Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit. Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice

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1 Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice

2 Inhaltsübersicht Neue bzw. geänderte Vorschriften seit Dezember 2011 Neue Erlässe Abrufbar unter im Bereich Service - Erlässe Neuer Leitfaden Holzstaub Update der Software ALFA

3 Grenzwerteverordnung 2011 (BGBl. II Nr. 429/2011) Neue Definitionen (zb Absauggerät) Neue Regelung des Umluftverbots beim Einsatz krebserzeugender Arbeitsstoffe Änderungen betr. Holzstaub Änderungen bei Messverpflichtungen Wiederkehrende Prüfpflicht für Absauggeräte Änderungen und Ergänzungen im Anhang I (Stoffliste) Aktualisierung der Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe Neuer Anhang VI mit fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen

4 Elektroschutzverordnung 2012 (BGBl. II Nr. 33/2012) Ersatz für ESV 2003 Wichtige Anforderungen nun im Verordnungstext geregelt und nicht mehr durch Verweis auf ÖNORMEN und ÖVE- Vorschriften Regelungen zum Schutz gegen direktes und indirektes Berühren von unter Spannung stehenden Teilen Regelungen auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Kontroll- und Überprüfungspflichten

5 Baustellendatenbank-Verordnung (BGBl. II Nr. 86/2012) Meldungen nach mehreren Vorschriften ab auch über elektronische Baustellendatenbank möglich Baustellenmeldung ( 3 BauV) Vorankündigung ( 6 BauKG) Meldung von Bauarbeiten mit besonderen Gefahren ( 3 BauV) Meldung von Asbestarbeiten ( 3 BauV bzw. 22 GKV) Elektronische Meldung geht an AI und Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse

6 Erlass Lichttransmissionsgrad (BMASK /0019-VII/A/2/2011 v ) Klarstellungen zu den Mindestabmessungen von Lichteintrittsflächen in Abhängigkeit vom Lichttransmissionsgrad Mindestvorgabe von 10 % der Bodenfläche ( 25 Abs. 1 AStV) gilt für Lichttransmissionsgrad ab 0,65 Bei Lichttransmissionsgrad unter 0,65 ist die Fläche entsprechend zu vergrößern Als Lichteintrittsfläche gilt die Netto-Glasfläche (ohne Rahmen, Sprossen etc.)

7 Erlass Ausnahme Diesel-Partikelfilter (BMASK /0011-VII/A/1/2011 v ) Voraussetzungen für Ausnahmen von der Partikelreduktionspflicht von Dieselmotoren bei Untertagebauarbeiten Dieselmotor nur kurzfristig zur Bewegung erforderlich, Maschine sonst elektrisch betrieben Gerät mit weniger als 37 kw Nennleistung und einer Einsatzdauer von weniger als zwei Stunden pro Schicht Gerät für nicht regelmäßige Transportarbeiten und einer Einsatzdauer von weniger als einer Stunde pro Schicht Details zum Nachweis der Voraussetzungen im Antrag

8 Erlass Grenzwerteverordnung 2011 (BMASK /0010-VII/A/4/2011 v ) Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die GKV 2011 Neue Definitionen Neue Regelung des Umluftverbots Änderungen betr. Holzstaub Änderungen bei Messverpflichtungen Wiederkehrende Prüfung von Absauggeräten Änderungen und Ergänzungen im Anhang I (Stoffliste) Aktualisierung der Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe Neuer Anhang VI mit fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen

9 Erlass Prüfung von Arbeitsmitteln (BMASK /0003-VII/A/2/2012 v ) Klarstellung zur Prüfung von Arbeitsmitteln (AM) aus dem Ausland Bei Verwendung der Arbeitsmittel in Österreich sind die Prüfpflichten nach 7 10 AM-VO relevant Prüfpflicht gilt unabhängig davon, woher das AM stammt, woher die damit arbeitenden ArbeitnehmerInnen stammen bzw. in welchem Land diese sozialversichert sind

10 Erlass Entfernung von Toiletten (BMASK /0012-VII/A/2/2012 v ) Konkretisierung der Bestimmung nach 27 Abs. 3 ASchG: in der Nähe der Arbeitsplätze sind in ausreichender Anzahl geeignete Toiletten zu Verfügung stellen in der Nähe bedeutet nicht mehr als 100 m Gehlinie und höchstens eine Geschoßhöhe entfernt (sofern keine Fahrtreppen vorhanden sind)

11 Erlass Gleichmäßigkeit natürlicher Belichtung (BMASK /0013-VII/A/2/2012 v ) Klarstellung zur Forderung einer möglichst gleichmäßigen natürlichen Belichtung nach 25 Abs. 1 AStV Die Anforderung gleichmäßig bezieht sich auf die Verteilung der Belichtungsflächen Der Begriff möglichst stellt klar, dass die Anforderung zu erfüllen ist, wenn die technischen (baulichen) Möglichkeiten bestehen.

12 Erlass Abgrenzung Bauarbeiten (BMASK /0008-VII/A/1/2012 v ) Abgrenzung zwischen Bauarbeiten und sonstigen Tätigkeiten Hoch- und Tiefbauarbeiten sind alle allgemeinen und spezialisierten Tätigkeiten gemäß ÖNACE 2008, Abschnitt F Bau (im Anhang des Erlasses enthalten) Baustellen liegen dort vor, wo Hoch- und Tiefbauarbeiten im Sinn dieser Definition durchgeführt werden Klarstellung wichtig im Hinblick auf die Meldepflicht von Baustellen mit einer Dauer von mehr als 5 Tagen ( 97 ASchG)

13 Erlass Fluchtwege mehrgeschoßige Gebäude (BMASK /0014-VII/A/2/2012 v ) Für die Berechnung von Fluchtwegs- und Notausgangsbreiten sind Fluchtwege Ober- und Untergeschoßen (Stiegenhäuser) getrennt zu betrachten Dabei ist jeweils die Drei-Geschoße-Regel ( 18 Abs. 3 Z.2 AStV) anzuwenden Notausgänge in der Ebene, in der die Fluchtwege aus den Ober- und Untergeschoßen münden, sind nach der höchstmöglich zu erwartenden Gesamtzahl zu bemessen (Obergeschoße, Erdgeschoß, Untergeschoße) Berechnungsbeispiel im Anhang

14 Erlass Koordination auf Umbaubaustellen (BMASK /0002-VII/A/3/2012 v ) Beispiel Umbau eines Bestands zu einem Einkaufzentrum Zur Fertigstellung übergebene Shop-Flächen sind eigene Baustellen Alle BaustellenkoordinatorInnen müssen Schnittstellen (allgemeine Flächen, Shopausbau-Baustellen) in ihre Koordination einbeziehen Im Shopausbau und auf allgemeinen Flächen tätige Unternehmen müssen Koordination nach 8 ASchG beachten Baustellenmeldung oder Vorankündigung des ersten Bauunternehmens kann Baustellenmeldung nachfolgender Shopausbauten (sofern meldepflichtig) ersetzen

15 Erlass Arbeiten in kalter Umgebung (BMASK /0009-VII/A/1/2012 v ) Gilt für Arbeiten im Freien und in Räumen Kältearbeiten bei Umgebungstemperaturen unter +10 bis +15 C Bewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen grundsätzlich nach ÖNORM EN ISO Risikobewertung und Management für Arbeitsplätze in der Kälte sowie ÖNORM EN ISO Bestimmung und Interpretation der Kältebelastung Im Innenbereich alternativ auch DIN Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen anwendbar Hauptmaßnahmen: Schutzbekleidung, begrenzte Expositionsdauer und Aufwärmzeiten

16 Leitfaden Holzstaub Erstellt vom BMASK unter Mitarbeit von Vertretern von WK, AK und AUVA Detaillierte Beschreibung der Neuerungen der GKV 2011 betreffend Holzstaub Informationen zur praktischen Umsetzung

17 Update Software ALFA: Fristen im technischen Arbeitnehmerschutz Datenbank mit Fristen für regelmäßig wiederkehrende Verpflichtungen nach ASchG und Verordnungen Terminverwaltung für Verpflichtungen zu konkreten Anlagen/Tätigkeiten im Betrieb Update auf neuesten gesetzlichen Stand und weitere Verbesserungen im Programm Mitglieder-Preis ALFA 2.0 je nach Version 165,-/210,- Update von ALFA 1.0 auf ,-/130,- Infos, Demoversion und Bezug über WKO-Shop T E wko-shop@wkooe.at W wko.at/ooe/wko-shop

18 Noch Fragen? Peter Mayr WKO Oberösterreich Service-Center Umweltservice T E peter.mayr@wkooe.at

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