Statistischer Bericht

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1 Statistischer Bericht B I 9 j / 06 Allgemein bildende Schulen im Land Brandenburg Schuljahr 2006/2007 Statistik Berlin Brandenburg Ergebnisse nach Verwaltungs- und Schulamtsbezirken Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Herausgegeben im April 2007 Erscheinungsfolge: jährlich Bestell-Nr.: B I 9 j

2 Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Produkte und Dienstleistungen Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienstleistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Das Amt erbringt Serviceleistungen im Bereich Information und Analyse für die breite Öffentlichkeit, für alle gesellschaftlichen Gruppen sowie für Kunden aus Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Kerngeschäft des Amtes ist die Durchführung der gesetzlich angeordneten amtlichen Statistiken für Berlin und Brandenburg. Das Amt erhebt die Daten, bereitet sie auf, interpretiert und analysiert sie und veröffentlicht die Ergebnisse. Die Grundversorgung aller Nutzer mit statistischen Informationen erfolgt unentgeltlich, im Wesentlichen über das Internet und den Informationsservice. Daneben werden nachfrage- und zielgruppenorientierte Standardauswertungen zu Festpreisen angeboten. Kundenspezifische Aufbereitung / Beratung zu kostendeckenden Preisen ergänzt das Spektrum der Informationsbereitstellung. Amtliche Statistik im Verbund Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die statistischen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig. Durch diese Kooperation in einem Statistikverbund entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bundesergebnis zusammenführbare Erhebungsresultate. Informationsservice info@statistik-bbb.de mit statistischen Informationen für jedermann und Beratung sowie maßgeschneiderte Aufbereitungen von Daten über Berlin und Brandenburg. Auskunft, Beratung, Pressedienst sowie Fachbibliotheken in Potsdam und Berlin. Standort Potsdam Dortustraße 46, Potsdam Tel Fax Mo Do 9 15 Uhr, Fr 9 14 Uhr Bibliothek Tel Fax Mo Do Uhr, Fr Uhr Standort Berlin Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin Tel Fax Mo Do 9 15 Uhr, Fr 9 14 Uhr Bibliothek Tel Fax Mo Do 9 15 Uhr, Fr 9 14 Uhr Internet-Angebot mit aktuellen Daten, Pressemitteilungen, Statistischen Berichten zum kostenlosen Herunterladen, regionalstatistischen Informationen, Wahlstatistiken und -analysen sowie einem Überblick über das gesamte Leistungsspektrum des Amtes. Statistische Jahrbücher mit einer Vielzahl von Tabellen aus nahezu allen Arbeitsgebieten der amtlichen Statistik. Statistische Berichte mit Ergebnissen der einzelnen Statistiken in Tabellen in tiefer sachlicher Gliederung und Grafiken zur Veranschaulichung von Entwicklungen und Strukturen. Mit dieser Reihe werden die bisherigen Veröffentlichungen Statistischer Berichte aus dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg sowie dem Statistischen Landesamt Berlin fortgesetzt. Informationen zu dieser Veröffentlichung Referat 14C Tel Fax statistik.schuldatenlds@statistik-bbb.de Impressum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Dortustraße Potsdam Telefon: Fax: info@statistik-bbb.de Statistischer Bericht B I 9 j / 06 Die Veröffentlichung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe für nichtgewerbliche Zwecke gestattet. Erscheinungsfolge: jährlich Bestell Nr.: B I 9 j Preis (Print-Version): 9,55 EUR Zeichenerklärung - nichts vorhanden () Aussagewert ist eingeschränkt Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten x Tabellenfach gesperrt / Zahlenwert nicht sicher genug 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts p vorläufige Zahl Angabe fällt später an r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 5 Teil 1 Gesamtüberblick für das Schuljahr 2006/07 Grafik: Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen 12 Grafik: Selbstständige Schulen des Schuljahres 2005/06 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke Staatliche Schulämter 14 Grafik: Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen 15 Grafik: Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Verwaltungsbezirken und Schulformen Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke 16 Grafik: Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen 17 Grafik: Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Staatliche Schulämter 18 Grafik: Hauptberufliche Lehrkräfte im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen 19 Grafik: Hauptberufliche Lehrkräfte im Schuljahr 2006/07 nach Verwaltungsbezirken und Schulformen Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke 20 Grafik: Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen 21 Grafik: Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Staatliche Schulämter 22

4 Seite Teil 2 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken 2.1 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen - Brandenburg Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel 25 Kreisfreie Stadt Cottbus 26 Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 27 Kreisfreie Stadt Potsdam 28 Landkreis Barnim 29 Landkreis Dahme-Spreewald 30 Landkreis Elbe-Elster 31 Landkreis Havelland 32 Landkreis Märkisch-Oderland 33 Landkreis Oberhavel 34 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 35 Landkreis Oder-Spree 36 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 37 Landkreis Potsdam-Mittelmark 38 Landkreis Prignitz 39 Landkreis Spree-Neiße 40 Landkreis Teltow-Fläming 41 Landkreis Uckermark Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Staatlichen Schulämtern Brandenburg an der Havel 43 Cottbus 44 Eberswalde 45 Frankfurt (Oder) 46 Perleberg 47 Wünsdorf 48 Teil 3 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 der n für geistig Behinderte Grafik: Schüler/innen an n für geistig Behinderte im Schuljahr 2006/07 nach Schulstufen 50 Grafik: Schülerinnen und Schüler an n für geistig Behinderte im Schuljahr 2006/07 nach Verwaltungsbezirken Schulen, Schülerinnen und Schüler, Schulanfänger und hauptberufliche Lehrkräfte an n für geistig Behinderte des Schuljahres 2006/ Schülerinnen und Schüler an n für geistig Behinderte des Schuljahres 2006/07 nach Lernstufen 52 Teil 4 Schulanfänger des Schuljahres 2006/07 nach der Art der Einschulung und Schulformen Grafik: Schulanfänger des Schuljahres 2006/07 nach Verwaltungsbezirken Schulanfänger des Schuljahres 2006/07 nach der Art der Einschulung, Schulformen und Verwaltungsbezirken Schulanfänger des Schuljahres 2006/07 nach der Art der Einschulung, Schulformen und Staatlichen Schulämtern 60 Grafik: Schulanfänger des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern 60

5 Seite Teil 5 Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Schulformen und Abschlüssen Grafik: Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Abschlüssen 64 Grafik: Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Abschlüssen und Verwaltungsbezirken Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Abschlüssen - Land Brandenburg Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Schulformen und Abschlüssen für das Land Brandenburg Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Schulformen, Abschlüssen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel 67 Kreisfreie Stadt Cottbus 68 Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) 69 Kreisfreie Stadt Potsdam 70 Landkreis Barnim 71 Landkreis Dahme-Spreewald 72 Landkreis Elbe-Elster 73 Landkreis Havelland 74 Landkreis Märkisch-Oderland 75 Landkreis Oberhavel 76 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 77 Landkreis Oder-Spree 78 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 79 Landkreis Potsdam-Mittelmark 80 Landkreis Prignitz 81 Landkreis Spree-Neiße 82 Landkreis Teltow-Fläming Landkreis Uckermark Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Abschlüssen und Staatlichen Schulämtern 85 Grafik: Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Abschlüssen und Staatlichen Schulämtern Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 nach Schulformen, Abschlüssen und Staatlichen Schulämtern Brandenburg an der Havel 86 Cottbus 87 Eberswalde 88 Frankfurt (Oder) 89 Perleberg 90 Wünsdorf 91

6 Abkürzungsverzeichnis/Zeichenerklärung (nach DIN ) i m w gost OSZ ZBW nzentrum Zweiter Bildungsweg 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden

7 - 5 - Vorbemerkungen Die in diesem Bericht enthaltenen Daten stammen einerseits aus der jährlichen Schulstatistik und andererseits aus den vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) ermittelten Lehrerdaten. Grundlage für die vom MBJS zur Verfügung gestellten Lehrerdaten sind die von den staatlichen Schulämtern für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft vorhandenen Informationen aus dem Stellenbewirtschaftungsprogramm. Die Lehrerdaten werden im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nochmals weiterverarbeitet beziehungsweise aufbereitet und mit den von der Schulstatistik ermittelten Angaben der Schulen in freier Trägerschaft zusammengeführt. Die Angaben werden in jedem Schuljahr stichtagsbezogen ermittelt. Stichtag für die Daten über Schulen, Schülerinnen und Schüler, Einschulungen und der Lehrkräfte für das Schuljahr 2006/07 war der 25. September 2006 und für die Daten über Absolventen/Abgänger am Ende des Schuljahres 2005/06 der 5. Juli Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der n der nzentren wurde mit dem Stichtag 31. Oktober 2006 für das Schuljahr 2006/07 festgestellt. Die im Bericht vorkommenden Begriffe selbstständige Schule und schulische sollen die Bedeutungen des Begriffes Schule widerspiegeln. Während man unter einer selbstständigen Schule die Verwaltungs- bzw. Organisationseinheit versteht, werden unter den schulischen en Schulteile gezählt, die im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsziel beziehungsweise Qualifikationsniveau einen eigenständigen Charakter haben. Mit dem Schuljahr 2001/02 wurden an Gymnasien Leistungsprofilklassen in der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet. Dieser Schulversuch hat zum Ziel, dass Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife in 12 Schuljahren durch Überspringen der Jahrgangsstufe 8 erreichen. Diese Schülerinnen und Schüler werden in der Statistik in Abstimmung mit dem MBJS der Primarstufe zugeordnet. Die Daten zu Lehrkräften beinhalten alle hauptberuflichen Lehrkräfte in Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung. Im Zweiten Bildungsweg werden die Lehrkräfte der Abendschule, der Kollegs und der schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen nachgewiesen. Ein Nachweis von Lehrkräften der schulabschlussbezogenen Lehrgänge an anderen öffentlichen Schulen (nzentren) kann nicht separat erfolgen. Erläuterungen Schulstruktur im Land Brandenburg Das Brandenburgische Schulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Struktur des Schulwesens im Land Brandenburg. Das Brandenburgische Schulsystem ist in seiner inneren Organisation nach Bildungsgängen und in seiner äußeren Organisation nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut. Die Schulen sind nach Schulstufen und Jahrgangsstufen gegliedert. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bilden die Primarstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II besteht aus den Schuljahrgängen, die der Jahrgangsstufe 10 folgen. In der Sekundarstufe II werden der Bildungsgang der n in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 und die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule durchgeführt. Allgemein bildende Schulen Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6) Die Primarstufe umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grundschulen. Im Bildungsgang der Grundschule sollen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so gefördert werden, dass sie die Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander erwerben. In der Grundschule wird den Schülerinnen und Schülern durch fachlichen und fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht eine grundlegende Bildung, die sie zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll, vermittelt. Der Unterricht findet in der Regel im Klassenverband statt. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird der Unterricht im Klassenverband und in zeitlich begrenzten Lerngruppen erteilt. Die Lerngruppen können nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen differenziert werden. Das staatliche Schulamt kann die Bildung jahrgangsübergreifender Klassen genehmigen, wenn die Schule nach besonderen pädagogischen Konzepten arbeitet oder die Schülerzahl für die Errichtung jahrgangsbezogener Klassen nicht ausreichend ist. Der jahrgangsübergreifende Unterricht kann dazu beitragen, Schulstandorte, die auf Grund geringer Schülerzahlen von einer Auflösung bedroht sind, zu erhalten und somit eine wohnortnahe Beschulung im Grundschulbereich zu sichern.

8 - 6 - Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Seit dem Schuljahr 2005/2006 existieren als Schulformen die (mit r ), das Gymnasium und die Oberschule. Realschulen und n ohne wurden zum 1. August 2005 in Oberschulen geändert. Im Schuljahr 2006/2007 werden nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 und 8 in den Bildungsgängen der Oberschule unterrichtet, in den anderen Jahrgangsstufen der Oberschule erfolgt der Unterricht in den auslaufenden Bildungsgängen der Gesamtbzw. Realschule. Die vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst alle Bildungsgänge der Sekundarstufe I: - Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife, - Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife, - Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 7 bis 10. Die ist durch äußere und innere Differenzierung nach den Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler gekennzeichnet. In der wird der Unterricht sowohl im Klassenverband als auch spätestens nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. Die Zahl der Fächer, in denen leistungsdifferenziert unterrichtet wird, nimmt von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe zu. Ab der 9. Jahrgangsstufe kann etwa die Hälfte aller Stunden leistungs- oder neigungsdifferenziert unterrichtet werden. Das Gymnasium umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Es ist darauf ausgerichtet, allen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 findet überwiegend im Klassenverband statt. Die Oberschule vermittelt eine grundlegende oder erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife. Der Unterricht wird im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 im Klassenverband, danach im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Möglichkeiten in bildungsgangbezogenen Klassen (kooperatives System) oder in bildungsgangübergreifenden Klassen (integratives System) erteilt. Der Unterricht kann auch in den Jahrgangsstufen 7 und 8 integrativ und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 kooperativ erteilt werden. Ganztagsangebote Im Land Brandenburg können an Schulen der Sekundarstufe I Ganztagsangebote in offener, teilweise oder voll gebundener Form, an Grundschulen in offener Form oder als verlässliche Halbtagsschule mit Hort und anderen Kooperationspartnern vorgehalten werden, wenn dafür ein Bedürfnis besteht und die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden können. Allgemeine n nehmen gemäß VV Ganztag ebenfalls am Ganztagsprogramm teil. Schulen mit Ganztagsangeboten oder Ganztagsschulen sind besonders dazu geeignet, berufstätigen Eltern bei der Förderung ihrer Kinder Unterstützung zu geben. Die ganztagsspezifischen Angebote sind eine pädagogisch sinnvolle Ergänzung der Unterrichtsarbeit und umfassen u.a. Angebote von Kooperationspartnern. Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen bieten allen Beteiligten ein betreutes Mittagessen an. Gymnasiale (Jahrgangsstufen 11 bis 13) Die setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort, vertieft und erweitert sie. Individuelle Schwerpunktsetzung und vertiefte allgemeine Bildung führen zur allgemeinen Studierfähigkeit und bereiten auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Mit erfolgreichem Abschluss der n wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schülerinnen und Schüler mit einem Recht auf sonderpädagogische Förderung sind Kinder und Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen, denen im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gemäß Abschnitt 3 der Sonderpädagogik-Verordnung vom 21. Juli 2005 Förderbedarf bestätigt wurde. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen möglichst weitgehend gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Sonderpädagogische Förderung durch gemeinsamen Unterricht sollen nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes Grundschulen und weiterführende allgemein bildende Schulen erfüllen,

9 - 7 - wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann. Der gemeinsame Unterricht ermöglicht den jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer Schule in Wohnortnähe. In Klassen mit gemeinsamem Unterricht sollen nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. n Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entsprechend der Art ihres Förderbedarfs an n verschiedener Typen unterrichtet werden. Im Land Brandenburg gibt es Allgemeine n, n für Sprachauffällige, für Erziehungshilfe, für geistig Behinderte, für Hörgeschädigte, für Körperbehinderte, für Sehgeschädigte und für Kranke. Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung können die nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht noch bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, besuchen, wenn sie dort hinreichend gefördert werden können. Die n vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse. en des Zweiten en des Zweiten vermitteln Erwachsenen eine allgemeine Bildung und führen nachträglich zu schulischen Abschlüssen. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Abendschule, die Kollegs, schulabschlussbezogene Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemein bildenden Schulen oder an nzentren sowie das Telekolleg. Schulabschlussbezogene Lehrgänge und die Abendschule der Sekundarstufe I vermitteln Erwachsenen eine erweiterte Bildung und umfassen den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife. In diesem Bildungsgang ist ebenfalls der Erwerb der Berufsbildungsreife und der erweiterten Berufsbildungsreife möglich. Die Abschlüsse werden in der Regel nach zwei oder vier Semestern erreicht. Schulabschlussbezogene Lehrgänge, die Abendschule der Sekundarstufe II und die Kollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife. Der Abschluss wird in der Regel nach sechs Semestern erreicht. Der Erwerb des schulischen Teils der ist frühestens nach vier Semestern möglich. Das Telekolleg dient dem Erwerb der. Dieser Lehrgang dauert vier Trimester und berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Erwerb der Fachoberschulreife möglich. Statt des ganzen Lehrgangs können auch nur einzelne Fächer belegt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit Zertifikaten bestätigt. Der Unterrichtsstoff wird durch Lehrsendungen im Fernsehen, schriftliches Begleitmaterial und Seminartage, die in der Regel am Wochenende stattfinden, vermittelt. Versetzte/Aufgerückte, Nichtversetzte/Wiederholer und freiwillige Wiederholer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschulen rücken jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 der Grundschule erfolgen Versetzungsentscheidungen. Auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung kann in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule das Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe an die Stelle der Versetzung treten. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe kann empfohlen, in Ausnahmefällen auch angeordnet werden. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Schulen mit Bildungsgängen der Sekundarstufe I erfolgen Versetzungsentscheidungen. Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht dieser Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Auf Antrag der Eltern kann eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt oder eine Jahrgangsstufe übersprungen und in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorversetzt werden. Über das Versetzen, das Nichtversetzen, die Anordnung einer Wiederholung, einen Antrag auf freiwillige Wiederholung, einen Antrag auf Überspringen und Vorversetzen in die nächsthöhere Jahrgangsstufe sowie die Empfehlung für eine Wiederholung entscheidet die Klassenkonferenz. Wer in der n die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) erfolgreich durchlaufen hat, wird in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) versetzt. Nach Abschluss der Einführungsphase oder während der Qualifikationsphase ist der Rücktritt um eine Jahrgangsstufe möglich. Nach dem Nichtbestehen der Abiturprüfung ist eine Wiederholung der letzten beiden Halbjahre der Qualifikationsphase und das erneute Antreten zur Abiturprüfung möglich.

10 - 8 - In Allgemeinen n rücken die Schülerinnen und Schüler in der Regel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Die Schülerinnen und Schüler an den n für geistig Behinderte rücken in die nächste bildungsspezifische Lernstufe auf. Einschulungen Ab dem Schuljahr 2005/2006 sind Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule bzw. über die Zurückstellung für ein Jahr. Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückgestellt waren, werden als fristgemäße Einschulungen gezählt. Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nachgewiesen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden in die Schule aufgenommen werden. Lehrkräfte Lehrkräfte sind Beschäftigte, deren Berufsbild durch eine überwiegend eigenverantwortliche unterrichtliche Tätigkeit geprägt ist. Sie unterrichten und erziehen dabei im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele, der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Beschlüsse der Mitwirkungsorgane. Lehrkräfte können haupt- oder nebenberuflich beschäftigt sein. Hauptberufliche Lehrkräfte sind Lehrer im Beamten-, Angestellten oder sonstigen Dienstverhältnis, die in der Regel mit mindestens der Hälfte der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft unterrichten. Die Pflichtstunden setzen sich aus den Unterrichts-, Anrechnungs- und/oder Abminderungsstunden zusammen. Die in diesem statistischen Bericht vorliegenden Daten beziehen sich auf die Kategorie der hauptberuflichen Lehrkräfte. Das Material schließt ebenfalls die hauptberuflichen Lehrkräfte ein, die für einen längeren Zeitraum nicht im Schuldienst tätig sind. Gründe für ihre Abwesenheit können sein: - Beschäftigungsverbot gemäß 6 (1) des Mutterschutzgesetzes (Angestellte) - Beschäftigungsverbot gemäß 1 3 der Mutterschutzverordnung (Beamtinnen) - Direktstudium im Rahmen der Fort- und Weiterbildung - Auslandseinsatz (keine Austauschlehrkraft) - längerfristige Krankheit - Abordnung an eine andere (keine Schule) - Abordnung an eine andere Schule außerhalb des Landes Brandenburg Aus den vorgenannten Gründen waren 239 Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen zum Zeitpunkt der Erhebung als abwesend gemeldet. Sie werden aber in diesem vorliegenden Material als Lehrkräfte ausgewiesen und zwar in den Schulformen: - Grundschule Oberschule 39 - Gymnasium en des Zweiten Das sonstige pädagogische Personal unterstützt die hautberuflichen Lehrkräfte im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Personal wurde in dem vorliegenden statistischen Bericht nicht erfasst.

11 - 9 - Absolventen/Abgänger und Bildungsabschlüsse im Land Brandenburg Als Absolventen bzw. Abgänger gelten statistisch Schülerinnen und Schüler, die mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis eine allgemein bildende Schulform verlassen, unabhängig, ob sie zum Erwerb weiterer Abschlussqualifikationen in eine andere allgemein bildende Schulform wechseln. Schülerinnen und Schüler, die nach der 10. Jahrgangsstufe einer in die einer übergehen, wurden nicht als Absolventen gezählt. In der Sekundarstufe I können nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht, die im Land Brandenburg 10 Schuljahre beträgt, folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden: 1. nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraussetzung für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der die Berufsbildungsreife, 2. nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 a) der erweiterte die, b) der die Fachoberschulreife, c) die Berechtigung zum Besuch der n. Schülerinnen und Schüler, die nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 der allgemein bildenden Schule verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis. An n, Gymnasien und im auslaufenden Bildungsgang der Realschule wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der die Berufsbildungsreife bzw. ein gleichgestellter Abschluss zuerkannt. Der erweiterte die bzw. ein gleichgestellter Abschluss wird nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 10 an der sowie bei entsprechenden Leistungen am Gymnasium und im auslaufenden Bildungsgang der Realschule vergeben. Den die Fachoberschulreife bzw. einen gleichgestellten Abschluss erhält, wer den auslaufenden Bildungsgang der Realschule erfolgreich abgeschlossen oder an der oder dem Gymnasium entsprechende Leistungen erbracht hat. Die Berechtigung zum Besuch der n wird am Gymnasium nach dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 10 erteilt. Sie kann an der und im auslaufenden Bildungsgang der Realschule erworben werden, wenn ein entsprechendes Leistungsniveau erreicht wurde. In der n wird nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife erworben. Der schulische Teil der kann nach der erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase erteilt werden. Nach dem Erwerb des schulischen Teils der kann die erteilt werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine im Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechende Ausbildung nachgewiesen wird. Nichtschülerprüfungen erfolgen nach der Verordnung zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 23. August 1997.

12 - 10 -

13 Teil 1 Gesamtüberblick für das Schuljahr 2006/07 Selbstständige Schulen Schülerinnen und Schüler Hauptberufliche Lehrkräfte nach Schulformen

14 Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen des Zweiten 2,0% 12,0% Gymnasium 11,7% Grundschule 51,7% Oberschule 18,2% 4,3% Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (Oder) Perleberg Wünsdorf 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Grundschule Oberschule Gymnasium des Zweiten

15 Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke Verwaltungsbezirk des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Landkreise Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg

16 Selbstständige Schulen des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Staatliche Schulämter Staatliches Schulamt Grundschule Oberschule Gymnasium des Zweiten Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (Oder) Perleberg Wünsdorf Land Brandenburg

17 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen Tausend Grundschule 50,244 48,903 99, ,884 11,040 21, Oberschule 21,562 18,298 39, Gymnasium 25,555 33,236 58, O 2,030 2,493 4, ,296 4,250 11, de 1,345 0,991 2, Grundschule Oberschule Gymnasium des OSZ des Zweiten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Verwaltungsbezirken und Schulformen Brandenburg an der Havel Grundschule Cottbus Oberschule Gymnasium d des Zweiten Brandenburg Frankfurt an (Oder) Cottbus Potsdam Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Barnim Dahme-Spreewald Dahme-Spreewa Elbe-Elster Elbe-Elster Havelland Havelland Märkisch-Oderland Märkisch-Oderla Oberhavel Oberhavel Oberspreewald- Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Oder-Spree Ostprignitz-Rupp Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelm Prignitz Potsdam-Mittelmark Spree-Neiße Prignitz Teltow-FlämingSpree-Neiße Uckermark Teltow-Fläming Uckermark Grundschule Oberschule 0% 20% 40% 60% 80% 100% Gymnasium des Zweiten

18 Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke Verwaltungsbezirk Grundschule Oberschule des Zweiten Gymnasium Kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Landkreise Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg Kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Landkreise Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land Brandenburg

19 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen des Zweiten GrundschuleGesamtschuOberschule Gymnasium Zweiten Brandenburg an der Havel ,8% ,0% Cottbus am Eberswalde OSZ Frankfurt (Oder) ,9% Perleberg Gymnasium Wünsdorf Grundschule ,7% 41,6% Oberschule 16,7% 9,2% Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (Oder) Perleberg Wünsdorf 0% 20% 40% 60% 80% 100% Grundschule Oberschule am OSZ des Zweiten Gymnasium

20 Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Staatliche Schulämter Staatliches Schulamt Grundschule Gymnasium Oberschule des Zweiten Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (Oder) Perleberg Wünsdorf Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (Oder) Perleberg Wünsdorf Land Brandenburg

21 Hauptberufliche Lehrkräfte im Schuljahr 2006/07 nach Schulformen Tausend 7 Grundschule 0,557 6,116 6, ,504 1,450 1, Oberschule 0,803 2,776 3, Gymnasium 1,429 3,293 4, ,315 2,098 2, de 3 0,019 0,056 0, Grundschule Oberschule Gymnasium des Zweiten Hauptberufliche Lehrkräfte im Schuljahr 2006/07 nach Verwaltungsbezirken und Schulformen Brandenburg Grundschule an der Havel Realschule Gymnasium des Zweiten Brandenburg an d 160 Cottbus Cottbus Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) Potsdam Potsdam Barnim Barnim Dahme-Spreewal Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Elbe-Elster Märkisch-Oderlan Havelland Oberhavel Märkisch-Oderland Oberspreewald-L Oder-Spree Oberhavel Ostprignitz-Ruppi Oberspreewald-Lausitz Potsdam-Mittelma Oder-Spree Prignitz Ostprignitz-Ruppin Spree-Neiße Teltow-Fläming Potsdam-Mittelmark Uckermark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Grundschule Realschule Gymnasium des Zweiten

22 Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Verwaltungsbezirke Verwaltungsbezirk Kreisfreie Städte Lehrkräfte an der Schulform Grund- Gesamt- Ober- Gym- Förder- Zweiter schule schule schule nasium schule Bildungsweg Brandenburg an der Havel i w Cottbus i w Frankfurt (Oder) i w Potsdam i w Landkreise Barnim i w Dahme-Spreewald i w Elbe-Elster i w Havelland i w Märkisch-Oderland i w Oberhavel i w Oberspreewald-Lausitz i w Oder-Spree i w Ostprignitz-Ruppin i w Potsdam-Mittelmark i w Prignitz i w Spree-Neiße i w Teltow-Fläming i w Uckermark i w Land Brandenburg i w

23 Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen des Zweiten des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium0,4% Brandenburg an d Cottbus ,4% Eberswalde Frankfurt (oder) Grundschule Perleberg ,4% Wünsdorf Gymnasium ,3% Oberschule 18,4% 10,1% Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach staatlichen Schulämtern und Schulformen Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Frankfurt (oder) Perleberg Wünsdorf 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Grundschule Oberschule Gymnasium des Zweiten

24 Hauptberufliche Lehrkräfte des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Staatliche Schulämter Staatliches Schulamt Lehrkräfte an der Schulform Grund- Gesamt- Ober- Gym- Förder- Zweiter schule schule schule nasium schule Bildungsweg Brandenburg an der Havel i w Cottbus i w Eberswalde i w Frankfurt (Oder) i w Perleberg i w Wünsdorf i w Land Brandenburg i w

25 Teil 2 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken

26 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen Land Brandenburg Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ,6 9,2 16,7 24,7 1,9 4,8 1,0 1) Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,9 2,0 7,7 0,6 0,0 71,8 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

27 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ) ,2 5,0 13,8 32,3 4,6 6,4 1,8 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,4 1,0 10,0 0,7-75,9 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

28 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Cottbus Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ) ,7 16,2 11,4 22,7 3,2 6,5 3,3 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,2 0,7 6,9 2,5 0,1 82,7 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

29 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ) ,0 20,2 6,8 29,6 4,3 6,9 2,2 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,7 1,8-0,4 0,4 86,7 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

30 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Potsdam Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ) ,6 20,9 11,5 26,2 0,7 5,3 1,9 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,2 3,5 6,3 0,2-76,9 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

31 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Landkreis Barnim Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ) ,7 5,5 20,4 25,6 2,3 5,1 0,3 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,8 1,9 11,2 0,4-64,7 - Versetzte 2)3) Nichtversetzte/Wiederholer 3) freiwillige Wiederholer 3) ) kein Nachweis, da Zählung im beruflichen Bereich erfolgt 2) einschließlich Einschulungen 3) ohne für geistig Behinderte

32 Ausgewählte Schuldaten des Schuljahres 2006/07 nach Schulformen und Verwaltungsbezirken Landkreis Dahme-Spreewald Merkmal des Zweiten Grundschule Oberschule Gymnasium Selbstständige Schulen Schulische en Schüler Ausländer Aussiedler Anteil der Schüler an den ,8 6,5 18,9 23,9-4,0 1,9 Schüler nach Schulstufen bzw. Jahrgangsstufen Primarstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Sekundarstufe I Jahrgangsstufe 07 Jahrgangsstufe 08 Jahrgangsstufe 09 Jahrgangsstufe 10 Sekundarstufe II (gost) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 geistig Behinderte Schüler mit Förderung Anteil der Schüler mit Förderung an den ,4-10,5 0,5-69,6 - Versetzte 1)2) Nichtversetzte/Wiederholer 2) freiwillige Wiederholer 2) ) einschließlich Einschulungen 2) ohne für geistig Behinderte

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