Bonusfragen im aktuellen EEG aus Gutachtersicht
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- Benjamin Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 Folie November 2010 Unternehmerforum Kraft-Wärme-Kopplung in der Sägeindustrie Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland Nürburg, 25. November 2010 Dipl.-Ing. Peter Vaßen VDI Umweltgutachter (DE-V-0276) Sachverständiger für Energie und Umwelt
2 Folie November 2010 Vorstellung Inhalt Bonus für nachwachsende Rohstoffe KWK-Bonus Perspektiven
3 Folie November 2010 Hintergrund Vermessungstechniker Vorstellung - Person Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen / Wasser- und Abfall / Umwelt zugelassener Umweltgutachter für die Bereiche Landwirtschaft, Forst und Energieerzeugung (Strom-, Gas- und Wärmeerzeugung) als unabhängiger Ingenieur seit 1994 tätig in den Bereichen Energietechnik und Entsorgungswirtschaft Genehmigungsmanagement, Immissions- und Umweltschutz Umweltüberwachung und -management, Betriebs- und Anlagensicherheit
4 Folie November 2010 Vorstellung - Büro Büro für Energie und Umwelt Gründung Mitarbeiter (2 Umweltgutachter / 3 Ingenieure, 1 Zeichner, 2 Sachbearbeitung / 2 Verwaltung) Erfahrungen (Auszug) ca. 80 Biomasseanlagen in Beratung zu Genehmigungsverfahren ca. 50 Begutachtungen zu technisch-rechtlichen Fragen ca. 40 Fachgutachten zum EEG 2004 (Innovationsbonus, Anlagenerneuerung, KWK/FW308-Gutachten) ca. 220 Begutachtungen zum EEG 2009 Tätigkeitsschwerpunkt: Energie aus Biomasse und biogenen Reststoffen
5 Folie November 2010 Aktivitäten Vorstellung - Büro Mitarbeit am Positionspapier für Umweltgutachter des FvB Mitgliedschaften u. a. bei VDI, GfU, ERT, VNU, B.KWK, FnBB, FvB regelmäßiger Runder Tisch Baden-Württemberg zum EEG 2009 mit Ministerien, Netzbetreiber, Umweltgutachtern und Verbänden Mitautor in Biogasanlagen im EEG, 2. Auflage, 2010 (Loibl/Maslaton/v. Bredow/Walter) Handlungshilfe EEG für Umweltgutachter (VNU/ERT, verbändeübergreifend, in Bearbeitung) Kooperation Paluka Sobola Loibl & Partner, Regensburg sowie mit Umweltgutachtern, bundesweit
6 Folie November 2010 Standort in der Region Paluka Sobola Loibl und Partner Dettingen/Erms Büro für Energie und Umwelt
7 Folie November 2010 Vorstellung Inhalt Bonus für nachwachsende Rohstoffe KWK-Bonus Perspektiven
8 Folie November 2010 Bonus für nachwachsende Rohstoffe rechtliche Grundlage 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 i. V. m. Anlage 2 Bonushöhe 6,0 ct je kwh bis 500 kw 2,5 ct je kwh über 500 kw bei Strom durch Verbrennung von Holz 4,0 ct je kwh über 500 kw bei Strom durch Verbrennung von Holz, wenn Holz im Rahmen der Landschaftspflege anfällt Bonusfragen? Bonusanspruch für Rinde aus Sägewerk? Anteilige Nutzung von Holz aus Landschaftspflege?
9 Folie November 2010 Bonus für nachwachsende Rohstoffe Bonusanspruch für Rinde aus Sägewerk Gemäß Positivliste Anlage 2 III. gilt als NawaRo insbesondere: das bei der Durchforstung und bei der Stammholzernte in forstwirtschaftlichen Betrieben anfallende Waldrestholz, Rinde und Aktuell: Votum 2009/10 der Clearingstelle EEG vom 24. November 2010 Holz aus Kurzumtriebsplantagen Strom, der unter Einsatz von Rinde gewonnen wird, ist unabhängig von deren Herkunft mit dem NawaRo-Bonus zu vergüten. Demzufolge gilt dies auch für Strom, der unter Einsatz von Rinde aus der industriellen Holzverarbeitung gewonnen wird. Gemäß Hinweisverfahren 2010/13 der Clearingstelle EEG müssen die in der Positivliste genannten Stoffe nicht die Voraussetzungen der Generalklausel erfüllen Keine Aussage zu Sägewerksrinde, aber Hinweis auf Votumsverfahren
10 Folie November 2010 Bonus für nachwachsende Rohstoffe Bonusanspruch für Rinde aus Sägewerk herkunftsunabhängige Nennung von Rinde in der Positivliste Stoffliche Vergleichbarkeit Auskunft Netzbetreiber: ja, bonusfähig Aktuell: Votum 2009/10 der Clearingstelle EEG vom 24. November 2010 verschiedene Votumverfahren bei der Clearingstelle EEG in Vorbereitung und schon angenommen Strom, der unter Einsatz von Rinde gewonnen wird, ist unabhängig von deren Herkunft mit dem NawaRo-Bonus zu vergüten. Demzufolge gilt dies auch für Strom, der unter Einsatz von Rinde aus der industriellen Holzverarbeitung gewonnen wird.
11 Folie November 2010 Bonus für nachwachsende Rohstoffe Anteilige Nutzung von Holz aus Landschaftspflege? Bonus beträgt 4,0 ct je kwh ab 500 kw für Strom aus Verbrennung von Holz aus Landschaftspflege Keine Einschränkung auf Massenanteile (Ausschließlichkeit, Masse-%, o. ä.) Landschaftspflegematerial in Anlehnung an Clearingstelle EEG (Empfehlungsverfahren 2008/48 vom ) Aktivitätsbezogen und weit auszulegen ( anfallen )
12 Folie November 2010 Bonus für nachwachsende Rohstoffe - Beispiele NawaRo-Bonus Biomasse-HKW mit 3,0 MW Dampfturbine (8760 h/a) bis 500 kw: 4,38 Mio kwh x 0,060 EUR/kWh = EUR über 500 kw: 21,9 Mio kwh x 0,025 EUR/kWh = EUR Gesamtvergütung: EUR NawaRo-Bonus mit 35 % Landschaftspflege Biomasse-HKW mit 3,0 MW Dampfturbine (8760 h/a) bis 500 kw: 4,38 Mio kwh x 0,060 EUR/kWh = EUR über 500 kw: 6,57 Mio. kwh x 0,040 EUR/kWh = EUR über 500 kw: 14,24 Mio kwh x 0,025 EUR/kWh = EUR Gesamtvergütung: EUR (Differenz: EUR)
13 Folie November 2010 Vorstellung Inhalt Bonus für nachwachsende Rohstoffe KWK-Bonus Perspektiven
14 Folie November 2010 Rechtliche Grundlagen KWK - Bonus 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009 i. V. m. Anlage 3 Anspruchsvoraussetzungen nach Nummer I. der Anlage 3 Strom i.s.d. 3 Abs. 4 KWKG und Wärmenutzung nach der Positivliste (Ziffer III) oder Ersatz fossiler Wärmenutzung und Mehrkosten für Wärmebereitstellung (und) Wärmenutzung nicht auf der Negativliste nach Nummer IV. Bonushöhe 3,0 ct je kwh KWK-Strom (Wärme x Stromkennzahl)
15 Folie November 2010 KWK - Bonus Anlage 3 EEG Wärmenetz Als Wärmenutzung nach der Positivliste Nummer III. gilt: III.2. Wärmeeinspeisung in ein Netz mit mind. 400 m (Trassenlänge) und Verluste unter 25 % der Nutzwärme (Jahresdurchschnitt) Dokumentation: Lageplan der Leitungstrasse Wärmemengenzähler bei der Einspeisung in das Netz sowie bei allen Wärmeabnehmern jährliche, besser monatliche Wärmemengenerfassung
16 Folie November 2010 KWK - Bonus Anlage 3 EEG Wärmenetz Länge mindestens 400 m Verluste unter 25 % des Nutzwärmebedarfs KWK-Anlage WZ-E1 WZ-E2 Trocknung Gebäude EnEV Stall/ Werkstatt WZ-V1 WZ-V2 WZ-V3 Gebäude nicht EnEV Trocknung Negativliste Wärmeleitung 2 / Länge 90 m WZ-V4 WZ-V5 WZ-V6 Wärmeleitung 1 / Länge 650 m
17 Folie November 2010 KWK - Bonus Anlage 3 EEG Ersatz-/Mehrkosten-Regel Bilanzrahmen für den Ersatz fossiler Energie Wärmenutzung aus KWK-Prozess keine Betrachtung von Effekten ausserhalb der KWK- Wärmenutzung (Einsparungen oder Ersatz in Folgeprozessen) keine Anforderungen an CO 2 -Einsparung Mehrkosten mind. 100 EU pro kw Wärmeleistung Festlegung der maßgeblichen Wärmeleistung (der KWK- Wärme) Keine Berücksichtigung der Wärmeerzeugung (BHKW/ORC/ Turbine) ggfs. Berücksichtigung von Heizflächen / Wärmetauschern (Vergleichsangebote, Kostenaufstellungen, Planungsdaten)
18 Folie November 2010 KWK-Bonus Übergangsbestimmungen nach 66 EEG 2009 für bestehende Anlagen mit erstmaliger KWK-Nutzung für bestehende Anlagen mit bestehender KWK-Nutzung bis Leistung einschließlich 500 kw Bonushöhe 3,0 ct je kwh KWK-Strom (Wärme x Stromkennzahl) Bonusfragen Welche Leistungen sind für Vergütung maßgebend?
19 Folie November 2010 KWK-Bonus - Beispiele (1) KWK-Bonus - Berechnung 1 Biomasse-HKW mit 3,0 MW Turbine (8760 h/a) 8,76 Mio. kwh KWK-Strom (entspricht 1,0 MW Leistung) bis 500 kw: 4,38 Mio kwh x 0,03 EUR/kWh = EUR KWK-Gesamtvergütung: EUR KWK-Bonus - Berechnung 2 Biomasse-HKW mit 3,0 MW Turbine (8760 h/a) 8,76 Mio. kwh KWK-Strom (entspricht 1,0 MW Leistung) d. h. 33 % KWK-Strom bis 500 kw bezogen auf Bemessungsleistung bis 500 kw: 2,89 Mio kwh x 0,03 EUR/kWh = EUR KWK-Gesamtvergütung: EUR (Differenz: EUR)
20 Folie November 2010 KWK-Bonus - Beispiele (2) KWK-Bonus - Berechnung 1 Biomasse-HKW mit 5,0 MW Turbine (8760 h/a) 1,31 Mio. kwh KWK-Strom (entspricht 0,15 MW Leistung) bis 500 kw: 1,31 Mio kwh x 0,03 EUR/kWh = EUR KWK-Gesamtvergütung: EUR KWK-Bonus - Berechnung 2 Biomasse-HKW mit 5,0 MW Turbine (8760 h/a) 1,31 Mio. kwh KWK-Strom (entspricht 0,15 MW Leistung) d. h. 3 % KWK-Strom bis 500 kw bezogen auf Bemessungsleistung bis 500 kw: kwh x 0,03 EUR/kWh = EUR KWK-Gesamtvergütung: EUR (Differenz: EUR)
21 Folie November 2010 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung / Dipl.-Ing. Peter Vaßen VDI Umweltgutachter (DE-V-0276) Sachverständiger für Energie und Umwelt
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