Mit den vorliegenden Unterlagen informieren wir Sie über unsere Grundsätze, über Tagesablauf, Öffnungszeiten, Tarife und vieles mehr.
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- Sven Hertz
- vor 5 Jahren
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1 Liebe Eltern Mit den vorliegenden Unterlagen informieren wir Sie über unsere Grundsätze, über Tagesablauf, Öffnungszeiten, Tarife und vieles mehr. Ein Anmeldeformular finden Sie beigelegt oder im Internet. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle Ihres Kindes und danken für Ihr Vertrauen. Chinderhus Judith Suter 1. Zum Betrieb Im Chinderhus werden Kinder ab dem vierten Lebensmonat bis zum Kindergarteneintritt betreut. von Montag bis Freitag, mindestens einen Tag oder zwei halbe Tage. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen. Das Chinderhus hat zum Ziel den Kindern einen Raum zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. In einer anregenden Atmosphäre erhält das Kind die Gelegenheit sich alleine zu beschäftigen, aber auch das Zusammensein in einer Gruppe zu erlernen. Die ausgebildeten Bezugspersonen achten auf eine angemessene Förderung jedes einzelnen Kindes. Das Chinderhus verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. 2. Unsere Betreuungsleitsätze 1. Bei uns im Chinderhus steht das Wohlergehen der Kinder im Zentrum. 2. Unser Ziel der Betreuung ist eine altersgerechte und ganzheitliche Förderung der Kinder durch gezielte Aktivitäten. 3. Unsere Tagesstruktur lässt genügend Zeit für das Freispiel, im Haus oder im grossen Garten. 4. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut. Unsere Leitsätze in der Zusammenarbeit mit den Eltern Wir legen grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Dies erleichtert auch den Aufbau von tragfähigen Beziehungen zu den ErzieherInnen. Dabei sind beide Teile- Eltern wie auch ErzieherInnen verantwortlich für einen gelingenden Gedankenaustausch und Kontakt.
2 3. Unsere Öffnungszeiten Das Chinderhus ist von Montag bis Freitag jeweils von 6.30 bis Uhr geöffnet. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Kind früher abholen kommen, damit Sie genügend Zeit haben, um die nötigen Informationen zum Tagesgeschehen zu erhalten. Das Chinderhus ist jeweils über Weihnachten/Neujahr (wie die Schulferien der Gemeinde Uzwil) und während drei Wochen im Sommer, sowie an den folgenden Feiertagen geschlossen: Karfreitag und Ostermontag Auffahrt mit nachfolgendem Freitag Pfingstmontag 1. August 1. November Die genauen Daten werden den Eltern jeweils Ende Jahr für die nächsten zwei Jahre mitgeteilt. 4. Bringen und Abholen der Kinder Wir bitten Sie, folgende Bring- und Holzeiten einzuhalten, damit wir die Zeiten dazwischen ungestört mit den Kindern gestalten können: Morgens 6.30 bis 9.00 Uhr Mittags bis Uhr Abends bis Uhr Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies der Krippen- oder der Gruppenleitung vorher mitzuteilen. 5. Tagesablauf Um 8.30 Uhr gibt es für die schon Anwesenden ein gemeinsames Frühstückbuffet. Ab 9.30 Uhr werden die Kinder individuell gefördert (basteln, spielen etc.). Wir legen auch Wert auf das gemeinsame Spielen und Singen. Je nach Bedürfnis gehen ins Freie. Um Uhr folgt das Mittagessen. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen können oder einer stillen Beschäftigung nachgehen. Den Nachmittag verbringen die Kinder wieder mit Spielen, Basteln, Singen, im Garten etc. und genießen den gemeinsamen Imbiss.
3 6. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal eine grundlegende Zeit für den weiteren Weg im Chinderhus. Ein erstes Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen und des Austausches über Gewohnheiten Ihres Kindes. Danach wird das Eingewöhnen des Kindes mit den Eltern vereinbart. Die Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richtet sich nach der Situation des Kindes. 7. Verpflegung Die Mahlzeiten werden im Chinderhus durch einen Koch EFZ zubereitet. Wir achten auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Ebenso nehmen wir Rücksicht auf individuelle Essgewohnheiten (Allergien, Religion, vegetarisch). Wir legen Wert darauf, dass die Mahlzeiten in einer entspannten Atmosphäre eingenommen werden. Die Schoppen- und Spezialnahrung für Säuglinge wird von Ihnen mitgebracht. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstückbuffet (für alle Kinder, die um 8.30 Uhr da sind) Brot, Müesli, Fruchtsalat, Käse, Fleisch Joghurt, Mich, Tee, Orangensaft Mittagessenbuffet (Salat-und Hauptgangbuffet) Dessert ( 2 mal pro Woche) Imbiss 8. Ersatzkleider, Spielsachen Da wir mit den Kindern täglich ins Freie gehen, bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Kleidung ihres Kindes der Witterung angepasst ist. Die Kinder sollten mit den Kleidern turnen und basteln, mit Sand und Wasser spielen dürfen. Deshalb sind mitzubringen: Ersatzkleider, Regenhose und Regenjacke, Stiefel, Hausschuhe, Windeln (wenn nötig). Badehose, Sonnenhut und -Creme im Sommer und Handschuhe, Skianzug und Mütze für den Winter. Selbstverständlich können Sie ihrem Kind das Lieblingsspielzeug mitgeben, wenn dies zu seinem Wohlbefinden beiträgt. Für Schmuck und persönliche Spielsachen übernimmt das Chinderhus keine Haftung. 9. Medikamente, Krankheit Die Medikamente müssen uns, Betreuerinnen mit den nötigen Anweisungen persönlich abgegeben werden. Das Chinderhus übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind an einer Infektionskrankheit erkrankt. Ein krankes Kind fühlt sich am wohlsten in der Ruhe und zu Hause. Ist die Ansteckungsgefahr oder der Zustand des Kindes für die restlichen Kinder und den Betrieb nicht tragbar oder möglich, entscheidet die Krippenleitung ob es zu einer Betreuung kommt. Die Kinder
4 werden Grundsätzlich mit Erkältung im Chinderhus betreut. Ebenso muss die Krippenleitung über aktuelle, ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. 10. Notfälle Bei einem Unfall werden die Eltern sofort benachrichtigt. Bitte teilen Sie der Krippenleitung Änderungen Ihrer Telefonnummer unbedingt mit. Die Betreuerinnen und Betreuer sind befugt, ein Kind unverzüglich in ärztlicher Behandlung oder ins Spital zu bringen, wenn es die Situation nötig macht. 11. Versicherung Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sollten die Eltern abgeschlossen haben. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt das Chinderhus keinerlei Haftung. Wir verfügen über eine betriebliche Haftpflichtversicherung. 12. Tarife / Zahlungskonditionen Die Tarife werden anhand des Netto-Jahreseinkommens beider Elternteile oder Konkubinatspartner berechnet. Für Alleinerziehende gelten das Netto-Jahreseinkommen der Mutter bzw. des Vaters, zuzüglich allfälliger Alimente und Renten. Den Eltern, welche nicht in Uzwil oder Oberuzwil wohnen, wird der höchste Betreuungstarif verrechnet. Begründete Gesuche für eine niedrigere Tarifstufe sind an den Vereinsvorstand zu richten. Jährliche Tarifanpassung vorbehalten. Zusätzliche Betreuungstage werden nachträglich in Rechnung gestellt. Der Betreuungsbeitrag ist durch einen Dauerauftrag bei einer Bank zu entrichten Hinweis: Bei Abwesenheit durch Krankheit/Unfall, Ferien oder Ähnliches ist die vereinbarte Monatspauschale trotzdem zur Zahlung fällig, da der Platz nicht an ein anderes Kind vergeben werden kann. Es erfolgt keine Rückerstattung. 6. Kündigung, Änderung der Betreuungstage Der Betreuungsplatz kann von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und endet am Monatsende. Während der Kündigungsfrist ist der Betreuungsbetrag ungekürzt zu zahlen. Die Änderungswünsche der Betreuungstage werden ausschliesslich von der Krippenleitung vorgenommen.
5 14. Vereinsmitgliedschaft Durch die Einzahlung des Jahresbeitrages von 20.- Fr. sind die Eltern Aktivmitglieder des Vereins Chinderhus und somit stimmberechtigt 15. Anregungen und allfällige Beschwerden Die Beschwerde sowie deren Bearbeitung werden dokumentiert. Wo nötig führen sie zu Gesprächsterminen mit den zuständigen Personen. Der Beschwerdeweg ist: Gruppenleitung, Krippenleitung, Elternvertretung Vorstand, Präsidium Krippenvorstand, Aufsichtsbehörde (Amt für Soziales des Kantons St.Gallen) 16. Verschwiegenheit Alle Mitarbeiter im Chinderhus sind verpflichtet, absolute Verschwiegenheit bezüglich Wissen über Kinder, deren Eltern und Angehörige zu wahren. 17. Anmeldung Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular (beiliegend). Falls kein Betreuungsplatz verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind auf die Warteliste zu setzen. Chinderhus 2017
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