Schulordnung der Mittelpunktschule Dautphetal. Wie wir miteinander umgehen

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1 Schulordnung der Mittelpunktschule Dautphetal Wie wir miteinander umgehen Um eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Schüler und Lehrer wohl fühlen, bedarf es einer Schule, in der es gerecht zugeht, in der eine gute Zusammenarbeit gewährleistet ist und in der Schwächere geschützt werden. Diese Zielsetzung setzt voraus, dass sich alle in der Schule Tätigen an verbindliche Regeln halten. 1. Vor dem Unterricht - vor den Unterrichtsstunden Die Schüler dürfen sich ab 7:15 Uhr auf dem Schulgelände aufhalten. Schüler, deren Unterricht erst zur 2. Stunde beginnt, die aber bereits zur 1. Stunde anfahren müssen, überbrücken die Wartezeit in der Pausenhalle oder der Cafeteria. Der Aufenthalt in Treppenhäusern, Gängen oder in Klassenräumen ist nicht erlaubt. Zu Beginn des Unterrichts und nach jeder großen Pause versammeln sich die Schüler klassenweise vor den jeweiligen Eingängen und betreten gemeinsam mit dem Lehrer die Klassenräume. Das naturwissenschaftliche Gebäude darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nur in Begleitung des unterrichtenden Lehrers betreten werden. Bis dieser die Schüler am Eingang abholt, müssen sie vor dem Gebäude warten. Ein Aufenthalt im Gebäude ohne Lehreraufsicht ist auch in den Fünfminutenpausen nicht gestattet. Die Lehrer achten besonders darauf, dass die Fach- und Vorbereitungsräume immer bei Nichtbenutzung sowie das Gebäude in den großen Pausen und nach dem Unterricht abgeschlossen werden. Kommt ein Lehrer nicht zum Unterricht, so meldet der Klassensprecher dies spätestens nach 10 Minuten der Schulleitung. Treppenhäuser und Flure sind keine Spielflächen. Nachlaufen, Ballspielen sowie das Rutschen auf dem Geländer sind daher grundsätzlich verboten. 2. Während der Unterrichtsstunden Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Das Klingelzeichen vor Beginn des Unterrichts sowie in den großen Pausen ist für die Schüler das Zeichen, sich vor den jeweiligen Eingängen zu versammeln und gemeinsam mit dem Lehrer die entsprechenden Räume aufzusuchen. Jeder achtet fremdes Eigentum. Schüler, die in fremden Klassenräumen Unterricht haben, dürfen die dort vorhandenen Gegenstände und Materialien nicht benutzen. Essen, Kaugummi kauen, Tragen von Mützen/Hüten sowie der Gebrauch von elektronischen Geräten ( Handy, Walk-, Discman...), sind grundsätzlich nicht gestattet. In Fachräumen ist darf zusätzlich nicht getrunken werden. Jeder Lehrer und jede Lehrerin ist dafür verantwortlich, dass zu Beginn der großen Pause und nach Unterrichtsende der Klassen- bzw. der Fachraum verschlossen wird. Am Ende des Unterrichts werden die Stühle ordentlich unter die Tische gestellt. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel. Bei Unterrichtsschluss hat jede Klasse ihren Klassenraum besenrein zu hinterlassen. Die Fenster müssen geschlossen werden.

2 Während der Unterrichtszeit sollte das Spielen auf den Schulhöfen unterbleiben (Ausnahme: Bewegungszeiten der Grundschule). Alle Schüler verhalten sich im Schulgebäude so leise, dass andere nicht gestört werden.

3 3. In den Pausen In den großen Pausen gehen alle Schüler, soweit sie keine Sonderaufgabe zu erledigen haben, auf den Schulhof. ( Ausgenommen ist die offene Pause" für die Klassen 7-10 von den Herbst- bis zu den Osterferien.) Die Fünfminutenpausen dienen dem Lehrerwechsel. Spielen auf den Schulhöfen und Einkaufen in der Cafeteria sind deshalb untersagt. Das Aufsuchen der Toiletten ist jedoch erlaubt. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Man hält sich dort nur so lange wie unbedingt nötig auf und verlässt sie so sauber, wie man sie vorzufinden hofft. Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Der Besitz bzw. Handel mit illegalen Drogen hat strafrechtliche Konsequenzen. Alle Betätigungen, die Mitschüler und Lehrer stören und gefährden, sind auf dem Schulhof verboten. Dazu gehören: Fußball spielen, Fahrrad- und Roller fahren, Inline-Skaten, Schneebälle werfen, Eisbahnen anlegen, auf den Schulhof spucken, Kaugummis ausspucken. Um Unfälle, Sachbeschädigungen und Verletzungen zu vermeiden, ist das Ballspielen nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, dass Schüler während der Pausen oder in Freistunden das Schulgelände verlassen. Bei Verstoß gegen diese Regelung entfällt jede Haftung der Schule. Sportklassen begeben sich erst nach Beendigung der Pause auf den Weg zur jeweiligen Sportstätte. 4. Nach dem Unterricht Nach Unterrichtsschluss müssen alle Schüler das Schulgelände verlassen. Schüler, die an Unterrichtsveranstaltungen am Nachmittag teilnehmen, können während der Mittagspause in der Cafeteria oder in den gegebenenfalls ausgewiesenen Räumen bleiben. Für Schüler, die eine Freistunde haben, ergehen besondere Anweisungen durch die Schulleitung.

4 5. Besondere Regeln Nach der Buchausgabe nach Schuljahresbeginn kontrollieren die Fachlehrer, dass jeder Schüler seinen Namen in die entsprechenden Bücher einträgt und dass diese bis zum Ende der ersten Schulwoche eingebunden sind. Bei Beschädigung und Verlust von Büchern ist der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin umgehend zu informieren. Der Verlust ist von dem betreffenden Schüler zu ersetzen. Schäden, die durch unsachgemäßes Handhaben der Bücher entstehen, sind ebenfalls zu ersetzen. Beschädigungen am Schulgebäude, am Schulinventar bzw. von Schülereigentum sind sofort dem Klassenlehrer bzw. den Hausmeistern zu melden. Die Nutzung von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände, d.h. nicht nur während der Unterrichtszeiten, sondern auch in den Pausen, nicht gestattet. Handys dürfen im ausgeschalteten Zustand und weggepackt mitgebracht werden. In dringenden Einzelfällen können Schüler einen Lehrer um Erlaubnis bitten, das Handy zu nutzen. Wenn ein Schüler sein Handy ohne Erlaubnis auspackt oder nutzt, wird das Handy durch Lehrkräfte eingezogen und zur Schulleitung gebracht. Dort wird es nur direkt an die Eltern zurückgegeben. Da es wichtig ist, dass die Schüler in den Pausen kommunizieren, ihre Freundschaften pflegen und sich erholen und da das Hören von Musik mit Ohroder Kopfhörern dies verhindert, sind MP3-Player und das Hören von Musik mit Ohr- oder Kopfhörern nicht gestattet. Das Befahren der Fallschutzflächen der Spielgeräte mit Fahrrädern, Inlinern, Skateboards usw. ist zum Schutz der Bodenfläche untersagt. Jede Klasse stellt ihre eigene Klassenordnung auf, die innerhalb dieser Schulordnung das Verhalten im Klassenverbund regelt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres bespricht der Klassenlehrer mit seiner Klasse die Schulordnung. Wie die Klassenordnung wird auch die Schulordnung in den Klassen sowie am Fenster des Aquariums" ausgehängt. Zu Beginn des 5. Schuljahres wird jedem Schüler ein Exemplar der Schulordnung ausgehändigt. 6. Umgang mit abweichendem Verhalten - Sanktionen Bei Verstößen gegen bestehende Regeln und Ordnungen nimmt die Schule in der Regel zunächst der Klassenlehrer mit abgestuften Maßnahmen Einfluss. Ziel ist es, beim Schüler Einsicht in sein Fehlverhalten zu erzielen. Im Vordergrund stehen zunächst erzieherische Maßnahmen (pädagogische Maßnahmen) wie Gespräch, Beratung, Ermahnung, Rüge, Tadel, Nacharbeit. In diesen Stadien ist immer das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu suchen und zu führen. Erst wenn erzieherische Maßnahmen erfolglos geblieben sind, werden Ordnungsmaßnahmen laut 82 des Hessischen Schulgesetzes eingeleitet. Erziehungsmaßnahmen müssen mit Konsequenz durchgeführt werden. Dazu ist das Gespräch der in der Klasse unterrichtenden Lehrer notwendig. Abgesprochene Maßnahmen und Reaktionen sind einzuhalten.

5 7. Konfliktregelung Jeder kann und muss dazu beitragen, dass an unserer Schule ein gewalt- und angstfreies Klima herrscht. Unter Gewalt versteht man nicht nur handgreifliche Gewalt gegen Mitschüler oder Sachen, sondern auch verbale Angriffe ( Schimpfwörter, Beleidigungen oder Verspotten). Schüler und Lehrer müssen lernen mit Konflikten konstruktiv umzugehen, d.h. alle Beteiligten sollten bei Konflikten friedliche Lösungsmöglichkeiten kennen lernen, die Einsicht gewinnen, dass die eigene Freiheit und Selbstverwirklichung nicht grenzenlos sind, sondern dort enden, wo Freiheit und Rechte anderer beginnen, Konfliktfähigkeit aufbauen, so dass die Schüler in die Lage versetzt werden, ihre Wünsche, Meinungen und Gefühle darzustellen, ohne andere physisch oder psychisch zu verletzen. Im schulischen Alltag verfolgen wir das Erreichen dieser Ziele durch folgende Maßnahmen: Erziehung durch Vorbild Bewältigung von Konflikten in Gesprächen Klassenräume wohnlich gestalten Schulhöfe so gestalten, dass sich die Schüler wohl fühlen und sich körperlich betätigen können Einberufung einer monatlich stattfindenden Klassensprecherkonferenz (SV-Sitzung), in der anfallende Probleme mit der Schulleitung / dem Vertrauenslehrer besprochen werden Regelmäßiges Treffen der Klassenkonferenz zur Besprechung von Problemen und einzuleitenden Maßnahmen Ermutigung der Schüler, Gewalt anzuzeigen Gewalt konsequent ahnden, nicht wegschauen oder bagatellisieren Soziales Lernen mit Zielsetzung Streitschlichtung und Konfliktlösung" als stetiges Anliegen in den Unterricht einbeziehen Hinweis: An dieser Stelle haben wir die Grundsätze und die allgemein gültigen Regeln zusammengestellt. Da besonders für Grundschulkinder konkretere und anschaulichere Formulierungen erforderlich sind hat die Grundschulkonferenz eine entsprechende Schulordnung für diese Schüler konzipiert (siehe Anhang).

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