Waldsamendarren und Forstbaumschulen Forstliche Dienstleistungen PREISLISTE. Herbst 2017 / Frühjahr 2018

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1 Steingaesser Waldsamendarren und Forstbaumschulen Forstliche Dienstleistungen PREISLISTE Herbst 2017 / Frühjahr 2018 Forstpflanzen und Sträucher Zaunbau und Pflege Aufforstungen Einzelschutz G.J. Steingaesser & Comp. Forstservice GmbH Fabrikstr Miltenberg/Main Telefon / Telefax / info@steingaesser.de

2 Forstbaumschulen In unseren Baumschulen produzieren wir auf über 45 ha Forstpflanzen in den gängigen Herkünften gemäß dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG); ebenso auch Landschaftsgehölze und gebietsheimische Wildsträucher. Miltenberg am Main (ca. 150 m und 450 m ü. NN) Kaiserslautern (ca m ü. NN) 2

3 NEU Jetzt neu für Kurzumtriebsplantagen Paulownia tomentosa Blauglockenbaum cm cm cm Preise auf Anfrage Seite Laubgehölze... 4 Nadelgehölze Verkaufs- und Lieferbedingungen Topfpflanzen Forstliche Dienstleistungen / Forstpflanzen Bedarfsliste Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft / Pappeln für KUP Obstgehölze / Pflanzenschutz Zaunbau Herkunftsgebiete

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16 Verkaufs- und Lieferbedingungen I. Vertragsabschluß 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; Dies gilt auch, wenn wir anderslautende Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. 2. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung unsererseits verzichtet werden. II. Lieferung 1. Die Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart und sind für uns unverbindlich. 2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist. 3. Wird ein Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, und ist eine vom Besteller danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Erfolgt die Versendung versandbereiter Ware nicht, ohne daß wir dies zu vertreten hätten, so können wir diese Produkte oder Teile davon auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern. 5. Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen, Mißernten sowie sonstige Ereignisse entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als 6 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Schadensersatzansprüche des Besteller sind aus geschlossen, ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht. 6. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführenden Person oder Einrichtung auf den Besteller über. Dies gilt auch bei der Verwendung unserer Transportmittel. Verzögern sich Übergabe und Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über. 7. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine evtl. Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang. 8. Unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten bestätigter Aufträge binden den Besteller wie vorbehaltlos bestätigte Aufträge, es sei denn, daß der Besteller dem Vorbehalt unverzüglich widerspricht. 9. Ernten mit minderen Ergebnissen gegenüber normalen Ernteerwartungen berechtigen uns, den Auftrag nur teilweise -pro rata- zu erfüllen. 10.Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. III. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle weiteren Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet. 2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung werden Zahlungen auf die jeweils älteren Rechnungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitungen der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Discontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unbenommen. 3. Ausländische Zahlungsmittel werden, sofern nicht in ausländischer Währung fakturiert, nach dem Zahlungstage an der Börse in Frankfurt am Main notierten Briefkurs der betreffenden Währung in Euro umgerechnet. Eine etwaige Differenz ist auszugleichen. 4. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Die Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen ausführen. Sind Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz können wir ohne weiteren Nachweis 30 % vom Auftragswert fordern. Dies gilt auch für den Fall, daß der Besteller aus einem von ihm zu vertretenden Grunde vom Vertrag zurücktritt. Dem Besteller bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ebenso können auch wir einen höheren Schaden nachweisen und Ersatz verlangen. IV. Gewährleistung 1. Wir gewährleisten, daß unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Feststellung solcher Mängel muß uns unverzüglich -bei erkennbaren Mängeln, jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit- schriftlich mitgeteilt werden. Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit Ablauf von 6 Monaten nach Auslieferung der Produkte an den Besteller. Mängel bei Pflanzenlieferungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort unter genauen Angaben mitzuteilen. Mängel an Samensendungen, die sichtbar sind, sowie Qualitätsmängel solcher Samen, die nach Schnittprozenten verkauft werden, sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der Ware unter genauen Angaben zu melden. 2. Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Für Waren, die wir nicht hergestellt haben, beschränken sich unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. "Bei Saat- und Pflanzgut, das dem Forstsaatgutgesetz unterliegt, haften wir weder für die Vollständigkeit, noch für die Richtigkeit oder Echtheit der amtlichen Herkunftsangaben (Begleitscheine und Herkunftszeugnisse). Wir geben bei Rechnungsteilung aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen lediglich eine Erklärung im Sinne des Gesetzes in Form von Herkunftszahlen oder -namen ab." 16

17 3. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir die zum Zwecke der Nachbesserung anfallenden Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Besteller. Sind vom Besteller zu übernehmende Kosten im Verhältnis zu dem Auftragwert ungewöhnlich hoch, so werden wir auf Wunsch des Bestellers über eine andere Verteilung der Kostenlast verhandeln. 4. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen. 5. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist. 6. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, so kann der Besteller auch den Vertrag rückgängig machen. 7. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. V. Gewerbliche Schutzrechte 1. Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. 2. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Verbindet der Besteller in unserem Eigentum stehende Produkte mit anderen Waren, so steht uns das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer verarbeiteten Produkte zu den Waren zur Zeit der Verbindung zu. Seine durch Verbindung unserer Produkte mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt uns der Besteller schon jetzt. Der Besteller wird die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Er ist verpflichtet, die Ware für eigene und fremde Rechnung gegen Feuer zu versichern. 2. Eine Veränderung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Andere, unsere Rechte gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte be treffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, auch nach Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hier mit seine Ansprüche auf den Kaufpreis ab, soweit sie den Wert unseres Eigentumsanteils an den Vorbehaltsprodukten entsprechen. Das gleiche gilt für etwaige Forderungen aus dem Versicherungsvertrag. 3. Der Besteller wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hierdurch an uns abgetreten sind, erteilen. Zugriffe Dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns unter sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller. 4. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere gesamten Forderungen um mehr als 20%, ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. 5. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen wir Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, Gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. 6. Liefern wir in Ländern, in denen der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, so wird der Besteller alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. VII. Haftung 1. Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns und unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzungen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherte Eigenschaft den Besteller gerade absichern sollten, für sonstige Mangelfolgeschäden halten wir nur in der vorstehend beschränkten Weise. 2. Eine durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar waren. VIII.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. IX. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. X. Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Miltenberg. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheimischen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes. 17

18 Topfpflanzen im 9er Topf Jahre alt Höhe per Stück v.=verpfl. in cm Euro S=Sämling #=unterschnitten, gestochen Bergahorn , ,10 Hainbuche , ,10 Rotbuche , ,70 Wildapfel ,65 Wildbirne ,00 Wildkirsche ,00 Traubeneiche/ ,60 Stieleiche ,00 Eberesche , ,75 Winterlinde , ,80 Weißtanne , , ,10 Europ. Lärche ,40 Kiefer ,30 Fichte , ,50 Douglasie 1 + 1, , , , , ,00 18

19 Quickpot Quickpot im Hartwandcontainer, Pflanzung mit lieferbaren Pflanzspaten Weichwandcontainer mit verrottbarer Ummantelung Pflanzung mit Hohlspaten möglich! Ohne Ummantelung Weichwandcontainer 19

20 Forstliche Dienstleistungen maschinelle Aufforstungen mit ein- oder mehrreihiger Pflanzmaschine manuelle Aufforstungen - Göttinger Fahrradlenker - Buchenbühler Haue - Hohlspaten - Erdbohrgerät (Pflanzfuchs) - Rhodener Haue - Minibagger Pflegearbeiten maschinelle Kulturpflege manuelle Kulturpflege 20

21 Forstpflanzen-Bedarfstabelle Reihenpflanzung Erforderliche Pflanzenmenge auf 1 Hektar Entfernung der Pflanzen m 1,0 1,25 Entfernung der Reihen in Meter 1,5 1,75 2,0 2,5 3,0 Anzahl der Pflanzen in Stück 0, , , , , , , , ,

22 Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft Die neue Methode für die sichere Herkunft! Dabei werden Saatgutproben bei der Ernte genommen und in einem neutralen Labor hinterlegt. Bei der Pflanzenlieferung kann durch das Abschneiden von Knospen der betreffenden Partie und dem anschließendem Vergleich mit der hinterlegten Probe mittels biochemisch-genetischem Verfahren die Identität überprüft werden. Von einer unabhängigen Stelle wird dann das Zertifikat ausgestellt. Züf- oder Isogenpflanzen sind nur bedingt lieferbar. Fragen Sie bei uns nach und melden Sie sich rechtzeitig. 22

23 Pappeln für Kurzumtriebsplantage (KUP) Es handelt sich um leistungsfähige Hybridpappeln, die in den Klonsorten Max 1, Max 3, Max 4 oder Androscoggin lieferbar sind. Die Stecklinge werden im Winter nach der entsprechenden Abhärtung in unserem Mutterquartier geschnitten und stehen dann als 20 cm lange, 0,8 bis ca. 2cm dicke Abschnitte einjähriger Triebe mit 3-5 Knospen zur Verfügung. Die obere Schnittstelle ist mit Wachs versiegelt. Die Pappelstecklinge entsprechem dem Forstvermehrungsgutgesetz. Lieferbare Sorten: Max 1, Max 3, Max 4, Androscoggin Preise auf Anfrage 23

24 Obstgehölze Vor allem haben wir alte Sorten im Angebot. Diese sind lieferbar als: - Büsche - Büsche im Container - Halbstamm - Halbstamm im Container - Hochstamm - Hochstamm im Container Außerdem sind als Verbissschutz Drahthosen aus Sechseckgeflecht oder Wildschutzmatten aus Kunststoff lieferbar. Preise auf Anfrage 24

25 Pflanzenschutz/Einzelschutz Tubex-Röhre Plant-Saver Netzhülle Wildschutzspirale Höhe: 120 cm, 150 cm inkl. Akazienstab "Microvent" Höhe: z.b. 150 cm Höhe: 120 cm inkl. 2 Akazienstäben Höhe: 60 cm, 75 cm 90 cm, 120 cm, 150 cm 150 x 2,2 x 2,2 cm oder 180 x 2,2 x 2,2 cm inkl. Akazienstab 180 x 2,2 x 2,2 cm 150 cm Stachelbaum Fegeschutzklemmen Terminalschutz Höhe: 100 cm Preise auf Anfrage 25

26 Zaunbau Z-Profilpfosten in verschiedenen Längen Fichten- oder Kiefernpfähle gespitzt, gefräst, in versch. Längen und Stärken, auch in KD-imprägniert Eichenpfähle, geschnitten 250 x 6 x 6 cm Eichenspaltlinge Höhe: z.b. 250 cm 26

27 Wir erstellen Ihnen als Komplettleistung Wildschutzzäune und Hordengatter in allen gängigen Ausführungen. Bei Selbstmontage erhalten Sie von uns auch alle benötigten Materialien. Erdanker aus Holz und Stahl Preise auf Anfrage 27

28 Weißtanne Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Aachen Bonn Essen Ems Münster Düsseldorf Rhein Dortmund Ruhr Oldenburg Bremen Kassel Weser Hannover Fulda Lüneburg Werra Elbe Erfurt Jena Havel Potsdam Chemnitz Berlin Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Saale Dresden Oder Neiße Koblenz Mosel Mainz Wiesbaden Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Karlsruhe Stuttgart Neckar Nürnberg Regensburg Donau Isar Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller /12 28

29 Abies alba - Weißtanne Nordsee-Küstenraum und Rheinisch-Westfälische Bucht Nordostdeutsches Tiefland und Niedersächsisches Binnenland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland außer Niederlausitz Niederlausitz Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben Thüringisch-Sächsisch-Nordostbayerische Mittelgebirge Bayerischer und Oberpfälzer Wald Schwarzwald und Albtrauf Schwäbisch-Fränkischer Wald Übriges Süddeutschland Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe 29

30 Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Roteiche und Robinie Flensburg Kiel Lübeck Rostock Köln Essen Aachen Bonn Ems Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Oldenburg Hamburg Bremen Lüneburg Hannover 01 Kassel Weser Fulda Werra Elbe Schwerin Erfurt Magdeburg Jena Potsdam Dessau Halle Leipzig Saale Havel Chemnitz Berlin Dresden Cottbus Spree Oder Neiße Rhein Koblenz Mosel Mainz Wiesbaden Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Karlsruhe Stuttgart Neckar Nürnberg Lech Regensburg Donau Isar Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Ulm Augsburg München Inn Freiburg Iller 30

31 Abies grandis - Große Küstentanne Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Castanea sativa - Esskastanie Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Larix kaempferi - Japanische Lärche Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Picea sitchensis - Sitkafichte Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Pinus nigra - austriaca - Schwarzkiefer Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Pinus nigra - calabrica - Kalabrische Schwarzkiefer Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Pinus nigra - corsicana - Korsische Schwarzkiefer Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Quercus rubra - Roteiche Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Robinia pseudoacacia - Robinie Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet 31

32 Lech Steingaesser 2017/2018 Spitzahorn, Sandbirke, Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche, Sommerlinde Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Essen Aachen Bonn Ems Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Oldenburg Bremen Kassel Weser Hannover Lüneburg Elbe Fulda Werra Erfurt Magdeburg Jena Dessau Halle Leipzig Saale Havel Potsdam Chemnitz Berlin Dresden Cottbus Spree Oder Neiße Rhein Saar Koblenz Mosel Mainz Saarbrücken Wiesbaden Karlsruhe Stuttgart Frankfurt Neckar Main Würzburg Nürnberg Regensburg Donau Isar Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Ulm Augsburg München Inn Freiburg Iller 32

33 Acer platanoides - Spitzahorn Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Betula pendula - Sandbirke Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Betula pubescens - Moorbirke Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Carpinus betulus - Hainbuche Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Prunus avium - Vogelkirsche Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland Tilia platyphyllos - Sommerlinde Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Bergland sowie Alpen und Alpenvorland 33

34 Bergahorn Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Oldenburg Bremen Weser Lüneburg Elbe Havel Ems Berlin Köln Essen Aachen Bonn Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Kassel /04 Hannover Fulda Werra Erfurt Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Chemnitz /07 Dresden Oder Neiße Koblenz Mosel Rhein Mainz Wiesbaden Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Neckar Nürnberg Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Karlsruhe Stuttgart /09 Regensburg Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller /11 34

35 Acer pseudoplatanus - Bergahorn Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland, kolline Stufe Westdeutsches Bergland, montane Stufe Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe Südostdeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe Süddeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe Süddeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe 35

36 Roterle, Esche und Winterlinde Flensburg Kiel Hamburg Lübeck Schwerin Rostock Köln Aachen Bonn Saar Essen Düsseldorf Koblenz Mosel Ems Münster Rhein Dortmund Ruhr Oldenburg Saarbrücken Wiesbaden Mainz Bremen Kassel Frankfurt Weser Hannover Fulda Lüneburg Werra Elbe Würzburg Erfurt Nürnberg Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Havel Chemnitz Berlin Dresden Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Karlsruhe Stuttgart Neckar Main Oder Neiße Regensburg Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller

37 Alnus glutinosa - Roterle Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügelland Alpen und Alpenvorland Fraxinus excelsior - Esche Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügelland Alpen und Alpenvorland Tilia cordata - Winterlinde Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügelland Alpen und Alpenvorland 37

38 Rotbuche Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Essen Aachen Bonn Saar Düsseldorf Koblenz Mosel Ems Münster Rhein Dortmund Ruhr Oldenburg /08 Saarbrücken Wiesbaden Mainz Bremen Kassel Karlsruhe Stuttgart Frankfurt Weser Neckar Hannover Fulda Lüneburg /10 Werra Elbe Würzburg Main Erfurt Nürnberg Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale /12 Regensburg Donau Havel Berlin Dresden /14/15 Chemnitz Isar / Oder Neiße Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg /22 Iller /26 38

39 Fagus sylvatica - Rotbuche Niedersächsischer Küstenraum und Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Nordostbrandenburgisches Tiefland Märkisch-Lausitzer Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Rheinisches und Saarpfälzisches Bergland, kolline Stufe Rheinisches und Saarpfälzisches Bergland, montane Stufe Harz, Weser- und Hessisches Bergland, kolline Stufe Harz, Weser- und Hessisches Bergland, montane Stufe Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, kolline Stufe Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, montane Stufe Erzgebirge mit Vorland, kolline Stufe Erzgebirge mit Vorland, montane Stufe Erzgebirge mit Vorland, hochmontane Stufe Oberrheingraben Württembergisch-Fränkisches Hügelland Fränkische Alb Bayerischer und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe Bayerischer und Oberpfälzer Wald, montane Stufe Schwarzwald, submontane Stufe Schwarzwald, hochmontane Stufe Schwäbische Alb Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, hochmontane Stufe 39

40 Lech Steingaesser 2017/2018 Grauerle Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Essen Aachen Bonn Ems Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Oldenburg Bremen Kassel Weser Hannover Fulda Lüneburg Werra Elbe Erfurt Magdeburg Jena Dessau Halle Leipzig Saale Havel Potsdam Chemnitz Berlin Dresden Spree Cottbus Oder Neiße Rhein Saar Koblenz Mosel Mainz Saarbrücken Wiesbaden Frankfurt Neckar Main Würzburg Nürnberg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Regensburg Karlsruhe Stuttgart Donau Isar Ulm Augsburg München Inn Freiburg Iller Alnus incana moench - Grauerle Bundesgebiet nördlich der Donau Alpen und Alpenvorland südlich der Donau 40

41 Europäische Lärche Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Oldenburg Bremen Weser Lüneburg Elbe Havel Ems Berlin Köln Essen Aachen Bonn Saar Düsseldorf Koblenz Mosel Münster Rhein Dortmund Ruhr Mainz Kassel Saarbrücken Wiesbaden Frankfurt Neckar Hannover Fulda Werra Main Würzburg Erfurt Nürnberg Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Chemnitz Dresden Oder Neiße Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Regensburg Karlsruhe Stuttgart Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller /06/07 Larix decidua - Europäische Lärche Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Hügel- und Bergland West- und Süddeutsches Hügel- und Bergland Südostdeutsches Hügel- und Bergland Alpen, submontane Stufe Alpen, montane Stufe Alpen, subalpine Stufe 41

42 Fichte Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Oldenburg Bremen Lüneburg Weser Elbe Havel Ems Berlin Köln Essen Aachen Bonn Münster Düsseldorf Rhein Dortmund Ruhr /05 Kassel Hannover Fulda /07 Werra /09/10 Erfurt /12 Magdeburg Jena Potsdam Dessau Halle Leipzig Saale Dresden /15/16 Chemnitz Spree Cottbus Oder Neiße Saar Koblenz Mosel Mainz Saarbrücken Wiesbaden Frankfurt Neckar Main Würzburg Nürnberg /19 Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Regensburg Karlsruhe Stuttgart Donau Isar /21/ /24 Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller /29/30 42

43 Picea abies - Fichte Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tiefland außer Niederlausitz Niederlausitz Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, kolline Stufe Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, montane Stufe Weser- und Hessisches Bergland, kolline Stufe Weser- und Hessisches Bergland, montane Stufe Harz, kolline Stufe Harz, montane Stufe Harz, hochmontane Stufe Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe Vogtland und Ostthüringisches Hügelland Sächsisches Bergland, kolline Stufe Sächsisches Bergland, montane Stufe Sächsisches Bergland, hochmontane Stufe Neckarland und Fränkisches Hügelland Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, montane Stufe Bayerischer Wald, submontane Stufe Bayerischer Wald, montane Stufe Bayerischer Wald, hochmontane Stufe Schwarzwald, submontane Stufe Schwarzwald, hochmontane Stufe Schwäbisch-Fränkischer Wald Alb Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, montane Stufe Alpen, subalpine Stufe 43

44 Kiefer Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Ems Bremen Lüneburg Oldenburg Weser Elbe Havel Berlin Köln Essen Aachen Bonn Münster Düsseldorf Rhein Dortmund Ruhr Kassel Hannover Fulda Werra Erfurt Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena / /08 Saale Dresden Chemnitz /11 Oder Neiße Koblenz Mosel Wiesbaden Mainz Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Karlsruhe Stuttgart Neckar Nürnberg Regensburg Donau Isar /18 Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg /20 Iller /23 44

45 Pinus sylvestris - Kiefer Nordsee-Küstenraum und Rheinisch-Westfälische Bucht Mecklenburg Heide und Altmark Mittel- und Ostdeutsches Tiefland Westdeutsches Bergland, kolline Stufe Westdeutsches Bergland, montane Stufe Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe Thüringisch-Sächsisches Hügelland Erzgebirge, kolline Stufe Erzgebirge, montane Stufe Oberes Vogtland und Nordostbayerische Mittelgebirge Oberrheingraben Neckarland und Fränkische Platte Mittelfränkisches Hügelland Alb Ostbayerische Mittelgebirge, kolline Stufe Ostbayerische Mittelgebirge, montane Stufe Schwarzwald, kolline Stufe Schwarzwald, montane Stufe Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, hochmontane Stufe 45

46 Douglasie Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Essen Aachen Bonn Ems Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Oldenburg Bremen Kassel Weser Hannover Fulda Lüneburg Werra Elbe Erfurt Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Havel Chemnitz Berlin Dresden Oder Neiße Koblenz Mosel Rhein Mainz Wiesbaden Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Nürnberg Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Karlsruhe Stuttgart Neckar /05 Regensburg Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller

47 Pseudotsuga menziesii viridis - Douglasie Nordwestdeutsches Tiefland mit Schleswig-Holstein Nordostdeutsches Tiefland außer Schleswig-Holstein Mittel- und Ostdeutsches Tief- und Hügelland West- und Süddeutsches Hügel- und Bergland sowie Alpen, kolline Stufe West- und Süddeutsches Hügel- und Bergland sowie Alpen, montane Stufe Südostdeutsches Hügel- und Bergland 47

48 Traubeneiche Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Köln Essen Aachen Bonn Ems Münster Düsseldorf Rhein Dortmund Ruhr Oldenburg Bremen Kassel Weser Hannover Fulda Lüneburg Werra Elbe Erfurt Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Havel Chemnitz Berlin Dresden Oder Neiße Saar Koblenz Mosel Saarbrücken Wiesbaden Mainz Frankfurt Neckar Main Würzburg Nürnberg Regensburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Karlsruhe Stuttgart Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller 48

49 Quercus petraea - Traubeneiche Niedersächsischer Küstenraum und Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Ostdeutsches Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Rheinisches und Saarbergland Harz, Weser- und Hessisches Bergland außer Spessart Pfälzer Wald Oberrheingraben Spessart Fränkisches Hügelland Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Mittelgebirgsland sowie Alpen 49

50 Stieleiche Flensburg Kiel Lübeck Rostock Hamburg Schwerin Ems Bremen Lüneburg Oldenburg Weser Elbe Havel Berlin Köln Aachen Bonn Essen Münster Düsseldorf Dortmund Ruhr Kassel Hannover Fulda Werra Erfurt Potsdam Magdeburg Spree Cottbus Dessau Halle Leipzig Jena Saale Chemnitz Dresden Oder Neiße Koblenz Mosel Rhein Wiesbaden Mainz Frankfurt Main Würzburg Grenze der Bundesrepublik Deutschland Grenze der Bundesländer Saar Saarbrücken Neckar Nürnberg Farbflächen = Forstliche Herkunftsgebiete Regensburg Karlsruhe Stuttgart Donau Isar Ulm Augsburg Lech München Inn Freiburg Iller 50

51 Quercus robur - Stieleiche Niedersächsischer Küstenraum und Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Ostdeutsches Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügel- und Bergland sowie Alpen 51

52 Steingaesser Waldsamendarren und Forstbaumschulen Forstliche Dienstleistungen G.J. Steingaesser & Comp. Forstservice GmbH Fabrikstr Miltenberg/Main Telefon / Telefax / info@steingaesser.de Zweigbetrieb: G.J. Steingaesser & Comp. Forstservice GmbH Hahnbrunnerhof Kaiserslautern Telefon 0631 / Telefax 0631 /

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