ANLAGE 1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG

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1 ANLAGE 1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT (STROM) 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21 b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21b EnWG. Diese Anlage ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. 2. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCode Die Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen legen den Aufbau der Messung fest, unabhängig von der Energierichtung und Erzeugungsart. Die Messstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind neben geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen auch die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007 Mitteldeutschland) in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Vorgaben des VNB zu beachten. Zusatzgeräte (Tarifschaltgerät, Modem, usw.) werden an der Messspannung betrieben. D.h. der Eigenverbrauch geht zu Lasten des Netzbetreibers. Die von der Messung erfassten Anlagenteile sind zu plombieren. Die Sekundärleitungen der Strom- und Spannungswandler sind ungeschnitten vom Wandlerklemmbrett bis zum Zählerschrank zu führen. Einzige Ausnahme sind SF6-isolierte oder metallgekapselte Anlagen mit Zählerklemmkästen, hier sind die Klemmleisten plombierbar auszuführen. Bei der Montage von Zählern ist auf ein Rechtsdrehfeld zu achten und vor Inbetriebnahme eine Anlaufprüfung durchzuführen. Bei elektronischen Zählern ist das aktuelle Datum und die Uhrzeit zu setzen, anschließend ist eine Rückstellung erforderlich. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN Zählerplätze sowie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007 Mitteldeutschland) und Normen/ Richtlinien zu entsprechen. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH- Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 63 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind mindestens die Leistungsstufen 250 A, 500 A, A (Niederspannung) und 25 A, 50 A, 100 A, 200 A, 300 A (Mittelspannung) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und höher ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 3. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind. Seite 1

2 3.1 Lastprofilmesseinrichtungen (Kunden mit Arbeitszählern) Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. Nach Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie MID in nationales Recht müssen die Messgeräte den entsprechenden Modulen genügen. Auf Anforderung ist dem Netzbetreiber eine Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen. Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. Über den Einbau ist ein technisches Einbauprotokoll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: - der Zählertyp - die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung - der/die Einbaustände und eventuellen Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte etc.) - Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) direkt angeschlossene Arbeitszähler - 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler) - 3x230/400 V, 5(100) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (elektr. Zähler) Wandlerzähler - 3x230/400 V, 5 A, Kl 2.0, VK/NK Zweitarifzähler Wenn Zähler mit Zweitarif-Einrichtung verwendet werden, sind diese nach VDE 0418 auszuführen. Für Ferrariszähler folgt daraus, dass das obere mit HT bezeichnete Zählwerk bei erregtem Tarif-Auslöser angekoppelt sein muss. Die Innenschaltung der Zweitarifzähler ist nach DIN , Schaltung 1102 bzw auszulegen. 3.2 Lastgangzähler Für Anlagen > kwh/a wird der Funktionsumfang Lastgangmesseinrichtung gefordert. Als Mindestanforderungen gelten die Festlegungen in der VDN-Richtlinie MeteringCode Lastgangzähler ermöglichen die Messung und Erfassung der Wirk- und Blindenergie sowie die gleichzeitige Aufzeichnung von Lastgängen für +P und +Q. Sie sind für Direkt- und Messwandleranschluss in Drei- und Vierleiteranlagen auszulegen. Die Messeigenschaften erfüllen die Anforderungen der DIN EN für Wirkverbrauch Klasse 1 und DIN EN für Blindverbrauch Klasse 2. Für höhere Anforderungen an die Klassengenauigkeit sowie für Anforderungen an das Display gilt das VDN- Lastenheft Elektronische Elektrizitätszähler der Version Die Datenübertragung erfolgt über die IR- Schnittstelle und die elektrische Schnittstelle. Datensatzaufbau und Struktur der Kennzahlen entsprechen IEC (OBIS). Es wird eine interne Fehlererkennung vorausgesetzt. Seite 2/8

3 Es gelten neben dem VDN- Lastenheft Elektronische Elektrizitätszähler folgende Festlegungen: Datenübertragung Datumsformat Uhrzeitformat CS-Schnittstelle, Protokoll IEC (IEC 1107) TT.MM.JJJJ HH.MM.SS Es werden folgende Zählerinformationen für die Zählerfernauslesung benötigt: - Komplette Zählertyp-Bezeichnung - Zählernummer - Zähler- CS- Schnittstellenpasswort (falls vorhanden) - Art der Zähler-Zeitsynchronisation Nenngrößen, Zählerkonstanten, Vor- und Nachkommastellen der Zählerregister bei direkt und indirekt messenden Vierleiterzählern: Nennspannung Nenn-/ Grenzstrom Zählerkonstante Register kwh / kvarh Register kw / kvar Leistung 3 x 230/400 V 5(100) A 10(100) A RA= 250 Imp/kWh RL= 500 Imp/kWh ,00 3 x 230/400 V 5 A, 5//1 RA= Imp/kWh RL= Imp/kWh 3 x 58/100 V 5A, 5//1 RA= Imp/kWh RL= Imp/kWh ,00 0, ,00 0, Wandler Niederspannungs- Stromwandler für Messzwecke Ausführung als Aufsteckwandler ausgelegt, geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 (DIN EN ) und geeicht, Maße nach DIN 42600, Teil 2. Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben aufweisen: - Hersteller, Bauform und Fabriknummer - Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) - Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung - Thermischer Bemessungsdauerstrom, Überstrombegrenzungsfaktor - Zulassungszeichen - Thermischer Bemessungskurzzeitstrom - Bemessungsfrequenz, Bemessungsisolationspegel Seite 3/8

4 Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom Bemessungsleistung 250 / 5 A 600 / 5 A 1000 / 5 A 10(5) VA 5 VA bei 250/5 A Genauigkeitsklasse 0,5s Überstrom- Begrenzungsfaktor Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Therm. Bemessungs-Dauerstrom Bemessungsfrequenz Bemessungsisolationspegel Grenzwert für Übertemperatur FS5 I th=60 x In 1,2 x In 50 Hz 0,72/3 kv Isolierklasse E (75K) Mittelspannungs- Stromwandler für Messzwecke Ausführung als Stützer- Stromwandler für Innenraum ausgelegt, geprüft nach DIN VDE 0414, Teil1 (DIN EN ) und geeicht. Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben aufweisen: - Hersteller, Bauform und Fabriknummer - Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) - Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung - Thermischer Bemessungsdauerstrom, Überstrombegrenzungsfaktor - Zulassungszeichen - Thermischer Bemessungskurzzeitstrom - Bemessungsfrequenz, Bemessungsisolationspegel Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom Bemessungsleistung 25 / 5 A 50 / 5 A 100 / 5 A 200 / 5 A 10VA Genauigkeitsklasse 0,5s Überstrom- Begrenzungsfaktor Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom FS5 I th=16ka Seite 4/8

5 25 A, 50 A, 100 A, 200A Therm. Bemessungs-Dauerstrom Bemessungsfrequenz Bemessungsisolationspegel 1,2 x In 50 Hz 17,5/38/95kV Mittelspannungs- Spannungswandler für Messzwecke Ausführung als Spannungswandler 20kV für Innenraum und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN ) und geeicht. Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben aufweisen: - Hersteller, Bauform und Fabriknummer - Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) - Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung - Thermischer Bemessungsdauerstrom, Überstrombegrenzungsfaktor - Zulassungszeichen - Bemessungsspannungsfaktor, Thermischer Grenzstrom - Bemessungsfrequenz, Bemessungsisolationspegel Technische Daten Ausführung Prim./ sek. Bemessungsspannung Bemessungsleistung Zweipolig isoliert /100 V 25 VA Genauigkeitsklasse 0,5 Bemessungsspannungsfaktor 1,9xUn / 8h 1,2xUn / (dauernd) Therm. Grenzstrom Bemessungsfrequenz Bemessungsisolationspegel 6 A 50 Hz 17,5/38/95kV 3.4 Steuergeräte Sind an der Messstelle Energiemengen zu tarifieren, ist der Zähler mit einer entsprechenden internen oder externen Steuereinrichtung auszurüsten. Die Anzahle der Kanäle ist entsprechend der Steueraufgabe auszuführen. Sollte keine Ansteuerung (z.b. Rundsteuertechnik, GSM, Powerline) durch den VNB erfolgen ist unter folgenden Bedingungen eine Jahresschaltuhr einzusetzen: - Saisonale Schaltung - Berücksichtigung von Feiertagen Seite 5/8

6 Für Tarifschaltuhren gelten folgende Anforderungen: - Ganggenauigkeit nach EN (Quarzbasis, bei Bedarf DCF77) - Montage auf Standard- Dreipunktbefestigung - Nennspannung 100 V oder 230 V - Belastbare Relaiskontakte 230 V, 2A Ausführung als Schließer Die einzusetzende Steuerungstechnik ist mit dem VNB abzustimmen. 3.5 Anforderung an die Kommunikationseinrichtungen Zur Sicherstellung eines reibungslosen und kostengünstigen Datenaustausches mit dem Netzbetreiber sind die verwendeten Geräte und die Parametrierungen vor Inbetriebnahme der Anlage abzustimmen, um die Kompatibilität mit dem Zählerfernauslesungssystem des Netzbetreibers zu gewährleisten. Kommunikation in Richtung VDEW- Lastgangzähler: - Protokoll IEC 61107, Mode A, B, C bis 4800 Baud fest/variabel Kommunikation in Richtung Zählerfernauslesung : - PSTN-Netz: V.32 - GSM-Netz: V.32 Zählerschnittstelle: Datenschnittstelle CL1 Zählerfernauslesung: ENZ200, Fa. Görlitz Computerbau 4. Liste der bereits im Netz installierten Zähler und Kommunikationseinrichtungen Arbeitszähler: Ferrariszähler der Hersteller: AEG, DZG, ISKRA, L&G, SIEMENS Lastgangzähler: Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung gewährleistet: Hersteller Gerätetyp Protokoll ISKRA MT851 IEC (ehem. IEC 1107) EMH LZKJ IEC (ehem. IEC 1107) Seite 6/8

7 Zählermodem: Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung gewährleistet: Hersteller Festnetz GSM Görlitz Computerbau ENC 380(E), ENC 400(E) ENC 290, ENC 291, ENC 400(G) Tarifschaltgeräte: Im Netzgebiet eingesetzte Schaltuhren: HD 6000 der Fa. Schlumberger 5. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität 5.1 Mindestanforderungen an den Datenumfang - Es sind alle erfassten Messgrößen zu übermitteln - Der Messstellenbetreiber übermittelt dem Netzbetreiber die Messdaten im EDIFACT- MSCONS- Format in der jeweils aktuell, durch die BNetzA freigegebenen Version. - Die Übermittlung der Ablesedaten bei SLP-Messstellen erfolgt unverzüglich nach Ablesung, spätestens jedoch zum 5. Werktag nach dem Soll-Ablesetermin. - Sofern der Messstellenbetreiber das Grundstück und die Räume des Kunden zum Zwecke der Ablesung nicht betreten kann oder der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder ver spätet vornimmt, teilt der Messstellenbetreiber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 5. Werktag nach dem Soll-Ablesetermin dem Netzbetreiber mit. - Der Messstellenbetreiber hat für Messstellen mindestens folgende Messdaten an den Netz betreiber zu übermitteln: Vorgangsnummer Referenznummer Transaktionsgrund Zählpunktbezeichnung Messstelle Straße Messstelle Hausnummer Messstelle Hausnummerzusatz Messstelle PLZ Messstelle Ort Sparte (Strom, Gas) Zählernummer Ablesezeitpunkt OBIS- Kennzahl Zählerstand - Die Erfassung der Messdaten von RLM- Messstellen erfolgt mit der Zählerfernauslesung wie vorab in Anlage 2 beschrieben Seite 7/8

8 5.2 Mindestanforderungen an die Datenqualität Die Erhebung der Daten hat durch tatsächliches Ablesen am Zähler durch den Messstellenbetreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu erfolgen. Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen: Mindesterreichbarkeit: - Festnetzmodem: bei Anwahl >97% - GSM-Modem: bei Anwahl >97% In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: - SLP- Messstellen: Der Zählerstand ist bei Zählereinbau, Zählerwechsel und Zählerausbau an den Netzbetreiber zu übermitteln Die Zählerstände bzw. Stammdaten sind unmittelbar nach Ablesung des Zählers jedoch spätestens bis zum 5. Werktag zu übermitteln - RLM- Messstellen Zählerstände und Lastgänge sind bei Zählerausbau, Modemstörung oder Zählerstörung an den Netzbetreiber zu übermitteln Die Zählerstände bzw. Lastgänge sind unmittelbar nach Ablesung des Zählers jedoch bis spätestens bis zum 3. Werktag zu übermitteln Die Messdaten des eingebauten Zählers müssen nicht durch den Messstellenbetreiber bereitgestellt werden, wenn die Möglichkeit besteht die vorübergehend nicht verfügbaren Daten zu einem spätern Zeitpunkt über Zählerfernübertragung fristgerecht und vollständig abzufragen. Seite 8/8

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