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3 4 Ölleitung Druckent lastung membrangesteuerte Sic herheitseinrichtung gegen Aushebern Feder Eingang Heizöl Membran p 1 p 2 Ausgang Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern gesc hlossen: Der Unterdruck der nachfolgenden, tiefer liegenden Saugleitung reicht nicht zum Öffnen. Brennerpumpe aus p 1 = p 2 Ventil geschlossen Feder Eingang Heizöl Membran p 1 p 2 Ausgang Brennerpumpe saugt Brennstof f an: Die Membran hebt sich durch Unterdruck und öffnet über Stößel den Ventilteller gegen die Federkraft; die Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern ist geöffnet. Brennerpumpe ein p 1 > p 2 Ventil geöffnet Eingang Feder Heizöl Membran Druckanstieg in der Ölleitung p 2 > p 1 Ventil geöffnet p 1 p 2 Ausgang Druckanstieg am Ausgang der Sicherheitseinric ht ung gegen Aushebern: Die Membran legt sich an, der Ventilteller öffnet gegen die Federkraft; der Druckausgleich erfolgt in Richtung Öltank, wenn dies im anschließenden Ölleitungsabschnitt nicht durch eine weitere Absperrung verhindert wird. Infobox M em brangesteuer te Sic herheit s- einric ht ungen gegen Aushebern Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern gibt es stufenlos einstellbar sowie in Ausführungen für verschiedene feste Höhendifferenzen. Soweit die Herstellerunterlagen nichts anderes besagen, ist für einstellbare membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern die Absicherungshöhe entsprechend Grafik einzustellen. Membrangesteuerte Sicherheitseinric htungen gegen Aushebern Diese Sicherheitseinrichtungen arbeiten mechanisch mit Federkraft und einer Membran, die bei einem einstellbaren Mindestunterdruck öffnet. Bei einer Undichtheit in der Saugleitung verringert sich der Unterdruck an der Membran und ein Stößel sperrt durch Federkraft die Leitung ab. Infobox

4 0 Einstellmaß h membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern h Höhendifferenz zwischen Einbauort und tiefstem Punkt der Entnahmeleitung (zugleich das Einstellmaß für eine membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern) Ölgerät Gra k Einstellmaße für membrangesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern Feder Feder Heizöl Heizöl Membran p 2 Membran p 2 p 1 p 1 Brennerpumpe ein p 1 > p 2 Brennerpumpe aus p 1 = p 2 Ventil geöffnet Ventil geschlossen Gra k Membrangesteuerte Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern Abb du g e b a gesteue te S c e e tse c tu ge gege us ebe 127

5 5 Aufstellung von Ölgeräten 5.5 Verbrennungsluftversorgung Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Ölgeräten (Art B) Grundsät zlic hes Für raumluftabhängige Feuerstätten ist eine ausrei chende Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erforderlich. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auf natürliche Weise oder durch technische Maß nahmen erfolgen durch Öffnungen ins Freie, durch Infiltration durch die Gebäudehülle, über einen Verbrennungsluftverbund oder durch besondere technische Anlagen. Wird die erforderliche Verbrennungsluftöffnung z. B. durch Vergitterungen oder Blenden eingeschnürt, ist die Öffnung entsprechend zu vergrößern. Verbrennungsluft darf nicht zugeführt werden aus Schutzzonen nach Arbeitsstättenverordnung und vergleichbaren Bereichen, in denen leichtentzünd liche Stoffe oder explosionsfähige Stoffe verar beitet, gelagert oder hergestellt werden oder ent stehen können, sowie Bereichen, in denen mit erhöhten Halogenkonzen trationen (z. B. Druckereien, Friseurläden, chemi schen Reinigungen) zu rechnen ist. Raumluftabhängige Ölgeräte dürfen in Räumen oder Wohnungen, aus denen Ventilatoren Luft absaugen, nur dann aufgestellt werden, wenn der Ventilator die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung der Ölgeräte nicht beein usst und somit ein gefahr loser Betrieb gesichert ist Verbrennungsluftversorgung durch Öf fnungen ins Freie Raumluftabhängige Ölgeräte bis 50 kw Nennleistung dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung von mind. 150 cm² oder zwei Öffnungen von mind. je 75 cm² freien Querschnitts haben. Gesamt nennleistung Verbrennungsluft ver sorgung Mindest anforderung 50 kw Erforderlich ist eine ins Freie führende Öffnung von mind. 150 cm 2 oder zwei ins Freie führende Öffnungen von je 75 cm² bzw. Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten. > 50 kw Erforderlich ist eine ins Freie führende Öffnung von mind. 150 cm²; für jedes über 50 kw hinausgehende kw sind zusätzlich 2 cm² zu berechnen. Leitungen müssen strömungstechnisch äquivalent bemessen sein. Der erforderliche Querschnitt darf auf höchstens zwei Öffnungen oder Leitungen aufgeteilt sein. Bemerk ung Wird die erforderliche Verbrennungsluftöffnung z. B. durch Vergitterungen oder Blenden eingeschnürt, ist die Öffnung entsprechend zu vergrößern. Tabelle Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung 156

6 Bei einer Gesamtnennleistung von mehr als 50 kw ist eine ins Freie führende Öffnung oder Leitung mit einem freien Querschnitt von mind. 150 cm² zuzüglich 2 cm² für jedes über 50 kw hinausgehende kw erfor derlich. 150 cm² Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verschließbar sein, wenn durch Sicherheitseinrichtungen sicher gestellt ist, dass das Ölgerät nur bei geöffnetem Ver schluss betrieben werden kann. Ein Drahtnetz oder Gitter nicht unter 10 mm Maschenweite und 0,5 mm Drahtdicke darf angebracht werden, wenn der freie Querschnitt von 150 cm² bzw. 2 x 75 cm² erhalten bleibt. Die Öffnungen ins Freie für die Verbrennungsluftver sorgung müssen mind. 0,3 m, gemessen ab Unter kante, über Geländeober äche angeordnet sein, ggf. sind lokale Gegebenheiten, z. B. Schnee oder Laub, zu berücksichtigen. Öffnungen in Lichtschächten sind davon ausgenommen. Vogelschutzgitter sind vorzu sehen. Sind Mündungen an für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Flächen durch mechanische Beschä digungen (z. B. Anfahren) gefährdet, so sind sie durch zusätzliche Schutzvorrichtungen zu sichern. A L = A ,8. L A Querschnitt der Verbrennungsluftöffnung (hier: 150 cm²) A L Querschnitt der Verbrennungsluftleitung in cm² L 0,7 A L Gra k Äquivalente quadratische Leitungsquerschnitte für 150 cm² 0,5 Länge der Verbrennungsluftleitung in m Wird den Verbrennungsluftöffnungen jeweils eine Verbrennungsluftleitung (Leitung/ Luftkanal) nach geschaltet, so darf dadurch das einströmende Luft volumen nicht verringert werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leitung in Abhängigkeit von der geraden Länge nach den Gra ken und dimensioniert wird. 75 cm² A L = A ,8. L 0,7 A L 0,5 Richtungsänderungen sind mit einer äquivalenten Länge von 3 m bei 90 sowie 1,5 m bei 45 und 0,5 m bei Gittern zu berücksichtigen. Gra k Äquivalente quadratische Leitungsquerschnitte für 75 cm² Die Leitung ist über ihre gesamte Länge mit gleich bleibendem freiem Querschnitt auszuführen. 157

7 Anhang 8 Anforderungen der Muster-Feuerungs- Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) September 2007, zuletzt geändert: Januar 2016 Rechtlich verbindlich sind allein die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten und aktuell gültigen Texte. Die Tabelle enthält lediglich eine Auswahl der wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Ölheizung. Aufstellung von Ölgeräten Aufstellräume für Ölgeräte Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen 3) Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen Mindestabstände für die Mündung von Abgasanlagen Anmerkungen zulässiges Lagervolumen Mindestabstände zwischen Ölgerät und Lageranlage zum First oder zur Dach äche oder elektrischer Notschalter einschließlich Beschilderung NOTSCHALTER-FEUERUNG ab Gesamtnennleistung Absperrmöglichkeit für die Heizölzufuhr von der Stelle des Notschalters aus erforderlich? 1) Abstand Ölgerät zu brennbaren Bauteilen Garagenaufstellung von raumluftunabhängigen Ölgeräten möglich? in Wohnungen bis zu in Räumen außerhalb von Wohnungen bis zu > 100 kw ( 5 Abs. 2) 100 l ( 12 Abs. 2 Nr. 1) generell gültig 1 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) bei beiderseits hinterlüftetem Strahlungsschutz wenn Ober ächentemperatur der Feuerstätte < 40 C Anforderung an ggf. vorhandene Bodenabläufe? zulässiges Lagervolumen je Gebäude oder Brandabschnitt Beschriftung HEIZÖLLAGERUNG am Zugang des Raumes? Sind nur Leitungen durch Decken und Wände zum Betrieb des Raumes sowie Heizrohr-, Wasser- und Abwasserleitungen zulässig? Anforderung an ggf. vorhandene Bodenabläufe? Lüftungsmöglichkeit erforderlich, wenn Lagervolumen Beschäumungsmöglichkeit vom Freien aus, wenn Lagervolumen zur Dach äche bei raumluftunabhängigen Ölgeräten mit einer Gesamtnennleistung 50 kw und Abgasabführung durch Ventilatoren Gefordert wird bei Gesamtnennleistung > 100 kw eine Absperrmöglichkeit für die Heizölzufuhr ( 5 Abs. 3). Abstandsmaße lt. Hersteller oder Mindestabstand 0,4 m oder Nachweis, dass bei Nennleistung Temperatur an brennbaren Bauteilen < 85 C ( 4 Abs. 7) ja, wenn Ober ächentemperatur bei Nennleistung < 300 C ( 4 Abs. 1 Nr. 2) l ( 12 Abs. 2 Nr. 2) l je Gebäude oder Brandabschnitt 2) ( 12 Abs. 2 Nr. 3) 0,5 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) 0,1 m ( 12 Abs. 3 Nr. 2) nein > l l ( 11 Abs. 1 Nr. 3) ja ( 11 Abs. 3 Nr. 2) ja ( 11 Abs. 2) nein > l ( 11 Abs. 3 Nr. 1) > l ( 11 Abs. 3 Nr. 1) 0,4 m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) 1 m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) 0,4 m ( 9 Abs. 1 Nr. 1) 1) Gilt, wenn in dem Aufstellraum der Feuerstätte Heizöl gelagert wird oder der Raum für die Heizöllagerung nur vom Aufstellraum der Feuerstätte zugänglich ist. 2) Bedingungen für diese Räume: Diese Räume müssen gelüftet werden können und dürfen gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen mit dicht schließenden Türen, haben ( 12 Abs. 2 Nr. 3). 3) Wände und Stützen sowie Decken müssen feuerbeständig sein. Öffnungen in Decken und Wänden müssen mindestens feuerhemmende und selbstschließende Abschlüsse haben ( 11 Abs. 2). Die Räume dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden ( 11 Abs. 1). 284

8 verordnung an die Ölheizung Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Möglichkeit zur Belüftung Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern Mindestabstand 0,4 m oder Nachweis, dass bei Nennleistung Temperatur an brennbaren Bauteilen < 85 C nur bei Gesamtnennleistung > 100 kw: elektrischer Notschalter Schild NOTSCHALTER-FEUERUNG Einrichtung zur Unterbrechung der Heizölzufuhr (z. B. Reißleine oder Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern) Mindestabstand 1 m oder Öltank 0,5 m mit beiderseits belüftetem Strahlungsschutz oder 0,1 m, wenn nachgewiesen ist, dass die Ober ächentemperatur der Feuerstätte 40 C nicht überschreitet Ölgerät brennbare Bauteile keine Öffnungen gegenüber anderen Räumen, außer dichtund selbstschließenden Türen max Liter außerhalb ggf. vorhandener Auffangräume Be nden sich Feuerstätte und Lagerung von > l, jedoch l Heizöl in einem Raum oder handelt es sich um eine Feuerstätte > 100 kw, darf der Aufstellraum nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen. Für die Verbrennungsluftversorgung ist bei raumluftabhängigem Betrieb des Ölgeräts z. B. eine Öffnung ins Freie von 150 cm² erforderlich (zu weiteren Möglichkeiten siehe MFeuV bzw. die jeweilige Landesfeuerungsverordnung); bei raumluftunabhängigem Betrieb des Ölgeräts gibt es keine Anforderungen. Gra k A 8-1 Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung an Aufstellräume für Feuerstätten Brennstof agerraum mit einem Lagervolumen > Liter (Heizöllagerraum) Möglichkeit zur Belüftung, z. B. Fenster; Möglichkeit zur Beschäumung kann bei > l verlangt werden. Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern F 90 nur Leitungen durch Decken und Wände zum Betrieb des Raumes sowie Heizrohr-, Wasser- und Abwasserleitungen F 90 Schild HEIZÖLLAGERUNG F 90 Tür T 30, selbstschließend Öltank > Liter, Tank Liter keine anderweitige Nutzung, d. h. keine Feuerstätte, zulässig F 90 Gra k A 8-2 Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung an Heizöllagerräume 285

9 Anhang 10 Heizöle Eigenschaften Heizöle sind als dezentral speicherbare Energieträger für den Raumwärmemarkt in Deutschland derzeit unerlässlich. Mit ihnen werden ca. 28 % aller Wohneinheiten in Deutschland beheizt. Die meistverkaufte Heizölqualität ist Heizöl EL schwefelarm mit rund 99 % Marktanteil. Die Mindestanforderungen für Heizöl EL Standard bzw. Heizöl EL schwefelarm sind in der DIN , für Bioheizöle in der DIN SPEC festgelegt. Alle Heizölsorten sind extra leicht üssige und aschefreie Brennstoffe. Die Hauptbestandteile sind Kohlenstoff und Wasserstoff. Bioheizöle enthalten aufgrund ihrer Biokomponente zudem gebundenen Sauerstoff. Heizölsorten nach DIN Eigenschaften DIN Heizöl EL Standard Heizöl EL schwefelarm DIN SPEC Alternatives bzw. Bioheizöl Schwefelgehalt mind. mehr als 50 mg/kg, max mg/kg max. 50 mg/kg Schmierfähigkeit nach E DIN ISO keine Anforderungen max. 460 µm geeignete Additive Asche bildende Additive zulässig Asche bildende Additive unzulässig Zumischung von FAME (Biodiesel) unzulässig, jedoch max. 0,5 % Volumenanteil durch logistische Situationen erlaubt zulässig; nach Art und Volumenanteilen anzugeben Brennwert (bezogen auf eine Dichte (von 860 kg/m 3 bei 15 C) mind. 45,4 MJ/kg 10,84 kwh/l 42,0 MJ/kg 10,03 kwh/l Wassergehalt max. 200 mg/kg max. 300 mg/kg thermische Stabilität nach DIN max. 140 mg/kg zurzeit kein geeignetes Verfahren Lagerstabilität nach DIN ist anzugeben zurzeit kein geeignetes Verfahren Oxidationsstabilität nach DIN EN keine Anforderungen ist anzugeben Tabelle A 10-1 Eigenschaften von Heizölen 328

10 Sic herheit shinweise und Vorschrif ten Wichtige Informationen über Stoffeigenschaften und über den sicheren Umgang mit Heizölen können den Sicherheitsdatenblättern oder den Betriebsanweisungen des Mineralölvertriebs entnommen werden. Heizöl EL ist in die Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdende Stoffe) eingestuft. In der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird Heizöl den organischen Stoffen zugeordnet. Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgte keine Einstufung hinsichtlich entzündlicher Flüssigkeiten. Nach GHS ist Heizöl eingestuft als Entzündbar Kategorie 3 und muss beim Transport und im gewerblichen Bereich entsprechend gekennzeichnet werden. (GHS ist die Abkürzung für Global harmonisiertes System. Es handelt sich um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Heizölsorten im Markt Ein stetiger technischer Fortschritt in der Ölgerätetechnik geht einher mit einer ständigen Weiterentwicklung üssiger Brennstoffe. Ähnlich wie bei Kraftstoffen für Autos sind so verschiedene Heizölqualitäten für unterschiedliche technische Voraussetzungen und Ansprüche entstanden. Standard-Heizöl (gemäß DIN ) Diese Heizölsorte ist noch in der DIN enthalten, wird in Deutschland aber nicht mehr hergestellt. Sie wurde zur schwefelarmen Sorte weiterentwickelt. Schwefelarmes Heizöl (gemäß DIN ) Dieser Brennstoff wurde speziell für die Öl-Brennwerttechnik entwickelt und weist einen Schwefelgehalt von nur max. 50 mg/kg auf. Er verbrennt nahezu rückstandsfrei. Dadurch wird nicht nur die Lebensdauer der Heizung erhöht, sondern auch die Umwelt geschont. Natürlich kann er auch in allen gängigen Ölheizungen eingesetzt werden. Bioheizöl (nach DIN SPEC ) Dieser eigentlich korrekt als Heizöl EL A (alternativ) Bio bezeichnete Brennstoff enthält eine alternative bzw. biogene Komponente in einem schwefelarmen Heizöl. Durch den Einsatz von Biokomponenten kann der Bedarf an fossilen Energieträgern gesenkt werden. Die gängigste und auch am deutschen Markt flächendeckend verfügbare Biokomponente ist Fettsäuremethylester (FAME, auch Biodiesel genannt). Bereits heute gibt es Bioheizöle mit FAME-Beimischung im deutschen Markt. Heizölqualitäten Der Mineralölhandel bietet jede der hier genannten Heizölsorten in zwei Qualitäten an: ohne zusätzliches Additivpaket mit zusätzlichem Additivpaket Die Ware mit zusätzlicher Additivierung wird oft als Premiumheizöl bezeichnet. Premiumheizöle Diese werden unter verschiedenen Bezeichnungen im Markt verkauft. Die zum Einsatz kommenden Additivpakete verbessern gezielt Produkteigenschaften, wie die Lagerstabilität oder die thermische Stabilität des Brennstoffs. Aufgrund tendenziell längerer Lagerzeiten von Heizölen in Endverbrauchertanks und der höheren Anforderungen an den Brennstoff durch moderne Ölgeräte wird der Einsatz der Premiumheizöle von den Herstellern der Ölgeräte (siehe Informationsblatt Nr. 50 des BDH) empfohlen. 329

11 Anhang 12 Beispiel 4 sechs Batterietanks in zwei Reihen Die erforderlichen Abstände ergeben sich aus der Art der Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen: 1 Grenzwertgeber + 1 Füllstandsbegrenzer pro Öltank, der Rückhaltung: integrierte Rückhalteeinrichtung, der Leck- und Leckageerkennung: transluzente, visuelle Leckageerkennung. Aus Tabelle ergibt sich für diese Kon guration das System 4: System Sic herheit seinric ht ung gegen Über füllen Art der Rückhalteeinric htung Art der Leck- bzw. Leck ageerkennung und ggf. Alarmierung 1 doppelwandig Leckanzeigegerät, automatisch (s ) Tank mit Grenzwertgeber, die weiteren Tanks mit je einem Füllstandsbegrenzer integrierte Rückhalteeinrichtung Leckageerkennungssystem, automatisch (s ) Leckageerkennungssystem, mechanisch, visuell (s ) transluzent (durchscheinend), visuell 5 vor Ort gefertigte Rückhalteeinrichtung visuell 6 doppelwandig Leckanzeigegerät, automatisch 7 Leckageerkennungssystem, automatisch Tank mit Grenzwertgeber integrierte Rückhalteeinrichtung Leckageerkennungssystem, mechanisch, visuell transluzent (durchscheinend), visuell 10 werksgefertigte, nicht integrierte Rückhalteeinrichtung visuell 11 vor Ort gefertigte Rückhalteeinrichtung 342

12 Das System 4 ist in der Gruppe III zugeordnet: Gruppe System Einzeltank 1-reihig 2-reihig 1) 3-reihig 1) III G1, Ausnahme: System 6 wie Gruppe I G1 G1 4) + S + D50 oder G2 G1 2), 4) + S + D20 oder G2 + S Gruppe III Sic herheitseinric ht ung gegen Über füllen Art der Rückhalteeinric ht ung Art der Leck- bzw. Leckageerkennung und ggf. Alarm ierung System 4 Einzelt ank 1- reihig 2- reihig 3- reihig G1 G1 G1 4) + S + D50 G1 4) + S + D20 System 6 wie Gruppe 1 KA + SE G2 G2 + S Resultierende Anforderungen für eine 2-reihig aufgestellte Batterietankanlage mit integrierter Rückhalteeinrichtung, transluzenter, visueller Leck ageerkennung und 1 Grenzwertgeber und 1 Füllstandsbegrenzer auf jedem Tank: G1 4) : Es ist ein 40 cm breiter Gang an einer Längsseite und 5 cm Abstand an den anderen Seiten erforderlich. 4) Bei System 4 ist für eine ausreichende Beleuchtung der Räume zwischen den Öltanks zu sorgen. S: Sicherheitseinrichtungen (mechanische oder elektronische Leckageerkennungssysteme, Grenzwertgeber und Einrichtungen zur Vermeidung von Überfüllungen) müssen für die Kontrolle/Prüfbarkeit auf Funktionsfähigkeit erreichbar sein (Abstand vom Gang: 1,25 m; größere Abstände sind zulässig, wenn die durch Personen zu erwartenden Lasten durch den Öltank oder eine Stützkonstruktion getragen werden und die Sicherheitseinrichtungen nicht auf andere Art kontrollierbar/prüfbar sind). D50: Abstand Decke Tankscheitel: 50 cm oder G2: Es sind 2 je 40 cm breite, zugängliche Gänge an beiden Längsseiten erforderlich und je 5 cm an den anderen Seiten (die schraffierte Fläche in der grafischen Darstellung ergibt sich aus Gründen der Zugänglichkeit). 343

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