Maßnahmenschwerpunkt. Förderung der Lehre
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- Anton Bäcker
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1 Maßnahmenschwerpunkt Förderung der Lehre Rechtsgrundlagen: Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz Rahmenrichtlinie zum K-AWFG erstellt von: Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau bewilligt von: Fr. LHStv. Dr. Gabriele Schaunig-Kandut gültig ab: bis
2 1. Förderung der Errichtung von betrieblichen und zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten 1.1. Zielsetzung Eine fundierte Lehrausbildung ist die Basis für die Integration in den Arbeitsmarkt junger Arbeitnehmer/innen und sichert nachhaltig den Fachkräftebedarf der Wirtschaft ab. Junge Fachkräfte sollen spezifische Fähigkeiten außerhalb der Tagesroutine in speziellen Ausbildungsbereichen des Dienstgebers erlernen. Dieser Maßnahmenschwerpunkt richtet sich daher an Unternehmen, die einerseits spezielle Infrastrukturen für Ausbildungsbereiche und andererseits spezielle Ausbildungsprogramme für Lehrlinge zur Verfügung stellen Zielgruppe Antragsteller Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine betriebliche und/oder zwischenbetrieblich Lehrwerkstätte betreiben und anhand eines Infrastrukturkonzeptes/Investitionsplanes sowie eines Betriebskonzeptes den geforderten Qualitätsstandard einer Lehrwerkstätte nachweisen können Förderbare Maßnahmen Es können nur direkte mit der Lehrwerkstätte unmittelbar zusammenhängende Investitionskosten (exkl. UST) anerkannt werden. Der Nachweis, der mit der Lehrwerkstätte verbundenen Investitionskosten ist anhand von Originalrechnungen nach Fertigstellung zu erbringen. Werden für die getätigten Investitionen Förderungen Dritter gewährt ist eine zusätzlich Förderung auf Grundlage des K-AWFG nicht möglich (Ausschluss der Doppelförderung, EU-Wettbewerbsrecht). Der maximale Betrag für die anerkennungsfähigen Kosten für bauliche Maßnahmen beträgt ,--, jener für Investitionen in die maschinelle Ausstattung max ,--. Im Bereich der maschinellen Ausstattung können sowohl Ausbildungs- /Lehrmaschinen, als auch die notwendige IKT-Infrastruktur (PC-Ausstattungen, Netzwerke, unmittelbar für die Steuerung notwendige Software etc.) berücksichtigt werden. Erweiterungsinvestitionen für zusätzliche maschinelle Ausstattung sind bei Lehrwerkstätten unter 5 Ausbildungsplätzen in der Lehrwerkstätte frühestens nach 3 Jahren ab der Endabrechnung des vorhergehenden Förderungsantrages möglich. Erweiterungsinvestitionen von baulichen Maßnahmen in Lehrwerkstätten unterliegen generell einer Wartefrist von 3 Jahren ab der Endabrechnung des vorhergehenden Förderantrages für bauliche Maßnahmen Förderungshöhe Die Förderung erfolgt auf Grundlage der VO (EU) 651/2014 der Kommission (EU- Gruppenfreistellungsverordnung) und wird auf Basis der von der zuständigen Fachabteilung 2
3 des Landes anerkannten förderbaren Kosten berechnet. Der Förderungsquotient bei der Erstinvestition einer Lehrwerkstätte bei KMU s beträgt max. 50 % der anerkannten Kosten, bei Großunternehmen max.25 % der anerkannten Kosten. Der Förderungsquotient bei Folgeinvestitionen beträgt generell max. 25 % der anerkannten Kosten Verfahren - Ablauf Die Antragstellung hat vor Beginn der Investition anhand der auf der Homepage des Landes Kärnten ( veröffentlichten Antrages zu erfolgen. Diesem Antrag ist ein nachvollziehbares Infrastrukturkonzept und Betriebskonzept zuzufügen. Das Infrastrukturkonzept hat zu enthalten: Gesonderte Ausbildungsräumlichkeiten für die Lehrwerkstätte Gesonderte spezifische maschinelle Infrastruktur Behördlich bewilligte Baupläne samt Kostenvoranschlägen Kostenvoranschläge für die geplante maschinelle Ausstattung Das Betriebskonzept hat zu berücksichtigen: Die Ausbildung der Lehrlinge muss gem. BAG nach dem jeweils geltenden Berufsbild erfolgen Aus- und Weiterbildungsplan für alle Ausbildungsjahrgänge Nachweis der personellen Ausstattung, der Ausbildner, die für die Lehrausbildung zuständig sein werden QS Systems um eine nachhaltige hohe Qualität der Ausbildung in der Lehrwerkstätte sicherzustellen Arbeitsmarktrelevanz (Fachkräftebedarf in der jeweiligen Sparte); ggf. über das AMS Kärnten Nach Prüfung des Infrastrukturkonzeptes und des Betriebskonzeptes kann von der zuständigen Fachabteilung des Landes Kärnten eine Vor-Ort-Kontrolle gemeinsam mit einem/einer Vertreter/in der Wirtschaftskammer Kärnten und der Arbeiterkammer Kärnten durchgeführt werden. Nach abgeschlossener Prüfung des Antrages durch die Förderabteilung und Bewilligung der zuständigen Kompetenzträger des Fördergebers ergeht die Förderentscheidung schriftlich an den/die Antragsteller/in. Bei Erstinvestitionen wird die/der Antragsteller/in zusätzlich von der Förderabteilung schriftlich über die Anerkennung als betriebliche/zwischenbetriebliche Lehrwerkstätte in Kärnten in Kenntnis gesetzt. Nach der Fertigstellung der Investition ist die Fertigstellungsmeldung samt Anlage der Originalrechnungen der Förderabteilung zur Prüfung der förderfähigen Kosten zu übermitteln. Diese sind die Grundlage für die Auszahlung der Förderung. 3
4 Werden diese Unterlagen nicht längstens 12 Monate nach der Förderzusage der zuständigen Fachabteilung übermittelt, ist die Förderzusage gegenstandslos. Diese Frist kann von der Fachabteilung auf Grundlage eines begründeten Antrages um bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Behaltefrist für die geförderten Anlagen beträgt 5 Jahre ab Auszahlung der Förderung. Eine Veräußerung während dieser Behaltefrist bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fördergebers, widrigenfalls ein Rückzahlungsanspruch des/der Fördergebers/in besteht. 2. Förderung für den lfd. Betrieb von betrieblichen Lehrwerkstätten 2.1. Zielsetzung Neben der Errichtung von betrieblichen Lehrwerkstätten ist auch der lfd. Betrieb mit erhöhten Kosten verbunden. Um die Ausbildungsqualität in Lehrwerkstätten nachhaltig hoch zu halten werden die Unternehmen mit betrieblichen Lehrwerkstätten durch die Förderung des lfd. Betriebes unterstützt Zielgruppe Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine betriebliche Lehrwerkstätte betreiben und anhand eines Infrastrukturkonzeptes/Investitionsplanes sowie eines Betriebskonzeptes den geforderten Qualitätsstandard einer Lehrwerkstätte nachweisen können Förderbare Maßnahme Die Ausbildung des Lehrlings erfolgt in einer in Kärnten gelegenen anerkannten betrieblichen Lehrwerkstätte. Nachweis, der Ausbildung in dieser Lehrwerkstätte im Ausmaß von zumindest: 4 Monate im 1. Lehrjahr 3 Monate im 2. Lehrjahr 2 Monate im 3. Lehrjahr Bei einem Durchrechnungszeitraum von jeweils 12 Monaten. Innerhalb dieser o.a. Fristen ist der Lehrling zu 100 % in der Lehrwerkstätte auszubilden Förderungshöhe Die Förderung erfolgt auf Grundlage der VO (EU) 651/2014 der Kommission (EU- Gruppenfreistellungsverordnung) und beträgt pro Lehrling pro Lehrjahr einmalig: im 1. Lehrjahr: 1.500,- im 2. Lehrjahr: 750,- im 3. Lehrjahr: 500,- 4
5 wenn die mit der Lehrausbildung verbundenen Kosten (Personalkosten der Auszubildenden und der Ausbildner sowie direkt mit der Ausbildung verbundene Sachkosten) einen maximalen Förderquotient von 50 % ergeben Verfahren Ablauf Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind anhand der vorgegebenen Formulare, welche auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlich sind ( frühestens am 1.1. und längstens bis 30. Juni des Folgejahres beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen. Beschränkt sich der Anspruch auf eine Förderung nur auf einen Teil des Kalenderjahres, ist der Zuschuss anteilsmäßig zu gewähren. Es werden nur volle Monate als Verweildauer in der Lehrwerkstätte berücksichtigt. 3. Förderung der Ausbildung in anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten 3.1. Zielsetzung Spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten die im Rahmen der betrieblichen Lehrausbildung nicht vollständig abgebildet werden, können durch besondere Ausbildungsmodule von Dritten den Lehrlingen übermittelt werden. Zwischenbetriebliche Ausbildungseinrichtungen bieten insbesondere für KMU s wichtige Ausbildungsangebote an. Um diese Ausbildungsangebote verstärkt zu nutzen, werden die damit verbundenen Kosten vom Land Kärnten gefördert Zielgruppe KMU s mit Betriebsstandort in Kärnten, die Ausbildungsangebote von anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten in Kärnten in Anspruch nehmen Förderbare Maßnahme Lehrlinge mit einem aufrechten Lehrverhältnis an einem Kärntner Betriebsstandort, nehmen an einer Ausbildungsmaßnahme bei einer vom Land Kärnten anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte teil. Die damit verbundenen Kosten werden von der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte dem entsendenden Betrieb verrechnet. Die Liste der vom Land Kärnten anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten ist auf der Homepage des Landes Kärnten ( veröffentlicht Förderungshöhe Die Förderung erfolgt auf Grundlage der VO (EU) 651/2014 der Kommission (EU- Gruppenfreistellungsverordnung) wird - unter der Voraussetzung, dass der entsendende Betrieb Kosten von zumindest 500,-- pro Monat zu tragen hat - in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 250,-- je Kalendermonat den der Lehrling ausschließlich in 5
6 der zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätte verbringt, als Zuschuss gewährt. Verbringt der Lehrlinge nicht den jeweiligen gesamten Kalendermonat in der Lehrwerkstätte, so erfolgt die Förderung für den betreffenden Monat aliquot Verfahren Ablauf Die Anträge sind anhand der vorgegebenen Formulare, welche auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlich sind ( frühestens am 1.1. und längstens bis 30. Juni des Folgejahres beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen. 4. Zuschuss für Schülerheime/Internate/sonstige Quartiere für Lehrlinge während der Berufsschulzeit 4.1. Zielsetzung Gem. 9 Abs. 5 Berufsausbildungsgesetzt (BAG) haben die Lehrberechtigten die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen. Lehrlinge, die zum Zeitpunkt des Fachberufsschulbesuches keinen Lehrvertrag mit einem Unternehmen haben, erhalten demnach keine Förderung im Rahmen des 9 Abs. 5 BAG und haben die Kosten selbst zu tragen. Um diesen Jugendlichen/jungen Erwachsenen den Schulbesuch in den jeweiligen Fachberufsschulen zu den analogen Konditionen zu bieten fördert das Land Kärnten diese Jugendlichen/jungen Erwachsenen durch Übernahme der anteiligen Kosten Zielgruppe Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten ohne aufrechten Lehrvertrag Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die nicht der Regelung des 9 Abs. 5 BAG unterliegen 4.3. Förderbare Maßnahme Kosten der Unterbringung und Verpflegung in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim/Internat, oder in einem anderen Quartier, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen. Voraussetzung ist, dass die Erreichbarkeit der Fachberufsschule vom Wohnort des Lehrlings als Tagespendler nicht zumutbar und daher die Unterbringung im Schülerheim/Internat/sonstigem Quartier notwendig ist. 6
7 4.4. Förderungshöhe Die Förderung wird in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 50,-- je Kalenderwoche für den Zeitraum des Berufsschulbesuches gewährt. Die maximale Laufzeit pro Jahrgang beträgt 8 Kalenderwochen. Die tatsächlichen Kosten, die mit dem Schülerheim/Internat/sonstigem Quartier verbunden sind müssen anhand einer Originalrechnung nachgewiesen werden und ist die Förderung mit den tatsächlichen Kosten begrenzt Verfahren - Ablauf Die Anträge sind anhand der vorgegebenen Formulare, welche auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlich sind ( frühestens am 1.1. und längstens bis 30. Juni des Folgejahres beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen. 5. Förderung für Lehr-/Ausbildungsbetriebe, deren Lehrlinge am Ausbildungsmodell Lehre mit Matura teilnehmen 5.1. Zielsetzung Das Ausbildungsmodell Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung des BMBWF verbindet die duale Ausbildung der Lehre mit der Vorbereitung auf die Reifeprüfung. Die fundierte Vorbereitung auf die Reifeprüfung durch zusätzliche Schultage soll die Drop out Quote senken, die durch die zusätzliche Belastung der Lehrlinge mit den parallel zur Lehre durchzuführenden Vorbereitungskursen gegeben ist Zielgruppe Unternehmen (Lehrberechtigte gem. 2 BAG), die ihren Lehrlingen, die überwiegend an einem Betriebsstandort in Kärnten ausgebildet werden und das Ausbildungsmodell Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung an einer Fachberufsschule in Kärnten absolvieren. Dieses Modell ist mit zusätzlichen Schultagen verbunden an welchen der Lehrling dem Lehrbetrieb nicht zur Verfügung steht Förderbare Maßnahme Das Ausbildungsmodell an den Fachberufsschulen in Kärnten sieht vor, dass die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung an zusätzlichen Schultagen p.a. über einen Zeitraum von 4 Jahren durchgeführt werden. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen muss ab dem 1. Lehrjahr beginnen. Eine Förderung ist nur für Lehrlinge mit einem während der Maßnahme aufrechten Lehrverhältnis und nur dann möglich, wenn der Betriebsstandortes des Lehrbetriebes im geg. Fall in Kärnten gelegen ist, die Vorbereitungskurse an einer Fachberufsschule in Kärnten an zusätzlichen Schultagen absolviert werden und von der Fachberufsschule eine zumindest 80 %ige. Teilnahmequote an den Kursmaßnahmen bestätigt wird. 7
8 5.4. Förderungshöhe Die Förderungshöhe beträgt im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr 500,- p.a.; im 4. Ausbildungsjahr 1.000,- sohin insgesamt 2.500,-- Kleinbetriebe unter 20 Mitarbeitern erhalten nach dem 4. Lehrjahr eine zusätzliche Förderung von 1.000,-- sohin insgesamt 3.500,-- Scheidet der Lehrling im 1. Schulsemesters aus, wird für dieses Ausbildungsjahr keine Förderung gewährt; scheidet der Lehrling im 2. Schulsemester aus werden die o.a. Fördersätze halbiert Verfahren Ablauf Die Anträge sind ab 1.7. und bis 31. Oktober - für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang/Schuljahr bei der Förderabteilung zu stellen. Die Anträge werden geprüft auf: mindestens 80 %ige. Kursteilnahme an der Berufsschule Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses während des Ausbildungsjahres. Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Lehrverhältnis aufgelöst, ist eine Kopie der Auflösungsvereinbarung der Förderabteilung zu übermitteln. Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Ausbildungsmodell Berufsmatura : Lehre mit Reifeprüfung beendet, ist dies der Förderabteilung schriftlich mitzuteilen. 6. Förderung von Fremdsprachen in der Lehrausbildung insbesondere in Englisch 6.1. Zielsetzung Neben einer fundierten fachspezifischen Ausbildung sind in vielen Bereichen Fremdsprachenkenntnisse sowohl für den innbetrieblichen Ablauf, als auch in der Kommunikation mit Lieferanten und Kunden notwendig. Um insbesondere in Industriebetrieben bzw. Unternehmen in Konzernstrukturen einen optimalen Einsatz im Unternehmen zukünftig sicherzustellen, sollen neben der allgemeinen Fremdsprachenausbildung in den Fachberufsschulen ergänzend fachspezifische Fremdsprachenschulungen an den Ausbildungsstandorten eingesetzt werden. 8
9 6.2. Zielgruppe Unternehmen, die vom Land Kärnten anerkannte betriebliche/zwischenbetriebliche Lehrwerkstätten betreiben und zusätzliche innovative fachspezifische Ausbildungsangebote mit Fremdsprachen insbesondere in Englisch anbieten Förderbare Maßnahme Vorbereitungslehrgänge, die das Erlernen von Fremdsprachen im Arbeitsalltag auf fachspezifischer und arbeitsplatzintegrierter Basis vorsehen. (beispielsweise das Ausbildungsmodell Englisch as a Tool vom Carinthian International Club). Mindestumfang über 72 Stunden/UE für zumindest 5 Lehrlinge Förderungshöhe Die Förderung erfolgt auf Grundlage der VO (EU) 651/2014 der Kommission (EU- Gruppenfreistellungsverordnung) in Form eines pauschalen Förderungszuschusses in Höhe von max. 50 % der tatsächlichen Kosten jedoch max ,-- pro Ausbildungslehrgang Verfahren Ablauf Die Anträge sind schriftlich vor Beginn der Kursmaßnahme bei der Förderabteilung einzubringen. 9
R I C H T L I N I E der Kärntner Landesregierung
Gültig ab 1.1.2012 6-ALW-600/362-2011 R I C H T L I N I E der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG)
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