Kurzüberblick TRwS. Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017

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1 Kurzüberblick TRwS Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017 Gruppenversammlung B Dipl.-Ing. Iris Grabowski, DWA, Hennef

2 WHG, AwSV - TRwS gesetzliche Grundlagen: 62 WHG ff und die VAwS der Bundesländer ab 1. August 2017: AwSV 62 (2) WHG: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe dürfen nur entsprechend den a.a.r.d.t. beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. 15 AwSV: A.a.R.d.T: gemäß 62 Absatz 2 WHG entsprechen insbesondere die folgenden Regeln: 1. TRwS der DWA, 2. Technische Regeln, die in der Musterliste der technischen Baubestimmungen oder in der Bauregelliste des DIBt aufgeführt sind, soweit sie den Gewässerschutz betreffen, sowie 3. DIN-Normen und EN-Normen, soweit sie den Gewässerschutz betreffen und nicht in der Bauregelliste des DIBt aufgeführt sind. 2

3 TRwS, Grundsätzliches TRwS sind als DWA - Arbeitsblätter aufgrund ihrer Entstehung als a.a.r.d.t. gemäß 62 Abs. 2 WHG anzusehen (Einbindung maßgeblicher Interessensgruppen, DWA-A 400 Grundsätze für die Regelwerksarbeit, öffentliches Beteiligungsverfahren) Die TRwS erfassen nicht alle möglichen Sonderfälle Abweichende gleichwertige Lösungen im Einzelfall zu den Lösungen in den TRwS sind jederzeit möglich Anforderungen anderer Rechtsbereiche, wie z.b. BetrSichV, Baurecht, bleiben unberührt Weitergehende Anforderungen in Schutzgebieten sind zu prüfen Die TRwS werden gemäß DWA-A 400 regelmäßig auf Aktualität überprüft (i.d.r. alle 5 Jahre) Die TRwS müssen nicht/können nicht notifiziert werden Die TRwS werden aufgrund des EuGH-Urteils zu harmonisierten Bauprodukten um wasserrechtliche Eckpunkte ergänzt, sofern nicht bereits geschehen 3

4 TRwS Status in ÜberKurzüberblick TRwS arbeitung TRwS 779 Allgemeine Technische Regelungen TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen in Überarbeitung Stand Diskussion Gelbdruckfreigabe im FA geplant Herbst 2017 Gelbdruck April 2016 öffentliches Beteiligungsverfahren läuft Stellungnehmende werden in Kürze über das Beratungsergebnis informiert Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge in Überarbeitung Gelbdruck Juni 2015, öffentliches Beteiligungsverfahren läuft TRwS 782, TRwS 783, TRwS 784 nicht aktiv Arbeiten werden aufgenommen sobald TRwS 781 Weißdruckreife hat TRwS 785 Bestimmung von R1 nicht aktiv Aktualitätsprüfung Herbst

5 TRwS Status Stand TRwS 786 Überblick TRwS Ausführung von in Überarbeitung Diskussion Gelbdruckfreigabe im FA geplant Herbst 2017 TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen nicht aktiv Aktualitätsprüfung Herbst 2017 TRwS 788 Flachbodentanks in Überarbeitung Diskussion Gelbdruckfreigabe im FA geplant Herbst 2017 TRwS 789 Bestehende unterirdische Rohrleitungen in Überarbeitung Gelbdruck April 2016 öffentliches Beteiligungsverfahren läuft, Einsprecher sind informiert TRwS 790 Bestehende unterirdische Behälter nicht aktiv Aktualitätsprüfung Herbst 2017 Dichtflächen 5

6 TRwS Status Erarbeitung Überblick TRwS TRwS 791, Heizölverbraucheranlagen Stand Weißdruck Februar 2015 abgeschlossen Weißdruck April 2017 Teile 1 und 2 TRwS 792 JGS-Anlagen in Erarbeitung Gelbdruck März 2015, öffentliches Beteiligungsverfahren läuft, Beratung der Stellungnahmen in AG nahezu abgeschlossen TRwS 793 Biogasanlagen in Erarbeitung Gelbdruckfreigabe im FA erfolgt, Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft vor. Einleitung des öffentlichen Beteiligungsverfahren 1. August

7 Ø TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge, August 2004 Ø TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung, Mai 2007 Ø TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoff, Oktober 2008 Start Überarbeitung Anfang 2011 Quelle: Klaus Lampe Osterholz-Scharmbeck Gelbdruck Juni Stellungnahmen ( ca Einzelanmerkungen) 7

8 Wesentliche Ziele Anpassung an AwSV Anpassung an technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen Berücksichtigung von E10 Ergänzung von Regelungen für bestehende Anlagen Zusammenführung der drei Teile Berücksichtigung EuGH-Urteil vom zu Bauprodukten 8

9 Beispiele für Änderungen in derzeitiger Gelbdruckfassung:! Gelbdruck detaillierter/weitergehender als Fassung 2004! Systematik etwas geändert aufgrund der neuen Kraftstoffe und der Integration von Teil 2 und 3! Inhalte der Teile 2 und 3 im Wesentlichen übernommen! Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Lagerung, d.h. Regelung aller wasserrechtlichen Anlagen/Anlagenteile an einer Tankstelle (d.h. auch Behälter und Rohrleitungen)! Erfasst PKW-Befüllung mit AdBlue! Neu: E10 gemäß Norm, ausschließlich E85 gemäß Norm (Kraftstoffe mit einem Ethanolgehalt > 10% werden E85 gleichgestellt), Neu: Pflanzenölkraftstoff! Qualifizierte Planung gemäß den Grundsatzanforderungen der AwSV berücksichtigt 9

10 Fortsetzung:! Regelungen zur Größe der Wirkbereiche und zur Größe des Rückhaltevolumens inhaltlich unverändert! Ort der Rückhaltung praxisbezogen konkretisiert (d.h. E10, E5, DK und Biodiesel weiterhin nicht auf Abfüllfläche)! Leichtflüssigkeitsabscheider neben E5, DK, Biodiesel auch weiter für E10! Neu: Unterirdischer Auffangraum (Größe und Ausführung) für alle Kraftstoffe und wässrige Harnstofflösung! Bei den Ausführungsmöglichkeiten der Abfüllflächen Fertigbetonsteine und Fertigbetonplatten zusammengeführt, Gussasphalt nicht mehr aufgeführt, zukünftig nur noch FDE-Beton! Regelungen zu Domschächten inhaltlich unverändert 10

11 Fortsetzung:! Rückhalteeinrichtung im Entwässerungssystem: - flüssigkeitsundurchlässig für die vorgesehenen Kraftstoffe Zulaufleitungen - Auslegung nicht mehr für Rückstau - aus PP, PVC und PE gemäß hen (nach DGRL) mit definierten Spezifikationen - aus GFK mit abz - aus austenitischen nichtrostenden Stählen mit abz (Z ) - künftig sachverständigenprüfpflichtig (AwSV) Abscheider - Auslegung nicht mehr für Aufstau (nur Ölabscheider zur Rückhaltung) - Sicherung gegen Rückstau aus dem Kanalnetz 11

12 Fortsetzung:! Lagerbehälter für Kraftstoffe: Verweis auf TRwS 779 Allgemeine Technische Regelungen! Lagerbehälter für AdBlue: Verweis auf TRwS 779; sofern die Lagerung auf einer Abfüllfläche mit einer Rückhaltung im Entwässerungssystem erfolgt: Besonderheiten! Rohrleitungen: Verweis auf TRwS 779! Betreiberpflichten klarer gefasst, an AwSV angepasst und aktualisiert bzw. ergänzt! Sachverständigenprüfung nahezu unverändert, Ausnahme Dichtheitsprüfung der Rückhalteeinrichtung im Entwässerungssystem! Bestehende Tankstellen - vor Inkrafttreten TRwS 781:2004 errichtet - nach Inkrafttreten TRwS 781:2004 errichtet - Maßnahmen zur Integration von AdBlue und E85 in bestehende TS 12

13 Weiteres Vorgehen: Diskussion der Stellungnahmen im Rahmen der AG nahezu diskutiert; Benachrichtigung der Einsprecher über die Entscheidung der AG soll demnächst erfolgen Jeder Stellungnehmende hat die Möglichkeit gemäß DWA-A 400 weitere Verfahren anzustrengen, sofern er mit der Behandlung seiner Stellungnahme nicht einverstanden ist Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der TRwS hängt von den ggf. durchzuführenden Verfahren ab Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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