Abitur 2017 Jg.-stufenversammlung am
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- Krista Engel
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1 Abitur 2017 Jg.-stufenversammlung am Formalitäten Zulassungsbescheinigungen Zeit für Beratung
2 Berechnung der Gesamtqualifikation Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) Einbringung: anrechenbaren Kursen aus der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt Lk s werden doppelt, Gk s einfach gewertet evtl. Projektkurs (wie 2 Gk s) Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).
3 Berechnung der Gesamtqualifikation Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte) Leistungen in der Abiturprüfung (fünffache Wertung je Abiturfach, Ausnahme bei besonderer Lernleistung)
4 Pflichtbedingungen für den Abiturbereich In 2 Prüfungsfächern, darunter 1 Lk, müssen jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden! Im Abiturbereich müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sein!
5 Block II: mdl. Prüfungen im Fach Abweichungsprüfung: Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen weichen um 4 oder mehr Notenpunkte von der Vornote ab (Ø vier Halbjahre Q-Phase) Bestehensprüfung: Mindestbedingungen nicht erfüllt
6 schriftliche Prüfungen Bitte beachtet den gesonderten Terminplan mit den schriftl. Prüfungsterminen!!! Prüfungsräume sind das Ei, die 500ter- Räume des Neubaus, ggf. Fachräume im Fachklassentrakt (Ph, Ch). Raumpläne hängen aus!
7 Klausurtermine DATUM LK GK Di D d Do EK, PA, GE Fr E e Mi M m Do ek, ge, gebi, sw Mi Bi, CH, PH bi, ch, ph
8 Auswahl DATUM FACH Auswahl Di Deutsch 1 aus 3 Do Erdkunde Pädagogik Geschichte 1 aus 3 Fr Englisch 1 aus 2 Mi Mathematik nein Do Mi Erdkunde Geschichte bili Geschichte Sozialwiss. Biologie Chemie Physik 1 aus 3 nein
9 schr. P.: Prüfungszeiten Beginn für alle an jedem Tag: 9.00 Uhr! LK: 4 ¼ Zeitstd. (+ evtl. 30 min Auswahlzeit) Uhr / Uhr GK: 3 Zeitstd. (+ evtl. 30 min Auswahlzeit) Uhr / Uhr
10 ACHTUNG!!! Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player, Uhren, Smartwatch u. ä.) im Prüfungsraum auch im ausgeschalteten Zustand ist nicht gestattet und wird als Täuschungsversuch gemäß 24 APO-GOSt gewertet!
11 24: Täuschungshandlungen Gering: einzelne Leistungen können für ungenügend erklärt werden! Umfangreich: die gesamte Leistung wird für ungenügend erklärt! Besonders schwer: Ausschluss von der weiteren Prüfung!
12 besondere Regelungen Mäntel u. Jacken an der Garderobe aufhängen, Taschen u. Rucksäcke im Tafelbereich ablegen! am Arbeitsplatz nur Schreibgerät, ggf. erlaubte Hilfsmittel (TR, Formelsammlung, Lexikon), Verpflegung Klausurpapier u. Konzeptpapier wird gestellt. Nur die Fachlehrkraft darf Hilfen geben!!!
13 besondere Regelungen Jedes Verlassen des Prüfungsraumes wird protokolliert. Rauchverbot Toiletten: im Vorraum zu 502/504 u. im Flur des Neubaus (Fkt bei Ph, Ch)! Nach Abgabe der Klausur sind das Schulgebäude und das Schulgelände sofort zu verlassen!
14 mdl. Prüfungen im 4. Abiturfach Termine: Mittwoch, Donnerstag, Prüfungsplan ab Freitag im Glaskasten (1. Stock HG) Anwesenheitspflicht 1 Std. vor Prüfungsbeginn Aufenthaltsraum, Vorbereitungsraum, Warteraum
15 nächste Stufenversammlung: Dienstag, , 8.00 Uhr, Aula Anwesenheitspflicht für alle! Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (in Gruppen) Beratungsgespräche (einzeln) freuen und feiern (gemeinsam)
16 Mündliche Prüfungen im Abiturfach Termin: ab Montag, Pflichtprüfungen bei Abweichung 4 Pkt. Punktsumme Block II unter 100 keine 2 Kurse jeweils über 25 Punkte Freiwillige Prüfung wg. Durchschnittsnote (nach Beratung): Meldung bis Mittwoch, , 9.00 Uhr
17 Rückgabe der Bücher Dienstag (Bekanntgabe der Noten) zwischen u in Raum 163 Bei weiteren Prüfungen nach indiv. Absprache mit Herrn Weykamp oder Herrn Offergeld!
18 23: Erkrankung, Versäumnis Eine nicht bestandene Prüfung kann 1x wiederholt werden! Bei Erkrankung kann die gesamte Prüfung oder fehlende Teile nachgeholt werden. Bereits abgelegte Teile werden gewertet.
19 Bei Erkrankung ist unverzüglich ein Attest vorzulegen! Versäumt ein Schüler Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet. Entscheidungen darüber trifft der Zentrale Abiturausschuss.
20 Viel Erfolg und gutes Gelingen für das Abitur 2017!!! (H. Edeler)
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