BRANDSCHUTZ DIPLOM. Inhalt Inhaltsverzeichnis Brandschutznachweis Positionspläne. Brandschutz
|
|
- Lukas Weiss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIPLOM BRANDSCHUTZ Inhalt 5.0. Inhaltsverzeichnis 5.1. Brandschutznachweis 5.2. Positionspläne Brandschutz
2 Inhaltsverzeichnis: Seite 5.1. Brandschutznachweis nach DIN 4102 Pos.1 Rettungsweg 2 Pos.2 Dachhaut 2 Pos.3 Kehlbalkendecke 2 Pos.4 tragende und aussteifende Wände 3 Pos.5 Stahlbetondecke 4 Pos.6 Stahlbetonbalken 5 Pos.7 Treppenläufe und Podest 6 Pos.8 Treppenraum 7 Pos.9 Wohnungstür 7 Pos.10 Versorgungsleitungen 7 Pos.11 Heizungsanlage Positionspläne B1 B6 9 1
3 Pos. 1 Rettungsweg Bei dem zu betrachtenden Objekt handelt es sich um ein Wohngebäude mittlerer Höhe mit 7 Wohneinheiten. Das Gebäude hat 3 Geschosse über der Geländeoberfläche. Das Gebäude ist freistehend. Die Länge der Rettungswege von jedem Punkt eines Aufenthaltsraumes bis zum notwendigen Treppenraum oder zum Ausgang ins Freie ist unter 35 m. Ein weiterer Rettungsweg wird über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt. Fenster im Zuge des 2. Rettungsweges werden über ein lichtes Maß von mindestens 0,90 m x 1,20 m und eine Brüstungshöhe von nicht mehr als 1,20 m über dem Fußboden verfügen. Die Höhe zum Anlegen der Leiter beträgt nicht mehr als 8 m. Pos. 2 Dachhaut Das Gebäude wird mit einer harten Bedachung (Widerstandsfähig gegen Flugfeuer und Strahlungswärme gem. DIN ) bedeckt. Die Forderung nach einer harten Bedachung gilt nicht für Überdachungen aus brennbaren Baustoffen (A) von Eingängen, die nur zu Wohnungen führen. Pos. 3 Kehlbalkendecke Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, werden ohne definierte Feuerwiderstandsdauer hergestellt. Werden Trennwände im Dachraum nur bis unter die Rohdecke geführt, so wird die Decke und sie tragenden Bauteile mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F30 ausgeführt. 2
4 Pos. 4 Tragende und aussteifende Wände Tragende und aussteifende Wände sowie Pfeiler und Stützen werden in der Feuerwiderstandsklasse F90-AB hergestellt. Tragende und aussteifende Wände sowie Pfeiler und Stützen in Dachgeschossen, über denen keine Aufenthaltsräume möglich sind, werden in der Feuerwiderstandsklasse F30 ausgeführt. Wände der Treppenräume werden in der Bauart von Brandwänden F90-A hergestellt. Aufenthaltsräume im Keller werden von anderen Räumen durch Wände in der Feuerwiderstandsklasse F90-AB (Türen F30) abgetrennt. Ausführung Mauerwerkstärke: 11.5 cm Mauerziegel DIN 105 Teil 1, Voll- und Hochlochziegel, Lochung : Mz, HLz A, HLz B Ausnutzungsfaktor: α 1.0 Brandbeanspruchung: mehrseitig. Beidseitig 15 mm Putz der Gruppe P IVa bzw. PIVb. Gemäß DIN 4102, Tabelle 40: erf d = 11.5 cm vorh d = 24,0 cm Tabelle 40: Mindestdicke d tragender, nichtraumabschließender Wände aus Mauerwerk Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach Abschnitt Zeile Konstruktionsmerkmale Mindestdicke d in mm für die Feuerwiderstandsklasse- Benennung Wände F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 3 Mauerziegel nach 3.1 DIN 105 Teil 1 Voll- und Hochlochziegel Lochung; Mz, HLz A, HLz B unter Verwendung von Ausnutzungsfaktor α = 0, (115) (115) (115) (115) (175) Ausnutzungsfaktor α = 0, (115) (115) (115) (115) (200) Ausnutzungsfaktor α = 1, (115) (115) (115) (175) (240) Unverputzte, tragende nichtraumabschließende Wände in o.g. Ausführung müssen mindestens 240 mm stark ausgeführt werden. Die Wände entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A 3
5 Pos. 5 Stahlbetondecke Decken zwischen Nutzungseinheiten werden in der Feuerwiderstandsklasse F90-AB errichtet. Decken über Kellergeschossen werden in der Feuerwiderstandsklasse F90-AB errichtet. Ausführung Durchlaufende, einachsig gespannte Decken gemäß DIN bewehrte Stahlbeton-Deckenplatten. Deckenstärken: vorh d = 16 cm > erf d = 10 cm gemäß DIN 4102, Tabelle 9: Tabelle 9 Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung 5 Mindestdicke d in mm unbekleideter Platten mit schwimmendem Estrich bei einer Dämmschicht nach Abschnitt bei F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 5.1 statisch bestimmter Lagerung statisch unbestimmter Lagerung Bewehrung Q 131 Gemäss DIN 4102, Tabelle 12: Betondeckung: oben 15 mm, unten 25 mm erf u o = 15 mm < vorh u o > 15 mm erf u u = 35 mm < vorh u u = 25+5/2+8 = 35.5 mm Tabelle 12 Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 1 Mindestabstand µ 0 in mm der Stütz- bzw. Einspannbewehrung 1.1 ohne Anordnung von Estrichen bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs Mindestdicke des Estrichs D in mm bei Wahl von µ 0 nach Zeile Mindestachsabstand µ in mm der Feldbewehrung 3.1 unbekleideter, 1- achsig gespannter Platten bei einer Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung nach DIN seitig gelagert Die Stahlbetondeckenplatten entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A 4
6 Pos. 6 Stahlbetonbalken Stahlbetonbalken werden in der Feuerwiderstandsklasse F90-AB errichtet. Ausführung Die Stützbewehrung wird gegenüber DIN 1045 um 0.15 l verlängert ( ) und es wird eine durchlaufende obere Bewehrung von mindestens 20 % der erforderlichen Stütz- bzw. Einspannbewehrung angeordnet. Statisch bestimmt gelagerte Balken werden, auch wenn nicht berechnet, konstruktiv eingespannt ausgeführt (d.h. die obere Bewehrung wird um 0.15 lo verlängert). Balkenbreite: b = 24 mm Bewehrung: Stäbe 3 d 8 mm (einlagig) Bügel d 6 mm Betondeckung: oben 15 mm seitlich 35 mm unten 25 mm Brandbeanspruchung: 3seitig. Eine Anordnung von Putzen bleibt unberücksichtigt. Gemäß DIN 4102, Tabelle 7: erf b = 150 mm vorh b = 24 mm Tabelle 7 Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 1 Mindestabstand b in mm unbekleideter Balken in der Biegezugzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone mit Ausnahme der Auflagerbereiche bei 1.1 Stahlbeton- und Spannbetonbalken mit crit T 450 C nach Tabelle Mindestabstand b in mm unbekleideter Balken in der Druck- oder Biegedruckzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone in Auflagerbereichen bei 2.1 d/b d/b > Der Stahlbetonbalken entspricht der Feuerwiderstandsklasse F 90-A 5
7 Pos. 7 Treppenläufe und Podeste Notwendige Treppen werden in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen geführt. Tragende Teile notwendiger Treppen werden in der Feuerwiderstandsklasse F90-A errichtet. Die Breite notwendiger Treppen wird mindestens 1,00 m betragen. Notwendige Treppen werden einen festen und griffsicheren Handlauf haben (Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird). Des Weiteren werden freie Seiten von Treppen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen durch Geländer gesichert. Treppengeländer werden mindestens 1,10 m hoch sein; bei einer Absturzhöhe von unter 12 m genügt eine Höhe von 0,9m. Ausführung Im ungünstigsten Fall statischbestimmt gelagerte, einachsig gespannte, gemäß DIN 1045 bewehrte Stahlbetonplatten. Deckenstärken: vorh d = 16 cm > erf d = 10 cm gemäß DIN 4102, Tabelle 9: Tabelle 9 Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 1 Mindestdicke d in mm unbekleideter Platten ohne Anordnung eines Estrichs 1.1 statisch bestimmter Lagerung statisch unbestimmter Lagerung Bewehrung: Betondeckung: d = 8 mm oben 20 mm, unten 25 mm Gemäß DIN 4102, Tabelle 11: erf u u = 35 mm < vorh u u = 25+8/2+8 = 37 mm Tabelle 11 Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A 1 Mindestabstand µ in mm 1- achsig gespannter Platten 1.1 Stahlbeton, unbekleidet Die Treppenläufe und Podeste entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A 6
8 Pos. 8 Treppenraum Beläge sowie Wand- und Deckenoberflächen der Treppenräume werden aus nichtbrennbaren Baustoffen (A), der Fußbodenbelag aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen (B1) hergestellt. Treppenräume werden in jedem Geschoss ein öffnendes Fenster mit mindestens 0,5 m 2 Fläche haben. Pos. 9 Wohnungstür Türen vom notwendigen Treppenraum zu Nutzungseinheiten werden mindestens dichtschließend in der Feuerwiderstandsklasse F30 laut Angaben des Herstellers gemäß der Zulassung hergestellt. Pos. 10 Versorgungsleitungen Leitungen durch Wände Bei Leitungen für Wasser und Abwasser, die durch abschottende Wände durchgeführt werden, wird der verbleibende Öffnungsquerschnitt mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen bzw. mit Mineralfaserstoffen (Schmelztemperatur > 1000 C) vollständig verschlossen. Gleiches gilt auch für das Durchführen von Leitungen aus brennbaren Rohren mit einem Durchmesser von < 32 mm. Bei Leitungen aus brennbaren Rohren oder Rohren aus Aluminium, (mit einem Durchmesser > 32 mm) die durch abschottende Bauteile geführt werden, werden diese Leitungen auf einer Gesamtlänge von 4.00 m (an keiner Seite jedoch weniger als 1,0 m) entweder mit 15 mm mineralischem Putz (auf nicht brennbarem Putzträger oder auf Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101) oder mit gleichwertiger Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt. Alternativ können statt der oben beschriebenen Maßnahmen auch Rohrabschottungen nach DIN bzw. Kabelabschottungen nach DIN ausgeführt werden, die die Feuerwiderstandsklasse R90 bzw. S90 erfüllen. Leitungen durch Decken Bei nichtbrennbaren Leitungen für Wasser und Abwasser (Ausnahme Aluminiumrohre), die durch feuerbeständige Decken durchgeführt werden, wird der verbleibende Öffnungsquerschnitt mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen bzw. mit Mineralfaserstoffen mit einer Schmelztemperatur von mindestens 1000 C vollständig verschlossen. Gleiches gilt auch für das Durchführen von Leitungen aus brennbaren Rohren mit einem Durchmesser von < 32 mm. Bei 7
9 Leitungen aus brennbaren Rohren oder Rohren aus Aluminium, die durch feuerbeständige Decken geführt werden, werden diese Leitungen in jedem Geschoss entweder mit 15 mm mineralischem Putz (auf nichtbrennbarem Putzträger oder auf Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101) oder mit gleichwertiger Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. bekleidet oder abgedeckt. Bei Leitungen aus schwerentflammbaren Baustoffen oder aus Rohren aus Aluminium werden diese Schutzmaßnahmen nur in jedem 2. Geschoss realisiert; abzweigende Rohrleitungen, die nur innerhalb eines Geschosses und nicht durch Trennwände geführt werden, bleiben unberücksichtigt. Pos. 11 Heizungsanlage Bei der Heizungsanlage handelt es sich um eine Feuerstätte mit einer Leistung von mehr als 50 kw. Die Heizung wird mit gasförmigem Brennstoff betrieben. Feuerstätten werden in notwendigen Fluren nicht aufgestellt. Feuerstätten werden von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und von Einbaumöbeln so weit entfernt oder so abgeschirmt, dass an diesen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85 C auftreten können. Andernfalls wird ein Abstand von mindestens 40 cm eingehalten. Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kw werden nur in Räumen (Aufstellraum für Feuerstätten) aufgestellt, die nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen, die gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen für Türen, haben, deren Türen dicht schließend sind und die gelüftet werden können. Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der Feuerstätten können durch einen außerhalb des Aufstellraumes angeordneten Schalter (Notschalter) jederzeit abgeschaltet werden. Neben dem Notschalter wird ein Schild mit der Aufschrift NOTSCHALTER FEUERUNG vorhanden sein. 8
10
11
12
13
14
15
K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)
Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten
MehrAnforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung
Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)
1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrVerkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
MehrBrandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
MehrBauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen... 14
9 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk
MehrNachweis des konstruktiven Brandschutzes
Nachweis des konstruktiven Brandschutzes Bauherr: Bauvorhaben: Architekt INHALTSVERZEICHNIS Pos 1 Pos 2 Pos 3 Pos 4 Pos 5 Pos 6 Pos 7 Pos 8 Pos 9 Nachweis Decke über Kellergeschoss Nachweis Geschossdecken
MehrBauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),
Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium
MehrBrandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis
Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika
MehrHilfsmittel für die Arbeit mit Normen des Bauwesens. Bautechnischer Brandschutz
DIN Hilfsmittel für die Arbeit mit Normen des Bauwesens Bautechnischer Brandschutz Gegenübersteilung DIN - TGL 1. Auflage Herausgegeben von Peter Funk im Auftrage des DIN Deutsches Institut für Normung
MehrWohnfläche nach der II.BVO
Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die
MehrFlucht,- und Rettungswege
Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrSchöck Isokorb Typ K110, K150, KP
Typ,, Typ Nach SIA 262 Inhalt Seite Bemessungstabelle 118 Schnitte/Dehnfugenabstand 119 Grundrisse/Überhöhung 120 Bauseitige Bewehrung 121 Feuerwiderstandsklasse R 90 ( F 90) und R ( F ) 20-21 117 Typ,,
MehrAnforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrRAUMSEITIG GESCHLOSSEN
KS-ROKA RAUMSEITIG GESCHLOSSEN Planen Sie Wohnkomfort im Detail. KS-ROKA, raumseitig geschlossen. Optimale Rundumdämmung, höherer Schallschutz, Insekten-Schutzrollo auf Wunsch. Die bauseitigen Schwachstellen
MehrAls Untergrund für die Verlegung von Oberböden kommen in der Regel folgende Unterböden in Betracht:
Unterboden-Aufbau Anforderungen an den Untergrund Als Untergrund für die Verlegung von Oberböden kommen in der Regel folgende Unterböden in Betracht: > Polsterhölzer > Blindboden > Spanplatten auf Polsterhölzer
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte
MehrVerordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)
VkVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2003 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
Mehr1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie deren Klassifizierung... 3
Vorwort Mit der Einführung der nationalen Bemessungsnormen auf Grundlage des Sicherheitskonzepts mit Teilsicherheitsbeiwerten wurde es notwendig, die DIN 4102 Teil 4 um den Anwendungsteil 22 zu erweitern,
MehrEingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf www.meine-4-waende.de
Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf Im Allgemeinen unterscheidet sich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung von der Nutzfläche nach DIN 277. Die Wohnfläche ist besonders bei Vermietungen
MehrAnforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Dipl. Ing. (FH) - Studium der Landwirtschaft - Elterlicher Betrieb, Milchvieh - Werksbeauftragter Deutschland Zuidberg BV - Feuerwehrmann
MehrWohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB
Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Inhalt: 1. Einleitung 2. Allgemeine Grundsätze 3. Aufenthaltsräume und Treppen 4. Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume 5. Kellergeschoss
MehrDer neue Schöck Isokorb XT Wärmeschutz
Wärmeschutz Die ÖNorm B 8110-1 und die Anforderungen an Wärmebrücken Die ÖNorm B 8110-1 vom August 2007 regelt die Anforderungen an den Heizwärmebedarf. Einer Verschärfung der Anforderungen um ca. 20 %
MehrRichtlinien zur Montage von Hausanschlußkästen im Stromversorgungsbereich der Städtische Werke AG Kassel
Richtlinien zur Montage von Hausanschlußkästen im Stromversorgungsbereich der Städtische Werke AG Kassel 1. Hausanschlüsse...2 1.1 Außenwand-Hausanschlußkästen...2 1.2 Hausanschlußräume...2 1.3 Sonstige.
MehrElektroanleitung Danfoss Wärmepumpe DHP-A
Elektroanleitung Danfoss Wärmepumpe DHP-A DHP-A Inhalt DHP-A 6, 400V 3N...4 7 DHP-A 8, 400V 3N... 8 11 DHP-A 10, 400V 3N...12 15 DHP-A 12, 400V 3N...16 19 DHP-A Opti 6, 400V 3N...20 24 DHP-A Opti 8, 400V
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrTechnische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...
MehrPräsentation Bauen und Wassergefahren
Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 6.2 Gebäudeschutz Stand November 2013 6.2 technischer Gebäudeschutz Folie 1 Gefährdungsbilder Quelle: Suda, J.; Rudolf-Miklau,F (2012) 6.2 technischer Gebäudeschutz
MehrGeoPilot (Android) die App
GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen
MehrBauhinweise Dampfbad Selbstbau:
Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst
Mehr8.2.2.3 Übung - Arbeiten mit Android
5.0 8.2.2.3 Übung - Arbeiten mit Android Einführung Drucken Sie die Übung aus und führen Sie sie Übungen durch. In dieser Übung werden Sie Apps und Widgets auf dem Home-Bildschirm platzieren und Sie zwischen
MehrFreie Lüftung - Möglichkeiten, Grenzen, rechtliche Aspekte
Freie Lüftung - Möglichkeiten, Grenzen, rechtliche Aspekte Thomas von der Heyden Bad Kissingen, 17. April 2012 Gliederung Arbeitsstättenrecht Normen VDI-Richtlinien Zusammenfassung Seite 2 ASR A 3.6 Lüftung
MehrLichtbrechung an Linsen
Sammellinsen Lichtbrechung an Linsen Fällt ein paralleles Lichtbündel auf eine Sammellinse, so werden die Lichtstrahlen so gebrochen, dass sie durch einen Brennpunkt der Linse verlaufen. Der Abstand zwischen
MehrFachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008
Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 zuletzt geändert durch Beschluss
MehrBSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz
BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe
MehrMASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE
FACHINFORMATION FÜR ARCHITEKTEN, PLANER UND HOLZBAUER Naturholzhäuser MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE Grundlagen Brandschutz Brandschutz Wie dasthema Schallschutz, so gehört auch das Thema Brandschutz
MehrMaß-, Montage- und Pflegeanleitung für Insektenschutzgewebe Spannrahmen SP 1/3 (für Kunststofffenster mit starrer Winkellaschenmontage)
Maß-, Montage- und Pflegeanleitung für Insektenschutzgewebe Spannrahmen SP 1/3 (für Kunststofffenster mit starrer Winkellaschenmontage) Inhalt 1. Vorbemerkung 2 2. Maßanleitung 4 3. Montageanleitung 5
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMontage-/Bedienungsanweisung SUPERBUILD
1. Montage der Rahmenfüße Die Metallfüße auf die Pfosten aufstecken und mit 2 Inbusschrauben M8 x 20 und 2 Muttern festschrauben (Abb.1). Dabei ist zu beachten, dass der Pfosten eine Oberseite und eine
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin
MehrHaft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder
1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrMontage- und Aufbauanleitung
Montage- und Aufbauanleitung Drehvorrichtung für die Feuerstätten Hark 17,Hark 17 F, Hark 29, Foto 1 Hark 35B und Hark 44. Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller Arbeiten aufmerksam zu
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrMusterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO)
Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO) Fassung September 1995 (geändert gemäß den Empfehlungen
MehrMaterialart Güte Norm. Stahlblech verzinkt DX51D + Z275 MA-C DIN 10327. VA- Bleche (Oberfläche III C) 1.4301 (V2A) DIN 17440
ANWENDUNG Die Dachhaube (DH) ist eine einfache Konstruktion eines Dachaufsatzes für die Außenluftansaugung und den Fortluftausblas. Auf Grund ihrer einfachen Ausführung kann die Dachhaube nur für relativ
MehrNasse Keller? AquaPren. Feuchte Wände? Schimmel? Telefon: 02234-20 29 002
Nasse Keller? Feuchte Wände? Schimmel? Egal welches Feuchtigkeitsproblem Sie haben, wir bieten Ihnen Abdichtung in Perfektion mit 20 Jahren Garantie! Wir lösen jedes Feuchtigkeitsproblem ohne zu baggern!
MehrEinfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S
Einfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S Die 60er Jahre sind geprägt von einer soliden Bausubstanz. Der bauliche Wärmeschutz wurde nur mäßig berücksichtigt. die Außenwände
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrAusschreibungstexte. Innenwände aus ThermoPlan - Ziegel (ab d = 10 cm) 7 Ringanker, Ringbalken aus U-Schalen 8 Feuchtigkeitssperre, Wärmedämmung 8
Ausschreibungstexte Außenwände Außenwände aus ThermoPlan - Ziegel (ab d = 19 cm) 2 Deckenabmauerung, Deckenauflager 4 Ringanker, Ringbalken 5 Feuchtigkeitssperre, Wärmedämmung 5 Keller-Außenwände Keller-Außenwände
MehrWichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher)
Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) CS-TING Version 9 Das Programm CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) verwendet Makros bei der
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrUmweltPlus Herdbrennraum
Seite 1 / 9 Merkblatt 13 UmweltPlus Herdbrennraum Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 9 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 2 2 Technische Zeichnung mit Bezeichnungen... 3
MehrHeizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt-für-Schritt- 1 Einleitung Wie Sie in 10 einfachen Schritten einen neuen Heizkörper einbauen, richtig anschließen und abdichten, erfahren Sie in dieser. Lesen Sie, wie Sie schrittweise vorgehen
MehrUntergründe Massivwand 100 mm Leichte Trennwand 94 mm Massivdecke 150 mm
Untergründe Massivwand 100 mm Leichte Trennwand 94 mm Massivdecke 150 mm Geeignete Isolierungen Geeignete Rohre PE-Schallschutzschlauch mit Dämmdicke 4 mm Synthesekautschukisolierung bei Kunststoffrohren,
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrBeurteilungskriterien für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte Wohnungslüftung Dunstabzugsanlage
Beurteilungskriterien für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte Wohnungslüftung Dunstabzugsanlage Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Anlagen zur Wärmerückgewinnung (Wohnungslüftung) bzw.
MehrSeerosenufer Park Friedrichstadt
Seerosenufer Park Friedrichstadt Wohnen Wellness Natur Kurpark Friedrichstadt.. Treene Lageplan N Zentralgebäude Spielplatz Technik/Heizung Kurpark Da Friedrichstadt eine historische, alte Stadt ist, haben
MehrHausanschlussräume DIN 18 012 Planungsgrundlagen
Hausanschlussräume DIN 18 012 Planungsgrundlagen Inhalt: 1 Anwendungsbereich und Zweck 2 Begriffe 3 Allgemeine Anforderungen 4 Größe und Anzahl der Hausanschlussräume 5 Einführung der Anschlussleitungen
MehrVERMIETUNGSEXPOSEE für Gewerbeobjekt Waldenburger Straße 87
VERMIETUNGSEXPOSEE für Gewerbeobjekt Waldenburger Straße 87 Büroeinheit mit ca. 190 m² und 124 m² mit bester Verkehrsanbindung an B175 und A4 Helgard Berger Behringstraße 19 38440 Wolfsburg Tel.: 05361
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrCONSULTING & MANAGEMENT
CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen,
MehrCheckliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude
Checkliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude Der von den Stadtwerken Schwerin angebotene Online-Energieausweis ist ein bedarfs- bzw. verbrauchsorientierter Energieausweis für
MehrWärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe
Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und
MehrReferent. / Harald Vogt / Staatlich geprüfter Techniker / Key-Account Manager ZAPP-ZIMMERMANN GmbH / Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz
Referent / Harald Vogt / Staatlich geprüfter Techniker / Key-Account Manager ZAPP-ZIMMERMANN GmbH / Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz Agenda: Neue Abstandsregeln bei Abschottungen / Begriffsdefinitionen
MehrGasgeräte brauchen Luft.
Gasgeräte brauchen Luft. Sicherheit für Ihr Zuhause. Bild: Wolf GmbH www.mainova.de Gasgeräte brauchen Luft. Sicherheit für Ihr Zuhause. Gasgeräte im häuslichen Gebrauch: Worauf kommt es an? Alle Gasgeräte
MehrNeue Brandschutzvorschriften Was ist neu?
Neue Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Roland Lüthi Leiter Baulicher Brandschutz Eidg. Dipl. Zimmermeister Brandschutzexperte VKF Seite 1 Themen Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen 2015 Brandschutz
MehrAnleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung
Anleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung Inhalt 1. Schritt Prüferkommentare... 1 2. Schritt Prüferkommentar kommentieren... 4 3. Schritt Nachweisdokumente hochladen... 6 4. Schritt
MehrMontage-/Bedienungsanweisung SUPERBUILD
1. Montage der Rahmenfüße Abbildung 2 Die Metallfüße auf die Pfosten aufstecken und mit 2 Inbusschrauben M8 x 20 und 2 Muttern festschrauben (Abb.1). Dabei ist zu beachten, dass der Pfosten eine Oberseite
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrMontageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2
Anleitung zur Montage von PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000 nach RC2 Standort 1 Gewerbegebiet Mont-Royal 56841 Traben-Trarbach Standort 2 Zum Rachtiger Wald 54516 Wittlich-Wengerohr Tel.: + 49 6571
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrMerkblatt für Mess- und Wandlerschränke
Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe 05.2011 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrBeschreibung. Kleinspeicherofen Lupino
Beschreibung Kleinspeicherofen Lupino Inhaltsverzeichnis 1. Technische Daten...2 2. Feuerstätte...2 2.1 Feuerraum...2 2.2 Nachheizzüge...3 2.3 Außenhülle...3 2.4 Ofentür...4 2.5 Verbrennungsluft- und Rauchgasführung...5
MehrWohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14
MehrAKA Kunststoffrohrleitungssysteme GmbH Tel.: 03731 / 3003-0 Lindenstraße 1 Fax: 03731 / 3003-13 D-09627 Hilbersdorf (bei Freiberg / Sa)
Soleverteilerschacht für Großanlagen Durch die zunehmende Nutzung der Erdwärme im gewerblichen Bereich wird die Anzahl der Sonden immer umfangreicher. Bisherige Formen der Verteilerschächte kommen dabei
MehrAusstellerinformation
Ausstellerinformation 2015 SEP 17 SEP 20 Messedaten: Standort Kraftwerk Berlin, Köpenicker Straße 70, 10179 Berlin Mitte Presserundgang Mittwoch, 16. September 2015 13:00 Uhr Für Interviews und Journalistenanfragen
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
MehrSichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46
Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener
MehrGWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email:
Hohentwielgasse Ein kleines Haus 17+19, zum 72070 Träumen Tübingen GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email: info@gwg-tuebingen.de
MehrTechnisches Merkblatt. MEM Trockene Wand
1. Eigenschaften/Anwendung bildet eine neue, dauerhafte Horizontalsperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit in allen üblichen Mauerwerken wie Beton, Kalksandstein, Ziegel etc. für Innen und Außen. ist
MehrProfil 01. office@austroflex.at Linzer Straße 139-141. A-3003 Gablitz bei Wien. Tel.: +43(0)2231/63430 www.austroflex.at Fax: +43(0)2231/64208
Profil 01 Buchstaben und Logos Acryl(08) mit oder ohne Rückwand, Bautiefe zwischen 0-140mm ( größere Bautiefen werden auf Wunsch auch gefertigt. ) Lackierungen sind in jeder gewünschten Ralfarbe möglich.
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrUm die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:
Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Eingabe von Rücklagenbuchungen Version / Datum V 1.2 / 28.05.2013 Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen: Schritt
MehrErläuterungen: GEO - Lastverteilung
Erläuterungen: GEO - Lastverteilung FRILO Software GmbH www.frilo.de info@frilo.eu Stand: 27.10.2015 Zusätzliche Erläuterungen zur Lastverteilung im Programm GEO - Gebäudemodell Auswirkung der Option Last
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrEmpfehlungen zum Orientierungssystem
Empfehlungen zum Orientierungssystem im Gebäude der pro familia Beratungsstelle Theodor-Heuss-Straße 23, 70174 Stuttgart Für die Arbeitsgruppe Stephan Kurzenbergrer / Dezember 2011 Es wurde versucht, alle
MehrMontageanleitung BC-Brandschutz-Bandage KVB
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Bitte prüfen Sie vor dem Einbau des Systems die Eignung und die Verwendungsbereiche gemäß den technischen Informationen (Technisches
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehr