Aktueller Sachstand zum Wasserrecht und zu technischen Anforderungen
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- Hansi Schneider
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1 Aktueller Sachstand zum Wasserrecht und zu technischen Anforderungen Stand AWSV und TRWS Stand: März 2014 Horst Fischer
2 Diese Unternehmen finanzieren die IWO Arbeit
3 Aktuell gültig: z.b. TRÖl Technische Regeln Ölanlagen
4 Aktuell gültig: VAwS nach Bundesländern... Infos unter
5 Anforderungen der VAwS in Hamburg
6 Anforderungen der VAwS in Niedersachsen
7 Anforderungen der VAwS in Schleswig-Holstein
8 Anforderungen der VAwS in Nordrhein-Westfalen
9 Das Alter der Ölheizungen > 20 Jahre Jede Öl-Heizung hat natürlich auch einen Heizöltank!
10 Heizöl EL im Wärmemarkt % Marktanteil im Wärmemarkt Deutschlands Schwerpunkt: Ländliche Regionen, 90 % in EFH/ZFH (selbstgenutzt), überwiegend im Gebäudebestand Zahl der Ölheizungen quasi konstant seit 1990 Heizölverbrauch mehr als halbiert im gleichen Zeitraum Überwiegend wegen effizienterer Ölheizungsanlagen (Einbau von Niedertemperatur- und Brennwertkesseln) Höher Anteil in Kombination mit erneuerbaren Energien (vor allem Solarthermie und Stückholz) Zusätzlicher Einsparbeitrag durch Verbesserungen an der Gebäudehülle
11 BILD-Zeitung vom 9. Juni 2012:
12 Föderalismusreform ändert Wasserrecht Wasserhaushaltsgesetz 2010 Landeswasser- Gesetze Bundesverordnung AwSV Anlagen- Verordnungen der Länder VAwS
13 Querbezüge im Wasserrecht Sauber bleiben! Wasserhaushaltsgesetz TRwS 791 AwSV Technik, Ausführung Prüfung, Qualifikation!
14 Veränderungen durch AwSV und TRwS 791?
15 Veränderungen durch AwSV und TRwS 791 AwSV? TRwS NEU-Anlagen
16 Veränderungen durch AwSV Pflichten?
17 Pflichten des Betreibers Regelmäßige Überwachung der eigenen Anlage Aufträge an Fachbetriebe nach AwSV Prüfung durch Sachverständige Dokumente aufbewahren und bei Betreiberwechsel übergeben
18 Beispiele für Neuregelung Prüfpflicht Sachverständigenprüfungen von Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten in Jahren Im Falle einer (Wieder-)Inbetriebnahme oder einer Stilllegung muss immer eine Prüfung erfolgen.
19 Prüfplakette
20 Veränderungen durch TRwS Technik / bei Neuanlagen?
21 TRwS 791 Geltungsbereich Anlage zum Verwenden von Heizöl im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen Anlage zum Lagern von Heizöl private Heizölverbraucheranlage
22 Anforderungen an Öltanks Lüftungsleitung beobachtbar nicht über Dachflächen Füllstand muss für jeden Öltank erkennbar sein Umrechentabellen Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern Grundsätzlich Einstranginstallation zzgl. Anforderungen an Rückhaltevermögen Keine schwimmende Entnahme bei Erdtanks Abstandsregelung in Abhängigkeit von der sicherheitstechnischen Ausrüstung
23 Veränderungen Prüfpflichten, Abstände, Technik / bei Bestandsanlagen?
24 Neue Anforderungen an bestehende Anlagen nach AwSV Anlage mängelfrei oder mit geringfügigen Mängeln Anlage mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln an Behälter oder Rückhalteeinrichtung Änderung wesentlicher baulicher Teile oder Sicherheitseinrichtungen Abnahme der Anlage, Meldung der Abweichung zur TrWS an Behörde Instandsetzung Geänderte Teile müssen AwSV entsprechen??? Änderung nur nach Aufforderung durch Behörde Sofort Sofort
25 Abgleich Bestandsanlagen zur TRwS nur nach Aufforderung durch die Behörde Lüftungsleitung beobachtbar wirtschaftlich vertretbar Füllstandsanzeige wirtschaftlich vertretbar Heberschutz wirtschaftlich vertretbar Einstranginstallation wirtschaftlich vertretbar Absicherung des Brenners über 100 kw wirtschaftlich vertretbar Abstandsregelung vergleichbares Sicherheitsniveau erforderlich
26 Fachbetriebspflicht WHG?
27 Fachbetriebspflicht nach AwSV für Anlagen > Liter 2014? Liter-Grenze Liter-Grenze
28 Fachbetriebsfreie Tätigkeiten an oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe A keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit an Feuerungsanlagen Errichtung Stilllegung Instandsetzung Innenreinigung Ja, Nein,
29 Pflicht zur Fortbildung des eingesetzten Personals Schulungsinhalte
30 Nachweis der Fortbildung Zertifikate Bildungseinrichtungen GÜG, SV-Organisation Hersteller IWO e. V. u. ä.
31 Technische Regeln Ölanlagen TRÖL?
32 TRÖl Überarbeitung läuft schnellstmöglich inkl. Änderungen
33 Der Inhalt dieser Datei ist Eigentum des Instituts für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO). Layout und textliche Inhalte dieser Präsentation sowie der verwendeten Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Für die Verwendung, Veränderung und Vervielfältigung ist daher die ausdrückliche Genehmigung von IWO erforderlich. Insbesondere ist es verboten, die Inhalte zu verändern und zu kopieren und auf andere Weise zu verwenden. Dies gilt auch für die auszugsweise Verwendung von Inhalten. IWO hat sich bei Erstellung der Folien um Aktualität und inhaltliche Richtigkeit bemüht; sollten die Folien dennoch fehlerhaft sein oder werden, haftet IWO dafür nicht.
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