneberg Amtliche Bekanntmachung Im Folgenden wird der Tenor der Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg zur Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Lauscha und der Stadt Steinach über die Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Personenstandswesens vom einschließlich dieser Vereinbarung bekannt gemacht. Sonneberg, den Im Auftrag, Dr. Höfner Genehmigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages 1. Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Lauscha und der Stadt Steinach über die Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Personenstandswesens vom , ausgefertigt durch den Bürgermeister der Stadt Lauscha am und den Bürgermeister der Stadt Steinach am , wird nach 11 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. 2. Der Vertrag und diese Genehmigung - im Tenor - wird im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg bekannt gemacht. Die beteiligten Städte weisen in ihren Amtsblättern auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hin. 3. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben. Sonneberg, den Im Auftrag, Dr. Höfner Die Stadt Lauscha und Name, Geburtsname die Stadt Steinach Ein Kasten mit Karten, kein Verzeichnis dazu vorhanden Ordner Ordner Testamentsverzeichnis Standesamt Schalkau Vornamen ; Buchzimmer gelbe und weiße Karten, mit einem Verzeichnis der Kartei zur Übergabe! ; Buchzimmer - zu Registern ab 1990 in die Sammelakten - zu Registern vor 1990 sortiert nach Art ; Buchzimmer - sortiert nach Art, innerhalb chronologisch oder alphabetisch Geburtsort/ Standesamt Geb.- Reg.- Nr. Absender Verwahrnachricht Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Lauscha und der Stadt Steinach über die Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Personenstandswesen vom vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Norbert Zitzmann, Bahnhofstraße 12 in Lauscha vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Ulrich Kurtz, Marktplatz 4 in Steinach E-V schließen gem. 7 Abs. 1 ff des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 290) i. V. m. 6 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes (ThürAGPStG) vom (GVBl. S. 313) folgende Zweckvereinbarung ab: 1 Aufgaben und Befugnisse 1) Für das Gebiet der Stadt Lauscha wird mit Wirkung vom 1. Juli 2010 der Standesamtsbezirk Lauscha gebildet. 2) Alle Aufgaben nach 1 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) für das Gebiet Lauscha gehen mit Wirkung vom 1. Juli 2010 vom Standesamtsbezirk Steinach in den Standesamtsbezirk Lauscha über. 2 Rückführung der standesamtlichen Unterlagen 1) Das Standesamt Steinach übergibt dem Standesamt Lauscha nachfolgende Personenstandsunterlagen: a. Personenstandsbücher und die dazugehörigen Sammelakten des (ehemaligen) Standesamtes Lauscha b. Testamentskartei des ehemaligen Standesamtes Lauscha c. Familienbücher des Standesamtes Lauscha d. Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Ernstthal sowie die dazugehörigen Testamentskarteien e. Sonstige Akten und Unterlagen des ehemaligen Standesamtes Lauscha 2) Bei der Übernahme / Übergabe sind die in der Anlage 1 getroffenen Festlegungen zu beachten. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Schriftform. 3) Die Übergabe und Übernahme der standesamtlichen Unterlagen erfolgt nach telefonischer Absprache kurzfristig vor dem 01.VII.2010 in Steinach Für die Übergabe ist durch die Stadt Steinach ein entsprechendes Übergabeprotokoll anzufertigen. 3 Kostenverteilung 1) Die Kosten der Neuordnung gehen zu Lasten der Stadt Lauscha. Die Stadt Steinach berechnet der Stadt Lauscha die für das 1. Halbjahr 2010 entstandenen Kosten der Standesamtsverwaltung. Die errechneten Kosten sind von der Stadt Lauscha bis zum 01.VIII zu begleichen. 4 Inkrafttreten 1) Diese Zweckvereinbarung tritt zum in Kraft. Lauscha, den 06.V.2010 Steinach, den Stadt Lauscha Stadt Steinach Zitzmann Kurtz Bürgermeister Bürgermeister (Dienstsiegel) (Dienstsiegel) Anlage 1. Regelung zu den bereits entgegengenommenen Anmeldungen zur Eheschließung Bei Anmeldungen zur Eheschließung, die bis zum bei der Stadt Steinach eingehen, übernimmt die Stadt Steinach die Prüfung der Ehevoraus setzungen nach 13 Personenstandsgesetz. Anmeldungen, die ab dem eingehen, leitet die Stadt Steinach an die Stadt Lauscha weiter. 2. Regelung zu den im Voraus eingenommenen Gebühren, Erstattung bzw. Verrechnung, wenn es der Fall ist. Sollten durch die Stadt Steinach im Voraus Gebühren, Erstattungen u. ä. vereinnahmt worden sein, so stehen diese Gelder demjenigen zu, der für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung zuständig ist. 3. Die Zuständigkeit für die Beurkundung der am Tag der Übergabe der Personenstandsunterlagen angezeigten Personenstandsfälle. Für die Bearbeitung aller bis zum angezeigten und zu bearbeitenden

12 12 AMTLICHER TEIL Personenstandsfälle ist die Stadt Steinach zuständig. Die hierfür anfallenden Gebühren stehen der Stadt Steinach zu. 4. Das laufende Jahr wird beim Standesamt Lauscha mit dem angefangen. 5. Archivierung der Bücher bzw. Register: Die Register, bei denen die Fortführungsfristen am Tag der Übergabe / Übernahme bereits abgelaufen sind, werden vom Standesamt Steinach ans Kreisarchiv abgegeben. 6. Sonstiges Die Stadt Lauscha tritt in den Nutzungsvertrag mit der Krebs Glas Lauscha GmbH ein bzw. schließt einen eigenen Vertrag mit der Krebs Glas Lauscha GmbH. Die Stadt Steinach wird die Bestellung von Herrn Jens Krauße und Frau Sylke Greiner-Well zu Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Steinach zum widerrufen. Die Stadt Lauscha und die Stadt Steinach werden jeweils für sich die Anzeige bei der oberen Aufsichtsbehörde nach 6 Satz 3 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz vornehmen gez. Kurtz gez. Zitzmann Zweckverband Naturschutzprojekt Grünes Band Rodachtal Lange Berge Steinachtal Stellenausschreibung Der aus den vier Landkreisen Coburg, Hildburghausen, Sonneberg und Kronach bestehende Zweckverband mit Geschäftssitz in Coburg sucht für seine Außenstelle Hildburghausen zum 01. September 2010 eine Projektmanagerin / einen Projektmanager in Teilzeit (75 v. H.). Die Stelle ist zunächst befristet bis zum Bei einer Projektverlängerung durch die Förderstellen besteht die Option einer Weiterbeschäftigung in Vollzeit. Hauptaufgabe der ersten Projektphase ist die Einleitung und Steuerung der Pflege- und Entwicklungsplanung sowie der Vorbereitung der Maßnahmen für die zweite Projektphase des grenzüberschreitenden Naturschutzprojektes Grünes Band in enger Abstimmung mit dem Zweckverband und dessen Vorstandsbeauftragten. Intensive Öffentlichkeitsarbeit und intensive Kommunikation mit allen am Projekt beteiligten Gruppen ist unabdingbare Voraussetzung für den Projekterfolg. Wir erwarten: Ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachschulstudium im Bereich Biologie, Landschaftsplanung oder Agrarwissenschaften mit langjähriger Berufserfahrung Führerschein Klasse C Kommunikationsfreudigkeit und sicheres Auftreten Gute Artenkenntnis der heimischen Flora und Fauna EDV-Kenntnisse, insbesondere auch im GIS Bereich bzw. Kenntnisse im Flächenmanagement Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert Kenntnisse im Bereich der Abwicklung von Naturschutzprojekten (wünschenswert) Vertrautheit mit der Thematik des Grünen Bandes Geografische und naturschutzfachliche Kenntnisse über den Raum beiderseits des Grünen Bandes entlang der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg Wir bieten: Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) Selbstbestimmtes Arbeiten unter Einbringung persönlicher Kompetenzen Flexible Arbeitszeitgestaltung (ggf. zur Absicherung von Ortsterminen o.a. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) Für fachliche Nachfragen steht Ihnen Herr Roland Müller unter der Tel gerne zur Verfügung. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 20. Juli 2010 an: Zweckverband Grünes Band Rodachtal Lange Berge Steinachtal Landratsamt Coburg Postfach Coburg oder Landratsamt Hildburghausen z. H. Herrn Roland Müller Wiesenstraße Hildburghausen Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung Kopien, da eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Kosten, auch für die Anreise zu Bewerbungsgesprächen, trägt nicht der Zweckverband. Gez. Michael Busch 1. Vorsitzender des Zweckverbandes Grünes Band Rodachtal Lange Berge Steinachtal ENDE AMTLICHER TEIL 2. Familiensportfest ein Sportnachmittag voller Bewegung und Sieger Das Wetter meinte es gut mit den Organisatoren des 2. Familiensportfestes im Sonneberger Stadion denn die Sonne strahlte am 29. Mai nach langer Abstinenz. Strahlen konnten auch alle, die sich an diesem Tag sportlich betätigten und mitfeierten. Der Kreissportbund beging sein 20-jähriges Jubiläum und richtete mit seinen Partnern der BARMER GEK sowie dem Leichtathletikverein Sonneberg das 2. Familiensportfest im Stadion Sonneberg aus. Großer Dank gilt allen, die uns als Helfer zur Verfügung standen, aber auch den finanziellen Unterstützern: Landratsamt Sonneberg, Stadt Sonneberg, die Sparkasse und die Alternative 54. Im Mittelpunkt stand nach gemeinsamer Erwärmung die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens. Dieser Aufforderung folgten etwa 100 Sportler. Wer alle fünf Kategorien absolvierte, konnte sich gleich über seine Urkunde und das Abzeichen freuen. Zum Stichtag 11. Juni 2010 hatten es 56 geschafft 23 Erwachsene sowie 33 Kinder und Jugendliche. Erfreulich war, dass es für 34 Sportler die Premiere war und sich mit dem Leichtathletikverein und dem SV 08 Steinach zwei Vereine besonders beteiligten. Die Möglichkeiten zum Wandern, Walking und Radfahren nutzten leider nur wenige. Der Leichtathletikverein Sonneberg kündigte an, im Herbst einen weiteren Abnahmetermin für das Deutsche Sportabzeichen zu organisieren für alle die es nicht geschafft haben oder es noch ablegen möchten. Während des Rahmenprogramms kämpften sechs G-Junioren-Mannschaften im Rahmen einer Mini-WM und je zwei Kreisauswahlteams der E- und F-Junioren um die Plätze. Alle Kinder erhielten Medaillen und die besten Schützen durften Eis essen. Bei den Herren- Teams im Fußball siegte das Tiegela und beim Beach-Volleyball die Mannschaft vom TSV Stockheim. Auch beim Kinderrahmenprogramm war immer viel los: Den BARMER GEK Fußballführerschein-Parcours absolvierten über 50 Kinder und auch die Hüpfburg war stets umlagert. Beim Luftballon-Weitflug starteten über 200 Ballons ihre Reise in den stahlblauen Himmel. Der weiteste Ballon flog 193 km bis ins Vogtland. Familie Meyer kann sich über eine Familien-Tageskarte des SonneBades freuen. Der Starter des Ballons war Jannik Maaser aus Föritz. Er erhält vom Kreissportbund eine Eintrittskarte ins Sonne-Bad. Beim Wettbewerb Sportlichste Stadt oder Gemeinde des Landkreises kann sich die Gemeinde Bachfeld über einen Pokal freuen, der in der nächsten Kreistagssitzung übergeben wird. Übrigens: Bei dem von der Landrätin gestifteten Pokal handelt es sich um einen Wanderpokal. Also liebe Städte und Gemeinden im Landkreis: Macht Euch fit und macht mit beim 3. Familiensportfest 2011! Susanne Traut, Kreissportjugend

13 NICHTAMTLICHER TEIL 13 Jubiläumsmedaille 90 Jahre Stadt Steinach/Thüringen Am 1. August 2010 können wir 90 Jahre Stadtrecht feiern. Aus diesem Anlass gibt die Stadt Steinach eine Jubiläumsmedaille heraus. Die Medaille zeigt auf der Vorderseite das Steinacher Stadtwappen mit den Schiefergriffeln und den übereinander gestapelten Würfeln als Symbole der einst wichtigsten in Steinach ansässigen Industriezweige. In der Mitte fließt die Steinach. Die Umschrift lautet 90 Jahre Stadt Steinach/Thüringen Auf der Rückseite sind die drei prägenden Gebäude der Stadt abgebildet. Es handelt sich um das Rathaus, das Deutsche Schiefermuseum und die St.-Peter-Pauls-Basilika. Die Medaille ist in drei Ausführungen bei der Sparkasse Sonneberg erhältlich. So können Sie die Medaille in Feinsilber 999/000 zum Preis von 33,00, in Gold 750 zum Preis von 649,00 oder in Feingold 999/000 zum Preis von 777,00 erwerben. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da die Edelmetallpreise Schwankungen unterworfen sind, kann es noch Änderungen ergeben. Die limitierte und nummerierte Auflage beträgt für die Ausführung in Feinsilber 400 Stück, in Gold 750 sowie in Feingold jeweils 20 Stück. Alle Medaillen werden mit einem Durchmesser von 35 mm und einem Rondeneinsatzgewicht von rund 16 Gramm geprägt. Alle drei Ausprägungen erfolgen in Spiegelglanzausführung und werden mit Etui, Münzkapsel und Zertifikat ausgegeben. Als kleines Highlight kann sich zur Steinacher Kirchweih vom 13. bis 15. August 2010 jeder selbst eine Medaille prägen. Nutzen Sie die Chance, holen Sie sich ein Stück Steinacher Geschichte nach Hause! Ulrich Kurtz Bürgermeister 5. Steinacher Bildhauersymposium und das Kulturprojekt Schwarzwurzel Ein kleines Jubiläum findet in der letzten Juliwoche im Steinacher Schlosshof statt. Vor fünf Jahren hatte der Steinacher Bildhauer Volker Sesselmann die Idee, ein Bildhauersymposium in seiner Heimatstadt zu organisieren. Das Symposium kam gut an, wurde ein Jahr später mit Unterstützung des Fremdenverkehrsvereins Steinach e.v. ausgeweitet und ist nun eine feste Größe im Event-Kalender der Stadt. Unter dem Motto Kunst und Kultur im Schloss treffen sich nationale und internationale Künstler im Schlosshof, um ihre Ideen in Holz und Stein umzusetzen. Hier entstehen in relativ kurzer Zeit faszinierende Figuren. Die Künstler sehen das Material und wissen, was drin steckt. Das arbeiten sie dann in dieser Woche heraus. Umrahmt mit kulturellen Veranstaltungen für die ganze Familie muss dieses Flair einfach begeistern, schwärmt Mitorganisatorin Gisela Hausdörfer von der örtlichen Touristinformation, die im Schloss untergebracht und damit unmittelbar am Geschehen ist. Teilnehmer 2010 sind der gebürtige Petersburger Michael Alexandrow, die Engländerin Jess Fuller, Silvio Ukat aus Glauchau, Paul Brockhage aus Schwarzenberg, Robby Schubert aus Lößnitz und natürlich Volker Sesselmann. Neben ihrem Schaffen zwischen den grünen Mauern des Schlosses waren die Symposiumsteilnehmer der letzten drei Jahre auch im Außeneinsatz im Wald tätig. Entstanden ist die Idee 2007, als Kyrill in einem Waldgebiet bei Steinach ein Areal von Baumrelikten hinterließ, an denen sich die Künstler für einen Nachmittag versuchten. So entstanden der Künstlerwald Auf der Treb und der Skulpturenpfad an der Skiarena zu besichtigen bis sich die Natur das Holz wieder zurückholt. Auch 2010 werden die Bildhauer wieder ihren Arbeitsplatz im Schlosshof gegen den an der Familienabfahrt der Skiarena für einen Nachmittag tauschen. Vom 19. bis 25. Juli ist es wieder ausdrücklich erwünscht, den Künstlern über die Schulter zu schauen. Gesellig mit Ihnen zusammen zu sein, ist unbedingt erlaubt. Zur Kunst gesellt sich dann ein kulturelles Rahmenprogramm: Am Freitagabend wird handgemachte Musik geboten. Andreas Schirneck, in den letzten Jahren mit der Rock-Ikone Klaus Renft unterwegs, liefert Folk-Klassiker von Tom Petty, Bob Dylan und Cat Stevens, wobei seine Vorliebe für die Musik von Neil Young nicht zu überhören ist. Am Samstag ist im Schlosshof Party mit der Gruppe SET angesagt. Nach einem musikalischen Frühschoppen am Sonntag, gestaltet von der VHS-BigBand, werden die Künstler offiziell nach ihrem einwöchigen Wirken verabschiedet. Im Anschluss ist Stärkung beim gemeinsamen Kloßessen angesagt, bevor ein buntes Nachmittagsprogramm für die ganze Familie startet, das musikalisch vor allem von den Bruch Blech Bräzel Big Bier Bichlers untermalt wird. Bereicherung erfährt das einwöchige Stelldichein der Künstler dieses Jahr zum ersten Mal durch ein zusätzliches und einmaliges Projekt. Schwarzwurzel wurde es von den Initiatoren betitelt, zu denen neben dem Architekten Lucio Nardi die Steinacherin Karolin Leipold gehört. Eine tolle Mischung aus Bildender Kunst und Musik bietet das Bildhauersymposium im Steinacher Schlosshof Was verbirgt sich dahinter? Schwarzwurzel steht für Kunst, Kultur und soziales Engagement, denn junge Kreative setzen sich intensiv mit dem Zukunftspotenzial Steinachs auseinander. Ziel ist, die Zusammenarbeit eingeladener Künstler mit den Bewohnern aller Altersgruppen zu fördern. Durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops sollen Bürger ermutigt werden, sich auf eine unkonventionelle Art mit den Themen Heimat, Regionalität, Arbeit und Identität auseinander zu setzen. Erstmals versucht sich eine Gruppe engagierter Künstler an einem derartigen Projekt und hofft auf regen Zuspruch. Nähere Informationen können auch unter schwarzwurzel.tumblr.com abgerufen werden, oder einfach eine senden an Neugierig geworden? Dann unbedingt den Termin vormerken: 19. bis 25. Juli 2010 in Steinach Gisela Hausdörfer Touristinformation Steinach MDR-Sommernachtsball lädt am 17. Juli nach Steinach Am 17. Juli 2010 macht der MDR-Sommernachtsball Station in Steinach. Unter dem Motto Schick anziehen und tanzen wird sich der Steinacher Marktplatz in einen Open- Air-Ballsaal verwandeln. Ein Sommerrestaurant mit erwählten Speisen und Getränken, ein extra verlegter Holztanzboden und natürlich ein festlich geschmückter Marktplatz sorgen für ein ansprechendes Ambiente. Die Pallas Showband, Stargäste, Gewinnspiele sowie bekannte und beliebte MDR-Moderatoren garantieren einen Abend voller Höhepunkte. Der Sommernachtsball beginnt um 19 Uhr und endet um Mitternacht. Der Eintritt ist frei! Ab 18 Uhr werden die Gäste begrüßt. Auch das Sommerrestaurant wird dann geöffnet sein. Der MDR und Stadt Steinach laden herzlich zu einem unvergesslichen Tanzabend ein!

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15 NICHTAMTLICHER TEIL 15 Information der Unteren Naturschutzbehörde: Umgang mit scheinbar lästigen Insekten Nur wenige kennen die überwältigende Vielfalt von Bienen, Hummeln, Wespen und anderen Hautflüglern. Für das Gleichgewicht im Naturhaushalt ist ihre Anwesenheit jedoch Grundvoraussetzung und bei der ökologischen Schädlingsbekämpfung sind sie praktisch unschlagbar. Viele reagieren auf Wespen und Hornissen ängstlich; Wildbienen und Hummeln begegnet man eher gleichgültig und allenfalls die Honigbiene genießt vorsichtige Anerkennung. Die Hornisse und alle anderen Wespenarten, aber auch Ameisen, Bienen und Hummeln, gehören zu der größten Insektenordnung, der Gruppe der Hautflügler. Alleine in Deutschland zählen dazu etwa Arten. Das Problem für uns Menschen ist der typische Giftstachel. Lebenszyklus: Die Staaten aller sozialen Wespenarten werden im Frühling von der Königin gegründet. Aus einer anfangs nur kleinen, mit den Eiern der Königin belegten Wabe, schlüpfen die Larven, die von der Königin gefüttert werden. Nach dem vierwöchigen Larven- und Puppenstadium entwickeln sich die Arbeiterinnen, die hauptsächlich als Jägerinnen und Ammen fungieren. Zu diesem Zeitpunkt hat die Königin nur noch die Aufgabe, für weiteren Nachwuchs zu sorgen. Die Arbeiterinnen sorgen für den Ausbau des Nestes. Später im Jahr werden größere Wabenzellen für die Aufzucht der neuen Generation der Geschlechtstiere gebaut, die im Spätsommer bis Herbst schlüpfen. Danach sterben die Bewohner des Wespenstaates, mit Ausnahme der zuvor befruchteten Jungköniginnen. Diese überwintern an geschützten Plätzen. Die alten Nester haben nach dem Absterben der Völker ausgedient, sie werden nicht erneut besiedelt. Hornisse (Bild: Niko Korte, Verhaltensregeln in der Nähe eines Nestes: wichtig sind immer ruhige, langsame Bewegungen, damit sich die Wespen nicht angegriffen fühlen die Flugbahn zum Einflugloch nicht verstellen und das Einflugloch nicht anpusten den Nestbereich nicht erschüttern: in den Brutzellen hängt der Nachwuchs kopfüber Wenn doch einmal zugestochen wurde: Ruhe bewahren, Stichstelle aussaugen und kühlen Insektengift-Allergiker bekommen nesselfieberartige Hautausschläge am ganzen Körper, Atemnot, Kreislaufschocksymptome mit Erbrechen, starken Blutdruckabfall und gesteigerten Puls. Sie müssen stets Ausweis und Notfallapotheke dabei haben. Was unseren Wespen beim Überleben hilft: Reich strukturierte Landschaften mit Wasserstellen, vielen Blütenpflanzen auf (Streuobst-) Wiesen, in Feldgehölzen, in Feld und Rain, Wälder mit alten, dicken und auch abgestorbenen Bäumen sowie naturnahe Gärten ohne Giftanwendung sind die besten Refugien für unsere Wespen. Wespen brauchen eiweißreiche Nahrung für die Aufzucht ihrer Brut, hierfür jagen sie Insekten und verfüttern auch Fleisch von toten Tieren, so dass sie wichtige Schädlingsregulierer sind und der Ausbreitung von Krankheiten entgegenwirken. Erwachsene Wespen benötigen Kohlenhydrate, welche sie bevorzugt von Blüten oder wenn es nicht genügend davon gibt auch von süßen Früchten naschen. Die meist friedfertigen Hornissen bevorzugen Blütennektar und Baumsäfte und nicht, wie irrtümlich angenommen, süße Backwaren. Von Wespen bevorzugt werden Blüten mit frei zugänglichem Nektar und wenig ausgeprägtem Duft. Beispiele sind Dill, Petersilie und Schafgarben, Glockenblumen, Spitzblättrige Zwergmispel, Berberitze, Rachenblütler wie die Braunwurz und Fassadenbegrüner wie der spät blühende Efeu oder der Wilde Wein. Je nach Art brauchen Wespen für den Nestbau selten gewordene natürliche Höhlen alter Bäume, Erdhöhlen im Boden, dichte Hecken insbesondere für das freihängende Nest der gefährdeten Mittleren Wespe oder den Unterschlupf im Schuppen. Wespen- und Hornissenkästen werden ebenfalls gerne angenommen. (Wir beraten Sie gerne dazu!) Diese sollten nicht in der Nähe starker Lichtquellen aufgestellt werden, da Wespen und Hornissen auch nachtaktiv sind und das Licht irritiert. Empfehlung: Mit der richtigen Pflanzenauswahl und etwas Gelassenheit kann man Hummeln & Co. leicht helfen. Pflanzen Sie alte, heimische Arten und richten Sie ein wildes Eck im Garten ein. Haben Sie Mut zur Unordnung Ordnungsfimmel tötet Nützlinge. Jessica Winkler Untere Naturschutzbehörde Landkreis Sonneberg auf dreifacher Werbetour Im Juni nutzte der Landkreis Sonneberg gleich dreimal die Gelegenheit zur Werbung in eigener Sache : auf dem Tag der offenen Tür des Thüringer Landtages, auf dem Sommerfest der Thüringen-Vertretung in Berlin (in Form des Deutschen Spielzeugmuseums) und durch die kulinarische und musikalische Ausgestaltung des Gartenfestes des Thüringischen Landkreistages. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Teilnehmern, Versorgern und Unterstützern: der Agroprodukt Sonneberg, der Bäckerei Anton, der Privatbrauerei Gessner, Ankerbräu Steinach, den 6 B`s, dem Deuschen Spielzeugmuseum, der Touristinformation Sonneberg, dem Deutschen Goldmuseum, der Farbglashütte Lauscha mit der Glasprinzessin und der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg! Präsentation im Thüringer Landtag Im Landtag mit MdL Henry Worm Gast am Berlin-Stand: die Ministerpräsidentin Die 6 B`s: Standela für die Glasprinzessin MdL David Eckardt beim Ankerbräu-Ausschank Zum Gartenfest bediente auch die Landrätin

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