Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Freitag, Tagesordnung
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- Erna Dunkle
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Freitag, Tagesordnung Kontrolle der Daten Erklärung rung zur Veröffentlichung Termine Rücktritt von der Abiturprüfung Ergebnis des 1. Zentralen Abiturausschusses - Berechnungsmodus Erkrankung/ Versäumnis Verhalten bei den Prüfungen Täuschungsversuch mündliche Prüfungen Bücher Verschiedenes
2 Kontrolle der Daten Erklärung rung zur Veröffentlichung
3 Termine Donnerstag Freitag Montag, 13. April 2015 ab Dienstag, 14. April 2015 Freitag, 24.April Mai Mai 2015 Montag, 1. Juni 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 ab Mittwoch, 10. Juni 2015 Grillabend, liebevolle Ausgestaltung der Schule - Veranstaltungsende: Uhr (nur Tesakrepp auf Fensterscheiben; kein Wasser; auf Verletzungsgefahr Dritter achten) Letzter Schultag ; nach dem Aufräumen: Bekanntgabe der Ergebnisse des 1. ZAA Material mitbringen (Besen, Müllbeutel.) Unterstützung durch Jg 12 Beginn des Unterrichts für die nicht zugelassenen Schüler(innen) ( 31 APO-GOSt) schriftliche Abiturprüfung (AF 1-3) Beginn: 9.00 Uhr Anwesenheit ab 8.45 Uhr; Mathematik ab 8.30 Uhr Bekanntgabe der Prüfungstermine im 4. Abiturfach (Aushang/mail) mündliche Prüfung im 4. Abiturfach - Hauptprüfungstag: Dienstag 2. Konferenz ZAA ab Uhr: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten ggfs.: Benennung der Fächer für die mündlichen Prüfungen im Abiturfach (schülerweise) vorher: Bücherrückgabe (lt. Plan) Letzter Termin für die Angabe der Reihenfolge der Prüfungen nach 36 Abs. 3 APO-GOSt und der Meldung zu freiwilligen Prüfungen Bekanntgabe der Termine der mündlichen Prüfungen im Abiturfach (Schaukasten/per mail) mündliche Prüfung im Abiturfach - 3
4 Rücktritt von der Abiturprüfung 23 (1) APO-GOSt: Eine Schülerin oder ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung ( 30) von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer ( 2 Abs.1) dadurch nicht überschritten wird. Bei Rücktritt wird die Jahrgangsstufe 13 gemäß 31* wiederholt. Bei einem Rücktritt nach der Zulassungsentscheidung gilt die Prüfung als nicht bestanden. * die bisherigen Leistungen aus 13.1 und 13.2 werden unwirksam Erfolgt der Rücktritt erst nach der Zulassung, so gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden 4
5 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung 200 benötigte Mindestpunktzahl 5
6 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung 8 Leistungskurse 4 Kurse Deutsch 4 Kurse in einer Fremdsprache 2 Kurse Musik, Kunst oder Literatur 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte 2 Kurse Sozialwissenschaften 4 Kurse Mathematik 2 Kurse Religion oder Philosophie 4 Kurse einer Naturwissenschaft 2 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft bzw. einer weiteren Fremdsprache aus Jahrgang 13 6
7 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung Kurse sind in die Gesamtqualifikation einzubringen Insgesamt müssen in der Qualifikationsphase (Block I) mindestens 200 Punkte erreicht werden Leistungskurse zählen doppelt Berechnungsmodus: Gesamtergebnis Block I = Punktsumme der eingebrachten Kurse Anzahl der eingebrachten Kurse Punkte werden erreicht, wenn in allen Kursen 5 Punkte erreicht werden Zugelassen wird, wer bei Einbringung von Kursen insgesamt höchstens 7 Defizite bzw. bei Einbringung von Kursen insgesamt höchstens 8 Defizite einbringen muss. Darunter dürfen maximal 3 LK Defizite sein. 7
8 Erkrankung 23 (2) Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden gewertet. Gleiches gilt für Prüflinge, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen die gesamte Prüfung oder einen Teil der Prüfung versäumen. Im Krankheitsfall hat der Prüfling unverzüglich einärztliches Attest vorzulegen, im Übrigen sind die Gründe für das Versäumnis unverzüglich dem Zentralen Abiturausschuss schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden oder wird der fehlende Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung gewertet SLU, BOL. STE, BEN 8
9 Erkrankung nicht zu vertretende Gründe sind z.b. Krankheit, Unfall wichtig: unverzüglich erledigen Schulbüro (Tel.: )... Attest vorlegen oder die sonstigen Hinderungsgründe schriftlich mitteilen (Adressat: der Zentrale Abiturausschuss). Das Attest muss nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt des versäumten Prüfungsteils bzw. der Prüfung bestanden hat! Alle Besonderheiten und Beeinträchtigungen vor der Prüfung mitteilen (sofort nach Bekanntwerden) 9
10 Versäumnis 23 (3) Versäumt ein Prüfling Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund*, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet. Die Entscheidung trifft der Zentrale Abiturausschuss. * verspätet oder nicht eingereichtes Attest oder wenn nach Überzeugung des ZAA das Versäumnis durch den Prüfling zu vertreten ist 10
11 Versäumnis WICHTIG Die Schülerinnen und Schüler müssen während der gesamten Prüfungsphase erreichbar sein! Wird durch die Nichterreichbarkeit eine Klausur versäumt ist das Verschulden der Schülerin/dem Schüler anzurechnen 11
12 Organisation der Klausuren WC Fluraufsicht 10a 10b 8d 12
13 Organisation der Klausuren WC 9d 10d Fluraufsicht 13
14 Organisation der Klausuren Datum Kurs Zeit Raum Garderobe Di., D-GK d 10d 8.45 Do., Fr., E-LK a IFR 1 E-LK b IFR 1 E-GK d IFR 1 EK-LK a IFR 1 EK-LK b IFR 1 PA-LK d IFR 1 Di., M-LK a IFR 1 M-GK b IFR 1 Do., BI-LK a IFR 1 BI-GK b IFR Fr., SW-GK d 10d
15 Organisation der Klausuren vor der Klausur pünktlich, d.h. spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum einfinden Bitte beachten: Sonderregelung Mathe: 8.30 Uhr (Speicherreset) Jacken und Taschen im Garderobenraum deponieren keine Handys im Prüfungsraum am Arbeitsplatz nur die unmittelbar für die Klausur benötigten Materialien und Proviant 15
16 Organisation der Klausuren während der Klausur Papier: (LK: 20 Blätter ; GK 15 Blätter + jeweils 5 Blatt Konzeptpapier) auf dem Konzeptpapier ist die obere Ecke abgeschnitten); weiteres Papier gibt es bei der Aufsicht Eigenes Papier darf nicht verwendet werden Toilettenregelung: Namen beim Verlassen des Raumes der Klausuraufsicht nennen Der Klausurbereich darf nicht verlassen werden Nach Klausurende den Flurbereich sofort verlassen 16
17 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten (1) Für das Verfahren bei Täuschungshandlungen gilt 13 Abs. 6 entsprechend. In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (2) Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde in besonders schweren Fällen innerhalb von zwei Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären. (3) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (4) Die Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 und 3 trifft der Zentrale Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Bestätigt die obere Schulaufsichtsbehörde den Ausschluss, gilt die Prüfung als nicht bestanden. (5) Wird in einem Teil der Prüfung die Leistung verweigert, gilt 13 Abs
18 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten eine Täuschung liegt vor, wenn sich ein Schüler/eine Schülerin zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe bedient Geringe Täuschung: Prüfling setzt Prüfung fort; bewertet wird nur der Teil, der ohne die Täuschungshandlung erbracht wurde (Spickzettel) Umfangreiche Täuschung: der Prüfungsteil wird mit ungenügend bewertet (Anruf, Textauszüge, )SMS, Besonders schwere Täuschung: Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Prüfung (mehrfacher Täuschungsversuch, Behinderung / Störung der Prüfung der Mitschüler durch rücksichtsloses Verhalten, Kommentare, ) 18
19 mündliche Prüfungen Verpflegung am DI KR3 Vorbereitung KR4 8c 8b 8a Prüfung 9a 9b 9c DIF2 KR6 KR
20 mündliche Prüfungen im AF I III nur erforderlich falls: Das Ergebnis der Abi-Klausur weicht mindestens 4 Punkte vom Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase ab Erforderliche Bedingungen wurden nicht erfüllt 20
21 mündliche Prüfungen im AF I III - Bestehensprüfung Das Bestehen der Abiturprüfung ist gefährdet, wenn nicht mind. 100 Punkte im Abiturbereich erzielt werden nicht in mindestens zwei Abiturfächern (darunter 1 LK) 25 Punkte erzielt werden bei notwendigen Mehrfachprüfungen wird die Reihenfolge vom Schüler auf Anraten des ZAA festgelegt Gewichtung schriftlich : mündlich = 2:1 Meldung zur freiwilligen Prüfung Festlegung der Reihenfolge: spätestens: Dienstag, bis Uhr 21
22 Bücherrückgabe Montag, 1. Juni 2015 Zeitplan einhalten 22
23 Verschiedenes 23 Abi-Zeitung Abi-Stein Abi-Deckblatt Abi-Bild
24 Verschiedenes Noch Fragen 24
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