Hausordnung. Hausordnung Ausgabe 4/2016. Seite 1/8. Ersetzt Ausgabe: 9/2015. Dokument geprüft: Direktor DI Anton Schachl
|
|
- Jacob Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1/8 Wir, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, verbringen einen Großteil der Woche in der Schule. Unser Umfeld hat einen großen Einfluss auf das Schulleben und daher sollte es unser aller Anliegen sein, zu einem angenehmen Umfeld beizutragen. Die ist eine Ergänzung zur Schulordnung ( 43 bis 50 Schulunterrichtsgesetz) und regelt das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Wichtige Werte: Wir respektieren die Intimsphäre unserer Schulpartner und behandeln sie so, wie wir behandelt werden möchten! Gegenseitige Achtung und Respekt sollen den Umgang miteinander bestimmen. Dazu gehört auch das Grüßen der Lehrerinnen und Lehrer, der Bediensteten und unserer Gäste innerhalb und außerhalb des Hauses. Die Fähigkeiten jeder Schülerin und jedes Schülers sind für die Schulgemeinschaft wichtig und wertvoll. Schülerinnen und Schüler mit anderer Muttersprache wollen wir mit allen ihren Fähigkeiten in unser Schulleben integrieren. Um Vorurteile und Ausgrenzungen zu vermeiden, werden wir auch außerhalb des Unterrichts Deutsch als gemeinsame Sprache verwenden. Schülerinnen und Schüler, die unsere Sprache noch nicht so gut beherrschen, unterstützen wir beim Erlernen der deutschen Sprache. 1. Sauberkeit und Ordnung Grundlage für ein angenehmes Zusammenleben sind auch saubere Räume und eine ordentliche Umgebung. Alle Schülerinnen und Schüler sind daher angehalten auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Dies trifft sowohl die Unterrichtsräume als auch die öffentlich zugänglichen Räume (Gänge, Aula, Übergänge, Sanitärräume). 1.1 Allgemein Warme Speisen, Salate und offene Getränke dürfen nur in der Aula konsumiert werden. Tische in der Aula sind stets nach erfolgter Konsumation abzuräumen. Mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen müssen umgehend behoben werden (Kosten für Reparaturen und Reinigung werden in Rechnung gestellt). 1.2 Mülltrennung Abfall und Müll sind in geeigneter Weise zu entsorgen. In allen Klassenräumen ist ein Mülltrennsystem mit 4 Behältern aufgestellt. Der Müll ist daher gewissenhaft in die 4 Fraktionen Papier (Achtung: Verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Verpackungen gehören in den Restmüll), Kunststoff, Metall und Restmüll zu trennen, damit dieser wieder als wertvoller Rohstoff genutzt werden kann.
2 Seite 2/8 1.3 Sorgsamer Umgang mit der Einrichtung Die Klassenrechner dürfen von Schülerinnen und Schülern nur im Zusammenhang mit dem Unterricht, d. h. nach Aufforderung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer, benützt werden. Lehrersessel sind ausnahmslos für die Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen (auch in den Pausen). 1.4 Aula und Gängen Auch in Aula und Gängen ist der Müll vom Verursachenden zu entsorgen. Darüber hinaus gilt jedoch die Regel der Vererbung : Sobald sich eine Schülerin oder ein Schüler an einen Tisch setzt, ist er bzw. sie für den Zustand des Tisches verantwortlich, egal von wem der Müll dort stammt. Motto: Man setzt sich nur an einen sauberen Tisch. 1.5 Toiletten Die WC- und Waschanlagen sind sauber zu halten. WC-Muscheln sind keine Abfallbehälter. Verstopfte Abflüsse oder sonstige Beschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. 1.6 Garderobe, Hausschuhe Jacken, Mäntel, Schirme und dergleichen sind in den Klassen abzulegen. Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen wird dringend empfohlen, vor allem im Winter, Hausschuhe zu tragen! 1.7 Kästchen Es gibt versperrbare Kästchen, für die jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich ist. Sie bzw. er hat dafür zu sorgen, dass es immer sauber gehalten wird. Die Aufbewahrung von Chemikalien und Lebensmitteln ist verboten! 1.8 Pflichten des Klassenordners Vor jedem Unterrichtsgegenstand sind der Schreibtisch der Lehrkraft und die Tafel zu reinigen. Nach Unterrichtsende haben die Klassenordner das Klassenzimmer zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Klasse sauber ist. (Flaschen, Papierfetzen, etc. müssen entsorgt werden). Alle Sessel müssen auf den Tischen abgestellt werden. Die Klassenordner müssen ihre Kollegeninnen und Kollegen daran erinnern. 2. Verantwortlichkeiten Die Schülerinnen und Schüler müssen die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand erhalten. Für im Schulgelände in Verlust geratene Gegenstände übernimmt der Schulerhalter keine Haftung.
3 Seite 3/8 Für Energiekosten der Schule wird ein großer Teil des Schulbudgets verwendet. Es liegt daher im Interesse aller, in diesem Bereich zu sparen, um in anderen Bereichen mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Das heißt: Bitte Licht aus und Fenster zu, wenn der Unterricht vorbei ist! Die Schülerinnen und Schüler haften für alle infolge Fahrlässigkeit oder böser Absicht entstandene Schäden am Schulgebäude und dessen Einrichtung nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes. 3. Sicherheit 3.1 Allgemein Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer und sonstige Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit von Personen gefährden, unverzüglich dem Schulleiter zu melden. 3.2 Brandschutz Die Vorschriften über das Verhalten im Brandfall sind jedenfalls einzuhalten. In jedem Raum gibt es jeweils einen Fluchtwegplan. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat sich beim erstmaligen Betreten eines Unterrichtsraumes (Klassenzimmer, Werkstätte, Labor, ) über diesen Plan zu informieren. 3.3 Wertgegenstände/Diebstahl Die Gefahr eines Diebstahls besteht immer. Daher größere Geldbeträge und Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht in die Schule mitnehmen. Handy, Taschenrechner, Zeichenplatten und Turnschuhe sollen gekennzeichnet werden, damit die Möglichkeit besteht Fundgegenstände wieder zurückzugeben (in der Pause nicht unbeaufsichtigt lassen!). Es ist sinnvoll, die Klassentüren bei Abwesenheit der gesamten Klasse (z.b. Werkstätte, Labor, Turnen, Mittagspause) geschlossen zu halten. Jeder Diebstahl ist im Sekretariat zu melden (Formblatt ausfüllen). Darüber hinaus muss jeder Diebstahl nach Rücksprache mit der Schulleitung auch bei der Polizei angezeigt werden. 3.4 Elektrogeräte Private Elektrogeräte dürfen nur mit Zustimmung der Direktion aufgestellt werden (Ausnahme: Radios). 3.5 Verbot von Laserpointern Die Gefahr von Augenverletzungen durch Laserstrahlen ist enorm hoch. Auch kurzzeitiges Einwirken von Strahlen aus Lasern im mw-bereich führt bereits zu dauerhaften Schädigungen des Auges. Die Unterscheidung der Leistungsfähigkeit eines derartigen Gerätes ist für einen Laien sehr schwierig, daher ist der Gebrauch aller Arten von Lasergeräten, auch angeblich harmloser Pointer für Schülerinnen und Schüler in der Schule verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden disziplinär geahndet.
4 Seite 4/8 4. Rund um den Schulbesuch 4.1 Aufsicht Aufgrund unserer langjährigen Beobachtungen und Erfahrungen besitzen unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe im Allgemeinen die erforderliche körperliche und geistige Reife, um vor Beginn des Unterrichts und in den Pausen zwischen den Unterrichtsstunden eine direkte Beaufsichtigung entfallen lassen zu können, wie es der Aufsichtserlass des bm:bwk vom August 2005 vorsieht. Die schnelle Erreichbarkeit einer Lehrperson ist im Bedarfsfall gegeben und die Schülerinnen und Schüler sind informiert, wo diese anzutreffen ist. Daher wird keine generelle Pausen- und Gangaufsicht angeordnet und eingeteilt. Sollten aufgrund besonderer Situationen oder Vorkommnisse Direktion, Abteilungsvorstand, Klassenvorstand oder Lehrkräfte zur Ansicht gelangen, dass eine Aufsicht erforderlich scheint, wird diese wahrgenommen. 4.2 Unterrichtszeiten Unterrichtszeiten der Tagesschule: 1. Stunde 07:50 8:40 7. Stunde 13:25 14:15 2. Stunde 08:45 9:35 8. Stunde 14:20 15:10 3. Stunde 09:40 10:30 9. Stunde 15:20 16:10 4. Stunde 10:45 11: Stunde 16:15 17:05 5. Stunde 11:40 12: Stunde 17:05 17:55 6. Stunde 12:35 13:25 Unterrichtszeiten der Abendschule: 11. Stunde 17:05 17: Stunde 17:55 18: Stunde 18:45 19: Stunde 19:30 20: Stunde 20:20 21: Stunde 21:05 21:50 Ist die laut Stundenplan vorgesehene Lehrperson 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht anwesend, muss dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat oder Stundenplanzimmer melden.
5 Seite 5/8 4.3 Abmeldung Durch den Erziehungsberechtigten Für die Abmeldung von der Schule liegt im Sekretariat ein Formular auf. Wird eine Abmeldung nicht ordnungsgemäß durchgeführt (d. h. schriftlich, Meldung beim Jahrgangsvorstand, Ausräumen der Kästen, Rückgabe der Schlüssel, ), so wird keine Bestätigung für den Unterrichtsbesuch (u. a. für Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Arbeitgeber...) an unserer Schule ausgestellt. Durch die Schule Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, so gilt sie bzw. er als vom Schulbesuch abgemeldet, wenn das Fernbleiben nicht binnen einer Woche gerechtfertigt wird oder nach einer schriftlichen Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche beim Jahrgangsvorstand eintrifft. Die Wiederaufnahme der Schülerin bzw. des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig. 4.4 Rauchen Das Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Darüber hinaus besteht ein ausnahmsloses Rauchverbot im gesamten Schulgebäude. Der Gebrauch von E-Zigaretten und Shishaprodukten ist wie das Rauchen für Schülerinnen und Schüler auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Weiters ist der Gebrauch dieser Produkte für alle Personen im gesamten Schulgebäude nicht gestattet. 4.5 Mobiltelefon, Video- und Tonaufzeichnungen Während des Unterrichts sind der Gebrauch von Mobiltelefonen sowie das Anfertigen von Aufnahmen, Weitergabe und Verbreitung von Ton- und Bildaufnahmen jedweder Art, nur mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt. 4.6 Musik Während des Unterrichts ist das Hören von Musik, auch wenn Kopfhörer verwendet werden, nicht erlaubt. 4.7 Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes Es ist verboten das Schulgebäude bzw. Schulgelände während der Unterrichtszeit, das sind auch Pausen und Freistunden, zu verlassen (Ausnahme Mittagspause). In begründeten Fällen hat sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler bei der unterrichteten Lehrkraft abzumelden. Während der Pause hat die Abmeldung bei jener Lehrkraft zu erfolgen, die in der darauf folgenden Unterrichtseinheit unterrichtet. 4.8 Abmeldung vom Religionsunterricht Die Abmeldung vom Religionsunterricht hat innerhalb der ersten 5 Schultage durch eine formlose, schriftliche Abmeldung zu erfolgen. Sie wird im (elektron.) Klassenbuch vermerkt. Die schriftlichen Abmeldungen verbleiben beim Klassenvorstand.
6 Seite 6/8 4.9 Fernbleiben und Fehlstundenregelung Ein begründetes Fernbleiben muss sobald wie möglich dem Klassenvorstand per Mail oder im Sekretariat ( , Fax oder Anruf) gemeldet werden. Richtlinien und Maßnahmen für definierte Abwesenheitsgrenzen: Fehlstunden - Richtlinie: Bei Überschreiten der Fehlstundengrenze 50 bzw. 100 Stunden (gesamte Fehlstundenanzahl) treten nachfolgende Maßnahmen in Kraft. Dem KV wird dabei ein Ermessensspielraum bei der Fehlstundengrenze eingeräumt, um die individuellen Umstände der Fehlstunden zu berücksichtigten und Härtefälle zu vermeiden. Beispiele sind: Krankenhausaufenthalte ärztlich bestätigte, länger dauernde Krankheiten genehmigte Abwesenheiten wie Trainingslager,... Stellung... Der Ermessensspielraum entspricht der Dauer der angeführten besonderen Gründe des Fernbleibens. 50er-Maßnahmen: Gespräch des KV mit der Schülerin bzw. dem Schüler offizieller Brief des KV an die Erziehungsberechtigten oder auch Telefongespräch mit den Erziehungsberechtigten bzgl. aktueller Fehlstundensituation und Übermittlung der schulischen Regelung (siehe Vorlage!). weitere Abwesenheiten nur mit ärztlicher Bestätigung (auch durch Schulärztin möglich) bzw. mit externer schriftlicher Bestätigung entschuldigt bei Problemen, vorhersehbare weitere Abwesenheiten mit KV vorher besprechen und Genehmigung abklären 100er-Maßnahmen: Info des KV an AV Weitere Maßnahmen wie Gespräch von KV, AV und Erziehungsberechtigten mit der Schülerin bzw. dem Schüler (ggf. Verwarnung bzw. Androhung disziplinärer Konsequenzen) werden je nach Sachlage in Absprache zwischen AV und KV getroffen. Die Information der Erziehungsberechtigten, auch wenn die Schülerinnen und Schüler bereits eigenberechtigt sind, verbunden mit der Aufforderung, an dem Erziehungsprozess mitzuwirken, sehen wir als wichtige Maßnahme, da doch bei einem großen Teil unserer Schülerinnen und Schüler die Eltern noch einen entscheidenden Einfluss auf sie haben.
7 Seite 7/ Entschuldigungen Entschuldigungen über Fehlstunden sind dem Jahrgangsvorstand sobald wie möglich, aber spätestens nach einer Woche, abzugeben. Auf Verlangen des Jahrgangsvorstandes, muss die Schülerin bzw. der Schüler bei längerer Krankheit (mehrere Tage oder häufig) eine ärztliche Bescheinigung vorlegen Freistellung Das Ansuchen um Befreiung vom Unterricht ist nach Möglichkeit eine Woche vor der Freistellung abzugeben. Je nach Dauer der Befreiung geht das Ansuchen an den: Jahrgangsvorstand, wenn die Abwesenheit nicht länger als einen Tag dauert Abteilungsvorstand, wenn die Abwesenheit länger als einen Tag dauert (Es ist über den Jahrgangsvorstand einzureichen) Verkehrsmittel Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ungünstiger Zug- und Busverbindungen zu Unterrichtsbeginn später kommen oder deren Wartezeit nach Unterrichtsende auf das nächste Verkehrsmittel länger als eine Stunde dauert, können vom Jahrgangsvorstand die Erlaubnis erhalten, später zum Unterricht zu erscheinen bzw. früher den Unterricht zu verlassen. Am Schulanfang werden entsprechende Formulare vom Jahrgangsvorstand ausgeteilt (Vermerk im Klassenbuch). Bei Fehlverhalten, bei mäßigem Schulerfolg, bei Missbrauch sowie bei großer Fehlstundenanzahl kann eine derartige Genehmigung widerrufen werden Formulare Zu Schulbeginn werden alle Formulare (insbesondere Ansuchen um Schülerfreifahrt, Beihilfen, ) vom Jahrgangsvorstand ausgeteilt und nach dem Rücklauf unterschrieben und gestempelt. Während des Schuljahres liegen Formulare und Bestätigungen im Kopierzimmer auf. Bestätigungen müssen bei Vorlage im Sekretariat (Öffnungszeiten: Uhr) bereits vom Jahrgangsvorstand unterschrieben sein. Schülerbeihilfenformulare liegen ebenfalls im Kopierzimmer auf. Der Jahrgangsvorstand klärt, wie viele und welche Beihilfen benötigt werden.
8 Seite 8/8 5. Organisatorisches 5.1 Spezielle Räume, Sonderunterrichtsräume Für den Aufenthalt in Labors und Werkstätten gelten eigene Ordnungen. Für die Bibliothek, die CAD- und EDV-Räume gibt es Ordnungen, auf welche hier im Anhang verwiesen wird. 5.2 Erreichbarkeit des Sekretariats Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler vormittags von 8.00 bis Uhr geöffnet. 5.3 Stundenplan Stundenplanänderungen bzw. Supplierstunden sind im WebUntis abrufbar. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, sich täglich über etwaige Änderungen zu informieren. In der Regel ist dies die Aufgabe der Klassensprecherin oder des Klassensprechers. 5.4 Klassenbuch Die Klassenbücher werden elektronisch geführt. Die Klassenordnerinnen bzw. Klassenordner haben dafür zu sorgen, dass zu Unterrichtsbeginn die entsprechenden Geräte hochgefahren sind und zu Unterrichtsschluss wieder heruntergefahren werden (dies gilt nicht für Klassen mit Raspberry). 5.5 Ansprechpartner Für Fragen und Probleme, die die Schulgemeinschaft betreffen, gibt es die Möglichkeit, sich an einen Ansprechpartner zu wenden (dies können vom Jahrgangsvorstand bekanntgegebene Lehrkräfte oder die Schülervertretung sein). Insbesondere wird auf die Möglichkeiten der Unterstützung und Beratung durch das Team von Mail & Ask und dem Team der Suchtprävention hingewiesen. 5.6 Fahrräder Fahrräder müssen ausschließlich im Fahrradkeller abgestellt werden. 6. Dokumentation 6.1 Mitgeltende Dokumente CAD- und EDV-Ordnung Bibliotheksordnung Diese wurde vom SGA am genehmigt.
(3) Alle Schüler legen im ihnen zugewiesenen Gardarobebereich die Überkleider (Mantel, Jacke usw.) und Straßenschuhe ab (Hausschuhpflicht!).
H A U S O R D N U N G Diese Hausordnung der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Pinkafeld gilt zusätzlich zur allgemeinen österreichischen Schulordnung, die im Anhang auszugsweise angeführt
MehrSchul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam
Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige
MehrRegeln des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft
Regeln des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft Einleitung Gegenseitige Akzeptanz und der Wille zur Zusammenarbeit schließen das Wahrnehmen von Verantwortung und die Beachtung der Verantwortlichkeit
MehrSchul- und Hausordnung
Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen
MehrSchulordnung der Limesschule Idstein
Schulordnung der Limesschule Idstein Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Limesschule hat das Ziel, in jedem Einzelnen die persönlichen Eigenschaften, Haltungen, Fähigkeiten und Qualifikationen
MehrSchul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg
....... Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Präambel: Die Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen zusammenkommen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Bildungs- und Erziehungsauftrag:
MehrSchulordnung der Mühlenau-Grundschule
Mühlenau - Grundschule Molsheimer Str. 7 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf Tel. 8 32 50 99 Fax. 8 32 96 22 Tel. 8 31 10 35 (Schulhort) E-mail: muehlenau.cids@t-online.de Internet: www.muehlenau.de Schulordnung
MehrHAUS-UND SCHULORDNUNG DER NEUEN MITTELSCHULE FERLACH
HAUS-UND SCHULORDNUNG DER NEUEN MITTELSCHULE FERLACH Die vorliegende Haus- und Schulordnung soll ein Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung des Schulbetriebes sein und ein gutes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
MehrI. Allgemeines. Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil.
Abschnitte: I. Allgemeines II. Das sagt der Gesetzgeber III. Sicherheit hat Vorrang! IV. Damit sich alle wohl fühlen V. Gutes Benehmen ist uns wichtig! VI. Ordnung halten spart Zeit und Ärger! VII. Auch
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrUnsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.
Berufliche Schulen Bretten Nr. 515708 Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Schul- und Hausordnung
MehrHausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus)
Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus) Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule Mittelschulverbund Nürnberg-Süd Hausordnung der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule Wir
MehrWir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln!
Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln! VERHALTENSVEREINBARUNGEN der MARIANNE GRAF VOLKSSCHULE FERNITZ für SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Erziehungsberechtigte Wir LehrerInnen:
MehrLUDWIG - ERHARD SCHULE
Regeln für das Zusammenleben in der LUDWIG - ERHARD SCHULE LEGIENSTRASSE 5 65929 FRANKFURT AM MAIN Tel: 069 312001/02 FAX: 069 312079 1. Schulstruktur/Schulisches Leben hordn2.doc Die Ludwig-Erhard-Schule
MehrHausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit
Vorwort Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsverantwortliche wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen
MehrHausordnung (gültig ab )
Osterlandgymnasium Staatliches Gymnasium Dehmelstraße 19 07546 Gera Telefon: 0365 4390157 Fax: 0365 4390159 E-Mail: gym.gera-gk@schulen-greiz.de Web: www.osterlandgymnasium-gera.de Hausordnung (gültig
MehrHAUSORDNUNG. porg3 Komensky, Schützengasse 31
HAUSORDNUNG porg3 Komensky, Schützengasse 31 Einleitung Gegenseitige Akzeptanz und der Wille zur Zusammenarbeit schließen das Wahrnehmen von Verantwortung und die Beachtung der Verantwortlichkeit anderer
MehrSchulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf
Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1. Leitbild Wir sind eine Schule, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen. Wir verstehen uns als Gemeinschaft und leben dies. Jeder von uns
MehrSchule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi 17489 Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/830346 www.pestalozzischule-greifswald.de Inhaltliche Schwerpunkte der Schulvereinbarung 1. Öffnungszeiten
MehrSchulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 -
Schulordnung des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken 2012-1 - Inhaltsverzeichnis: Präambel 3 1. Unterricht und Pausen 3 2. Verhalten auf dem Schulgelände 4 3. Umgang mit Unterrichtsmaterial 5 4. Informationswege
MehrGrundschule Leibnizschule Mainz. Dies gilt auch, wenn ich mit meiner Klasse den Schulhof verlasse.
Hausordnung Grundschule Leibnizschule Mainz 1. Wir in unserer Schule Ich bin hilfsbereit freundlich respektvoll ehrlich und rücksichtsvoll zu allen Menschen in der Schule. Dies gilt auch, wenn ich mit
MehrZusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:
Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder
MehrRealschule Röthenbach
Realschule Röthenbach Schulordnung Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulfamilie. Sie soll einen ungestörten, kreativen und erfolgreichen Ablauf des Schulalltages gewährleisten.
MehrDie Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen, auch wenn sie über die in der Hausordnung getroffenen Regelungen hinausgehen.
Die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen, auch wenn sie über die in der getroffenen Regelungen hinausgehen. Abfälle aller Art sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Alkohol, aufputschende
MehrVerhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16
Verhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16 Wir sind eine Schule, in der wir Wert legen auf ein friedliches und tolerantes Miteinander jede/r Einzelne wertschätzend, freundlich und gerecht behandelt
MehrSchulordnung der Gemeinschaftsschule Bergatreute
Schulordnung der Gemeinschaftsschule Bergatreute Unsere Schulordnung Wir wollen, dass sich in unserer Schule alle wohl fühlen und gemeinsam gut lernen und spielen können. Alle gehören dazu und sind wichtig!
MehrHausordnung des BG und BRG Pichelmayergasse 2
Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von Erziehungsberechtigten sind in der Schulordnung 1 definiert. Sie sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern
MehrOrdnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes
Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes Mai 2014 Albertus-Magnus-Schule Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände
MehrVerhaltensvereinbarungen:
Verhaltensvereinbarungen: Unsere Aufgabe in dieser Welt ist es nicht, alle Dinge zu wissen, wohl aber diejenigen, die unser Verhalten betreffen. (John Locke) Ergänzung zur Hausordnung Die Schulgemeinschaft
MehrOffene Ganztagsschule Dr. Josef Schwalber Realschule Dachau. Regeln für eine gute Zusammenarbeit. in der OGS
in der OGS Nur durch ein Miteinander können wir erreichen, dass wir uns ALLE hier in der OGS wohlfühlen! Es sind sehr viele Schülerinnen und Schüler in der OGS, deshalb ist es besonders wichtig, sich an
MehrHaus- und Schulordnung
Haus- und Schulordnung Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlassen Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft die vorliegende Hausordnung. Sie stützt sich auf das Aargauische
MehrNr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts.
I. Rechte und Pflichten der Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten. Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte 1 Du hast ein Recht auf Bildung. Nimm regelmäßig und pünktlich
MehrAn unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.
Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine
MehrHAUSORDNUNG. Zielsetzung:
HAUSORDNUNG Zielsetzung: 1 Die Volksschule des Kollegium Kalksburg ist eine katholische Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die über die allgemeinen Zielsetzungen der österreichischen Schulen hinaus
MehrSchulordnung (Stand Februar 2015)
69207 Sandhausen Albert-Schweitzer-Straße 5 - Tel. 06224 9332 0 - Fax 06224 9332 11 - email: sl.gym@feg-sandhausen.de Schulordnung (Stand Februar 2015) VORBEMERKUNG Das Zusammenleben und die gemeinsame
MehrVERHALTENSVEREINBARUNGEN
1 VERHALTENSVEREINBARUNGEN Grundregeln des Zusammenlebens und arbeitens im Rahmen der Schul- und Hausordnung am BG/BRG Graz Kirchengasse. Erstellt und erarbeitet von den Schulpartnern im Schuljahr 2007/2008
MehrHAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium)
HAUSORDNUNG der Gebrüder-Montgolfier-Schule (Gymnasium) Ellernweg 20-22, 12487 Berlin Tel.: 030/631 66 77 Fax: 030/631 66 78 Mail: mail@gemont.de Homepage: http://www.gemont.de Präambel Das Zusammenleben
MehrHausordnung der Realschule plus Meisenheim
Umgang miteinander Hausordnung der Realschule plus Meisenheim Die Realschule plus Meisenheim ist eine Gemeinschaft, in der wir uns nicht aussuchen können, mit wem wir unsere Zeit verbringen. Täglich treffen
MehrSchul- und Hausordnung der Realschule und des Gymnasiums Haigerloch
Schul- und Hausordnung der Realschule und des Gymnasiums Haigerloch 1. Vorwort Die Schule ist eine Gemeinschaft von allen am Schulleben Beteiligten. Dazu gehören Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen aber
MehrHausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016)
Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016) Präambel Wir, die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte der Hauptschule Lindlar, bemühen uns um ein respektvolles, tolerantes und
MehrHausordnung. Volksschule Sieghartskirchen. Verhaltensvereinbarungen. (in Ergänzung zu SchUG und SchOrgG)
1 Beschlossen: März 2011 Volksschule Sieghartskirchen Hausordnung Verhaltensvereinbarungen (in Ergänzung zu SchUG und SchOrgG) Allgemeines: Alle Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MehrSchulordnung PBS 2009 / Infoseite
Schulordnung PBS 2009 / Infoseite Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de Internet: www.peter-behrens-schule.de
MehrVerhaltensvereinbarungen/Hausordnung Gemeinsamer Entwurf der Eltern-Lehrer-SchülerInnen
Verhaltensvereinbarungen/Hausordnung Gemeinsamer Entwurf der Eltern-Lehrer-SchülerInnen Wir, die Schulpartner am BRG Erlgasse, also Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich der Schulleitung), Schülerinnen
MehrElternbrief zum Schulbeginn Schuljahr 2016/2017
Wien, September 2016 Elternbrief zum Schulbeginn Schuljahr 2016/2017 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, ich begrüße Sie sehr herzlich zu Beginn des Schuljahres 2016/2017. Nützen wir
MehrNikolaus-von-Myra-Schule, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum Dürrlauingen der KJF Augsburg
Leitlinien Wir alle wünschen uns eine Schule, in der wir uns wohl fühlen und etwas für uns Wichtiges lernen können. Wir wollen ernst genommen werden mit unseren Anliegen. Wir wollen gestützt und gefördert
MehrSchulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil
Wer lernt, einen respektvollen Umgang mit allen Menschen zu haben, wer darauf achtet, dass sich alle wohl fühlen können, wer lernt, Sorge zu tragen zu Material, Gebäuden und Umgebung, wer lernt, sich an
MehrHPSZ MONTAFON LEITBILD
HPSZ MONTAFON LEITBILD An unserer Schule sollen sich Schüler, Lehrer und Eltern wohl fühlen. DESHALB haben wir den nötigen Respekt voreinander und achten einander. Wir gehen miteinander behutsam um und
MehrWedding-Grundschule. Hausordnung. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen.
Wedding-Grundschule Hausordnung Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen. Alle am Schulleben Beteiligten bilden in der Schule eine Gemeinschaft. Jeder muss
MehrHausordnung des Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasiums Germersheim (5.9.2005)
Hausordnung des Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasiums Germersheim (5.9.2005) (ergänzt am 09.02.2012 durch Beschluss der Gesamtkonferenz) Die Hausordnung regelt das Zusammenleben von Menschen der verschiedensten
MehrHausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm
Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm Schule bedeutet Miteinander! Die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Nieder-Olm gibt sich eine Hausordnung, um allen Schülern* und Lehrern** sowie anderen Beteiligten
MehrVerhaltensvereinbarungen
Verhaltensvereinbarungen der Schulgemeinschaft der Hauptschule Weißkirchen Weißkirchen, im April 2008 Jeder von uns ist für ein gutes Schulklima und für den Ruf der Schule verantwortlich Ich, als Schüler
MehrSchulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig
der Katholischen Schule Sankt Hedwig in 15370 Petershagen Elbestraße 48 Wir sind eine Schule, in der verschiedene Menschen zusammen leben. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir wollen,
MehrSchul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum
Schul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum (Wenn Personen angesprochen sind, ist die männliche und weibliche Form zu lesen.) Das Kollegium Aloisianum ist eine Allgemeinbildende Höhere Schule, in der
MehrHausordnung des BG/BRG 21
Hausordnung des BG/BRG 21 (geschlechtsspezifische Angaben gelten sinngemäß für beide Geschlechter) Unser Schulhaus beherbergt eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und Lehrern.
MehrAufsicht in der Schule
Aufsicht in der Schule Aufsichtspflicht in der Schule Was ist gesetzlich vorgegeben? Im Folgenden: blau der Inhalt und die Grenzen der Aufsichtspflicht die aufsichtspflichtigen Personen die rechtlichen
MehrMit unserer Schulcharta verpflichten wir uns alle, unsere gemeinsam entwickelte Vision von einer guten Schule im Schulalltag zu leben.
Mit unserer Schulcharta verpflichten wir uns alle, unsere gemeinsam entwickelte Vision von einer guten Schule im Schulalltag zu leben. Mit den folgenden Rechten und Pflichten haben wir Voraussetzungen
MehrSchulordnung der Waldschule
Schulordnung der Waldschule In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen. Jeder soll sich später gern an seine Schulzeit erinnern. Unsere Schule soll im Unterricht und bei allen außerunterrichtlichen
MehrSchulordnung der Käthe- Kollwitz- Schule. Präambel *
Schulordnung der Käthe- Kollwitz- Schule Präambel * Etwas leisten und sich wohlfühlen Ist der oberste Grundsatz, zu dem sich die Schulgemeinde bekennt. Dazu ist ein bes:mmtes Verhalten notwendig. Etwas
MehrVerhaltensvereinbarungen der Volksschule St. Margarethen/Raab
Verhaltensvereinbarungen der Volksschule St. Margarethen/Raab Die gemeinsam von den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern formulierten Verhaltensvereinbarungen sind die Rahmenbedingungen
MehrVerantwortlich ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, also auch SIE.
Schulordnung Herzlich willkommen an unserer Schule! An der ESS im Antoniushaus Hochheim lernen und arbeiten ca. 150 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 50 Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, BfDund
MehrSchulordnung. Grundschule J.H. Pestalozzi Burg
Schulordnung Grundschule J.H. Pestalozzi Burg Im Jahre 2010 Gliederung: 1. Leitgedanken 2. Schulordnung 3. Verantwortlichkeiten 4. Umgang mit Regelverstößen 5. Vertrag 1. Leitgedanken Unsere Schule ist
MehrAlfred-Wegener-Schule
Vereinbarungen für das Schulleben Inhalt Präambel I. Allgemeine Informationen II. Allgemeines Verhalten in der Schule III. Aufenthaltsbereiche IV. Unterrichtsräume V. Unterricht VI. Pausen VII. Fachräume
MehrÜbersicht über mögliches Fehlverhalten Was?:
1. Einführung Der Maßnahmekatalog bezieht sich auf die Schulebene und beinhaltet Handlungsstrategien sowie Sanktionen (Erziehungsmaßnahmen) bei Grenzüberschreitung und Regelverstößen von Schülerinnen und
MehrHausordnung. der. Schule am Staakener Kleeblatt
Hausordnung der Schule am Staakener Kleeblatt Hausordnung der Schule am Staakener Kleeblatt Seite 2 Inhalt A. Allgemeines... 3 B. Einzelregelungen für den Schulalltag 1. Öffnungszeiten der Schule 2. Pausenregelung
MehrDer Trainingsraum der KGS Kirchweyhe
Der Trainingsraum der KGS Kirchweyhe Quelle: www.trainingsraum.de 1 Inhalt: 1. TR- Information für Schüler...3 2. Elterninfo zum Trainingsraum...4 3. Klassenregeln (Aushang)...5 4. Anlage Klassenbuch:
MehrHausordnung. (1) Grundregeln
Heinrich-Mann-Gymnasium Erfurt Staatliches Gymnasium Zur Himmelspforte Hausordnung Damit Lehrer und Schüler in unserer Schule gemeinsam und erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung,
MehrHausordnung einschließlich Verhaltensvereinbarungen BRG solarcity
Hausordnung einschließlich Verhaltensvereinbarungen BRG solarcity Stand 1.12.2011 Wir sind eine Schule, mit ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiger Schulkultur. in der wir uns alle wohl fühlen.
MehrSchulordnung Beschluss der Schulkonferenz vom 25. Mai 2011
Schulordnung Beschluss der Schulkonferenz vom 25. Mai 2011 Präambel: In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Diese Schul-
MehrHausordnung und Regelungen zum Unterrichtsbetrieb Stand: September 2012
Hausordnung und Regelungen zum Unterrichtsbetrieb Stand: September 2012 1. Zielsetzung In Ergänzung der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern soll diese Hausordnung speziell die Zusammenarbeit
MehrS c h u l v e r f a s s u n g. des. Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasiums
Städtisches Bertolt-Brecht-Gymnasium Peslmüllerstraße 6 81243 München Telefon (089) 82085920 Telefax (089) 820859250 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport S c h u l v e r f a s s u n g
MehrSchulordnung Stiftsgymnasium Sindelfingen (11/2011)
Schulordnung Stiftsgymnasium Sindelfingen (11/2011) Böblinger Str. 26, 71065 Sindelfingen, Tel. 07031/816035, Fax. 07031/816070 Internet: www.stiftsgymnasium.de Mail: stifts@stiftsgymnasium.de Spielregeln
MehrErziehungskonsens der Peter-Hille-Schule. (aktuelle Fassung aus dem Schuljahr 2015/16)
Erziehungskonsens der Peter-Hille-Schule (aktuelle Fassung aus dem Schuljahr 2015/16) Ein paar einleitende Gedanken Wir Lehrerinnen und Lehrer der Peter Hille Schule legen großen Wert darauf, dass alle
MehrVERHALTENSVEREINBARUNG DER HERTHA FIRNBERG SCHULEN FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS STANDORT FIRNBERGPLATZ 1, 1220 WIEN
VERHALTENSVEREINBARUNG DER HERTHA FIRNBERG SCHULEN FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS STANDORT FIRNBERGPLATZ 1, 1220 WIEN 1 Rechtliche Grundlage 1. Die vorliegende Verhaltensvereinbarung ergänzt die Bestimmungen
MehrSatzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen
Arbeiterwohlfahrt Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die offene Ganztagsschule der Arbeiterwohlfahrt in der Stadt Dachau und Hebertshausen (Stand: 01. Februar 2015) Satzungsgliederung der offenen Ganztagsschule
MehrDaran halten sich die Schüler
Einleitung...1 Daran halten sich die Schüler...2 Im Schulhaus...2 Auf dem Schulgelände...3 In der Sporthalle...3 Daran halten sich die Eltern...3 Zusammenarbeit...3 Krankmeldung...4 Ansteckende Krankheiten...4
MehrHausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla
Hausordnung Staatliches Gymnasium Leuchtenburg Kahla Verantwortung und Eigenverantwortung, Achtung des anderen, soziale Gemeinschaft und Akzeptanz von Wert- und Ordnungsnormen sind wichtige Zielsetzungen
MehrKarl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel
Suchtmittelvereinbarung Präambel Die Suchtmittelvereinbarung ist ein Instrument der Sekundärprävention in der Schule. In der Suchtmittelvereinbarung wird der Umgang mit Schülerinnen und Schülern geregelt,
MehrK i n d e r g a r t e n o r d n u n g
G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den
MehrSchulordnung der Käthe-Kollwitz-Realschule
1 Schulordnung der Käthe-Kollwitz-Realschule Die Schulordnung regelt ein geordnetes Miteinander in den Schulgebäuden und auf dem Schulhof. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Schülern erstellt.
MehrBreitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax
Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) Breitkopfstraße 66-80, 13409 Berlin Tel. 495 80 31 Fax 4987 32 87 E-Mail: freytag-oberschule@t-online.de Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des
MehrHausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt
Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt 1. Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung.
MehrCARLNETTERREALSCHULE
CARLNETTERREALSCHULE Schul- und Hausordnung der Carl-Netter-Realschule Bühl In einer Schule arbeiten viele Menschen unterschiedlichen Alters und Temperaments zusammen. Jeder hat eine andere Wesensart und
MehrMax-Planck-Gymnasium Bielefeld. Schulordnung
Max-Planck-Gymnasium Bielefeld Schulordnung Präambel Das Max-Planck-Gymnasium möchte die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Menschen heranbilden und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln,
Mehr"KLARE REGELN ERLEICHTERN DAS ZUSAMMENLEBEN" ZUSAMMENFASSUNG DER DERZEIT AM BG XVIII GELTENDEN, DEN UNTERRICHT UND DAS SCHULLEBEN BETREFFENDEN
"KLARE REGELN ERLEICHTERN DAS ZUSAMMENLEBEN" ZUSAMMENFASSUNG DER DERZEIT AM BG XVIII GELTENDEN, DEN UNTERRICHT UND DAS SCHULLEBEN BETREFFENDEN VORGANGSWEISEN UND REGELN SGA-Beschlüsse, Beschlüsse von Dienststellenversammlungen
MehrHausordnung für das Staatliche Angergymnasium Jena
Hausordnung für das Staatliche Angergymnasium Jena Präambel Die Hausordnung vom Oktober 2011 ist das Ergebnis einer öffentlichen Diskussion in allen Klassenstufen mit unseren Eltern und allen Lehrerinnen
MehrCheckliste 1.Klassen
Checkliste 1.Klassen Adresse und wichtige Telefonnummern WMS/pORg3 Komensky Schützengasse 31,1030 Wien www.orgkomensky.at Direktion: Mag. Helena Huber: 713 31 88-60 (Fax: Durchwahl 960) Lehrerzimmer: 713
MehrSchulordnung. der Realschule Salzgitter-Bad
Schulordnung der Realschule Salzgitter-Bad Vorwort In unserer Schule begegnen sich Menschen mit verschiedenem Alter, unterschiedlicher Religion und Nationalität. Ich respektiere dies und gehe hilfsbereit,
MehrSchul- und Hausordnung der GHS Steißlingen (siehe homepage)
Vorwort Schul- und Hausordnung der GHS Steißlingen (siehe homepage) Die Schule ist ein Ort, an dem du lernst mit Informationen umzugehen und sie zu Wissen zu verarbeiten. Lernbereitschaft, Freude am Wissen
MehrWo täglich viele Schülerinnen zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung not-wendig. Gewisse Verhaltensregeln sind unerlässlich.
Schulhausordnung Die Schulanlage ist mit großen finanziellen Aufwendungen gebaut und eingerichtet worden. Alle Beteiligten (Schülerinnen, Lehrpersonal und weiteres Schulpersonal) sind für die pflegliche
MehrHausordnung und Regelungen zum Unterrichtsbetrieb Stand: September 2015
Hausordnung und Regelungen zum Unterrichtsbetrieb Stand: September 2015 1. Zielsetzung In Ergänzung der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern soll diese Hausordnung speziell die Zusammenarbeit
Mehr