Satzung. LandesJuniorenOrganisation in Rheinland-Pfalz / Saarland

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1 - 1 - Satzung der LandesJuniorenOrganisation in Rheinland-Pfalz / Saarland Präambel: Die LandesJuniorenOrganisation (LJO) ist der Zusammenschluss aller Physiotherapieschüler und Berufseinsteiger, die Mitglied im ZVK Rheinland-Pfalz/ Saarland e.v. sind. Sie ist das Forum der Schülerschaft und der Berufseinsteiger in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Sie dient dem Informationsaustausch in berufsspezifischen Belangen, sowie der politischen Mitgestaltung der gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenbedingungen des Berufsstandes. 1. Name LandesJuniorenOrganisation Physiotherapie Rheinland-Pfalz/Saarland. ( LJO Physiotherapie RPS ) 2. Zweck 2.1. Die LandesJuniorenOrganisation vertritt die Interessen der Physiotherapieschüler der Physiotherapieschulen und Berufseinsteiger in Rheinland-Pfalz und im Saarland Diese Satzung regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der LandesJuniorenOrganisation und bestimmt die Vertretung durch den LandesJuniorenRat (LJR) und dessen Aufgaben Diese Satzung gibt außerdem den Rahmen für die Organisation und Durchführung von LandesJuniorenTreffen (LJT) vor. 3. Mitgliedschaft Mitglied in der LandesJuniorenOrganisation Rheinland-Pfalz/Saarland ist, wer - Physiotherapie-Schüler an einer Fachschule für Physiotherapie in Rheinland-Pfalz oder im Saarland oder - Berufseinsteiger und - Mitglied im ZVK Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. ist. Berufseinsteiger sind Physiotherapeuten bis zum Ende des auf den Abschluss der Ausbildung folgenden Kalenderjahres.

2 - 2 - Physiotherapie-Schüler können auf Antrag (Beitrittserklärung) dem ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. beitreten; sie werden als außerordentliche Mitglieder geführt. Berufseinsteiger können auf Antrag (Beitrittserklärung) dem ZVK Rheinland- Pfalz/Saarland e.v. beitreten; sie werden als ordentliche Mitglieder geführt. 4. Ziele und Aufgaben der LandesJuniorenOrganisation Die LandesJuniorenOrganisation im ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. hat folgende Ziele: Kontakte herzustellen bzw. zu pflegen zwischen den Schülern der unterschiedlichen Semester der verschiedenen Physiotherapieschulen, zwischen Schülern und Schulleitung, zwischen Schülern und ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. zwischen Berufseinsteigern zwischen Berufseinsteigern und dem ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. den Informationsfluss und Informationsaustausch rund um die Physiotherapieausbildung und die Physiotherapie zu fördern für die Physiotherapieschüler mehr Transparenz zu schaffen, bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Physiotherapeuten, der Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung an den Physiotherapieschulen (Lernfächer, Lerninhalte) dem Lehrereinsatz im theoretischen und praktischen Unterricht; die Physiotherapieschüler und Berufseinsteiger in Fragen des Berufseinstiegs zu beraten die Physiotherapieschüler und Berufseinsteiger für die LandesJuniorenOrganisation zu aktivieren die LandesJuniorenOrganisation zu strukturieren. 5. Kooperation Die LandesJuniorenOrganisation Rheinland-Pfalz/Saarland sucht eine enge Zusammenarbeit mit LandesJuniorenOrganisationen aus anderen Bundesländern sowie mit der BundesJuniorenOrganisation (BJO), dabei im besonderen mit dem BundesJuniorenRat (BJR). 6. LandesJuniorenRat (LJR) 6.1. Die LandesJuniorenOrganisation der Physiotherapieschüler der Physiotherapieschulen und Berufseinsteiger in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird durch den LandesJuniorenRat (LJR) vertreten.

3 Der LJR besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, davon eines aus Rheinland- Pfalz, eines aus dem Saarland und eines nach freier Wahl. Die Größe ist auf maximal 5 begrenzt. Diese sollen verschiedenen Physiotherapieschulen angehören oder Berufseinsteiger sein Der LJR wird auf dem LandesJuniorenTreffen (LJT) für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die gewählten Mitglieder des LJR bleiben jedoch bis zur Wahl des neuen LJR im Amt; dies gilt auch, wenn während der Amtsperiode die Ausbildung durch Examen abgeschlossen wird. Gewählt werden kann nur, wer Mitglied der LandesJuniorenOrganisation ist. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann als Einzel- oder als Blockwahl erfolgen. Die Mitglieder des LJR sind einzeln zu wählen, wenn dies ein Stimmberechtigter verlangt. Die Wahl ist grundsätzlich öffentlich und nur dann geheim, wenn ein Stimmberechtigter es verlangt Die ausscheidenden Mitglieder des LJR stellen sich den neu gewählten Mitgliedern des LJR für ein Vierteljahr zur Einweisung in die Arbeit beratend zur Verfügung Scheidet ein Mitglied des LJR während der Amtsperiode aus, so kann der verbleibende LJR durch einstimmigen Beschluss ein Ersatzmitglied kooptieren Alle Mitglieder des LJR sind gleichberechtigt und stimmen die Aufgabenverteilung untereinander ab Der neue LJR übernimmt jeweils die Aufgaben und Pflichten des bisherigen LJR. Der scheidende LJR verpflichtet sich zu einer ordentlichen Übergabe des Amtes an den neuen LJR Auf dem LJT legt der LJR Rechenschaft über seine während der Amtsperiode geleistete Arbeit ab. Genauso legt der LJR den Kassenbericht vor und informiert mündlich sowie schriftlich über die Entscheidungen des LJR Auf Antrag kann der LJR oder ein Mitglied des LJR, auf dem LJT oder einem außerordentlichen LJT, mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Wahlberechtigten abgewählt werden. 7. Aufgaben des LandesJuniorenRat Der LandesJuniorenRat verpflichtet sich, - einen Vertreter zu wählen, der im gedanklichen Austausch mit dem Vorstand des ZVK Rheinland-Pfalz /Saarland e.v. steht,

4 nach Möglichkeit ein Mitglied zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen zu entsenden, - bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des ZVK Rheinland- Pfalz/Saarland e.v. über die Juniorenarbeit sowie den Haushalt der LandesJuniorenOrganisation Bericht zu erstatten, - mindestens mit einem Vertreter an den Sitzungen des BundesJuniorenRats teilzunehmen, - mindestens mit einem Vertreter auf den BundesJuniorenTreffen vertreten zu sein. 8. Ehrenamtlichkeit Alle Mitglieder des LandesJuniorenRats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Erstattung der Kosten, die bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben entstanden sind, gemäß 12. Abs Zusammenarbeit zwischen LJR und Vorstand des ZVK Rheinland- Pfalz/Saarland e.v. Der Vorstand des ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. lädt den LJR regelmäßig zu den Vorstandssitzungen ein. Der Vertreter des LJR hat an den Vorstandssitzungen Rederecht. 10. Das LandesJuniorenTreffen (LJT) Auf dem LJT treffen sich die Schüler aller Physiotherapieschulen und Berufseinsteiger aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland (auch Nichtmitglieder). Jeder Schüler hat Rederecht. Alle Teilnehmer am LJT erkennen die Regeln dieser Satzung über Organisation und Durchführung des LJT an Das LJT findet mindestens einmal jährlich statt Das LJT wird durch den LandesJuniorenRat (LJR) geleitet Das LJT wird auf der Homepage, des ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. mit Angabe der Tagesordnung vier Wochen vorher angekündigt Weitere Tagesordnungspunkte können bis zur Genehmigung der Tagesordnung auf dem LJT aufgenommen werden Ein außerordentliches LJT ist schriftlich mit einer Frist von vierzehn Tagen einzuberufen,

5 - 5 - a) wenn mindestens 20 Physiotherapie-Schüler und/oder Berufseinsteiger aus Rheinland-Pfalz und/oder dem Saarland, die auch Mitglied des ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. sind, dies schriftlich beantragen oder b) auf mehrheitlichen Beschluss des LJR oder c) alle LandesJuniorenRat-Mitglieder zurücktreten Ein außerordentliches LJT wird unter Mitwirkung der Beantragenden organisiert, die das außerordentliche LJT wünschen oder nach Absprache Die Teilnahme am LJT ist für andere Personen außer die unter genannten auf Einladung des LJR möglich. Die Eingeladenen haben Rederecht, welches jedoch auf Beschluss des LJR eingeschränkt oder aufgehoben werden kann Der Austragungsort und die ausrichtende Schule für das nächste LJT wird jedes Mal beim LJT bestimmt Sollte es auf einem LJT zu keiner Lösung kommen, kann der LJR selbst den Austragungsort bestimmen und die Ausrichtung des nächsten LJT übernehmen Die ausrichtende Schule des nächsten LJT stellt das Organisationsteam (Orgateam). Der LJR überträgt die Organisation und die Durchführung des LJT dem Orgateam, hierzu kann untereinander näheres geregelt werden Das ausführende Orgateam des LJT oder der LJR stellt den Protokollanten. Das Protokoll muss enthalten: 1. Ort und Zeit des LJT 2. Namen der LandesJuniorenRat-Mitglieder 3. Namen der unter genannten Eingeladenen 4. die Tagesordnung 5. die Art der Abstimmungen und die erzielten Abstimmungsergebnisse 6. bei Satzungsänderungen der gesamte Wortlaut der Änderung Die Aufgaben des LandesJuniorenTreffens sind: 1. Wahl der Mitglieder des LJR 2. Entgegennahme eines Rechenschafts- und Kassenberichts des LJR 3. Entlastung des LJR 4. Wahl der Kassenprüfer 5. Diskussion und Beschlussfassung von Anträgen 6. Beschluss über Satzungsänderungen

6 Beschlussfassung auf dem LandesJuniorenTreffen 1. Stimmberechtigt ist jeder Teilnehmer, der Mitglied im ZVK Rheinland- Pfalz/Saarland e.v. ist. 2. Bei den Wahlen zum LJR sind jedoch alle Teilnehmer ohne Rücksicht auf die Verbandsmitgliedschaft stimmberechtigt. 3. Das LJT ist beschlussfähig, wenn eine satzungsgemäße Einladung zum LJT erfolgte. 4. Die Beschlussfassung auf dem LJT erfolgt mit einfacher Mehrheit. 5. Beschlüsse über Satzungsänderungen der LandesJuniorenOrganisation benötigen eine Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Stimmberechtigten. 12. LandesJuniorenKasse (LJK) Die LandesJuniorenArbeit wird durch die LandesJuniorenKasse finanziert Der ZVK Rheinland-Pfalz/Saarland stellt der LJK folgende Mittel für die Durchführung der satzungsgemäßen LandesJuniorenArbeit zur Verfügung: a) 7,50,- pro neues außerordentlichem Mitglied b) Einen weiteren Betrag als Zuschuss nach näherer Maßgabe des Haushaltsplans des ZVK Rheinland-Pfalz /Saarland e.v Die LJK wird vom LJR geführt Der LJR kann die administrative Führung der LJK an die Geschäftsstelle des ZVK Rheinland-Pfalz /Saarland e.v. übertragen Die Kosten der LandesJuniorenArbeit werden von der LJK finanziert. Die Mitglieder des LJR erhalten eine Kostenerstattung für Telefon-, Porto- Kopier- und Fahrtkosten (DB 2-te Klasse bzw. PKW pro km 0,20 ), die im Zuge der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben anfallen. Der LJR gibt auf dem LJT einen Kassenbericht ab. 13. Kassenprüfer Die LJO wählt auf dem LJT jeweils zwei Kassenprüfer, deren Aufgabe es ist, das Rechnungswesen des LJR zu prüfen und das Prüfergebnis auf dem LJT bekannt zu geben. 14. Inkrafttreten Die Satzung wurde auf dem LJT am 5.April 2008 in Saarbücken geändert und neu beschlossen, sie tritt mit Genehmigung durch den Vorstand des ZVK Rheinland- Pfalz/Saarland e.v. in Kraft.

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