Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
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- Linda Winter
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1 wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 22. August 2018 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Methodische Erläuterungen Bemerkungen und Hinweise Merkmalsübersicht Registerblatt Erläuterungen Bemerkungen Merkmale Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017: - nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anregendem der Maßnahme, Unterbringung während der Maßnahme und vorangegangener Gefährdungseinschätzung - nach persönlichen Merkmalen, Art und Anregendem der Maßnahme -nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen Anregendem der Maßnahme sowie nach Ende der Maßnahme - nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund sowie nach Dauer der Maßnahme - nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme - nach persönlichen Merkmalen und Migrationshintergrund sowie nach dem Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme - nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme Insgesamt Keine ausländische Herkunft der Eltern (kein Migrationshintergrund) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils - nach Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Alter - nach Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach dem Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme Vorläufige Inobhutnahmen (nach 42a SGB VIII) und ggf. anschließende reguläre Inobhutnahmen (nach 42 SGB VIII) von Kindern und Jugendlichen 2017, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist sind nach Art der Inobhutnahme, Geschlecht, ausgewählter Alters Ländertabellen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017: - nach unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Ländern - nach persönlichen Merkmalen und Migrationshintergrund sowie nach Ländern ( Deutschland bis Niedersachsen) - nach persönlichen Merkmalen und Migrationshintergrund sowie nach Ländern (Nordrhein-Westfalen bis neue Länder) - nach Anlass und Anregendem der Maßnahme, Zeitpunkt ihres Beginns und ihrer Dauer, Art der Beendigung sowie nach Ländern - Insgesamt ( Deutschland bis Niedersachsen) - nach Anlass und Anregendem der Maßnahme, Zeitpunkt ihres Beginns und ihrer Dauer, Art der Beendigung sowie nach Ländern - Insgesamt (Nordrhein-Westfalen bis neue Länder) Zeitreihen insgesamt Darunter Inobhutnahmen: -insgesamt - männlich - weiblich Zeitreihen ab insgesamt - männlich - weiblich Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Tab 5 Tab 6 Tab 7.1 Tab 7.1 Tab 7.2 Tab 7.3 Tab 8 Tab 9 Tab 12 LT 1 LT 2 T1 LT 2 T2 LT 3 T1 LT 3 T2 ZR 1 ZR 2.1 ZR 2.2 ZR 2.3 ZR 1.1 ZR ZR ZR Statistisches Bundesamt 2
3 Erläuterungen Allgemeine Erläuterungen Rechtsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistiken ist das im früheren Bundesgebiet am und in den neuen Ländern am in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). 1 Zu den Aufgaben der Jugendhilfe 2 gehören vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 10 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618). 2 Einen umfassenden Überblick über die Aufgaben der Jugendhilfe und der Jugendhilfestatistik ab 1991 gibt Ulrich Hoffmann: "Neuordnung der Jugendhilfestatistik", in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3/1991, S.153 ff. Erläuterungen zur Statistik Bei einer vorläufigen Schutzmaßnahme ist das Jugendamt verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie darum bitten oder eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Nach einer Gesetzesänderung im SGB VIII wird ab dem Berichtsjahr 2014 nicht mehr nach der Art der vorläufigen Schutzmaßnahme (Inobhutnahme bzw. Herausnahme) unterschieden. Ebenso wurde das Merkmal Staatsangehörigkeit durch das neue Merkmal Migrationshintergrund ersetzt. Unter Migrationshintergrund ist die ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils zu verstehen, das heißt die Mutter und/oder der Vater der/des Minderjährigen stammen aus dem Ausland. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich. Diese Datei enthält umfassende Ergebnisse zu vorläufigen Schutzmaßnahmen. Statistisches Bundesamt 3
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8 Bemerkungen zur Statistik der Vorläufigen Schutzmaßnahmen 2017 Nach einer Gesetzesänderung im SGB VIII wird ab dem Berichtsjahr 2014 nicht mehr nach der Art der vorläufigen Schutzmaßnahme (Inobhutnahme bzw. Herausnahme) unterschieden. Ebenso wurde das Merkmal Staatsangehörigkeit durch das neue Merkmal Migrationshintergrund ersetzt. Wichtige Hinweise zu den Ergebnissen Land Hinweis Für die Berichtsjahre 2014 und 2015 ist die Aussagefähigkeit des Merkmals "Migrationshintergrund" nicht nutzbar. Ursache ist ein Fehler in verschiedenen Softwareprogrammen der auskunftspflichtigen Jugendämter einiger Bundesländer. Ab dem Berichtsjahr 2017 (einschließlich) werden zusätzlich zu den bis dahin erfassten vorläufigen Schutzmaßnahmen nach 42 SGB VIII die so genannten vorläufigen Inobhutnahme nach 42a SGB VIII erfasst und fließen vollständig in die Ergebnisse ein. Dadurch ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt; methodische Hinweise dazu sind bei den Erläuterungen zu finden. Statistisches Bundesamt 8
9 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Erhebungsmerkmale Auszählgruppe Erhebungsmerkmale Tabellen- ZR2.1 ZR2.2 ZR LT 1 LT 2 LT 3 ZR 1 ZR1.1 Geschlecht x x x x x x x x x x x x x x x Alter x x x x x x x x x x x x x Migrationshintergrund 1 x x x x x x x x x Anlass der Maßnahme x x x x x x unmittelbarer Anlass der Maßnahme x x x x x x Art der Maßnahme 2 x x x x Aufenthalt vor der Maßnahme x x x x x x x x x x Unterbringung während der Maßnahme x x Ende der Maßnahme x x x x x Anregender der Maßnahme x x x x x x x x Dauer der Maßnahme x x x x x Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme x x x x Trägergruppe x x x x x x x x x vorangegangene Gefährdungseinschätzung x Länder x x x 1 Bis 2013: Staatsangehörigkeit. 2 Bis einschließlich 2013 Unterscheidung nach "Inobhutnahmen" und "Herausnahmen". Ab 2017 (einschließlich) Unterscheidung nach "vorläufigen Inobhutnahmen (nach 42a SGB VIII)" und "regulären Inobhutnahmen (nach 42 SGB VIII)". ZR2.1.1 ZR2.2.1 ZR2.3.1 Statistisches Bundesamt 9
10 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 1 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anregendem der Maßnahme, Unterbringung während der Maßnahme und vorangegangenen Gefährdungseinschätzungen Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Trägergruppen Insgesamt Maßnahme wurde angeregt durch Kind/Jugendlichen selbst andere Stellen oder Personen bei einer geeigneten Person Unterbringung während der Maßnahme in einer Einrichtung in einer sonstigen betreuten Wohnform Schutzmaßnahme auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung ³ Insgesamt unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei einem allein erziehenden Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in einer eigenen Wohnung ohne feste Unterkunft an einem unbekannten Ort Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII. Statistisches Bundesamt 10
11 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 2 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund sowie nach Anregendem der Maßnahme Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Insgesamt Kind/Jugendlichen selbst Eltern/ Elternteil soziale Dienste/ Jugendamt Maßnahme wurde angeregt durch Polizei/ Ordnungsbehörde Lehrer/in, Erzieher/in Arzt/ Ärztin Nachbarn/ Verwandte Sonstige Insgesamt unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt 11
12 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 3 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme, Trägergruppen und Anregendem der Maßnahme sowie nach Ende der Maßnahme Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Trägergruppen Insgesamt 3 Rückkehr zu dem/der Personensorgeberechtigten Rückkehr in die Pflegefamilie oder das Heim Übernahme durch ein anderes Jugendamt Maßnahme endete mit 4 Einleitung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses sonstiger stationärer Hilfe keiner anschließenden Hilfe Insgesamt unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei einem allein erziehenden Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/ einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in einer eigenen Wohnung ohne feste Unterkunft an einem unbekannten Ort Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Maßnahme wurde angeregt durch Kind/Jugendlichem selbst andere Stellen oder Personen Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachzählungen. 4 Einschließlich Mehrfachzählungen. Statistisches Bundesamt 12
13 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 4 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund sowie nach Dauer der Maßnahme Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Insgesamt Dauer der Maßnahme ( von bis unter... Tage) und mehr Insgesamt unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt 13
14 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 5 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme Geschlecht Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Insgesamt 3 Vernachlässigung Integrationsprobleme im Heim/ Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Anlass der Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 1 Insgesamt unter und zwar 9 mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar 18 mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar 27 mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme 28 bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei einem allein erziehenden Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in einer eigenen Wohnung ohne feste Unterkunft an einem unbekannten Ort Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachzählungen. 4 Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Statistisches Bundesamt 14
15 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 5 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme Maßnahme 4 Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Trennung oder Scheidung der Eltern unbegleitete Einreise aus dem Ausland Wohnungsprobleme Beziehungsprobleme sonstige Probleme Statistisches Bundesamt 15
16 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 6 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach persönlichen Merkmalen und Migrationshintergrund sowie nach dem Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme Geschlecht Alter von... Bis unter... Jahren Migrationshintergrund Insgesamt zusammen Beginn der Maßnahme Montag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag von... bis... Uhr von... bis... Uhr zusammen Insgesamt unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Männlich ² unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Weiblich unter und zwar mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt 16
17 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.1 Insgesamt 1 Geschlecht unmittelbarer Anlass der Maßnahme Aufenthalt vor der Maßnahme/Trägergruppen Insgesamt 3 Integrationsprobleme im Heim/ Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Anlass der Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 1 Insgesamt Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Männlich ² Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Weiblich Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachzählungen. 4 Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Statistisches Bundesamt 17
18 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.1 Insgesamt 1 Maßnahme 4 Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Trennung oder Scheidung der Eltern unbegleitete Einreise aus dem Ausland Wohnungsprobleme Beziehungsprobleme sonstige Probleme Statistisches Bundesamt 18
19 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.2 Keine ausländische Herkunft der Eltern (kein Migrationshintergrund) 1 Geschlecht unmittelbarer Anlass der Maßnahme Aufenthalt vor der Maßnahme/Trägergruppen Insgesamt 3 Integrationsprobleme im Heim/ Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Anlass der Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 1 Insgesamt Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Männlich ² Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Weiblich Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachzählungen. 4 Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Statistisches Bundesamt 19
20 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.2 Keine ausländische Herkunft der Eltern (kein Migrationshintergrund) 1 Maßnahme 4 Beziehungsprobleme Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Trennung oder Scheidung der Eltern Wohnungsprobleme unbegleitete Einreise aus dem Ausland sonstige Probleme Statistisches Bundesamt 20
21 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.3 Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 1 Geschlecht unmittelbarer Anlass der Maßnahme Aufenthalt vor der Maßnahme/Trägergruppen Insgesamt 3 Integrationsprobleme im Heim/ Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Anlass der Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 1 Insgesamt Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Männlich ² Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Weiblich Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3 Ohne Mehrfachzählungen. 4 Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Statistisches Bundesamt 21
22 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 7 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Anlass der Maßnahme 7.3 Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 1 Maßnahme 4 Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Trennung oder Scheidung der Eltern unbegleitete Einreise aus dem Ausland Wohnungsprobleme Beziehungsprobleme sonstige Probleme Statistisches Bundesamt 22
23 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 8 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Alter Geschlecht unmittelbarer Anlass der Maßnahme Aufenthalt vor der Maßnahme/Trägergruppen Insgesamt Alter von... bis unter... Jahren unter Insgesamt Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Männlich ² Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Weiblich Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt 23
24 Deutschland Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 9 Schutzmaßnahmen 1 für Kinder und Jugendliche 2017 nach Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach dem Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme Geschlecht unmittelbarer Anlass der Maßnahme Aufenthalt vor der Maßnahme/Trägergruppen Insgesamt zusammen Beginn der Maßnahme Montag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag von... bis... Uhr von... bis... Uhr zusammen Insgesamt Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Männlich ² Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Weiblich Festgestellt an einem jugendgefährdenden Ort nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie sonstiger Zugang nach vorherigem Ausreißen dar. : aus der eigenen Familie aus dem Heim aus der Pflegefamilie ohne vorheriges Ausreißen in der eigenen Familie in einem Heim in der Pflegefamilie Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. 2 Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Statistisches Bundesamt 24
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