Betriebsreglement vom Verein. Heizenholz Zürich

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1 Betriebsreglement vom Verein Heizenholz Zürich

2 1. Ziele und Grundsätze 2 2. Betriebsbewilligung 2 3. Tarife der 2 4. Betreuungsangebot 2 5. Eingewöhnung 3 6. Öffnungszeiten 3 7. Bring- und Abholzeiten / Absenzen 3 8. Abholberechtig 3 9. Räumlichkeiten / Umgebung Verpflegung Personal Pädagogische Grundsätze Sicherheit / Hygiene Krankheiten / Unfall Versicherung Kündigung und Austritt Ausschluss 6 1

3 1. Ziele und Grundsätze Das Kind in seiner Eigenständig steht im Zentrum. Wir begleiten und fördern Kinder aus verschiedenen Kulturen in ihrer geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Entwicklung. Soziales Verhalten soll geübt, zwischenmenschliche Kompetenzen erfahren und die Sprachentwicklung gefördert werden. Inmitten einer hektischen Umwelt möchten wir für unsere Kinder eine gemütvolle, heitere und positive Atmosphäre schaffen. Die steht grundsätzlich allen Kinder unabhängig von ihrer konfessionellen, politischen oder ethnischen Zugehörigkeit offen. 2. Betriebsbewilligung Die Betriebsbewilligungsvoraussetzungen sind festgehalten in den der Bildungsdirektion des Kantons Zürich erlassenen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen 30m. 30. Juni Die verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung. 3. Tarife der Die Tarife der : Ganztagesplätze: 6 18 Monate: CHF 18 Monate bis zum Kindergarteneintritt: CHF Halbtagesplätze: CHF; Einheitstarif Eingewöhnungspauschale: CHF Der Monatstarif muss auch bei Ferien oder Krankheit etc. vollständig bezahlt werden. Die Monatspauschalen sind 12 x im Jahr fällig und müssen jeweils bis zum 05. des Monats einbezahlt werden. Zusätzliche Betreuungstage werden vierteljährlich verrechnet. 4. Betreuungsangebot Unser Betreuungsangebot umfasst zwei altersgemischte Kindergruppen mit jeweils 8 und 11 Ganztagesplätzen, davon stehen jeweils drei Plätze für Säuglinge bis zum 18. Lebensmonat zur Verfügung. Wir betreuen Kinder im Alter von 6 Monaten zum Kindergarteneintritt. Die Mindestanwesenheit beträgt 40 % (das entspricht 2 Ganzen Tagen, oder 3 Halbtagen) pro Woche. 2 - Ganzer Tag Uhr - Halber Tag Morgen Uhr

4 5. Eingewöhnung Die Eingewöhnungsphase ist für das gute Einleben in der Kinderkrippe von grosser Bedeutung. Die Eingewöhnungszeit ist für die Eltern verbindlich. Für die Eingewöhnungszeit erheben wir eine Pauschale von CHF Öffnungszeiten Die ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Ausnahme einer Woche Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr sowie den gesetzlichen Feiertagen, ist die Krippe das ganze Jahr über. Am 24. Dezember, Knabenschiessen und Sechseleuten schliessen wir bereits um 12. Uhr. 7. Bring- und Abholenzeiten / Absenzen Betreuungsumfang: Ganzer Tag: Bringen von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr Abholen von Uhr bis Uhr. Halber Tag: Bringen von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr Abholen von Uhr bis Uhr Bei verspätetem Abholen er Kinder wird den Eltern ein Mehraufwand von CHF pro angebrochenen 10 Minuten in Rechnung gestellt. Der Betrag ist dem KITA Personal gleich oder am nächsten Tag bar zu bezahlen. Absenzen: Können ie Kinder aus irgeneinem Grund die Kinderkrippe nicht besuchen, müssen diese bis spätestens um 8.30 Uhr abgemeldet werden. Ferien und Absenzen sind dem Krippenpersonal möglichst früh zu melden. Ferienabwesenheit berechtigt nicht zur Rückerstattung der Monatspauschale. 8. Abholberechtigt Wir übergeben die Kinder bei Abholen nur an die Eltern, oder an Personen, welche von den Eltern bekannt gegeben wurden. Die Eltern müssen das Betreunngspersonal frühzeitig darüber informieren, wenn das Kind von einer anderen Person abgeholt wird. Bei Personen, welche dem Krippen-Personal unbekannt sind, wird ein Amtlicher-Ausweis verlangt. 3

5 9. Räumlichkeiten / Umgebung Jede Gruppe verfügt über je zwei bis drei Räume zum Spielen, Essen und Schlafen. Die Einrichtung besteht aus Holzmöbeln, ie dem Alter der Kinder und ihren Bedürfnissen enrsprechen. Der Krippen eigene Garten mit diversen altergerechten Spielgeräten lädt zu vielen Aussenaktivitäten ein. Der nahe gelegene Wald und Spielplatz, Bächlein und Spazierwegen sind schnell erreichbar. 10. Verpflegung Wir essen mit den Kindern Znüni, Zmittag und Zvieri. Dabei legen wir Wert auf abwechslungsreiche, kindgerechte und gesunde Mahlzeiten. Das Mittagessen wird täglich von unserer Köchin frisch zubereitet. Kein Kind wird gewungen etwas zu, was es nicht mag. Eine friedliche und entspannte Atmosphäre ist uns wichtiger, als unnötige Zwänge, wir ermuntern aber die Kinder, Neues zu probieren. Auf Allergien, spezielle Wünsche wie vegetarisches Essen wird Rücksicht genommen. 11. Personal Für die operative Leitung der ist die Krippenleitung verantwortlich. Die altersgemischen Gruppen werden von ausgebildeten Kleinkindererzieherinnen (oder gleichwertige Ausbildung) geleitet Sie werden von Lernenden und Praktikanten unterstützt. Eine Köchin sorgt täglich für das leibliche Wohl der Kinder und der Mitarbeitenden. Für jede Funktion liegt ein Stellenbeschrieb vor, der die Verantwortlichkeit und Aufgaben regelt. 12. Pädagogische Grundsätze Zentrales Anliegen ist es, dass wir uns in gegenseitigem Respekt und mit Wertschätzung begegnen. Wir streben danach, den Krippenalltag fröhlich und abwechslungsreich zu gestallten. Strukturen, die sich aus Essens-, Schlafzeiten und Ritualen ergeben, vermittelt dem Kind Sicherheit und Geborgenheit. Mit dem themenbezogenen Arbeiten über längere Zeit geben wir dem Gruppenalltag einen Rahmen und fördert das Gemeinschaftserlebnis. Weitere Elemente wie das freie Spielen,Basteln, Spazieren und Ausflüge, ermöglichen dem Kind Neues erleben und zu lernen. Die pädagogischen Ziele richten sich nach den aktuellen Gruppenstandortbestimmung, welche von Zeit zu Zeit erstellt werden. Das pädagogische Konzept der bildet die Grundlage für die Arbeit mit den Kindern 4

6 13. Sicherheit / Hygiene Das Sicherheitskonzept sowie umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen in der Krippe gewährleisten eine möglichst sichere Betreuung der Kinder. Die tägliche Reinigung der Gruppenräume, WC's und der Garderobe werden vom Krippenpersonal übernommen. Das Krippeneigene Hygienekonzept, sowie die regelmässigen Kontrollen des Lebensmittelinspektorats gewährleisten eine korrekte Lebensmitterverarbeitung und Verpflegung 14. Krankheit / Unfall Kranke und ansteckende Kinder können nicht in der Krippe betreut werden, ausgenommensind erkältete fieberfreie Kinder. Bei Erkrankung des Kindes in der Krippe werden die Eltern benachrichtigt, damit sie es baldmöglichst abholen können. Medikamente werden nur in Absprache mit den Eltern verabreicht. (Vorbehalt Notfälle). Sollte ein Kind verunfallen, ist die Krippenleitung oder eren Vertretung berechtigt, es unverzüglich in ärztliche Behandlung zu geben. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt. In Notfällen steht und in unmitelbarer Nähe ein Kinderarzt zur Verfügung. Unser Krippenarzt bei Notfällen oder für telefonische Auskunft: Dr. med. Stefan Remensberger Facharzt FMH für Kinder- und Jugendmedizin Saumackerstrasse Zürich 044 / / info@kinderarzt-zuerich.ch 15. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung wie auch die Haftpflichtversicherung ihres Kindes verantwortlich. Für persönliche Gegenstände der Kinder übernimmt die keine Haftung Die Mitarbeitenden der Krippe Wallaby sind gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. 16. Kündigung und Austritt Der Betreuungsplatz kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich auf Ende eines Monats gekündigt werden. Wird das Kind ohne Kündigung aus der Krippe genommen, ist für die Kündigungsdauer weiterhin der Elternbeitrag zu bezahlen. 5

7 17. Ausschluss Aus wichtigen Gründen kann die Krippenleitung den Ausschluss eines Kindes bestimmen. Wichtige Grpnde sind z.b. untragbares Verhalten eines Kindes in der oder Verletzung des Vertrages. er Entscheid wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigen die Eltern, das Betriebsreglement gelesen zu haben und erklären sich mit dessen Inhalt einverstanden. Das Betriebsreglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Datum: Unterschrift 6

8 Heizenholz Zürich 7

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