TRÖl 2.1. Technische Regeln Ölanlagen. Vollständig überarbeitete Auflage

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1 TRÖl 2.1 Technische Regeln Ölanlagen Vollständig überarbeitete Auflage S

2 Mit dem Fachbuch Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl) hat IWO eine Zusammenstellung der Vorschriften und Rahmenbedingungen für die rrichtung von Ölheizungsanlagen veröffentlicht. Das Fachbuch TRÖl beschreibt die Anforderungen an Planung und Installation einer Ölanlage vom Füllstutzen bis zur Abgasmündung. Auf Basis dieses Regelwerks kann eine Ölanlage, bestehend aus Öltank, Ölleitung, Ölgerät und Abgasanlage, fachgerecht installiert werden. Vor dem Hintergrund der Änderungen im Wasserrecht wurde das Fachbuch grundlegend überarbeitet. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Leseprobe der neuen TRÖL 2.1

3 S 3 Öltank Öltanks mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Für Öltanks, die nicht nach einer in den Bauregellisten aufgeführten Norm gefertigt werden oder davon abweichen, ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. In der Regel sind dies Öltanks aus thermoplastischem Kunststoff oder glasfaserverstärkten Kunststoffen gefertigt. Schematische Darstellung Beschreibung Batterietanksystem, bestehend aus einwandigen Öltanks aus Kunststoff Werkstoff: PA (Polyamid) oder P (Polyethylen) zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden Aufstellung in (z. B. Auffangraum) Aufstellung auch als einzelner Öltank möglich Batterietanksystem, bestehend aus einwandigen Öltanks aus Kunststoff Werkstoff: GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) nach TRWS 791-1, Anhang B zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden Aufstellung auch als einzelner Öltank möglich Aufstellung mit Batterietanksystem, bestehend aus Öltanks mit inte grierter Werkstoff Öltank: P (Polyethylen) oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff); Werkstoff der integrierten : Stahl oder Kunststoff zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden Aufstellung auch als einzelner Öltank möglich er Öltank aus Kunststoff Werkstoff: GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden mit Leckanzeigesystem Klasse I er Kugel-Öltank Werkstoff: GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) zur unterirdischen Lagerung e Ausführung: mit Leckanzeigesystem Klasse I Tabelle Öltanks mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung 28 Aufstellung

4 S Weitere Öltanks im Bestand Weitere Öltanks im Bestand nach Tabelle sind Öltanks, die nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Soweit diese Öltanks mängelfrei sind, dürfen diese ausschließlich an ihrem Aufstellungsort weiter betrieben werden, soweit die zuständige Behörde nichts Anderes anordnet. Schematische Darstellung 1) Beschreibung Aufstellung liegender, zylindrischer Öltank Werkstoff: Stahl Norm: DIN 6617 [Norm ist zurückgezogen.] zur teilweise oberirdischen Lagerung nur mit zusätzlicher Leckschutzauskleidung und Leckanzeigesystem Klasse I stehender, einwandiger Öltank Werkstoff: Stahl Norm: DIN [Norm ist zurückgezogen.] zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden einwandige Ausführung Aufstellung in stehender, er Öltank Werkstoff: Stahl Norm: DIN und -3 pmz1) 500 mbar (bis Baujahr 1975) pmz1) 550 mbar (ab Baujahr 1976) [Normen sind zurückgezogen.] zur oberirdischen Lagerung in Gebäuden e Ausführung Öltank nach DIN mit Leckanzeigesystem Klasse I Öltank nach DIN mit Leckanzeigesystem Klasse II stehender, einwandiger Öltank Werkstoff: Stahl Norm: DIN [Norm ist zurückgezogen.] zur unterirdischen Lagerung einwandige Ausführung nur mit zusätzlicher Leckschutzauskleidung Leckanzeigesystem Klasse I stehender, er Öltank Werkstoff: Stahl Norm: DIN pmz1) 500 mbar (bis Baujahr 1975) pmz1) 550 mbar (ab Baujahr 1976) [Norm ist zurückgezogen.] zur unterirdischen Lagerung e Ausführung nur mit Leckanzeigesystem Klasse I oder im Bestand Klasse II pmz: maximal zulässiger Druck im Überwachungsraum Tabelle Weitere Öltanks im Bestand (Fortsetzung siehe nächste Seite) 29

5 S 4 Ölleitung Druckentlastung membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern Feder ingang Ausgang Heizöl p2 Membran p1 Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern geschlossen: Der Unterdruck der nachfolgenden, tiefer liegenden Saugleitung reicht nicht zum Öffnen. Brennerpumpe aus p1 = p2 Ventil geschlossen Feder ingang Ausgang Heizöl p2 Membran p1 Brennerpumpe ein p1 > p2 Ventil geöffnet Feder ingang Ausgang Heizöl p2 Membran p1 Druckanstieg in der Ölleitung Ventil geöffnet p2 > p1 Brennerpumpe saugt Brennstoff an: Die Membran hebt sich durch Unterdruck und öffnet über Stößel den Ventilteller gegen die Federkraft; die Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern ist geöffnet. Druckanstieg am Ausgang der Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern: Die Membran legt sich an, der Ventilteller öffnet gegen die Federkraft; der Druckausgleich erfolgt in Richtung Öltank, wenn dies im anschließenden Ölleitungsabschnitt nicht durch eine weitere Absperrung verhindert wird. Infobox Druckausgleich_Membrangesteuerte_Sicherheitseinrichtung_gegen_Aushebern Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern gibt es stufenlos einstellbar sowie in Ausführungen für verschiedene feste Höhendifferenzen. Soweit die Herstellerunterlagen nichts anderes be sagen, ist für einstellbare membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern die Absicherungshöhe entsprechend Grafik einzustellen. 126 Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern Diese Sicherheitseinrichtungen arbeiten mechanisch mit Federkraft und einer Membran, die bei einem einstellbaren Mindestunterdruck öffnet. Bei einer Undichtheit in der Saugleitung verringert sich der Unterdruck an der Membran und ein Stößel sperrt durch Federkraft die Leitung ab. Infobox

6 S instellmaß membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern h 0 Δh Höhendifferenz zwischen inbauort und tiefstem Punkt der ntnahmeleitung (zugleich das instellmaß für eine membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern) Ölgerät Grafik instellmaße für membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern Feder 4_9_2_3-2_Sicherheitseeinrichtung_gegen_Aushebern.ai Heizöl Feder Heizöl p2 Membran Membran p1 Brennerpumpe ein p2 p1 p1 > p2 Brennerpumpe aus Ventil geöffnet p1 = p2 Ventil geschlossen Grafik Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern Abbildung Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern 127

7 S 5 Aufstellung von Ölgeräten 5.5 Verbrennungsluftversorgung Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Ölgeräten (Art B) Grundsätzliches Für raumluftabhängige Feuerstätten ist eine ausrei chende Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erforderlich. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auf natürliche Weise oder durch technische Maß nahmen erfolgen durch Öffnungen ins Freie, durch Infiltration durch die Gebäudehülle, über einen Verbrennungsluftverbund oder durch besondere technische Anlagen. Wird die erforderliche Verbrennungsluftöffnung z. B. durch Vergitterungen oder Blenden eingeschnürt, ist die Öffnung entsprechend zu vergrößern. Verbrennungsluft darf nicht zugeführt werden aus Schutzzonen nach Arbeitsstättenverordnung und vergleichbaren Bereichen, in denen leichtentzündliche Stoffe oder explosionsfähige Stoffe verar beitet, gelagert oder hergestellt werden oder ent stehen können, sowie Bereichen, in denen mit erhöhten Halogenkonzentrationen (z. B. Druckereien, Friseurläden, chemi schen Reinigungen) zu rechnen ist. Raumluftabhängige Ölgeräte dürfen in Räumen oder Wohnungen, aus denen Ventilatoren Luft absaugen, nur dann aufgestellt werden, wenn der Ventilator die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung der Ölgeräte nicht beeinflusst und somit ein gefahrloser Betrieb gesichert ist Verbrennungsluftversorgung durch Öffnungen ins Freie Raumluftabhängige Ölgeräte bis 50 kw Nennleistung dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung von mind. 150 cm² oder zwei Öffnungen von mind. je 75 cm² freien Querschnitts haben. Verbrennungsluftversorgung Mindestanforderung 50 kw rforderlich ist eine ins Freie führende Öffnung von mind. 150 cm2 oder zwei ins Freie führende Öffnungen von je 75 cm² bzw. Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten. > 50 kw rforderlich ist eine ins Freie führende Öffnung von mind. 150 cm²; für jedes über 50 kw hinausgehende kw sind zusätzlich 2 cm² zu berechnen. Leitungen müssen strömungstechnisch äquivalent bemessen sein. Der erforderliche Querschnitt darf auf höchstens zwei Öffnungen oder Leitungen aufgeteilt sein. Bemerkung Wird die erforderliche Verbrennungsluftöffnung z. B. durch Vergitterungen oder Blenden eingeschnürt, ist die Öffnung entsprechend zu vergrößern. Gesamtnennleistung Tabelle Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung 156

8 S Bei einer Gesamtnennleistung von mehr als 50 kw ist eine ins Freie führende Öffnung oder Leitung mit einem freien Querschnitt von mind. 150 cm² zuzüglich 2 cm² für jedes über 50 kw hinausgehende kw erforderlich. 150 cm² Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verschließbar sein, wenn durch Sicherheitseinrichtungen sicher gestellt ist, dass das Ölgerät nur bei geöffnetem Ver schluss betrieben werden kann. in Drahtnetz oder Gitter nicht unter 10 mm Maschenweite und 0,5 mm Drahtdicke darf angebracht werden, wenn der freie Querschnitt von 150 cm² bzw. 2 x 75 cm² erhalten bleibt. Die Öffnungen ins Freie für die Verbrennungsluftver sorgung müssen mind. 0,3 m, gemessen ab Unter kante, über Geländeoberfläche angeordnet sein, ggf. sind lokale Gegebenheiten, z. B. Schnee oder Laub, zu berücksichtigen. Öffnungen in Lichtschächten sind davon ausgenommen. Vogelschutzgitter sind vorzu sehen. Sind Mündungen an für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Flächen durch mechanische Beschä digungen (z. B. Anfahren) gefährdet, so sind sie durch zusätzliche Schutzvorrichtungen zu sichern. Wird den Verbrennungsluftöffnungen jeweils eine Verbrennungsluftleitung (Leitung/Luftkanal) nach geschaltet, so darf dadurch das einströmende Luft volumen nicht verringert werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leitung in Abhängigkeit von der geraden Länge nach den Grafiken und dimensioniert wird. Richtungsänderungen sind mit einer äquivalenten Länge von 3 m bei 90 sowie 1,5 m bei 45 und 0,5 m bei Gittern zu berücksichtigen. AL = A ,8. L0,7 AL 0,5 A Querschnitt der Verbrennungsluftöffnung (hier: 150 cm²) AL Querschnitt der Verbrennungsluftleitung in cm² L Länge der Verbrennungsluftleitung in m Grafik Äquivalente quadratische Leitungsquerschnitte für 150 cm² 75 cm² AL = A ,8. L0,7 AL 0,5 A Querschnitt der Verbrennungsluftöffnung (hier: 150 cm²) AL Querschnitt der Verbrennungsluftleitung in cm² L Leitungsquerschnitte Länge der VerbrennungsluftGrafik Äquivalente quadratische leitung in m für 75 cm² Die Leitung ist über ihre gesamte Länge mit gleich bleibendem freiem Querschnitt auszuführen. 157

9 Anhang 8 S Anforderungen der Muster-Feuerungs- Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) September 2007, zuletzt geändert: Januar 2016 Aufstellräume für Ölgeräte zulässiges Lagervolumen Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen3) Mindestabstände für die Mündung von Abgasanlagen Mindestabstände zwischen Ölgerät und Lageranlage 284 Anmerkungen > 100 kw ( 5 Abs. 2) Absperrmöglichkeit für die Heizölzufuhr von der Stelle des Notschalters aus erforderlich?1) Gefordert wird bei Gesamtnennleistung > 100 kw eine Absperrmöglichkeit für die Heizölzufuhr ( 5 Abs. 3). Abstand Ölgerät zu brennbaren Bauteilen Abstandsmaße lt. Hersteller oder Mindestabstand 0,4 m oder Nachweis, dass bei Nennleistung Temperatur an brennbaren Bauteilen < 85 C ( 4 Abs. 7) Garagenaufstellung von raumluftunabhängigen Ölgeräten möglich? ja, wenn Oberflächentemperatur bei Nennleistung < 300 C ( 4 Abs. 1 Nr. 2) in Wohnungen bis zu 100 l ( 12 Abs. 2 Nr. 1) in Räumen außerhalb von Wohnungen bis zu l ( 12 Abs. 2 Nr. 2) l je Gebäude oder Brandabschnitt2) ( 12 Abs. 2 Nr. 3) generell gültig 1 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) bei beiderseits hinterlüftetem Strahlungsschutz 0,5 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) wenn Oberflächentemperatur der Feuerstätte < 40 C 0,1 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) Anforderung an ggf. vorhandene Bodenabläufe? nein zulässiges Lagervolumen je Gebäude oder Brandabschnitt > l l ( 11 Abs. 1 Nr. 3) Beschriftung HIZÖLLAGRUNG am Zugang des Raumes? ja ( 11 Abs. 3 Nr. 2) Sind nur Leitungen durch Decken und Wände zum Betrieb des Raumes sowie Heizrohr-, Wasser- und Abwasserleitungen zulässig? ja ( 11 Abs. 2) Anforderung an ggf. vorhandene Bodenabläufe? nein Lüftungsmöglichkeit erforderlich, wenn Lagervolumen > l ( 11 Abs. 3 Nr. 1) Beschäumungsmöglichkeit vom Freien aus, wenn Lagervolumen > l ( 11 Abs. 3 Nr. 1) zum First oder 0,4 m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) zur Dachfläche oder 1m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) zur Dachfläche bei raumluftunabhängigen Ölgeräten mit einer Gesamtnennleistung 50 kw und Abgasabführung durch Ventilatoren 0,4 m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) Rechtlich verbindlich sind allein die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten und aktuell gültigen Texte. Die Tabelle enthält lediglich eine Auswahl der wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Ölheizung. Aufstellung von Ölgeräten elektrischer Notschalter einschließlich Beschilderung NOTSCHALTR-FURUNG ab Gesamtnennleistung 1) Gilt, wenn in dem Aufstellraum der Feuerstätte Heizöl gelagert wird oder der Raum für die Heizöllagerung nur vom Aufstellraum der Feuerstätte zugänglich ist. 2) Bedingungen für diese Räume: Diese Räume müssen gelüftet werden können und dürfen gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen mit dicht schließenden Türen, haben ( 12 Abs. 2 Nr. 3). 3) Wände und Stützen sowie Decken müssen feuerbeständig sein. Öffnungen in Decken und Wänden müssen mindestens feuerhemmende und selbstschließende Abschlüsse haben ( 11 Abs. 2). Die Räume dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden ( 11 Abs. 1).

10 S verordnung an die Ölheizung Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Möglichkeit zur Belüftung Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern nur bei Gesamtnennleistung > 100 kw: elektrischer Notschalter Schild NOTSCHALTR-FURUNG inrichtung zur Unterbrechung der Heizölzufuhr (z. B. Reißleine oder Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern) Mindestabstand 0,4 m oder Nachweis, dass bei Nennleistung Temperatur an brennbaren Bauteilen < 85 C Mindestabstand 1 m oder 0,5 m mit beiderseits belüftetem Strahlungsschutz oder 0,1 m, wenn nachgewiesen ist, dass die Oberflächentemperatur der Feuerstätte 40 C nicht überschreitet Öltank keine Öffnungen gegenüber anderen Räumen, außer dichtund selbstschließenden Türen brennbare Bauteile Ölgerät max Liter außerhalb ggf. vorhandener Auffangräume Befinden sich Feuerstätte und Lagerung von > l, jedoch l Heizöl in einem Raum oder handelt es sich um eine Feuerstätte > 100 kw, darf der Aufstellraum nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen. Für die Verbrennungsluftversorgung ist bei raumluftabhängigem Betrieb des Ölgeräts z. B. eine Öffnung ins Freie von 150 cm² erforderlich (zu weiteren Möglichkeiten siehe MFeuV bzw. die jeweilige Landesfeuerungsverordnung); bei raumluftunabhängigem Betrieb des Ölgeräts gibt es keine Anforderungen. Grafik A 8-1 Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung an Aufstellräume für Feuerstätten Brennstofflagerraum mit einem Lagervolumen > Liter (Heizöllagerraum) Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Möglichkeit zur Beschäumung kann bei > l verlangt werden. Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern F 90 nur Leitungen durch Decken und Wände zum Betrieb des Raumes sowie Heizrohr-, Wasser- und Abwasserleitungen F 90 Möglichkeit zur Belüftung, z. B. Fenster; Schild HIZÖLLAGRUNG F 90 Tür T 30, selbstschließend Öltank > Liter, Tank Liter keine anderweitige Nutzung, d. h. keine Feuerstätte, zulässig F 90 Grafik A 8-2 Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung an Heizöllagerräume 285

11 Anhang 10 S Heizöle igenschaften Heizöle sind als dezentral speicherbare nergieträger für den Raumwärmemarkt in Deutschland derzeit unerlässlich. Mit ihnen werden ca. 28 % aller Wohneinheiten in Deutschland beheizt. Die Mindestanforderungen für Heizöl L Standard bzw. Heizöl L schwefelarm sind in der DIN , für Bioheizöle in der DIN SPC festgelegt. Alle Heizölsorten sind extra leichtflüssige und aschefreie Brennstoffe. Die Hauptbestandteile sind Kohlenstoff und Wasserstoff. Bioheizöle enthalten aufgrund ihrer Biokomponente zudem gebundenen Sauerstoff. Die meistverkaufte Heizölqualität ist Heizöl L schwefelarm mit rund 99 % Marktanteil. Heizölsorten nach DIN Heizöl L Standard Schwefelgehalt Schmierfähigkeit nach DIN ISO DIN SPC DIN igenschaften Heizöl L schwefelarm Alternatives bzw. Bioheizöl mind. mehr als 50 mg/kg, max mg/kg max. 50 mg/kg keine Anforderungen max. 460 μm Asche bildende Additive zulässig Asche bildende Additive unzulässig geeignete Additive Zumischung von FAM (Biodiesel) unzulässig, jedoch max. 0,5 % Volumenanteil durch logistische Situationen erlaubt zulässig; nach Art und Volumenanteilen anzugeben Brennwert mind. 45,4 MJ/kg 10,84 kwh/l 42,0 MJ/kg 10,03 kwh/l Wassergehalt max. 200 mg/kg max. 300 mg/kg thermische Stabilität nach DIN max. 140 mg/kg zurzeit kein geeignetes Verfahren ist anzugeben zurzeit kein geeignetes Verfahren keine Anforderungen ist anzugeben (bezogen auf eine Dichte (von 860 kg/m3 bei 15 C) Lagerstabilität nach DIN Oxidationsstabilität nach DIN N Tabelle A 10-1 igenschaften von Heizölen 054_Heizölsorten_Anforderungen_im_Vergleich_

12 S Sicherheitshinweise und Vorschriften Wichtige Informationen über Stoffeigenschaften und über den sicheren Umgang mit Heizölen können den Sicherheitsdatenblättern oder den Betriebsanweisungen des Mineralölvertriebs entnommen werden. Heizöl L ist in die Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdende Stoffe) eingestuft. In der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird Heizöl den organischen Stoffen zugeordnet. Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgte keine instufung hinsichtlich entzündlicher Flüssigkeiten. Nach GHS ist Heizöl eingestuft als ntzündbar Kategorie 3 und muss beim Transport und im gewerblichen Bereich entsprechend gekennzeichnet werden. (GHS ist die Abkürzung für Global harmonisiertes System. s handelt sich um ein einheitliches System zur instufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Verordnung (G) Nr. 1272/2008) Bioheizöl (nach DIN SPC ) Dieser eigentlich korrekt als Heizöl L A (alternativ) Bio bezeichnete Brennstoff enthält eine alternative bzw. biogene Komponente in einem schwefelarmen Heizöl. Durch den insatz von Biokomponenten kann der Bedarf an fossilen nergieträgern gesenkt werden. Die gängigste und auch am deutschen Markt flächendeckend verfügbare Biokomponente ist Fettsäuremethylester (FAM, auch Biodiesel genannt). Bereits heute gibt es Bioheizöle mit FAM-Beimischung im deutschen Markt. Heizölqualitäten Der Mineralölhandel bietet jede der hier genannten Heizölsorten in zwei Qualitäten an: ohne zusätzliches Additivpaket Heizölsorten im Markt mit zusätzlichem Additivpaket in stetiger technischer Fortschritt in der Ölgerätetechnik geht einher mit einer ständigen Weiterentwicklung flüssiger Brennstoffe. Ähnlich wie bei Kraftstoffen für Autos sind so verschiedene Heizölqualitäten für unterschiedliche technische Voraussetzungen und Ansprüche entstanden. Die Ware mit zusätzlicher Additivierung wird oft als Premiumheizöl bezeichnet. Standard-Heizöl (gemäß DIN ) Diese Heizölsorte ist noch in der DIN enthalten, wird in Deutschland aber nicht mehr hergestellt. Sie wurde zur schwefelarmen Sorte weiterentwickelt. Schwefelarmes Heizöl (gemäß DIN ) Dieser Brennstoff wurde speziell für die Öl-Brennwerttechnik entwickelt und weist einen Schwefel gehalt von nur max. 50 mg/kg auf. r verbrennt nahezu rückstandsfrei. Dadurch wird nicht nur die Lebensdauer der Heizung erhöht, sondern auch die Umwelt geschont. Natürlich kann er auch in allen gängigen Ölheizungen eingesetzt werden. Premiumheizöle Diese werden unter verschiedenen Bezeichnungen im Markt verkauft. Die zum insatz kommenden Additivpakete verbessern gezielt Produkteigenschaften, wie die Lagerstabilität oder die thermische Stabilität des Brennstoffs. Aufgrund tendenziell längerer Lagerzeiten von Heizölen in ndverbrauchertanks und der höheren Anforderungen an den Brennstoff durch moderne Ölgeräte wird der insatz der Premiumheizöle von den Herstellern der Ölgeräte (siehe Informationsblatt Nr. 50 des BDH) empfohlen. 329

13 S Anhang 12 Beispiel 4 sechs Batterietanks in zwei Reihen Die erforderlichen Abstände ergeben sich aus der Art der Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen: Füllstandsbegrenzer pro Öltank, der Rückhaltung: integrierte, der Leck- und : transluzente, visuelle. Aus Tabelle ergibt sich für diese Konfiguration das System 4: System Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen Art der Leck- bzw. und ggf. Alarmierung Art der 1, automatisch (s ) , die weiteren Tanks mit je einem Füllstandsbegrenzer ssystem integrierte 5 vor Ort gefertigte ssystem ssystem integrierte ssystem Vor Ort gefertigte s- werksgefertigte, nicht integrierte system vor Ort gefertigte ssystem ssystem ssystem ssystem ssystem ssystem rdtank, Batterietank rdtank, Batterietank ssystem, automatisch ssystem ssystem ssystem ssystem transluzent (durchscheinend), visuell visuell ssystem ssystem ssystem, mechanisch, visuell ssystem, automatisch visuell transluzent (durchscheinend), visuell ssystem, mechanisch, visuell (s ) ssystem, automatisch (s ) 7 ssystem

14 Das System 4 ist in der Gruppe III zugeordnet: Gruppe System inzeltank 1-reihig 2-reihig 1) 3-reihig 1) III Gruppe III System G1, Ausnahme: System 6 wie Gruppe I Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen inzeltank 1-reihig 2-reihig 3-reihig G1 G1 G1 4) + S + D50 G1 4) + S + D20 oder System 6 wie Gruppe 1 KA + S G2 G2 + S Resultierende Anforderungen G1 Art der G1 4) + S + D50 oder G2 G1 2), 4) + S + D20 oder G2 + S Art der Leck- bzw. und ggf. Alarmierung für eine 2-reihig aufgestellte Batterietankanlage mit integrierter, transluzenter, visueller Leck ageerkennung und 1 und 1 Füllstandsbegrenzer auf jedem Tank: G1 4) : s ist ein 40 cm breiter Gang an einer Längsseite und 5 cm Abstand an den anderen Seiten erforderlich. 4) Bei System 4 ist für eine ausreichende Beleuchtung der Räume zwischen den Öltanks zu sorgen. S: Sicherheitseinrichtungen (mechanische oder elektronische ssysteme, und inrichtungen zur Vermeidung von Überfüllungen) müssen für die Kontrolle/Prüfbarkeit auf Funktionsfähigkeit erreichbar sein (Abstand vom Gang: 1,25 m; größere Abstände sind zulässig, wenn die durch Personen zu erwartenden Lasten durch den Öltank oder eine Stützkonstruktion getragen werden und die Sicherheitseinrichtungen nicht auf andere Art kontrollierbar/prüfbar sind). D50: Abstand Decke Tankscheitel: 50 cm oder G2: s sind 2 je 40 cm breite, zugängliche Gänge an beiden Längsseiten erforderlich und je 5 cm an den anderen Seiten (die schraffierte Fläche in der grafischen Darstellung ergibt sich aus Gründen der Zugänglichkeit). S 343

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