Ökostromgesetz Dr. Ursula Nährer 30. November

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1 Ökostromgesetz 2012 Dr. Ursula Nährer 30. November 2011

2 IG Windkraft Austrian Wind Energy Association gegründet 1993 Interessenverband der gesamten Branche rund Mitglieder > 90% der Windkraftleistung Mitglied beim Bundesverband Erbeuerbare Energie Österreich Vorstandsmitglied der europäischen Dachverbände EREF und EWEA

3 Ökostromgesetz 2012 Eckpunkte Neue Ökostromziele bis 2020 Abnahmepflicht zu Einspeisetarifen Anhebung der Unterstützungsvolumina von 21 Mio. auf 50 Mio. Vergabesystem der Verträge nach First-come-Prinzip Neuregelungen bei Investitionszuschüssen Abbau der Warteschleife bei Windkraft und PV Administrative Verbesserungen Aufbringungsmechanismus Inkrafttreten und Geltungsbereich Reinhold Mitterlehner, BMWFJ

4 Chronologie : Beginn Begutachtungsverfahren : Ministerratsbeschluss : Beschlussfassung Wirtschaftsausschuss des NR : Beschlussfassung Plenum des NR : Beschlussfassung Plenum des BR sowie EU-beihilfenrechtliche Notifikation : Kundmachung BGBl. I Nr. 75/2011

5 Ziele 1. Ziele bis 2015 werden beibehalten, neu sind 500 MW Photovoltaik 2. Ausbauziele bis Bilanzielle Unabhängigkeit von Atomstrom bis Revisionsklausel

6 Langfristige Ausbauziele für Zeitraum 2010 bis 2020: Wasserkraft plus 1000 MW (ca. 4 TWh) Windkraft plus 2000 MW (ca. 4 TWh) Biomasse/Biogas plus 200 MW (ca. 1,3 TWh) Photovoltaik plus 1200 MW (ca. 1,2 TWh) Quelle Grafik: derstandard.at

7 Anhebung der Unterstützungsvolumina 50 Mio. Euro an zusätzlichem jährlichen Untersützungsvolumen, Reduktion jährlich um 1 Mio. (während 10 Jahre) 8 Mio. PV 10 Mio. Biomasse/Biogas 11,5 Mio. Windkraft (ca. 120 MW) 1,5 Mio. Kleinwasserkraft 19 Mio. Resttopf (Wind, Wasser, PV-Netz) Berechnung anhand MP-Durschschnitt des Vorjahres, 2150 VLS bei Windkraft Aliquote Anrechnung des alten Kontingents, falls Inkrafttreten des ÖSG 2012 unterjährig.

8 Abbau der Warteschleife: einmalige Unterstützungsvolumina 80 Mio. für Windkraft 28 Mio. für Photovoltaik

9 Fördermechanismus 1. Kontrahierungspflicht zu fixen Einspeisetarifen: Windkraft, PV ab 5 kw, Biomasse, Geothermie, Kleinwasserkraft bis 2 MW, Hybrid- und Mischfeuerungsanlgaen für EE-Anteil 2. Investitionszuschüsse: Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft, Ablauge 3. Abwicklung über OeMAG 4. Achtung: PV bis 5 kw über KliEn-Fonds

10 Nachfolgetarif für rohstoffabhängige Anlagen Bei Biogas oder Biomasse-Anlagen (fest/flüssig) Nach Ablauf der Kontrahierungspflicht, max. bis 20 Jahre nach Inbetriebnahme

11 Tariffestsetzung Wirtschaftsminister verordnet in Einvernehmen mit Umweltminister und Sozialminister jährlich Einspeisetarife Tariflaufzeit 15 Jahre (Biomasse/Biogas) bzw. 13 J. Weitergeltung nach Auslaufen der bestehenden Verordnung mit Abschlag Möglichkeit der Erlassung einer mehrjährigen Verordnung (degressiv) Neue Regelung für PV: Möglichkeit der Beschränkung, Förderhöchstgrenze von 500 kw, Netzparitäts-Tarif von 18 ct/kwh

12 Einspeisetarife 2012 Voraussichtlich werden 2 Verordnungen erlassen: Anfang 2012 bedarf es einer Verordnung auf Grundlage des alten Gesetzes Sobald ÖSG 2012 in Kraft ist, bedarf es einer neuen Verordnung auf Grundlage des neuen Gesetzes Für Tarifhöhe ausschlaggebend ist nach wie vor der Antragszeitpunkt.

13 Zuschläge für rohstoffabhängige Technologien Technologiebonus (2 cent/kwh) bei dezentraler Biogas-Aufbereitung und Einspeisung KWK-Bonus (2 cent/kwh) 1-Cent-Bonus für bestehende Anlagen (reine Biogasoder Biomasseanlagen) Betriebskostenzuschlag für bestehende Biogasanlagen (4 cent/kwh) bis zum Nachweis einer Kostensenkung, relevant ist BK-Steigerung seit 2006

14 Aufbringungsmechanismus Ökostromförderbeitrag: Prozentsatz an Netznutzungs- und Netzverlustentgelt (Entlastung der Industrie) Ökostrompauschale, unterschiedlich je nach Netzebene (11 Euro auf NE 7) Diese Beiträge werden von Netzbetreibern eingehoben und an OeMAG abgeführt. Befreiung einkommensschwacher Verbraucher (Anknüpfung an GIS Befreiung)

15 Inkrafttreten und Geltungsbereich Inkrafttreten nach Ablauf einer 4-Monatsfrist nach Genehmigung durch EU (voraussichtlich Mitte bis zweites Halbjahr 2012) Warteschlangenabbau in Kraft mit 30. Juli 2011 Für Anlagen, die über bestehenden Vertrag mit OeMAG verfügen, gelten grundsätzlich alten Vorschriften weiter. Ausnahmen laut 56 Abs 1

16 Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. Chinesisches Sprichwort Weitere Informationen: Dr. Ursula Nährer i

Ökostromgesetz 2012. www.igwindkraft.at

Ökostromgesetz 2012. www.igwindkraft.at Ökostromgesetz 2012 Ökostromgesetz 2012 Eckpunkte Neue Ökostromziele bis 2020 Abnahmepflicht zu Einspeisetarifen Anhebung der Unterstützungsvolumina von 21 auf 50 Mio. Euro Vergabesystem der Verträge nach

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