SCHUL- UND HAUSORDNUNG der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Kärntner Caritasverbandes
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- Magdalena Rosenberg
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1 SCHUL- UND HAUSORDNUNG der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Kärntner Caritasverbandes Für unsere Schüler/Innen sind Höflichkeit und Respekt gegenüber ihren KollegInnen sowie gegenüber der Direktorin und den Lehrkräften und ein angemessenes Benehmen innerhalb und außerhalb der Schule selbstverständlich. 1. Ordnung in der Schule Einrichtungsgegenstände, eigenes und fremdes Eigentum sind verantwortungsvoll zu behandeln. Die Schulräume, Klassenräume und der Schulhof sind täglich sauber zu halten, das bedeutet auch, dass Mülltrennung durchzuführen ist (Altpapier, Restmüll) und die Tafeln gelöscht werden müssen. Overheadprojektoren, PC, Beamer und Leinwände sind ordnungsgemäß zu benutzen, Wand- und Tischflächen sollen sauber gehalten werden (kein Bekritzeln, Bekleben und Ritzen). Während der Unterrichtsstunden sind Jause und Getränke wegzuräumen. Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und weggeräumt werden. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde hat die jeweilige Lehrperson zum Aufräumen der Klasse anzuhalten. Die KlassenordnerInnen sind für die Müllentsorgung und das Reinigen der Tafel zuständig. Die SchülerInnen räumen ihre Plätze selbst auf. Vom 1. November bis 30. April gilt die Hausschuhpflicht. Socken sind keine Hausschuhe. Highheels sind verboten. Straßenschuhe und Überbekleidung sind während der Unterrichtszeiten in die Garderobenspinde zu geben. Im gesamten Schulgebäude und Schulgelände gilt Alkohol- und Rauchverbot. Die Mitnahme und der Konsum von Suchtmitteln sind verboten. Des Weiteren ist auf eine angemessene Kleidung zu achten. Eine zu aufreizende Kleidung sowie extreme Piercings sind zu vermeiden. Tunnelpiercings sind aus Sicherheitsgründen generell verboten. 2. Funktionsräume, Gruppenräume Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel in den Turnsaal, die Küche, in die Funktionsräume und in die Gruppenräume mitgenommen werden. Das Kauen von Kaugummi ist in diesen Räumen untersagt.
2 Für den EDV-Raum gilt außerdem, dass die Hardware geschont werden muss, eigene Software nicht installiert werden darf und an Systemeinstellungen keine Änderungen vorgenommen werden dürfen. 3. Wertgegenstände Für nicht versperrte Wertgegenstände und Geldbeträge kann von Seiten der Schule keine Haftung übernommen werden. Sie müssen im Garderobenspind versperrt werden. 4. Pausenregelung/Fernbleiben vom Unterricht In den Pausen, abgesehen von den Mittagspausen, dürfen sich die Schüler/innen nicht außerhalb des Schulgeländes aufhalten. Das pünktliche Erscheinen am Beginn der Unterrichtsstunden ist wichtig, sowohl morgens als auch nach den Pausen. Die SchülerInnen dürfen den Unterricht nicht vorzeitig und nicht ohne Zustimmung der Eltern verlassen. Sollte eine Schülerin/ein Schüler die Schule nicht besuchen können, ist dies durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Gründen der Schule mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenvorstand beizubringen. Bei Erreichen von 50 Fehlstunden werden die Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand verständigt. Bei fortgesetztem Fernbleiben (ohne gerechtfertigten Grund) kann es zu einer Vertragskündigung unsererseits kommen. Wenn eine Schülerin/ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht ohne Rechtfertigung fernbleibt, erfolgt eine Aufforderung seitens der Schule. Trifft auch daraufhin binnen einer Woche keine Rechtfertigung ein, so gilt die Schülerin gem. 5 des SCHUG als vom weiteren Schulbesuch abgemeldet. Haben SchülerInnen vorhersehbare Termine, so muss schriftlich um Freistellung ersucht werden: bei Abwesenheit bis zu einem Tag beim Klassen- bzw. Jahrgangsvorstand, ab zwei Tagen bei der Direktion. 5. Verstöße Verstöße gegen die Hausordnung können Ermahnungen, Klassenbucheintragungen und/oder Zusatzaufgaben (Sozialdienste) bzw. individuell festgelegte Maßnahmen nach sich ziehen. Bei groben Verstößen wird in Klassen- bzw. Schulkonferenzen über entsprechende Konsequenzen beraten. Ein grober Verstoß kann zu einer Kündigung des Schulvertrages führen. (HR Mag. Liselotte Tappler) Direktion Klagenfurt, im Juni
3 Beilage zur Schul- und Hausordnung Verhaltenskodex Auf Grundlage unseres Schulleitbildes und der Schul- und Hausordnung wurden in Zusammenarbeit mit SchülerInnen, LehrerInnen und Direktion nachfolgende Verhaltensvereinbarungen erarbeitet. Diese sind vom Schulgemeinschaftsausschuss mit dem Ziel verabschiedet worden, unsere Schulkultur durch ein positives Schulklima weiter zu verbessern. 1. Soziales Verhalten - Umgang miteinander Die Vereinbarungen über den Umgang miteinander sind ein wesentlicher Bestandteil des Verhaltenskodex und von Schulleitung, Lehrkräften und SchülerInnen verbindlich zu beachten und einzuhalten Die Kommunikation in der Schulgemeinschaft soll wertschätzend sein. Dies bedeutet, dass auf einen höflichen, respektvollen Umgangston zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft (Direktorin, Lehrkräften, SchülerInnen) geachtet wird, dass man den GesprächspartnerInnen zuhört und sie aussprechen lässt, dass man abwertende Bemerkungen vermeidet, dass man MitschülerInnen und Lehrkräfte freundlich grüßt 1.2. Zu einer positiven Kommunikationskultur zählt auch, dass bei Konflikten und Problemen offen und ehrlich miteinander umgegangen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Informationsweg eingehalten wird, d.h. immer der direkte Weg zwischen SchülerInnen Lehrkräften Klassenvorständen/Jahrgangsvor- ständen - Direktorin gewählt wird, dass die FachlehrerInnen, Klassen/Jahrgangsvorstände Fehlverhalten mit den SchülerInnen besprechen und die Konsequenzen aufzeigen, dass Klassen/Jahrgangsvorstände und FachlehrerInnen jederzeit bereit sind, SchülerInnen und Eltern zu informieren, zu beraten und natürlich auch den jeweiligen Leistungsstand bekannt zu geben Mobbing in jeder Form ist abzulehnen und zu verhindern. Dazu gehört, dass ausgrenzende und abwertende Verhaltensweisen nicht zugelassen werden, dass Mobbing wahrgenommen und aufgezeigt wird, dass Probleme, die nicht im Klassenverband gelöst werden können, mit Lehrer/innen, Klassenvorständen/Jahrgangsvorständen, Schulsprechern, dem Peer Mediationsteam oder der Direktorin besprochen werden, dass weder negative bzw. diskriminierende Berichte veröffentlicht werden, 3
4 dass ohne Absprache mit den Lehrkräften keine Fotos oder Filme gemacht bzw. weitergegeben werden (Internet, Mobiltelefone, andere Medien) 2. Schulische Leistung - Leistungsbeurteilung An unserer Schule wird der Grundsatz der transparenten Leistungsbeurteilung verbindlich berücksichtigt. Dies bedeutet, dass alle Lehrkräfte zu Beginn des Unterrichtsjahres eine Lehrstoffplanung und einen Leistungskatalog vorlegen und ihre Beurteilungskriterien für die SchülerInnen nachvollziehbar erklären, die Leistungsbeurteilung nicht dem Schulunterrichtsgesetz widersprechen darf, versäumte Unterrichtsinhalte von allen SchülernInnen in Eigenverantwortung nachgeholt werden, Probleme bei der Leistungsbeurteilung offen und ehrlich unter Beachtung des oben beschriebenen Informationsweges besprochen werden. 3. Ordnung - Persönliches Auftreten Unser Schulbild in der Öffentlichkeit wird durch Sauberkeit innerhalb und außerhalb unserer Schule und durch unser persönliches Auftreten maßgeblich beeinflusst, deshalb ist es wichtig, nicht nur die Klassen-, Pausen- und Funktionsräume sauber zu halten, sondern auch den Außenbereich der Schule, eine angemessene Bekleidung zu tragen (keine sichtbare Unterwäsche) extreme Piercings zu vermeiden (Tunnelpiercings sind aus Sicherheitsgründen verboten) die für den praktischen Unterricht notwendigen Bekleidungs- und Hygienevorschriften gewissenhaft einzuhalten. 4
5 Klagenfurt, im Juni
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