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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012

2 Rechtsvorschriften Richtlinie 2002/96/EG vom über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) Richtlinie 2002/95/EG vom zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom (ElektroG) Neu gefasste RoHS: Richtlinie i 2011/65/EU vom Umsetzung durch Elektrostoffverordnung Neu gefasste WEEE: Richtlinie 2012/19/EU vom Umsetzung in nationales Recht bis

3 Eckpunkte des ElektroG geteilte Produktverantwortung t t für b2c-altgeräte Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Erfassung und Bereitstellung Hersteller Rücknahme und Verwertung Verantwortung der Wirtschaft Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) Gemeinsame Stelle der Hersteller Registrierung, Abholanordnung, Prüfung der Finanzierungsgarantie Umweltbundesamt als zuständige Behörde Rechts und Fachaufsicht über EAR durch Umweltbundesamt 3

4 Umweltbundesamt als zuständige Behörde Industrie Gemeinsame Stelle der Hersteller Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) Beliehener Teil Hoheitliche Aufgaben Rechts- und Fachaufsicht über EAR Informationspflicht { Registrierung Abholanordnungen Rechenzentrum Ermittlung der Verpflichtungen der Hersteller 4

5 Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Drittbeauftragung möglich Vertreiber (freiwillig) Abgabe b an öre oder Behandlung und Verwertung der Altgeräte in eigener Verantwortung Hersteller (freiwillig) Behandlung und Verwertung der Altgeräte in eigener Verantwortung keine andere Sammlung zulässig 5

6 Gewerbliche Altgeräte Alt-Altgeräte Altgeräte (vor in Verkehr gebracht) Entsorgungspflichtig: Besitzer des Gerätes Neu-Altgeräte (nach in Verkehr gebracht) Entsorgungspflichtig: Hersteller Zumutbare Möglichkeit der Rückgabe schaffen Für alle gewerblichen Altgeräte: Abweichende Vereinbarungen zwischen Hersteller und Nutzer möglich Anforderungen des ElektroG an Wiederverwendung, Behandlung und Entsorgung sind einzuhalten Kostenpflichtig ist der Entsorgungspflichtige g g 6

7 Pflichten der Hersteller nach ElektroG Einrichten einer gemeinsamen Stelle Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) Registrierung bei der EAR (seit ) Meldung in Verkehr gebrachter Mengen (laufend) Kennzeichnung der Geräte Rücknahme der Altgeräte bei den ÖRE Behandlung und Verwertung der Altgeräte Meldung der zurückgenommenen, wieder verwendeten, verwerteten Altgeräte an Gemeinsame Stelle 7

8 Vorgaben für die Behandlung Zertifizierte i Erstbehandlungsanlage l Prüfen, ob Wiederverwendung möglich Behandlung nach dem Stand der Technik (Merkblatt M31 der LAGA) Entfernung aller Flüssigkeiten selektive Behandlung nach Anhang III ElektroG Zuführung der Fraktionen zum jeweiligen Verwertungs-/ Beseitigungsweg Dokumentation aller Daten bis zum Verwerter 8

9 Vorgaben Sammelmengen und Verwertungsquoten Sammelziel für Altgeräte aus privaten Haushalten (b2c): mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr Verwertungs- und Recyclingquoten in unterschiedlicher Höhe für die zehn verschiedenen Kategorien Verwertungsquoten zwischen 70% und 80% z.b. Haushaltsgroßgeräte 80 % Haushaltskleingeräte 70 % Recyclingquoten zwischen 50% und 80% z.b. Haushaltsgroßgeräte 75% Haushaltskleingeräte 50% 9

10 Sammelmengen und Verwertungsquoten in Deutschland* Jahr Rücknahmemenge (t/a) Rücknahmemenge 87 8,7 63 6,3 78 7,8 94 9,4 88 8,8 b2c (kg/e*a) Verwertung in % 92,1% 94,3% 93,9% 9% 94,8% 95,9% 9% Recycling in % 80,9 % 81,7% 81,6 % 83,5 % 83,5 % *Quelle: Bundesumweltministerium 10

11 Bilanz für das ElektroG Hersteller kommen der Rücknahmeverpflichtung ht nach Erfassungsmenge erfüllt Verwertungsquoten erfüllt Registrierung und Abholorganisation eingespielt aktuelle Themen: Anwendungsbereich Turnschuhe mit elektronischer Fersendämmung, Nachtspeicheröfen, illegale Exporte Beraubung Erfassung kleiner Geräte 11

12 Wesentliche Aspekte der neu gefassten WEEE (I) Anwendungsbereich bis : geringfügige Änderungen z.b. Photovoltaikmodule aufgenommen ab : offener Anwendungsbereich nur noch 6 statt 10 Kategorien, denen alle Elektro- und Elektronikgeräte zuzuordnen sind zehn definierte Ausnahmen, z.b.: Geräte für den Schutz von Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten Glühbirnen ortsfeste industrielle Großwerkzeuge Verkehrsmittel, außer elektrische Zweirad-Fahrzeuge, die nicht typgenehmigt sind. 12

13 Wesentliche Aspekte der neu gefassten WEEE (II) Sammelquoten ab 2016: 45% des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten ab 2019: 65% des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Menge an Elektro- und Elektronikgeräten oder 85% der im Mitgliedstaat anfallenden Elektround Elektronikaltgeräte 13

14 Sammelquoten in Deutschland* Jahr In Verkehr gebr. Menge (t/a) Rücknahme menge (t/a) Rücknahme- 41,0 % 36,4 % 36,8 % 50,1 % 44,9 % quote Rücknahme- 46,8 % 45,2% quote nach WEEE 2 *Quelle: Bundesumweltministerium 14

15 Wesentliche Aspekte der neu gefassten WEEE (III) Verwertungsquoten ab : Erhöhung um 5%, außer bei Gasentladungslampen ab : vergleichbare Quoten auf die dann geltenden 6 Kategorien bezogen Registrierung i des Herstellers in jedem Mitgliedstaat, t t in dem Geräte in Verkehr gebracht werden Vereinheitlichung der inhaltlichen Anforderungen Online-Registrierung ermöglichen Links zu den Registern anderer Mitgliedstaaten Benennung eines Bevollmächtigten möglich, der für die Erfüllung der Pflichten des Herstellers verantwortlich ist 15

16 Wesentliche Themen bei der Novelle des ElektroG (I) Illegale Exporte verhindern Anlaufstellenleitlinie der EU Forschungsvorhaben zur Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme für EAG Inspektionsstrategie der LAGA WEEE 2: Mindestanforderungen an die Verbringung Anforderungen zum Nachweis, dass es sich um gebrauchte Geräte und nicht um Altgeräte handelt Nachweis durch Exporteur Ansonsten Annahme, dass es sich um illegale Verbringung von Abfall handelt 16

17 Wesentliche Themen für die Novelle des ElektroG Erhöhung der Erfassungsmenge Information, Bewusstsein der Nutzer schärfen Bürgerfreundliche Rückgabemöglichkeiten Rücknahme von kleinen Altgeräten Rücknahmepflicht im Handel? Pfand? Überprüfung der Sammelgruppen derzeit 5 Sammelgruppen Fragen z.b.: Bildschirmgeräte, PV-Module, Nachtspeicheröfen 17

18 Wesentliche Themen für die Novelle des ElektroG Prüfung der Anforderungen an die Behandlung und Verwertung Verwertungsqualität steigern Schadstoffentfrachtung verbessern sortenreine Wertstoffgewinnung ressourcenrelevante Materialien verstärkt zurückgewinnen Insgesamt So wenig Bürokratie wie möglich Rechtsklarheit Transparenz der Mengenströme 18

19 Zeitplan für die Umsetzung der neu gefassten WEEE in nationales Recht Umsetzungsfrist: Arbeitsentwurf des BMU im Spätherbst 2012 bis zur Sommerpause 2013: Notifizierung eines Referentenentwurfs bei der EU Kommission (3 Monate Stillhaltefrist) Verabschiedung des neuen Gesetzes zu Beginn der neuen Legislaturperiode 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

21 Fünf Sammelgruppen bei den öre 1. Haushaltsgroßgeräte, autom. Ausgabegeräte 2. Kühlgeräte 3. IT-, Telekommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (inkl. Bildschirme) 4. Gasentladungslampen 5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente 21

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