protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen Magdeburg
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- Helmuth Seidel
- vor 8 Jahren
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1 protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen Magdeburg
2 Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen zusätzliche Gefahrstellen nur im Fahrbereich des Mischkopfes Werkzeugbereich bleibt unverändert Seite 2
3 Fallbeispiel Annahme: Unfall im Werkzeugbereich durch schwer erkennbaren Fehler in der Steuerung Wer ist haftbar? Veränderung am Mischkopf wesentlich? ja nein Betreiber Hersteller Seite 3
4 Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten Maschine gesamte Maschine muss alle Anforderungen für Neumaschinen erfüllen - Konformitätsbewertungsverfahren durchführen - Risikobeurteilung erstellen BGRCI-Seminar Sichere Maschinen - Nachrüstung auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Veränderung - neue EG- Konformitätserklärung durch Betreiber - Ausfallwahrscheinlichkeit für Steuerung berechnen (Performance Level nach EN ) 2-tägiges betriebsbezogenes Seminar Seite 4
5 Rechtsgrundlagen / Wo steht das? Enthält Stellungnahme zum: Anwendungsbereich der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien Seite 5
6 Rechtsgrundlagen Aus BMAS-Interpretation: Mit der Übernahme der Begriffsbestimmungen Bereitstellung auf dem Markt und Inverkehrbringen aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist der Terminus des wesentlich veränderten Produkts weggefallen. Damit hat sich jedoch der zugrundeliegende Sachverhalt nicht verändert: Wie im bisherigen GPSG ist auch im neuen ProdSG ein gebrauchtes Produkt, das gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verändert wird, als neues Produkt anzusehen. Dies ergibt sich aus der geltenden europäischen Interpretation in Nr. 2.1 des Blue Guide : Seite 6
7 Rechtsgrundlagen Blue Guide: Ein Produkt, an dem nach seiner Inbetriebnahme erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart vorgenommen worden sind, die sich wesentlich auf die Einhaltung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auswirken, kann als neues Produkt angesehen werden. Dies ist von Fall zu Fall und insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Rechtsvorschriften und der Art der Produkte im Anwendungsbereich der betreffenden Rechtsvorschrift zu entscheiden. Seite 7
8 Interpretation des BMAS zur Wesentlichen Veränderung von Maschinen vom 09.April 2015 Kann mit einfachen Schutzeinrichtungen das Risiko eliminiert oder ausreichend minimiert werden? Seite 8
9 BMAS - Erläuterungen Als einfache Schutzeinrichtungen gelten: feststehende trennende Schutzeinrichtungen bewegliche trennende Schutzeinrichtungen nicht trennende Schutzeinrichtungen + Die Schutzeinrichtungen dürfen nicht erheblich in die bestehende Sicherheitssteuerung eingreifen Seite 9
10 BMAS Erläuterungen - Nicht erhebliche Eingriffe in die Sicherheitssteuerung - die vorhandene Sicherheitssteuerung ist bereits für die Verarbeitung zusätzlicher Signale ausgelegt oder die zusätzlichen Schutzeinrichtungen bewirken ausschließlich das sichere Stillsetzen gefahrbringender Funktionen unabhängig von der vorhandenen Sicherheitssteuerung Seite 10
11 Kritikpunkte Schwelle zur wesentlichen Veränderung je nach Auslegung sehr unterschiedlich Maß der Risikoerhöhung bleibt unberücksichtigt Aufteilung nach Gefährdung und Risiko überflüssig Seite 11
12 Risikoabschätzung nach EN Erläuterungen zu den Parametern S, F, P: Merkblatt T008 Seite 12
13 Alternatives Entscheidungsdiagramm zur Diskussion Seite 13
14 Schutzgitter Schutzgitter Wesentliche Veränderung: ja / nein =? Keine WÄ: nur Eingriffe in der Signalverarbeitung auf S1 Zusätzliche Schutzeinrichtung S2 Zusätzlicher Kontakt SPS im vorhandenen Abschaltpfad X1 X2 selbstüberwachender Kontrollbaustein KB1 K1.6 auf S3 Start K1.6 Y1 Y2 Y3 S1: Zwangsöffner S2: Schließer Stellungsüberwachung Schutzgitter Schließen WV1 Öffnen Sicherheitsventil Seite 14
15 Schutzgitter Schutzgitter Wesentliche Veränderung: ja / nein =? Keine WÄ: nur Eingriffe in der Signalverarbeitung auf S1 S2 Zusätzliche Schutzeinrichtung SPS Zusätzlicher Kontakt im vorhandenen Abschaltpfad X1 X2 selbstüberwachender Kontrollbaustein KB1 auf S3 K1.6 Ventil zur Prozesssteuerung Start K1.6 Y1 Y2 Y3 S1: Zwangsöffner S2: Schließer Stellungsüberwachung Schutzgitter Schließen WV1 Öffnen Seite 15
16 Schutzgitter Wesentliche Veränderung: ja / nein =? Schutzgitter Keine WÄ: da nur PL = c umgesetzt (und nur erforderlich) auf S1 S2 SPS X1 X2 selbstüberwachender Kontrollbaustein KB1 Zusätzlicher Abschaltpfad K1.6 auf S3 Start K1.6 Y1 Y2 Y3 S1: Zwangsöffner S2: Schließer Stellungsüberwachung Schutzgitter Schließen Seite 16 WV1 Öffnen Ventil stoppt Bewegung
17 Schutzgitter Wesentliche Veränderung: ja / nein =? Schutzgitter WÄ: PL = d umgesetzt (und erforderlich) auf S1 K1.6 K1.7 S2 SPS X1 X2 selbstüberwachender Kontrollbaustein KB1 K1.6 K1.7 S4 S3 Start K1.6 K1.7 Y1 Y2 Y3 Y4 S1: Zwangsöffner Stellungsüberwachung Schließen WV1 Öffnen S2: Schließer Schutzgitter Ventile stoppen eine Seite 17 Bewegung
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 18
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