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2 2 2 1cc wer ist das? Die 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und Schwesterfirmen 1WEEE Services und K&L waren seit 2005 als Berater und Dienstleister für abfall- und produktspezifische Compliance tätig, beginnend mit der 2004 verabschiedeten WEEE-Directive, in Deutschland seit Ende 2005 als ElektroG in Kraft. Wir verfügen damit über langjährige Erfahrung in der Durchführung komplexer Compliance-Aufgaben sowohl für Mittelständler als auch eine Reihe weltweit tätiger Unternehmen. Standorte: Stuttgart/Deutschland; Mailand/Italien; Dallas/USA; Shanghai/China Tochterunternehmen: WEEElogic GmbH/Deutschland; 1cc Cardno JV LLC, USA

3 3 3 Unser Fokus Die 1cc bietet Beratung und Compliance Services für Altgeräte (WEEE), Batterien, Verpackungen, Energieeffizienz (ErP), Chemikalien (REACH/RoHS) und Urheberrechtsabgaben.

4 4 Plötzlich im Visier Onlinehandel Herausforderungen und Lösungen für den WEEE Recast Michael Krug, Managing Director 1cc GmbH

5 5 AGENDA Neue Verpflichtungen 2014/15 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Herausforderungen für Online-Händler Lösungen für Online-Händler

6 6 AKTUELLER UMSETZUNGSSTAND Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU bis Ende Juni 2015 Keine Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU bis Ende Juni 2015 Kein Mitgliedsstaat *Anmerkung: In Belgien hat derzeit nur Flandern Richtlinie 2012/19/EU umgesetzt. 6

7 7 NEUE VERPFLICHTUNGEN 2014/15 WEEE-Recast in Europa/EU: Umsetzung der Neufassung der Elektroaltgeräte- Richtlinie 2012/19/EU (Ablauf der Umsetzungsfrist am 14. Februar 2014!!!) Neuregelung u.a. bei der Herstellerdefinition und bei Rücknahmepflichten Ausweitung der erfassten Produktpalette Keine Vollharmonisierung sondern Mindestharmonisierung, d.h. Abweichungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung, Zahlreiche nationale Besonderheiten und Abweichungen Keine zentrale Registrierung auf EU-Ebene Uneinheitliche Handhabung der Pflichten und Erfüllungsanforderungen

8 8 8

9 9 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK UK DK AT alt: Online-Händler aus Deutschland waren als Erstinverkehrbringer verpflichtet und mussten sich registrieren. alt: Online-Händler aus Deutschland waren nur dann verpflichtet, wenn sie an dänische Verbraucher verkauft haben. alt: Online-Händer aus Deutschland waren nicht verpflichtet, nur österreichische Unternehmen waren betroffen. neu: Online-Händler aus Deutschland müssen sich - unter 5 Tonnen direkt über einen AR* beim Register registrieren - über 5 Tonnen über einen AR* bei einem CS anschließen neu: Online-Händler aus Deutschland sind auch dann verpflichtet, sich über einen AR zu registrieren, wenn sie an professionelle Endkunden in Dänemark verkaufen. neu: Online-Händler aus Deutschland werden erstmals in Österreich als verpflichtete Hersteller gelten und sich über einen AR registrieren müssen. *Das Erfordernis einen authorized representative (AR) zu bestellen kann sich aus dem Gesetz des Ausgangslandes und/ oder aus dem des Ziellandes ergeben!

10 10 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK Rücknahmeverpflichtung (Artikel 5 der Richtlinie) Online-Händler sind nicht nur Hersteller, sondern auch Vertreiber Doppelrolle! Somit neu: Pflicht zur Rücknahme sehr kleiner Geräte auf 0:1-Basis (keine äußere Abmessung > 25 cm) - ohne Kauf eines neuen Gerätes gleicher Art - kostenlos - sofern eine Bewertung nicht ergibt, dass bereits bestehende alternative Sammelsysteme vss. ebenso wirksam sind. - bei Verkaufsfläche von mind. 400 m² für den Webshop : Entwurf : Kriterium 400 m² wird auf die Lagerfläche des Online-Händlers bezogen In anderen MS teilweise auch keine Verpflichtung zur 0:1-Rücknahme für Online-Händler vorgesehen!

11 11 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK Änderungen im persönlichen Anwendungsbereich: (Artikel 3 Abs. 2 f) der Richtlinie) Online-Händler sind erstmals explizit als verpflichtete Hersteller definiert! Hersteller ist [ ] wer in einem Mitgliedstaat Elektrogeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Haushalte oder andere Nutzer als private Haushalte vertreibt, und in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist. Änderung im sachlichen Anwendungsbereich: 10 Kategorien: open scope Auswirkung: Registrierung/ Reporting Kennzeichnung Dual-use Klassifizierung und gegebenenfalls Umkategorisierung erforderlich Auswirkung: Registrierung/ Reporting Kennzeichnung

12 12 HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN ONLINE-HANDEL Situationsanalyse Übersicht über nationale Gesetzgebungen gewinnen Betroffene Produkte im Sortiment identifizieren Rollenklärung, bspw. Bin ich (auch) Hersteller? Check meiner Hersteller/Zulieferer: Sind sie registriert? Klärung meiner Pflichten als Distance-Seller in meinen Zielmärkten? Klärung meiner Rücknahme-/Sammelpflichten?

13 13 Anwendbarkeit : Lagerflächen wo? Deutschland/EU/Drittstaaten? Was gilt für Plattformen? Ebay, Amazon als Plattform? Rücknahme: Was bedeutet geeignet und in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Verbraucher? Verpackungs- und Transportkosten wer zahlt? Anzeigepflicht ( 25 Abs. 3, Entwurf ElektroG II): UBA Stiftung ear Mitteilungspflichten ( 29, Entwurf ElektroG II) Informationspflichten ( 18, Entwurf ElektroG II)

14 14 Übergangsvorschriften/Fristen ( 46, Entwurf ElektroG II): Vertreiber hat bereits freiwillige Rücknahme implementiert: 3-monatige Frist zur Anzeige ab Inkrafttreten des Gesetzes Verpflichtung zur Rücknahme bei fehlender freiwilliger Rücknahme: 9-monatige Frist zur Implementierung eines Rücknahmesystems ab Inkrafttreten des Gesetzes

15 15 Welche Lösungen braucht der Online-Handel? Logistik für Rücknahme/Lagerung/Transport Management für Umgang mit Gefahrgut Einrichtung der Authorized Representatives Organisation von Sammlung nach Sammelgruppen Einhaltung von Anzeige- und Meldepflichten Meldung nach Kategorien und Abgabe an ÖrE nach Sammelgruppen Kapazitäts- und Kostenkalkulation für Entscheidung: Make or Buy

16 16 NEUE HERAUSFORDERUNGEN öre Private Endkunden Hersteller 400 m2 Anzeige 1:1 0:1 Verpflichtende Rücknahme für Altgeräte aus privaten Haushalten selbst Gewerbliche Endkunden

17 17 NEUE HERAUSFORDERUNGEN NEUE LÖSUNGEN 1CC HÄNDLERSERVICE öre 400 m2 1:1 0:1 Private Endkunden Gewerbliche Endkunden Recycler/ Entsorger Meldung Anzeige

18 18 1CC HÄNDLERSERVICE FÜR ONLINE-HÄNDLER Vorbereitung Identifikation der Verpflichtungssituation Vorbereitung Erstberatung & Klärung der Abgabe: Hersteller / öre/ eigene Lösung I. Set-Up Abfrage der Meldedaten "Sammelstelle" und Anzeige bei der stiftung ear Einbindung der Rücknahmelösung in Händlerwebsite Ausstattung mit Informationsmaterial II. Ongoing Rückversand/-transport der Altgeräte Erfassung und Dokumentation der für den Händler zurückgenommenen Mengen, Gerätearten Jahresmeldung an die stiftung ear

19 19 - VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 1cc GmbH Max-Eyth-Straße Holzgerlingen, Germany Tel.: +49 (0) compliance@1cc-consulting.com Website:

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