Checkliste für elektromechanische- und elektronische Wirkverbrauchszähler nach der MID-Richtlinie (2004/22/EC)
|
|
- Krista Keller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Checkliste für elektromechanische- und elektronische Wirkverbrauchszähler nach der MID-Richtlinie (2004/22/EC) Antragsteller: Gerätetyp: 1. Allgemeine Anforderungen HINWEIS: Begriffsbestimmungen orientieren sich an dem Anhang MI-003 der MID- Richtlinie Grundsätzliche Bestimmungen 1.1 Beständigkeit Ein Messgerät ist so auszulegen, dass seine messtechnischen Merkmale über einen vom Hersteller veranschlagten Zeitraum hinweg ausreichend stabil bleiben, sofern es ordnungsgemäß aufgestellt und gewartet sowie entsprechend der Bedienungsanleitung unter den vorgesehenen Umgebungsbedingungen eingesetzt wird. 1.2 Zuverlässigkeit Ein Messgerät ist so auszulegen, dass der Einfluss eines Defekts, der zu einem ungenauen Messergebnis führen würde, so weit wie möglich vermindert wird, sofern ein derartiger Defekt nicht offensichtlich ist. 1.3 Eignung Ein Messgerät darf keine Merkmale aufweisen, die eine Benutzung in betrügerischer Absicht erleichtern. Die Möglichkeit der ungewollten Falschbedienung ist so gering wie möglich zu halten. 1.4 Ein Messgerät muss unter Berücksichtigung der praktischen Einsatzbedingungen für die beabsichtigte Benutzung geeignet sein. 1.5 Ein Messgerät muss von seinen konstruktiven Merkmalen so beschaffen sein, dass es den zulässigen Einsatzbedingungen entspricht. 1.6 Ein Messgerät ist so auszulegen, dass die Messvorgänge kontrolliert werden können, nachdem das Messgerät in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurde. Erforderlichenfalls muss das Messgerät eine spezielle Ausrüstung oder Software für diese Kontrolle besitzen. Das Prüfverfahren ist in der Bedienungsanleitung zu beschreiben oder dem Messgerät in Form einer Prüfanweisung beizulegen. Wenn ein Messgerät über zugehörige zusätzliche Software verfügt, die neben der Messfunktion weitere Funktionen erfüllt, muss die für die messtechnischen Merkmale entscheidende Software identifizierbar sein; sie darf durch die zugehörige zusätzliche Software nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden.
2 Der Antrag auf Baumusterprüfung ist vom Hersteller bei einer benannten Stelle (BS) seiner Wahl einzureichen und muss Folgendes enthalten: 1.7 Name und Anschrift des Herstellers und wenn der Antrag vom Bevollmächtigten eingereicht wird, auch dessen Name und Anschrift Bitte den Fundort in der Dokumentation HINWEIS: Der Bevollmächtigte des Herstellers kann den Antrag einreichen. Alle Verpflichtungen fallen auf ihn. Ist der Hersteller nicht in der europäischen Gemeinschaft niedergelassen und verfügt er über keinen Bevollmächtigten, so fällt die Verpflichtung, die technischen Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, der vom Hersteller bezeichneten Person zu. 1.8 Schriftliche Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten, dass derselbe Antrag bei keiner anderen benannten Stelle eingereicht worden ist 1.9 Liste nach Artikel 13 der MID-Richtlinie (2004/22/EG), in der die genannten, ganz oder teilweise angewandten Normen und/oder normativen Dokumente beschrieben sind 1.10 Zusätzliche Anforderungen als die in Artikel 13 (MID-Richtlinie) genannten Bestimmungen 1.11 Herstellererklärungen im Rahmen der EG-Baumusterprüfbescheinigung für Elektrizitätszähler, bezogen auf die folgenden Abschnitte der DIN EN :2006 und DIN EN :2006. Führen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis (Prüfbericht, Bescheinigung, Messprotokoll, Beschreibung...) darüber, dass für jedes der geforderten Merkmale in den nachfolgend genannten Abschnitten sichergestellt ist, dass die Anforderungen eingehalten werden. Die Herstellererklärungen zu den einzelnen Abschnitten müssen rechtsverbindlich unterschrieben und mit Datum und Firmenstempel versehen werden. DIN EN : 5.4 Anschlussklemmen, Anschlussklemmen block und Schutzleiter- Anschlussklemme 5.6 Luft- und Kriechstrecken 5.10 Anzeige von gemessenen Werten 5.11 Ausgabeeinrichtung und Funktionskontrolle DIN EN bzw. -3: 9 Beständigkeit 10 Zuverlässigkeit 11 Anforderungen bezüglich der Software und des Schutzes gegen Manipulation
3 2. Technische Anforderungen Für die Bewertung sowie die Identifizierung des Gerätetyps, müssen die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten: 2.1 Zähler für Direktanschluss 2.2 Messwandlerzähler 2.3 Klasse C Klasse B Klasse A 2.4 Allgemeine Funktionsbeschreibung und Funktionsprinzip der Messsensorik 2.5 Fertigungszeichnungen und -pläne: - Gehäuse - Bauteilen - Baugruppen - Schaltkreise - Platinen-Layout Kennzeichnung der Informationsblätter: - Nummer der Zeichnung - Datum der Zeichnung - Benennung der in der Zeichnung dargestellten Information 2.6 Stückliste aller Bauteile 2.7 Zusammenhängende Beschreibung der elektronischen Schaltung(en) 2.8 Beschreibungen über Fertigungsverfahren, mit denen eine einheitliche Produktion sichergestellt ist 2.9 Fotos und Zeichnungen des Messgerätes (Ansicht der drei Raumrichtungen) 2.10 Informationen zu Einstellelementen (nur bei elektrodynamischen Zählern) 2.11 Auflistung aller verwendeten Materialien vom Gehäuse 2.12 Beschreibungen oder Zeichnungen zu Bedienelementen und Anzeigen 2.13 Nennbetriebsbedingungen: (Bitte direkt ) - f n - U n - I st - I min - I tr - I n - I max Bitte den Fundort in der Dokumentation
4 Temperaturbereich Frequenzbereich min. (0,98 x f n f 1,02 x f n ) Spannungsbereich min. (0,9 x Un U 1,1 x Un) 2.15 Leistungsfaktor im Bereich cos ϕ = 0,5 induktiv u. cos ϕ = 0,8 kapazitiv Angabe folgende Messgerätedaten: - Strombereich - Anschlussspannungen - Frequenz - Zählerkonstanten - Zählwerksauflösung - Durchlaufzeit bei U n, I max ; cos ß = 1 > 4000 h (Energieaufzeichnung und Energieanzeige) - Datenspeicherzeit nichtflüchtiger Speicher > 4 Monate (elektronischer Zähler) - Temperaturbereich (Bitte direkt ) - Indoor- / Outdoorgeräte - Feuchtigkeitsbedingungen 2.16 Angabe der Anzahl von Impulsen, um bei den verschiedenen Prüfpunkten eine Messgenauigkeit von wenigstens 1/10 der Klassengenauigkeit des Zählers sicherzustellen ist 2.17 Befinden sich in den Unterlagen: - Signalflusspläne - Diagramme - Logik-Flussdiagramme (Blockschaltbilder) 2.18 Beschreibung der Identifikation der Software 2.19 Beschreibung der Messdaten und der Software, die für die messtechnische Merkmale entscheidend sind Beschreibung aller messtechnischen Parameter, die gespeichert oder übertragen werden Vorkehrungen gegen versehentliche oder vorsätzliche Verfälschungen schützen Kennzeichnung und Sicherung der Software Angaben über die Rückwirkungsfreiheit angeschlossener Zusatzeinrichtungen bzw. optional angeschlossener Schaltkreise im Messgerät 2.20 Dokumentation aller Signalzustände (Prüf-LED, D0- Schnittstelle, S0-Schnittstelle) 2.21 Beschreibung aller Schnittstellen Art und Verwendung der Schnittstellen Ausführung der Schnittstellen
5 Softwarebeschreibung von allen Schnittstellen 2.22 Ergebnisse von Konstruktionsberechnungen und bereits durchgeführten Prüfungen 2.23 Zusätzliche Nachweise für den technischen Entwurf von Teilmessgeräten, für die keine Muster erforderlich sind 2.24 Beschreibung aller notwendigen Sicherungsstellen und Ausführung der Leistungsschilder Zeichnung des Leistungsschilds Anschlussbilder 2.25 Zähleraufschriften nach / 5.12 und MID 2.26 Begleitangaben/Bedienhandbücher nach EN / 5.13 und MID 3. Externe Prüfungen Wird das von der benannten Stelle (PTB) angebotene ganzheitliche Konformitätsbewertungsverfahren, bestehend aus: Baumusterprüfung (Modul B) inkl. messtechnischer Prüfung Umweltprüfung Untersuchung auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nicht vom Antragsteller in Anspruch genommen, so sind die Ergebnisse von einem akkreditierten Umwelt- und EMV-Prüflabor wie nachfolgend beschrieben einzureichen. HINWEIS: Vor der Auftragsvergabe an externe Umwelt - und EMV - Laboratorien wird der Antragsteller gebeten, mit der benannten Stelle Kontakt aufzunehmen. Der Umfang der Dokumentation ist unbedingt vor der Prüfung mit der benannten Stelle abzustimmen. Umweltprüfung nach DIN EN Art der Prüfung 3.1 Umweltprüfung nach / Federhammerprüfung / Stoßprüfung / Vibrationsprüfung / Zähler im Isolierstoffgehäuse der Schutzklasse II / 5.7 (entfällt bei Einbau im Schaltschrank, wenn Anschlüsse gegen Berührung geschützt werden) Beständigkeit gegen Hitze und Feuer / Schutz gegen Eindringen von Staub und Wasser / Prüfung der klimatischen Einflüsse / Prüfung bei trockener Wärme / Name vom Prüflabor
6 3.2.5 Prüfung bei Kälte / Prüfung bei feuchter Wärme, zyklisch / Schutz gegen Sonneneinstrahlung / Prüfung der Isolierung / 7.3 (muss nach der Prüfung durchgeführt werden) EMV Prüfungen nach DIN EN Art der Prüfung 3.3 Prüfung (Elektromagnetische Verträglichkeit) / Störfestigkeit gegenüber elektrostatische Entladungen / Störfestigkeit gegenüber eingestrahlten elektromagnetische Hochfrequenzfeldern / Störfestigkeit gegenüber elektrischen schnellen Transienten (Bursts) / Störfestigkeit gegenüber leitungsgeführten Störungen, die durch Hochfrequenzfelder induziert werden / Störfestigkeit gegenüber Spannungsstößen / Störfestigkeit gegenüber gedämpfte Schwingungen / (nur für Spannungswandlerzähler) Unterdrückung der Funkstörung / Name vom Prüflabor Sehr geehrter Nutzer dieser Checkliste, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Checkliste an die Faxnummer 0531/ Wenn Sie Fragen oder Verbesserungsvorschläge für diese Liste haben, senden Sie diese bitte per an: e-zaehler.zulassung@ptb.de
Anhang I. Anforderungen an Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch
Seite 1 von 6 Seiten Anhang I Anforderungen an Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch Die maßgeblichen Anforderungen der Verordnung des BMWA betreffend eichpflichtige Messgeräte, Anhang I, die spezifischen
MehrANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,
MehrKonformitätsbewertungsstelle Sachgebiet Längenmessgeräte Merkblatt für die Prüfung von Messrädern für Wegstrecken
Merkblatt für die Prüfung von Messrädern für Wegstrecken 1 von 9 Inhalt des Merkblattes Seite 1 Einleitung... 3 2 Begriffsbestimmungen... 3 3 Voraussetzungen für die Prüfung... 3 4 Grundlegende Anforderungen...
MehrGRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN ANHANG I Ein Messgerät muss ein hohes Niveau an Messsicherheit gewährleisten, damit die Betroffenen den Messergebnissen vertrauen können; Entwurf und Herstellung müssen hinsichtlich
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrVorschlag für eine Allgemeine Produktdokumentation
Vorschlag für eine Allgemeine Produktdokumentation 0.1 Deckblatt (Firma, Titel. lfd. Nr., Freigabevermerk, Unterschriften etc.) 0.2 Inhaltsverzeichnis (z. B. als Document Master File) 0.3 Allgemeine Hinweise
MehrAkkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Bernecker + Rainer Industrie-Elektronik Gesellschaft m.b.h. / (Ident.Nr.
1 2 3 4 5 6 EN 22248 EN 55011 EN 55022 EN 55024 EN 60068-2-1 EN 60068-2-11 1992-11 Verpackung; Versandfertige Packstücke; Vertikale Stoßprüfung (freier Fall) (ISO 2248:1985) 2009-11 Industrielle, wissenschaftliche
MehrHerstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrP TB. Grundlegende Anforderungen an Messgeräte, Messsysteme und Teilgeräte. Anwendung der MID bei Herstellern
Anwendung der MID bei Herstellern Grundlegende Anforderungen an Messgeräte, Messsysteme und Teilgeräte Christian Mengersen PTB Arbeitsgruppe Q.31 Gesetzliches Messwesen 2008-05-27: Mengersen: 1 Messen
MehrPRÜFMODUL SB. 1. Zweck. 2. Durchführung. 1.1 Allgemeines
1. Zweck PRÜFMODUL SB Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SB Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrKennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15
BGBl. I - Ausgegeben am 25. April 2017 - Nr. 57 1 von 8 Kennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15 1. Das CE-Konformitätskennzeichen besteht aus den Buchstaben CE mit folgendem Schriftbild: Anlage 1
MehrCheckliste Technische Dokumentation Produktname
Teil 1: Allgemeines Qualitätsmanagement Nr. Vorgelegte Dokumentation Anmerkung 1 Managementhandbuch 2 Spezielle Prozessanweisungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen 3 Mitgeltende Formblätter
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen. 1.1 Antrag auf Zertifizierung. 1.2 Gebühren
BEV - Benannte Stelle NB 0445, Arltgasse 35, A 1160 Wien FL53090104-03/2015 DVR: 0037028 Merkblatt über Zertifizierungsanforderungen gemäß Messgeräteverordnung (MGVO), BGBl. II Nr. 274/2006 und Verordnung
MehrVdS VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder. Zusatzanforderungen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 3131 : (01)
VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder VdS 3131 Zusatzanforderungen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 3131 : 2010-05 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 D-50735
MehrInformationen zur MID für Elektrizitätszähler
Informationen zur MID für Elektrizitätszähler Am 31.03.2004 wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat die Europäische Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) 2004/22/ EG verabschiedet.
MehrAmtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember
Fachinformation Nr.: 2013-08 MeßTechnikNord GmbH Team Jena Prüssingstraße 41 07745 Jena Telefon: 03641-65-3780 Fax: 03641-65-3927 E-Mail: info@messtechniknord.de Internet http://www.messtechniknord.de
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
14.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union C 76/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrInformationsblatt für die Bauartzulassung von Schallpegelmessgeräten
Informationsblatt für die Bauartzulassung von Schallpegelmessgeräten Stand: Mai 2012 Herausgegeben von der PTB-Arbeitgruppe 1.63 Ansprechpartner: Dr. Ingolf Bork Tel: +49 531 592 1531 Fax: +49 531 592
MehrKonformitätsbewertung 3.9 A 3
Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren
MehrVerordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)
Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrStromversorgungsverordnung. (StromVV) 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen. vom 14. März 2008 (Stand am 1. April 2008)
(StromVV) vom 14. März 2008 (Stand am 1. April 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 30 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20072F1 (StromVG), verordnet: 1. Kapitel: Allgemeine
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.12.2015 bis 15.12.2020 Ausstellungsdatum: 16.12.2015 Urkundeninhaber: K. A. Schmersal GmbH & Co. KG Möddinghofe 30,
MehrATEX 2014/34/EU Geräte, Baugruppen und Komponenten
ATEX 2014/34/EU e, Baugruppen und Komponenten Urban Strebel, 16/11/2017 ATEX-RL, Leitlinien und NB-CS Gesetz ATEX Richtlinie 2014/34/EU Interpretationen Leitlinie zur ATEX Richtlinie Notified Body Clarification
MehrCEW0027E Signalwandler Analog
03.11.2017 1 / 9 CEW0027E Signalwandler Analog Eigenschaften Wandlung eines 0 10 V oder 4 20 ma Signals in ein PWM-Signal Ansteuerung von DC- und AC-Lüftern mit PWM-Steuereingang oder 0 10 V Eingang Direktanschluss
MehrEnergieverordnung. (EnV) Änderung vom 7. Dezember Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Energieverordnung (EnV) Änderung vom 7. Dezember 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Bst. h In dieser Verordnung
MehrSerie 7E Elektronische Wirkstromzähler
Elektronische Wirkstrom-Energiezähler für Wechselspannung oder Drehstrom für direkten nschluss Optional als MID-Energiezähler Elektrizitätszähler nach EN 62053-21 und EN 50470 Bauartzulassung der PTB (Physikalisch
MehrÖffentliche Anhörung Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität
Öffentliche Anhörung Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität 31. August 2016 10:30 Uhr 14:00 Uhr Hörsaal Kohlrausch-Bau Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig
MehrÜbersetzung ausgeführt von NMI Nederlands Meetinstituut Nummer TC5353 Revision 2 Projekt Nr. 205196 Seite 1 von 5 PRÜFZERTIFIKAT Ausgestellt von: NMi Certin B.V. Hugo de Grootplein 1 3314 EG Dordrecht
MehrRasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland
Mehr[3] EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer: SYST DEMKO 03 ATEX
[1] EG-Baumusterprüfbescheinigung (Übersetzung) [2] Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG [3] EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer:
MehrPrüfstelle. B&R Straße 1, 5142 Eggelsberg Internet Standort B&R Industrial Automation GmbH B&R Straße 1, 5142 Eggelsberg
Prüfstelle Rechtsperson B&R Industrial Automation GmbH B&R Straße 1, 5142 Eggelsberg Internet www.br-automation.com Ident 0348 Standort B&R Industrial Automation GmbH B&R Straße 1, 5142 Eggelsberg Datum
MehrNICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG 1 EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG 2 Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Richtlinie 94/9/EG) 3 EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer
MehrFEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen
FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen
MehrEidgenössisches Institut tür Metrologie METAS
Schweizerische Eidgenossenschaft Confeder ation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Institut tür Metrologie METAS Zulassungszertifikat CH-EC2-13598-01 Gestützt auf Artikel
MehrSIGNALWANDLER ANALOG-PWM CEW0027E
SIGNALWANDLER ANALOG-PWM CEW00E DATENBLATT EIGENSCHAFTEN Wandlung eines 0 V oder 0 ma Signals in ein PWM-Signal Ansteuerung von DC- und AC-Lüftern mit PWM-Steuereingang oder 0 V Eingang Direktanschluss
MehrINSPEKTIONSBERICHT TYPPRÜFUNG GEMÄß EN KAP. 12. für Füllstand-Sensoren
INSPEKTIONSBERICHT TYPPRÜFUNG GEMÄß EN 50155 KAP. 12 für Füllstand-Sensoren Berichts-Nr.: CO 86757 T, Berichts-Datum: 20.05.2016 Revision 1.0, Umfang: 10 Seiten Auftraggeber: CAPTRON Electronic GmbH Johann-G.-Gutenberg-Str.
MehrF300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrBESCHEINIGUNG EG-Baumusterprüfung
BESCHEINIGUNG (1) EG-Baumusterprüfung (2) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG (3) EG-Baumusterprüfbescheinigung Nummer: KEMA
MehrNICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG 1 EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG 2 Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Richtlinie 94/9/EG) 3 EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer
MehrMID-Energiezähler. MID-Energiezähler. Emax. Messgenauigkeit. Modbus. eratureingang. M-Bus. 0,2 kwh Class. 0,5 kwh Class. 1,0 kwh Class.
speicher MID-Energiezähler Emax 2 Tariffs GridVis 14 Tariffs 0,2 kwh Class 0,5 kwh Class 1,0 kwh Class Impulsausgang 2 Tarife Messgenauigkeit Modbus MID M-Bus eratureingang Modbus M-Bus MID-Energiezähler
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrFirmenname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: ggf. Land:
Mess- und Eichwesen Niedersachsen Konformitätsbewertungsstelle Goethestraße 44 30169 Hannover Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Datum Auftrag zur Prüfung eines Messgerätes zur Ermittlung des Beförderungsentgelts
MehrNr DE BauPVo (EU Nr. 305/2011)
LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 001-01-DE BauPVo (EU Nr. 305/2011) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209:2004-03 + Berichtigung 1 :2006-06 1309-CPD-0138 2. Typen-, Chargen-
MehrNICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG (1) EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG (2) Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährde
NICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG (1) EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG (2) Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG (3) EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer
MehrNICHTZERTIFIZIERTE ÜBERSETZUNG 1 EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG 2 Geräte oder Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Richtlinie 94/9/EG) 3 EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer
MehrIngenieurbüro für Echtzeitprogrammierung. Relais-Koppel-Modul
Ingenieurbüro für Echtzeitprogrammierung Relais-Koppel-Modul Dok-Rev. 1.0 vom 22.12.2010 Hardware-Rev. 1.0 vom 23.06.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Sicherheit... 3 2 Allgemeine Hinweise... 4 2.1 Handhabung
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrPEPPERL+FUCHS GmbH Näherungsschalter, induktiv NCB2-12GM35-N0. Komfortreihe 2 mm bündig Bis SIL2 gemäß IEC einsetzbar
Komfortreihe 2 mm bündig Bis SIL2 gemäß IEC 61508 einsetzbar M12x1 4 17 32 35 LED Allgemeine Daten Schaltelementfunktion NAMUR Öffner Schaltabstand s n 2 mm Einbau bündig Ausgangspolarität NAMUR Gesicherter
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrPrüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung - Kategorie III (PSA) CHEMIKALIENSCHUTZKLEIDUNG
Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung - Kategorie III (PSA) CHEMIKALIENSCHUTZKLEIDUNG ANLAGE 1 zum Auftrag vom an das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) Alte Heerstr. 111
MehrPRÜFMODUL SG. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL SG Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SG Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des Antragsteller
MehrDigitronic Automationsanlagen GmbH
Konformitätserklärung und für das Produkt DWZ DBUS-Temp multifunktioneller Raumfühler Digitronic Auf der Langwies 1 D - 65510 Hünstetten-Wallbach Tel. +49 6126 9453-0 Fax -42 Internet: http://www.digitronic.com
MehrAufgaben des Regelermittlungsausschusses
Aufgaben des Regelermittlungsausschusses nach dem Mess- und Eichgesetz Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Fachbereich Q.3 Aufgaben Ermittelt Regeln im vorgegebenen Rahmen auf der
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11055-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 14.06.2018 bis 13.06.2023 Ausstellungsdatum: 14.06.2018 Urkundeninhaber:
MehrKonformitätsbewertungsverfahren. Umfang und Nutzen. Gliederung. Einleitung Umfang Nutzen Resümee
sverfahren: Umfang und Nutzen 1 Gliederung Einleitung Umfang Nutzen Resümee 2 EINLEITUNG Richtlinie 2000/9/EG, Artikel 7 (2): Vor dem Inverkehrbringen eines Sicherheitsbauteils muss der Hersteller das
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrPIR-04 Prüfgerät für Infrarot Flammenmelder. Technische Angaben Montage und Installation Betrieb, Sicherheitshinweise
PIR-04 Prüfgerät für Infrarot Flammenmelder Technische Angaben Montage und Installation Betrieb, Sicherheitshinweise Stand: 10 / 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Informationen... 4 a) Beschreibung,
MehrAnfrage bezüglich der Prüfung der sicherheitstechnischen Konformität im Arbeitsschutz
Seite 1 von 4 Anfrage bezüglich der Prüfung der sicherheitstechnischen Konformität im Arbeitsschutz DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung Fachbereich Nahrungsmittel Dynamostr.
MehrInformationen zum Regelermittlungsausschuss (REA)
Informationen zum Regelermittlungsausschuss (REA) Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Fachbereich 9.2 Stand: 15.11.2017 Regelermittlungsausschuss (REA) www.rea.ptb.de 2 REA: Zusammensetzung
Mehr2 Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG
1 EG-Baumusterprüfbescheinigung (Übersetzung) 2 Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie 94/9/EG 3 EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer:
MehrRasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,
MehrKonformitätsbewertungsstelle Sachgebiet Längenmessgeräte Merkblatt für die Prüfung von Choirometern
Merkblatt für die Prüfung von Choirometern durch die PTB 1 von 11 Inhalt des Merkblattes Seite 1 Einleitung... 3 2 Begriffsbestimmungen... 3 3 Voraussetzungen für die Prüfung... 3 4 Grundlegende Anforderungen...
MehrÜbersicht über die geforderten Leistungsmerkmale für Schallpegelmesser nach DIN EN :2003
Übersicht über die geforderten für Schallpegelmesser nach DIN EN 1.1 Anwendungsbereich 5.1.9, 5.1.10 Allgemeines Geforderte Funktionen Klasse 1 Geräte: - L AF, - L AFmax - L Cpeak, L c - (L Aeq ) - (E
MehrEG-Konformitätserklärung EC-Declaration of Conformity
EG-Konformitätserklärung EC-Declaration of Conformity Dokument-Nr.: 004/05 Monat, Jahr: 04/2005 Document-N.: Month, Year Hersteller: Manufacturer: Knestel Elektronik GmbH Anschrift: Osterwalderstraße 12
MehrGS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel
MehrEG-Konformitätserklärung
EG-Konformitätserklärung Der Unterzeichner, der den nachstehenden Hersteller / Inverkehrbringer Ferrari electronic AG Ruhlsdorfer Str. 138 14513 Name und Anschrift des Herstellers oder des in der EU niedergelassenen
MehrDie TÜV SÜD Industrie Service hat in seinem Kältetechnischen Laboratorium einen Prüfstand für Wärmepumpen aller Art erstellt.
k Center of Competence für Kälte- und Klimatechnik Informationsblatt Wärmepumpen Allgemeines Die TÜV SÜD Industrie Service hat in seinem Kältetechnischen Laboratorium einen Prüfstand für Wärmepumpen aller
MehrZusatzanforderungen. VdS VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder mit einer externen Stromversorgung. Anforderungen und Prüfmethoden
VdS-Richtlinien für Rauchwarnmelder mit einer externen Stromversorgung VdS 3130 Zusatzanforderungen Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" LED-Lampe Datum der Meldung: 14.06.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: LED-Lampe 10W Markenname: Grönt ljus Modell: PAR 20 GTIN nicht bekannt Seriennummer nicht
MehrEidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Schweizerische Confederation Confederazione Confederaziun Eidgenossenschaft suisse Svizzera svizra Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS Zu lassu ngszertifikat CH-EC2-13598-02 Gestützt auf Artikel
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrHeckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,
MehrDIN EN (VDE ): EN :2015
Inhalt Vorwort...2 Einleitung...8 1 Anwendungsbereich, Zweck und zugehörige Normen...10 1.1 * Anwendungsbereich...10 1.2 Zweck...10 1.3 Verwandte Normen...10 1.3.1 IEC 60601-1...10 1.3.2 Besondere Festlegungen...10
MehrFormblatt FB 001 Medizinprodukte: Überwachungsprotokoll zur VAW02_001 Überwachung des erstmaligen Inverkehrbringens von Medizinprodukten
Sachbearbeitung: Datum der Überwachung: Überwachungsprotokoll Name und Anschrift des Verantwortlichen für das erstmalige Inverkehrbringen Hersteller Bevollmächtigter Einführer Name Straße PLZ, Ort Tel.:
MehrRevision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle
RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrAkkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbh EMV- Mess- und -Prüflabor / (Ident.Nr.
EMV- Mess- und -Prüflabor / (Ident.: 0185) 1 2 3 4 5 2014/30/EU*2014/30/EU*2014/ 30/UE EN 301489-1 V 1.9.2 EN 301489-17 V 2.2.1 EN 301489-3 V 1.6.1 EN 50121-3-2 2014-02 Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen
MehrErmittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses
Ermittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses Dr. Dirk Ratschko Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2. Mai 2017 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116
MehrTextgegenüberstellung
Textgegenüberstellung Seite 1 von 6 Änderung der Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über der die Eichvorschriften für Wärmezähler für flüssige Wärmeträger Eichvorschriften für Wärmezähler
MehrGV09 Gesetze und Verordnungen
Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrEnergiezähler A41 Wechselstromzähler, 80 A
Energiezähler A4 Wechselstromzähler, 80 A Wechselstromzähler, einphasig ( + N) Direktanschluss bis 80 A. Mit Messwerten und Alarmfunktion. Kommunikation: Infrarotschnittstelle. Optionale Schnittstellen:
MehrKarl-Klein. Klein ATEX-Ventilatoren. Zündschutzarten. Zonen Temperaturklassen Umrichterbetrieb. Vertriebsleitung Karl Klein Ventilatorenbau GmbH
Karl-Klein Klein ATEX-Ventilatoren Zündschutzarten Zonen Temperaturklassen Umrichterbetrieb Zündschutzarten d druckfeste Kapselung Zündschutzart, bei der die Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre
MehrRichtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern. Energiemanagement
Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern Energiemanagement Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID) Informationen für Anwender von Elektrizitätszählern
MehrGartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Rev. 01, Ausgabe 04/2018 Gartenblasgeräte, -sauggeräte und Blas-/sauggeräte (elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr.
Mehr