Ökostromgesetz

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1 Ökostromgesetz 2012

2 Ökostromgesetz 2012 Eckpunkte Neue Ökostromziele bis 2020 Abnahmepflicht zu Einspeisetarifen Anhebung der Unterstützungsvolumina von 21 auf 50 Mio. Euro Vergabesystem der Verträge nach first-come-prinzip Neuregelungen bei Investitionszuschüssen Abbau der Warteschleife bei Windkraft und PV Administrative Verbesserungen Aufbringungsmechanismus Inkrafttreten und Geltungsbereich

3 Anhebung der Unterstützungsvolumina 50 Mio. Euro an zusätzlichem jährlichen Unterstützungsvolumen, Reduktion jährlich um 1 Mio. Euro (während 10 Jahre) 8 Mio. Euro PV 10 Mio. Euro Biomasse/Biogas 1,5 Mio. Euro Kleinwasserkraft 11,5 Mio. Windkraft (ca. 120 MW) 19 Mio. Resttopf (Wind, Wasser, PV-Netz) Berechnung anhand Marktpreis-Durchschnitt des Vorjahres, Volllaststunden bei Windkraft

4 Chronologie des ÖSG : Beschlussfassung Plenum des NR : Kundmachung BGBl. I Nr. 75/ : Inkrafttreten Warteschlange-Abbau : Genehmigung durch Beschluss der EU- Kommission : Kundmachung des Inkrafttretens : Inkrafttreten ÖSG 2012

5 Ziele Ziele bis 2015 werden beibehalten (700 MW Windkraft), neu sind 500 MW Photovoltaik Ausbauziele bis 2020: plus 2000 MW Wind Bilanzielle Unabhängigkeit von Atomstrom bis 2015 Revisionsklausel

6 Fördermechanismus Kontrahierungspflicht zu fixen Einspeisetarifen: Windkraft, PV ab 5 kw, Biomasse, Geothermie, Kleinwasserkraft bis 2 MW, Hybrid- und Mischfeuerungsanlagen für EE-Anteil Investitionszuschüsse: Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft, Ablauge Abwicklung über Ökostromabwicklungsstelle OeMAG Achtung: PV bis 5 kw über KliEn-Fonds

7 Nachfolgetarif für rohstoffabhängige Anlagen Bei Biogas oder Biomasse-Anlagen (fest/flüssig) Nach Ablauf der Kontrahierungspflicht, max. bis 20 Jahre nach Inbetriebnahme

8 Tariffestsetzung Wirtschaftsminister verordnet in Einvernehmen mit Umweltminister und Sozialminister jährlich Einspeisetarife Tariflaufzeit: 15 Jahre (Biomasse/Biogas) bzw. 13 Jahre bei Windkraft Weitergeltung nach Auslaufen der bestehenden Verordnung mit Abschlag Möglichkeit der Erlassung einer mehrjährigen Verordnung (degressiv) Neue Regelung für PV: Möglichkeit der Beschränkung, Förderhöchstgrenze von 500 kw, Netzparitäts-Tarif von 18 ct/kwh

9 Einspeisetarife 2012 und 2013 Ökostrom-Einspeisetarifverordnung geltend seit setzt für Windenergie folgende Tarife fest: für 2012: 9,50 cent/kwh für 2013: 9,45 cent/kwh Für Tarifhöhe ausschlaggebend ist nach wie vor der Antragszeitpunkt.

10 Zuschläge für rohstoffabhängige Technologien Technologiebonus (2 cent/kwh) bei dezentraler Biogas- Aufbereitung und Einspeisung KWK-Bonus (2 cent/kwh) 1-Cent-Bonus für bestehende Anlagen (reine Biogasoder Biomasseanlagen) Betriebskostenzuschlag für bestehende Biogasanlagen (4 cent/kwh) bis zum Nachweis einer Kostensenkung, relevant ist BK-Steigerung seit 2006

11 Aufbringungsmechanismus Ökostromförderbeitrag: Prozentsatz an Netznutzungsund Netzverlustentgelt (Entlastung der Industrie) Ökostrompauschale: unterschiedlich je nach Netzebene (11 Euro auf NE 7) Diese Beiträge werden von Netzbetreibern eingehoben und an OeMAG abgeführt. Befreiung einkommensschwacher Verbraucher (Anknüpfung an GIS Befreiung)

12 Inkrafttreten und Geltungsbereich Inkrafttreten nach Ablauf einer 4-Monatsfrist nach Genehmigung durch EU: 1. Juli 2012 Warteschlangenabbau in Kraft mit 30. Juli 2011 Für Anlagen, die über bestehenden Vertrag mit OeMAG verfügen, gelten grundsätzlich alten Vorschriften weiter. Ausnahmen laut 56 Abs 1

13 Mehr Info:

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