Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen und Biogasanlagen in Niedersachsen
|
|
- Gerda Bäcker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen und Biogasanlagen in Niedersachsen Dieter Frost Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz BWK- Fortbildung in Nienburg/Weser am
2 Vortragsgliederung AwSV: Aktueller Stand Wasserrechtliche Anforderungen an JGS-Anlagen Biogasanlagen Im Vergleich VAwS/AwSV Dieter Frost Folie 1
3 Zuständigkeit Bund Föderalismuskonferenz 2006 November 2007 BMUB u. Bund-Länder- Arbeitskreis UmwS BR- Beschluss am 23. Mai 2014 Seither Blockade des BMEL: Bestandsanlagen Notifizierung (EU-Ebene) Stillhaltefrist Ende Strategische Umweltprüfung JGS Auslegungsfrist beendet Düngegesetz, Düngeverordnung u. AwSV gemeinsam im Bundesrat am 31. März 2017 Dieter Frost Folie 2
4 Gliederung der AwSV Kapitel 1: Kapitel 2: Kapitel 3: Kapitel 4: Kapitel 5: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Einstufung von Stoffen und Gemischen Technische u. organisatorische Anforderungen ( 37 Besondere Anforderungen an Biogasanlagen) Sachverständigen-Organisationen Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften plus 7 Anlagen Dieter Frost Folie 3
5 Ziele der neuen AwSV - bewährtes Erhalten - bundesweit vereinheitlichen - vereinfachen und straffen - keine materiellen Verschärfungen (möglichst) - Grundlage ist die LAWA Muster VAwS v Dieter Frost Folie 4
6 Ausnahmeregelungen, die nicht unter die AwSV fallen: - Nicht ortsfeste Anlagen < 0,5 Jahre - Bagatellgrenze (< 0,22 m³/0,2 t) - Haushaltsabfälle u. vergleichbare Abfälle - Baustellenabfälle am Entstehungsort Dieter Frost Folie 5
7 Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Niedersachsen 2015 Art der Anlage Unfälle Freigesetzte davon insgesamt Menge wieder- nicht wiedergewonnen gewonnen Anzahl m³ m³ m³ Lageranlagen ,0 84,2 526,9 Anlagen zum Abfüllen 4 0,6 0,6 0 Umschlaganlagen 4 1,3 0,7 0,6 HBV-Anlagen 13 96,7 23,2 73,4 Innerbetr. Beförderung ,4 373,9 4,5 Insgesamt ,9 482,6 605,3 davon Mineralölprodukte 61 54,4 50,2 4,2 sonstige Stoffe ,5 432,3 601,2 darunter JGS 7 578,7 55,0 523,7 Dieter Frost Folie 6
8 62 Abs.1 Wasserhaushaltsgesetz Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Für Anlagen zum Lagern, Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbar in der Landwirtschaft anfallenden Stoffe gilt der Bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften Dieter Frost Folie 7
9 Bestmöglicher Schutz bedeutet, dass Betreiber von JGS Anlagen Maßnahmen ergreifen, um eine Verunreinigung der Gewässer zu verhindern. Dieter Frost Folie 8
10 Derzeitige Regularien: Länderebene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Dieter Frost Folie 9
11 Zurzeit gilt: 6 Monate Lagerkapazität 50 m Abstand zu oberirdischen Gewässern und Trinkwasserbrunnen Anlagen sind so zu errichten das alle Anlagenteile leicht zu kontrollieren und zu warten sind Anlagen die nicht über ein Leckageerkennungssystem verfügen sind alle 10 Jahre auf ihre Dichtheit zu überprüfen Anlagen müssen dicht und standsicher sein Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein Dieter Frost Folie 10
12 Anlage 7 Dieter Frost Folie 11
13 62 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz Anlagen dürfen nur entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. Dieter Frost Folie 12
14 Dieter Frost Folie 13
15 Behälter aus Holz sind unzulässig Dieter Frost Folie 14
16 Änderungen der Prüfpflicht Neuanlagen VAwS AwSV Prüfpflicht bei Inbetriebnahme X durch UWB X durch VAwS Sachverständigen Wiederkehrende Prüfpflicht X durch UWB alle 10 Jahre wenn kein Leckageerkennungssystem vorhanden entfällt Dieter Frost Folie 15
17 Betreiberpflichten (Neuanlagen) Größe der Anlage Anzeigepflicht bei Errichtung, Stilllegen, Wesentliche Änderung SV-Prüfung vor Inbetriebnahme u. auf Anordnung der Behörde Fachbetriebspflicht Silagesickersaft > 25 m³ X X X Sonstige JGS Anlagen Festmist, Siliergut > 500 m³ X X X > m³ X X X Erdbecken Alle X alle 5 Jahre X Dieter Frost Folie 16
18 Betreiberpflichten nicht eingehalten Dieter Frost Folie 17
19 Was gilt (nach Einführung der AwSV) für Bestandsanlagen (JGS)? laut BR- Beschluss 23. Mai 2014 Dieter Frost Folie 18
20 JGS Anlagen mit Bestandsschutz Lageranlagen für: Silagesickersaft < 25 m³ Sonstige JGS Anlagen < 500 m³ Festmist/Siliergut < m³ Dieter Frost Folie 19
21 Bestehende Anlagen Leckageerkennungssystem AwSV Nachrüstung einer Leckageerkennung entfällt, wenn: technisch nicht möglich unverhältnismäßiger Aufwand dann: Dichtheitsprüfung durch andere technische und organisatorische Möglichkeiten (sind in der TRwS 792 beschrieben) Dieter Frost Folie 20
22 Prüfung Nachrüstung Größe der Anlage Prüfung Behörde-Betreiber ob die Nachrüstung einer Leckageerkennung möglich ist Fachbetriebspflicht Silagesickersaft > 25 m³ X X Sonstige JGS Anlagen Festmist, Siliergut > 500 m³ X X > m³ X Erdbecken 1) Alle X X Dieter Frost Folie 21
23 Bestehende Anlagen, die nach Landesrecht nicht prüfpflichtig waren Inbetriebnahme vor bis bis bis nach > 25 m³ Silagesickersaft > 500 m³ sonst. JGS Anlagen 4 Jahre 6 Jahre 8 Jahre 10 Jahre 12 Jahre > m³ Festmist/Silage Nach Inkrafttreten der AwSV Dieter Frost Folie 22
24 Das alles gilt nicht mehr für Bestandsanlagen, Blockade BMEL (Folie 17-20) Sondern: Kompromissvorschlag liegt dem Bundesrat vor: Kleinere Anlagen (<25, 500 u m³) genießen Bestandsschutz Größere Anlagen (> 25, 500 u m³) kann Behörde Prüfung durch SV anordnen, ausschließlich wenn Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel vorliegt. Anlagen > m ³ Anpassungen durch UWB möglich Betreiber überwacht, dokumentiert > UWB gegenüber Dieter Frost Folie 23
25 Vorschlag Niedersachsen wurde in den Kompromissvorschlag aufgenommen: Für bestehende Anlagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen prüfpflichtig waren, gelten diese Prüfpflichten auch weiterhin: Alle Bestandsanlagen (ohne Leckageerkennungs - systeme) sind wiederkehrend alle 10 Jahre auf ihre Dichtheit hin zu prüfen. Dieter Frost Folie 24
26 Was ist neu im Vergleich VAwS zur AwSV bei JGS Anlagen? Neue Anlagen > 25 m³ mit Leckageerkennungssystem Sachverständigenprüfung bei Inbetriebnahme Fachbetriebspflicht Geringere Entfernung zum OW 25 m anstelle 50 m Alle Bestandsanlagen (ohne Leckageerkennungs - systeme) sind wiederkehrend alle 10 Jahre auf ihre Dichtheit hin zu prüfen (übernommen aus der VAwS NI) Dieter Frost Folie 25
27 Dieter Frost Folie 26
28 62 Wasserhaushaltsgesetz Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anlagen zum Lagern, Abfüllen Herstellen und Behandeln müssen so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Dieter Frost Folie 27
29 62 Abs 1 WHG: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Bestmöglicher Schutz / Besorgnisgrundsatz Stoffe dürfen nicht austreten: Stoffumschließung Erste Barriere Undichtheiten/austretende Stoffe schnell und zuverlässig erkennen: Leckerkennung Austretende Stoffe zurückhalten: Rückhaltung Zweite Barriere Bestmöglicher Schutz Besorgnisgrundsatz Dieter Frost Folie 28
30 Dieter Frost Folie 29
31 Begriffsbestimmungen Biogasanlagen sind gem. 2 (14) AwSV: 1. Anlagen zum Herstellen von Biogas, insbesondere Vorlagebehälter, Fermenter, Kondensatbehälter und Nachgärer, 2. Anlagen zum Lagern von Gärresten oder Gärsubstraten, wenn sie in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Anlagen nach Nummer 1 stehen, und 3. zu den Anlagen nach den Nummern 1 und 2 gehörige Abfüllanlagen. Dieter Frost Folie 30
32 Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sind gem. 2 (8) AwSV: 1. Pflanzliche Biomassen aus landwirtschaftlicher Grundproduktion, 2. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, sofern sie zwischenzeitlich nicht anders genutzt worden sind, 3. Pflanzliche Rückstände aus der Herstellung von Getränken sowie Rückstände aus der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der Be- und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht erhöht, 4. Silagesickersaft sowie 5. Tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Festmist und Geflügelkot. Dieter Frost Folie 31
33 Besondere Anforderungen an NawaRo Biogasanlagen gem. 37 AwSV Biogasanlagen sind zu umwallen Mindestens das Volumen des größten Behälters Nachrüstung innerhalb von 5 Jahren WSG: Anlagen lediglich bis m³ und Beachtung der SchuVO Dieter Frost Folie 32
34 Erdbecken sind für die Lagerung von Gärresten nicht zulässig. Dieter Frost Folie 33
35 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers (1) Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach 63 abschließt, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt und auch nicht über sachkundiges Personal verfügt. (2) Betreiber haben Anlagen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten nach Maßgabe der in Anlagen 5 und 6 AwSV geregelten Prüfzeitpunkte und -intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen (VAwS- Sachverständige): Maßgebende Volumen mit dem in der Anlage umgegangen wird: 100 m³ vor Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung m³ zusätzlich wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung (Gesamtvolumen) Dieter Frost Folie 34
36 Was ist neu im Vergleich VAwS zur AwSV bei Biogas-Anlagen? Mit Ausnahme der WSG Regelungen nichts Neues!! Die landesrechtlichen Regelungen der Anlage 1 VAwS + Bd. 14 Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen, Anforderungen für den Gewässerschutz sind in die AwSV eingeflossen Dieter Frost Folie 35
37 Auf die Verschmutzung des Grundwassers hat die Natur die Todesstrafe gesetzt. Max von Pettenkofer, Begründer der Hygienewissenschaft Dieter Frost Folie 36
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS)
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS) Anforderungen aus dem Genehmigungsbescheid nach BImSchG am Beispiel Biogasanlage 17.03 2011 Groschwitz
MehrStand: Oktober 2009. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Wasserwirtschaftliche Anforderungen nach 19g ff WHG an die Errichtung zum Einsatz von Jauche,
MehrÖl-Rückhalte-Sicherheitssystem
Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,
Mehr- Umsetzung in die betriebliche Praxis -
SIHK zu Hagen, Vortragsreihe am 17.09.2012 Entwurf der neuen AwSV v. 22.07.2013 - Umsetzung in die betriebliche Praxis - Ihr Referent Dipl.-Ing. Markus Giesen ö.b.u.v. Sachverständiger für Umweltgenehmigungsverfahren
MehrErrichtung und Betrieb einer Biogasanlage
1 Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage 1. ALLGEMEINE ANGABEN: - Betreiber der Biogasanlage/Betriebsbezeichnung (z.b. GbR) Tel. Nr.: Fax: - Standort der Biogasanlage (Anschrift): - Gas führende Rohrleitungen
Mehr66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:
66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom
MehrEEG Novelle 2014. Harald Wedemeyer. Rechtsanwalt
Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung des NawaRo - Bonus: Begründung zum EEG 2004 4. Bessere Bedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse und ( ) Für die Erzeugung
MehrInhaltsübersicht. Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) * Vom 11. Februar 1994 (GBl. S. 182) zuletzt
MehrHüttenbrinkPartner www.huettenbrink.com
Norbert Burke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht HüttenbrinkPartner, Rechtsanwälte Piusallee 20-22 48147 Münster www.huettenbrink.com HüttenbrinkPartner www.huettenbrink.com
MehrNiedersachsen. Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz Niedersachsen 1 2 Inhalt Inhalt Einleitung
MehrAnlagenbezogener Gewässerschutz Band 14
Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 14 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz INHALTSVERZEICHNIS
MehrRECHTSVERORDNUNG. des Landratsamtes Bodenseekreis Vom... zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Deisendorf (WSG-Nr. 435-180)
RECHTSVERORDNUNG des Landratsamtes Bodenseekreis Vom... zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Deisendorf (WSG-Nr. 435-180) zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassung Deisendorf
MehrVorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND DER MAßGEBLICHEN VERGÜTUNGSHÖHE FÜR STROM AUS BIOMASSE-ANLAGEN NACH DEM GESETZ FÜR DEN VORRANG ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG)
MehrPraxisbeispiele für Anlagen zur Vergärung von Gras und nachwachsenden Rohstoffen
Praxisbeispiele für Anlagen zur Vergärung von Gras und nachwachsenden Rohstoffen Torsten Fischer, Andreas Krieg Krieg & Fischer Ingenieure GmbH Hannah-Vogt-Strasse 1 37085 Göttingen Tel.: 0551 3057432,
MehrDer Landschaftspflegebonus in der Praxis Wie entscheiden Umweltgutachter?
Der Landschaftspflegebonus in der Praxis Wie entscheiden Umweltgutachter? Konferenz Energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial Berlin, 01.03.2011 Dr. Wolfgang Peters Büro Herne Kirchhofstr. 2c
MehrLänderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Fortschreibung der Muster-VAwS, 22./23.3.01, Gesamtfassung,
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990 unter Einschluß der Fortschreibung gemäß Beschluß der 116. LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow I
MehrGasverluste aus Biogasanlagen. Sind sie ein Problem?
Vortragsveranstaltung Emissionen aus der Landwirtschaft messen und bewerten -. Sind sie ein Problem? Dr. Hans - Heinrich Kowalewsky Fachbereichsleiter Energie, Bauen, Technik Landwirtschaftskammer Niedersachsen
MehrAktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht
MehrÜberschwemmungsgebiete (ÜSG)
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) Dietmar Dallmann Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen 3. Stand der Bearbeitung
MehrBehördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren
Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung
MehrLandkreis Ammerland. Uwe Lohmann
Landkreis Ammerland Uwe Lohmann Landkreis Ammerland Landkreis Ammerland Landkreisfläche: 72.833 ha (728,35 km²) Landwirtschaftliche Fläche: 51.714 ha (71%) 1.313 Betriebe davon 360 über 50 ha Baumschulen:
MehrKleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort. Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1440 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.2014 Sicherheit
MehrEinspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik
Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34
MehrDer Abfallbeauftragte genießt während seiner Amtszeit und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abberufung einen
Betriebsbeauftragte Dr. Constanze Oberkirch TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Juli 2014 Arbeitsrecht 1 Einführung HI726702 HI2330479 Als Betriebsbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die jeweils erforderliche
MehrBonusfragen im aktuellen EEG aus Gutachtersicht
Folie 1-29. November 2010 Unternehmerforum Kraft-Wärme-Kopplung in der Sägeindustrie Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland Nürburg, 25. November 2010 Dipl.-Ing. Peter Vaßen VDI Umweltgutachter
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 24. Oktober 2006 Teil II 401. Verordnung: Ökostromverordnung 2006 401. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und
MehrMerkblatt Lagerung von Wirtschaftsdüngern
Merkblatt Lagerung von Wirtschaftsdüngern Wirtschaftsdünger gehören grundsätzlich zu den wassergefährdenden Stoffen. Nach 19 g Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) müssen Anlagen zum Lagern von Jauche,
MehrBetreiber der Anlage. BASISDATEN der Biogasanlage : Standort. Absender:
An Absender: (Firmenname) (Vorname, Name) (Straße, Hausnr.) (Postleitzahl, Ort) Anzeige nach 67 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für eine Biogasanlage nach den Nummern 1.15, Spalte 2, a.) und
MehrFachbetriebe nach WHG.
Aug. Dez. 2015 Fachbetriebe nach WHG. Sachkunde erwerben und aufrechterhalten. www.tuv.com/akademie INHALT Seminare Fachbetriebe nach WHG Was wir sonst noch bieten Organisatorisches Be 2 WHG-FACHBETRIEBE
MehrPlanung. Projektentwicklung Consulting. Unternehmensberatung Dienstleistungsbüro. Projektentwicklung Consulting
Kontakt: PPC Planung Projektentwicklung Consulting Russenstraße 2 D 02748 Bernstadt Tel.: ++49 35874 22770 Fax: ++49 35874 22772 Mobil: ++49 0173 7796734 e-mail: prussig@web.de Planung Projektentwicklung
MehrIhr Heizöltank ist eine sensible Sache unser Haftpflichtschutz eine sichere.
Immer da, immer nah. Ihr Heizöltank ist eine sensible Sache unser Haftpflichtschutz eine sichere. Schadenverhütung Information Private Heizölanlagen Geänderte Prüfrichtlinien für oberirdische Tanks! Heizöl
MehrDie Biogasanlage. GFS von Franziska Marx
Die Biogasanlage GFS von Franziska Marx Inhalt Geschichte Die Biomasse Das Biogas Funktion der Biogasanlage Der Gärprozess Die Aufbereitung Biogasanlagen in der Umgebung Wirtschaftlichkeit Bedeutung der
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrPrüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel E-CHECK
WIR SCHAFFEN WISSEN www.bfe.de Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel E-CHECK Autor/en: Dipl.-Ing. Reinhard Soboll BFE-Oldenburg Verwendung nur für Unterrichtszwecke des BFE-Oldenburg! Nachdruck
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrLeitfaden Biogasanlagen. Einsatztaktik bei einem Schadensereignis in der Biogasanlage
Leitfaden Biogasanlagen Einsatztaktik bei einem Schadensereignis in der Biogasanlage Inhalt Einsatztaktik Vorgehensweise vor Schadeneintritt Explosionsschutzdokuement Bereitstellungsraum festlegen Gasspürmessgeräte
MehrDie Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 25. Mai 2009 Herr Kirchner 0421/361-5444 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.06.2009 Verordnung über landesrechtliche Regelungen im
MehrStand und Perspektiven der Bioenergienutzung in Baden-Württemberg
Stand und Perspektiven der Bioenergienutzung in Baden-Württemberg Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat Erneuerbare Energien Ziele des Koalitionsvertrages
MehrTerminverfolgung gesetzlich geforderter Prüfungen
Terminverfolgung gesetzlich geforderter Prüfungen 11370 Seite 1 Terminverfolgung gesetzlich geforderter Prüfungen von Rolf Thelen Der Gesetzgeber verlangt von Betreibern von Anlagen eine Reihe von wiederkehrenden
MehrBiogasregister-Workshop
Biogasregister-Workshop Biomethannachweise richtig nutzen EEG 2014 Stand und Ausblick 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 15. Jahrgang 26. März 2015 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 10/2015 Bekanntmachung der Satzung zur Festlegung von Fristen für
MehrDezentrale Abwasserbeseitigung -Die häufigsten Fragestellungen-
Dezentrale Abwasserbeseitigung -Die häufigsten Fragestellungen- 2 Inhalt Stand der Technik Was ist das?... 3 Woher kommt die Forderung nach dem Stand der Technik auf einmal?... 3 Bis wann muss die Anpassung
MehrVerbindliche und freiwillige Maßnahmen bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie: das Beispiel Grundwasserschutz - Fachliche Aspekte -
Umweltrechtliches Praktikerseminar der Universität Gießen Gießen, 29.01.2015 Verbindliche und freiwillige Maßnahmen bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie: das Beispiel Grundwasserschutz - Fachliche
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 459. Verordnung: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 ÖSET-VO 2016 459. Verordnung des Bundesministers
MehrVerordnung zum Energiegesetz über Staatsbeiträge (EnGVB)
Verordnung zum Energiegesetz über Staatsbeiträge (EnGVB) 9. Vom. Mai 99 (Stand. Juli 99) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf die 5, 9 Absatz litera b) und Absatz litera b des Energiegesetzes
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom 18.
- 1 - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom 18. Januar 2006 geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2008 (Inkrafttreten
MehrStandeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 007 84. Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL) vom 4. November 997
MehrBUND-Regionalstrom Mehrwert für ökologisch erzeugtes Biogas
BUND-Regionalstrom Mehrwert für ökologisch erzeugtes Biogas Ulfried Miller, BUND Ba-Wü Workshop 4. Dezember 2014 Frankfurt Was macht der BUND in Ravensburg? BUND-Ortsgruppe seit 1982 Naturschutzzentrum
MehrSchäden an Biogasanlagen - Erfahrungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Biogasanlagen -
Schäden an Biogasanlagen - Erfahrungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Biogasanlagen - Torsten Fischer und Dr. Katharina Backes Krieg & Fischer Ingenieure GmbH Bertha-von-Suttner-Straße
Mehrbiogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.
biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrClearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014
Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften
MehrGesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) WRMG Ausfertigungsdatum: 29.04.2007 Vollzitat: "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der
MehrVerfahrenstechnische Konzepte für kleine Biogasanlagen
Verfahrenstechnische Konzepte für kleine Biogasanlagen Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie Fachtagung Hohenheim 0 1 Biogasforschung in Hohenheim Hohenheimer Biogasertragstest 3x129 Kolbenprober
MehrDie wasserrechtliche Fachbetriebspflicht
TEXTE UMWELTFORSCHUNGSPLAN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT Forschungsbericht 201 48 311 Texte 70 03 ISSN 0722-186X Die wasserrechtliche Fachbetriebspflicht Schwachstellenanalyse
MehrFoto: privat. Biogasanlage
Foto: privat Biogasanlage Was ist eine Biogasanlage? eine umweltschonende Energiegewinnungsanlage zur Erzeugung von Biogas Funk5onsbereiche 1. Rohstoffe 2. Biogasreaktor 3. Biogasentstehung 4. Umwandlung
MehrLeitfaden Versicherungslösungen
Informationsstelle Biomasse BiomassEnergie Leitfaden Versicherungslösungen Für landwirtschaftliche Biogasanlagen Informationsstelle Biomasse Ernst Basler + Partner AG Zollikerstrasse 65 CH-8702 Zollikon
MehrSachverhalt. A wendet sich mit der Begründung gegen den Bescheid, dass die Verwaltung auch gegen die
Sachverhalt A ist Eigentümer eines Bauernhofs im Außenbereich der Gemeinde G im Bundesland N. Er hält 500 Hühner und 50 Schweine. Bauer B hält auf seinem Hof 100 Kühe und baut darüber hinaus noch Getreide
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Düngemittelgesetz DüngMG 1977 Ausfertigungsdatum: 15.11.1977 Vollzitat: "Düngemittelgesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl.
MehrDer Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb
Der Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb Dr. Ralph Semmler Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen, 10.11.2015, RP-Kassel Schwerpunkte
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1797 15. Wahlperiode 02-04-23
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1797 15. Wahlperiode 02-04-23 Große Anfrage der Fraktion der FDP Bodenschutz und die Verwertung von Biomasse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Drucksache
MehrAnwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas. - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter
Anwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter Agenda 01 l Anlagenbegriff BHG-Entscheidung, Vorinstanz, Einschätzung 02 l Der Inbetriebnahmebegriff
MehrLeitfaden zum Inhalt von Gutachten für Biomasseanlagen gemäß EEG 2009 der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh
Leitfaden zum Inhalt von Gutachten für Biomasseanlagen gemäß EEG 2009 der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh Mindestanforderungen an den Nachweis der Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt von Biomasse-Boni
MehrTECHNISCHER AUSSCHUSS FÜR ANLAGENSICHERHEIT
TAA TECHNISCHER AUSSCHUSS FÜR ANLAGENSICHERHEIT beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Abschlussbericht " Definitionen nach 2 Nr. 1 und 2 Störfall-Verordnung " des Arbeitskreises
MehrBiogasanlagen. Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München. Kompetenzzentrum Biogasanlagen
Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München Kompetenzzentrum Biogasanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 Seite 1 Häufigste
MehrFestsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.
Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des
MehrInnovative, modulare Funktionszentrale für effizientes Betreiben von Biogasanlagen.
Innovative, modulare Funktionszentrale für effizientes Betreiben von Biogasanlagen. Umwelt. Natur. Verantwortung. KÖHL Die Nachfrage nach Biogas steigt kontinuierlich. Biogas besteht zu einem großen Teil
MehrWasserwirtschaftliche Anforderungen an landwirtschaftliche Biogasanlagen
Wasserwirtschaftliche Anforderungen an landwirtschaftliche Biogasanlagen Einleitung In Zukunft wird es darauf ankommen, viel stärker als bisher auf erneuerbare Energien zu setzen, um unseren Lebensstandard
MehrÜberblick. Unabhängige Prüfdienstleistungen der TPG Lehmann mbh
Überblick Unabhängige Prüfdienstleistungen der TPG Lehmann mbh Overview TPG Prüfungen gem. Baurecht VdS - Prüfungen BG - Prüfungen Sonstige Prüfungen Technische Prüfgesellschaft Lehmann mbh Allgemeine
MehrDer einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014
RECHTSANWÄLTE Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 24. Windenergietage Linstow, 12. November 2015 Dr. Christian Dümke Rechtanwälte, Berlin Dr. Christian Dümke Telefon: 030/890492-12 Telefax: 030/890492-10
MehrFür sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.
Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle
MehrBesser für s Gewässer. Lösung zur Überwachung wassergefährdender Stoffe
Besser für s Gewässer Lösung zur Überwachung wassergefährdender Stoffe wgs21 ist eine der innovativsten und umfangreichsten Lösungen zur Überwachung wassergefährdender Stoffe in der gesamten Bundesrepublik.
MehrZeitbombe im Keller: Teure Schäden durch ausgelaufenes Heizöl
Zeitbombe im Keller: Teure Schäden durch ausgelaufenes Heizöl Anlage regelmäßig prüfen und Befüllvorgang überwachen R+V-Infocenter gibt Tipps rund um den Heizöltank Wiesbaden, 16. Mai 2001. Mehrere hundert
MehrBiogasnützung in Dänemark Erfahrungen und Perspektiven
Biogasnützung in Dänemark Erfahrungen und Perspektiven Lars Baadstorp Projekt Leiter, DDHC/XERGI Vorstandsmitglied DANBIO Kürzt Präsentation Xergi Neues nahmen für DDH Contractors Totalunternehmer Biogas-
MehrWas ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten?
Was ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten? 1 Inhalt Nach welcher rechtlichen Grundlage müssen Aufzüge regelmäßig geprüft werden?... 2 Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?... 2 Welche Aufzugsanlagen
MehrInhaltsübersicht zu den landesspezifischen Regelungen über Eigenverbrauchstankstellen im Bundesland. Thüringen
Inhaltsübersicht zu den landesspezifischen Regelungen über Eigenverbrauchstankstellen im Bundesland Thüringen 2. Anforderungen an stationäre Eigenverbrauchstankstellen für DK RME und/oder Pflanzenöl 2.1
MehrBiogasanlagen im Landkreis Ravensburg
Energiewirtschaftsforum am 15.11.2011 in Bad Waldsee Biogasanlagen im Landkreis Ravensburg Franz Pfau, Landwirtschaftsamt Ravensburg Beitrag der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Deutschland
MehrNovellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter e.v. Mitgliederversammlung 15. Juli 2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
MehrVorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG
- Checkliste + Formular - Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 A. Wenn ein Unternehmen personenbezogene
MehrGrünes Gas Label Gesteigerter Marktwert für umweltverträgliches Biogas?!
Grünes Gas Label Gesteigerter Marktwert für umweltverträgliches Biogas?! Inhalt Der Grüne Strom Label e.v. Warum ein Gütesiegel für Biogas? Leitsätze, Struktur und Ziele Auszüge aus dem Kriterienkatalog
MehrBild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1
Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5
MehrAAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de AAV-Fachtagung am 17.06.2015 Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht
MehrDVGW-Information Wasser Nr. 73 August 2010
Regelwerk DVGW-Information Wasser Nr. 73 August 2010 Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
MehrStandort für Biogasanlage in Roßlau - Informationen zum Arbeitsstand und welche Bedeutung hat die Ansiedlung für die Wirtschaft der Stadt Dessau-
Standort für Biogasanlage in Roßlau - Informationen zum Arbeitsstand und welche Bedeutung hat die Ansiedlung für die Wirtschaft der Stadt Dessau- Roßlau - Inhaltsverzeichnis Anlass 12 gute Gründe für die
Mehr1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum: 22.06.2004.
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter
MehrHANDBUCH BIOGAS. Planung, Errichtung und Betrieb von. Biogasanlagen in der Landwirtschaft. in Rheinland-Pfalz
HANDBUCH BIOGAS Planung, Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz Impressum Herausgeber Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße
MehrEv.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Goethestraße 27 18209 Bad Doberan Telefon: 038203/77690 Telefax: 038203/776928 Datenschutzbeauftragter Schütte, Goethestraße 27, 18209 Bad Doberan
MehrManagement-Handbuch für Umweltmanagement nach Öko-Audit-VO. Hochschule Landshut Am Lurzenhof 1 84036 Landshut. Stand: 03.2008 Seite : 1 von 8
Management-Handbuch für Umweltmanagement nach Öko-Audit-VO Hochschule Landshut Am Lurzenhof 1 84036 Landshut Stand: 03.2008 Seite : 1 von 8 Erstellt / Geprüft:Nißl/Schachner Inhaltsverzeichnis Kapitel
MehrFormblatt. Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten
Formblatt Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten nlagen: nhang I der VO (EG) Nr. 889/2008 Festlegung der LÖK zur industriellen Tierhaltung Name und dresse
MehrAusbilder-Eignungsverordnung
Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel
MehrMediationsgesetz verkündet
Mediationsgesetz verkündet Was lange währt, wird endlich gut: Im Bundesgesetzblatt (I 1577 ff.) vom 25.07.2012 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
MehrDer Beratungsanbieter hat eine Niederlassung mit ausreichender Technik und Logistik (Telefon, Fax, E-Mail, Internetzugang und PKW) zu unterhalten.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Anerkennung von Beratungsanbietern und Beratungskräften im Rahmen der Förderung von einzelbetrieblichen Managementsystemen (EMS-Beratungskräfte-VwV)
MehrBekanntmachung der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes
2538 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2013 Bekanntmachung der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes Vom 17. Juli 2013 Auf Grund des Artikels 2
MehrDas Anerkennungsgesetz: Recht und Praxis
I. Ausgangssituation II. Bisherige Regelung III. Jetzige Regelung IV. Unterschiede - Gegenüberstellung V. Ausblick Ausgangssituation 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren höchsten Abschluss
MehrVerordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998
Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten
Mehrnicht wassergefährdend (nwg) Ein ganz besonderer Fall
nicht wassergefährdend (nwg) Ein ganz besonderer Fall Jürgen Seelisch, Umweltbundesamt, FG IV 2.4 11.10.2013 1 nwg in der AwSV 1 Zweck, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Grundsätze Festlegung 1
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 599/05 22.07.05 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Hessen In - Fz - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz
MehrMarktüberwachung Ökodesign
Marktüberwachung Ökodesign Überblick über Aufbau und Arbeitsweise Tobias Wölke Fachgebietsleiter Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung Ziele der Marktüberwachung in Europa (1) Durch
MehrGesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) WRMG Ausfertigungsdatum: 29.04.2007 Vollzitat: "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29.
MehrForenbeitrag Bio Energy Decentral 2012
Forenbeitrag Bio Energy Decentral 2012 VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR BIOGASANLAGEN Dr. Lothar Zschiesche Abteilungsdirektor, R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungen als Teil des Risikomanagements Risikoidentifikation
Mehr