Schulordnung der Heinz-Brandt-Schule 1

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1 Schulordnung der Heinz-Brandt-Schule 1 Die Heinz-Brandt-Schule ist ein Lernort, der durch das demokratische, respektvolle Miteinander von Jugendlichen und Erwachsenen geprägt wird, in dem Jugendliche Kompetenzen erwerben, die sie in die Lage versetzen, sich auf Berufsleben und Lebensalltag vorzubereiten. 1. Schulklima & Schulkultur 1.1 Respekt an der Schule Umgang mit Konflikten und Mobbing Alle Schüler/innen, Lehrer/innen und schulischen Mitarbeiter/innen gehen respektvoll und höflich miteinander um und akzeptieren sich mit ihren Stärken und Schwächen. Wir pflegen einen höflichen und respektvollen Umgangston untereinander - Beleidigungen und Beschimpfungen jeder Art haben hier keinen Platz. Die an einem Konflikt Beteiligten führen ein Gespräch zur Klärung. Bei Unterstützungsbedarf suchen sie sich eine Person ihres Vertrauens. Die Eltern der beteiligten Schüler/innen werden einbezogen. Maßnahmen nach 63 Schulgesetz von Berlin, z.b. - Suspendierung vom Unterricht, Tadel, Schulverweis 1.2 Saubere Schule Wir wollen in einer sauberen und angenehmen Atmosphäre lernen und arbeiten. Jeglicher Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Müllbehälter; die Toiletten werden sauber verlassen. Schmutzfinken müssen den verursachten Dreck beseitigen. Wöchentlich werden Klassen-Putzdienste für die Schulgebäude und Schulhof eingeteilt. 1.3 Sachbeschädigung Wir achten darauf, dass wir mit dem Eigentum der Schule und dem unserer Mitschüler/innen sorgfältig umgehen und ausgeliehene Materialien so zurück geben, wie wir sie erhalten haben. Graffiti und Beschmierungen jeder Art ist an der Schule nur an ausgewiesenen Orten und unter Aufsicht zulässig (z.b. im Rahmen der Graffiti-AG). Die Türen im Neubau insbesondere die Fluchttür zur Roelckestr. bleiben geschlossen und dürfen nicht manipuliert werden (z.b. den Schließer hochstellen) Die Heizungen und Fensterbretter im Neubau sind keine Sitzgelegenheiten, da sie leicht aus der Halterung reißen. Der entstandene Schaden wird mit Hilfe der Schülerin/ des Schülers beseitigt bzw. die Eltern müssen den Schaden ersetzen. Graffiti und Vandalismus werden sofort zur Anzeige gebracht. 1 Diese Schulordnung wurde im Jahr 2008 gemeinsam von Schüler/innen, Eltern, Lehrer und Sozialpädagoginnen der Heinz-Brandt-Schule entwickelt und im Dezember 2012 überarbeitet.

2 2. Unterricht 2.1 Pünktlichkeit Der Unterricht beginnt pünktlich und soll nicht von Zuspätkommenden gestört werden. Zu spät kommende Schüler/innen melden sich im Sekretariat und nennen den Grund ihrer Verspätung. Bei berechtigter Verspätung können sie noch in den Unterricht. Ansonsten warten sie mit Einverständnis des betreffenden Lehrers / der betreffenden Lehrerin entweder ruhig vor der Tür, oder gehen für diese Stunde in die Schulstation und arbeiten dort (mit Nachweis). Geschieht dies nicht, erhalten die Schüler/innen eine unentschuldigte Fehlstunde. 2.2 Unterrichtsstörungen Schule ist ein Ort des Lernens und zum Lernen braucht man Ruhe und Konzentration. Kann ein Schüler/ eine Schülerin dem Unterrichtsgeschehen nicht mehr folgen (Konzentrationsschwäche, krankheitsbedingte Unruhe etc.), kann er/sie in Absprache mit der Klassenleiterin/ dem Klassenleiter den Unterricht kurzeitig verlassen, um abzuschalten. Bei verstärkter und andauernder Unterrichtsstörung wird der Schüler/ die Schülerin mit Aufgaben+Laufzettel in die Schulstation geschickt. 2.3 Unterrichtsausfall Ist ein Lehrer/ eine Lehrerin nicht planmäßig anwesend, wird sein/ ihr von anderen Kollegen/innen vertreten. Der Vertretungsplan wird in der Regel bis 12 Uhr mittags für den Folgetag erstellt und hängt vor dem Sekretariat aus. Fällt die erste Stunde aus, können die Schüler/innen das Schulgelände verlassen und zur zweiten Stunde zurück kommen (da der Unterricht noch nicht begonnen hat). Fällt eine Stunde innerhalb des Tages aus und kann aus irgendwelchen Gründen nicht vertreten werden, gehen die Schüler/innen in den Schülerclub. 2.4 Handy, mp3-player, I-Pad, PSP (etc) Handys müssen während der gesamten Schulzeit inklusive der Pausen ausgeschaltet sein. (Die Schüler können jederzeit im Sekretariat telefonieren bzw. angerufen werden.) Ausnahme ist der Aufenthalt im Schülerclub in der Betreuten Mittagsfreizeit hier können die Schüler/innen mit ihren Handys Musik hören. Zu empfehlen ist, die Geräte ganz zu Hause zu lassen, da sie nicht über die Schule versichert sind und bei Verlust nicht ersetzt werden. Wir empfehlen, sie während des Sportunterrichts zusammen mit den anderen Wertsachen dem/ der Sportlehrer/in zu übergeben. Handys und mp3-player + Kopfhörer dürfen im Unterricht nicht zu sehen sein und werden am besten in der Schultasche verstaut. Bei Zuwiderhandeln wird das Handy bzw. der mp3-player von den Lehrer/innen abgenommen und am Stundenende zurückgegeben. Beim zweiten Mal werden die Geräte eingezogen und im Schulsafe verwahrt; sie können am Freitag nach Schulschluss vom Schüler/ der Schülerin abgeholt werden. Bei jedem weiteren Mal können sie nur noch von den Eltern/ Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

3 2.5 Pausen Frische Luft tut gut;-)) Deswegen gehen alle Schüler/innen in den Pausen auf den Hof. Es darf sich niemand in den Fluren, Treppenhäusern oder dauerhaft in den Toiletten aufhalten! Bei Schlechtwetter wird abgeklingelt und von den Aufsicht führenden Lehrer/innen das Foyer und die 1. Etage + Klassenräume geöffnet. 2.6 Verlassen des Schulgeländes Die Schüler/innen verbleiben währende der gesamten Unterrichtszeit auf dem Schulgelände (Schulgebäude und Schulhof). Das Schulgelände ist prinzipiell nur mit Genehmigung durch die Klassenleiter/innen (z.b. für Frühstückseinkauf) zu verlassen. Beim ersten Mal unerlaubten Verlassen des Schulgeländes erfolgt für den Betreffenden eine Verwarnung. Ab dem zweiten Mal wird die Schülerin/ der Schüler für diesen Tag vom Unterricht suspendiert. Die durch die Suspendierung versäumten Leistungsnachweise werden mit der Note Sechs bewertet und sind nachzuholen. Versäumter Unterrichtsstoff muss ebenfalls selbständig nachgeholt werden. Bei jedem unerlaubten Verlassen des Schulgeländes werden die Eltern benachrichtigt. 2.5 Sportzeug Sportzeug ist eine extra Bekleidung, Sportschuhe sind keine Straßenschuhe. Das Sportzeug ist zum Sportunterricht immer mitzubringen. Wird es vergessen, erhalten die betreffenden Schüler/innen ab dem zweiten Mal die Note Sechs. Die Eltern werden informiert. Haben 5 Schüler/innen pro Klasse das Sportzeug vergessen, kann der Lehrer/ die Lehrerin Sport-Theorie im Klassenraum unterrichten. 2.6 Essen und Trinken Kaugummikauen ist im Unterricht verboten. Während des Unterrichts darf in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer/ der jeweiligen Lehrerin gegessen und/ oder getrunken werden. In den Fachräumen (NaWi, Musik, PC-Räume) darf nicht gegessen und getrunken werden. Ausnahmen und deren Handhabung regelt die Fachlehrerin/ der Fachlehrer. Bei Zuwiderhandlung folgen Maßnahmen nach 63 Schulgesetz. 3. Schulversäumnis (Schwänzen) Schulversäumnisse können Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles der Jugendlichen sein, insbesondere dann, wenn Schüler/innen häufig zu spät kommen und/ oder häufig (entschuldigt oder unentschuldigt) fehlen. auch stundenweise. Alle Schüler/innen besuchen regelmäßig den Unterricht.

4 Maßnahmen bei entschuldigtem Fehlen: Bei mehr als 20 Tagen pro Schulhalbjahr ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten zur Klärung der Ursache notwendig. Bei erfolglosem Gespräch wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Untersuchung des Jugendlichen aufgefordert. Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen: Note Sechs im versäumten Fach Information an die Eltern Gespräch mit den betreffenden Schüler/innen Elterngespräch Einbeziehung des Jugendamtes und/ oder der Schulpsychologie Nach 10 Tagen oder nicht möglicher Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten erfolgt die Schulversäumnisanzeigen an das Schulamt Bitte um Amtshilfe 4. Rauchen, Drogen, Waffen 4.1 Rauchen Wir sind eine rauch- und drogenfreie Schule. Das Rauchen ist zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände (alle Schulgebäude und Schulhof) sowie vor der Schule (Streustr/LIDL und Langhansstraße) verboten. Wird eine Schülerin/ ein Schüler beim Rauchen erwischt, wird diese/r einmal verwarnt. Feuerzeug und Zigaretten werden abgenommen und können von den Eltern abgeholt werden. Ab jedem weiteren Mal erfolgt ein Rauchertadel und danach eine Suspendierung vom Unterricht sowie eine Mitteilung an die Eltern. 4.2 Drogen Drogen (incl. Alkohol) sind an unserer Schule verboten. Alle Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigte unterschreiben in der ersten Schulwoche die Vereinbarungen zur Suchtprophylaxe. Siehe ausgehandelte Vereinbarungen zur Suchtprophylaxe Bei Verdacht auf Drogenhandel wird die Polizei eingeschaltet. 4.3 Waffen Waffen sind an unserer Schule verboten. Maßnahme: Mitgeführte Waffen werden grundsätzlich von der Schulleitung konfisziert. Je nach Schwere wird die Polizei verständigt und es kommt zur Anzeige.

5 Ich/ Wir erkenne/n die Schulordnung der Heinz-Brandt-Schule mit unserer Unterschrift an! Name des Kindes: Unterschrift: Name der Eltern/ Erziehungsberechtigten: Unterschrift:

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