Standort Morgenstern / Altlast Florentz Maßnahmen und vertragliche Vereinbarungen

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1 Standort Morgenstern / Altlast Maßnahmen und vertragliche Vereinbarungen Schacht Fortuna 1

2 Hausmüll und Boden-/Bauschuttdeponie am Standort Morgenstern - Maßnahmen Sanierung Sickerwasserzentralschacht (beendet) und Drainageleitung im Bauabschnitt II (in Arbeit) Gepl. Bauende April 2016 Planung der Oberflächenabdichtung der Deponie: Genehmigungsantrag läuft, gepl. Baubeginn III. Quartal

3 Altlast am Standort Morgenstern Maßnahmen Teil 1 Monitoring - Überwachung Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser - laufend Weitere Bohrungen und hydraulische Tests: - derzeit : Erstellung von 2 tiefen (> 100 m) Bohrungen, Ausbau zu Grundwassermessstellen - derzeit : Erstellung einer Machbarkeitsstudie für 3 tiefe Bohrungen, daraus folgernd evtl. tiefe Bohrung auf Verbindungsstrecke, Bohrungen auf Schrapperstrecke bzw. Schrägbohrung aufs Fasslager unterhalb der Hausmülldeponie - in Planung 2016 : Hydraulische Tests während des Monitorings Geologisches 3D-Modell - wird mit den Ergebnissen der neuen Bohrungen fortgeführt in 2016 Hydraulisches, numerisches Systemmodell - wird mit den Ergebnissen der hydraulischen Tests fortgeführt in

4 Altlast am Standort Morgenstern Maßnahmen Teil 2 Schachthalle und Pumpensteigleitungen weitere Erkundung in 2016 geplant, Ausschreibungen laufen Sanierungsversuch Sohle 2 Auswertung Ergebnisse, derzeit Erstellung Teilsanierungsplan 4

5 Standort Morgenstern / Altlast Aktuelle Eigentümer: Betriebsgrundstück: Landkreis Goslar Hausmüll- und Boden- /Bauschuttdeponie: Niedersächsische Landesforsten (NLF) 5

6 Betriebsgrundstück Morgenstern Heute: Eigentum des Landkreises Goslar 1973 Kauf des ehemaligen Grundstücks durch den Müllabfuhrzweckverband Nordharz vom Nachlasspfleger Mit der Übergabe sind Gefahr, Lasten und Nutzung auf Erwerber übergegangen 1974 Kauf zusätzlicher Grundstücksflächen durch den Müllabfuhrzweckverband Nordharz von der Stahlwerke Peine Salzgitter AG 1975 Rechtsnachfolger des Müllabfuhrzweckverbandes wurde der Landkreis Goslar 2005 Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (KAöR) 2014 Übertragung Betriebsgrundstück von KWB an Landkreis Goslar (Vorlage XI/602) Ausschluss Haftung KWB für Gefahren/Schäden, die von der Altlast ausgehen KWB darf die Kosten für die Untersuchungen und Sanierungen der Altlast nicht über Gebühren abdecken. 6

7 Hausmülldeponie Morgenstern: Heute: Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten Pachtverträge zwischen den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar und den Niedersächsischen Landesforsten 1976 Pachtvertrag zwischen Landkreis Goslar und Forstamt Liebenburg Hausmülldeponie Bauabschnitt I Ausschluss Haftung Landkreis Goslar für Gefahren, die von Abfällen unterhalb der Dichtung ausgehen Ausschluss Haftung Forstamt Liebenburg für Gefahren, die von Abfällen aus dem Deponiebetrieb und seinen Folgen ausgehen 1984 Nachtragsvertrag zwischen dem Landkreis Goslar und der Landesforstverwaltung für die Hausmülldeponie Bauabschnitt II 7

8 Boden- und Bauschuttdeponie Morgenstern Heute: Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten Pachtverträge zwischen den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar und den Niedersächsischen Landesforsten 1984 Pachtvertrag zwischen Landkreis Goslar und der Landesforstverwaltung für die Boden- und Bauschuttdeponie Landkreis Goslar haftet für alle Schäden, die von den Ablagerungen ausgehen Nachtragsverträge, die die Anpassung des Einlagerungszinses regeln 8

9 Standort Morgenstern / Altlast Finanzierungsvereinbarung vom : Maßnahmen: Sicherung und Rekultivierung der Deponie und ihrer Einrichtungen (z.b. mit dem Bau eines Sickerwasserspeichers; mit der Sanierung des Sickerwasserzentralschachtes, des Drainagesystems und der Gasfassung; mit der Aufbringung einer qualifizierten Oberflächenabdichtung) Untersuchung und Sanierung der - Kontaminationen unterhalb und außerhalb der Deponie Morgenstern (Kontaminationen des Untergrundes, Boden, Grund- und sonstige Wässer) Finanzierung: Kostenaufteilung: Niedersächsische Landesforsten 1/3, Kreiswirtschaftsbetriebe 2/3 aller Kosten Kostenbegrenzung: Ursprungsvereinbarung bis 9,0 Mio Gem. Absprache ML/LR : 13,5 Mio Gem. Absprache ML/LR : 22,0 Mio 9

10 Standort Morgenstern / Altlast 1. Änderung zur Finanzierungsvereinbarung vom : Maßnahmen: Erweitertes Monitoring 2014 Grundwassersystemmodell Sanierungsuntersuchung Quellensanierung Beginn der Quellensanierung Sanierung der Schachthalle Weitere Tiefenbohrungen Finanzierung: Maximalkosten: 2,.62 Mio Anteil Landesforsten: 1, 50 Mio Anteil Landkreis Goslar: 1,12 Mio 10

11 Standort Morgenstern / Altlast Übersicht über die Finanzierungsvereinbarungen Finanzierungsvereinbarung 1. Änderung zur Finanzierungsvereinbarung Folgefinanzierungsvereinbarung (Deponien) Folgefinanzierungsvereinbarung (Altlast) 11

12 Standort Morgenstern / Altlast Folgefinanzierungsvereinbarung Deponien Morgenstern (Entwurf gem. Vorlage XI/1023): Maßnahmen: Sicherung und Rekultivierung der Deponie und ihrer Einrichtungen (z.b. mit dem Bau eines Sickerwasserspeichers; mit der Sanierung des Sickerwasserzentralschachtes, des Drainagesystems und der Gasfassung; mit der Aufbringung einer qualifizierten Oberflächenabdichtung) Finanzierung: Kostenaufteilung: Niedersächsische Landesforsten 1/3, Kreiswirtschaftsbetriebe 2/3 aller Kosten Kostenbegrenzung bis 22 Mio 12

13 Standort Morgenstern / Altlast Folgefinanzierungsvereinbarung Altlast (Entwurf gem. Vorlage XI/1152-1): Maßnahmen: Maßnahmen der 1. Änderung der Finanzierungsvereinbarung: Erweitertes Monitoring 2014 Grundwassersystemmodell Sanierungsuntersuchung Quellensanierung Beginn der Quellensanierung Sanierung der Schachthalle Weitere Tiefenbohrungen Sowie alle künftigen erforderlichen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen Finanzierung: Maßnahmen der 1. Änderung: Maximalkosten: 2,62 Mio Anteil Landesforsten: 1,5 Mio Anteil Landkreis Goslar: 1,12 Mio Künftige Maßnahmen: Nds. Landesforsten: 60 % Landkreis Goslar: 40 % aller erforderlichen Kosten 13

14 HAFTUNG Bodenschutzrecht: Die Verantwortlichkeit für die Sanierung von Altlasten richtet sich nach 4 Abs. 3 Bundes- Bodenschutzgesetz. Danach sind verantwortlich: die Verursacher, dessen Gesamtrechtsnachfolger, die Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Auf die Altlast bezogen bedeutet dies: die Verursacher: Ehepaar sind verstorben - Deren Erben haben das Erbe ausgeschlagen, also gibt es auch keinen Rechtsnachfolger. als Grundstückseigentümer bleiben: - die Niedersächsischen Landesforsten (Deponie) - der Landkreis Goslar (Betriebsgrundstück) Diese Rechtsauffassung wird vom Rechtsanwaltsbüro Gassner, Groth, Siederer & Coll. in ihrer Stellungnahme vom bestätigt. 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Panoramablick vom Sickerwasserspeicher auf die Deponie Morgenstern (Blickrichtung gen Osten) 15

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