Biogasregister-Workshop
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- Jacob Dressler
- vor 8 Jahren
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1 Biogasregister-Workshop Biomethannachweise richtig nutzen EEG 2014 Stand und Ausblick 1
2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 2
3 Silvia Reichelt Frau Reichelt beschäftigt sich mit dem Recht der Erneuerbaren Energien, allgemeinem Zivilrecht und allgemeinem Energiewirtschaftsrecht. 8 Geboren 1977 in Offenbach am Main 8 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin bis 2004 Tätigkeit beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Berliner Anwaltskanzlei bis 2006 Referendariat am Kammergericht Berlin, u.a. Station bei der Deutschen Botschaft Singapur 8 Seit 2007 Rechtsanwältin bei BBH Berlin Rechtsanwältin Counsel Berlin Magazinstraße Tel +49 (0) silvia.reichelt@bbh-online.de 3
4 Der Weg zum EEG 2014 Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten v Eckpunkte für die Reform des EEG v Diverse Referentenentwürfe des BMWi (u.a u ) Bund-Länder-Abstimmung v Kabinettsbeschlüsse v und v Beschluss Bundestag ( ) und Bundesrat ( ) Inkrafttreten:
5 Wesentliche Änderungen Gesetzlich vorgegebene Ausbaupfade (Biomasse: jährlich 100 MW) EEG 2014 Verpflichtende Direktvermarktung als grundsätzlicher Fördermechanismus Geänderte Vergütungssätze, insbesondere auch für Biomasse Umstellung auf Ausschreibungsmodell Beteiligung der Eigenversorgung an der EEG-Umlage Änderungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung Komplett neue Nummerierung der Paragrafen (jetzt 104 Paragrafen) 5
6 Übergangsregelungen 100 EEG 2014: Allgemeine Übergangsbestimmungen 101 EEG 2014: Übergangsbestimmungen für Strom aus Biomasse 102 EEG 2014: Übergangsbestimmung zur Umstellung auf Ausschreibungen 103 EEG 2014: Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung 104 EEG 2014: Weitere Übergangsbestimmungen 6
7 Übergangsregelungen Biogas 4 Vergütungsregelungen für Bestandsanlagen gelten grds. fort 4 Erweiterter Vertrauensschutz ( 100 Abs. 3 EEG 2014) Anwendbarkeit des EEG 2012 bei einer IBN vor dem , wenn die Anlage nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig ist oder für ihren Betrieb einer Zulassung nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts bedarf und vor dem genehmigt oder zugelassen wurde 4 Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift in 66 EEG 2012 mit Änderungen ( 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG 2014) 4 Bilanzielle Teilbarkeit zugelassen für BHKW mit IBN ab Korrektur Vergütungsberechnung nach BGH-Urteil vom Einführung einer Höchstbemessungsleistung für Biomasse- Bestandsanlagen ( 101 Abs. 1 EEG 2014, siehe unten) 4 Relativierung neuer IBN-Begriff ( 100 Abs. 2 S. 2 EEG 2014; siehe unten) 7
8 Grundsatz: Inbetriebnahmebegriff neu gilt ( 5 Nr. 21 EEG 2014) Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas; 4 Änderung im Vergleich zu 3 Nr. 5 EEG 2012: Inbetriebsetzung mit sonstigen (insbesondere fossilen) Energieträgern ist keine IBN nach dem EEG 4 Regelung gilt grundsätzlich für Bestandsanlagen, wenn erstmalige Umstellung auf erneuerbare Energien ab dem erfolgt 8
9 Ausnahme: Inbetriebnahmebegriff alt gilt ( 3 Nr. 5 EEG 2012) 4 Abweichend von 5 Nr. 21 EEG 2014 gilt alter IBN-Begriff des EEG 2012 wenn Biomethan aus alten Gasaufbereitungsanlagen eingesetzt wird ( 100 Abs. 2 S. 2 EEG 2014) Erstmalige Einspeisung in das Erdgasnetz vor dem oder Erstmalige Einspeisung in das Erdgasnetz vor dem und Genehmigung vor dem Förderanspruch vom Nachweis abhängig, dass vor IBN mit Biomethan altes Biomethan-BHKW mit gleicher Leistung stillgelegt wurde 9
10 Biomassevergütung Biomassevergütung nach 27 EEG 2009 Formaldehyd-Bonus KWK-Bonus Nawaro-Bonus Technologie-Bonus Grundvergütung 10
11 Biomassevergütung Biomassevergütung nach 27 EEG 2012 Gasaufbereitungs-Bonus Einsatzstoff-Bonus Vergütungsklasse I Vergütungsklasse II Grundvergütung 11
12 Biomassevergütung Biomassevergütung nach 44 EEG 2014 Grundvergütung 12
13 Biomassevergütung 4 (Grund-)Vergütung gestaffelt nach Bemessungsleistung Biomasse ( 44 EEG 2014) Vergärung von Bioabfällen ( 45 EEG 2014) Vergärung von Gülle ( 46 EEG 2014) 4 Keine Boni mehr! 4 Ab 100 kw installierter Leistung: Förderanspruch nur für Anteil des erzeugten Stroms, der einer Bemessungsleistung von 50 % der installierten Leistung entspricht; für darüber hinaus gehende Menge Anspruch auf Monatsmarktwert 4 Flexibilitätszuschlag bei Bereitstellung flexibel installierter Leistung 4 Degression: vierteljährlich ab dem um 0,5 % + ggf. weitere Anpassung, wenn Ausbaupfad verlassen wird 13
14 Bilanzielle Teilbarkeit 4 47 Abs. 7 EEG 2014: Der Anspruch auf finanzielle Förderung [ ] besteht auch, wenn das Biomethan vor seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz anhand der Energieerträge der zur Biomethanerzeugung eingesetzten Einsatzstoffe bilanziell in einsatzstoffbezogene Teilmengen geteilt wird. Die bilanzielle Teilung ist [ ] im Rahmen der Massenbilanzierung [ ] zu dokumentieren. 14
15 Bilanzielle Teilbarkeit EEGWärmeG EEG Erdgas netz Kraftstoff 15
16 Bilanzielle Teilbarkeit Abs. 1 Nr. 4 EEG 2014: [ ] 47 Abs. 7 [ist] ausschließlich für Anlagen entsprechend anzuwenden, die nach dem am geltenden Inbetriebnahmebegriff nach dem in Betrieb genommen worden sind. 4 bilanzielle Teilbarkeit nur für BHKW mit IBN ab 2012 erlaubt 16
17 Bilanzielle Teilbarkeit Erdgas netz EEG 2012 EEG 2014 EEG
18 Förderanspruch für Flexibilität 4 Förderanspruch bei Bereitstellung installierter Leistung, wenn für den erzeugten Strom dem Grunde nach auch ein Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem EEG besteht 4 Anspruch besteht neben der Förderung für den erzeugten Strom Neuanlagen 53 EEG 2014 Bestandsanlagen 54 EEG 2014 Flexibilitätszuschlag Flexibilitätsprämie 18
19 Neuanlagen: Flexibilitätszuschlag ( 53 EEG 2014) 4 Voraussetzungen Biogasanlage mit installierter Leistung von mehr als 100 kw Bereitstellung flexibel installierter Leistung Förderanspruch nach 19 EEG 2014 besteht dem Grunde nach und ist nicht nach 25 verringert und Anlagenbetreiber nimmt Anspruch wahr 4 Rechtsfolge Flexibilitätszuschlag von 40 pro kw und Jahr (wohl auch für den Leistungsteil unter 100 kw) Förderdauer: Gesamter EEG-Förderzeitraum 19
20 Bestandsanlagen: Flexibilitätszuschlag ( 54 EEG 2014) 4 Voraussetzungen Biogasanlage mit IBN vor dem (nach dem am geltenden IBN-Begriff) Veräußerung des erzeugten Stroms in den Formen des 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2014 Weitere Voraussetzungen in Anlage 3 geregelt: Entspricht im Wesentlichen den Voraussetzungen aus 33i i.v.m. Anlage 5 EEG Rechtsfolge Flexibilitätsprämie von 130 pro kw pro flexibel bereitgestellter zusätzlicher installierter Leistung und Jahr Höhe bestimmt sich nach Nummer II der Anlage 3 20
21 Wichtige Änderungen für Biogas- Bestandsanlagen 4 Vergütungen für Bestandsanlagen bleiben grundsätzlich bestehen 4 Aber Beschränkung der EEG-Vergütung auf Strommengen, die der Höchstbemessungsleistung oder der am installierten Leistung abzgl. 5 Prozent der Anlage in einem Kalenderjahr seit Inbetriebnahme entsprechen; für darüber hinausgehende Strommenge nur Anspruch auf Marktwert ( Einfrieren ) 4 Beispiel Biogasanlage mit 500 kw installierter Leistung hatte höchste Bemessungsleistung in 2013 von 450 kw Zukünftig werden nur noch Strommengen vergütet, die bei einer jährlichen Bemessungsleistung von 475 kw (nach 5 Prozent-Regel) erzeugt werden 4 Ziele Höhere Stromproduktion bei Biomasseanlagen soll ausgeschlossen werden Flexibilisierung der Stromerzeugung bei erhöhter installierter Leistung, aber gleichbleibender Stromerzeugung soll möglich bleiben 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Silvia Reichelt, BBH Berlin Tel +49 (0)
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