Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie"

Transkript

1 Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System der Herkunftsnachweise an die Europäische Kommission zu übermitteln. Untenstehende Ausführungen geben über das für die Verwaltung von KWK - Herkunftsnachweisen geschaffene System Auskunft. Zusammenfassung Auf Basis der Vorgaben der RL 2004/8/EG wurde das für Ökostrom / Strom aus erneuerbaren Energieträgern geschaffene Verwaltungssystem für Herkunftsnachweise (Datenbank bei der Regulierungsbehörde Energie-Control GmbH) erweitert und ist nun auch für KWK - Herkunftsnachweise voll operativ. Dieses System wurde jedoch im Gegensatz zu Strom aus erneuerbaren Energiequellen - zur Zeit der Berichtserstellung (Dezember 2008) noch wenig bis gar nicht von den Unternehmen genutzt. Bericht Der Artikel 5 Abs. 3 der KWK Richtlinie lautet: (2) Die Mitgliedstaaten oder die zuständige Stellen schaffen geeignete Mechanismen, um die Richtigkeit und die Zuverlässigkeit der Herkunftsnachweise sicherzustellen, und beschreiben in dem Bericht nach Artikel 10 Abs. 1 die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Zuverlässigkeit des Nachweissystems zu gewährleisten. Die Richtlinie 2004/8/EG wurde in österreichisches Recht umgesetzt, die Umsetzung erfolgte im Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 bzw. im KWK Gesetz BGBl. I Nr. 114/2008 und den Landesausführungsgesetzen

2 Betreffend Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG sehen für Österreich diese rechtlichen Grundlagen folgende Vorgangsweise vor: Zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen gemäß Artikel 5 der KWK Richtlinie ist es erforderlich, diese Anlagen als hocheffizient anzuerkennen. Dazu wird ein Anlageanerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen Landesregierung gemäß 42b ElWOG bzw. des jeweiligen Landesausführungsgesetzes ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Dies wird von der Landesregierung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens geprüft. In diesem Verfahren, in der Regel gestützt auf ein Gutachten eines Sachverständigen, der die entsprechenden technischen Qualifikation und Eignungen besitzt, wird festgestellt ob die KWK Anlage potentiell in der Lage ist, hocheffizienten KWK Strom zu erzeugen und somit als hocheffiziente KWK Anlage im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG benannt werden kann. Als Auflage im KWK Anlageanerkennungsbescheid wird die Hinzuziehung und Bekanntmachung einer akkreditierten Stelle verlangt, die monatlich die Berechnung des eingespeisten hocheffizienten KWK Stroms durchführen kann. Durch die Einbindung einer akkreditierten Stelle (wie z.b. TÜV Süd) gemäß Akkreditierungsgesetz wird sichergestellt, dass den speziellen technischen Anforderungen zur Bestimmung der Effizienz der KWK Anlagen, Berechnung des hocheffizienten KWK Stroms und der Primärenergieeinsparung gegenüber getrennter Strom- und Wärmeerzeugung Rechnung getragen wird. Folgende Regelwerke und Richtlinien sind von der akkreditierten Stelle zur Beurteilung der KWK Anlage und der KWK Stromerzeugung heranzuziehen: Anhänge der EU-Richtlinie 2004/8/EG zum Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme in Anwendung der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und Rates Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 zur Festlegung detaillierter Leitlinien für die Umsetzung und Anwendung des Anhangs II der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und Rates - 2 -

3 Der Bescheid ist von der Landesregierung sowohl an den Anlagenbetreiber als auch an die Energie-Control GmbH, der österreichischen Energieregulierungsbehörde, zu übermitteln. Auf Grundlage dieses Anlageanerkennungsbescheides werden die Stammdaten der KWK Anlage (wie Anlagenadresse, Art und Engpassleistung der Erzeugungsanlage, eingesetzte Primärenergieträger, unterer Heizwert des Primärenergieträgers) und notwendige Verwaltungskonten und Benutzerprofile, etc. in der von der Energie- Control GmbH betriebenen Stromnachweisdatenbank angelegt. 1 In Folge gibt die akkreditierte Stelle, monatlich die für die Ausstellung von KWK Herkunftsnachweisen notwendigen Daten, wie die von der KWK Anlage in das Netz eingespeiste Menge an hocheffizientem KWK Strom, so wie Primärenergieeinsparungen und die Nutzung der zusammen mit Strom erzeugten Wärme, in die Stromnachweisdatenbank ein. Im Anschluss werden in der Stromnachweisdatenbank, ebenfalls monatlich die KWK Herkunftsnachweise generiert (= elektronisch ausgestellt) und automatisch auf das Benutzerkonto des KWK Anlagenbetreibers transferiert. Der KWK Herkunftsnachweis kann von dort innerhalb der Stromnachweisdatenbank an Stromlieferanten bzw. händler weitertransferiert werden und zur Stromkennzeichnung eingesetzt werden. 1 Die Energie-Control betreibt seit mehreren Jahren eine Stromnachweisdatenbank, die ursprünglich zur sicheren elektronischen Ausstellung und Verwaltung von Ökstromnachweisen (wie z.b. Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien) sowie der Abwicklung der damit in Verbindung stehenden Stromkennzeichnung, geschaffen wurde. Diese elektronische (Öko-) Stromnachweisdatenbank wurde nun im Zuge der Umsetzung der KWK-Richtlinie für die Ausstellung und Verwaltung von Herkunftsnachweisen aus hocheffizientem KWK-Strom erweitert

4 System zur Ausstellung von KWK-Herkunftsnachweisen in Österreich Antrag des Anlagenbetreibers auf Anerkennung als hocheffiziente KWK-Anlage Ausstellung eines Anlageanerkennungsbescheides durch die Landesregierung Gutachten zur Feststellung ob hocheffiziente KWK-Anlage vorliegt Energie - Control GmbH pflegt Stammdaten der KWK-Anlage in Stromnachweisdatenbank ein Akkreditierte Stelle übermittelt monatlich KWK-Strommengen, Primärenergieeinsparung, etc an Stronmachweisdatenbank Ausstellung und Verwaltung von KWK-Herkunftsnachweisen in der Stromnachweisdatenbank Die Zuverlässigkeit des Nachweissystems wird vor Allem dadurch gewährleistet, dass KWK Herkunftsnachweise in Österreich ausschließlich in der elektronischen Stromnachweisdatenbank ausgestellt, verwaltet und schließlich bei der Stromkennzeichnung entwertet werden. Eine Doppel-Ausstellung oder Doppel- Verwendung ist daher auszuschließen. Das elektronische Stromnachweissystem in Österreich wird seit dem Jahr 2003 genutzt und umfasste, auf Grund des hohen Anteils an Erneuerbaren Energieträgern in der Stromerzeugung, bereits vor Einführung des KWK Herkunftsnachweises einen Großteil der nationalen Stromerzeugung. Darüber hinaus wird die Stromnachweisdatenbank von der unabhängigen Regulierungsbehörde Energie-Control GmbH betrieben und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen durch die Landesregierungen gemäß 42b Abs 3 ElWOG regelmäßig überwacht. Die Energie-Control GmbH und damit das österreichische Stromnachweissystem, ist weiters Mitglied des von der europäischen Organisation AIB (Association of Issuing Bodies) geformten EECS European Energy Certificate System und wird in diesem Zusammenhang regelmäßig auditiert. Im Zuge der Umsetzung der KWK Richtlinie und der Gestaltung eines europäischen KWK Herkunftsnachweissystems wurde von der EU-Kommission das EECS - European Energy Certificate System der AIB den - 4 -

5 Mitgliedsstaaten als Best Practice System empfohlen. Durch diesen innerhalb des EECS stattfindenden Zusammenschluss unabhängiger Stromnachweisdatenbanken in Europa, ist es weiters möglich, Stromnachweise standardisiert, sicher und einfach über nationale Grenzen hinweg innerhalb des europäischen Energiemarktes zu transferieren. Im Unterschied zu Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energie besteht in Österreich derzeit noch ein geringes Interesse an den Herkunftsnachweisen für Strom aus hocheffizienten KWK Anlagen. Mit Stand Oktober 2008 sind bei der Energie-Control GmbH bisher nur zwei Anlagenanerkennungsbescheide für hocheffiziente KWK Anlagen eingelangt. Es wurden bisher noch keine KWK Herkunftsnachweise generiert, da von den akkreditierten Stellen bisher noch keine Daten gemeldet wurden. Es liegen derzeit somit noch keine Erfahrungswerte über die Ausstellung und Verwendung der KWK Herkunftsnachweise vor. Auf Grund des oben beschriebenen langjährigen Einsatzes des Systems für Herkunftsnachweise aus Erneuerbaren Energieträgern ist aber mit keinen Problemen bei der Einführung von KWK Herkunftsnachweisen in Österreich zu rechnen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Vergleich von Ökostrom-Labels/Zertifikaten

Vergleich von Ökostrom-Labels/Zertifikaten Einleitung Ökostrom kein gesetzlich geschützter Begriff Schwierigkeit vom Verkauf und Handel von umweltfreundlich erzeugtem Strom keinen Unterscheidung vom grünen und konventionellen Strom, wenn er in

Mehr

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften 1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Nutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg

Nutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Ökostrom Nutzen für Verbraucher und Umwelt Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Dominik Seebach (dominik.seebach@oeko.de) Öko-Institut e.v. Freiburg/Darmstadt/Berlin Welche

Mehr

Die Online-Bestandserhebung im LSB Niedersachsen

Die Online-Bestandserhebung im LSB Niedersachsen Die Online-Bestandserhebung im LSB Niedersachsen Ab der Version 5 bietet pro-winner in der Mitgliederverwaltung unter Extras die DOSB- Schnittstelle (DOSB-Bestandsmeldung) an, mit der die im Programm generierte

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH

STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH Mathias REINERT 1 * 1 Motivation Am 3.Juni 2013 wurde die Novelle des Elektrizitätswirtschafts und Organisationsgesetz

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3. Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung: Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.

Mehr

AK E-Zustellung 28.5.2014. Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at

AK E-Zustellung 28.5.2014. Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at AK E-Zustellung 28.5.2014 Verordnung des Europäischen Parlament Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at Erste Lesung Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Dokumentenarchivierung

Dokumentenarchivierung 1. Einführung Im Folgenden werden die Archivierungsmöglichkeiten und mechanismen erläutert, die in den SelectLine- Produkten integriert sind. Archivieren heißt dauerhaftes, elektronisches Speichern von

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Das Herkunftsnachweisregister Hintergrund und Ziel eines neuen Akteurs

Das Herkunftsnachweisregister Hintergrund und Ziel eines neuen Akteurs Workshop Start des Herkunftsnachweisregisters für EE-Strom eine Herausforderung? Berlin, 16. Mai 2013 Christof Timpe (c.timpe@oeko.de) Öko-Institut e.v. Freiburg/Darmstadt/Berlin Das Öko-Institut im Profil

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1 Entscheidung der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform...

1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform... Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform... 7 1. Einleitung Dieses Dokument beschreibt

Mehr

Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen

Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen Suche schlecht beschriftete Bilder mit Eigenen Abfragen Ist die Bilderdatenbank über einen längeren Zeitraum in Benutzung, so steigt die Wahrscheinlichkeit für schlecht beschriftete Bilder 1. Insbesondere

Mehr

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

ELSTER Daten versenden

ELSTER Daten versenden ELSTER Daten versenden Hauptmenü: Über den Haupt-Menüpunkt ELSTER gelangen Sie zu allen wichtigen Funktionen rund um ELSTER. - Verfügbarkeit: Sie können hierüber die Verfügbarkeit der ELSTER-Server für

Mehr

Inhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER

Inhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...

Mehr

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter

Mehr

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme Novell Client Anleitung zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Mit der Einführung von Windows 7 hat sich die Novell-Anmeldung sehr stark verändert. Der Novell Client

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind.

Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. 1. Anmeldung Soweit noch nicht geschehen, muss im Vorfeld (vor Verkaufsstart am 21.07.)

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

GeoPilot (Android) die App

GeoPilot (Android) die App GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen

Mehr

BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015

BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 1 BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 Installation Um den Support der BSV zu nutzen benötigen Sie die SMP-Software. Diese können Sie direkt unter der URL http://62.153.93.110/smp/smp.publish.html

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online

Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online A.) Für Spieler, Eltern, Interessierte Für Personen, die keinen Zugang zu Fußball Online besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Spieltermine zu allen U11-U18

Mehr

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration

Mehr

AIB Association of Issuing Bodies. Ursula Lackner

AIB Association of Issuing Bodies. Ursula Lackner 2 AIB Association of Issuing Bodies Ursula Lackner Association of Issuing Bodies (AIB) Richtlinie für Erneuerbare Energie 2001/77/EG Ausgangspunkt für die AIB: Elektronischer Transfer von Zertifikaten

Mehr

Proxy. Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter

Proxy. Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter 2 Inhaltsverzeichnis 1 Proxy-Server 4 1.1 Einführung.......................................... 4 1.2 Benutzung.......................................... 4 3 1

Mehr

Anforderungen an die HIS

Anforderungen an die HIS Anforderungen an die HIS Zusammengefasst aus den auf IBM Software basierenden Identity Management Projekten in NRW Michael Uebel uebel@de.ibm.com Anforderung 1 IBM Software Group / Tivoli Ein Feld zum

Mehr

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis FAKULTÄT FÜR INGENIEURWISSENSCHAFTEN I Prof. Dr.-Ing. Frank Lobeck Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I 1. Einleitung... 1 2. Installation...

Mehr

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung

Mehr

SICHERN DER FAVORITEN

SICHERN DER FAVORITEN Seite 1 von 7 SICHERN DER FAVORITEN Eine Anleitung zum Sichern der eigenen Favoriten zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme März 2010 Seite 2 von 7 Für die Datensicherheit ist bekanntlich

Mehr

2. Die eigenen Benutzerdaten aus orgamax müssen bekannt sein

2. Die eigenen Benutzerdaten aus orgamax müssen bekannt sein Einrichtung von orgamax-mobil Um die App orgamax Heute auf Ihrem Smartphone nutzen zu können, ist eine einmalige Einrichtung auf Ihrem orgamax Rechner (bei Einzelplatz) oder Ihrem orgamax Server (Mehrplatz)

Mehr

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für. Arbeitszeiterfassung. Lavid-F.I.S.

Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für. Arbeitszeiterfassung. Lavid-F.I.S. Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für Dauner Str. 12, D-41236 Mönchengladbach, Tel. 02166-97022-0, Fax -15, Email: info@lavid-software.net 1. Inhalt 1. Inhalt... 2 2. Verwendbar für... 3 3. Aufgabe... 3

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

Zählerstände online übermitteln

Zählerstände online übermitteln Zählerstände online übermitteln Nachfolgende Beschreibung erleichtert es Ihnen, den Ihrer Fotovoltaikanlage zu ermitteln und an die Regensburg Netz GmbH zu melden. Für die Übermittlung Ihrer Zählerstände

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern 1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software

Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software Damit Sie bei einer Neuinstallation auf Ihren alten Datenbestand zurückgreifen können, empfehlen wir die regelmäßige Anlage von

Mehr

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite

Mehr

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Your Partner in Change. Your Partner in Innovation. Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Praxisbeispiel: Innovation im Tagesgeschäft etablieren www.integratedconsulting.at 1 Ausgangslage,

Mehr

NTCS WIEDERHOLFAKTURA & SAMMELRECHNUNG 10/04/13. BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

NTCS WIEDERHOLFAKTURA & SAMMELRECHNUNG 10/04/13. BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! NTCS WIEDERHOLFAKTURA & SAMMELRECHNUNG 10/04/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT WIEDERHOLFAKTURA... 3 STAMMDATEN... 3 Erfassungsart /

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr