Fangbuch Name. Fischereiverein Altenstadt e.v.

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1 Fangbuch 2017 Name Fischereiverein Altenstadt e.v.

2 Gewässerordnung Gültig ab Ergänzend zur Gewässerordnung des Vereins gilt das BAYERISCHE FISCHEREIGESETZ (BayFiG)! Allgemeines Die Gewässerordnung regelt die Ausübung der Angelfischerei in den Vereinsgewässern des Fischereivereins Altenstadt e. V. Die Vorstandschaft und die bestimmten Fischereiaufseher führen die Aufsicht am Gewässer. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Papiere und den Fang anderer Vereinsmitglieder zu überprüfen. Verstöße gegen die Gewässerordnung müssen der Vorstandschaft sofort mit Namen gemeldet werden. Beim Angeln mitzuführen sind: Gültiger Fischereischein Jahreserlaubnisschein Fangbuch Die Angelfischerei darf nur mit waidgerechter Ausrüstung ausgeübt werden. Hierzu gehören in besonderem Maße ein geeignetes Landegerät z. B. Kescher. Beim Hechtfang ist ein Raubfischvorfach Pflicht. Ein Gaff als Landegerät ist verboten Drillinge am Vorfach sind nur für das Hecht- und Zander-fischen erlaubt.

3 Die Äsche ist ganzjährig geschützt und darf aus den Vereinsgewässern nicht entnommen werden. Pro Tag dürfen nur 3 Salmoniden entnommen werden, danach ist das Angeln für diesen Tag einzustellen. Die Angelwoche ist von Montag Sonntag. Verhalten am Wasser Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind mit nassen Händen und mit größter Vorsicht wieder ins Wasser zurückzusetzen. Hat der Fisch zu tief geschluckt, muss er dem Wasser entnommen und als Fang betrachtet werden. Verlässt der Angler die Angelstelle ist die Angel einzuholen. Beim Beenden der Fischerei ist der Fang unverzüglich in die Fangliste mit Gewicht einzutragen. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen!

4 Schonzeiten / Schonmaße Fischart Schonzeit Schonmaß Aal* cm Äsche* ganzjährig Bachforelle* cm Regenbogenforelle See * cm Regenbogenforelle cm Fließgewässer * Saibling * cm Seeforelle * cm Karpfen * cm Nase cm Barbe cm Schleie cm Hecht cm Hecht Sinningen cm Zander * cm Waller Huchen cm Nerfling cm Rutte cm Signalkrebs * Besatzfisch

5 Verbote Lebende und geschützte Fische sind in alle Vereinsgewässern als Köder verboten. Das Campen ist an allen Gewässern verboten. Das Fischen vom Boot ist verboten. Der Verkauf von Fischen und Krebsen aus den Vereinsgewässern ist verboten. Strafen Bußgelder Das Fangbuch muss bis spätestens bei der Vorstandschaft abgegeben werden. Bei Versäumnis sind 20,00 in die Vereinskasse zu entrichten. Bei Nichtabgabe bis erfolgt keine Ausgabe der Erlaubnisscheine. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung werden folgende Bußgelder fällig: 1. Verstoß 50,00 2. Verstoß 100,00 3. Verstoß Beschluss der Vorstandschaft über den Ausschluss aus dem Verein. Bei schwerwiegenden Verstößen ist mit sofortigen Entzug des Jahreserlaubnisscheins zu rechnen.

6 Iller Fangzeit: bis Fangmenge: 3 Salmoniden pro Woche. Die Strecke vom Filzinger Wehr bis zur südlichen Fischwassergrenze darf das ganze Jahr unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten mit 2 Handangeln befischt werden. Das Befischen der Fischaufstiegshilfe (Fischtreppe) ist ganzjährig verboten. Die Strecke vom Filzinger Wehr abwärts bis zum Zufahrtsweg am Sportplatz Sinningen (Fließwasserstrecke) darf ausschließlich mit Kunstköder (Streamer, Nymphe, Fliege, Spinner, Wobbler, Jig, Gummifisch sonst mit nichts) befischt werden. Ab Sonnenuntergang ist eine 2. Handangel außer auf der Schonstrecke erlaubt. Naturköder wie Wurm, Mais usw. als Köder sind VERBOTEN! Der Fang von Signalkrebsen ist auf der gesamten Illerstrecke mit dem Krebsteller erlaubt. Während dem Krebsfischen darf auch eine Handangel benutzt werden. Der Fang von Krebsen darf ausschließlich für den Eigengebrauch durchgeführt werden. Ein Verkauf ist verboten.

7 Kaula Kanal Fangmenge: 3 Salmoniden pro Woche Auf der Schonstrecke von der Teilungsschleuse bis zur nördl. Schonstreckengrenze ist ein Befischen ganzjährig verboten. Nördlich der Schonstreckengrenze (Schrebergärten) bis zur Winkle Turbine Fangzeit: bis Von der Winkle Turbine bachabwärts (Kunstköderstrecke) Fangzeit: bis In der Kunstköderstrecke darf ausschließlich mit Streamer, Nymphe, Fliege, Spinner, Wobbler, Jig, Gummifisch gefischt werden sonst mit nichts. Naturköder wie Wurm, Mais usw. als Köder sind VERBOTEN! Die Schonzeiten der Salmoniden (wie Iller) sind zu beachten! Sinninger See Fangzeit: ganzjährig (01.01 bis ) Die Schonzeiten in Baden Württemberg sind zu beachten. Ebenso die Sperrgebiete lt. Karte. Erlaubt sind 2 Handangeln Fangmenge: 3 Besatzfische pro Tag

8 Filzinger Seen Fangmenge: 5 Besatzfische pro Woche, jedoch höchstens 3 Salmoniden. Nach dem Fang von 3 Salmoniden ist das Angeln an diesem Gewässer für die gesamte Angelwoche einzustellen. Maximal 1 Zander pro Woche, höchstens 3 Zander pro Jahr Das Fischen mit 2 Handangeln ist erlaubt. Nordsee Fangzeit: bis Südsee Fangzeit: bis Maximal 1 Hecht pro Woche, höchstens 3 Hechte pro Jahr Das Befahren der Filzinger Seen mit dem PKW ist ab Sonnenuntergang nur über die Hauptschranke und auf dem Mittelweg erlaubt.

9 Herrenstetter See Fangzeit: bis (Montag-Freitag ab Uhr Samstag, Sonn- u. Feiertag ganztags. Fangmenge: 5 Besatzfische pro Woche, jedoch höchstens 3 Salmoniden. Maximal 1 Zander pro Woche, höchstens 3 Zander pro Jahr. Nach dem Fang von 3 Salmoniden ist das Angeln an diesem Gewässer für die gesamte Angelwoche einzustellen. PKW sind so abzustellen, dass keine Baustellenfahrzeuge behindert werden. Das Befahren des Kiesabbaugeländes ist verboten. Das Fischen mit 2 Handangeln ist erlaubt. Der Krebsfang ist verboten. Maßige außerhalb der Schonzeit gefangene Hechte sind dem Gewässer zu entnehmen. Dattenhauser Weiher Es gilt ein ganzjähriges Angel- und Fangverbot.

10 Stundenliste Arbeitseinsätze 12 Pflichtstunden pro Angeljahr Datum Arbeitseinsatz Stunden Unterschrift

11 Iller Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

12

13 Kaula-Kanal oberhalb Winkle-Turbine Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

14

15 Kaula-Kanal unterhalb Winkle-Turbine Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

16

17 Sinningen Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

18 Filzingen Süd Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

19 Filzingen Nord Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

20

21 Herrenstetten Datum Fischart Stückzahl Länge Gesamtgewicht in g

22

23 Fangliste Signalkrebs Datum Gewässer Stückzahl

24 Gesamtfangliste R-Forelle B-Forelle Karpfen Saibling Hecht Zander Äsche Barsch Aal Rutte Aitel Nase Schleie Barbe Huchen Rotauge Filzingen Nord Filzingen Süd Herrenstetten Sinningen Iller Kaula oberhalb Kaula untenhalb Gesamtmenge Gesamtgewicht

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